Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 9.9 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse

Das Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 9b Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung vorgesehen. Es basiert ohne inhaltliche Änderungen auf dem Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1 mit Aufstieg nach VergGr. IVb Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO. Das in der Vergütungsordnung weiterhin enthaltene Tätigkeitsmerkmal der VergGr. Vb Fallgr. 1b mit Aufstie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Blockchain-Technologie und ... / 3.9 (Steuer-)Strafrecht bei Kryptowerten

Gem. § 150 Abs. 2 AO müssen die Angaben in der Steuererklärung, also auch die Deklaration von Gewinnen oder Einnahmen aus Kryptowerten, wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Dies bedeutet z. B., dass die Anzeigepflichten von privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 EStG erfüllt werden müssen, wenn Einnahmen aus Kryptowerten vorlie...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung / Zusammenfassung

Begriff Haftung ist die Verantwortlichkeit für Forderungen, die sich aus der Schädigung anderer ergeben. Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz kann sich diese Verantwortlichkeit aus verschiedensten Vorschriften ergeben und Mitarbeiter und Beauftragte aller Unternehmensebenen sowie Dritte, die als Sicherheitsfachkraft oder Betriebsarzt bestellt sind, treffen. Gesetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / XI. Beratungshilfe

Rz. 52 Gem. § 16 Abs. 1 BORA hat der RA seinen Auftraggeber auf die Möglichkeit der Beratungshilfe (BerH) hinzuweisen, wenn der RA Anlass dafür hat, dass der Auftraggeber bedürftig sein könnte bzw. die Voraussetzungen zur Bewilligung von BerH vorliegen könnten. Im anwaltlichen Alltag liegt vor allem besonders häufig in familienrechtlichen, arbeitsrechtlichen, aber auch verwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 8 Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen zunächst drei Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 BerHG erfüllt sein. § 1 BerHG (1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wennmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Steuerberater im Spannu... / [Ohne Titel]

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA Philip Christian / RA, FAStR Michael Kaufmann[*] Es ist eine Legende, die sich hält und zudem gut anhört: Der Gangsterboss Al Capone soll sein durch illegale Betätigungen erworbenes Geld tatsächlich in Waschsalons investiert und so die wahre Herkunft verschleiert haben. Als er vor Gericht stand und nach seiner Profession gefragt wurde, soll ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2 Maßnahmen auf dem Gebiet des Strafrechts

Rz. 58 Wird die Steuerfahndung im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren tätig[1], so ist gegen ihre Maßnahmen der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs unzulässig; auch der Weg zum FG ist dem Betroffenen versperrt.[2] Dies gilt auch dann, wenn die Fahndung die Besteuerungsgrundlagen "in den vorgenannten Fällen" ermittelt.[3] Hier steht eindeutig die strafrechtl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.4.1 Verfahrensabschließende Entscheidungen

Rz. 50 Verfahrensabschließende Entscheidungen darf die Steuerfahndung nicht treffen.[1] Diese Befugnis steht im selbstständigen Verfahren der Finanzbehörde ausschließlich der Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. in der Organisation von "Einheitssachgebieten" den mit den Rechten der Finanzbehörde nach §§ 386 Abs. 2, 399 Abs. 1 AO ausgestatteten Beamten zu. Nur sie entscheidet,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.1 Rechtsschutz nach der StPO

5.2.1.1 Unanfechtbarkeit von Prozesshandlungen Rz. 59 Im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten getroffene Maßnahmen der Fahndung unterliegen den Rechtsmittelvorschriften der StPO. Während die StPO allerdings für gerichtliche Entscheidungen nahezu umfassende Anfechtungsmöglichkeiten vorsieht, sind einzelne Entscheidungen von Staatsanwaltschaft/Bußgeld- und Strafsachenstelle un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.1.1 Unanfechtbarkeit von Prozesshandlungen

Rz. 59 Im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten getroffene Maßnahmen der Fahndung unterliegen den Rechtsmittelvorschriften der StPO. Während die StPO allerdings für gerichtliche Entscheidungen nahezu umfassende Anfechtungsmöglichkeiten vorsieht, sind einzelne Entscheidungen von Staatsanwaltschaft/Bußgeld- und Strafsachenstelle und Polizei (Fahndung) nur in einzelnen Fällen g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.1.3 Rechtsschutz nach §§ 23ff. EGGVG

Rz. 63 Die vormals vertretene Auffassung, dass unter bestimmten Voraussetzungen Handlungen der Ermittlungsbehörden Justizverwaltungsakte sein konnten und der Rechtsschutz sich nach § 23 EGGVG richtete, ist inzwischen überholt. Rechtsschutz wird gewährt durch § 98 Abs. 2 S. 2 StPO, ggf. in analoger Anwendung.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.1.2 Beschwerdemöglichkeit nach §§ 304ff. StPO

Rz. 60 Die strafprozessuale Beschwerde [1] ist u. a. gegeben gegen Beschlüsse und Verfügungen des Richters im Vorverfahren. Damit sind Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse des Ermittlungsrichters mit der Beschwerde anfechtbar. Die Einlegung erfolgt bei dem Gericht, das den Beschluss erlassen hat.[2] Eine Einlegungsfrist besteht ebenso wenig wie Anwaltszwang. Die Beschwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.2 Sonstige Rechtsmittel

Rz. 64 Als Rechtsmittel im weiteren Sinn stehen dem Betroffenen noch die Verfassungsbeschwerde und die Dienstaufsichtsbeschwerde zur Verfügung. Mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein, kann jedermann die Verfassungsbeschwerde erheben.[1] Das BVerfG ist jedoch keine zusätzliche Ins tanz; es k...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Schaden und Schadenszuordnung

Rz. 469 Für die Zeit vor dem 1.12.2020 war die Schadenszuordnung unproblematisch, weil unzweifelhaft nur die Wohnungseigentümer als Geschädigte anzusehen waren.[398] Nach den Neuregelungen im WEG wäre die strikte Differenzierung zwischen dem Vermögen der GdWE und dem Vermögen der Wohnungseigentümer wünschenswert und würde erheblich zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit beit...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / III. Beweismittel

Rz. 176 Im zivilrechtlichen Verfahren gelten die allgemeinen und besonderen Vorschriften zur Beweisaufnahme nach den §§ 355 ff. ZPO. Rz. 177 In einem gegen die GdWE gerichteten Verfahren scheidet die Vernehmung des Verwalters als Zeugen aus. Er ist gem. § 455 Abs. 1 ZPO als gesetzlicher Vertreter der GdWE als Partei zu vernehmen (§§ 445 ff. ZPO) oder anzuhören (§ 141 ZPO). Rz...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Tatbestandsausschließendes Einverständnis

Rz. 476 Die eigentliche Problematik der (Vermögens-)Zurechnungsproblematik zeigt sich vor allem im Hinblick auf die Frage nach einem tatbestandsausschließenden Einverständnis. Denn der Tatbestand der Untreue wird bereits dadurch ausgeschlossen, dass der Treugeber sein Einverständnis mit einer Vermögensschädigung erklärt. Dies gilt jedoch nur, wenn das Einverständnis vor der Ta...mehr

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zfs 11/2025, zfs Aktuell / 2 Strafrecht

2.1 Gesetzentwurf der Länder für effektiveren Gewaltschutz Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17.10.2025 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen beim Bundestag einzubringen. Damit soll das Ziel verfolgt werden, den Gewaltschutz insbesondere in Hochrisikofällen schneller, konsequenter und wirkungsvoller durchz...mehr

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zfs 11/2025, zfs Aktuell / 2.1 Gesetzentwurf der Länder für effektiveren Gewaltschutz

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17.10.2025 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen beim Bundestag einzubringen. Damit soll das Ziel verfolgt werden, den Gewaltschutz insbesondere in Hochrisikofällen schneller, konsequenter und wirkungsvoller durchzusetzen. Der Entwurf sieht vor, dass Täter bei schweren Ve...mehr

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§ 41 Strafrecht

A. Strafrechtliches Mandat I. Wahlverteidigung (§§ 137, 138 StPO) 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Herr A hatte eine Auseinandersetzung mit Herrn B, infolge derer Herr B leicht verletzt wurde. Wenige Tage später erfährt Herr A von der Staatsanwaltschaft, dass Herr B gegen ihn eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet hat. Kurze Zeit später wird er von der Po...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Allgemeines

Rz. 432 Das Ordnungswidrigkeitenrecht [216] beruht auf der Erkenntnis, dass es eine Reihe von Verstößen gibt, die sich grundlegend von Straftaten unterscheiden. Deshalb hat der Gesetzgeber bewusst solche Verhaltensweisen aus dem Bereich des Strafrechts ausgeklammert, die in ihrem Unrechtsgehalt erheblich unter denjenigen von Straftaten liegen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht ke...mehr

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§ 41 Strafrecht / VII. Haftbedingungen

1. Ausgestaltung der Untersuchungshaft a) Typischer Sachverhalt Rz. 222 In der Regel erhalten die Untersuchungsgefangenen bei der Aufnahme in die JVA ein Merkblatt über die Haftbedingungen und die Hausordnung. Oftmals stimmen diese Regeln aber mit den Anforderungen, die die OLG-Rechtsprechung in dem entsprechenden Bezirk an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft stellt, nicht...mehr

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§ 41 Strafrecht / E. Hauptverfahren

I. Typischer Sachverhalt Rz. 261 Herrn A wird die Eröffnung des Hauptverfahrens[104] mitgeteilt. Gleichzeitig wird er aufgefordert, an einem bestimmten Termin vor Gericht zu erscheinen. Herr A will wissen, was dies bedeutet. Er ist deshalb über die weiteren Verfahrensschritte, deren Vorbereitung und Ablauf zu informieren. Zudem muss mit ihm eine Verteidigungsstrategie entwick...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Besuchsregelung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 227 Besuche des Untersuchungsgefangenen durch Freunde und Verwandte etc. sind in bestimmten zeitlichen Abständen gestattet.[97] Jeder Besucher benötigt eine Besuchserlaubnis, die bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Haftrichter zu beantragen ist. Bei der Beantragung ist eine Kopie des Lichtbildausweises oder Vergleichbares beizufügen. Jeder Untersu...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Einlegung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 383 Die Revision[190] richtet sich als Rechtsmittel gegen eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und ist ausschließlich auf die rechtliche Nachprüfung beschränkt, ob das vorinstanzliche Gericht materielles oder formelles Recht falsch angewendet hat.[191] Eine Neuverhandlung der Sache in tatsächlicher Hinsicht ist im Revisionsrech...mehr

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§ 41 Strafrecht / IV. Haftbeschwerde

1. Haftbeschwerde gegen eine Haftfortdauerentscheidung wegen fehlenden Haftgrunds a) Typischer Sachverhalt Rz. 198 Herr A hatte aus drei Personenkraftwagen Autoradios bzw. Navigationsgeräte entwendet. Kurz danach nahm ihn die Polizei vor seiner Wohnung mitsamt der Beute fest. Der Amtsrichter erließ Haftbefehl. Die daraufhin beantragte und durchgeführte Haftprüfung blieb ohne E...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Adhäsionsantrag

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 415 Das Adhäsionsverfahren[208] verfolgt den für den Verletzten bzw. dessen Erben praktischen Zweck, über mögliche aus der Straftat erwachsende vermögensrechtliche Ansprüche innerhalb des Strafverfahrens zu entscheiden. Dies ist aber nur möglich, soweit der Anspruch nicht bereits anderweitig rechtshängig gemacht wurde und er der Zivilgerichtsbarke...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

I. Typischer Sachverhalt Rz. 426 Der Rechtsanwalt von Herrn A versicherte diesem, fristgerecht Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil einzulegen. Leider ließ er trotzdem die Berufungseinlegungsfrist verstreichen. Herr A wendet sich nun an einen anderen Rechtsanwalt und fragt, ob er jetzt überhaupt noch etwas gegen das Urteil machen könne. II. Rechtliche Grundlagen Rz. 427...mehr

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§ 41 Strafrecht / IV. Revision

1. Einlegung a) Rechtliche Grundlagen Rz. 383 Die Revision[190] richtet sich als Rechtsmittel gegen eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und ist ausschließlich auf die rechtliche Nachprüfung beschränkt, ob das vorinstanzliche Gericht materielles oder formelles Recht falsch angewendet hat.[191] Eine Neuverhandlung der Sache in tatsächlicher Hinsicht ist im R...mehr

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§ 41 Strafrecht / J. Ordnungswidrigkeitenrecht

I. Allgemeines Rz. 432 Das Ordnungswidrigkeitenrecht [216] beruht auf der Erkenntnis, dass es eine Reihe von Verstößen gibt, die sich grundlegend von Straftaten unterscheiden. Deshalb hat der Gesetzgeber bewusst solche Verhaltensweisen aus dem Bereich des Strafrechts ausgeklammert, die in ihrem Unrechtsgehalt erheblich unter denjenigen von Straftaten liegen. Das Ordnungswidrig...mehr

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§ 41 Strafrecht / C. Untersuchungshaft

I. Voraussetzungen der Untersuchungshaft (§§ 112, 112a StPO) 1. Allgemeines zur Untersuchungshaft Rz. 147 Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf die Untersuchungshaft[61] nur angeordnet werden, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und auf rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch...mehr

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§ 41 Strafrecht / A. Strafrechtliches Mandat

I. Wahlverteidigung (§§ 137, 138 StPO) 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Herr A hatte eine Auseinandersetzung mit Herrn B, infolge derer Herr B leicht verletzt wurde. Wenige Tage später erfährt Herr A von der Staatsanwaltschaft, dass Herr B gegen ihn eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet hat. Kurze Zeit später wird er von der Polizei zu einer Beschuldigt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / D. Zwischenverfahren

I. Typischer Sachverhalt Rz. 240 Herr A erscheint in der Kanzlei mit einem Schreiben des Gerichts, in dem etwas von einer Anklage wegen Körperverletzung steht und nachgefragt wird, ob er vor der Eröffnung des Hauptverfahrens bestimmte Anträge stellen wolle. Herr A will wissen, was es damit auf sich hat. Der Verteidiger erklärt ihm, dass gegen ihn Anklage erhoben wurde und sic...mehr

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§ 41 Strafrecht / H. Adhäsionsverfahren

I. Adhäsionsantrag 1. Rechtliche Grundlagen Rz. 415 Das Adhäsionsverfahren[208] verfolgt den für den Verletzten bzw. dessen Erben praktischen Zweck, über mögliche aus der Straftat erwachsende vermögensrechtliche Ansprüche innerhalb des Strafverfahrens zu entscheiden. Dies ist aber nur möglich, soweit der Anspruch nicht bereits anderweitig rechtshängig gemacht wurde und er der ...mehr

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§ 41 Strafrecht / Literaturtipps

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§ 41 Strafrecht / e) Einholen weiterer Auskünfte

Rz. 448 Möglicherweise kann es notwendig werden, über den Mandanten zusätzliche Auskünfte einzuholen. In Straßenverkehrsangelegenheiten beispielsweise wird man sich regelmäßig an das Kraftfahrt-Bundesamt wegen notwendiger Auskünfte aus dem Fahreignungsregister wenden.[223] Ein entsprechendes Schreiben könnte wie folgt aussehen:mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 109 Für den Fall, dass eine Einstellung des Verfahrens weder aus Rechtsgründen noch aus Gründen der Opportunität in Betracht kommt, stellt sich für den Verteidiger regelmäßig die Frage, ob nicht eine Erledigung des Verfahrens im Strafbefehlswege[47] angestrebt werden sollte. Das Strafbefehlsverfahren stellt eine Ausnahme vom Prinzip der Mündlichkeit und Öffentlichkeit des...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Vertretung und Akteneinsicht Rz. 444 Aufgrund der Sachverhaltsschilderung könnte sich Herr A zumindest einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 24, 24a StVG, also des fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss, schuldig gemacht haben. Um den Mandanten sachgerecht beraten und mit ihm das weitere Vorgehen abstimmen zu können, ist es deshalb erf...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Einzelsprechschein

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 183 Bei einem schon bestehenden Mandatsverhältnis gilt der Grundsatz des ungehinderten Verkehrs zwischen Verteidiger und Mandanten. Gespräche zwischen diesen beiden und deren Korrespondenz untereinander dürfen nicht überwacht und kontrolliert werden. Der Nachweis der Verteidigerbestellung in Form einer Vollmacht oder Pflichtverteidigerbestellung i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / b) Pauschvergütung gem. § 51 RVG

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 56 Rechtsanwalt R wurde in einem sehr umfangreichen und komplizierten Fall beigeordnet, der ihn zu zahlreichen und langen Haftbesuchen veranlasst hat. Die Hauptverhandlung bei der Schwurgerichtskammer dauerte 12 Tage. Es wurde jeweils von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr verhandelt. Es wurden 40 Zeugen – teilweise über mehrere Stunden hinweg – gehört, fünf...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Strafmaßberufung

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 381 Herr A wurde wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, obwohl er bereits einen Großteil des Schadens wiedergutgemacht hatte. Rechtsanwalt R möchte erreichen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. bb) Muster: Begründung einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung Rz. 382 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm ü...mehr

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§ 41 Strafrecht / 6. Untervollmacht

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 22 Anders als ein Pflichtverteidiger, bei dem sich die Beiordnung durch das Gericht auf die Person des Pflichtverteidigers beschränkt und eine Unterbevollmächtigung deshalb unzulässig ist,[10] kann der Wahlverteidiger jederzeit einem anderen Rechtsanwalt eine Untervollmacht für die Verteidigung des Mandanten erteilen, sofern der Mandant hierzu sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / III. Antrag auf Haftprüfung

1. Antrag auf mündliche Haftprüfung a) Typischer Sachverhalt Rz. 194 Herr A befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, 1 kg Amphetamin nach Deutschland verbracht zu haben, um dieses gewinnbringend zu veräußern. Dies ergebe sich aus der Aussage eines anderen Beschuldigten Herrn B, der von A 50 g Amphetamin bezogen haben will. Es bestehe der Haftgrund der Fluchtge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / c) Vergütungsanspruch gegen den Mandanten gem. § 52 RVG

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 59 Nachdem das Mandat von Herrn A beendet war, stellte sich heraus, dass dieser eine Erbschaft gemacht hatte, von der er die Gebühren eines Wahlverteidigers ohne Weiteres hätte bestreiten können. Da die gesetzliche Vergütung für den Wahlverteidiger wesentlich höher liegt als für den Pflichtverteidiger, bietet es sich an, nunmehr den Mandanten noc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Terminierung der Hauptverhandlung Rz. 262 Bereits die Terminierung der Hauptverhandlung kann Auswirkungen auf den inhaltlichen Ausgang des Verfahrens haben, nämlich dann, wenn aus Sicht des Verteidigers zu kurzfristig terminiert wird und damit zu wenig Vorbereitungszeit verbleibt oder die Hauptverhandlung auf bereits anderweitig verplante T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / II. Unbestimmtes Rechtsmittel

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 366 Stehen wahlweise Berufung oder Revision als Rechtsmittel zur Verfügung, genügt es zunächst, lediglich die Anfechtung des Urteils schlechthin zu erklären und die Art des Rechtsmittels einer späteren Erklärung vorzubehalten.[179] Diese kann bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) abgegeben werden. Diese Vorgehensweise bi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / G. Nebenklageverfahren

I. Rechtliche Grundlagen Rz. 411 Die Nebenklage[205] setzt die Erhebung der öffentlichen Anklage voraus, an die sich der Nebenklageberechtigte in jeder Lage des Verfahrens anschließen kann, § 396 StPO. Die Anschlusserklärung hat durch den anwaltlichen Nebenklagevertreter mit Blick auf § 32d StPO durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments zu erfolgen. Damit dient die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / VI. Haftfortdauer (§§ 121, 122 StPO)

1. Typischer Sachverhalt Rz. 212 Herr A befindet sich inzwischen schon seit sechs Monaten in Untersuchungshaft, ohne dass das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet wurde. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 213 Eine zeitliche Obergrenze für die Dauer der Untersuchungshaft findet sich in der StPO mit Ausnahme des § 122a StPO nicht, sodass die Untersuchungshaft bis zum rechtskräftigen Absch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / a) Aussetzung wegen verspäteter oder unvollständiger Akteneinsicht

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 319 Die Aussetzung des Verfahrens zum Zwecke der Akteneinsicht ist im Gesetz nicht geregelt.[147] Gleichwohl ist anerkannt, dass in bestimmten Fällen eine Aussetzung wegen verspäteter bzw. unvollständiger Akteneinsicht in Betracht kommen kann.[148] Dabei geht es um einen angemessenen Zeitraum, der zwischen Übersendung der Akten und der Hauptverha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / aa) Absolute Revisionsgründe (§ 338 Nr. 1 – 7 StPO)

(1) Typischer Sachverhalt Rz. 399 Dem Strafverfahren gegen Herrn A wird in der Öffentlichkeit eine hohe Beachtung geschenkt. Der Fortsetzungstermin findet an einem Freitagnachmittag statt. Dort haben sich jedoch lediglich noch zwei Zuhörer im Gerichtssaal eingefunden. Nach Sitzungsende und Urteilsverkündung stellt der Verteidiger des Herrn A fest, dass am Haupteingang des Lan...mehr