Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.1 Mitbestimmungstatbestände bei Beamten

§ 77 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d HPVG Bezüglich der Umsetzung ist als Mindestdauer für das Einsetzen des Mitbestimmungsrechts 6 Monate vorgesehen, im Bundesrecht sind dies 3 Monate. Ferner fehlt die Erwähnung des Einzugsgebiets im Sinne des Umzugskostenrechts, welches noch zum Dienstort gehört. Damit ist unter dem Dienstort die politische Gemeinde zu verstehen. § 77 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.1 Fälle der eingeschränkten Mitwirkung

Im Wesentlichen werden in § 73 Abs. 1 ThürPersVG die Vorschriften des Bundesrechts wiederholt. Ergänzungen bestehen in folgenden Fällen: Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, § 73 Abs. 1 Nr. 3 ThürPersVG. Dies stellt jedoch keine rechtliche Besonderheit im Vergleich zum Bundesrecht dar, da die (eingeschränkte) Mitbestimmung bei der Verlängerung von befristeten ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Ausnahme: Kündigungsschutz auch ohne Elternzeit bei Teilzeit mit Elterngeldanspruch

Rz. 21 Eine Ausnahme von der Voraussetzung, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 18 die Inanspruchnahme von Elternzeit voraussetzt, enthält § 18 Abs. 2 Nr. 2. Grds. gilt auch für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit beim eigenen Arbeitgeber in zulässigem Umfang (§ 15 Abs. 4 BEEG: 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt) Teilzeitarbeit leisten, dass der besondere...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Besonderheiten in Teilzeitarbeitsverhältnissen

Rz. 9 Auch Teilzeitarbeitsverhältnisse unterliegen dem besonderen Kündigungsschutz nach § 18. Das ergibt sich bereits aus § 18 Abs. 2 Nr. 1. Dabei ist es unerheblich, ob das Teilzeitarbeitsverhältnis schon vor der Elternzeit bestand und während der Elternzeit fortgesetzt wurde oder ob es erst durch Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung nach § 15 Abs. 5–7 BEEG begründet wo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit

Rz. 11 Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz ist grds. die wirksame Inanspruchnahme von Elternzeit. Wird gegen die Schriftform (für ab dem 1.5.2025 geborene Kinder Textform nach § 126b BGB)[1] für die Inanspruchnahmeerklärung verstoßen, ist die Elternzeit nicht wirksam verlangt – es sei denn, der Arbeitgeber hat das nicht beanstandet und sich damit abgefunden, da...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 5.4 Zuschuss

Der Arbeitgeber leistet einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn der monatliche Nettoverdienst 390 EUR übersteigt. Er ermittelt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Mutterschaftsgeld von 13 EUR und dem tatsächlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Dabei wird der Nettoverdienst der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist vor de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.1 Befristung

Rz. 37 Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft aus zu dem Zeitpunkt, auf den es hin befristet war, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen kann daher eingesetzt werden, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Diese Gefahr hat auch der Gesetzgeber gesehen. Kündigungsschutz und unbeschränkte Befristungsmöglichkeit schließen einander aus. Das Pro...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hälftige Mehrarbeitsvergütung (Nr 1).

Rn 2 Mehrarbeit iSd vollstreckungsrechtlichen Bestimmung ist die über die gewöhnliche betriebliche oder tarifliche bzw im Arbeitsvertrag festgeschriebene Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (BGH NZI 14, 773 [BGH 26.06.2014 - IX ZB 87/13] Rz 8; St/J/Würdinger § 850a Rz 6). Von dieser Terminologie weicht die arbeitsrechtliche Begrifflichkeit ab. Arbeitsrechtlich bezeichnen Üb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtskraft.

Rn 8 Die Fiktion des S 1 tritt erst zu dem Zeitpunkt ein, zu welchem der Titel die formelle Rechtskraft (§ 705) erlangt (Dresd 2.8.22 – 4 U 143/22, Rz 4, NJW-RR 22, 1643), vorläufige Vollstreckbarkeit genügt nicht (München 24.1.22 – 34 Wx 437/21 = NJW-RR 22, 812). Dies gilt selbst dann, wenn es um einen Anspruch auf Zustimmung zur (Eltern-) Teilzeitbeschäftigung geht, der we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wahlrecht.

Rn 2 Aktiv wahlberechtigt sind gem Abs 1 S 1 alle Berufsrichter (nicht: ehrenamtliche Richter) des Gerichts, also Richter auf Lebenszeit, Richter auf Zeit, Richter auf Probe, Richter kraft Auftrags oder für die Dauer von mindestens 3 Monaten (nicht: bereits seit 3 Monaten – arg Gesetzeswortlaut ›für‹ nicht ›seit‹ –; aA Saenger/Rathmann § 21b GVG Rz 2) abgeordnete Richter, di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff des Arbeitnehmers

Tz. 1 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Arbeitnehmer des Vereins sind Personen, die zum Verein in einem Dienstverhältnis stehen und daraus oder aus einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen (s. § 1 Abs. 1 LStDV, Anhang 8). Als lohnsteuerliche Arbeitnehmer gelten auch Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Arbeitslohn aus dem früheren Dienstverhältnis ihres Rechtsvor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bescheinigende Stelle.

Rn 10 Der Nachweis über die Unpfändbarkeit der Erhöhungsbeträge ist durch eine Bescheinigung der gesetzlich benannten Stellen zu führen. Dieser Terminus stimmt mit der Begrifflichkeit in der bisherigen Regelung des § 850k V 2 sowie in § 305 I Nr 1 InsO überein. Gesetzlich vorgeschrieben ist, was in der Bescheinigung unbedingt aufgenommen werden muss bzw was ggf aufgenommen w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschriften (bis 2015: ex-Art 18–21) gelten für individualvertragliche Arbeitsrechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Merkmale sind europäisch-autonom auszulegen. In Betracht kommt eine Anlehnung an das EU-Primärrecht. Danach besteht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Weitere Einzelfälle.

Rn 47 Abmahnung Interesse des Arbeitnehmers an Entfernung aus der Personalakte, idR Bruttomonatsverdienst (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 987), bei mehreren für die folgenden nur noch Bruchteil hiervon, aus Addition Gesamtwert zu bilden (LAG Berlin MDR 03, 1021). Änderungsvereinbarung Obergrenze Vierteljahresverdienst analog § 42 II 1 GKG (LAG Nürnberg JurBüro 06, 146); Einstel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vorübergehende höherwertige... / 4.2.1 Rechtsprechung

Umstrukturierung, Auflösung eines Arbeitsgebiets ohne genauen Zeitpunkt.[1] Haushaltsrechtliche Überlegungen; hier vorübergehende Tätigkeit auf einem Beamtendienstposten.[2] Dies ist auch gegeben, wenn eine Tätigkeit sofort erledigt werden muss, jedoch haushaltsrechtliche Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Soweit diese nicht mehr erfüllt werden können, muss allerdings di...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ältere Mitarbeiter: Einsatz... / 8 Handlungsfeld 7: Altersgerechte Arbeitszeitgestaltung

Altersgerechte Arbeitszeitmodelle entwickeln Schließlich geht es im letzten Handlungsfeld darum, die Arbeitszeit altersgerecht zu gestalten, also den spezifischen Bedürfnissen älterer Mitarbeiter anzupassen. Derartige Arbeitszeitmodelle tragen dem Umstand Rechnung, dass ältere Mitarbeiter längere Regenerationsphasen benötigen, mehr Zeit für die Weiterbildung einzuplanen haben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2025, Rechtsschutz f... / 2 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat dem Deckungsbegehren des Kl. zu Recht Folge gegeben. Der Rechtsschutzfall ist im Schadenersatz-Rechtsschutz nach Nr. 7.1.1, 4.1 ARB 2009 unstreitig eingetreten, der vom Umfang des vereinbarten Privat-, Berufs- und Familien-Verkehrs-Rechtsschutzes erfasst wird (Nr. 6.1.3 ARB 2009) … Die Bekl. kann sich nicht mit Erfolg gemäß Nr. 23.1.1 ARB 2009 auf das Fehlen hinrei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.5 Befristung

Rz. 49 Für die Befristung von Arbeitsverträgen leitender Angestellter gelten uneingeschränkt die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ( TzBfG). Eine Befristung ist deshalb nur unter den Voraussetzungen des § 14 TzBfG möglich.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / 5.2 Anspruchsumfang

§ 615 BGB sichert dem Arbeitnehmer den Anspruch auf die nach § 611a BGB an sich geschuldete Vergütung als Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag. Eine Nachleistung der Tätigkeit seitens des Arbeitnehmers ist dafür keine Voraussetzung und wird auch vom Arbeitnehmer nicht geschuldet. Die Berechnung des Anspruchs erfolgt grundsätzlich nach dem Entgeltausfa...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Anrechnung von anderweitigem Verdienst

Rz. 15 Nach § 11 Nr. 1 KSchG muss sich der Arbeitnehmer das anrechnen lassen, was er während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers durch anderweitige Arbeit verdient hat. Dies können auch Einnahmen aus selbstständiger Arbeit sein.[1] Erzielt der Arbeitnehmer durch eine Tätigkeit während des Annahmeverzugs erst später einen Ertrag, kommt eine anteilmäßige Anrechnung, die der Ar...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kein Diskriminierungsschutz bei Befristungen auf Regelaltersgrenze

Leitsatz Der Schutz des Diskriminierungsverbots für befristet beschäftigte Arbeitnehmer gemäß § 4 Abs. 2 TzBfG erstreckt sich nach Sinn und Zweck nicht auf Arbeitsverhältnisse, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden. (amtlicher Leitsatz) Sachverhalt Die Klägerin ist seit 2018 bei dem beklagten Land beschäftigt. Der TV-L findet auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. Seit Dezember 2022 ist die Klägerin in einer Observationsgruppe des Nachrichtendienstes eingesetzt. Diese Gruppe besteht aus Arbe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

Rz. 19 Nach § 11 Nr. 2 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 615 Satz 2 BGB. [1] Beide Bestimmungen stellen darauf a...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schuhmacher (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

Folgende Aspekte sind zu beachten: häufig Arbeiten unter Zeitdruck (bei Kollektionswechsel, Messeterminen), Teilzeitarbeit und Heimarbeit teilweise möglich, Schichtarbeit mit Gruppenakkord in der Schuhfertigung im industriellen Bereich, teilweise Teamarbeit mit Grundlohn und Punktebewertungssystem (hoher Anteil von Musterschuhen),[1] Zeit- und Verantwortungsdruck (Vermeiden von P...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Probearbeitsverhältnis / 3.2 Mit Sachgrund 6 Monate, ohne Sachgrund 2 Jahre

Durch das Regelbeispiel des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG ist der Erprobungszweck ausdrücklich als sachlicher Grund zur Rechtfertigung einer Befristungsabrede anerkannt. Über die Dauer der Befristung zum Zwecke der Erprobung sagt das Gesetz nichts aus. Sie ergibt sich allerdings aus dem Zweck der Erprobung selbst. Anknüpfend an die gesetzliche Regelung des § 622 Abs. 3 BGB ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 13 Auswirkung der Lohnpfändung auf das Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis wird durch die Lohnpfändung in seinem Bestand nicht berührt. Im Einzelnen ergeben sich folgende Fragestellungen: Der Arbeitnehmer bleibt Inhaber des gesamten Lohnanspruchs, kann das Arbeitsverhältnis beenden, kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nehmen oder auf Teilzeit gehen. Die Pfändung erfasst den Nettolohn, sodass der Arbeitgeb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Rz. 7 Betriebsratsmitglieder dürfen bei ordnungsgemäßer Tätigkeit nicht anders behandelt werden als andere Arbeitnehmer. Dies betrifft zum einen das Benachteiligungsverbot, das z. B. die Zuweisung einer weniger angenehmen Arbeit wegen der Betriebsratstätigkeit ausschließt. Dies umfasst auch das Verbot der Zuweisung eines Großraumbüros statt eines Büroraums mit 2 Arbeitsplätz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4.3 Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit

Rz. 801 Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.12.2010[1] sind Aufwendungen für ein betrieblich oder beruflich veranlasstes häusliches Arbeitszimmer ab Vz 2007 (Rz. 781) nur noch in voller Höhe abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Rz. 802 Ob das Arbeitszimmer der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.3.6 Teilzeit/Altersteilzeit

Gemäß § 24 Abs. 2 TVöD erhalten Teilzeitbeschäftigte alle Entgeltbestandteile anteilig nach dem zeitlichen Umfang ihrer individuell vereinbarten Arbeitszeit zur Vollarbeitszeit. Dieser Grundsatz gilt zwar auch für das Leistungsentgelt und ist sachgerecht, da Teilzeitbeschäftigte objektiv in geringerem Umfang zu den Betriebsergebnissen beitragen. Ein Abweichen vom Grundsatz d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliches Eingliederung... / 2.2 Pflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Durchführung des BEM anzubieten. Allerdings ist die Verletzung dieser Pflicht nicht unmittelbar gesetzlich sanktioniert, weshalb ein gewisser Spielraum zur Entscheidung besteht, ob und zu welchem Zeitpunkt das BEM angeboten werden soll. Ein BEM ist anzubieten, sobald die zeitliche Grenze von 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit überschritten ist. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 4.3 Zeitraum der Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Beschäftigte vor einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Grundwehrdienst, Wehrübung, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit, Pflegezeit) arbeitsunfähig krank, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In diesem Fall wird die Entgeltfortzahlung unterbrochen; die 6-Wochen-Fris...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.4.1 Altersteilzeit

Für Altersteilzeitbeschäftigte im Teilzeitmodell gelten hinsichtlich der Leistungsbewertung die Ausführungen zur Teilzeitarbeit. Der TV FlexAZ gilt jedoch nur noch für Altersteilzeitverträge, die spätestens im Dezember 2022 begonnen haben. Damit ist die tarifliche Grundlage für die Vereinbarung von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen ab dem 1.1.2023 weggefallen. Entsprechend ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.5 Unterjährige Veränderungen – besondere Situationen (§ 11 LeistungsTV-Bund)

In § 11 LeistungsTV-Bund werden Auswirkungen unterjähriger Veränderungen bzw. sonstiger besonderer Situationen auf die Leistungsfeststellung bzw. das Leistungsentgelt geregelt. → Karenzzeit Nach § 11 Abs. 1 LeistungsTV-Bund findet eine Leistungsfeststellung nicht statt, wenn der Beschäftigte während des Feststellungszeitraums weniger als 2 Kalendermonate tätig war. Maßgeblich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6 Berechnung des Leistungsentgelts und möglicher Regelungsbedarf

Neben den anzuwendenden Methoden zur Leistungsbemessung und -bewertung werden in der Dienst-/Betriebsvereinbarung Festlegungen benötigt, wie das Gesamtbudget an die Beschäftigten in Abhängigkeit der erreichten Leistungen auszuschütten ist. Es bedarf hier besonderer Sorgfalt, da erst eine überlegte Auswahl der möglichen Verteilungsgrundsätze- und Berechnungsoptionen die mit de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 5.1.3 Beschäftigung neben dem Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht auch für die Beschäftigten, die vor der Einstellung teilweise erwerbsgemindert gewesen sind und eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Gleiches gilt auch für Beschäftigte, die nach der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente einen Antrag auf Weiterbeschäftigung nach § 33 Abs. 3 TVöD / § 33 Abs. 2 TV-L stellen. Die Regelung des § 22 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.3.5 Krankheit/Fehlzeiten

Für die Frage, wie sich eine länger dauernde Krankheit oder sonstige Fehlzeiten von Beschäftigten auf die Aufteilung des Leistungsentgelts auswirkt, kann es keine allgemein geltende Antwort geben. Grundsätzlich sollten Beschäftigte entsprechend der Dauer ihrer Anwesenheit am auszuzahlenden Leistungsentgelt teilhaben. Geringfügige Fehlzeiten (längstens für die Dauer des Entge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] D.h. der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits aufgrund anderer Ursachen entfalle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.2.2 Einbeziehung von Entgeltfaktoren

Es erfolgt durch § 18 TVöD-VKA keine Vorgabe zur Verteilung des zur leistungsorientierten Bezahlung vorgesehenen Gesamtvolumens. Aus dem Tarifvertrag geht jedoch mittelbar hervor, dass eine differenzierte Auszahlung nach der Eingruppierung als sachgerecht empfunden wird. So wird bereits bei der Bildung des Gesamtbudgets nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA auf 1 % der ständigen Monatsta...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 5.3 Beispiele für direkte CSR-Aufgaben des Personalbereichs

Betrachtet man die Vielzahl der Stakeholder, deren Interessen für die Personalarbeit eine Rolle spielen, so erscheint die CSR-Umsetzung in diesem Bereich als besonders herausfordernd. In Deutschland sind viele CSR-Themen bereits gesetzlich geregelt (z. B. Arbeitszeiten, Urlaub, Gleichbehandlung) und daher immer schon Teil der Personalarbeit. Dies gilt allerdings nicht weltwe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 8.3.2 Allgemeine Regelungen der Leistungsfeststellung (§ 3 LeistungsTV-Bund)

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 LeistungsTV-Bund kann für die Leistungsfeststellung sowohl an die individuelle Leistung der Beschäftigten oder an die Leistung einer Gruppe von Beschäftigten, sog. Teamleistung, angeknüpft werden. Der Tarifvertrag sieht jedoch nur für Zielvereinbarungen Sonderregelungen für Teamleistungen vor, bei der systematischen Leistungsbewertung finden sich dage...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 3.6 Auszahlungszeitpunkt

Mit der Festlegung des Bewertungszeitraums ist aber noch nicht geklärt, wann genau die Auszahlung der Leistungsentgelte zu erfolgen hat. Der Bewertungszeitraum bestimmt mithin lediglich über den grundsätzlichen Zeitraum der Leistungsmessung. Daher wird in der Praxis vielfach das Abrechnungs- bzw. Ausschüttungsjahr bestimmt, welches regelt, wann spätestens die jährliche Auszah...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 5 Teilarbeitsfähigkeit

Eine Teilarbeitsfähigkeit oder begrenzte Arbeitsfähigkeit kennt das deutsche Arbeitsrecht nicht. Kann der Beschäftigte infolge Erkrankung nicht mehr die volle vertraglich geschuldete Arbeitsleistung bringen, liegt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gleichwohl Arbeitsunfähigkeit in vollem Umfang vor, auch wenn der Beschäftigte zu einer teilweisen Arbeitsleistung ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 5 Berufsschulzeiten

Grundsätzlich sind die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Jugendlichen nach dem Ende der Allgemeinen Schulpflicht nach den jeweiligen Landesschulgesetzen verpflichtet, eine Berufsschule zu besuchen.[1] Um dies zu ermöglichen, hat der Arbeitgeber die Jugendlichen dafür entsprechend freizustellen[2]; der Freistellungsanspruch besteht auch bei Prüfungen nach...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Alternatives Entgeltanreiz-... / 4.8 Sonderverhältnisse

Für Beschäftigte in Altersteilzeit können Parallelen zum System der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD-VKA (siehe Beitrag "Leistungsentgelt", Punkt 6.4.1) gezogen werden. Die leistungsorientierte Bezahlung wird nach dem Spiegelbildprinzip in der Arbeitsphase voll erarbeitet, hälftig ausgezahlt und zur anderen Hälfte in das Wertguthaben eingebracht. Um eine anteil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.3.2 Teilzeit oder unterbrochene Beschäftigung (Satz 2)

Rz. 33 Der Gesetzgeber hat in Abs. 3 Satz 2 klargestellt, dass für nicht während des ganzen Kalenderjahres beschäftigte Versicherte nur ein entsprechender Teil des Mindestjahresarbeitsverdienstes berücksichtigt wird (z. B. Beschäftigungsverhältnis beginnt erst im Juli des Kalenderjahres). Ebenso wird bei Teilzeitbeschäftigung nur ein der Teilzeitarbeit im Verhältnis zur voll...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind...mehr