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Sauer, SGB II § 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Franz-Josef Sauer
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0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift wurde zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) in das SGB II eingefügt.

Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 7.5.2013 (BGBl. I S. 1167) mit Wirkung zum 1.8.2013 geändert.

Durch das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) v. 29.4.2019 (BGBl. I S. 530) wurde Abs. 1 mit Wirkung zum 1.8.2019 neu gefasst, Abs. 4 neu eingefügt, der bisherige Abs. 4 als Abs. 5 geändert und Abs. 6 angefügt.

1 Allgemeines

 

Rz. 2

Die Regelung bestimmt einen Rahmen für die unterschiedlichen Möglichkeiten, die Leistungen für Bildung und Teilhabe zu erbringen. Dafür galten bei Inkraftreten des Bildungs- und Teilhabepaketes vorrangig das Sachleistungsprinzip und die politische Vorgabe, zu gewährleisten, dass die einzelnen Leistungen auch tatsächlich in vollem Umfang gegenüber den Berechtigten erbracht werden. Unter diesen Prämissen sollte auch der Weg für ein möglichst wenig bürokratisches Verfahren eröffnet werden. Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens war zunächst nur die Ausgabe von Gutscheinen vorgesehen. Dieses Verfahren als Vorgänger einer Bildungscard mit elektronischem Ladungs- und Abrechnungssystem wurde politisch favorisiert, aber als besonders verwaltungsaufwändig kritisiert. Der Gesetzentwurf sah dann neben der Ausgabe personalisierter Gutscheine auch die Abgabe von Kostenübernahmeerklärungen gegenüber leistungsberechtigten Personen als alternative Erbringungswege für die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 Abs. 2 und Abs. 4 bis 7 vor. Beide Möglic...

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  (1) 1Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2 und 5 bis 7 werden erbracht durch   1. Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen,   2. Direktzahlungen an ...

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