Fachbeiträge & Kommentare zu Strom

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / 1. Neue Grenzen und Beschränkung der Betriebsausgaben

Statische Grenze statt relativer Wertgrenze: § 8 S. 1 EStDV definiert die Voraussetzungen für einen als Privatvermögen (PV) willkürbaren eigenbetrieblichen Grundstücksteil für alle offenen Fälle neu (§ 84 Abs. 1d S. 1 EStDV). So wird die bisherige relative Grenze von maximal 20 % des gemeinen Werts des Grundstücks[13] durch eine statische Grenze in Form einer maximalen Quadr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 5 Gebäude auf fremdem Boden (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 33 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG sind Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleichgestellt. Der hier verwendete Begriff des Gebäudes unterscheidet sich nicht vom üblichen Gebäudebegriff. Es muss sich also auch hier um ein Bauwerk handeln, das fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und das Menschen, Tieren und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Alternativenergie

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2023 - Nachtrag

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mietwohngebäude

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Buchungssatz aus VerwalterPraxis Professional
Fahrräder, Elektrofahrräder... / 8.2 Vorteile durch das Aufladen eines Elektrofahrzeugs

Die Vorteile durch das Aufladen eines Elektrofahrzeugs, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, sind gemäß § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei (= steuerfreier Arbeitslohn). Voraussetzung ist, dass der Strom an einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens entnommen wird. Die Steuerfreiheit g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.1 Persönliche Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 227 Genossenschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Bestimmte Genossenschaften, die sich auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft betätigen, sind jedoch nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von der KSt befreit. Zweck dieser Steuerbefreiung ist die agrarpolitische Förderung land- und forstwirtschaftlicher, insbesondere kleinbäuerlicher Betriebe, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen im Abschluss... / 1.3 Zeitpunkt der Zuordnung zum Anlagevermögen

Rz. 8 Ob ein Vermögensgegenstand dem Umlauf- oder Anlagevermögen zuzurechnen ist, ist erstmals zum Bilanzstichtag des Zugangsjahrs unter Berücksichtigung ansatz- und wertaufhellender Umstände zu prüfen. Damit ist jedoch keine endgültige Zuordnung getroffen, vielmehr ist diese Prüfung an jedem folgenden Bilanzstichtag zu wiederholen, da es möglich ist, dass sich die Zweckbest...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvorrichtungen-ABC / Fotovoltaik

Die Beurteilung einer Fotovoltaikanlage als Betriebsvorrichtung oder als unselbstständiger Bestandteil des Gebäudes ist vor allem davon abhängig, ob die Anlage als auf das Dach aufgesetzte Anlage oder als in das Dach integrierte Anlage betrieben wird.[1] Module, die anstelle von Dachziegeln (Solardachsteine, Folien oder Indach-Solarmodule) oder anstelle von Fassadenelementen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fördermittel-Radar für Unte... / 2 EEW – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) ist ein bedeutendes Instrument für Unternehmen, um ihre Energie- und Ressourcenverbräuche im Bereich der Anlage- und Prozesstechnik zu senken. Nachdem die Antragsstellung zeitweise nicht möglich war, ist zum 15.2.2024 die neue Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) in Kraft getre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wissensbilanz als Controlli... / 4.1 Ergebnisse der Wissensbilanz bei EnBW

Wie für neue Instrumente grundsätzlich empfehlenswert, wurden auch bei EnBW im Jahr 2005 zunächst zwei prototypische Wissensbilanzen in zwei sehr unterschiedlichen Unternehmensbereichen gestartet, einmal in der relativ kleinen, aber sehr wissensintensiven eigenen Akademie und einmal in der sehr großen und geografisch sehr verteilten EnBW Regional AG, deren Aufgaben beispiels...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mahlzeiten in der Entgeltab... / 3.2 Essenmarken für nicht selbst betriebene Kantine

Gibt der Arbeitgeber für die arbeitstägliche Mahlzeit Essenmarken aus, welche in einer vom Arbeitgeber nicht selbst betriebenen Kantine eingelöst werden können, und sind die in den Lohnsteuer-Richtlinien verlangten Voraussetzungen für außerbetriebliche Mahlzeiten erfüllt und beträgt insbesondere der Verrechnungswert der Essenmarke nicht mehr als 7,67 EUR, so ist ebenfalls de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Moritz/Strom, Besteuerung von Investitionen in virtuelle Währungen bei privaten Kapitalanlegern, DB 2018, 3012; Albrecht/John, Die einkommensteuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung bei Investitionen in Kryptotoken. Bewährte Grundsätze in einem neuen Kontext, FR 2019, 393; Sanning, Die Vermessung des Krypto Gewerbes – von Schürfern, Händlern und an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Ausgliederungsmodelle

Rn. 154 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der einheitlichen gewerblichen Beurteilung (auch relevant im Fall des s Rn 162a – Aufwärtsinfektion) lässt sich durch zwei Ausgliederungsmodelle ausweichend wie folgt entgegenwirken:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Handwerkerleistungen

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Seit dem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dorn/Becker, Abgrenzung zwischen Einkünften aus VuV iSd § 21 EStG und gewerblichen Einkünften, NWB Nr 13 v 31.03.2023, Beilage, S 11 Ledermann, Abgrenzung der Einkünfte aus Vermietung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, NWB 2024, 3302. Verwaltungsanweisungen: R 15.7 Abs 2 EStR 2012; H 15.7 Abs 2 EStH 2023; FinBeh Hamburg (koordinierter Erlass), Fachinfo v 30.01.2018, S 1980–20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Segmentierung

Rn. 6b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Annahme selbstständiger Gewerbebetriebe einer natürlichen Person (eines Unternehmers) zwecks Nutzung mehrfacher Freibeträge von EUR 24 500 gem § 11 Abs 1 GewStG (s R 2.4 GewStR 2009; ua s Milatz, BB 1985, 522; Schumacher, StuW 1987, 111) erfordert nach der Rspr des BFH eine weitgehende Eigenständigkeit. Sobald der Unternehmer Aktivitäten...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung des Ge... / 4.2.2 Nachzügler

Bei Wohnungseigentümern, die mangels Kostentragungsverpflichtung auch nicht nutzen durften, kann das Bedürfnis entstehen, die neu geschaffene Einrichtung nutzen zu wollen. Wie ist also mit Nachzüglern umzugehen, die keine Kosten tragen mussten, aber auch nicht nutzen durften und nunmehr aber nutzen wollen? Die Antwort gibt § 21 Abs. 4: "Ein Wohnungseigentümer, der nicht bere...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.3.3 Nachzügler

Insbesondere beim Thema "Lademöglichkeiten" können sich Probleme mit Nachzüglern ergeben, da sich immer mehr Wohnungseigentümer, wenn nicht ein Elektro-Kfz, so doch zumindest ein Pedelec anschaffen werden. Kapazitätsprobleme entstehen nicht Existiert bereits eine Lademöglichkeit, sodass eine bauliche Veränderung zur Schaffung einer solchen nicht erforderlich ist, hat zunächst ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.30 Solaranlagen (Nr. 32)

Rz. 77 Gem. § 3 Nr. 32 GewStG sind von der Gewerbesteuer die Gewerbebetriebe befreit, deren Betrieb darin besteht, Strom aus Solaranlagen an oder auf Gebäuden zu erzeugen und zu vermarkten. Dabei ist die Steuerbefreiung auf kleine Anlagen, d. h. bis 10 KW beschränkt. Damit werden im Wesentlichen private Solaranlagen auf Hausdächern o. Ä. von der Gewerbesteuerpflicht ausgenom...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vermietete Eigentumswohnung / 4.2.2 Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge

Die nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB privilegierten Maßnahmen betreffen auch bauliche Veränderungen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind insbesondere Fahrzeuge gemäß § 2 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), also ein reines Batterieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5 Einnahmen aus der Lieferung von Strom (§ 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b GewStG)

3.3.5.5.1 Allgemeines Rz. 73a Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b GewStG vor, wenn i. V. m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes Einnahmen aus der Lieferung von Strom im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien i. S. d. § 3 Nr. 21 EEG ( § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5.2 Stromlieferungen nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa GewStG

Rz. 73e Nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa GewStG sind i. V. m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes erzielte Einnahmen aus der Lieferung von Strom im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien i. S. d. § 3 Nr. 21 EEG unschädlich, sofern die Unschädlichkeitsgrenze von 20 % nicht überschritten wird. Rz. 73...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5.3 Stromlieferungen nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. bb GewStG

Rz. 73i Ebenfalls unschädlich sind nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. bb GewStG i. V. m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes erzielte Einnahmen aus dem Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder, sofern die Unschädlichkeitsgrenze von 20 % nicht überschritten wird. Es darf sich nicht um Kraftfahrzeuge i. S. d. § 1 Abs. 3 StV...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 32 An die Stelle der pauschalen Kürzung tritt nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten und veräußern, die erweiterte ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5.4 Unschädlichkeitsgrenze

Rz. 73m Die Einnahmen aus den Stromlieferungen nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa, bb GewStG sind für die erweiterte Kürzung nur dann unschädlich, wenn sie zusammen im Wirtschaftsjahr nicht mehr als 20 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes betragen. Die Unschädlichkeitsgrenze ist unternehmensbezogen zu bestimmen.[1] Rz. 73n Zu den Einnahme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.3 Kürzungsberechtigte Grundstücksunternehmen

Rz. 38 Die erweiterte Kürzung kommt nur für Grundstücksunternehmen in Betracht. Dies sind nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 2.4 Zuordnungswahlrecht bei Grundstücksteilen von untergeordnetem Wert

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchten nach bisheriger Rechtslage nicht als Betriebsvermögen behandelt werden, wenn ihr Wert nicht mehr als 1/5 des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt.[1] Dabei ist auf den Wert des Gebäudeteils zzgl. des dazugehörenden Grund und Bodens abzustellen. Bei der Prüfung, ob der Wert eines Gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.5.1 Allgemeines

Rz. 73a Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b GewStG vor, wenn i. V. m. der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes Einnahmen aus der Lieferung von Strom im Zusammenhang mit dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien i. S. d. § 3 Nr. 21 EEG ( § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. b Doppelbuchst. aa GewStG) oder aus ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.1 Allgemeines

Rz. 41 Die erweiterte Kürzung kommt nur hinsichtlich der begünstigten Tätigkeit – also der ausschließlichen Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes – in Betracht. Weitere vom Grundstücksunternehmen ausgeübte Tätigkeiten sind begünstigungsschädlich, sodass entweder die erweiterte Kürzung in vollem Umfang keine Anwendung findet oder nur die entsprechenden Tätigkeiten nich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.1 Allgemeines

Rz. 61 Unschädlich für die Gewährung der erweiterten Kürzung ist die Ausübung der in § 9 Nr. 1 S. 2 und 3 GewStG erlaubten, aber nicht begünstigten Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sind insofern nicht begünstigt, als sich die erweiterte Kürzung nur auf den Teil des Gewerbeertrags erstreckt, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Zu den erlaubten, ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.6 Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern (§ 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG)

Rz. 73p Eine erlaubte, nicht begünstigte Tätigkeit liegt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. c GewStG auch vor, wenn Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern des Grundbesitzes erzielt werden und diese Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht höher als 5 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes sind. Die Einnahmen müssen aus anderen als den in §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 7. Überarbeitung der Anlagen

Wie schon ausgeführt, ist die Anlage zum BMF-Schreiben überarbeitet worden. Beachten Sie: Das BMF versteht die Anlage als Orientierungshilfe. Von den Neuerungen sind hervorzuheben: In der Anlage zum 2025er BMF-Schreiben sind nun zahlreiche vorbereitende Arbeiten – etwa die Entfernung von Putz oder der Austausch von Regenrohren – aufgeführt, die im Zusammenhang mit einer förde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Die Annahme eines Gewerbebetriebs im gewerbesteuerrechtlichen Sinne setzt das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG voraus. Vorab (vor Betriebseröffnung) entstandene Betriebsau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist -ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen -wirtschaftlich zu verstehen. Wa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 14 Temporäre Steuersatzsenkungen wegen gestiegener Lebensmittel- und Energiepreise

Belgien In der Zeit v. 1.3.2022 bis 31.03.2023 (vorher: 31.12.2022) gilt statt des Normalsteuersatzes der ermäßigte Steuersatz von 6 % für Lieferungen von Strom auf Basis von Privatkundenverträgen, d. h. Verträgen, für die keine Betriebsnummer von den Kunden oder einzelnen Benutzern mitgeteilt wurde (geplant ist eine Verlängerung dieser Maßnahme bis 31.3.2023). Außerdem gilt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Polen / 12 Reverse-Charge-Verfahren

Bei Lieferungen sog. sensibler Produkte wie Stahl, Benzin, Diesel, Mobiltelefone, Tabletcomputer, Notebooks, unverarbeitetes Gold, Halbzeug aus Goldprodukten, Silber und Platin in Form von Rohmaterialien und Halbzeug, halbfertige nichteisenhaltige Metallprodukte, Industrieabfälle und Sekundärrohmaterialien schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Rumänien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer – Führung einer MWSt-Nummer

Seit dem 1. Januar 2010 ist eine MwSt-Registrierung erforderlich für: Steuerpflichtige mit Unternehmenssitz außerhalb Rumäniens, aber mit Betriebsstätte in Rumänien, in den folgenden Situationen: vor dem Empfang von Dienstleistungen, für den Fall, dass der Steuerpflichtige für seine Betriebsstätte in Rumänien Dienstleistungen empfängt, die der MwSt in Rumänien unterliegen, wen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Lettland / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MwSt-Nummer

Zum 1.1.2024 wurde die Umsatzschwelle zur Registrierung für MwSt-Zwecke für in Lettland ansässige Unternehmer von vorher 40.000 EUR auf 50.000 EUR angehoben. Ausländische Unternehmer müssen sich beim Finanzamt für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen, sobald sie in Lettland eine Geschäftstätigkeit aufnehmen, die der MwSt unterliegt. Unternehmer müssen sich für MwSt-Zwecke ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Litauen / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die Rechnungsstellung wird durch folgende Rechtsvorschriften geregelt: Beschluss Nr. 780 der Regierung der Republik Litauen vom 29.55.2002 sowie Artikel 78, 79 und 80 des MwSt-Gesetzes. Diese Dokumente sind auf der Website des Finanzamts www.vmi.lt oder des Parlaments der Republik Litauen www.lrs.lt einsehbar. Unternehmer müssen in folgenden Fällen Rechnungen für Steuerzwecke...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Entlastende Reduzierung der... / Niedrigere Stromkosten durch Senkung der Strom-Netzentgelte

Der Bund bezuschusst 2026 die Übertragungsnetzentgelte im Strom-Sektor. Das entlastet alle: Privathaushalte, Mittelstand, Industrie. Allein durch diese Maßnahme werden die Stromkosten in den nächsten vier Jahren um insgesamt ca. 26 Milliarden Euro sinken.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvermögen / 1.2.2 Grundstücke

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke und Grundstücksteile sind ab ihrer endgültigen Funktionszuweisung (notwendiges) Betriebsvermögen, auch wenn der konkrete Einsatz im Betrieb erst in der Zukunft liegt.[1] Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchten nach bisheriger Rechtslage nach § 8 EStDV nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr al...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.2.1 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 13–16 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 34. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 24–29 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 24 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung: Mit den Urteilen vom 29.11.2022 (BFH v. 29.11.2022 – XI R 18/21) und vom 11.5.2023 (BFH v. 11.5.2023 – V R 22/21) hat der BFH entschieden, dass die Zahlung eines sog. KWK-Zuschlags für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom gem.§ 4 Abs. 3a KWKG 2009 nic...mehr