Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 4 Auskunfts- und Aufklärungspflichten

Hierbei ist zu beachten, dass es keine generelle Hinweispflicht des Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes auf mögliche Ansprüche des Arbeitnehmers aus Gesetz, Tarifvertrag, Erlass oder Individualvereinbarung gibt; denn jede Vertragspartei ist grundsätzlich selbst für die Wahrung der eigenen Interessen verantwortlich.[1] Erteilt der Arbeitgeber jedoch Auskünfte, so müssen di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 5 Rechtsprechung (Auskunfts- und Aufklärungspflichten)

Die Auskunft bei Einstellung über eine Zusatzversorgung muss eindeutig, richtig und vollständig sein.[1] Da das Gesamtversorgungssystem des öffentlichen Dienstes äußerst kompliziert ist und fundierte Rechtsauskünfte nur von mit der Materie vertrauten Fachleuten erteilt werden können, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer diesbezüglich an die zuständige Versorgungsanstalt (i...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / d) Aufteilung nach pauschal angesetzten Arbeitstagen im einzelnen Kalendermonat

Rz. 8 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alternativ können auch die pauschal mit 20 angesetzten Gesamtarbeitstage des einzelnen Kalendermonats für die Aufteilung des Arbeitslohns herangezogen werden. Der pauschale Ansatz der Gesamtarbeitstage verringert sich verhältnismäßig, wenn der Arbeitnehmer typischerweise an weniger als 5 Arbeitstagen in der Kalenderwoche tätig ist (Teilzeitar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / c) Aufteilung nach pauschal angesetzten Arbeitstagen im gesamten Beschäftigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahres

Rz. 7 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alternativ können für die Aufteilung des Arbeitslohns pauschal 20 Arbeitstage je Kalendermonat im In- und Ausland angesetzt werden und diese mit den tatsächlichen ausgeübten Arbeitstagen im In- und Ausland ins Verhältnis gesetzt werden. Der pauschale Ansatz der Gesamtarbeitstage verringert sich verhältnismäßig, wenn der Arbeitnehmer typischer...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 7. Lohnsteuerberechnung bei einem verkürzten Lohnzahlungszeitraum (sog. Teillohnzahlungszeitraum)

Rz. 16a Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bei monatlichen Lohnzahlungen können die zur Umrechnung des Arbeitslohns zur tageweisen Lohnsteuerberechnung maßgeblichen Tage (sog. Steuertage) nach dem Verhältnis der Kalendertage zu den Gesamtarbeitstagen ermittelt werden; Bruchteile können auf volle Tage abgerundet werden. Es bestehen keine Bedenken, die Gesamtarbeitstage pauschal mit 2...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Mindestpauschale / Teilbetrag für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Rz. 43 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Gleichzeitig mit der vorstehenden Umstellung wird die sog Mindestpauschale ab 2026 abgeschafft (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 Satzteil nach Buchst e EStG idF ab 2026, vgl § 52 Abs 36 Satz 3 EStG). Vor dem Hintergrund der (weitgehenden) Berücksichtigung der tatsächlichen Beiträge gibt es für die Mindestvorsorgepauschale nach Auffassung des Gesetzge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettolohn

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttolohns, der nach Mi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.5 Arbeitsmarktberatung zu Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 18 Die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit ist zunächst ein Beratungsfeld, auf dem die Fachkraft der Agentur für Arbeit über (praktizierte) Modelle informieren und beraten kann, die für Arbeitgeber mit einer wirtschaftlicheren Erbringung von Arbeitsleistungen verbunden sind, bei Arbeitnehmern besonders beliebt und deshalb motivationsf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits: Betreuung / 1.3 Elternzeit

Jeder Elternteil hat nach § 15 BEEG einen Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten. Sie können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Sie dürfen dann nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein.[1] Dabei kommt es...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits: Betreuung / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Kinderförderungsgesetz hat der Gesetzgeber einem Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege eingeräumt. Der Bundesgerichtshof (BGH) schlussfolgerte daraus 2016 den "Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz".[1] De...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.6.3 Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitberufsausbildung

Für die Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitberufsausbildung i. S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG findet sich im TVA-L BBiG keine ausdrückliche Regelung. Es stellt sich daher die Frage, ob das Ausbildungsentgelt gleichwohl zeitratierlich gekürzt werden kann. Festzustellen ist, dass im Regelfall des § 8 TVA-L BBiG das Ausbildungsentgelt für eine Vollzeitausbildung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.1.3 Teilzeitberufsausbildung

§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG regelte in seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung, dass Ausbildende und Auszubildende auch die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit beantragen können, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse der/des Auszubildenden nachgewiesen wurde. Durch ihre Positionierung in § 8 Abs. 1 stellte die Ausbildung in Teilzeit einen Unterfall der...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teilzeitstudium: Wie können... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Revision des Finanzamts unbegründet ist und zurückgewiesen wird. Das Finanzgericht (FG) hat korrekt entschieden, dass der Kläger die Kosten für seine Fahrten zwischen der Wohnung und der Fernuniversität in Hagen nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale, sondern nach den Grundsätzen der Reisekosten als Werbungskosten gelte...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.4.4.3 Befristete Weiterbeschäftigung – Protokollerklärung Nr. 2 zu § 19

Sofern die vom Tarifvertrag grundsätzlich erstrebte unbefristete Übernahme des Auszubildenden ausgeschlossen ist, weil zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung kein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf für eine dauerhafte Weiterbeschäftigung gegeben ist, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Auszubildenden entsprechend der bis zum 31.12.2012 ge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.15 Vermögenswirksame Leistungen

§ 15 Abs. 1 TVL-A BBiG regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung, wobei deren Höhe für Auszubildende im Tarifgebiet West 13,29 EUR monatlich und für Auszubildende im Tarifgebiet Ost 6,65 EUR monatlich beträgt. Die Höhe der vermögenswirksamen Leistung steht nicht in Abhängigkeit zu der wöchentlichen Ausbildungszeit, so dass eine Kürzung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.4.4.2.5 Umsetzung des Anspruchs

Die Umsetzung des tarifvertraglichen Anspruchs auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erfolgt in zwei Schritten: Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses für 12 Monate Bei Bewährung Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung Im Einzelnen: Zunächst wird für die Dauer von 12 Monaten ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet. Bei der Befristung des Arbeitsvertrags si...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.1.2 Sonderfälle der Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses

Über die von § 8 Abs. 2 BBiG erfassten Fallgestaltungen hinaus kann sich eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses auch aus anderen Vorschriften ergeben. Sonderfall: Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung führt für sich genommen noch nicht zu einer Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses. Allerdings kann de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.3.2.2 Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitberufsausbildung

Für die Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitausbildung findet sich im TVAöD keine ausdrückliche Regelung. Es stellt sich daher die Frage, ob das Ausbildungsentgelt gleichwohl zeitratierlich gekürzt werden kann. Festzustellen ist, dass im Regelfall des § 8 TVAöD das Ausbildungsentgelt für eine Vollzeitausbildung gezahlt wird. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.1.3 Teilzeitberufsausbildung

§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG regelte in seiner bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung, dass Ausbildende und Auszubildende auch die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit beantragen können, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse der/des Auszubildenden nachgewiesen wurde. Durch ihre Positionierung in § 8 Abs. 1 stellte die Ausbildung in Teilzeit einen Unterfall der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.6.2.5.1 Befristetes Arbeitsverhältnis

Zunächst wird für die Dauer von 12 Monaten ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet. Bei der Befristung des Arbeitsvertrags sind die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zu beachten. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags grundsätzlich eines sachlich rechtfertigenden Grundes. Ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes is...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.14 Vermögenswirksame Leistungen

§ 13 Abs. 1 TVAöD regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Die Unterscheidung nach Tarifgebiet West (13,29 EUR) und Tarifgebiet Ost (6,65 EUR) besteht im TVAöD mit Wirkung vom 1.1.2008 nicht mehr. Hinweis Für die Auszubildenden der Sparkassen gilt abweichend von § 13 Abs. 1 Satz 1 TVAöD die Vorschrift des...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.1.2 Sonderfälle der Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses

Über die von § 8 Abs. 2 BBiG erfassten Fallgestaltungen hinaus kann sich eine Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses auch aus anderen Vorschriften ergeben. Sonderfall: Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Das Nichtbestehen der Abschlussprüfung führt für sich genommen noch nicht zu einer Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses. Allerdings kann de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaub / 2 Urlaubsdauer und -berechnung

Infographic Gesetzlicher Erholungsurlaub Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage.[2] Als Werktage gelten gemäß § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Danach sind bei der Berechnung der Urlaubsdauer die Samstage als Urlaubstage mitzurechnen. Diese gesetzlichen Bestimmungen über die Dauer des Urlaubs sind unabdingbare Mindes...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, z.B. Sonderurla...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.3 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Auf das weiter zu zahlende Entgelt sind die Beträge anzurechnen, die der Arbeitnehmer infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.[1] Diese Anrechnung tritt automatisch ein. Sie ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung wie etwa bei einer Au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Annahmeverzugs kann der Arbeitnehmer grundsätzlich nur in jedem tatsächlich durchführbaren und bestehenden Arbeitsverhältnis haben. Das gilt für alle Arten der Arbeitsverhältnisse, seien es unbefristete, befristete, Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügig entlohnte Arbeitsverhältnisse. Auch für Ausbildungsverhältnisse gilt § 615 BGB grunds...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.1 Bemessungszeitraum

Rz. 9 Für alle Arbeitnehmenden gilt zwecks Berechnung des Krankengeldes als Bemessungszeitraum der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum (Abs. 2 Satz 1). Abgerechnet ist ein Entgeltabrechnungszeitraum, wenn der Arbeitgebende die Entgeltberechnung (Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung) für diesen Zeitraum abgeschlossen hat. Das ist dann der ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 278a Minde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift hat nur Bedeutung für die Durchführung der realen Nachversicherung gemäß § 233a Abs. 1 und 2 und § 8 Abs. 2. Keine Anwendung findet die Norm für Diakonissen und vergleichbare Personen, hier gelten nach § 277a Abs. 3 feste Beitragsbemessungsgrundlagen. Im Fall des § 233a Abs. 3 ist keine Beitragsbemessungsgrundlage zu bestimmen. Die Nachversicherung gilt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsversammlung / 3 Vergütungsanspruch

Die Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung dringend erfordert.[1] Den Arbeitnehmern entsteht durch die Teilnahme an diesen Betriebsversammlungen kein Verdienstausfall. Findet eine ordentliche Betriebsversammlung wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der Arbeitszeit statt, so hat der teilnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vergleichsbewertung / 1 Rechenformel

Mit dem höheren Gesamtleistungswert aus der Grund- oder Vergleichsbewertung werden die beitragsfreien und -geminderten Zeiten bei der Rente berücksichtigt. Für die Vergleichsbewertung lässt sich aus § 73 SGB VI folgende Rechenformel ableiten:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / 2 Gesamtleistungsbewertung

Bei lückenlosem Versicherungsverlauf führt die Gesamtleistungsbewertung[1] zu einem Gesamtleistungswert in Höhe des Beitragsdurchschnitts. Die Bewertung von beitragsfreien Zeiten richtet sich nach der Summe aller Entgeltpunkte aus Beitrags- und Berücksichtigungszeiten im sog. belegungsfähigen Zeitraum. Um beitragsfreie Zeiten handelt es sich z. B. bei Anrechnungszeiten, pauscha...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Arbeitszeitmodelle

Rz. 26 Im betrieblichen Alltag gibt es eine Reihe von Arbeitszeitformen, für die das Gesetz keine ausdrücklichen Regelungen enthält und die es dem Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Grenzen ermöglichen sollen, Lage und bzw. oder Dauer der täglichen Arbeitszeit selbst zu bestimmen (flexible Arbeitszeit [1]).[2] Die Bestimmungen des ArbZG und namentlich die in § 3 vorgesehenen G...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 2.1 Abschluss des befristeten Vertrags

§ 32 TVöD enthält keine Regelungen hinsichtlich des Abschlusses – insbesondere der Zulässigkeit – eines befristeten Arbeitsvertrags zur Führung auf Zeit. Daher sind hier die Grundsätze anzuwenden, die die Rechtsprechung zu § 14 TzBfG entwickelt hat. Die Führung auf Zeit stellt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien keine sachgrundlose Befristung dar, sondern eine Befristun...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2 Durchführung des Arbeitszeitausgleichs

Rz. 17 Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer von 8 Stunden innerhalb des Ausgleichszeitraums von 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt nicht überschritten werden. Weitere Vorgaben im Hinblick darauf, wie dieser Durchschnittswert erreicht wird, enthält das Gesetz nicht. Umstritten ist gleichwohl, ob der Ausgleich der länge...mehr

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Führung auf Zeit / 3.1 Form der Übertragung

Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. Die reine Übertragung der Führungsposition auf Zeit kann im Rahmen des Weisungsrechts einseitig durch den Arbeitgeber übertragen werden und bedarf nicht der Zustimmung des Beschäftigten[1]. Sofern jedoch mit der Übertragung der Führungsposition eine Änderung des ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.2 Teilzeit (Arbeit auf Abruf, Altersteilzeit)

Rz. 24 Grundsätzlich gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung, dass die Bestimmung der maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit dann unproblematisch ist, wenn sie genau und stets wiederkehrend festgelegt ist, etwa in einem Arbeitsvertrag.[1] Rz. 25 Schwieriger ist die Bestimmung der Arbeitszeit dann, wenn die Teilzeit variabel gestaltet ist oder als sogenannte Arbeit auf Abruf oder "...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärzte in der Weiterbildung / 1.2 Anwendungsbereich

Das Gesetz gilt für befristete Arbeitsverhältnisse mit Ärzten in der Weiterbildung außerhalb des gesetzlich definierten Anwendungsbereichs des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (vgl. § 1 Abs. 6 ÄArbVtrG). Das Gesetz ist daher hauptsächlich von Bedeutung für diejenigen Ärzte, die zu ihrer Weiterbildung in kommunalen, kirchlichen und freien gemeinnützigen Krankenhäusern beschä...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärzte in der Weiterbildung / 1.4.5 Verringerung der Arbeitszeit

Die Vorgaben des § 1 Abs. 4 ÄArbVtrG einerseits und jene des § 1 Abs. 3 S. 3 ÄArbVtrG andererseits werfen in der Praxis Fragen auf. Nicht selten werden während der Vertragslaufzeit Anträge auf Verringerung der Arbeitszeit gestellt. Diese Verringerung allein betrachtet ist in der Regel ohne erhöhte Schwierigkeiten umsetzbar. Schwieriger ist jedoch der Umgang mit der Frage, we...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ärzte in der Weiterbildung / 1.4.3 Höchstdauer der Weiterbildung

Nach dem Gesetz kann der Arbeitsvertrag auf die notwendige Zeit für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung, höchstens bis zur Dauer von 8 Jahren, abgeschlossen werden (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 ÄArbVtrG). Innerhalb des Zeitraums von 8 Jahren muss die Anerkennung erreicht werden. Eine weitere Verlängerung des Arbeitsvertrags über diesen Ze...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.1 Direktionsrecht des Arbeitgebers (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Für Beschäftigungslosigkeit kommt es auf den tatsächlichen faktischen Zustand an (BSG, Urteil v. 11.3.1976, 7 RAr 93/74 ). In einem Beschäftigungsverhältnis (das i. S. d. Abs. 1 Nr. 1 nach seiner leistungsrechtlichen Komponente und nicht nach seiner versicherungsrechtlichen (beitragsrechtlichen) Komponente zu prüfen ist) steht, wer – in Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.2 Anspruch auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 17 Zum Begriff des Arbeitsentgelts vgl. § 14 SGB IV. Erhält der Arbeitslose kein Arbeitsentgelt und hat er auch keine Urlaubsabgeltung erhalten, ruht der Anspruch auf Alg dennoch für die Zeit, für die er Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung zu beanspruchen hat. Ein solcher Anspruch muss nicht mit Sicherheit bestehen, es genügt, dass er nur möglicherweise besteht oder ent...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelt: Wirksamer Lohnverz... / 2.5 Lohnverzicht und Teilzeitarbeit

Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.[1] Die Teilzeitbeschäftigten dürfen also nicht stärker mit einem Lohnverzicht belastet werden als Vollzeitarbeitnehmer.mehr

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Entgelttransparenzrichtlini... / 3.4 Berichtspflichten

Nach Art. 9 EntgTranspRL sind Berichtspflichten für Arbeitgeber zum geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle vorgesehen. Hiernach werden im Vergleich zur bisherigen Rechtslage weitaus mehr Unternehmen verpflichtet sein, entsprechende Informationen zu berichten und zu veröffentlichen. Überdies werden sie häufiger berichten müssen. Ob Berichtspflichten bestehen und wie häufig Unt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzrichtlini... / 1 Hintergrund und Ausgangslage

Der Richtliniengeber begründet die EntgTranspRL mit einem geschlechtsspezifischen Entgeltgefälle (sog. Gender Pay Gap), das im Jahr 2020 unionsweit 13 % betragen habe und unter anderem auf Entgeltdiskriminierung beruhe.[1] Eine solche geschlechterspezifische Lohndifferenz ist statistisch nachweisbar. In welchem Umfang sie tatsächlich auf einer Diskriminierung basiert, teilt ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.2 Pflichten des Arbeitgebers nach Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das TzBfG enthält zudem allgemeine Regelungen zu befristeten Verträgen, die neben dem § 30 TVöD Beachtung finden müssen und für beide Befristungsarten gelten. 6.2.1 Diskriminierungsverbot Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.2.2 Informationspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle – also durch Aushang – im Betrieb und Unternehmen erfolgen (§ 18 TzBfG). Im Zusammenhang mit ihren allgemeinen Aufgaben und d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 2 Formen der Zeitbestimmung

Zu unterscheiden sind – auch nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) – 2 Arten der Befristung, Zeit- und Zweckbefristung sowie die auflösende Bedingung. 2.1 Zeitbefristung Befristungen für eine bestimmte Dauer – mit Enddatum – sind grundsätzlich zulässig. Der Arbeitsvertrag muss für einen kalendermäßig genau festgelegten Zeitraum (Tag, Woche,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 3.3.3 Unterrichtung des Personalrats/Betriebsrats über Anzahl

Der Arbeitgeber hat nach dem zum 1.1.2001 in Kraft getretenen Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge die Arbeitnehmervertretung – Personalrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung – über die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebs und des Unternehmens zu informieren (§ 20 TzBfG).mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.1.1 Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung

Eine unzulässige Gesetzesumgehung liegt vor, wenn durch den befristeten Vertrag zum einen zwingende Kündigungsschutzvorschriften unterlaufen werden und damit dem Arbeitnehmer der Bestandsschutz seines Arbeitsverhältnisses entzogen wird[1] und zum anderen für die Befristung als solche sowie grundsätzlich für deren Dauer[2] (näher Erfordernis einer sachlichen Rechtfertigung) kei...mehr