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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 535 BGB ... / b) Einzelfälle.

Dr. Oliver Elzer
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Rn 4

Wichtigster Mietvertrag ist der über eine Wohnung in einem Einzel- oder Mehrfamilienhaus oder die Miete des SonderE eines WEigtümers. Wohnung idS ist ein selbständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht (BGH NZM 11, 71). Beim genossenschaftsrechtlichen Nutzungsvertrag handelt es sich der Sache nach um einen Mietvertrag (BGH NZM 10, 121 [BGH 14.10.2009 - VIII ZR 159/08]; NJW-RR 04, 12). Miete, jedenfalls für die wesentlichen Vertragspflichten, ist die Überlassung eines möblierten Zimmers mit Frühstück und Bedienung, die Überlassung einer EDV-Anlage mit Bedienung (Hamm NJW-RR 94, 1297 [OLG Hamm 15.04.1994 - 30 U 243/93]) oder idR die Berechtigung zur Nutzung eines Sport- und Fitnesscenters (BGH NJW 12, 1431 [BGH 08.02.2012 - XII ZR 42/10] Rz 17). Überlässt einer von zwei Erbbauberechtigten eines Mehrfamilienhauses dem anderen Erbbauberechtigten eine Wohnung gg Entgelt, handelt es sich idR auch um Miete (BGH NZM 10, 898 Rz 14). So liegt es auch, wenn die Teilhaber einer Gemeinschaft nach Bruchteilen an einem Grundstück einem oder einzelnen Teilhaber(n) das Grundstück oder darauf befindliche gemeinschaftliche Räume entgeltlich zur alleinigen Nutzung überlassen können und in einem solchen Fall regelmäßig ein (Wohnraum-)Mietverhältnis zustande kommt (BGH NJW 18, 2472 [BGH 25.04.2018 - VIII ZR 176/17] Rz 26). Wird eine technische Bühnenausstattung (Verstärker, Beleuchtung etc) zunächst vermietet, verpflichtet sich der Vermieter später aber auch zum Auf- und Abbau, liegt ein Werkvertrag vor (Kobl ZMR 04, 265, 266). Wird eine Maschine oder eine Sachgesamtheit überlassen und diese aufgestellt, handelt es sich um Miete (Ddorf VersR 74, 1113). Wird eine Maschine mit Bedienungspersonal überlassen, liegt für die ...

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