Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2.2.2 Fehlende mittelbare Sanktionen

Rz. 11 Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht des § 7 Abs. 1 TzBfG ist auch nicht mittelbar sanktioniert. Rz. 12 Keine individualrechtliche Sanktion Für den Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtung aus § 7 Abs. 1 TzBfG gibt es keine mittelbare individualrechtliche Sanktion.[1] Daran hat auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [2] nichts geändert. Zwar k...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6.2 Reichweite der Informationspflicht

Rz. 40 Die Informationsverpflichtung des Arbeitgebers aus § 7 Abs. 4 Satz 1 TzBfG gegenüber der Arbeitnehmervertretung umfasst sämtliche Formen von Teilzeitarbeit im Betrieb und Unternehmen, einschließlich geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Dabei bezieht sich der Informationsanspruch der Arbeitnehmervertretung auf Änderungswünsche nach Abs. 2 und damit auch auf Dauer ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Klagefrist des § 17 TzBfG erfasst sämtliche befristeten Arbeitsverhältnisse.[1] Dabei kommt es auf die Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses ebenso wenig an, wie auf die Frage, ob auf dieses die besonderen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes anwendbar sind. Ebenso unerheblich ist es, um welche Art der Befristung es sich handelt. § 17 TzBfG erfasst sowohl ...mehr

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Entgelt / 5.9 Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

In § 17 Abs. 3 Satz 4 TV-L wird klargestellt, dass bei der Ermittlung der Zeiten ununterbrochener Tätigkeit Zeiten der Teilzeitbeschäftigung nicht ratierlich gekürzt werden dürfen, sondern im vollen Umfang zu berücksichtigen sind. Eine andere Verfahrensweise wäre sachlich nicht gerechtfertigt und würde überdies zumindest dann zu einer mittelbaren Geschlechterdiskriminierung ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.7 Klagefrist bei Fortsetzung (§ 17 Satz 3 TzBfG)

Rz. 44 Nach § 17 Satz 3 TzBfG beginnt die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis nach dem vereinbarten Ende fortgesetzt wird, mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung beendet sei. Die Regelung des § 17 Satz 3 TzBfG war im Regierungsentwurf des Te...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6.3 Form der Information

Rz. 41 Eine besondere Form für die Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung sieht das Gesetz nicht vor, weshalb auch eine mündliche Information ausreichend ist. Allerdings muss der Arbeitgeber auf Verlangen der Arbeitnehmervertretung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 TzBfG derselben die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.[1] Damit sind Unterlagen gemeint, die die Arbeitneh...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3.1 Voraussetzung der Erörterungspflicht

Rz. 18 § 7 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz TzBfG stellt auf eine Veränderung von "Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage" der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ab. Damit hat der Gesetzgeber die zu § 7 Abs. 2 TzBfG a. F. umstrittene Frage, ob die Veränderung die Dauer und Lage betreffen muss, dahin beantwortet, dass die Erörterungspflicht eingreift, wenn der Arbeitnehmer sowohl...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2 Kündigungsmöglichkeit bei unwirksamer Befristung

Rz. 5 § 16 Satz 1 2. Halbsatz und Satz 2 TzBfG regeln die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eines unwirksam befristeten Arbeitsverhältnisses. Vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes entsprach es der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass im Falle der Unwirksamkeit einer Befristung neben der vereinbarten Höchstdauer des Arbeits...mehr

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Entgelt / 9.4 Zeitratierliche Bezahlung von Teilzeitkräften (§ 24 Abs. 2 TV-L)

Teilzeitkräfte erhalten nach § 24 Abs. 2 TV-L das Tabellenentgelt sowie grundsätzlich auch alle sonstigen Entgeltbestandteile anteilig im Verhältnis der individuell vereinbarten Arbeitszeit zur tariflichen Vollarbeitszeit. Die zeitanteilige Umrechnung hat dabei für jeden Entgeltbestandteil einzeln zu erfolgen (§ 24 Abs. 4 Satz 3 TV-L). Hinsichtlich der Ausnahmen sowie weitere...mehr

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Entgelt / 5.10.4 Ermittlung des Höhergruppierungsgewinns, Garantiebetrag gem. § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L in der ab 1.1.2019 geltenden Fassung

Der Höhergruppierungsgewinn errechnet sich aus der Differenz der Monatstabellenentgelte der Ausgangsentgeltgruppe und -stufe und der Zielentgeltgruppe. Praxis-Beispiel Berechnung des Höhergruppierungsgewinns (Grundfall) Ein Beschäftigter ist in die EG 9b eingruppiert und der Stufe 6 (4.878,28 EUR) zugeordnet. Er wird zum 15.2.2025 in die Entgeltgruppe 10 höhergruppiert. Der b...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.6 3-wöchige Klagefrist (§ 17 Satz 1 TzBfG)

Rz. 35 Da § 17 Satz 1 TzBfG grundsätzlich für sämtliche Arten von Befristungen und Bedingungen unabhängig davon gilt, ob sich die Befristung oder Bedingung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz oder aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen ergibt[1], ist sie auch auf alle Fälle in Rede stehender unwirksamer Befristung oder Bedingung anzuwenden. Die Klagefrist ist nach der Re...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 16 TzBfG regelt die Folgen der unwirksamen Befristung sowie der unwirksamen auflösenden Bedingung eines Arbeitsverhältnisses. § 21 TzBfG nimmt auf § 16 TzBfG ausdrücklich Bezug. Mit § 16 Satz 1 TzBfG hat der Gesetzgeber die seit 1960 im Wege des Richterrechts erkannte Rechtsfolge einer unwirksamen Befristung kodifiziert. Mit Beschluss vom 12. Oktober 1960 hatte der Gr...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.5 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 23 Bei der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses wird eine mitbestimmungspflichtige Einstellung angenommen, wenn der Fortsetzung jeweils eine neue Arbeitgeberentscheidung zugrunde liegt. Praxis-Beispiel Beschäftigung über die vertraglich vereinbarte oder tarifliche Altersgrenze hinaus.[1] Dies gilt auch bei vereinbartem Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts gem. § 41 ...mehr

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Altersfreizeit / 1 Rechtliche Grundlagen und Ausgestaltung

Bei älteren Arbeitnehmern sinkt häufig die Belastbarkeit bei zunehmendem Alter. Damit einhergehend besteht ein gesteigertes Erholungsbedürfnis. Dem soll durch die Altersfreizeit Rechnung getragen werden. Eine gesetzliche Grundlage für Altersfreizeit gibt es nicht. Achtung Abgrenzung zur Altersteilzeit Die Altersfreizeit darf nicht mit der Altersteilzeit verwechselt werden. Die ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.2 Beschäftigung von Arbeitnehmern

Rz. 18 Eine beteiligungspflichtige Einstellung liegt immer vor, falls Arbeitnehmer i. S. d. BetrVG beschäftigt werden sollen. Die Art des Arbeitsverhältnisses ist unerheblich. Erfasst werden also unbefristete wie befristete Arbeitsverhältnisse, auch wenn Letztere nur für einen sehr kurzen Zeitraum (tageweise!) bestehen, Probe-, Teilzeit-, Aushilfsarbeitsverhältnisse sowie Te...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.3 Besorgnis der Benachteiligung anderer Arbeitnehmer (Nr. 3)

Rz. 130 Der Tatbestand der Nr. 3 ist gegeben, wenn aufgrund vom Betriebsrat vorzubringender Tatsachen die Besorgnis besteht, dass einem schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer gekündigt werden muss, wobei auch eine Änderungskündigung ausreicht[1] oder sonstige Nachteile, z. B. Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes oder Verschlechterung oder Erschwerung der Arbeitsbeding...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.9 Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 32 Die Wiederaufnahme eines ruhenden Arbeitsverhältnisses, etwa die Rückkehr nach der Elternzeit (§ 15 BEEG) ist keine Einstellung.[1] Wurde jedoch das Arbeitsverhältnis beendet, ist die erneute Arbeitsaufnahme beteiligungspflichtig. Eine beteiligungspflichtige Einstellung liegt vor, wenn mit einem Arbeitnehmer während der Elternzeit eine befristete Teilzeitbeschäftigung...mehr

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Mutterschutz: Grundlagen un... / 1.1 Persönlicher Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz gilt nach § 1 Abs. 2 MuSchG zum einen für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hinsichtlich der Art des Arbeitsverhältnisses unterscheidet das Gesetz nicht. Teilzeit (also auch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) oder Vollzeit, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, einfache Tätigkeit oder Führungsposition (leitende Angeste...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.8 Veränderung der Arbeitszeit

Rz. 27 Einstellung und auch Versetzung sind unabhängig von der zeitlichen Dauer der (vorgesehenen) Arbeitsleistung. Die Umwandlung eines Teilzeit- in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ist daher keine Einstellung und grundsätzlich auch keine Versetzung, solange sich die Arbeitsumstände nicht ändern.[1] Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer einen Antrag auf Veränderung seiner Arbei...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

Zu den Zielsetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gehört insbesondere die Förderung von lebensphasengerechten Teilzeitmodellen. Dabei räumt das Gesetz dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung ein. Diese kann auch nur befristet erfolgen, um eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung bzw. dem vorherigen Teilzeit-Niveau zu ermöglichen und so die "Teilzeit...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.3 Anspruch auf befristete Teilzeitbeschäftigung ("Brückenteilzeit") gemäß § 9a TzBfG

Brückenteilzeit i. S. d. § 9a TzBfG ist der Anspruch des Arbeitnehmers, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zwischen einem und 5 Jahren zu reduzieren und anschließend zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Der Anspruch auf Brückenteilzeit besteht dabei auch für Arbeitnehmer, die bereits in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit vorüberge...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / Zusammenfassung

Überblick Die Rahmenbedingungen für den Anspruch auf Teilzeitarbeit sind insbesondere im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) geregelt. Neben dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit hat der Gesetzgeber in begrenztem Umfang auch einen Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit vorgesehen. Gesetze, Vorschriften...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4 Teilzeitarbeit während Elternzeit und Pflegezeit

4.1 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Elternzeit Jeder Arbeitnehmer, der Mutter oder Vater eines Kindes ist, hat gegen seinen Arbeitgeber nach § 15 Abs. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit als Zeit der unbezahlten Freistellung im Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch kann in bestimmten Fällen auch für Kinder geltend gemac...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.2 Verhandlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Teilzeit

§ 15 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 BEEG sehen vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst auf "Antrag" des Arbeitnehmers hin innerhalb von 4 Wochen ab dieser Geltendmachung des Teilzeitwunschs über die "Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung" eine Einigung versuchen sollen (sog. Konsensverfahren). In erster Linie sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer also über sämtli...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit und Verlängerung der Arbeitszeit

Zusammenfassung Überblick Die Rahmenbedingungen für den Anspruch auf Teilzeitarbeit sind insbesondere im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) geregelt. Neben dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit hat der Gesetzgeber in begrenztem Umfang auch einen Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit vorgesehen. Gesetz...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.1 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Elternzeit

Jeder Arbeitnehmer, der Mutter oder Vater eines Kindes ist, hat gegen seinen Arbeitgeber nach § 15 Abs. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit als Zeit der unbezahlten Freistellung im Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch kann in bestimmten Fällen auch für Kinder geltend gemacht werden, die nicht leibliche Kinder des Arbeitnehm...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.7 Ende des Teilzeitarbeitsverhältnisses

2.3.7.1 Ende während Elternzeit Eine Teilzeittätigkeit eines Mitarbeiters bei seinem Arbeitgeber in Elternzeit kann vom Arbeitgeber nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Auch für Teilzeitbeschäftigte gilt gemäß § 18 Abs. 2 BEEG grundsätzlich der Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG. Eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist grundsätzlich in demselben Umfang gegen Kündigu...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3 Einseitiges Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers

Das BEEG geht zunächst einmal davon aus, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit einigen. Wenn das nicht der Fall ist, sieht § 15 Abs. 7 BEEG ein förmliches Verfahren zur Geltendmachung der Arbeitszeitkürzung während der Elternzeit vor. 2.3.1 Inhalt und Zeitpunkt des Antrags § 15 Abs. 5 Satz 2 BEEG berechtigt den Arbeitnehm...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2 Teilzeitarbeit bei eigenem Arbeitgeber

Außer in Kleinunternehmen hat der Arbeitnehmer für die Dauer der Elternzeit einen besonderen Rechtsanspruch auf Reduzierung seiner bisherigen Arbeitszeit auf einen Umfang zwischen 15 und 32 – für Eltern von vor dem 1.9.2021 geborenen Kindern 30 – Wochenstunden. Dieser Teilzeitanspruch ist frist- und formgebunden; er kann vom Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründ...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / Zusammenfassung

Überblick Das Gesetz zwingt die Mitarbeiter nicht zu völligem Verzicht auf Arbeit, wenn sie Elternzeit beanspruchen. Vielmehr ist ihnen auch eine (Weiter-)Arbeit in Teilzeit möglich. Dies gilt natürlich für alle Beschäftigungsverhältnisse. Demzufolge kann auch ein teilzeitbeschäftigter Mitarbeiter während der Elternzeit Teilzeitarbeit leisten.mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.1 Zustandekommen des Teilzeitarbeitsverhältnisses

Anders als die vollständige Aufgabe der Arbeit kann ein Voll- oder Teilzeitbeschäftigter die Verringerung seiner Arbeitszeit während der Elternzeit bzw. eines Teils davon nicht durch einseitige Erklärung erreichen. Das Gesetz sieht in § 15 Abs. 5–7 BEEG ein zweistufiges Verfahren vor (erst Verhandlungslösung, dann ggf. einseitige Durchsetzung), deren Stufen jedoch auch paral...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.1 Inhalt und Zeitpunkt des Antrags

§ 15 Abs. 5 Satz 2 BEEG berechtigt den Arbeitnehmer, von Anfang an beide Verfahren zu verbinden, d. h. parallel zu führen. Im Einzelfall ist daher durch Auslegung zu ermitteln, ob ein schriftlicher "Teilzeitantrag während Elternzeit" eines Arbeitnehmers beide Verfahren umfassen soll. Verbindet der Arbeitnehmer das Elternzeitverlangen mit dem Verlangen nach Teilzeitbeschäftigu...mehr

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Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 5 Konkurrenz zwischen unbefristeter Teilzeit und Brückenteilzeit

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Brückenteilzeit erfolgreich geltend gemacht, können sie frühestens 1 Jahr nach dem Ende der Brückenteilzeitphase erneut einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen.[1] Während der temporären Teilzeit besteht mithin kein Anspruch auf eine weitere Verringerung der Arbeitszeit – weder befristet noch unbefristet.[2] Arbeitnehmer, deren Antrag au...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 3 Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber

Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer während der Elternzeit nur nach vorheriger Zustimmung des ursprünglichen Arbeitgebers ausüben.[1] Der Arbeitnehmer kann die Zustimmung des Arbeitgebers nur verlangen, wenn er die Teilzeittätigkeit ordnungsgemäß beantragt hat. Ein solcher Antrag setzt voraus, dass zumindest der zeitliche Umfang der Tätigkeit un...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.2 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 3 PflegeZG Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Arbeitsfreistellung zur Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Wie auch beim allgemeinen (unbefristeten) Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG besteht der Anspruch auf Pflegezeit nur in Unternehmen mit regelmäßig mehr als fünfzehn Beschäftigten. Die Dauer der Pflegezei...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 4 Selbstständige Tätigkeit

Die vorstehend dargestellten Grundsätze zu Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber gelten auch bei Aufnahme einer selbstständigen Teilerwerbstätigkeit. Auch hier sollte der Arbeitnehmer die angestrebte Tätigkeit hinreichend beschreiben; für den Arbeitgeber empfiehlt es sich, sich die Einhaltung der 32-Stunden-Obergrenze – im Fall eines vor dem 1.9.2021 geborenen Kindes ...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Zusammenfassung Überblick Das Gesetz zwingt die Mitarbeiter nicht zu völligem Verzicht auf Arbeit, wenn sie Elternzeit beanspruchen. Vielmehr ist ihnen auch eine (Weiter-)Arbeit in Teilzeit möglich. Dies gilt natürlich für alle Beschäftigungsverhältnisse. Demzufolge kann auch ein teilzeitbeschäftigter Mitarbeiter während der Elternzeit Teilzeitarbeit leisten. 1 Zulässigkeit Wäh...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 3 Verlängerung der Arbeitszeit

3.1 Anspruch des Teilzeitbeschäftigten auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung geeigneter freier Arbeitsplätze (§ 9 TzBfG) Nach Maßgabe von § 9 TzBfG können teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einen individuellen Rechtsanspruch auf Verlängerung ihrer Arbeitszeit haben. Nach dieser Vorschrift hat der Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wun...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Zumindest eine erst nach Antritt der Elternzeit mit dem eigenen Arbeitgeber vereinbarte Teilzeittätigkeit wird vom BAG betriebsverfassungsrechtlich als Einstellung angesehen, auch wenn der Arbeitnehmer auf seinem angestammten Arbeitsplatz mit reduzierter Stundenzahl weiter arbeitet. Demzufolge hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG.[1] Nach den allgemein...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.1 Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs

Nach § 8 TzBfG kann ein Arbeitnehmer verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit unbefristet verringert wird. Weitere Ansprüche auf Reduzierung der individuellen Arbeitszeit können sich für Arbeitnehmer in Eltern- und Pflegezeit oder aus speziellen tarifvertraglichen oder betrieblichen Bestimmungen ergeben. Nachstehend werden die Voraussetzungen des allgemeinen...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.7.1 Ende während Elternzeit

Eine Teilzeittätigkeit eines Mitarbeiters bei seinem Arbeitgeber in Elternzeit kann vom Arbeitgeber nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Auch für Teilzeitbeschäftigte gilt gemäß § 18 Abs. 2 BEEG grundsätzlich der Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG. Eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist grundsätzlich in demselben Umfang gegen Kündigungen geschützt wie das ruhende ...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.7.2 Ende der Elternzeit

Ist die Teilzeitbeschäftigung eigens für die Dauer der Elternzeit eingegangen, so wird sie im Regelfall auch auf das Ende der Elternzeit befristet worden sein. Dies ist unproblematisch möglich. Sollte die Befristung nicht ausdrücklich in die Teilzeitabrede aufgenommen worden sein (das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG dürfte für die spezieller geregelte Befristung ...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.6 Rechtsnatur und Inhalt

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass das Teilzeitarbeitsverhältnis mit dem ruhenden Arbeitsverhältnis ein einheitliches Arbeitsverhältnis bildet, wenn die Vereinbarung sich lediglich in der Reduzierung der Arbeitszeit erschöpft.[1] Dies hat zur Folge, dass dem Arbeitnehmer alle teilbaren Ansprüche aus seinem Hauptarbeitsverhältnis zeitanteilig auch im Teilzeitarbeitsverhäl...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.4 Fiktion der Zustimmung

Im Fall der Elternteilzeit zwischen der Geburt und dem vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes gilt die Zustimmung des Arbeitgebers gemäß § 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG als erteilt, wenn er nicht spätestens 4 Wochen nach Zugang des Antrags schriftlich – oder bei ab dem 1.5.2025 geborenen Kindern in Textform – und mit Begründung ablehnt. Im Fall der Elternteilzeit zwischen dem 3. Geburt...mehr

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Teilzeitarbeit: Brückenteilzeit

Zusammenfassung Überblick Mit der Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zum 1.1.2019 hat der Gesetzgeber auch außerhalb der spezialgesetzlichen Bestimmungen zur Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und anschließend zum vorherigen Arbeitszeitniveau zurückzukehren. Bisher konnten Ar...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.3 Ablehnung des Antrags

Will der Arbeitgeber die im förmlichen Verfahren nach § 15 Abs. 7 BEEG beanspruchte Arbeitszeitverringerung ablehnen, hat er den Arbeitnehmer darüber gemäß § 15 Abs. 7 Satz 4 BEEG innerhalb einer Frist von 4 bzw. 8 Wochen ab Antragstellung (je nach Alter des Kindes, für das Elternzeit beantragt wurde), d. h. ab Zugang des Teilzeitwunschs beim Arbeitgeber, betreffend vor dem ...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 1 Pflicht des Arbeitgebers zur Erörterung arbeitszeitbezogener Veränderungswünsche des Arbeitnehmers

Der Zweck des Teilzeit- und Befristungsgesetz ist, Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, Volumen und Lage der Arbeitszeit an deren jeweilige Lebenssituation anzupassen. Hierfür sieht § 7 TzBfG zunächst eine Erörterungspflicht des Arbeitgebers vor. Äußert ein Arbeitnehmer einen Wunsch hinsichtlich der Veränderung von Dauer oder Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, ...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.2 Anspruchsvoraussetzungen

Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein [1]: Der Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer im Unternehmen (nicht im Betrieb), Auszubildende werden nicht mitgezählt. Das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer besteht ununterbrochen bereits länger als 6 Monate. Die vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeits...mehr

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Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 6 Besonderheiten bei Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Wechselt ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit, so hat er für den Zeitraum der Brückenteilzeit grundsätzlich Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung entsprechend der verminderten Arbeitszeit. Besonderheiten ergeben sich insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Wechsels den ihm zustehenden Urlaub nicht so genommen hat, dass der noch verbleibende Urlaubsante...mehr