Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / III. Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe

Rz. 8 Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen zunächst drei Voraussetzungen gem. § 1 Abs. 1 BerHG erfüllt sein. § 1 BerHG (1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wennmehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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zfs 11/2025, zfs Aktuell / 2 Strafrecht

2.1 Gesetzentwurf der Länder für effektiveren Gewaltschutz Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17.10.2025 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen beim Bundestag einzubringen. Damit soll das Ziel verfolgt werden, den Gewaltschutz insbesondere in Hochrisikofällen schneller, konsequenter und wirkungsvoller durchz...mehr

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zfs 11/2025, zfs Aktuell / 2.1 Gesetzentwurf der Länder für effektiveren Gewaltschutz

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 17.10.2025 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Gewaltschutzes in Hochrisikofällen beim Bundestag einzubringen. Damit soll das Ziel verfolgt werden, den Gewaltschutz insbesondere in Hochrisikofällen schneller, konsequenter und wirkungsvoller durchzusetzen. Der Entwurf sieht vor, dass Täter bei schweren Ve...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 3.5.7 Straftat

Straftaten und Strafverfahren sind für ein Zeugnis nur von Belang, wenn sie mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen. In diesem Fall (z. B. Untreue, Unterschlagung oder Diebstahl zum Nachteil des Arbeitgebers oder der Kollegen, bei Trunkenheitsfahrt mit einem Dienstfahrzeug oder bei einer sittlichen Verfehlung eines Heimleiters) muss im Arbeitszeugnis ein Hinweis aufge...mehr

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§ 5 Der Strafprozess / A. Vorüberlegungen

Rz. 1 Im Strafrecht geht es in den meisten Fällen um die Beratung und Verteidigung von Mandanten, die sich in unterschiedlichen Verfahrensstadien (Vorermittlungen, Vor-, Zwischen- und Hauptverfahren) befinden. Daneben gibt es Haftsachen, Privatklagen und Nebenklägervertretungen. Dementsprechend werden wir immer wieder vor die Herausforderung gestellt, diese Situationen sprac...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 9 Besonderheiten bei Kauf einer Freiberuflerpraxis

Der Mandanten- bzw. Patientenstamm ist für den Käufer einer Freiberuflerkanzlei/-praxis besonders wichtig, wie der Steuerberater regelmäßig aus eigener Erfahrung weiß.[1] Die Zahl der niedergelassenen Anwälte sinkt schon seit Jahren. Die Anzahl der Steuerberater nimmt auch leicht ab. Zudem steht in den nächsten Jahren ein Generationenwechsel an. Berufsträger bevorzugen u. U. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Rz. 30 [Autor/Stand] Nicht nur formal durch den Bestimmtheitsgrundsatz (s. Rz. 25 ff.), sondern auch materiell ist das Strafrecht verfassungsrechtlich gebunden. Nach allgemeiner Meinung darf der Gesetzgeber erst dann zum Mittel der Strafe greifen und ein Verhalten mit dieser Sanktion bedrohen, wenn andere gesetzliche Reaktionsmöglichkeiten zum Schutz eines Rechtsguts weniger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Tatherrschaft

Rz. 98 [Autor/Stand] Damit ist vorgegeben dass sich die Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme sowohl aus objektiven als auch subjektiven Kriterien ergeben muss[2]. Es ist damit richtig, wenn die Abgrenzung aufgrund einer wertenden Betrachtung der gesamten Umstände erfolgt, bei denen die objektiven Umstände jedenfalls keine untergeordnete Rolle spielen. In der Rechtsle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 99 [Autor/Stand] Nicht selbstverständlich ist es, dass die Unterscheidung zwischen Täterschaft und Teilnahme auch bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO nach den für Nr. 1 entwickelten Kriterien (s. Rz. 95 ff.) durchgeführt wird. Denn bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO handelt es sich um Sonderdelikte (s. Rz. 87), die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Täter entgegen einer besonderen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Autoren

Stefanie Blum Dipl.-Fw. (FH), Oberregierungsrätin, Köln Gerhard Bruschke Dipl.-Fw., Steuerberater, Möhnesee Prof. Dr. Marc Desens Universitätsprofessor an der Universität Leipzig Prof. Dr. Franz Dötsch Vorsitzender Richter am BFH a.D., München, Honorarprofessor an der Technischen Universität München Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians Universi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gesetzliche Bestimmtheit als Auslegungsfähigkeit der Tatbestandsmerkmale

Rz. 28 [Autor/Stand] An die Merkmale des § 370 AO sind folglich dieselben Anforderungen zu stellen wie sie auch sonst für Straftatbestände mit normativen Merkmalen gelten. Nach st. Rspr. des BVerfG werden dem Bestimmtheitsgebot dabei zwei Aufgaben zugewiesen, die in Bezug auf § 370 AO als erfüllt angesehen werden[2]. Zum einen soll der Einzelne bereits aus dem Gesetz vorhers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 699 [Autor/Stand] Die maßgebliche Grenze zwischen strafloser Vorbereitung der Tat und Beginn des strafbaren Versuchs bildet nach § 22 StGB das unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung. Das Geschehen muss schon so weit fortgeschritten sein, dass die Verwirklichung des Tatbestands nahegerückt ist und alsbald bevorsteht. Das setzt allerdings nicht voraus, dass di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) § 370 AO als Tatbestand mit normativen Merkmalen

Rz. 27 [Autor/Stand] Im Ergebnis hat die Rspr. gleichwohl Recht, dass auch im Steuerstrafrecht eine Anwendung des § 42 AO zulässig ist bzw. Einzelsteuergesetze über ihren Wortlaut hinaus steuerschärfend berücksichtigt werden können. Die Auffassung, dass erst Einzelsteuergesetze und § 370 AO gemeinsam einen vollständigen Straftatbestand ergeben, ist unrichtig. Art. 103 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Umgekehrter Irrtum: untauglicher Versuch oder Wahndelikt

Rz. 682 [Autor/Stand] Ein strafbarer Versuch der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO) liegt auch vor, wenn die Handlung des Täters – entgegen seiner Vorstellung (vgl. § 22 StGB) – aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen niemals zur Vollendung führen kann (sog. untauglicher Versuch), was aus § 23 Abs. 3 StGB folgt. Der Täter stellt sich in diesen Fällen einen Sachverhalt v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) "Neutrale" Beihilfe

Rz. 165 [Autor/Stand] Problematisch und umstritten ist nach wie vor, inwieweit auch äußerlich neutrale, unauffällige, berufstypische oder alltägliche Handlungen, die eine fremde Haupttat vorsätzlich fördern, als Beihilfe nach § 27 StGB strafbar sind. Im Steuerstrafrecht waren diese Fragen insb. im Hinblick auf die sog. "Bankenfälle" (s. Rz. 171) von praktisch großer Bedeutun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Ambos, Europarechtliche Vorgaben für das (deutsche) Strafverfahren Teil II, NStZ 2003, 14; Anton, Zum Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung, ZfZ 1995, 2; Bender, Rechtsfragen um den Transitschmuggel mit Zigaretten, wistra 2001, 161; Bender, Neuigkeiten im Steuerstrafrecht 2002 für die Zollverwaltung, ZfZ 2002, 146; Bender, Gestellung, Zollanmeldung und Ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Örtliche Geltung

Rz. 79 [Autor/Stand] Der örtliche Anwendungsbereich des § 370 AO bestimmt sich grds. nach den allgemeinen Gesetzen über das Strafrecht (§ 369 Abs. 2 AO). Deshalb finden insb. die §§ 3, 4 und 9 StGB Anwendung. Die Frage nach der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts ist im Rahmen der weiter zunehmenden internationalen Mobilität der Stpfl. auch für den Straftatbestand der Steuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Dolus eventualis

Rz. 610 [Autor/Stand] Eine der nach wie vor umstrittensten Fragen des Strafrechts[2] ist die, was den bedingten Vorsatz in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit ausmacht. Streitig ist insb., ob der dolus eventualis von der Fahrlässigkeit allein durch den Kenntnisstand des Täters abzugrenzen ist oder ob dazu mit der h.M. zusätzlich ein voluntatives Element heranzuziehen ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Das System der §§ 25–27 StGB

Rz. 82 [Autor/Stand] Allgemein geht man davon aus, dass die täterschaftliche Begehung eines Straftatbestands im Vergleich zur Teilnahme das schwerere Unrecht darstellt. Für die Beihilfe nach § 27 StGB folgt das schon aus dem allgemeinen Wortverständnis "Hilfe leisten" und wird belegt durch die Strafandrohung, die sich nach § 27 Abs. 2 StGB zwar nach der Strafe für den Täter ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Natürliche Handlungseinheit und Verklammerung

Rz. 907 [Autor/Stand] Auch dann, wenn mehrere Willensbetätigungen und Handlungen bei natürlicher Betrachtungsweise als Einheit anzusehen sind (natürliche Handlungseinheit),[2] kann nach Auffassung der Rspr. eine Handlung i.S.d. § 52 StGB vorliegen (s. aber Beispiel Rz. 905). Das ist dann der Fall, "wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhalt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) § 42 AO und die analoge Anwendung von Steuergesetzen im Steuerstrafrecht

Rz. 26 [Autor/Stand] Von der Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG gehen BVerfG und BGH auch für die Fälle aus, in denen sich der Steuerverkürzungserfolg aus einer Anwendung des § 42 AO bzw. seiner im Kern identischen ähnlichen Vorgängerregelungen ergibt, nach denen durch eine missbräuchliche Gestaltung eine Umgehung des Steuergesetzes nicht möglich ist und steuerrechtlich ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Anstifters ("bestimmen")

Rz. 140 [Autor/Stand] Wie der Täter muss auch der Anstifter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln. Der Tatbestand der Anstiftung setzt dabei nach § 26 StGB voraus, dass der Anstifter den "Haupttäter" zu dessen Tat (vorsätzlich) "bestimmt". Eine solche Bestimmung liegt dann vor, wenn der Anstifter beim Täter den Tatentschluss hervorruft [2] (s. aber auch Rz. 14...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Allgemeines Schrifttum: Ambos, Tatherrschaft durch Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate, GA 1998, 226; Bloy, Zur Abgrenzung der Täterschaftsformen, GA 1998, 519; Bottke, Täterschaft und Gestaltungsherrschaft, 1992; Eidam Aktuelle Überlegungen zur Strafbarkeit des agent provocateur, in FS Ulfried Neumann, 2017, S. 773; Haas, Kritik der Tatherrschaftslehre, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Nachweispflicht nach § 42 Abs. 2 Satz AO im Steuerstrafrecht

Rz. 1239 [Autor/Stand] Aus strafrechtlicher Sicht ist § 42 Abs. 2 Satz 2 AO (ebenso § 8 Abs. 2 Satz 1 AStG) bedenklich. Denn danach ist ein Missbrauch ausgeschlossen, wenn der Stpfl. beachtliche außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung nachweist. Ihm wird also die Beweislast für das tatsächliche Vorliegen rechtlich relevanter außersteuerlicher Gründe auferlegt, di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bergmann, Problemlösung Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG oder System-Wechsel zu Reverse-Charge?, Diss. Osnabrück 2008; Ceffinato, Vollendungsumkehr und Wiedergutmachung, 2017; Hüls, Grenzen des Wirtschaftsstrafrechts? – Die Ausdehnung strafrechtlicher Normen und die Schwierigkeiten ihrer Begrenzung, 2019; Kaspar, Verhältnismäßigkeit und Grundrechtss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Herrschaft über das Verhalten Untergebener

Rz. 112 [Autor/Stand] Besonders umstritten ist die Anerkennung der mittelbaren Täterschaft bei Taten, die im Rahmen organisatorischer Machtapparate begangen werden (mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft). Die Rspr. hat diese Rechtsfigur zunächst zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitgliedern des nationalen Verteidigungsrats der DDR für Tötungen von Fl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in seinem Tatentschluss bestärkt[2]. Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausführ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Allgemeine Unzumutbarkeit der Pflichterfüllung

Rz. 302 [Autor/Stand] Eine sich aus Gesetz oder anderen Rechtsgründen ergebende Rechtspflicht zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen findet ihre Grenze an der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens. In systematischer Hinsicht ist dabei umstritten, ob die Unzumutbarkeit bei unechten Unterlassungsdelikten den Tatbestand[2], die Rechtswidrigkeit[3] oder die Schuld[4] e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 120 [Autor/Stand] Von der täterschaftlichen Begehung des § 370 Abs. 1 AO (s. Rz. 105 ff.) ist die Teilnahme an einer fremden Steuerhinterziehung zu unterscheiden. Als Teilnahmeformen unterscheidet man Anstiftung (§ 26 StGB) und Beihilfe (§ 27 StGB). Nach § 26 StGB ist Anstifter, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Absicht

Rz. 608 [Autor/Stand] Absicht oder direkter Vorsatz ersten Grades liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Der Täter handelt in diesen Fällen zielgerichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass dieses Ziel auch das Motiv seines Handelns sein muss. Auf vom Willen unabhängige Merkmale, wie bspw. die Existenz eines Steuerans...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Vorsatz des Gehilfen

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Bestrafung des Gehilfen setzt wie die des Anstifters (s. Rz. 149 ff.) voraus, dass er vorsätzlich handelt. Nach allgemeinen Regeln genügt bedingter Vorsatz (s. aber zur "neutralen" Beihilfe Rz. 165 ff.). Der Vorsatz muss auf die Erbringung des tatfördernden Beitrags und auf die Vollendung der Haupttat gerichtet sein (s. Rz. 149). Fahrlässige Beihilf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Wahlfeststellung und Postpendenz

Rz. 920 [Autor/Stand] Ergibt sich nach Ausschöpfung aller Beweis- und Erkenntnismittel (§ 244 Abs. 2 StPO), dass zwar nicht der Nachweis einer bestimmten Tat erbracht werden kann, jedoch sicher feststeht, dass von zwei (oder mehreren) in Betracht kommenden Straftaten der Angeklagte notwendig eine begangen haben muss, kommt eine Wahlfeststellung [2] in Betracht. Verfassungsrec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tatentschluss

Rz. 697 [Autor/Stand] Der Entschluss, die Tat zu begehen, entspricht dem subjektiven Tatbestand des vollendeten Delikts und ist daher der Vorsatz, die objektiven Tatbestandsmerkmalen des § 370 Abs. 1 AO zu erfüllen[2] (s. Rz. 600 ff.). Dabei genügt nach ganz h.M. dolus eventualis [3] (s. Rz. 610 ff.). Zum Irrtum s. Rz. 645. Es reicht nicht aus, wenn der Täter die Vollendung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg

Rz. 570 [Autor/Stand] Die Tathandlungen des § 370 Abs. 1 Nr. 1–3 AO stehen nicht unverbunden zum Hinterziehungserfolg, sondern müssen der Grund für den Erfolgseintritt sein. Aus der Formulierung "dadurch" ergibt sich zwingend, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg bestehen muss.[2] Rz. 571 [Autor/Stand] Bei den Begehungsdelikten (§ 370 Abs. 1 N...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 1.1 Gesetzliche Vorschriften

Für die Verfolgung und Ahndung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sind insbesondere folgende Vorschriften der AO von Bedeutung: Im Übrigen gelten die allgemeinen Gesetze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zeitgesetz und Abschnittsbesteuerung

Rz. 71 [Autor/Stand] Für sog. Zeitgesetze ist der Vorrang des milderen Gesetzes nach § 2 Abs. 4 Satz 1 StGB ausgeschlossen. Danach ist ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, auf die während seiner Geltungsdauer begangenen Taten auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. In diesen Fällen bestimmt sich das anzuwendende Recht also nach dem Gesetz,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2, Abs. 2 StGB)

Rz. 117 [Autor/Stand] Der mittelbaren Täterschaft kommt für die Begründung der Täterschaft keine Bedeutung zu: Liegen die genannten Voraussetzungen (s. Rz. 116) vor, ist es gleichgültig, ob die Erfolgsabwendung persönlich oder durch Einschaltung einer Mittelsperson erfolgt (zum Konkurrenzverhältnis s. aber Rz. 111.1, 912)[2]. Das Gleiche gilt für § 25 Abs. 2 StGB, wenn von m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beweisgrundsätze

Rz. 456 [Autor/Stand] Der Strafrichter ermittelt die verkürzte Steuer nach dem Beweisrecht des Strafprozessrechts.[2] Bei der Feststellung, in welcher Höhe Steuerbeträge verkürzt wurden, entscheidet er eigenständig. Nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) besteht keine Bindung an (rechtskräftige) Entscheidungen der FinB oder des FG[3] (s. § 396 Rz. 10 ff. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bender, Der Transitschmuggel im europäischen "ne bis in idem", wistra 2009, 176; Bürger, Transnationales ne bis in idem aufgrund Strafklageverbrauchs wegen Verjährung, wistra 2019, 473; Degenhardt, Das europäische Doppelverfolgungsverbot – eine Aufgabenstellung für die Strafverteidigung auf dem Gebiet des europäischen Strafrechts, StraFo 2005, 65; Döllel, Anm. zu OLG Schlesw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Steuergesetze und § 370 AO als Gesamttatbestand

Rz. 25 [Autor/Stand] Von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist die Frage der Abhängigkeit der Strafbarkeit nach § 370 AO vom Steuerrecht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 1 GG. Nach Art. 103 Abs. 2 GG, der wortgleich in § 1 StGB wiederholt wird, ist die Bestrafung einer Tat nur zulässig, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 542 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 6 Satz 1 AO gelten die Abs. 1–5 auch dann, wenn sich die Tat auf Ein- oder Ausfuhrabgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden oder die einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) bzw. einem mit dieser assoziierten Staat zustehen. Vor allem die Ein- und Ausfuhrabgaben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angaben durch Unterlassen i.V.m. § 13 StGB

Rz. 221 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch durch Unterlassen begangen werden kann (s. schon Rz. 201 f.). Der Wortlaut der Vorschrift, die als Begehungsdelikt ausgestaltet ist (Angaben machen), kann dabei nicht überzeugend als Gegenargument gegen eine Unterlassungsstrafbarkeit angeführt werden. Denn üblicherweise beschreiben die Tatbestände des StGB e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 271 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist strafbar, wer die FinB pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch den Tatbestandserfolg herbeiführt. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist also als Unterlassungstatbestand (s. Rz. 225) ausgestaltet. Das Merkmal der steuerlich erheblichen Tatsachen ist dabei wie in Abs. 1 Nr. 1 zu verstehen (s. R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Täterwille

Rz. 96 [Autor/Stand] Da nach § 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB jeder als Täter anzusehen ist, der die Tat selbst begeht, ist zwingend vorgegeben, dass die Täterschaft einer Person nicht allein deshalb verneint werden kann, weil ihr trotz eigener Begehung der Tat der Täterwille fehlt[2]. Dann aber kann auch umgekehrt der bloße Täterwille nicht ausreichend sein, um die Täterschaft einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adick, Neues vom Strohmann – notwendige Feststellungen für eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, PStR 2014, 252; Apitz, Darlehensverträge zwischen Angehörigen – Voraussetzungen für ihre steuerliche Anerkennung, EStB 2023, 235; Beul/Beul, Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, NJW 1985, 13; Birnbaum/Matschke, Gestaltungsmissbrauch und Steuerh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Rz. 1475 [Autor/Stand] Die mehrfachen Verdikte des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit einzelner Steuergesetze werfen die Frage nach den steuerstrafrechtlichen Konsequenzen dieser Rspr. auf.[2] Dabei geht es zum einen um die potentielle Strafbarkeit der entsprechenden Verkürzungen, zum anderen um die gravierenden finanziellen steuerlichen Nebenfolgen (wie verlängerte Festsetzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Gemeinsamer Tatentschluss

Rz. 113.4 [Autor/Stand] Das erforderliche Einvernehmen zwischen den Mittätern kann erst während der Tatausführung (ausdrücklich oder stillschweigend) hergestellt werden. Nach Vollendung der Tat ist eine strafrechtliche Verantwortung einer erst jetzt hinzutretenden Person als Mittäter jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn die Tat schon vollständig abgeschlossen und beendet ist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Die vGA-Falle – ein häufiger Fehler in Steuerstrafverfahren, NWB 2016, 1894; Binnewies, Steuerrechtliche Behandlung von Gewinnausschüttungen, GmbH-StB 2009, 255; Böcher, Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung?, DB 1989, 999; Brüggemann, ErbStR 2019: Verdeckte Gewinnausschüttung als Schenkung, ErbStR 2019, 156; Buse, Steuerstrafrechtliche Folgen einer v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Täterschaft und Teilnahme durch Unterlassen

Rz. 84 [Autor/Stand] Sowohl die täterschaftliche Begehung einer Straftat als auch die Teilnahme können nicht nur durch aktive Handlungen, sondern auch durch ein Unterlassen verwirklicht werden. Selbstverständlich ist das für die Tatbestände, die bereits vom Wortlaut ausdrücklich an ein Unterlassen anknüpfen und deshalb als echte Unterlassungsdelikte bezeichnet werden. Im Ste...mehr