Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / ff) Luxemburg

Rz. 402 Wie in Frankreich und Belgien erfolgt auch nach luxemburgischem Recht die Errichtung des öffentlichen Testaments vor zwei Notaren oder einem Notar in Gegenwart zweier Zeugen, wobei der Erblasser seinen letzten Willen diktiert, dieser vom Notar niedergeschrieben, danach vorgelesen und schließlich von allen Beteiligten unterzeichnet wird.[1194] Auch hier ist der Pflich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / dd) Griechenland

Rz. 398 In Griechenland wird nach Art. 1724 ZGB ein notarielles Testament vor einem Notar durch Erklärung des Erblassers in Anwesenheit von drei Zeugen oder einem weiteren Notar und einem Zeugen errichtet.[1190] Rz. 399 Das Pflichtteilsrecht gibt den Berechtigten als Erben ein dingliches Recht am Nachlass und nur ausnahmsweise einen lediglich schuldrechtlichen Anspruch.[1191]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / A. Unternehmensbeteiligungen im Zugewinnausgleich

Rz. 1 Aus gutem Grund wird dem Familienrecht auch in einem Handbuch der Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts ein ganzes Kapitel gewidmet: Insb. im Rahmen von Unternehmensnachfolgen und Transaktionen spielen – etwa bei Familiengesellschaften – fast durchgängig familienrechtliche Folgen eine große Rolle. Die güterrechtlichen Folgen bei Scheidung oder Tod des Unternehmers...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Reichweite der nachgewiesenen Grundbuchunrichtigkeit

Rz. 21 In den Fällen der §§ 23, 24 GBO geht es stets um die Löschung einer Eintragung, deren Stammrecht durch den Tod (§ 23 GBO), das Erreichen eines bestimmten Lebensalters des Berechtigten (§ 24 Var. 1 GBO), den Eintritt eines sonstigen Endtermins (§ 24 Var. 2 GBO) oder einer auflösenden Bedingung (§ 24 Var. 3 GBO) erloschen ist. Insoweit besteht eine Grundbuchunrichtigkei...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / hh) Österreich

Rz. 404 Nach österreichischem Recht können öffentliche Testamente vom Gericht oder Notar durch mündliche Erklärung oder Übergabe einer vom Testator eigenhändig unterschriebenen Urkunde errichtet werden, §§ 587 ff. ABGB, 70 ff. Notariatsordnung. Rz. 405 Beim gerichtlichen Testament müssen der Richter und eine zweite beeidete Gerichtsperson, z.B. ein Schriftführer, mitwirken.[1...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Einkommensteuer

Rz. 110 Das Einkommensteuerrecht unterscheidet bei der Qualifikation der Nachfolge nicht danach, ob diese auf erbrechtlicher oder rechtsgeschäftlicher Grundlage erfolgt. Der maßgebenden Vorschrift des § 6 Abs. 3 EStG ist eine derartige Unterscheidung fremd. Voraussetzung für die dort vorgesehene Buchwertfortführung ist allein, ob evtl. vorhandenes und der Beteiligung zuzuord...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Schenkungen an Ehegatten

Rz. 72 Gerade bei Patchworkfamilien verfallen die Eltern oder deren Berater häufig auf die Idee, ihr Vermögen oder Teile davon auf den anderen Ehegatten zu transferieren, um diesen im Falle des Ablebens vor Pflichtteilsansprüchen der Kinder aus der ersten, gescheiterten Beziehung zu schützen. Diese Strategie scheitert jedoch an § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB. Bei Schenkungen an den ...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / a) Konkrete namentliche Bezeichnung des Nacherben

Rz. 67 Gemäß § 2065 BGB muss der Erblasser selbst über das Schicksal seines Vermögens entscheiden. Er kann es daher nicht einem anderen überlassen zu entscheiden, ob seine letztwillige Verfügung Geltung hat oder nicht. Der Erblasser kann die Person des Nacherben selbst bestimmen. Zunächst kann der Testator eine ganz konkrete Person namentlich benennen. Bedenken im Hinblick a...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Direktes Halten von 30 % der Stimmrechte

Rz. 363 Einfach gelagert ist der Fall, wenn der Bieter selbst die für einen Kontrollerwerb maßgebliche Anzahl stimmberechtigter Aktien der Zielgesellschaft erwirbt. Auf welche Weise er diese Aktien erwirbt, ist dabei unerheblich. In Betracht kommen etwa:mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / b) Schlusserbeneinsetzung nahestehender Personen

Rz. 54 Während bei gegenseitiger Erbeinsetzung durch (beiderseits) formwirksame gemeinschaftliche Testamente eine Umdeutung in einzeltestamentarische Verfügungen regelmäßig bejaht werden kann, stellt sich die Umdeutung deutlich schwieriger in den Fällen der Schlusserbeneinsetzung dar. Insbesondere dann, wenn die Erblasser sich gegenseitig bedenken und der Letztversterbende V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Wertguthaben, Lebensarbeitszeitmodelle, Zeitwertkonten

Rn. 42 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus Wertguthaben in der Form von "Lebensarbeitszeitmodellen" oder "Zeitwertkonten" (§ 7bff SGB IV) erhält der ArbN für seine Arbeit statt der sofortigen Vergütung einen Anspruch auf spätere Vergütung, so ua in einer Freizeit, die vor der Pensionierung genommen wird (§ 7c Abs 1 SGB IV). Da der ArbN seine Arbeit bereits viele Jahre vor dem Aus...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / b) Grundlagen

Rz. 51 Der Aussage, dass früher vieles einfacher war, kann jedenfalls mit Blick auf den Freiwilligkeitsvorbehalts zugestimmt werden. Früher enthielten viele Standardarbeitsverträge eine entsprechende, pauschal gefasste Regelung, die verhindern konnte, dass der Arbeitgeber sich durch die Erbringung freiwilliger, d.h. jedenfalls nicht arbeitsvertraglich uneingeschränkt zugesag...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / b) Auswahl aus einem eng begrenzten Personenkreis

Rz. 73 Das RG[86] hat eine Verfügung für zulässig erklärt, wonach der Erbe aus einem eng begrenzten Bedachtenkreis ausgewählt werden kann und die Kriterien für die Auswahl so genau bestimmt sind, dass für eine willkürliche Entscheidung des Dritten kein Raum bleibt. Allerdings hat der BGH diese Möglichkeit eingeschränkt, und zwar dahingehend, dass eine Ermessensentscheidung e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 262 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft,[820] so dass das Gesamtgut vom Eigengut jedes Ehegatten zu unterscheiden ist. Eigengut ist z.B. das voreheliche Vermögen und durch Schenkung oder von Todes wegen erworbenes. Bei Anschaffung von unbeweglichem Vermögen kann Eigengut entstehen, wenn auch nur ein Teil (mindestens 50 %) des Kaufpreises aus Eigen...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Abwicklungsschuldverhältnis

Rz. 472 Mit dem Eintreten eines Beendigungsgrundes wandelt sich das Treuhandverhältnis in ein Abwicklungsschuldverhältnis um.[591] Dabei bleibt der Treuhänder noch bis zur endgültigen Rückübertragung des Gesellschaftsanteils Gesellschafter, da der Gesellschaftsanteil nicht automatisch an den Treugeber zurückfällt.[592] Wird das Treuhandverhältnis durch den Tod des Treuhänder...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Wechsel des Berechtigten (Abs. 1)

Rz. 2 Ein Wechsel in der Person eines am Verfahren Beteiligten kann während des Verfahrens durch Vorgänge innerhalb oder außerhalb des Grundbuchs eintreten. Erfasst werden Erwerbsvorgänge durch Rechtsgeschäft, Hoheitsakt oder Gesetz. Im Betracht kommt z.B. ein Wechsel der Person des Berechtigten durch Tod des bisherigen Berechtigten oder durch Übertragung des Rechts. Entspre...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Herausgabe der Erbschaft an den Nacherben vor Eintritt der Nacherbfolge

Rz. 133 Die vorzeitige Übertragung des Nachlasses auf den Nacherben wird dem Eintritt der Nacherbfolge gleichgestellt.[203] Da der Nacherbe von Lebenden und nicht von Todes wegen erwirbt, wird der Vorgang als Schenkung behandelt (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG).[204] Die Schenkung beinhaltet den Teil des Nachlasses, der dem Nacherben vorzeitig zufällt. § 6 ErbStG kommt nicht zur An...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / ll) Türkei

Rz. 413 Im türkischen Erbrecht gibt es das öffentliche Testament, welches der Testator in Anwesenheit von zwei Zeugen gegenüber einem Friedensrichter, Notar oder einem anderen durch das Gesetz dazu ermächtigten Amtsträger errichtet, § 532 ZGB.[1216] Das dabei einzuhaltende Verfahren gleicht dem des schweizerischen Rechts. Die Urkundsperson legt den letzten Willen schriftlich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Unrichtigkeitsnachweis

Rz. 29 Eine Löschung allein nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO, d.h. aufgrund des bloßen Todesnachweises (als Nachweis des Erlöschens des Stammrechts) kann demgegenüber, soweit Rückstände bestehen können, nur erfolgen, wennmehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / g) Stundungsregelung

Rz. 46 Nach § 28 Abs. 1 ErbStG ist die auf begünstigtes Vermögen entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu sieben Jahre zu stunden. Im ersten Jahr der Stundung werden keine Zinsen erhoben, ab dem zweiten Jahr fallen Zinsen in Höhe von 6 % p.a. an. Die Stundungsmöglichkeit des § 28 Abs. 1 ErbStG ist auf Erwerbe von Todes wegen beschränkt; Erwerber im Rahmen von Schenkunge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 35 GBO als lex specialis zu § 29 GBO [1] schränkt die Nachweismöglichkeiten, soweit es um den Nachweis der Erbfolge und damit in Zusammenhang stehende Tatsachen geht, nochmals ein, indem ausschließlich ("kann nur") drei Dokumente – Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis sowie öffentliche Verfügung von Todes wegen – für zulässig erklärt werden. Damit wird die Eintragu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/EuErbVO

Rz. 417 Im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei gilt der deutsch-türkische Konsularvertrag vom 28.5.1929.[1224] Als Anlage zu dessen Art. 20 wurde das deutsch-türkische Nachlassabkommen geschlossen.[1225] Nach dessen § 14 findet eine Nachlassspaltung statt. Die Rechtsnachfolge von Todes wegen beurteilt sich hinsichtlich des Grundbesitzes nach Bel...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / IX. Nacherbenanwartschaftsrecht

Rz. 92 Wie bereits dargestellt erwirbt der Nacherbe mit dem Tod des Erblassers ein erbrechtliches Anwartschaftsrecht, das grundsätzlich übertragbar und vererblich ist. In entsprechender Anwendung des § 2033 BGB kann das Nacherbenanwartschaftsrecht in notariell beurkundeter Form übertragen werden.[112] Die §§ 2371, 2385 BGB sind auf das Kausalgeschäft analog anwendbar. Auch e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Stichtagsprinzip und abweichender Inventurstichtag

Rn. 182 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 241 Abs 3 Nr 1 HGB kann der Bestand der Pensionsberechtigten auch zu einem Inventurstichtag erfasst werden, der innerhalb von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt. In der Praxis kommt der Vorverlegung die entscheidende Bedeutung zu. Rn. 183 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach der in R 6a Abs 18 EStR 2012 nieder...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Komplementäre

Rz. 2248 Die Komplementärstellung wird bei der Gründung oder später mittels Satzungsänderung übernommen. Nach § 281 Abs. 1 AktG sind die Angaben über die Identität der persönlich haftenden Gesellschafter zwingender Satzungsbestandteil. Sämtliche Komplementäre, auch die nicht vertretungsberechtigten und nicht geschäftsführungsbefugten Komplementäre, müssen der Satzungsänderun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Regelmäßiger Inhalt der Rechte

Rz. 261 Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ist regelmäßig ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB.[920] Der Inhalt der Reallast ist vielfältiger,[921] hier kann die Zahlung einer Geldrente vereinbart werden, die Leistung von Naturalien, Nahrungsmitteln, Strom, Wasser, Arzneimitteln, Tragung von Arztkosten, auch die Vornahme von Handlungen ist dabei regelmäßig Recht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Feststellung der Tatsachengrundlagen

Rz. 119 Größtes Problem ist jedoch die Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen, auf die dann das Testament, ggf. nach Auslegung, anzuwenden wäre. Grundsätzlich sind dabei die gesetzlichen Vermutungen des legislativen Regel-/Ausnahme-Systems sowie vorhandene Erfahrungssätze anzuwenden.[222] Reichen solche nicht aus, so genügt eine eidesstattliche Versicherung, wenn unter Anwe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vollstreckbarer Titel

Rz. 26 a) Titel: Jeder Titel genügt, welcher Eintragungsunterlagen unmittelbar oder mittelbar ersetzen kann (§§ 704, 794,[58] 804, 932, 936 ZPO), gleichgültig ist, ob der Titel gegen den Erblasser, den Nachlasspfleger oder den Testamentsvollstrecker lautet. In Frage kommen insbesondere neben Urteilen, welche eine Bewilligung ersetzen,[59] Urteile, die auf Zahlung einer Gelds...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / II. Innenverhältnis

Rz. 9 In Vereinbarungen der genannten Art sind für das Innenverhältnis erfahrungsgemäß insbesondere die folgenden Gesichtspunkte zu thematisieren:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Fälligkeitsvereinbarungen

Rz. 469 Ehevertraglich kann etwa die Fälligkeit der Zugewinnausgleichsforderung anders geregelt werden, denn es kommt in der Praxis durchaus vor, dass Ehegatten mit der Höhe des Zugewinns grds. einverstanden sind, aber nicht über die Liquidität verfügen, die Forderung bei sofortiger Fälligkeit zu begleichen. Um dem zahlungsverpflichteten Ehegatten die Möglichkeit zu geben, d...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / aa) Allgemeines

Rz. 39 Gemäß §§ 1030 ff. BGB kann eine Sache in der Weise belastet werden, dass die Person, zu deren Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Gerade bei Testamenten in Patchworkfamilien soll darüber die Versorgung des anderen Ehegatten sichergestellt werden, ohne ihm wesentliche Vermögensbestandteile, wie z.B. Grundstücke, zu übertrag...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 7. Auftragsverhältnis?

Rz. 49 Nicht selten erteilt ein Partner dem anderen Kontovollmacht. Die Rechtsprechung hat sich wiederholt mit Fällen befasst, in denen schwer Kranke oder Senioren ihren Partnerinnen Kontovollmacht erteilten. Die Lebensgefährtinnen pflegten ihre Partner. Nach deren Tod sahen sie sich mit Auskunfts- und Zahlungsbegehren der gesetzlichen Erben oder pflichtteilsberechtigten Ang...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Eintritt in die Gesellschaft

Rz. 128 Der Eintritt in eine GbR kann zum einen durch Teilnahme an der Gründung der Gesellschaft stattfinden. Gesellschafter kann, soweit der Gesellschaftsvertrag dies zulässt, zum anderen auch derjenige werden, der durch späteren Beitritt oder Übertragung von Gesellschaftsanteilen Mitglied wird. Kommt eine Nachfolge in einen Gesellschaftsanteil von Todes wegen in Betracht, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Andere Voraussetzungen der Wirksamkeit

Rz. 114 Zur Wirksamkeitskontrolle gehört auch die Feststellung der Nicht-Scheidung der Ehe bei gemeinschaftlich testierenden Eheleuten: Nach Ehescheidung ist ein gemeinschaftliches Testament kein Beweismittel mehr.[206] Für die Scheidung müssen, auch bei einer sog. Scheidungsklausel im gemeinschaftlichen Testament aber konkrete Anhaltspunkte bestehen.[207] Nach OLG Zweibrücke...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / III. Pflicht zur Sachaufklärung

Rz. 49 Der Berater kann immer nur dann die wahren Ziele der Mandanten richtig erfassen und die hierzu passenden Lösungsvorschläge unterbreiten, wenn er den zugrunde liegenden Lebenssachverhalt exakt kennt. Diesen Tatsachenkern hat der Berater durch intensives Befragen der Mandanten herauszuarbeiten. Der Notar darf sich dabei grundsätzlich auf die Angaben der Beteiligten verl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / cc) Rechtswahl

Rz. 428 Art. 25 Abs. 2 EGBGB erlaubte in Altfällen vor dem 17.7.2015 dem Erblasser, für im Inland belegenes unbewegliches Vermögen in der Form einer Verfügung von Todes wegen deutsches Recht zu wählen. In den Grenzen seiner Wirksamkeit bestimmte die Rechtswahl dabei auch über das Errichtungsstatut im Sinne des Art. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB. Die Rechtswahl war aber in dreifacher ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nun: Registerfähigkeit der GbR

Rz. 43 Ab dem 1.1.2024 steht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts die Möglichkeit ihrer Registrierung im Gesellschaftsregister zur Verfügung. An dieses knüpfen sich sodann Registerbescheinigungen entsprechend dem Handelsregister an mit dem einzigen (unmaßgeblichen) Unterschied, dass die GbR auch als eGbR lediglich einen Namen und keine Firma führt. Die Registrierung ist de...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / bb) Durch Anordnung einer Ersatznacherbfolge

Rz. 102 Ein Ausschluss der Vererblichkeit der Nacherbenanwartschaft kann sich aus einer ausdrücklichen oder vermuteten Ersatzerbenberufung gem. §§ 2069, 2096 BGB ergeben. Wie dargestellt (siehe Rdn 94 ff.) ist im Rahmen dieses Problemkreises allerdings noch vieles ungeklärt. Praxistipp Es empfiehlt sich daher in der letztwilligen Verfügung die Vererblichkeit des Nacherbenanwa...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Verfügung über Beteiligungen; Änderungen im Gesellschafterbestand

Rz. 501 Vereinbarungen betreffend Änderungen im Gesellschafterbestand dürfen in keinem Gesellschaftsvertrag fehlen. Dabei sollte den nachfolgenden Aspekte Rechnung getragen werden:mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VIII. Vergleich zwischen Nacherbenlösung und Vermächtnislösung

Rz. 169 Sowohl mit der Nacherbenlösung als auch mit der Vermächtnislösung lässt sich eine Teilhabe unerwünschter Personenkreise am Nachlass verhindern. Auch gelingt es, über beide Gestaltungsvarianten dem Erstbedachten, gleich ob es der Vorerbe, der beschwerte Erbe oder der Vorvermächtnisnehmer ist, eine sehr weit gehende Gestaltungsfreiheit einzuräumen. Der wesentliche Unter...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Wirksamkeit

Rz. 109 Die Wirksamkeit des Testaments, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der zwingenden Vorgaben des BeurkG (Muss-Vorschriften) hat das GBA selbstständig zu überprüfen. Die Wirksamkeitsprüfung bezieht sich bei mehreren eröffneten Testamenten auf Fragen des Widerrufs, bei einseitigen, im Gegensatz zu gemeinschaftlichen Testamenten/Erbverträgen auch auf den Vorrang b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Ausschlagung

Rz. 129 Nicht abschließend geklärt ist, in welchem Umfang das GBA die Erbenstellung des Ersatzerben selbstständig ermitteln muss und berücksichtigen darf, der durch eine Ausschlagung des Primärerben zum Zuge kommt. Das OLG München[247] hält entgegen früherer Rspr.[248] wegen der einzuhaltenden Ausschlagungsfristen einen ausdrücklichen Verweis des Ersatzerben auf den Nachlass...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Anderer Unrichtigkeitsnachweis

Rz. 26 Wenn keine Aufhebung der zugrunde liegenden einstweilige Verfügung oder des vorläufig vollstreckbaren Urteils nach § 894 ZPO erfolgt ist, so kann eine Löschung gleichwohl erfolgen, wenn anderweitig der Nachweis der Unrichtigkeit durch das Erlöschen des geschützten Anspruchs oder dem Verlust des gesicherten Rechts geführt wird. Insoweit ist aber allein § 22 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Güterstandsklauseln

Rz. 210 Ein weiterer typischer Satzungsbestandteil in Mehrpersonengesellschaften sind sog. Güterstandsklauseln. Bei verheirateten Gesellschaftern ist es i.d.R. nicht sinnvoll, dass der Geschäftsanteil bei Scheidung der Ehe des Gesellschafters in den Zugewinnausgleich fällt. Zum einen würde über mögliche Zugewinnausgleichsforderungen nicht nur ein Mitgesellschafter in erhebli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff des Pensionsberechtigten

Rn. 57 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a EStG enthält keine ausdrückliche Definition des Begriffs des "Pensionsberechtigten". Aus dem Regelungsgehalt der Vorschrift ergibt sich aber, dass es sich bei dem Pensionsberechtigten um eine natürliche Person handelt, der eine Pensionszusage erteilt wurde und die damit eine Anwartschaft oder einen Anspruch auf Pensionsleistungen erworb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entstehen

Rz. 13 Bruchteilseigentum entsteht durch rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Eigentumsübergang auf mehrere Personen, sofern sich nicht aus dem Gesetz oder aus den Vereinbarungen ein anderes Gemeinschaftsverhältnis ergibt.[17] Rz. 14 Unzulässig ist die quotenmäßige Vorratsteilung des Alleineigentums in gewöhnliches Miteigentum und Belastung eines angeblichen Miteigentumsant...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VII. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 53 Gerade im Hinblick auf die Frage, welche Verfügungen wechselbezüglich sein sollen oder nicht (siehe auch § 3 Rdn 34 ff.), kommt der Belehrungspflicht des Beraters immense Bedeutung zu. Der Mandant, als juristischer Laie, ist in aller Regel nicht in der Lage, wechselbezügliche von nicht wechselbezüglichen testamentarischen Anordnungen zu unterscheiden. Die Belehrung ha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Transmortale Vollmacht für den Alleinerben

Rz. 31 Probleme bereitet die Anerkennung der transmortalen Vollmacht, die dem Alleinerben erteilt ist. Die herrschende Meinung hält einerseits Anerkennung der transmortalen Vollmacht aus rechtsdogmatischen Gründen für geboten und aus rechtspraktischen Gründen für zweckmäßig, um insbesondere den Zeitraum zwischen Erbfall und Ermittlung des wahren Erben und dessen förmliche Le...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / E. Folgerungen für die Kautelarpraxis

Rz. 64 Das Ausgleichsverbot der alten Rechtsprechung für den Trennungsfall wurde den Vorstellungen der Beteiligten häufig nicht gerecht. Die Konsequenzen der Rechtsprechung des BGH zur konkludent begründeten Innengesellschaft waren und sind auch noch nach den Urteilen vom 9.7.2008 im Einzelfall nicht leicht zu prognostizieren. Die hierdurch bedingte Rechtsunsicherheit belegt...mehr