Fachbeiträge & Kommentare zu Stromsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Energie- und Stromsteuer

Rz. 1551 [Autor/Stand] Energiesteuer wird insb. durch die Heizölverdieselung verkürzt (s. auch Rz. 355, 436 f.)[2], da für Heizöl ein ermäßigter Steuersatz gilt (vgl. § 2 Abs. 3 EnergieStG). Bei zweckwidriger Verwendung als Dieselkraftstoff – entgegen § 46 EnergieStV – ist unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben, wobei die Steuer selbst zu berechnen ist (§ 21 Abs. 2 Satz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / bb) EuGH sieht Bereicherungen des Fiskus als nicht zulässig an

Keine Feststellungen, wenn nicht erforderlich: Das überzeugt schon deswegen nicht, weil Ausführungen des EuGH zur Bereicherung des Steuergläubigers redundant sind, wenn er den Direktanspruch ohnehin bejaht (oder aus anderen Gründen ablehnt).[45] Aussage trifft nicht zu: Außerdem trifft die Aussage des BFH nicht zu. So geht der EuGH nämlich durchaus darauf ein, dass eine unger...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Herleitung aus Art. 168 MwStSystRL geht fehl

Direktanspruch auch bei anderen Verbrauchsteuern: Die Verknüpfung, die der BFH mit dem Vorsteuerabzug herstellt, macht, worauf in der Fachliteratur bereits hingewiesen worden ist,[30] schon deswegen keinen Sinn, weil der EuGH den gleichen Direktanspruch auch den Personen zubilligt, auf die zu Unrecht andere Verbrauchsteuern (z.B. Mineralölsteuer, Stromsteuer) übergewälzt wor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / bb) Grundlage und Zweck dieses Erfordernisses nicht erkennbar

Unklar, worauf diese Ansicht basiert: Auch bei diesem Erfordernis, das offenbar nach Ansicht des BFH eine Voraussetzung für die Geltendmachung eines Direktanspruchs sein soll, erschließt sich nicht, woraus es sich ergeben soll. Bei anderen Verbrauchsteuern normalerweise kein "Steuerausweis in Rechnungen": Der EuGH sieht den Direktanspruch, wie gesagt (s. oben IV.2.a.bb.), als...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3 Abzug der Umsatzsteuer und der sonstigen direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern

Rz. 52 Neben den Erlösschmälerungen sind auch die Umsatzsteuer und die sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern von den Umsatzerlösen in Abzug zu bringen. Dabei bestehen hinsichtlich der USt keine Bedenken, statt einer Saldierung, einen Bruttoausweis der Umsätze mit ergänzender offener Absetzung der USt vorzunehmen.[1] Für mit der deutschen USt vergleichbare auslä...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.2 Steuerrückstellungen (Abs. 3 B. 2.)

Rz. 140 Die Steuerverpflichtungen einer Gesellschaft, deren Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkret ist, werden je nach bestehender Gewissheit bzw. Sicherheit an zwei Stellen in der Bilanz ausgewiesen. Anstehende Steuerzahlungen, deren Höhe gewiss ist, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Steuerrückstellungen sind dagegen für Abgaben u...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.16 Sonstige Steuern (Abs. 2 Nr. 16)

Rz. 193 Unter dem Posten § 275 Abs. 2 Nr. 16 HGB sind alle nicht vom Ertrag und Einkommen abhängigen Steuerarten zu erfassen, die von der Ges. als Aufwand verrechnet und getragen werden. Demzufolge sind hier die Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern, sonstigen Steuern sowie ausländischen Steuern (soweit den sonstigen inländischen Steuern entsprechend) auszuweisen. Dies gilt nur f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gasspeicherumlage: Geplante Entlastungen bei Energiepreisen

Das Kabinett hat Entlastungen bei den Energiepreisen beschlossen. Unternehmen und Verbraucher sollen ab 2026 von den Kosten der Gasspeicherumlage befreit werden. Eine pauschale Stromsteuersenkung gibt es nicht. Das ist konkret geplant. Das Bundeskabinett hat am 6.8.2025 die Abschaffung der Gasspeicherumlage ab Januar 2026 beschlossen. Unternehmen und Verbraucher sollen um ins...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Umweltschutz

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Zu den förderungswürdigen gemeinnützigen Zwecken zählt u. a. der Umweltschutz (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO, Anhang 1b). Die Förderung des Umweltschutzes umfasst alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern, den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere, Pflanzen) zu schützen und eingetretene Sch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik (Wirtschaftlic... / 1.5 Betreibermodelle

Eine PV-Anlage kann von ihrem Eigentümer im Hinblick auf den erzeugten Strom auf unterschiedliche Weise betrieben werden: Volleinspeisung ins öffentliche Stromnetz, Überschusseinspeisung, Direktlieferung des Stroms an Dritte. Diese Modelle stehen allen Eigentümern von PV-Anlagen zur Verfügung, unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen, juristische Personen, Vereine, Kommune...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 6.4 Wiederkehrende Meldepflichten

Nicht nur bei der Inbetriebnahme, sondern auch im laufenden Betrieb muss der Anlagenbetreiber bestimmten Meldepflichten aus dem EEG oder anderen rechtlichen Bestimmungen (Finanzamt) je nach Anlagenkonzept fristgerecht nachkommen. Anlagen mit einer Leistung von höchstens 7 kW und sonstige Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von höchstens einem Kilowatt sind von der Meld...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaikanlagen (Funkti... / 3 Speichertechnik

Wer mit einer PV-Anlage Solarstrom erzeugt, kann ihn bei einer netzgekoppelten Anlage (siehe hierzu Kap. 2.1.1) vollständig ins öffentliche Stromnetz einspeisen oder ihn teilweise für den Eigenverbrauch nutzen und nur die Überschüsse ins Netz abgeben. Dieser eigenerzeugte Strom ist deutlich kostengünstiger als der vom Versorger gelieferte, weil weder Stromsteuer noch Netzent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.2 "Teilselbstanzeige"

Rz. 122 Seit dem Urteil des BGH v. 20.5.2010[1] und der folgenden Änderung des § 371 AO im Jahr 2011 (Rz. 2) ist eine teilweise Berichtigung grundsätzlich ausgeschlossen ("in vollem Umfang … berichtigt"). Die Selbstanzeige wirkt mithin nur strafbefreiend, wenn sie vollständig ist (Rz. 102ff.). Der Gesetzgeber hat jedoch entsprechend der Bedürfnisse der Praxis[2] durch das Ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik-Großanlage / 8 Besteuerung

Auch steuerliche Aspekte sind bei PV-Großanlagen zu berücksichtigen. Sie können die Wirtschaftlichkeit der Anlage erheblich beeinflussen. Abschreibungen Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für PV-Anlagen können als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt über die Nutzungsdauer der Anlage, die vom Bundesfinanzministerium auf 20 Jahre festgelegt wur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 2.2 Regelungen auf nationaler Ebene

Auch die Bundesrepublik Deutschland hat ihre lang- und mittelfristigen Klimaziele festgelegt. Zu nennen sind hier vor allem der Klimaschutzplan, die Klimaschutzgesetze, der Masterplan Ladeinfrastruktur und das Regierungsprogramm Elektromobilität. Klimaschutzplan 2050 Mit dem Ende 2016 beschlossenen Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung die im Pariser Übereinkommen gefor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern

Rz. 41 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind die Umsatzerlöse nach Abzug sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Dies war mangels einer expliziten Regelung im Gesetz bis zum BilRUG umstritten (zur uneinheitlichen Praxis vgl. Kolb/Roß, WPg 2015, 869, 872 f.). Mehrheitlich wurde im Schrifttum von einem faktischen Wahlrecht ausgegangen (Kirsch, DStR 20...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umsatzerlöse (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Die Umsatzerlöse bilden den Ausgangspunkt der Gewinn- und Verlustrechnung und stellen eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der Ertragslage des Unternehmens dar. Angesichts ihrer hohen Bedeutung werden Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 explizit definiert (§ 277 Rz. 9). Danach handelt es sich um solche Erlöse, die aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.1 Überblick zu Fördermitteln

Steuerberater, die sich das Beratungsfeld Fördermittelberatung erschließen möchten, stehen einer Vielzahl unterschiedlicher Fördermöglichkeiten gegenüber. Dabei tauchen oft Fragen wie" Was sind Fördermittel?", "Was sind Beihilfen?" oder "Was sind Subventionen?" auf. Diese Begriffe sind nicht immer klar definiert und werden häufig missverstanden. a) Fördermittel und Beihilfen L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Regelung des Abs. 2 über den Beginn der Festsetzungsfrist gilt nicht für Verbrauchsteuern. Hierbei handelt es sich um Massenverfahren, bei denen die Steuer unmittelbar nach Verwirklichung des verbrauchsteuerpflichtigen Sachverhalts oder monatlich angemeldet und entweder überhaupt nicht oder sofort geprüft wird. Eine Anlaufhemmung erübrigt sich somit. Anders ist die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.1 Regelmäßige Festsetzungsfrist

Rz. 22 Die Festsetzungsfrist für Verbrauchsteuern und Verbrauchsteuervergütungen beträgt nach Abs. 2 Nr. 1 ein Jahr. Verbrauchsteuern i. S. d. § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO sind Steuern auf Waren, die zu kurzfristigem Verbrauch bestimmt sind, die an den Übergang aus dem steuerlich gebundenen in den freien Verkehr anknüpfen und die bestimmt sind, auf den Verbraucher übergewälzt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.3 Einzelne Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Rz. 25 Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nach § 25 Abs. 3 EStG für die ESt, § 31 KStG i. V. m. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG für die KSt, § 14a GewStG für die GewSt, § 28 BewG für die Bewertung und § 18 Abs. 3 UStG für die USt. Für die ErbSt besteht nach § 31 ErbStG eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn das FA dazu auffordert. Über die Verweisu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Rechtsgrund der Verpflichtung

Rz. 11 Besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige, tritt eine Ablaufhemmung ein bis zur Erfüllung dieser Verpflichtung, höchstens aber bis zum Ablauf des dritten Jahres nach Entstehung der Steuer. Die Verpflichtung kann unmittelbar auf Gesetz beruhen oder auf einer behördlichen Anforderung aufgrund eines Gesetzes (hierzu näher R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1a Die Vorschrift wurde durch die AO 1977 [1] eingeführt. Danach wurde die Vorschrift folgendermaßen geändert: Durch Gesetz v. 21.12.1993[2] wurden in Abs. 2 Nr. 1 S. 1 die Worte "auf Grund gesetzlicher Vorschriften" gestrichen (vgl. Rz. 12). Abs. 3 wurde auf Berichtigungen nach § 129 AO erweitert (vgl. Rz. 56). Abs. 4 wurde neu gefasst und auf jeden Fall des Hinausschiebe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag

Zusammenfassung Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag mit einem Umfang von 144 Seiten geeinigt. Wir geben einen Überblick über die im Steuerrecht geplanten Änderungen. Alle drei Parteien müssen dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, der mit "Verantwortung für Deutschland" betitelt ist, allerdings noch offiziell zustim...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 2 Gegenstand der Sachhaftung (Abs. 1)

Rz. 8 Der Sachhaftung unterliegen verbrauchsteuerpflichtige und zollpflichtige Waren. Verbrauchsteuerpflichtig ist eine Ware, wenn sie nach dem jeweiligen Verbrauchsteuergesetz einer solchen Steuer unterliegt (u. a. Kaffeesteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Biersteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, Kernbrennstoffsteuer, Stromsteuer). Die EUSt ist nach § 21 Abs. 1 ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Elektronische Übermittlung von Schriftsätzen aus dem beBPo

Leitsatz 1. Bei der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes aus dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) durch die Behörde an ein Gericht muss die das Dokument einfach signierende Person nicht mit der des Versenders übereinstimmen, weil es sich bei der Nutzung des beBPo um einen nicht-personengebundenen sicheren Übermittlungsweg handelt. 2. Ein nur mittelbarer Zusammenhang einer Stromentnahme zur Stromerzeugung reicht für eine Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzesmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Erlöse

Rz. 49 Ausgangsgröße der IFRS-GuV sind gemäß IFRS 18.75 a) die (Umsatz-)Erlöse. IFRS 15. Appendix A definiert Erlöse als Ertrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Eine nähere Präzisierung des Begriffs der "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" oder Abgrenzung von den nicht zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zählenden Erträgen fehlt in IFRS 15. Zudem dürf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.5.1 Zölle und Verbrauchsteuern auf Gegenstände des Vorratsvermögens

Rz. 259 Als RAP sind nach § 5 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 EStG auf der Aktivseite Zölle und Verbrauchsteuern anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen. Anlass für die gesetzliche Regelung war das sog. Biersteuer-Urteil des BFH.[1] Danach ist die Biersteuer, die zeitlich mit dem Inverkehrbringen des Biers entsteht, wed...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.2.2.1 Definfition von Umsatzerlösen

Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 277 Abs. 1 HGB definiert die Umsatzerlöse. Diese sind in § 275 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1 HGB erwähnt. Viel wesentlicher ist der Begriff zur Ermittlung der Größenklassen (vgl. § 267 HGB). Insbesondere wenn man bedenkt, dass kleine Kapitalgesellschaften nicht prüfungspflichtig sind (vgl. § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB) und auch ihre G...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1.2.2 Bewertung der Umsatzerlöse

Rz. 106 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Von den Umsatzerlösen sind Erlösschmälerungen, die Umsatzsteuer und sonstige direkt mit dem Umsatz verbundene Steuern abzuziehen (vgl. § 277 Abs. 1 HGB). Rz. 107 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter Erlösschmälerungen fallen sämtliche Preisnachlässe, Rabatte und Boni sowie zurückgewährte Entgelte für Reklamationen jeglicher Art. Rückstellungen für...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerbefreiung für Strom zur Stromerzeugung und für Strom, der zur Aufrechterhaltung der Fähigkeit, Strom zu erzeugen, entnommen worden ist

Leitsatz 1. Die Entnahme von Strom im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 des Stromsteuergesetzes erfolgt nicht ausschließlich durch die Person, die "den Schalter umlegt", sondern kann auch Personen zugerechnet werden, die aufgrund einer besonderen Einwirkungsmöglichkeit auf eine andere Person und die stromverbrauchenden Anlagen die tatsächliche Sachherrschaft über diese ausüben. Maßgeblich sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls. 2. Art. 14 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 Alt. 2 der Richtlinie 2003/9...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 16. Sonstige Steuern (§ 275 Abs. 2 Nr. 16)

Rn. 98 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter Posten Nr. 16 fallen alle Steueraufwendungen ("Sonstige Steuern"), die nicht bereits dem Posten Nr. 14 zuzuordnen sind. Als "Sonstige Steuern" sind also neben Verkehr- (z. B. Kfz-, Rennwett- und Lotteriesteuer, Versicherungsteuer, Zölle) und Verbrauchsteuern (z. B. Bier-, Branntwein-, Getränke-, Kaffee-, Mineralöl-, Schaumwein-, Tabakst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.5 Spezielle Verbrauch- und Aufwandsteuern

Rz. 24 Nach der Ertragshoheit können die speziellen Verbrauch- und Aufwandsteuern eingeteilt werden: auf Bundesebene: Tabaksteuer, Branntwein-[1], Schaumwein-, Zwischenerzeugnis-, Alkopop-, Energie-, Stromsteuer und Kaffeesteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG), auf Landesebene: Biersteuer (Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG), auf kommunaler Ebene: Getränkesteuer, Vergnügungsteuer, Hundesteuer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom

Leitsatz 1. Die Versagung der Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzes für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom aufgrund fehlender Erlaubnis ist jedenfalls dann nicht unionsrechtswidrig und nicht unverhältnismäßig, wenn dem Betreiber der Anlage das Entlastungsverfahren gemäß § 12a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) offensteht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Normenkatalog mit Verweisungen auf § 381 AO

Rz. 45 [Autor/Stand] Nach den Verbrauchsteuergesetzen und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen ergibt sich gegenwärtig der nachfolgende Katalog von Verweisungen auf § 381 AO. Verweise auf § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO finden sich in: § 36 Abs. 1 AlkStG [2]; § 77 Abs. 1 AlkStV [3]; § 30 BierStG [4]; § 52 Abs. 1 BierStV [5]; § 64 EnergieStG [6]; § 111 Abs. 1 EnergieStV [7]; § 24 KaffeeStG [8]; § 44...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.3 Erzielung von Einnahmen

Rz. 8 Zweck der Geldleistungen muss die Erzielung von Einnahmen sein. Eine etwaige Zweckbindung des Steueraufkommens ist für den Steuerbegriff des § 3 Abs. 1 AO unschädlich.[1] Dabei lassen sich nach Zweck und Zielrichtung der Besteuerungsvorschriften die sog. Fiskalzwecknormen ("Finanzzwecksteuern"[2]) von den sog. Lenkungsnormen (Sozialzwecknormen) unterscheiden. Alleinige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.3.1 Einnahmeerzielung als Nebenzweck (§ 3 Abs. 1 Halbs. 2)

Rz. 15 § 3 Abs. 1 Halbs. 2 AO stellt ausdrücklich klar, dass der Fiskalzweck (d. h. die Erzielung von Einnahmen-) Nebenzweck sein kann. Das steht in Übereinstimmung mit der vom BVerfG seit jeher vertretenen Auffassung, wonach der Gesetzgeber nicht nur durch Ge- und Verbote, sondern auch durch mittelbare Verhaltenssteuerung auf Wirtschaft und Gesellschaft Einfluss nehmen kann...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 381 AO erfasst – vergleichbar § 379 AO – Handlungen im Vorfeld möglicher Steuerhinterziehungen. Es handelt sich bei § 381 AO um einen abstrakten Gefährdungstatbestand, der Handlungen erfasst, die wegen ihrer typischen Gefährlichkeit zu einer Verkürzung führen können, ohne dass diese Handlungen bereits eine Steuerverkürzung herbeiführen und nach den §§ 370, 378 AO gea...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Erfordernis der Rückverweisung

Rz. 5 Eine Ahndung nach § 381 AO als Verbrauchsteuergefährdung ist nur zulässig, wenn ein Verbrauchsteuergesetz bzw. eine dazu erlassene Rechtsverordnung wegen bestimmter verbrauchsteuerrechtlicher Vorschriften ausdrücklich auf § 381 AO verweist.[1] Es handelt sich somit bei § 381 AO um eine Blankettvorschrift, die durch Regelungen in den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.2 Verjährungsbeginn bei Veranlagungs- und bei Fälligkeitssteuern und Korrekturen von Steuerfestsetzungen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10 § 229 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 AO enthält eine Anlaufhemmung für diejenigen Steuern, die durch Steuerbescheid festzusetzen sind. Danach beginnt der Lauf der Zahlungsverjährungsfrist frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Festsetzung der Steuer, ihre Aufhebung, Änderung oder Berichtigung nach § 129 AO wirksam[1] geworden ist. Gäbe es diese Regelung nicht, wür...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Ordnungswidrigkeitenregelungen in sonstigen Verbrauchsteuergesetzen

Rz. 293 [Autor/Stand] In weiteren Verbrauchsteuergesetzen befinden sich ebenfalls Ordnungswidrigkeitsvorschriften. Im Biersteuergesetz sind die Ordnungswidrigkeiten in § 30 BierStG, im Alkoholsteuergesetz in § 36 AlkStG, im Energiesteuergesetz in § 64 EnergieStG, im Kaffeesteuergesetz in § 24 KaffeeStG, im Schaumwein- und Zwischenerzeugnisgesetz in § 35 SchaumwZwStG, für die...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer

Leitsatz 1. Wurde eine nach Unionsrecht fakultative Steuerbegünstigung (hier: ermäßigter Steuersatz nach § 9 Abs. 3 StromStG a.F.) zu Unrecht nicht gewährt, so dass der Steuerpflichtige Vorauszahlungen geleistet hat, ist ein daraus resultierender Erstattungsanspruch zu verzinsen. 2. Der Verzinsungszeitraum beginnt mit der Leistung der jeweiligen Vorauszahlung und endet mit de...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Die Bedeutung des Zollrechts für Vereine

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig ist es den für den Verein Handelnden nicht klar, wann sich zollrechtliche Frage- und Problemstellungen ergeben können. Bedeutsam ist das Zollrecht immer dann, wenn Sachverhalte mit einem sog. Drittlandsbezug gegeben sind. Unter dem Drittland wird das Gebiet außerhalb der Europäischen (Zoll-)Union verstanden. Hintergrund ist, dass e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.1 Unmittelbare Anwendung der AO

Rz. 21 Die Datenschutzaufsicht des BfDI bezieht sich nur auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der AO. Diese gilt für alle Steuern[1], die durch Bundesrecht oder das Recht der Europäischen Union geregelt sind soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Unter den Steuerbegriff fallen auch Steuererstattung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Maßgebende Bilanzsumme

Rn. 3 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die maßgebende BS bestimmt sich nach einer Bilanz, die unter Beachtung von § 5 Abs. 1 PublG aufgestellt wurde (der Verweis in § 1 Abs. 2 Satz 1 PublG auf § 5 Abs. 2 PublG ist offensichtlich ein redaktionelles Versehen bei der Formulierung des Gesetzestexts). Sie ist gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 PublG um darin enthaltene Rückstellungen oder Verbindl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung (Abs. 1)

Rz. 22 Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung nach § 21a UStG und für ihre Anwendung jeweils durch Beantragung in der Zollanmeldung sind durch § 21a Abs. 1 UStG geregelt.[1] Rz. 23 Um das vereinfachte Verfahren nach § 21a UStG nutzen zu können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein: Einfuhr von Gegenständen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), aus dem Drittlands...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Entlastungsanspruch und unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Leitsatz 1. Die Versäumung der Antragsfrist nach § 96 Abs. 2 EnergieStV steht wegen des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dem in § 52 Abs. 1 EnergieStG normierten und auf Art. 14 Abs. 1 Buchst. c EnergieStRL beruhenden Entlastungsanspruch für die für die Schifffahrt in Meeresgewässern der Gemeinschaft verwendeten Energieerzeugnisse nicht entgegen, wenn die ma...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Teilweise Wiedereinführung der Teilselbstanzeige zum 1.1.2015 (§ 371 Abs. 2a AO)

Rz. 205 [Autor/Stand] Durch den neuen § 371 Abs. 2a AO wurde mit Wirkung zum 1.1.2015 für den Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen die Rechtslage vor dem 3.5.2011 wiederhergestellt und die Teilselbstanzeige insoweit wieder zugelassen. Abweichend von dem Vollständigkeitsgebot nach § 371 Abs. 1 AO tritt bei Selbstanzeigen bzgl. Umsatzsteuervoranmeld...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Energiekosten / 5 Wie können Energiekosten geplant werden?

Die Planung der Energiekosten ist im Gemeinkostenbereich ebenso aufwändig wie die Verteilung. Es bietet sich an, den Verbrauch ähnlich wie in der Vergangenheit anzusetzen, wenn keine wesentlichen Veränderungen im Verbrauchsverhalten (z. B. langer Winter, zusätzliche Büros) zu erwarten sind. Die Entwicklung der Preise für die einzelnen Energiearten selbst muss anhand der Mark...mehr