Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / kk) Spanien

Rz. 411 Nach spanischem CC geschieht das öffentliche Testament vor einem Notar und bedarf eines wenigstens 14-jährigen Testators.[1213] Eine dem deutschen Erbvertrag vergleichbare Institution und das gemeinschaftliche Testament gibt es nur in bestimmten regionalen Foralrechten (zu der in Spanien teilweise herrschenden territorialen Rechtszersplitterung siehe Rdn 309).[1214] ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / ii) Polen

Rz. 408 Das polnische Recht sieht als eine mögliche Testamentsform auch das notariell beurkundete Testament vor, Art. 950 ZGB.[1206] Das Pflichtteilsrecht sichert nur einen schuldrechtlichen Anspruch, keine dingliche Beteiligung am Nachlass.[1207]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Formulierung

Rz. 64 Die Bestimmung des Abs. 2 schließt nicht aus, dass der Notar ausdrücklich zur Antragstellung ermächtigt wird.[116] Üblich ist eine Formulierung etwa dahingehend: "Der amtierende Notar und sein amtlich bestellter Vertreter und Nachfolger im Amt werden beauftragt und ermächtigt, den grundbuchamtlichen Vollzug dieser Urkunde herbeizuführen, insbesondere Eintragungsanträge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Steuerliche Folgen der Vererbung von Gesellschaftsanteilen an "gewerblichen" KGs

Rz. 803 Die Vererbung von Gesellschaftsanteilen hat nicht nur erbschaftsteuerliche, sondern teilweise auch einkommensteuerliche Folgen. Dies gilt auch dann, wenn ein Komplementär oder Kommanditist mit seinem Tod aus der Gesellschaft ausscheidet und die KG allein unter den Altgesellschaftern, nicht hingegen mit den Erben, fortgesetzt wird. Rz. 804 Da sich die steuerlichen Folg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 302 Gesetzlicher Güterstand ist eine Kombination von Gütertrennung und Gütergemeinschaft, letztere allerdings aufgeschoben auf die Beendigung der Ehe.[922] Jeder Ehegatte ist Eigentümer der von ihm in die Ehe eingebrachten oder in der Ehe erworbenen Gegenstände.[923] Soweit diese aber zum Gattenanteilsgut gehören, hat der andere Ehegatte einen latenten Anspruch, zukünfti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff ähnliche Verpflichtungen

Rn. 44 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei den in Art 28 Abs 1 S 2 EGHGB erwähnten ähnlichen unmittelbaren Verpflichtungen bezieht sich die "Ähnlichkeit" auf den Versorgungscharakter der Leistung, also auf ihre "Pensionsähnlichkeit" (Förschle/Klein, DB 1987, 341). Die "Pensionsähnlichkeit" bedingt, dass die Leistungen an Leib und Leben des Berechtigten gebunden sind und durch einen...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / d) Keine Auflösungsgründe

Rz. 352 Eine bloße formwechselnde Umwandlung der Hauptgesellschaft ist regelmäßig kein Auflösungsgrund.[431] Die Unterbeteiligung besteht in diesem Fall an dem formgeänderten Anteil fort. Dem Unterbeteiligten steht allerdings ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn seine Interessen durch die Umwandlung so erheblich berührt werden, dass ihm die Fortsetzung der Unterbet...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Der Nachweis der Erbfolge kann nur durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis geführt werden. Beruht jedoch die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, so genügt es, wenn an Stelle des Erbscheins die Verfügung und die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung vorgelegt werden; erachtet das Grun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 1377 Die gesetzliche Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 PartGG kann durch vertragliche Vereinbarungen abbedungen werden. So ist es möglich, eine Beteiligung an der Partnerschaft vererblich zu stellen. Durch die Vererblichkeit des Anteils können allerdings die berufsrechtlichen Voraussetzungen der Mitgliedschaft in einer Partnerschaft nicht ausgehebelt werden, der Nachfolger ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Ausscheiden nach der gesetzlichen Regelung

Rz. 855 Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, scheidet ein Komplementär nach § 130 Abs. 1 aus der KG aus, wenn er verstirbt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet[1151] wurde, er oder einer seiner Privatgläubiger gekündigt hat, weitere im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Fälle eingetreten sind oder die übrigen Gesellschafter das Ausscheid...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Widerspruchsberechtigung

Rz. 32 Sind mehrere Rechtsnachfolger (insbesondere Miterben) vorhanden, so genügt der Widerspruch eines von ihnen.[103] § 23 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 GBO erwähnt ausdrücklich nur den Fall, dass "der Rechtsnachfolger" nach dem Tod des Berechtigten der Löschung widersprochen hat, aus dem Zweck des Widerspruchs (siehe Rdn 36 f.) folgt aber die Widerspruchsberechtigung auch desjenigen,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Problemstellungen

Rz. 1 Die Löschung beschränkter dinglicher Rechte wird auch dadurch erschwert, dass der Berechtigte oder sein Aufenthalt oder Sterbeort unbekannt sind. Die Nachweise zum Erlöschen des Rechtes oder die Bewilligung des Berechtigten können dann nicht ohne unverhältnismäßige Schwierigkeiten beigebracht werden.[1] Für derartige Fälle sieht das BGB das Aufgebotsverfahren zum Aussch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Nachweis der Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 23 Die Nacherbfolge samt etwaiger Befreiungen ist gem. § 35 Abs. 1 durch Erbschein, § 2353 BGB, oder öffentlich beurkundete Verfügung von Todes wegen mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts nachzuweisen.mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / I. Grundsätzliches

Rz. 23 Das häufigste Gestaltungsmittel zur Erreichung der oben genannten Ziele ist die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft. Es wird ein Sondervermögen geschaffen, das streng vom Eigenvermögen des Vorerben getrennt ist und der Testierfreiheit des Vorerben entzogen ist. Das Sondervermögen kann nicht an die Erben des Vorerben fallen und auch nicht zur Berechnung von Pflichttei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 83 GBO ergänzt die §§ 82, 82a GBO und begründet für enumerativ aufgezählte Fälle eine Mitteilungspflicht des Nachlassgerichts. Durch die in ihm aufgestellte Verpflichtung soll dem Grundbuchamt Kenntnis von den Vorgängen gegeben werden, die zu einer Unrichtigkeit des Grundbuchs geführt haben. Er ist die einzige Vorschrift, die eine Verpflichtung von Behörden oder sons...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 2. Belehrungspflicht des Notars

Rz. 43 In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, ob der Notar den geschiedenen Erblasser darüber belehren muss, dass der frühere Ehegatte möglicherweise über die gemeinsamen Kinder an dem Nachlass des Erblassers teilhaben kann. Grundsätzlich ist die Belehrungspflicht des Notars über die rechtliche Tragweite und Bedeutung des Geschäfts auf Umstände begrenzt, die...mehr

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§ 8 Gesetzliches Erbrecht

Rz. 1 Endet eine nichteheliche Lebensgemeinschaft durch Tod eines Lebensgefährten, so hat der überlebende Partner kein gesetzliches Erbrecht. Die Anordnung des gesetzlichen Erbrechts des überlebenden Ehegatten durch § 1931 BGB findet auf in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen weder unmittelbare noch analoge Anwendung.[1] Gleiches gilt für die Regelung über den...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Vereinbarung abweichender Quote

Rz. 471 Ehevertraglich kann die gesetzliche Halbteilungsquote geändert werden. Dazu müssen nach wie vor Anfangs- und Endvermögen bewertet werden. Erst am Schluss greift die vertragliche Regelung. In einem solchen Fall bestehen nach wie vor Auskunftsansprüche und Bewertungsprobleme. Aus diesem Grunde bietet die bloße Kürzung der Ausgleichsquote etwa beim Vorhandensein von Betr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Reallast

Rz. 9 Für den Versorgungscharakter des Berechtigten wesentlicher Bestandteil des Altenteils ist die Reallast nach §§ 1105 BGB. Sie bietet hinsichtlich der Leistungspflichten des Eigentümers an den Berechtigten größte Flexibilität (vgl. § 6 Einl. Rdn 240 ff.).[28] Inhalt der Reallast als Teil eines Altenteils ist vielfach die Pflicht des Eigentümers, den oder die Berechtigten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Leistungsart, Leistungsform, Leistungsvoraussetzungen, Leistungshöhe

Rn. 96 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a Abs 1 Nr 3 Hs 2 EStG setzt voraus, dass die Pensionszusage Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten Pensionsleistungen regelt: Unter der Art der in Aussicht gestellten Pensionsleistungen sind die Leistungsarten (Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen) zu verstehen (Höfer, Bd I Kap 2 Rz 11ff). Der Begriff "...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Anspruchsberechtigter

Rz. 147 Nach § 89b Abs. 1 Satz 1 HGB ist der HV, also insb. der Abschluss- und Vermittlungsvertreter, bzw. bei Tod dessen Erben[186] anspruchsberechtigt. Dies gilt auch für arbeitnehmerähnliche HV i.S.d. § 92a HGB. Dies sind v.a. Einfirmenvertreter, die während der letzten 6 Monate des Vertragsverhältnisses und bei kürzerer Vertragsdauer während jener im Durchschnitt monatli...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Erbschaftsteuer

Rz. 59 Bei der erbschaftsteuerlichen Behandlung (vgl. bereits Rdn 13 ff.) der Rechtsnachfolge in einen (Teil-)Betrieb des Erblassers ergeben sich keine Besonderheiten. Soweit i.R.d. Erbauseinandersetzung nach Realteilungsgrundsätzen und schädlicher Verfügung eines Realteilers über ihm zugewiesene Einzelwirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist rückwirkend der gemeine Wert ...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Bruchteilsgemeinschaft mit Darlehensvereinbarung

Rz. 16 Bisweilen erwerben die Partner in Bruchteilsgemeinschaft und wünschen, dass Zuvielleistungen eines Partners dem anderen als Darlehen gewährt sind. Hierzu folgendes Formulierungsbeispiel (auszugsweiser Grundstückskaufvertrag, beurkundungspflichtig): Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen Muster 4.2: Kauf zu je ½ mit Darlehen für Zuvielleistungen (…) Gr...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / IV. Testierfreiheit

Rz. 50 Der Berater muss sich zudem vergewissern, ob der Erblasser nicht durch eine frühere Verfügung von Todes wegen, insbesondere durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag, gebunden und damit in seiner Testierfreiheit beschränkt ist.[48] Hierbei darf sich der Notar oder anwaltliche Berater auf die Angaben des Mandanten verlassen. Selbstverständlich sollte...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Erwerb durch Rechtsgeschäft

Rz. 303 Der Erwerber muss den Geschäftsanteil durch Rechtsgeschäft erworben haben, § 16 Abs. 3 Satz 1 GmbHG. Der gutgläubige Erwerb scheidet daher beim Erwerb von Todes wegen, durch Gesellschafterbeschluss oder aufgrund Zuschlags in der Zwangsversteigerung sowie infolge einer Gesamtrechtsnachfolge (z.B. nach § 20 UmwG)[1029] aus. Da der Gesetzgeber den gutgläubigen Erwerb na...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Inhalt der Niederschrift

Rz. 12 Bei der Beurkundung von Willenserklärungen ist eine Niederschrift über die Verhandlung aufzunehmen, die folgende Angaben zwingend enthalten muss (§§ 9–11, 13, 16, 17, 22–25 BeurkG):[10]mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / aa) Durch Ausschluss der Vererblichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts

Rz. 101 Wie bereits dargestellt, ist das Nacherbenanwartschaftsrecht nach § 2108 Abs. 2 S. 1 BGB nicht vererblich, sofern ein anderer Wille des Erblassers dem entgegensteht (siehe Rdn 94). Der Übergang des Nacherbenanwartschaftsrechts im Wege der Erbfolge kann durch den Erblasser verhindert werden, indem er die Vererblichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts ausschließt.[137...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Einstimmigkeitsprinzip

Rz. 1490 Aufgrund des personengesellschaftlichen Charakters der EWIV ist das Einstimmigkeitsprinzip stark ausgeprägt. Rz. 1491 Die Mitglieder können die folgenden Beschlüsse immer nur einstimmig fassen (Art. 17 Abs. 2 EWIV-VO):mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verhältnis von Erbschein zu öffentlichem Testament als Nachweisdokument

Rz. 107 Den Erbschein als Erbfolgenachweis konstituiert § 35 GBO als abschließend. Einen Erbschein könnte das GBA damit nur wegen derart gravierender inhaltlicher Mängel zurückweisen, die den Erbschein zu einem "Schein-Erbschein" machen. Das kommt praktisch nicht vor, zumal der typische Erbschein ja auch inhaltlich nicht besonders kompliziert ist. Demgegenüber enthält für de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Benennung der Schlusserben

Rz. 127 Die namentliche Benennung der Schlusserben kann geführt werden durch Geburtsurkunden der einzutragenden Erben nebst ggf. ergänzender Negativ-Versicherung, dass der Erblasser darüber hinaus keine weiteren Abkömmlinge hinterließ.[244] Dasselbe gilt für die namentliche Benennung der Nacherben (nach Eintritt des Nacherbfalls).[245] Ein Erbschein kann nicht verlangt werde...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Verstorbene Personen

Rz. 52 Stirbt der Auflassungsempfänger vor Eintragung, darf er nicht mehr eingetragen werden (vgl. § 2 Einl. Rdn 5).[113] Zur Eintragung der Erben als neue Eigentümer ist weder eine neue Auflassung noch eine neue Bewilligung notwendig, sondern nur der Erbnachweis (§ 35 GBO) und ein Antrag auf Eintragung der Erben.[114] Hat das GBA in Unkenntnis des Todes den Verstorbenen ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Mehrere Berechtigte

Rz. 13 Wird das Altenteil für mehrere Berechtigte eingetragen, so bedarf es entgegen § 47 GBO auch keiner Angabe des zwischen ihnen bestehenden Gemeinschaftsverhältnisses. Auch insoweit genügt ausnahmsweise die Bezugnahme auf die Bewilligung. Diese muss das Anteilsverhältnis mehrerer Berechtigter genau angeben.[40] Möglich sind aber auch mehrere – je einzeln zu behandelnde –...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Verlustvortrag

Rz. 12 Durch die Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 17.12.2007[21] ist geklärt, dass ein Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann. Durch entsprechende Gestaltung vor dem Tod – z.B. Aufdeckung stiller Reserven – kann im Rahmen der sog. Mindestbesteuerung des ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Berechtigte

Rz. 67 Berechtigt zur Rücknahme ist jeder Antragsteller nur für den von ihm selbst oder seinem Vertreter gestellten Antrag.[125] Deswegen kann jeder Beteiligte – aber nur für seine Person – einen auf § 15 GBO gestützten Notarantrag zurücknehmen. Bei Auflassung an einen in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten zu Alleineigentum ist die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Rück...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Scheidungsklausel

Rz. 123 Weder Erbschein noch Negativ-Versicherung auf Nichteinleitung eines Scheidungsverfahrens sind erforderlich bei einer Scheidungsklausel.[230] Das hat der BGH[231] klargestellt. Damit ist die zuvor teils abweichende Ansicht der OLG überholt. Die Unwirksamkeit einer Verfügung zugunsten des Ehegatten kann sich aus § 2077 BGB immer ergeben. Für eine Verstärkung dieser Nor...mehr

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zfs 01/2024, Zur Bemessung ... / Leitsatz

1. Im Rahmen der umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Hinterbliebenen nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie sich auf seine seelische Verfassung in prägender Weise ausgewirkt haben. 2. Der Umstand, dass der Schädiger seine strafrechtliche Verantwortung für den Tod des Angehörigen in Abrede stellt, allein vermag ei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Nießbrauch

Rz. 322 Die Bestellung eines Nießbrauchs am Geschäftsanteil ist zulässig, soweit der Geschäftsanteil veräußert werden kann. Der Nießbrauch wird nach den Vorschriften über die Übertragung des Geschäftsanteils bestellt, d.h. durch eine Bestellung in notarieller Form. Bestehen weitere Voraussetzungen für die Übertragung des Geschäftsanteils (z.B. durch Vinkulierung), gelten die...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / I. Gleichbehandlung aller Kinder

Rz. 7 Zur Verwirklichung dieses Gestaltungsziels bietet sich die sog. "Einheitslösung" in Form eines Berliner Testaments an. Das heißt, dass alle Abkömmlinge, gleich ob einseitig oder gemeinschaftlich, auf den Schlusserbfall zu gleichen Teilen eingesetzt werden. Formulierungsbeispiel Wir setzten uns gegenseitig zum alleinigen Vollerben unseres gesamten Vermögens ein. Eine Nac...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XVII. Übergang der Geschäftsanteile kraft Gesetzes

Rz. 89 Der Wechsel des Gesellschafters kann nicht nur kraft rechtsgeschäftlicher Übertragung eintreten. Ein Wechsel kann auch durch Änderungen auf der Vermögensebene erfolgen. Infrage kommen hier folgende Fälle:mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / E. Unterhalt

Rz. 6 Im Grundsatz besteht nach wie vor zwischen Stiefeltern und Stiefkindern keine gesetzliche Unterhaltspflicht. Die einzige Ausnahme bildet der relativ unbekannte Unterhaltsanspruch des Stiefkindes nach § 1371 Abs. 4 BGB. Ein solcher existiert aber immer nur dann, wenn die in der Ehe zwischen dem leiblichen Elternteil des Kindes und seinem Stiefelternteil bestehende Zugew...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Erbschaftsteuer

Rz. 160 Während die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG ohne Rücksicht auf das Bestehen einer Testamentsvollstreckung den Erben trifft, ist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung der Testamentsvollstrecker verpflichtet (§ 31 Abs. 5 ErbStG).[276] Ggü. dem Testamentsvollstrecker ist auch der Steuerbescheid bekannt zu geben (§ 32 ErbStG).[277] Steuerschuldner bleibt dessen ungeach...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Versterben als Erlöschensgrund

Rz. 14 Die Anwendung des § 23 GBO setzt ferner voraus, dass das Recht aufgrund des Todes des Berechtigten erloschen ist, weil es nur dann der Erleichterung der Löschung bedarf. Ist es hingegen aus anderen Gründen erloschen, so ist zu unterscheiden: Liegt der Grund des Erlöschens im Eintritt eines Endtermins (§ 24 Fall 2 GBO) oder einer auflösenden Bedingung (§ 24 Fall 3 GBO)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Fehlende Finanzierbarkeit

Rn. 80 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine nicht ernsthafte Pensionszusage wird auch dann angenommen, wenn sie dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer KapGes von der Gesellschaft erteilt wird, obwohl die Zusage zum Zeitpunkt der Zusageerteilung nicht finanzierbar ist. Grds wird man in dieser Fallgestaltung kein Scheingeschäft iSd § 117 Abs 1 BGB annehmen können. Vielmehr werden...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 5. Erbschaftsteuerliche Begünstigung des Produktivvermögens

Rz. 23 Der Erwerb von inländischem Betriebsvermögen, von inländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit – im Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG) – Sitz oder Geschäftsleitung im Inland kann nach den §§ 13a, 13b, 13c, 19a, 28, 28a ErbStG begünstigt sein. Die Begünstigungen gelten für Betriebsvermögen, land- und forst...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / III. Pflichtteilsstrafklauseln

Rz. 65 Mit Pflichtteilsstrafklauseln (siehe § 3 Rdn 11 ff.) bezwecken die Erblasser insbesondere bei einem Berliner Testament (§ 2269 BGB) oder bei einem Ehegattenerbvertrag, dass der überlebende Ehegatte vor Pflichtteilsansprüchen der Kinder und einem damit verbundenen Liquiditätsabfluss geschützt wird. Aus der Perspektive der Pflichtteilsberechtigten stellt sich dies jedoc...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Einzelunternehmen

Rz. 161 Teilweise wird vertreten,[283] dass der Testamentsvollstrecker im Fall der Treuhandlösung trotz § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO im Hinblick auf seine unentziehbare Handlungsmöglichkeit und unbeschränkte Außenhaftung die Stellung eines (Mit-)Unternehmers neben dem Erben einnimmt mit der Folge, dass seine Vergütung nicht nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Einnahmen aus selbst...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Aktenkundigkeit

Rz. 177 Aufgrund des Bezugspunkts "Grundbuchamt" sind offenkundig im sog. Fall der "Aktenkundigkeit" auch Tatsachen, die in Akten desselben Amtsgerichts erwähnt sind. Rz. 178 Aktenkundige Tatsachen sind offenkundig, wenn sie in den Akten zur Entstehung gelangt sind, so wenn bspw. eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erteilt worden ist. Solche Tatsachen sind durch einen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Dänemark

Rz. 395 Ein dänisches Notartestament muss schriftlich errichtet und vor dem Notar unterschrieben oder in sonstiger Weise anerkannt werden.[1184] Da es den Beruf des Notars in seiner spezifischen Form in Dänemark nicht gibt, erfolgen die notariellen Beurkundungen durch den Richter bzw. Gerichtsassessor im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit.[1185]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / f) Abschließende Bewertung

Rz. 130 In der Gesamtbetrachtung fällt die Bewertung der Rspr. zwiespältig aus, kaum verwunderlich angesichts neuerer Überraschungsentscheidungen gegen eine langjährige Entwicklung[250] und deutlich divergierender Aussagen verschiedener Obergerichte[251] ohne klärende Schlussentscheidung durch den BGH. Die Forderung nach einer Zurückweisung des öffentlichen Testaments nur al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung zu Pensionszusagen

Rn. 27 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ein Unternehmen kann aus unterschiedlichen Gründen zu Leistungen verpflichtet sein, in denen Elemente der betrieblichen Altersversorgung enthalten sind, wie zB durch die Bindung der Zahlung an das Leben des Begünstigten, und denen dennoch keine Pensionszusage zu Grunde liegt. Die Abgrenzung erfolgt grds nach denselben Kriterien, nach denen L...mehr