Fachbeiträge & Kommentare zu Teilhabe

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.7 Öffentlich geförderte Beschäftigung/Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Rz. 60 Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist sehr umstritten, Gegner und Befürworter tragen ihre Argumente immer wieder und unaufhörlich vor. § 16e enthielt als Ersatz die Förderung von Arbeitsverhältnissen sozusagen als Gegenvorschlag zum sozialen Arbeitsmarkt. Die Vorschrift sollte allerdings auch die Grundlage zur Förderung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvar...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) schon vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt (1.1.2005) am 1.1.2004 in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 6.8.2004 wurde Abs. 1 neu gefasst, Abs. 2 und 3 wurden eingefügt und Abs. 5 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.1 Aufwendungen des Bundes

Rz. 20 Die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende folgt grundsätzlich den Aufgaben. Die Bundesagentur für Arbeit ist Leistungsträgerin nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und erbringt die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und einen wesentlichen Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, insbesondere die Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs und Mehrb...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 ist zum 6.8.2004 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) neu gefasst worden (Art. 1 Nr. 9a, Art. 17). Diese Änderung wurde jedoch erst mit Inkrafttre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12. 1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 eingeführt worden. Mit dem Sozialgesetzbuch-Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist Satz 2 zum 1.7.2001 geändert worde...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 Satz 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 7 Nr. 1 des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 103 Absich... / 2.3 Gesundheitliche Beeinträchtigung

Rz. 5 Eine gesundheitliche Beeinträchtigung i. S. v. § 103 ist entweder eine Krankheit oder eine Behinderung. Krankheit ist ein regelwidriger körperlicher, geistiger oder seelischer Zustand, wobei anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung eine Behandlungsbedürftigkeit nicht eingetreten sein muss. Eine Behinderung liegt bei einem Menschen vor, wenn seine körper...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 102 ist in Abs. 1, 2 und 5 im Wesentlichen identisch mit § 1276 bzw. § 1294 RVO. In den Abs. 3 und 4 sind neue Regelungen aufgenommen worden. Abs. 1 legt das Ende einer befristeten Rente fest. Abs. 2 enthält die Grundvoraussetzungen, die vorliegen müssen, um eine Berentung auf Zeit auszusprechen. Abs. 2a regelt das Rentenende bei einem Zusammentreffen mit Leistungen...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.2 Weitere arbeitsmarktbezogene Aktivitäten

Rz. 108 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind aus dem arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium des SGB II durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 1.1.2009 gestrichen worden. Sie waren in besonderer Weise dazu geeignet, aus Sicht der Arbeitsuchenden eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen und Arbeitsentgelt zu verdienen. Unter Arbeitslosen un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.3 Arbeitgeber-Service

Rz. 111 In den gemeinsamen Einrichtungen ist ein mit der Agentur für Arbeit als Leistungsträger nach dem SGB III betriebener gemeinsamer Arbeitgeber-Service verbreitet, der durch Vertrag ins Leben gerufen wird. Ein Mustervertrag sieht Qualitätsstandards im Vermittlungsprozess eines Arbeitgeber-Service mit gemeinsamem Marktauftritt vor. Die Service- und Qualitätsstandards, di...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.6 Erstattungsverfahren (Abs. 11)

Rz. 67 Abs. 11 regelt das Erstattungsverfahren. Das bedeutet, dass die kommunalen Träger bzw. gemeinsamen Einrichtungen zunächst die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 und die Leistungen für Bildung und Teilhabe aus eigenen Mitteln erbringen und anschließend, nach Abs. 11 Satz 2 seit 13.12.2019 nicht mehr nur jeweils zur Monatsmitte und am Monatsende zulä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.1 Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Drittes Kapitel, Zweiter Abschnitt, §§ 44 bis 47)

Rz. 51 Vermittlungsunterstützende Leistungen Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bilden die vermittlungsunterstützenden Leistungen ab. Ist es für eine berufliche Eingliederung notwendig, können erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.1 Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 erhält Hilfe zum Lebensunterhalt, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus seinem Einkommen und Vermögen, bestreiten kann. Die Vorschrift ist eine Konkretisierung des in § 2 Abs. 1 verankerten Nachranggrundsatzes. Rz. 8 Was der notwendige Lebensunterhalt ist, beschreibt § 27a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.9 Beratung

Rz. 47i Die Beratung der Arbeitsuchenden beruht auf einem fachwissenschaftlich begründetem, organisationsinternem fachlichen Konzept der Bundesagentur für Arbeit, in dem Merkmale und Methoden professioneller Beratung durch die Agenturen für Arbeit im Rechtskreis der Arbeitsförderung und die gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.4 ESF-Förderprogramme

Rz. 112b Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Sozialfonds ergänzen die nationalen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten und ermöglichen insbesondere gezielte Förderungen innerhalb des Programms, die zumeist nach nationalen Rechtsvorschriften ansonsten nicht möglich oder schwieriger wären. In der Förderperiode bis 2020 gehörten zu den besonders wichtigen Fördermöglichkeiten ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.5 Fallmanagement

Rz. 40 Für das Fallmanagement gilt grundsätzlich, dass aktive Leistungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Vorrang vor passiven Leistungen haben, die unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt Priorität vor anderen integrativen Leistungen hat und eine angemessene Beteiligung und Eigenaktivität des Betroffenen eingefordert werden muss. Die Risiko...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.4.3 Profillagen

Rz. 37h Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten können bestimmten Profillagen zugeordnet werden. Hierauf wird jedoch aufgrund der Weiterentwicklung der unterstützenden IT-Systeme zwischenzeitlich wieder verzichtet. Die grundsätzliche Methodik der Integrationsarbeit wird dadurch nicht verändert. Deshalb sollen die Zusammenhänge hier weiterhin dargestellt bleiben. Der Wechsel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drittes Kapitel, Vierter Abschnitt, §§ 81 bis 87a)

Rz. 53 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wird Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 aufgehoben. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 5 Beginn/Dauer/Karenzzeit

Für die nach dem KSVG Versicherten sowie für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V abgegeben haben, entsteht der Anspruch auf Krankengeld der Sozialen Entschädigung zu den in § 46 Satz 1 SGB V geregelten Zeiten. § 46 Satz 2 bis 4 SGB V findet keine Anwendung.[1] Zugunsten dieser Personengruppe wird in §§ 47 Abs. 6 SGB XIV von einer Karenzzeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.2.4 Leistungen zur Teilhabe vor Rente

Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VI haben Leistungen zur Teilhabe (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) Vorrang vor Rentenleistungen. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger haben daher zu beachten, dass Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst dann bewilligt werden sollen, wenn zuvor Leistungen zur Teilhabe durchgeführt w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.6.3 Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe

Wenn sich herausstellt, dass eine durchgeführte Leistung zur Teilhabe erfolglos geblieben ist, hierfür Übergangsgeld gewährt wurde und nachträglich für denselben Zeitraum der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente festgestellt wird, gilt der Rentenanspruch bis zur Höhe des Übergangsgelds bereits als erfüllt (§ 116 Abs. 3 SGB VI). Der Rentenanspruch bleibt für denselben Zei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.5 Befristung der Renten wegen Erwerbsminderung

Wichtig Grundsatz der Befristung der Erwerbsminderungsrente Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt grundsätzlich für längstens 3 Jahre nach Rentenbeginn. Die Befristung kann bis zu einer Gesamtdauer von 9 Jahren wiederholt werden (§ 102 Abs. 2 SGB VI). Der gesetzliche Rentenversicherungsträger macht von dem Grundsatz d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.6 Rentenbeginn

Die Rentenzahlung setzt grundsätzlich einen entsprechenden Antrag des Versicherten voraus. Ein Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben kann nach § 116 Abs. 2 SGB VI als Rentenantrag gelten. 2.6.1 Dauerrente Bei rechtzeitiger Antragstellung – d. h. innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Monat, in dem sämtliche Voraussetzungen e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mezzanines Kapital / 6 Die Anerkennung von mezzaninem Kapital als Eigenkapital ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft

Haben Sie einen Kapitalgeber gefunden, müssen Sie darauf achten, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Die Ausschüttungen auf das Genusskapital/stille Kapital müssen erfolgsabhängig ausgestaltet sein. Die Teilnahme am Verlust muss auf die Höhe der Einlage begrenzt sein. Einhaltung des Grundsatzes der vollen Verlustteilnahme (bzw. Teilhabe am Gewinn und Verlust der Un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.2.2 Feststellung

Die Feststellung der Erwerbsfähigkeit (Leistungsfall) umfasst die Beurteilung des zeitlichen (quantitativen) Umfangs, in dem die letzte berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann, und die Bestimmung des qualitativen und zeitlichen (quantitativen) Leistungsvermögens unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst jede nur denkb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.2 Beratende Berufe

Rz. 55 Zu den beratenden Berufen gehört die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der beratenden Volks- und Betriebswirte, der vereidigten Buchprüfer und der Steuerbevollmächtigten. Rz. 56 Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare üben ihre Tätigkeit als unabhängige Organe der Rechtspflege aus.[1] Die Tätigkeit des Rechtsan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Long- und Post-COVID in der... / 3.5 Die stufenweise Wiedereingliederung bei Long-/Post-COVID

Die Rückkehr ins Arbeitsleben bei an Long-/Post-COVID erkrankten Menschen ist über eine stufenweise Wiedereingliederung (z. B. nach dem Hamburger Modell) in vielen Fällen nicht ausreichend oder nachhaltig stabil und kommt somit an ihre Grenzen. Ein erweiterter Ansatz der beruflichen Rehabilitation kann daher sinnvoll sein. Marchewka und Bachhausen führen auf, dass eine stufe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Direktionsrecht des Arbeitg... / 3 Grenzen des Direktionsrechts/Billigkeitskontrolle

Bei der Ausübung des Direktionsrechts ist der Arbeitgeber nicht frei. Die Weisung darf nicht gegen Gesetz, einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder gegen den Arbeitsvertrag verstoßen. Insbesondere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften begrenzen das Direktionsrecht, wie z. B. § 3 Satz 1, § 5 Abs. 1 ArbZG, §§ 4, 16 MuSchG, §§ 22–24 JArbSchG. Praxis-Beispiel Kein Versto...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schell, SGB IX Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Hans-Peter Schell, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB IX – Rehabilitation – ist Herr Hans-Peter Schell, Jahrgang 1953. Er war von 1992 bis 2019 Mitarbeiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Er befindet sich seit dem 1.7.2019 im Ruhestand. Zu seinen Arbeitsbereichen zählen die "Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS: Begriffsbestimmungen / Menschen mit Behinderungen

Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Eingangssatz § 87 Abs. 1 BetrVG

Rz. 32 Die Mitbestimmungsrechte bestehen gem. § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass es der Teilhabe durch die Arbeitnehmervertretung nicht bedarf, weil zum einen das Gesetz oder der Tarifvertrag die Arbeitnehmer ausreichend schützt, und zum anderen dem Arbeitgeber auch kein E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 279g Sonde... / 2.1 Beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 4 Beitragspflichtige Einnahme nach § 163 Abs. 5 Satz 1 a. F. ist der Unterschiedsbetrag zwischen mindestens 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts i. S. d. Altersteilzeitgesetzes (§ 6 Abs. 1 AltTZG a. F.) und dem Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit. Übersteigt der Betrag von mindestens 90 % des bisherigen Arbeitsentgelts die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 87 BetrVG betrifft den Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich in den von § 87 Abs. 1 BetrVG genannten Angelegenheiten auf eine Vorgehensweise oder Regelung einigen. Sie können zu diesem Zweck eine Betriebsvereinbarung schließen oder eine sonstige Abrede treffen. Gelingt dies nicht, entscheidet die Einigun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendungsbereich

Rz. 48 Die betriebliche Ordnung, die durch § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung unterworfen wird, umfasst nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb (BAG, Beschluss v. 24.11.1981, 1 AB...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 3 Grundleis... / 2.4 Bildung und Teilhabe

Rz. 33 Mit Wirkung zum 1.3.2015 wurde Abs. 4 Satz 1 eingefügt. Damit setzte der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG (Urteil v. 18.7.2012, 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11) um, indem für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ein gesonderter Bedarf für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft festgeschrieben wurde. Gemäß § 7 Abs. 1 SGB VIII haben Ki...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Einglied...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.4.2011 in das SGB II eingefügt. Dabei wurde § 11 in der bis zum 31.3.2011 geltenden Fassung in die §§ 11 (Neufassung), 11a und 11b aufgegliedert. Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des ...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 Nr. 1 wurde geändert und Nr. 1a eingefügt durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902), die Änderungen wurden zum 1.1.2005 wirksam. In Abs. 2 wurden die Grun...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3 Bedarfsgemeinschaft

Rz. 230 Abs. 2 Satz 1 erweitert den berechtigten Personenkreis vom erwerbsfähigen hilfebedürftigen Leistungsberechtigten auf die Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt haben auch die Personen, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das schließt nach Maßgabe der weiteren Regelungen sowohl Personen ein, di...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 4.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende – 24.12.2003-31.12.2022 (Inkrafttreten, betroffene Vorschriften)

Rz. 40 Art. 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) – 1.1.2005 §§ 1 bis 66 Rz. 41 Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) – 6.8.2004 § 4, § 5, § 6, § 6a, § 6b (neu), § 6c (neu), § 7, § 10, § 11, § 15, § 16, § 17, § 18, § ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 ist zum 1.1.1998 durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe v. 22.10.1997 (BGBl. I S. 2486) und zum 1.1.2001 durch das Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1971) geändert worden. Das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) änderte zum 1.1.2004 Abs. 2 und zum...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gruppiert alle Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III (Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und Entgeltersatzleistungen). Abs. 1 definiert zusammenfassend, dass die gesamten Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III im Dritten und im Vierten Kapitel des SGB III enthalten sind. Die Leistungen der Arbeitsförderung werden nach Maßgabe der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.2 Grundlagen

Rz. 3 § 323 ist eine der fragwürdigsten Vorschriften im SGB III. Sie ergänzt die für das gesamte SGB geltenden Regelungen, insbesondere im SGB I. § 323 gehört zu den Verfahrensvorschriften und grenzt damit das Antragserfordernis vom materiellen Recht bei den einzelnen Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungen der Arbeitsförderung ab. Die Vorschrift bildet einen Verbund mit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Einführung / 8.1.2 Regelbedarfe

Rz. 251 Das BVerfG hat mit Urteil v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) entschieden, dass § 20 a. F. in wesentlichen Teilen (Regelleistung und Anpassung), § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Alt. 1 a. F. (Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren), § 74 a. F. (erhöhtes Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren als eigene Altersgruppe) und die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.5 Feststellung der Hilfebedürftigkeit

Rz. 61 In Abs. 4 wird klargestellt, dass die Agentur für Arbeit in Konfliktfällen letztverantwortlich nicht nur über Bestehen und Umfang der Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, sondern auch über deren Leistungsberechtigung (§ 7) entscheidet. Der Lebensunterhalt Leistungsberechtigter kann nur gesichert werden, wenn sich die Leistungen der Träger der G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.1 Jugendliche

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 erfasst 2 Personengruppen. Versicherungspflichtig sind zum einen Jugendliche in Einrichtungen nach § 35 SGB IX . Mit Jugendlichen sind nicht nur junge Menschen ab 14 Jahre bis unter 18 Jahre gemeint, sondern nach Sinn und Zweck der Regelung auch diejenigen anderen Alters, die erstmals auf eine Berufstätigkeit vorbereitet werden. Dies wird in der Literatur t...mehr