Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 2 Begünstigter Personenkreis

Ältere Arbeitnehmer können freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren[1], wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, künftig einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder von der Versicherungspflicht befreit sind und vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens beanspruchen könne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 2 Berechnung des Entgelts

Die Berechnung geschieht wie folgt: Ermittlung des Referenzzeitraumes: Grundsätzlich sind die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG zugrunde zu legen, bei wöchentlicher Abrechnung die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist.[1] Tage, in denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder sonst unverschuldeter Arbeitsver...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (Altersteilzeitgesetz – ATG) wurde 1996 die bis dahin übliche Frühverrentungspraxis auf Kosten der Solidarkassen abgeschafft und finanzielle Anreize für die Neueinstellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers durch Übergang auf Teilzeit oder Mobilzeit (Vereinbarung von Arbeits- und Fre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 3.2 Modelle der Arbeitszeitverteilung

Nur für eine Verteilung der Mobilzeiten (Aufteilung in Arbeits- und Freistellungsphasen) auf einen längeren Zeitraum als 3 Jahre ist grundsätzlich eine tarifvertragliche Festlegung notwendig.[1] Allerdings können die Tarifvertragsparteien in den Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen aufnehmen, damit besondere betriebliche Verhältnisse, die eine differen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Vergütung und... / 1.2 Höhe und Berechnung

Fortzuzahlen ist der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate (= 13 Wochen) vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Die Berechnung vollzieht sich in folgenden Schritten: Ermittlung des Schwangerschaftsbeginns: Grundsätzlich gibt das Zeugnis des Arztes oder der Hebamme nach § 15 MuSchG den Ausschlag. Ist dort ein Datum nicht angegeben, ist das Dat...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 3.3 Zuschuss bei Überschneidung von Mutterschutz und Elternzeit

Wird eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit erneut schwanger, besteht kein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG. Eine Ausnahme besteht, wenn die Arbeitnehmerin während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet.[1] Im Fall der Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung ruht das Arbeitsverhältnis, der Arbeitgeber ist nicht zur Entgeltzahlung verpflichtet. Da d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften

Rz. 5 Das Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften ist in § 21 im Gegensatz zu anderen Normen nicht geregelt. Die Vorschrift des § 21 stellt eine selbstständige Befristungsregelung dar. Sie stellt nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[1] eine Konkretisierung des Sachgrunds der Vertretung in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG dar. Liegen die Voraussetzungen der Bestimmun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Befristung mit und ohne Sachgrund

Rz. 10 Beabsichtigt der Arbeitgeber den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, so benötigt er hierfür grds. immer einen Sachgrund. Ausnahmsweise kann eine Befristung ohne Sachgrund erfolgen, bei Neueinstellung für die Dauer von bis zu 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 TzBfG; bei Neueinstellung für die Dauer von bis zu 4 Jahren in den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unter...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt, haben nach der gesetzlichen Regelung des § 20 MuSchG gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Unerheblich ist, ob das Mutterschaftsgeld tatsächlich gezahlt wird, insbesondere auch, ob die Zahlung bei anderen als Mitgliedern d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2 Voraussetzungen

Rz. 36 Der Gesetzgeber räumt dem Arbeitgeber mit § 21 Abs. 4 ein Sonderkündigungsrecht in den Fällen ein, in denen die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers endet oder er seine Zustimmung nicht verweigern kann. Dadurch soll dem Arbeitgeber das Risiko genommen werden, aufgrund der Einstellung einer Ersatzkraft für den in Elternzeit weilenden Mitarbeiter möglicherweise d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 1.1.3 Weiterführung des Haushalts

Der Haushaltshilfeanspruch besteht nur, wenn eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Dies gilt nicht, wenn diese Person teilweise an der Betreuung gehindert ist, z. B. wegen eigener Berufstätigkeit, schulischer Verpflichtungen, Krankheit oder Alters. Auf den Hinderungsgrund kommt es nicht an. Ein Anspruch auf Haushaltshilfe besteht also nicht bzw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.1 Teilzeit

Die Dauer oder das Volumen der vereinbarten Wochenarbeitszeit ist ein zentraler Hebel für betriebliche und individuelle Flexibilität. Teilzeitarbeit ist jede vertragliche Arbeitszeit, die geringer ist als die betriebliche Regelarbeitszeit für vergleichbare Vollzeitkräfte. Dabei sind sehr unterschiedliche Varianten möglich, von einer Reduzierung der Vollzeit bis zur klassisch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 4.2 Teilzeit im Pharmaunternehmen

Ein größeres Unternehmen, das pharmazeutische Produkte herstellt, entwickelte für seine Beschäftigten attraktive Arbeitszeitangebote für die sogenannte Rushhour des Lebens. Damit ist jene Lebenphase gemeint, in der sowohl ambitionierte, berufliche Ziele als auch familiäre Aufgaben und Interessen zusammentreffen. Das Pharmaunternehmen hat grundsätzlich die Arbeitszeit nach dem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 4.6 Funktionszeiten, Teilzeit und Jobsharing beim ambulanten Pflegedienst

Das Arbeitszeitmodell im ambulanten Pflegedienst ist darauf ausgerichtet, die Bedürfnisse der Mitarbeiter in den Mittelpunkt zu stellen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beruf und persönlichem Leben zu ermöglichen. Planbare, flexible Arbeitszeiten schaffen ein Umfeld, das Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert. Da der P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.3 Life-Kohärenz statt Work-Life-Balance

Beruf, Privates und Familie zu vereinbaren wird umgangssprachlich gerne mit dem Oberbegriff Work-Life-Balance umschrieben. Diese Formulierung ist jedoch nicht mehr zeitgemäß. In der neuen Arbeitswelt ist eine strikte Trennung von Arbeit und Privatleben nicht zwingend nötig und für Beschäftigte mit mobiler Arbeitszeit nicht mehr so wichtig. Zudem kommt es nur sehr selten zu e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.4 Jobsharing

Jobsharing ist eine Variante der Teilzeit, bei der sich zwei oder drei Mitarbeiter eine Stelle teilen. Die Arbeitsaufgaben werden eigenverantwortlich aufgeteilt und die Erreichbarkeit wird abgestimmt. Je besser Kommunikation und Aufgabenstruktur geregelt sind, umso erfolgreicher wird das Jobsharing in der Praxis funktionieren. Der große Vorteil liegt u. a. in der optimalen P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 3.1 Leitfragen zum Arbeitszeitmanagement

Der jeweilige Benefit eines innovativen Arbeitszeitmanagements ist insbesondere von der Transparenz der Möglichkeiten und einer guten Kommunikation abhängig. Zu Beginn eines Arbeitszeitprojektes sind daher folgende Leitfragen hilfreich: Passt das aktuelle Arbeitszeitmodell noch zur betrieblichen Situation und den Interessen der Beschäftigten? Welche Potenziale ergeben sich aus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 3 Von der Theorie zur Praxis

Arbeitszeitmanagement ist fester Bestandteil jeder innovativen Unternehmensführung. Die unterschiedlichen betrieblichen und individuellen Interessen erfordern bei aller Komplexität in der Entwicklung oder Anpassung ein strukturiertes Vorgehen. Die folgende Übersicht liefert einige Aspekte und gibt Anregungen für ein Gespräch oder eine Diskussion. Je nach Sichtweise können sic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.1 Trends und Treiber

Flexible Arbeitszeiten sind in vielen Unternehmen der Schlüsselfaktor für wichtige ökonomische, technologische und gesellschaftliche Trends. Diese langfristigen Entwicklungen und Prozesse beeinflussen die Arbeitswelt und fordern zum aktiven Handeln heraus. Es eröffnen sich durch Trends neue Möglichkeiten für effektive und innovative Zusammenarbeit, die sich direkt auf die or...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.2 4-Tage-Woche

Ein aktuell viel diskutiertes Arbeitszeitmodell ist sicherlich die 4-Tage-Woche. Erste Projekte zeigen, dass Beschäftigte durchaus einen Vorteil darin sehen, ihre Wochenarbeitszeit auf 4 statt 5 Tage zu verteilen. Allerdings gibt es hier unterschiedliche Umsetzungsbeispiele bei der Gestaltung: Variante 1: Die Wochenarbeitszeit bleibt bei gleichem Gehalt gleich. Wer beispielsw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.2 Instrumente der Arbeitszeitgestaltung

Flexible Arbeitszeiten bieten vielerlei Möglichkeiten, sowohl betrieblichen Belangen als auch Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden. Arbeitszeitmodelle unterscheiden sich dabei durch das Maß an individuellem Handlungs-, Orts- und Zeitspielraum. Aufgrund der Organisationsstrukturen, Produktionsabläufe, betrieblichen Erfolgsfaktoren und Mitarbeiterinteressen ergeben...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.4.1 Teilzeitarbeit

Arbeitnehmer können ihre Arbeitsbereitschaft auch ohne besondere Gründe auf Teilzeitarbeit beschränken (Teilzeitprivileg). Voraussetzung ist, dass die in Betracht kommenden Teilzeitbeschäftigungen versicherungspflichtig sind, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassen und üblichen Arbeitsmarktbedingungen entsprechen (s. o.). Zur Vermeidung von Missbräuchen ist allerdings gesetzl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwartschaftsversicherung (PKV)

Begriff Zweckmäßig ist eine Anwartschaftsversicherung, wenn die private Krankenversicherung vorübergehend nicht benötigt wird, weil die Krankenversorgung anderweitig gesichert ist. Das kann beispielsweise gegeben sein durch die Heilfürsorge bei Soldaten auf Zeit, bei Berufssoldaten, bei Beamten der Polizei oder der Feuerwehr. Gleiches gilt, wenn Personen vorübergehend der g...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 2 Fahrtkostenzuschuss bei planmäßigem Homeoffice oder Teilzeit

Sachverhalt Ein Mitarbeiter soll laut Arbeitsvertrag an 3 Tagen pro Woche im Homeoffice und einen Tag pro Woche an der ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig werden. Die einfache Entfernung von 30 km zur ersten Tätigkeitsstätte legt er mit seinem privaten Auto zurück. Der Arbeitgeber leistet für diese Fahrten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Zuschuss vo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrten: Wohnung zur Tätigk... / 6.1.1 0,03-%-Monatspauschale

Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Der 0,03-%-Zuschlag stellt nicht darauf ab, wie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Job-Sharing / 2 Satzungsregelung zur Krankengeldberechnung

Bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung kann die Satzung der gesetzlichen Krankenkasse abweichende Bestimmungen zur Berechnung des Krankengeldes vorsehen.[1] Die Satzungen der Krankenkassen sollen solche Fälle regeln, die sich gesetzlich nicht erfassen lassen, da sie nicht der üblichen Arbeitsgestaltung entsprechen (z. B. neue Arbeitsformen wie das Job-Sharing oder Son...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vergleichsbewertung / 1 Rechenformel

Mit dem höheren Gesamtleistungswert aus der Grund- oder Vergleichsbewertung werden die beitragsfreien und -geminderten Zeiten bei der Rente berücksichtigt. Für die Vergleichsbewertung lässt sich aus § 73 SGB VI folgende Rechenformel ableiten:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 2 Urlaubsdauer und -berechnung

Infographic Gesetzlicher Erholungsurlaub Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage.[2] Als Werktage gelten gemäß § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Danach sind bei der Berechnung der Urlaubsdauer die Samstage als Urlaubstage mitzurechnen. Diese gesetzlichen Bestimmungen über die Dauer des Urlaubs sind unabdingbare Mindes...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 2.1 Teilarbeitslosigkeit

Der Begriff der Teilarbeitslosigkeit umfasst analog zum Begriff der Arbeitslosigkeit 3 Merkmale: die Beschäftigungslosigkeit, die Eigenbemühungen und die Verfügbarkeit. Teilbeschäftigungslosigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine versicherungspflichtige Beschäftigung verloren hat, die er parallel zu einer oder mehreren weiteren, ebenfalls versicherungspflichtigen Beschäfti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tätigkeitsschlüssel / 1 Aufbau und Inhalt

Seit dem 1.12.2011 ist der Tätigkeitsschlüssel 9-stellig anzugeben. Er setzt sich aus 5 einzelnen Schlüsseln zusammen. Folgende Inhalte sind zu melden: Ausgeübte Tätigkeit (Stellen 1 – 5)Anhand der im Betrieb ausgeübten Tätigkeit wird der gültige Schlüssel nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) ermittelt. Höchster allgemein bildender Schulabschluss (Stelle 6)1 = oh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gehaltsverzicht / 1.1 Verzicht muss arbeitsrechtlich zulässig sein

Ein Verzicht auf laufend gezahltes Entgelt ist nur dann in der Sozialversicherung wirksam, wenn er arbeitsrechtlich zulässig ist. Damit wird der Rechtsanspruch auf das Entgelt aufgehoben. Der Verzicht kann arbeitsrechtlich wirksam im Rahmen einer Einzelvereinbarung erfolgen, wenn kein bindender Tarifvertrag vorliegt. Außerdem darf mit der Vereinbarung nicht gegen das Teilzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, z.B. Sonderurla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 2.2 Leistungsminderung

Die geforderte mehr als 6-monatige Dauer der gesundheitlichen Einschränkung grenzt die dauerhafte Leistungsminderung von der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ab. Der 6-Monats-Zeitraum ist dabei vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit ausgehend für die Zukunft zu beurteilen, bei späterem Eintritt der Leistungsminderung ab diesem Zeitpunkt. Die "15-Stunden-Grenze" entspricht zum ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: SV-F... / Zusammenfassung

Überblick In einer komplizierten Berechnungsweise wird ermittelt, ob und in welcher Höhe arbeitgeberseitige Leistungen beitragspflichtig sind, die für die Zeit des Sozialleistungsbezugs gezahlt werden. Zu berücksichtigen sind dabei u. a. der SV-Freibetrag und das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt. Um was es sich dabei handelt und in welcher Weise diese Werte berücksichtigt werd...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 1 Zweck

Das Teilarbeitslosengeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die nach dem Recht der Arbeitsförderung gezahlt wird. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmer, die 2 oder mehr versicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander ausüben. Bei Verlust einer dieser Beschäftigungen besteht Anspruch auf Teilarbeitslosengeld für die Dauer von bis zu 6 Monaten.[1] Mit dieser L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / 1 Duale Studenten als Auszubildende oder Arbeitnehmer

In der Praxis existieren vor allem drei Formen des dualen Studiums mit unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Auswirkungen: Im ausbildungsintegrierten dualen Studium erwerben die Studenten neben einem Hochschulabschluss einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf. Für die Beschäftigung gelten damit die Regeln des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Studenten eines praxisintegrierten du...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Höhe des Elterngeld Plus (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 6 Das Elterngeld Plus beträgt nach § 4a Abs. 2 Satz 2 monatlich höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, das der berechtigten Person zustünde, wenn sie während des Elterngeldbezugs keine Einnahmen i. S. d. § 2 BEEG oder des § 3 BEEG hätte oder hat. Rz. 7 Es ist möglich, dass das Elterngeld Plus in der Summe nicht dem entsprechenden Basiselterngeld entspricht. Wie beim ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 4 Teilzeitbeschäftigung

Für die Regelung der Arbeitszeit teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer besteht das Mitbestimmungsrecht im selben Umfang wie bei der Arbeitszeit vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Insbesondere hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei der Festlegung der Mindestdauer der täglichen Arbeitszeit, bei der Festlegung der Höchstzahl von Tagen in der Woche, an denen teilzeitbeschäftigte A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 9 Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet ist, Mehrarbeit zu leisten. Dafür ist in der Regel eine entsprechende arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / 6.6 Die zeitliche Dauer und Lage der Partnerfreistellung

Die Partnerfreistellung dauert nach dem Gesetzentwurf 10 Arbeitstage. Sie setzt bestehende Arbeitspflicht voraus, da ansonsten keine Freistellung von der Arbeit möglich ist. Befinden sich Mitarbeiter in Urlaub, ist eine Partnerfreistellung nicht möglich. Der erste Tag der Partnerfreistellung muss nicht zwingend der Entbindungstag sein, sondern kann auch der erste darauffolge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ortszuschlag / 3.2 Ehegatte im "öffentlichen Dienst"

Arbeitnehmer, die ab 1.10.2005 den Regelungen des TVöD unterliegen, erhalten – trotz der Einrechnung des Ortszuschlags der Stufe 1 und 2 in das Vergleichsentgelt – keine dem beamtenrechtlichen Familienzuschlag oder ehegattenbezogenen Anteil im Ortszuschlag "entsprechende Leistung" mehr, sodass die Konkurrenzregelungen von Tarifverträgen, arbeitsvertraglichen Bestimmungen ode...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbefall / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Verstirbt der Beschäftigte, so wird für bestimmte Hinterbliebene das Sterbegeld gezahlt (§ 23 Abs. 3 TVöD/TV-L/TV-H). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis beim Tod des Beschäftigten nicht geruht hat. Praxis-Beispiele Kein Anspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis Der Beschäftigte bezog im Zeitpunkt des Todes eine befristete Erwerbsminderungsrente. Es besteht kein Anspru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.1 Abweichende manteltarifliche Regelungen

Der TVöD sieht zwar für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit einen Zeitraum von bis zu einem Jahr vor und lässt die Einführung von Arbeitszeitkonten – mit weit reichenden Entscheidungsrechten der Beschäftigten – zu. Zuschlagspflichtige Überstunden entstehen im TVöD jedoch bereits bei Überschreiten der innerhalb von zwei Wochen geplanten Arbeitszeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.8 Mitbestimmungsrechte in Personalangelegenheiten

In folgenden Personalangelegenheiten steht der Personalvertretung das eingeschränkte Mitbestimmungsrecht zu (§ 75 Abs. 3 Satz 1 BPersVG): In Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer nach § 78 Abs. 1 BPersVG Einstellung nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG Einstellung ist grundsätzlich die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses. Deshalb unterfallen der Mitbestimmung im Sinne der V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 6 Eintreten von Ersatzmitgliedern

Ersatzmitglieder rücken in den folgenden Fällen in den Personalrat (zeitweise) auf: wenn ein Mitglied des Personalrats aus diesem auf Dauer ausscheidet, wenn ein PR-Mitglied zeitweilig verhindert ist. Ersteres tritt ein in den Fällen des § 31 BPersVG. Eine zeitweilige Verhinderung setzt voraus, dass ein Personalratsmitglied sein Amt nicht ausüben kann oder die Ausübung ihm nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.2.1.4 Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften

Mit dem 69. Tarifvertrag zur Änderung des BAT vom 25.4.1994 sowie dem 77. Änderungs-TV vom 29.10.2001 haben die Tarifvertragsparteien die Vorschriften zur Berechnung der Beschäftigungszeit bei Teilzeitkräften in wesentlichen Punkten geändert. Seit 1.5.1994 werden Teilzeitbeschäftigungen bei Berechnung der Beschäftigungszeit grundsätzlich in vollem Umfang angerechnet. Bis zum ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.2.2.4 Dienstzeit bei Teilzeitbeschäftigten

Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung werden bei Berechnung der Dienstzeit grundsätzlich in vollem Umfang berücksichtigt. Besonderheiten bestehen für Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung vor dem 1.1.2002 bzw. für Zeiten einer Teilzeitarbeit vor dem 1.5.1994. Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung vor dem 1.1.2002 Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 BAT in der bis 31.12.2001 gültigen Fa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.1 Pensionszahlung und Weiterbeschäftigung ("Pension neben Gehalt")

Tz. 688 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Im Hinblick auf die faktische Unternehmerstellung eines beherrschenden Ges-GF gibt es häufig Fälle, in denen Ges-GF trotz Erreichens der vertraglich vereinbarten Altersgrenze weiterhin für die GmbH tätig sein wollen oder müssen (zB weil ein geeigneter Nachfolger in der Geschäftsführung noch nicht vorhanden ist, bisher kein Käufer für die Gm...mehr