Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

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FoVo 03/2026, Die nachträgliche Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen nach § 850e ZPO

Wird Arbeitseinkommen gepfändet, folgt nicht selten die Enttäuschung mit der Drittschuldnerauskunft: Der Schuldner ist zwar bei dem Drittschuldner beschäftigt, erhält aber ein Arbeitseinkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze oder es gibt vorrangige Gläubiger. Wer dann nicht aufsteckt, sondern weiter ermittelt, wird so manches Mal belohnt, indem eine weitere Teilzeitbeschäf... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Minijobs, geringfügige Besc... / 5.1 Arbeitnehmer muss den Minijob nicht in seiner Einkommensteuererklärung angeben, wenn er pauschal versteuert wurde

Der Minijob ist ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis mit einem Monatslohn von maximal 603 EUR (für 2026). Mit der Vereinbarung eines Minijobs kann erreicht werden, dass mit der pauschalen Lohnsteuer von 2 % die Besteuerung abgeschlossen ist, d. h., der Verdienst aus dem Minijob wird nicht in die Einkommensteuererklärung einbezogen. Der Minijob kann mit einem Hauptarbeitsverhältnis... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Minijobs, geringfügige Besc... / 5.2 Arbeitgeber kann sich bei Krankheit des Minijobbers ggf. Lohnkosten von der Minijobzentrale zurückholen

Zuständig für die Minijobs und die Anmeldung und Abführung der pauschalen Beträge ist die Knappschaft-Bahn-See. Informationen und Formulare können unter der Internetadresse www.minijob-zentrale.de abgerufen werden. Wichtig Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Arbeitgeber haben gegenüber Minijobbern grundsätzlich dieselben Verpflichtungen w... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbebetrieb bei einer Zahnarztpraxis mit einer Vielzahl angestellter Zahnärzte

Es gibt weder für eine Einzelpraxis noch für eine ärztliche Gemeinschaftspraxis eine vorgegebene feste Anzahl angestellter Ärzte, bei deren Überschreitung automatisch eine Umqualifizierung zum Gewerbebetrieb erfolgt. Streitig war, ob die Steuerpflichtige, eine GbR, die in den Streitjahren 2015-2020 eine Zahnarztpraxis betrieben hatte, aufgrund der Anzahl der fest... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Onboarding: Besonderheiten ... / 1.1 Neue Azubis willkommen heißen

Noch nie war es schwieriger für die Betriebe, geeignete Azubis zu finden, und noch nie haben Unternehmen dafür größere Anstrengungen unternommen: Die Ausbildungsumfrage 2023 des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter knapp 15.000 Ausbildungsunternehmen zeigt, wie sehr die Corona-Pandemie die Lage am Ausbildungsmarkt nochmals verschärft hat[1]. Fast jeder zw... mehr

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Onboarding: Besonderheiten ... / 1.3 Werkstudenten

Werkstudenten arbeiten in Unternehmen, um neben ihrem Studium Geld zu verdienen und gleichzeitig erste Praxiserfahrungen zu sammeln. Ihre Arbeitszeit darf dabei 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit nicht überschreiten, in den Semesterferien dürfen sie unter bestimmten Bedingungen auch länger arbeiten. In der Regel ist ihr Wochenpensum jedoch geringer, da sie gleic... mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 4 Neue Definition der Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Die bisherige Überstundendefinition (bis 30. Juni 2026): Bereits bisher enthält § 7 Abs. 8 TV-L eine gegenüber der grundsätzlichen Begriffsbestimmung der Überstunde in § 7 Abs. 7 TV-L eigenständige Definition für Überstunden im Falle der Festlegung eines Arbeitszeitkorridors, im Falle der Einführung einer täglichen Rahmenzeit sowie im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbei... mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind... mehr

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Personalplanung: Aufgaben u... / 4 Personaleinsatzplanung

Flexibel auf Veränderungen im Personalbestand reagieren Ein Personaleinsatzplan (PEP) ist ein strategisch-langfristiger Plan, der die Verteilung von Personalressourcen auf Abteilungen, Projekte oder Aufgaben im Unternehmen im Voraus plant. Er ist dabei auf die optimale Zuordnung von Personal in Bezug auf Fähigkeiten, Verfügbarkeit und Bedarf ausgerichtet. Ziel der Personaleins... mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.2.1 Gutschrift von Entgeltpunkten – Hälfteregelung und Höchstbegrenzung (Buchst. a)

Rz. 76 Sie betragen die Hälfte der auf diese Beiträge entfallenden Entgeltpunkte, höchstens jedoch 0,0278 Entgeltpunkte pro Kalendermonat (Abs. 3a Buchst. a). Dies entspricht einer Erhöhung der Pflichtbeiträge auf 100 % des Durchschnittseinkommens. Die Summe sämtlicher Entgeltpunkte ist ggf. auf den Monatswert von 0,0833 zu begrenzen. Für Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung... mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 25 An der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Grundrente sind insbesondere vor dem Hintergrund von Art. 3 GG Zweifel angemeldet worden (vgl.: Ruland, Die Verfassungswidrigkeit der Grundrente – Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit bzw. -widrigkeit des Entwurfs eines Grundrentengesetzes (BR-Drs. 85/20; BT-Drs. 19/18473), April 2020; das Gutachten ist online abrufbar). Di... mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2.4 Erstreckung und Teilzeitanspruch (§ 8 Abs. 1 TzBfG)

Rz. 72 Der Ausnahmetatbestand des § 6 Abs. 5 Satz 2 ist auch spezifisch rentenversicherungsrechtlich zu interpretieren und wird nicht durch die privatautonome Entscheidung einer Teilzeitbeschäftigung beeinflusst. Die gesetzlich nach § 8 Abs. 1 TzBfG eingeräumte Möglichkeit eines Teilzeitanspruchs bleibt für die Begründung der Rentenversicherungspflicht bei der Frage der Erst... mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.2.2 Gutschrift von Entgeltpunkten – Zusammentreffensregelung (Buchst. b)

Rz. 78 Abs. 3a Buchst. b sieht eine Gutschrift zusätzlicher Entgeltpunkte – je Kalendermonat 0,0278 – für die Fälle vor, in denen Kinderberücksichtigungs- und Kinderpflegezeiten für ein Kind mit entsprechenden Zeiten für ein weiteres Kind zusammenfallen. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu (BT-Drs. 14/4595 S. 48): "Damit wird insbesondere der Situation derjenigen Rechn... mehr

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Personalplanung: Aufgaben u... / 3 Personalbeschaffungsplanung

Beschaffungswege bestimmen Ziel der Personalbeschaffungsplanung ist es, die Rekrutierung des erforderlichen Personals zu planen. Die Beschaffung kann sowohl unternehmensintern als auch auf externen Rekrutierungswegen erfolgen. Interne Optionen sind insbesondere Überstunden, Mehrarbeit, Urlaubssperren, Urlaubsverschiebungen, Versetzungen, Umschulungen, unternehmensinterne Auss... mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.4.2 Erstreckungswirkung (Satz 2)

Rz. 56 Vom Grundsatz nach Satz 1 macht Satz 2 eine Ausnahme. Danach kann sich eine einmal erteilte Befreiung auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit erstrecken. Die Erstreckungswirkung setzt voraus: vorangegangene Befreiung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2, andere versicherungspflichtige Tätigkeit in ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus zeitlich begr... mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4.1 Das Prinzip der zusätzlichen Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 57 Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) ist in §§ 7b ff. SGB IV i. V. m. § 23b SGB IV näher geregelt. Es dient dazu, eine längerfristige, sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. § 23b Abs. 2 SGB IV... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 13 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird im Grundsatz gezahlt, soweit und solange während der Schutzfristen nach § 3 MuSchG ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Er steht also nur Frauen zu, die auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld gem. § 19 MuSchG haben. Insbesondere erhalten auch Frauen, deren Beschäftigungsverhältnis erst während der Schutzfristen beginnt, das ... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 2.2 Vereinbarkeit mit Europäischem Recht

Rz. 6 Die Wartezeit ist im Ergebnis mit Art. 7 (Jahresurlaub) der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG v. 4.11.2003 vereinbar[1], da der fehlende Anspruch auf den Vollurlaub durch den Anspruch auf Teilurlaub nach § 5 BUrlG kompensiert wird.[2] Ebenso wenig kann die Notwendigkeit einer Wartezeit Beschäftigte mittelbar diskriminieren, denn die Regelung betrifft gleichermaßen Fraue... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 2 Verwendung von Wertguthaben

Die Verwendung des Wertguthabens kann auch ohne konkrete Regelung in der Wertguthabenvereinbarung vom Arbeitnehmer für gesetzliche Freistellungsansprüche beansprucht werden.[1] Dies gilt für gesetzlich geregelte Freistellungen von der Arbeitsleistung oder gesetzlich geregelte Verringerungen der Arbeitszeit, insbesondere bei der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG oder nach § 2 FPfZG d... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Leistungen bei Elternzeit mit Teilzeittätigkeit (§ 22 Satz 2)

Rz. 4 Leistet die Frau hingegen während der Elternzeit Teilzeitarbeit, entfällt während des Beschäftigungsverbots bzw. der Schutzfristen das Arbeitsentgelt aus dieser Teilzeittätigkeit. Die Frau hat in dieser Situation Anspruch auf Mutterschutzlohn und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, ohne die Elternzeit zu unterbrechen. Allerdings werden die Mutterschaftsleistungen dann auss... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.6 Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten

Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse[1] enthält in § 4 Abs. 1 TzBfG ein Diskriminierungsverbot. Es schreibt vor, dass der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigte nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unterschiedlich behandeln darf, es sei denn, dass sachliche Gründe dies rechtfertigen. Eine unterschiedliche Behandl... mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.3 Abgrenzung zum TzBfG

Der § 4 Abs. 1 und Abs. 2 TzBfG etabliert ein Diskriminierungsverbot für Teilzeit- und befristet beschäftigte Arbeitnehmer. Hieraus ergibt sich eine Pflicht zur Gleichbehandlung von Teilzeit- oder befristet beschäftigten Arbeitnehmern und vergleichbaren Vollzeit- und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern (soweit nicht sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung recht... mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2 Abgrenzung zu gesetzlichen Regelungen

Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist in vielen gesetzlichen Regelungen verankert, die allesamt Spezialregelungen zum allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen und vorrangig anwendbar sind. Daher ist eine Abgrenzung von diesen spezielleren Diskriminierungsverboten notwendig. Praxis-Beispiel Gesetzliche Regelungen mit Pflicht zur Gleichbehandlung Die... mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.2 Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub

Bei der Gewährung von Erholungs- und Sonderurlaub hat der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, sofern er nach allgemeinen Richtlinien verfährt. Dies gilt sowohl für die Dauer des Erholungsurlaubs als auch für dessen zeitliche Festlegung. Gewährt der Arbeitgeber aufgrund allgemeiner Richtlinien der Belegschaft oder bestimmten Arbeitnehmergruppen Sonderurlaub... mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.3.1 Betriebliche Altersversorgung

Soweit es sich nicht um individuell ausgehandelte Zusagen handelt, hat der Arbeitgeber bei allen Formen der Ruhegeldgewährung den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.[1] Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung. Bei der Frage, wem eine Pensionszusage erteilt wird, ... mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.2 Abgrenzung zum AGG/Geschlechterdiskriminierung

Zur Verhinderung von Diskriminierungen wegen bestimmter Eigenschaften ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu beachten. In den Fällen, in denen die spezifischen Diskriminierungstatbestände des AGG greifen, ist der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht anwendbar.[1] Wichtig Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes... mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.3 Zulagen/Zuschläge

Bei der Zulagengewährung ist zulässiger Differenzierungsgrund allein der Zweck der Zulage. Arbeitskräftemangel kann Zulagen rechtfertigen, um Arbeitnehmer zu gewinnen oder zu halten. Diese sog. Arbeitsmarktzulagen müssen bei neu eingestellten Kräften nicht fortgeführt werden, wenn der Arbeitskräftemangel nicht mehr besteht. Ein sachlicher Grund liegt nicht allein in dem Umstan... mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.4 Freiwillige Sondervergütungen/Gratifikationen

Der Arbeitgeber ist in seiner Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt, grundsätzlich frei. Entscheidet er sich aber, über individuell motivierte Einzelfälle hinaus, nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Sonderzahlungen, wie z. B. Gratifikationen, zu leisten, ist er an den arbeitsrechtlichen ... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.2 Teilzeit in der Pflegezeit

Rz. 3 Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) regelt unter anderem den Anspruch von Beschäftigen auf Arbeitsfreistellung von Arbeitnehmern zur Pflege von nahen Angehörigen. Nach § 7 Abs. 1 PflegeZG zählen zu den anspruchsberechtigten Beschäftigten neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch zur Berufsbildung Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche Personen. Nahe Angehörige im Sinne... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2 Sonderregelungen über Teilzeit

2.1 Überblick Rz. 2 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Teilzeit finden sich im Bereich der Elternteilzeit in § 15 BEEG, der Pflegezeit in § 3 PflegeZG, der Familienpflegezeit, der Altersteilzeit, im Schwerbehindertenrecht in § 164 Abs. 5 SGB IX, in der Berufsausbildung in dem zum 1.1.2020 neu eingeführten § 7a BBiG und im Bereich der Frauenförderung. Die Elternteilzeit als w... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.6 Frauenförderung

Rz. 32 Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleichG) normiert in den §§ 15 ff. BGleichG Ansprüche von Beschäftigten, die teilweise über die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hinausgehen, im Übrigen aber die sonstige Gestaltung der Arbeitszeit betreffen. Rz... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 23 TzBfG stellt klar, dass andere gesetzliche Vorschriften, die Teilzeitarbeit oder die Befristung von Arbeitsverträgen regeln, durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht geändert werden.[1] Spezialgesetzliche Vorschriften gehen den Bestimmungen des TzBfG vor.[2] Soweit sie keine speziellen Regelungen treffen, sind die Vorschriften des TzBfG anzuwenden[3], z. B.... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.7 Teilzeitberufsausbildung

Rz. 35 Auch die Berufsausbildung kann in Teilzeit durchgeführt werden. Seit 1.1.2020 ist diese Möglichkeit im Vergleich zur vorherigen Regelung (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG a. F.) nunmehr in § 7a BBiG deutlich erweitert und näher geregelt worden. Anstelle der bisherigen Ausnahmelösung ist dies nun für alle eine mögliche Gestaltungsoption. Das bisher nachzuweisende berechtigte Int... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.5 Schwerbehindertenrecht

Rz. 24 Schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX) ein spezieller Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zu, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Rz. 25 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX kann im Gegensatz zu dem Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG von Beginn des Arbe... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.4 Altersteilzeit

Rz. 17 Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine durch das Altersteilzeitgesetz (ATG) geregelte Teilzeitbeschäftigung. Das ATG enthält selbst jedoch keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, setzt jedoch Vorgaben für eine zu treffende Vereinbarung und regelt die Förderung der Altersteilzeit. Rz. 18 Nach § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ATG ist die Altersteilzeit die Teilzeit vo... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.1 Überblick

Rz. 2 Die wesentlichen Sonderregelungen zu Teilzeit finden sich im Bereich der Elternteilzeit in § 15 BEEG, der Pflegezeit in § 3 PflegeZG, der Familienpflegezeit, der Altersteilzeit, im Schwerbehindertenrecht in § 164 Abs. 5 SGB IX, in der Berufsausbildung in dem zum 1.1.2020 neu eingeführten § 7a BBiG und im Bereich der Frauenförderung. Die Elternteilzeit als wichtigste Son... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.3.1 Normzweck

Rz. 116a Durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vom 22.12.2025[1] wurde zum 1.1.2026 das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG geregelte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber (sog. Anschlussverbot oder Vorbeschäftigungsverbot) für Arbeitnehmer, die die Re... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.6.1 Befristungshöchstdauer

Rz. 49 § 1 Abs. 3 Satz 1 ÄArbVtrG bestimmt – abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG – eine Höchstbefristungsdauer von 8 Jahren für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung. Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 ÄArbVtrG kann zum Zwecke des Erwerbs einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder des an die Weiterbildung zum Facharzt anschließenden Er... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.3.2.3 Höchstgrenzen, § 41 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI

Rz. 116i § 41 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI bestimmt, dass die befristeten Arbeitsverhältnisse nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG in Summe eine Höchstdauer von 8 Jahren nicht überschreiten dürfen (Buchst. a) und dass nicht mehr als 12 befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden dürfen (Buchst. b). Diese Regelung begrenzt die Aufhebung des Verbots der sachgrundlosen Befristung na... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.4.2 Regelmäßiges Ende des Ausbildungsverhältnisses

Rz. 69 Das Ausbildungsverhältnis endet nach § 21 Abs. 1 BBiG mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Wird die Ausbildung aufgrund zweier getrennt abgeschlossener Berufsausbildungsverträge bei demselben Arbeitgeber in 2 Abschnitten durchgeführt, sind beide Ausbildungsabschnitte als rechtliche Einheit zu betrachten, wenn zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten ein enger zeit... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.3 Familienpflegezeit

Rz. 10 Nach dem zum 1.1.2012 in Kraft getretenen und zum 1.1.2015 und 19.12.2022 weiterentwickelten Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) haben Beschäftigte von Arbeitgebern mit i. d. R. mehr als 25 Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch, für längstens 24 Monate von der Arbeit teilweise freigestellt zu werden. Ein Anspruch auf vollständige Freistellung besteht im Gegensatz zur Pfle... mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.1 Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] Es behält damit eine Unterscheidung bei, die in der beruflichen Praxis kaum mehr Bedeutung hat. Das Bundesurlaubsgesetz gewährt den Urlaubsanspruch für Arbeiter und Angestellte ohne Unterschiede. Es kommt allein auf den umfassenden Begriff des Arbeitnehmers an. Das Bundesurlaubsgesetz enthält kei... mehr

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Einstellung / 3.1 Überblick

Bereits bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses treffen den Arbeitgeber besondere Sorgfaltspflichten gegenüber den potenziellen Bewerbern. Insbesondere durch das Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18.8.2006 wurden die inhaltlichen Anforderungen an Stellenanzeigen verschärft. § 11 AGG bestimmt, dass ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Ben... mehr

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Einstellung / 12.4 Mögliche Einwendungen des Personalrats

Will der Personalrat einer beabsichtigten Einstellungsmaßnahme seine Zustimmung versagen, muss er seine Ablehnung auf einen der im Versagungskatalog (§ 78 Abs. 5 BPersVG) abschließend aufgeführten Versagungsgründe stützen (Näheres unter Mitbestimmung/Mitwirkung – Mitbestimmungsverfahren). Er kann zwar auch andere Einwendungen vorbringen, mit denen sich die Dienststelle sachl... mehr

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Einstellung / 13 Mitbestimmung des Betriebsrats

Einstellung Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bedeutet nicht allein der Abschluss eines Arbeitsvertrages, sondern jede Eingliederung, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das konkrete Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es dabe... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4 Rechte und Pflichten aus dem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis

Auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind "normale" Beschäftigte mit den jeweiligen Rechten und Pflichten. Sie haben Urlaubsanspruch, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle und Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Will der Verein das geringfügige Beschäftigungsverhältnis kündigen und werden im Verein mehr als zehn Arbeitnehmer... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Befristete Beschäftigung im... / Zusammenfassung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das nur rudimentäre Regelungen für das Arbeitsrecht enthält, verbietet grundsätzlich keine befristeten Arbeitsverhältnisse; vielmehr ist auch die Möglichkeit einer Befristung gesetzlich ausdrücklich angesprochen und vorgesehen. Befristete Arbeitsverhältnisse enden automatisch mit Auslaufen der Frist, es bedarf also keiner Kündigung und die Be... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 1.3 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Nach § 8 Abs. 2 SGB IV sind grundsätzlich mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zusammenzuzählen, nämlich nach dem Gesetzeswortlaut geringfügig entlohnte Beschäftigung mit geringfügig entlohnter Beschäftigung, kurzfristige Beschäftigung mit kurzfristiger Beschäftigung, mehrere geringfügige Beschäftigungen mit einer sozialversicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung,... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Geringfügige Beschäftigung ... / Zusammenfassung

In jedem Betrieb, auch in Vereinen, gibt es Tätigkeiten, die nicht ständig zu erbringen sind, sondern die nur sporadisch, aber immer wiederkehrend vorkommen, beispielsweise Reinigungsarbeiten, Tätigkeiten in der Buchhaltung oder im Sekretariat. Es gibt weitere Tätigkeiten, die nur kurzfristig und nicht regelmäßig wiederkehrend vorkommen, etwa die Vorbereitung und Durchführun... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Besonderheiten bei Wechsel von Voll- in Teilzeit nach Ende der Schutzfrist

Rz. 11 Wechselt die Arbeitnehmerin nach Ende der Schutzfrist von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis und hat sie aus der Vollzeitphase noch offene Urlaubsansprüche, so bleiben ihr diese als "Vollzeit-Urlaubsansprüche" erhalten. Das hat der EuGH mehrfach entschieden. Das gilt sowohl dann, wenn nur eine Verringerung der täglichen Arbeitszeit erfolgt[1] als auch da... mehr