Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Rechtsfähigkeit, Eintragungsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Grundbuchfähigkeit

Rz. 42 Die Voraussetzungen der Rechtsfähigkeit sind durch Gesetz, Rechtsprechung und Rechtslehre weitgehend geklärt. Für die Voraussetzungen der Eintragungsfähigkeit und Grundbuchfähigkeit trifft dies nicht durchweg zu, obwohl es sich hier um wichtige Fragen im Grundstücksverkehr und Grundbuchverfahren handelt. Grundsätzlich ist die Grundbuchfähigkeit Ausfluss der Rechtsfähi...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Bewertungsvereinbarungen

Rz. 451 In der Praxis werden oftmals auch Bewertungsvereinbarungen geschlossen. Sie sind insb. dann ratsam, wenn unternehmerisches Vermögen im Zugewinn verbleibt. In einem solchen Fall können die Ehegatten die Wertfestlegung durch Bezugnahme auf ein anerkanntes Bewertungsverfahren zuvor vereinbaren.[1015] Hinweis Empfehlenswert sind allein Verweise auf allgemein anerkannte Be...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / m) Ausscheiden von Gesellschaftern

Rz. 1167 In bestimmten Fällen scheidet der Gesellschafter nach der gesetzlichen Regelung automatisch aus der Gesellschaft aus (§ 130 Abs. 1 HGB). Einer Klage oder eines Gesellschafterbeschlusses bedarf es in diesen Fällen nicht. Das Gesetz sieht ein Ausscheiden insb. in folgenden Fällen vor:mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Auswirkung der Ehescheidung auf Lebensversicherungsverträge

Rz. 17 § 2077 BGB ist nach herrschender Meinung auf Lebensversicherungen (siehe auch § 3 Rdn 82) und sonstige Rechtsgeschäfte unter Lebenden nicht entsprechend anzuwenden, da dem die Rechtssicherheit und schutzwürdigen Interessen des Versicherers entgegenstehen.[21] Damit steht aber noch nicht fest, dass der aus einem solchen Vertrag zugunsten Dritter auf den Tod begünstigte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / ee) Übergangsrecht, Art. 220 Abs. 3 EGBGB a.F.

Rz. 226 Für vor dem Inkrafttreten des IPR-Neuregelungsgesetzes am 1.9.1986 geschlossene Ehen sieht Art. 220 Abs. 3 EGBGB a.F. intertemporale Regelungen vor. Dabei wird nach dem Zeitpunkt der Eheschließung differenziert. Rz. 227 Für vor dem 1.4.1953 geschlossene Ehen verweist Art. 220 Abs. 3 S. 6 Hs. 1 EGBGB a.F. auf Art. 15 EGBGB a.F. und damit auf das Recht des Staates, dem ...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 5. Weitere Nacherbfolgen

Rz. 87 Beim Geschiedenentestament wird sich der Erblasser vor Augen halten müssen, dass der frühere Ehegatte möglicherweise über den Nacherben an seinem Nachlass teilhaben kann. Für den Fall, dass der Erblasser keine weiteren Anordnungen getroffen hat, wird der Nacherbe unbeschränkter Vollerbe. Das Vermögen des Erblassers fällt mit Ableben des Nacherben in dessen Nachlass un...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / I. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag Zwischen der Firma in: _________________________ (nachfolgend: "Unternehmer") und _________________________ (nachfolgend: "Handelsvertreter") in: _________________________ wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters (1) Der Unternehme...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Mitarbeitervollmacht

Rz. 69 Auch eine gegenüber Abs. 2 erweiterte rechtsgeschäftliche Vollzugsvollmacht für den Notar erweist sich häufig noch als zu eng. Sie wird dann durch zusätzliche (rechtsgeschäftliche) Mitarbeitervollmachten flankiert. Aufgrund einer ihm erteilten Vollzugsvollmacht kann der Notar nur formlose Erklärungen abgeben; formbedürftige Erklärungen nur, soweit diese in Eigenurkund...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Zur Berücksichtigung eintragungshindernder Tatsachen

Rz. 19 Aus dem Legalitätsprinzip folgert die herrschende Praxis u.a., dass die GBA nicht sehenden Auges an der Herbeiführung einer Grundbuchunrichtigkeit mitwirken dürfen.[34] Deswegen dürfen eintragungshindernde Tatsachen uneingeschränkt berücksichtigt werden, auch wenn sie dem GBA durch Erklärungen, die nicht die Form des § 29 GBO einhalten, bekannt geworden sind. Wollte m...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Einkommensteuer

Rz. 57 Die Rechtsnachfolge des oder der Erben in die Unternehmerstellung des Erblassers hat zur Folge (vgl. bereits unter Rdn 6 ff.), dass diese in die Unternehmerstellung des Erblassers, ggf. als Mitunternehmer nachfolgen.[130] Das hat Konsequenzen insb. für die Qualifizierung der laufenden Einkünfte, die die Miterben aus dem ererbten Unternehmen ziehen. Eine Rückwirkung de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Veräußerer, Erbbaurechtsbesteller

Rz. 45 Die Einigung ist auf Seiten des Veräußerers bzw. Erbbaurechtsbestellers im Namen des wahren Rechtsinhabers (Eigentümer oder Erbbauberechtigten) zu erklären.[108] Er muss verfügungs- und damit einigungsberechtigt sein.[109] Unterliegt er bezüglich seines gesamten Vermögens einer Verfügungsbeschränkung, so ist zu unterscheiden: Ist ihm die Verfügungsberechtigung völlig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriffe: "ArbN-Ehegatte" und "nahestehende Personen"

Rn. 315 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Unter einem ArbN-Ehegatten ist ein ArbN zu verstehen, der im Unternehmen seines Ehegatten (ArbG-Ehegatte) tätig ist. Dabei kann der ArbG-Ehegatte sowohl Einzelunternehmer als auch beherrschender Gesellschafter einer PersGes sein. Für ArbN-Ehegatten gelten zwar grds die gleichen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Pensionszu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Vollmachtsinhalt

Rz. 160 Die Vollmacht muss inhaltlich die Bewilligung bzw. Auflassung decken. Der Umfang der Vollmacht ist notfalls durch Auslegung nach den für Grundbucherklärungen geltenden Grundsätzen zu ermitteln.[386] Die Vollmacht kann eine General-, Gattungs-, Spezial-, Einzel- oder Gesamtvollmacht, Haupt- oder Untervollmacht sein. Im letzteren Fall müssen Haupt- und Untervollmacht a...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Stichtag

Rz. 57 Stichtag für die Feststellung und Bewertung des Endvermögens ist die Beendigung des Güterstandes (§ 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei Scheidung wird jedoch der Stichtag gem. § 1384 BGB auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages [99] vorverlegt (§§ 167, 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO, 124 Satz 2 FamFG). Die Ausgleichsforderung entsteht zwar erst gem. § 1378 Abs. 3 Satz 1 BG...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Treuepflichten

Rz. 137 Der Gesellschaftszweck ist ferner prägend für die den Gesellschaftern aus dem Gesellschaftsverhältnis erwachsenden Pflichten. Alle gesellschaftsvertraglichen Pflichten, gleich ob diese ausdrücklich im Vertrag geregelt oder konkludent aus dem Gesellschaftszweck abgeleitet sind, setzen voraus, dass sie dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Eine Gesellschafter...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Zivilrecht

Rz. 54 Im Mittelstand findet sich verbreitet nach wie vor die Unternehmensform des Einzelunternehmens. Diese "Rechtsform" kann man ohne Weiteres als nachfolgeuntauglich bezeichnen. Dies gilt zunächst aus haftungsrechtlicher Sicht. Rz. 55 Zwar ist es möglich, die erbrechtliche Erbenhaftung durch Ausschlagung (§§ 1945, 1953 BGB) auszuschließen oder auf den Nachlass zu beschränk...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / VIII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer typischen Unterbeteiligung

Rz. 370 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.3: Gesellschaftsvertrag einer typischen Unterbeteiligung Gesellschaftsvertrag einer typischen Unterbeteiligung zwischen _________________________ – nachfolgend der "Hauptbeteiligte"– und _________________________ – nachfolgend der "Unterbeteiligte" – § 1 Unterbeteiligung (1) Der Hauptbeteiligte ist Gesellschafter der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Versicherungsmathematische Methode

Rn. 203 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 6a Abs 3 S 3 Hs 2 EStG sind bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtung Zitat "die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden". Das Entstehen und der Wegfall von Versorgungsansprüchen hängt vom Eintritt biologischer Ereignisse (zB Tod, Invalidität oder Erreichen eines bestimmten Lebensalters) ab. Indem die ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Einschränkung des Abfindungsanspruchs

Rz. 874 Ob im Einzelfall vereinbarte Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen zulässig sind, hängt auch von ihrer Ausgestaltung im Einzelnen ab. Insb. Buchwertklauseln können zu einer Beschränkung des Abfindungsanspruchs führen, die grds., nicht aber ausnahmslos, zulässig ist.[1187] Ob eine Beschränkung des Abfindungsanspruchs im Einzelfall hinzunehmen ist, hängt nach de...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Gestaltung der Rechtsnachfolge in Anteile an Personengesellschaften

Rz. 66 Die Rechtsnachfolge in Anteile an Personengesellschaften ist auf unterschiedlicher Grundlage möglich. Denkbar ist zunächst die Rechtsnachfolge auf erbrechtlicher Grundlage, die voraussetzt, dass der Gesellschaftsanteil durch eine erbrechtliche Nachfolgeklausel vererblich gestellt wird. Daneben kommt eine Rechtsnachfolge in den fortbestehenden Anteil jedoch auch auf ein...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Stimmrechtsvollmacht

Rz. 354 Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Satzung kann allerdings den Kreis derjenigen, die bevollmächtigt werden können, begrenzen (vgl. Rdn 230).[1187] Unwiderruflichen, das Stimmrecht des Vollmachtgebers verdrängenden Stimmrechtsvollmachten steht das Verbot der Stimmrechtsabspaltung entgegen.[1188] Zulässig sind "unwiderrufliche" Vollmachten n...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Sicht der Gesellschaft

Rz. 498 Angesichts der Bewertung im Zugewinn können Unternehmen oder deren Inhaber in ernsthafte Liquiditätskrisen geraten, wenn der Zugewinn für das betriebliche Vermögen gezahlt werden muss. Aus diesem Grunde wurden Überlegungen zur Herausnahme des Betriebsvermögens aus dem Zugewinn angestellt. Probleme bereitet ferner die Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB. Bei größere...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 178 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.4: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH (2) Der Satzungssitz der Gesellschaft ist _________________________. (3) Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstan...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Materielle und relative Gesellschafterstellung

Rz. 295 Die materielle Gesellschafterstellung, also die Mitgliedschaft in der GmbH wird durch den Geschäftsanteil vermittelt und kommt somit dem zu, der Geschäftsanteile an der GmbH hält.[972] Hiervon zu unterscheiden ist die relative Gesellschafterstellung im Verhältnis zur Gesellschaft. Hierfür sind nicht die dem materiellen Recht zu entnehmenden Anknüpfungspunkte maßgebli...mehr

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FF 01/2024, Das Abstammungs... / 1

Prof. Dr. Philipp Reuß Schnitzler/FF: Das Abstammungsrecht ist seit langem in der Diskussion. Die Bundesregierung will im Familienrecht wichtige Änderungen umsetzen und dies nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern auch im Abstammungsrecht. Es wurden bereits viele Vorarbeiten zu dem neuen Abstammungsrecht geleistet, u.a. 2017/2018 durch eine Kommission. Ein Eckpunktpapier des BM...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH

Rz. 1262 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.115: Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH Satzung der Firma _________________________ GmbH mit dem Sitz in _________________________ § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstand des Untern...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.5 Tod eines Abkömmlings

Verstirbt ein anteilsberechtigter Abkömmling, dann gehört dessen Anteil am Gesamtgut nicht zu seinem Nachlass (§ 1490 Satz 1 BGB). Des Weiteren ist wie folgt zu unterscheiden: Der anteilsberechtigte Abkömmling hinterlässt ebenfalls Abkömmlinge, die anteilsberechtigt wären, wenn er den verstorbenen Ehegatten nicht überlebt hätte. In diesem Fall treten diese anteilsberechtigten ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.5 Tod eines anteilsberechtigten Abkömmlings

Zivilrechtlich gehört beim Tod eines anteilsberechtigten Abkömmlings der Anteil am Gesamtgut nicht zu seinem Nachlass (siehe Tz. 2.1.5). Davon abweichend sieht das Erbschaftsteuerrecht dagegen vor, dass der Anteil zu seinem Nachlass gehört (§ 4 Abs. 2 Satz 1 ErbStG). Dies hat zur Folge, dass der Erwerber seinen Erwerb der Erbschaftsteuer zu unterwerfen hat (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.7.2 Beendigung der Gütergemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten

Verstirbt ein Ehegatte, so wird die Gütergemeinschaft aufgelöst. Dabei gehört der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut zu dessen Nachlass (§ 1482 Satz 1 BGB). Die Beerbung des verstorbenen Ehegatten erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften (§ 1482 Satz 2 BGB). Hiernach sieht die Erbfolge des verstorbenen Ehegatten wie folgt aus: Der überlebende Ehegatte erhält neben...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.8 Familienheim: Erwerb von Todes wegen

Auch der Erwerb eines Familienheims von Todes wegen ist steuerbefreit. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist jedoch, dass der verstorbene Ehegatte (eingetragener Lebenspartner) im Familienheim bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat und die Wohnung beim Erwerber (überlebender Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner) unverzüglich zur Selbstnutzun...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.3 Steuerliche Konsequenzen beim Tod eines Ehegatten

Haben die Ehegatten den Güterstand der Gütergemeinschaft gewählt und verstirbt ein Ehegatte, so fällt sein Anteil am Gesamtgut in den Nachlass. Dies hat zur Folge, dass die Erben ihren Erwerb des anteiligen Gesamtguts nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (durch Erbanfall) zu versteuern haben. Praxis-Beispiel Besteuerung des anteiligen Gesamtguts Ehemann EM und Ehefrau EF haben bei der...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.4 Sondergut des überlebenden Ehegatten

Zum Sondergut gehört nach § 1486 Abs. 2 BGB folgendes Vermögen: das Sondergut, das der überlebende Ehegatte schon hatte, und das Sondergut, das er als Sondergut erwirbt. Praxis-Beispiel Vorhandensein von Sondergut des überlebenden Ehegatten Die Ehegatten EM und EF leben im Güterstand der Gütergemeinschaft. Des Weiteren haben sie in einem Ehevertrag festgelegt, dass der überleben...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.3 Vorbehaltsgut des überlebenden Ehegatten

Zum Vorbehaltsgut eines überlebenden Ehegatten gehört das was dieser bisher schon als Vorbehaltsgut hatte (§ 1486 Abs. 1 BGB). Des Weiteren gehören zu seinem Vorbehaltsgut auch Gegenstände, die ein Ehegatte von Todes wegen erwirbt, sofern vom Erblasser bestimmt worden ist, dass sie Vorbehaltsgut sein sollen (§ 1486 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1418 Abs. 2 Nr. 2 BGB); Gegenstände, die...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.7 Verzicht eines anteilsberechtigten Abkömmlings

Für den anteilsberechtigten Abkömmling besteht auch die Möglichkeit, auf seinen Anteil am Gesamtgut zu verzichten (§ 1491 BGB). Der verzichtende Abkömmling hat den Verzicht durch Erklärung gegenüber dem Gericht vorzunehmen, das für den Nachlass des Verstorbenen zuständig ist (§ 1491 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dabei ist die Erklärung in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. Darüber...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.9.2 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde § 4 ErbStG dahingehend geändert, dass diese Vorschrift ab 2009 auch für eingetragene Lebenspartner gilt. Eingetragene Lebenspartner können durch einen Lebenspartnerschaftsvertrag auch die Gütergemeinschaft vereinbaren (§ 7 LPartG). Eingetragenen Lebenspartnern steht über § 9 Abs. 7 LPartG die Stiefkindadoption offen. Durch die Adoption er...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / Zusammenfassung

Überblick In der Regel werden Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Sie haben aber auch die Möglichkeit die Gütergemeinschaft zu wählen. Des Weiteren können die Ehegatten auch vereinbaren, dass beim Tod eines Ehegatten die Gütergemeinschaft mit den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortgesetzt wird. Aus erbschaftsteuerlicher Sicht kommen für die G...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.6 Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Mit dem Tod des überlebenden Ehegatten wird die fortgesetzte Gütergemeinschaft beendet (§ 1494 Abs. 1 BGB). Verheiratet sich der überlebende Ehegatte oder begründet er eine Lebenspartnerschaft, so führt dies ebenso zur Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft (§ 1493 BGB). Nach Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft kommt es zur Auseinandersetzung über das Gesam...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.6 Vorempfänge

Hat ein Abkömmling Vorempfänge erhalten, so sind diese nach § 1503 Abs. 2 BGB i. V. m. § 2050 BGB auszugleichen. Die Ausgleichung ist aber erst bei Beendigung und nicht bei Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft vorzunehmen. Dagegen werden Vorempfänge bei der Erbschaftsteuer, in Abweichung vom Zivilrecht, schon bei der Besteuerung nach § 4 Abs. 1 ErbStG berücksichtigt.[...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.5 Auseinandersetzung des Gesamtguts

Wird der Güterstand der Gütergemeinschaft beendet, so ist von den Ehegatten die Auseinandersetzung über das Gesamtgut vorzunehmen (§ 1471 Abs. 1 BGB). Nach § 1472 Abs. 1 BGB haben die beiden Ehegatten das Gesamtgut bis zur Auseinandersetzung gemeinschaftlich zu verwalten. Wird die Gütergemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet, so hat der überlebende Ehegatte die Ges...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.2 Übergang von betrieblichem Vermögen

Zu den begünstigten Erwerben durch Schenkung unter Lebenden mit unternehmerischen Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG gehört auch die Bereicherung der Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartner bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft.[1] Dies bedeutet, dass hier die entsprechenden Verschonungsmaßnahmen ebenfalls greifen, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Dies sind...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.3 Behandlung der Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Wird die fortgesetzte Gütergemeinschaft durch Auseinandersetzung beendet, führt das zu keiner erbschaftsteuerlichen Konsequenz; sofern sich die Ehegatten an die Auseinanderstzungsvereinbarung halten. Ist das nicht der Fall, können sich freigebige Zuwendungen ergeben.[1] Verstirbt der überlebende Ehegatte und wird dadurch die fortgesetzte Gütergemeinschaft beendet, so unterlie...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.3.4 Vorbehaltsgut

Wie auch das Sondergut ist das Vorbehaltsgut vom Gesamtgut ausgeschlossen (§ 1418 Abs. 3 BGB). Nach § 1418 Abs. 2 BGB fallen die folgenden Gegenstände unter das Vorbehaltsgut: diejenigen Gegenstände, die von den Ehegatten zum Vorbehaltsgut erklärt worden sind (§ 1418 Abs. 2 Nr. 1 BGB); diejenigen Gegenstände, die ein Ehegatte von Todes wegen erworben hat, sofern vom Erblasser ...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 3.3 Berechnung bei teilweisem Auslandsvermögen

Setzt sich der Erwerb nur teilweise aus Auslandsvermögen zusammen, d. h., es ist auch Inlandsvermögen vorhanden, ist eine Aufteilung nach § 21 Abs. 1 Satz 2 ErbStG geboten. Denn die ausländische Steuer kann nur soweit auf die deutsche Steuer angerechnet werden, wie das Auslandsvermögen der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Ansonsten könnte die ausländische Steuer auch no...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.1 Allgemeines

Die Ehegatten haben auch die Möglichkeit, die fortgesetzte Gütergemeinschaft zu vereinbaren. Dies erfolgt durch notariellen Ehevertrag. Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft wird die Gütergemeinschaft beim Tod eines Ehegatten zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen Abkömmlingen, welche bei gesetzlicher Erbfolge als Erbe berufen sind, fortgesetzt (§ 1...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.1 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

I. d. R. wird das Vermögen der Ehegatten bei Beginn des Güterstandes nicht gleich hoch sein. Wird von den Ehegatten nun der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Denn der weniger Vermögende wird auf Kosten des Ehegatten, der das höhere Verm...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.2 Ausnutzung von Freibeträgen

Viele Zuwendungen unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern werden ohne jegliche steuerliche Auswirkung bleiben, da das Erbschaftsteuerrecht bei diesem Personenkreis einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR vorsieht (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Hier gilt es aber die Vorschrift des § 14 ErbStG zu beachten, wonach bei einem späteren Erwerb (Schenkung oder vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.1 Allgemeines

Während zivilrechtlich bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft der Anteil des verstorbenen Ehegatten nicht zu seinem Nachlass zählt (siehe Tz. 2.1.1), weicht das Erbschaftsteuerrecht hiervon ab. Es liegt kein Erwerb durch Erbanfall gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor.[1] Nach § 4 Abs. 1 ErbStG wird der Anteil des verstorbenen Ehegatten so behandelt, als wenn er ausschließlich de...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / 5. Gesonderte Feststellung bei sog. Policendarlehen

Nach § 9 der VO zu § 180 Abs. 2 AO stellt das für die Einkommensbesteuerung des Versicherungsnehmers zuständige FA die Steuerpflicht der außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den in den Beiträgen enthaltenen Sparanteilen gesondert fest, wenn und soweit für die Beiträge zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall die Voraussetzungen für den Sonderausgab...mehr