Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererstattung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.2.5 Verhältnisrechnung für steuerfreie Erträge (Abs. 1 Sätze 2-3)

Rz. 62 Das tatsächliche Volumen abziehbarer Beitragsrückerstattungen ergibt sich erst durch eine in § 21 Abs. 1 S. 2 KStG angeordnete Verhältnisrechnung.[1] Danach ist der für den Abzug maßgebliche Betrag (Rz. 41) nur in dem Verhältnis abziehbar, wie die für die Beitragsrückerstattung bzw. Direktgutschrift maßgeblichen Überschüsse am Kapitalanlageergebnis im Inland dem Grund...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 4 Rückführung des Wirtschaftsguts (ehemals Abs. 3)

Rz. 51 Nach alter Rechtslage bestand eine besondere Regelung für die erfolgsneutrale Auflösung des Ausgleichspostens, sofern das betroffene Wirtschaftsgut innerhalb der tatsächlichen Nutzungsdauer ins Inland rücküberführt wurde. Art. 5 Abs. 7 ATAD sieht hingegen eine Ausnahmeregelung für lediglich vorübergehende Überführungen vor. Der Gesetzgeber hat für die dort genannte Re...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Vortat Rz. 53 [Autor/Stand] Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 257 StGB ist das Vorliegen einer rechtswidrigen (Straf-)Tat eines anderen i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB, im Zusammenhang mit § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO also das Vorliegen einer vorangegangenen Steuerstraftat eines anderen nach § 369 Abs. 1 Nr. 1–3 AO. Sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand einer ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.8 Die Höhe des Verspätungszuschlags: So wird gerechnet

Nach § 152 Abs. 5 Satz 1 AO beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Verspätungsmonat 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 10 EUR für jeden angefangenen Monat. Für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, beträgt der Verspätungszuschlag gem. § 152 Abs. 5 Satz 2 AO für jeden angefangenen Verspätungsmonat 0,25 % der festgesetzten u...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.1.1 Für Aussetzungszinsen anzuwendender Zinssatz

Die Zinshöhe beträgt 0,5 % pro vollen Monat.[1] Aussetzungszinsen sind Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Diese werden allerdings nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist bei Aussetzungszinsen der Fall.[2] Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen und auf die entsprechenden Erstattungszinsen werden allerdings nicht verzinst. Aussetzungszinsen werd...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.2 Schlussrechnung

Rz. 81 Nach § 66 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter bei der Beendigung seines Amtes Rechnung zu legen (sog. Schlussrechnung). Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Dennoch hat der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO zunächst dem Insolvenzgericht vorzulegen. Dieses leitet sie nach eigener Prüfung an den Gläu...mehr

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Anwendungsfragen zur Lizenzschranke

Kommentar Die Finanzverwaltung nimmt in einem weiteren Schreiben Stellung zu praxisrelevanten Fragen im Zusammenhang mit den Einschränkungen des Betriebsausgabenabzugs aus Rechteüberlassungen – die sog. Lizenzschranke des § 4j EStG. Lizenzschranke nach § 4j EStG Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlas-sungen v. 27.6.2017, BGBl 2017 Tei...mehr

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S / Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4155]

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Steuerliche Behandlung von ... / II. Steuerrechtlicher Ausgangspunkt von Cum/Cum-Transaktionen

Vorteilserlangung durch KapESt-Erstattung und Anrechnung: Der steuerrechtliche Ausgangspunkt einer Cum/Cum-Transaktion ist im allgemeinen dadurch geprägt, dass ein ausländischer Inhaber von im Inland dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegenden Aktien im Fall einer grenzüberschreitenden Dividendenausschüttung bei DBA-Anwendung als Definitivbelastung einen Betrag von 15 % KapE...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Seminarkosten zur Geldanlage und Persönlichkeitsentwicklung sind keine vorweggenommenen Betriebsausgaben

Leitsatz Das FG Düsseldorf entschied, dass ein selbstständiger IT-Berater die Kosten für Seminare zur Geldanlage und allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehen kann, da die inhaltliche Ausrichtung der Kurse zu unspezifisch ist. Sachverhalt Der klagende Diplom-Ingenieur hatte nach eigenen Angaben eine langjährige "IT-Karriere in ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Erforderlicher Tatsachenvortrag des Schuldners

Rz. 3 Der Schuldner muss nachweisen – nicht nur glaubhaft machen –, dass in den letzten 6Monaten vor dem Antrag überwiegend unpfändbare Beträge auf dem Konto gutgeschrieben wurden (Abs. 1 Satz 1 Nummer 1). Der Antrag kann damit auch schon unmittelbar nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses gestellt werden. Hieraus folgt aber auch zugleich, dass ein gelegentlicher Eingang un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 2 Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 92a Abs. 1 EStG)

Rz. 5 § 92a Abs. 1 EStG erlaubt bis zum Beginn der Auszahlungsphase die Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals zu bestimmten wohnwirtschaftlichen Zwecken. Diese Verwendung ist i. S. v. § 93 EStG unschädlich. Rz. 6 Bis zu 100 % des vorhandenen, geförderten Kapitals können entnommen werden. Wird das Kapital nicht in vollem Umfang entnommen...mehr

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Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zu Zinsfestsetzungen

Kommentar Mit gleichlautendem Länderlass vom 29.11.2021 werden die anhängigen Einspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Zinsfestsetzung im Wege der Allgemeinverfügung zurückgewiesen. Nahezu zeitgleich hat das BMF mit Schreiben vom 3.12.2021 sein zentrales Schreiben zur Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG ergänzt. Einsprüche werden zurückgewiesen Am 8.7.2021 hat des BVerf...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 1.1 Kinderbonus kann Steuererstattung mindern

Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind wurde ein Kinderbonus von 150 EUR gewährt. Die Auszahlung des Kinderbonus ist regelmäßig im Mai 2021 erfolgt. Der Bonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Bei der endgültigen Berechnung der Einkommensteuerlast wird der Bonus aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Im Ergebnis wird gerade bei Gut- un...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 3.2 Verlustrücktrag nach 2020

Ergibt sich bei der Steuererklärung für das Jahr 2021 ein Verlust, kommt ein Verlustrücktrag in das Jahr 2020 in Betracht. Der Gesetzgeber hat die Höchstgrenzen für den Verlustrücktrag aus den Jahren 2020 und 2021 mehrfach von regulär 1 Mio. EUR auf nunmehr 10 Mio. EUR bzw. von 2 Mio. EUR auf 20 Mio. EUR bei zusammenveranlagten Ehegatten angehoben.[1] Wenn Unternehmer ihre St...mehr

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Entscheidung des BVerfG zur... / III. Weitere steuerliche Verzinsungsregelungen im Ertragssteuerrecht

Neben den Verzinsungsregelungen in der AO gibt es in anderen Steuergesetzen Abzinsungsregelungen, die auch auf einem Zinssatz basieren, wie er in dem Beschluss des BVerfG vom 8.7.2021 als verfassungswidrig wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG angesehen wurde. 1. Für "andere Verbindlichkeiten" in der Steuerbilanz sieht § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG eine Abzinsung mit einem Zin...mehr

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Liquidation: Keine Löschung der GmbH bei ausstehendem Steuerbescheid

Zusammenfassung Die Löschung einer GmbH kann erst erfolgen, wenn alle steuerlich relevanten Sachverhalte abgeschlossen sind. Eine Ausnahme gilt bei vermögenslosen GmbHs. Zum Sachverhalt Der vom OLG Hamm entschiedene Fall betraf die Liquidation einer GmbH. Diese hatte ihren Geschäftsbetrieb Anfang 2020 endgültig eingestellt und das Liquidationsverfahren, d.h. die Auflösung der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonstige Rückstellungen

Rn. 139 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sämtliche anderen Rückstellungsarten sind gliederungstechnisch als eine Bilanzposition zu zeigen (vgl. zu den Rückstellungsarten HdR-E, HGB § 249, Rn. 32ff.). Untergliederungen zur Darstellung der in § 249 aufgeführten Rückstellungen sind jedoch zulässig (vgl. § 265 Abs. 5 Satz 1). Eine darüber hinausgehende Untergliederung in dem Sinn, dass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.7 Umfang der Mitteilung

Rz. 44 Die Mitteilungspflicht ist nicht betragsabhängig. Jede Tatsache, aus der sich geldwäscherelevantes Verhalten oder Indizien für eine Terrorismusfinanzierung ableiten lassen, ist im Grundsatz unabhängig von z. B. der Höhe einer Transaktion oder Intensität einer Geschäftsbeziehung zu melden.[1] Allerdings würde dies wegen der Neufassung des § 261 StGB bedeuten, dass etwa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.)

Rz. 24 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 Abs. 1 GwG knüpft an den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an. Abs. 1 dieser Strafnorm droht demjenigen eine Freiheitsstrafe an, der einen aus einer beliebigen Vortat herrührenden Gegenstand (z. B. Bargeld, Forderung) verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufteilung der Steuererstattung

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zur Aufteilung der nach einer Veranlagung an > Ehegatten zu erstattenden Steuer > Abrechnungsbescheid; > Erstattung von Lohnsteuer Rz 58/1 ff.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Nutzung einer Geldsumme

Rz. 14 [Autor/Stand] Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme, wenn kein anderer Wert feststeht, zu 5,5 % anzunehmen.[2] Unter einer Geldsumme ist verzinslich angelegtes Geld zu verstehen. Zuletzt hatten sich FG für die Verfassungskonformität des § 15 Abs. 1 BewG ausgesprochen.[3] Dies trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 235 AO regelt in Anlehnung an den früheren § 4a StSäumG die Verzinsung hinterzogener Steuern. Insoweit sind die Begründung der Zinspflicht und die Entstehung der einzelnen Zinsbeträge zu unterscheiden. Anders als etwa die Zinsen im Zusammenhang mit Rechtsbehelfsverfahren[1] wird die Zinspflicht selbst bereits mit der Hinterziehung, also vor oder gleichzeitig mit dem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift war bis zum Wirksamwerden des durch das SteuerreformG 1990 für die Vollverzinsung eingefügten § 233a AO die einzige Regelung, die für einen sehr beschränkten Bereich Erstattungszinsen gewährte. § 236 AO sieht für den Fall eines gerichtlichen Rechtsstreites einen (Teil-)Ausgleich für den Zinsverlust vor, den der im Ergebnis obsiegende Betroffene in der Ze...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.3 Rückforderung einer Steuererstattung

Rz. 17 Bei der Rückforderung von Steuererstattungen kann nicht in jedem Fall im Rückforderungsbescheid ein Steuerbescheid gesehen werden. Ist nach einer Steuerfestsetzung ein Steuerbetrag erstattet worden und wird die Steuerfestsetzung so geändert, dass sich eine höhere Steuerschuld ergibt, so wird mit einem Einspruch ein Steuerbescheid angefochten. Hier kann also § 237 AO A...mehr

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Trennungsunterhalt / 2.1 Einkommenserhöhende Umstände

Geldwerte Vorteile (Kost und Logis) des Arbeitgebers erhöhen das Nettoeinkommen. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, erhöht sich grundsätzlich sein unterhaltspflichtiges Einkommen, soweit er eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw erspart.[1] Weihnachts- und Urlaubsgeld wird rechnerisch auf das Jahr verteilt un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zu zahlende Steuern und Zinsen (§ 398a Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach § 398a Abs. 1 Nr. 1 AO hat der Tatbeteiligte die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern, die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO und die Zinsen nach § 233a AO, soweit sie auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden, fristgemäß nachzuentrichten. Im Hinblick auch die Zinsen gem. § 233a AO ist die erst kürzlich erga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a AO)

Rz. 83 Nach § 233a AO ist der Unterschiedsbetrag, der sich bei der Festsetzung der ESt als Steuernachforderung (Mehrsoll) bzw. als Steuererstattung (Mindersoll) ergibt, mit 0,5 % für jeden vollen Monat zu verzinsen. Eine Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel am Zinssatz von 6 % nach § 238 AO kommt wegen des öffentlichen Interesses an einer geordnete...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 11.3 Anrechnung der Forschungszulage

Rz. 76c Die in einem eigenen Bescheid festgesetzte Zulage wird bei der nächsten Veranlagung zur ESt bzw. KSt durch Anrechnung auf die festgesetzte Steuer ausgezahlt (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Die Zulage ist somit gewinnunabhängig und ertragsteuerlich als Steuererstattung zu behandeln. Bei Mitunternehmerschaften sind die Anteile an der Forschungszulage gesondert und einheitlic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungspraxis zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ab dem Jahr 2014

Kommentar Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Höhe des Zinssatzes nach § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Zeiträume ab 2014 beanstandet hat, legt die Finanzverwaltung nun die Folgen für die Besteuerungspraxis fest. Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen Die Zinsregelung nach § 238 Abs. 1 AO i. V. m. § 233a AO – die sog. Vollverzinsung – soll ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.7 Ausländische Steuern

Rz. 777 [Anrechnung ausländischer Steuern → Anlage KAP Zeilen 40–42] Anders als bei den anderen Einkunftsarten werden ausländische Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach der besonderen Vorschrift des § 32d Abs. 5 EStG angerechnet. Danach ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 3 Außerordentliche Einkünfte

Rz. 1040 Auch Freiberufler können außerordentliche Einkünfte beziehen, die nach § 34 EStG ermäßigt besteuert werden (→ Tz 1019). Einnahmen sind den außerordentlichen Einkünften zuzuordnen, wenn der Steuerpflichtige sich während mehrerer Jahre ausschließlich einer bestimmten Sache gewidmet und die Vergütung dafür in einem einzigen Vz. erhalten hat, eine sich über mehrere Jahre e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Rz. 174 Wichtig Für den Vz. 2021 gibt es für die Erklärung von Kapitaleinkünften drei Vordrucke: Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 740 ff.)...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Weitere Angaben

Rz. 271 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 31–46] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 1009 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da die...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 3 Werbungskosten

Rz. 214 [Werbungskosten → Zeilen 33–53] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 862 ff.). →Vermietung/Immobilien Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / ee) Erbschaft/Steuererstattungen daraus

Rz. 84 Steuererstattungen aus einem Erbfall hat die Rechtsprechung als zweckbestimmte Einnahme im Sinne des § 11a SGB II oder eines anderen Schontatbestandes verneint. Zwar handele es sich um eine öffentlich-rechtliche Einnahme. Aus § 1968 BGB folge aber keine Zweckbestimmung, die es gebiete, "die Erbschaft auch nur in Höhe der vom Erben zu tragenden Bestattungskosten freizu...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IV. Schontatbestand Einkommen II: Nach Zweck und Inhalt geschontes Einkommen – § 83 SGB XII

Rz. 115 Auf die Herkunft von Einkommen und Vermögen kommt es für die Frage, ob Zuflüsse eingesetzt werden müssen, im Sozialhilferecht in der Regel nicht an. Ausnahmen müssen normativ gestaltet sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, dem das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung folgt, kommt es deshalb bei der Berücksichtigung von Einkommen auf...mehr

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§ 3 Der Erbfall / b) Abziehbarkeit des Pflichtteilsergänzungsanspruchs beim Erben

Rz. 52 Schuldner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB – mithin wegen ergänzungspflichtiger Schenkungen des Erblassers – ist der Erbe. Entsprechend kann dieser die Zahlungsbelastung gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG in Abzug bringen. Beim Gläubiger stellt der Erwerb aufgrund Pflichtteilsergänzungsanspruch einen steuerpflichtigen Erwerb i.S.d. § 3 Abs. 1 ErbStG dar, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. § 379 Abs. 2 Nr. 1g AO

a) Allgemeines Rz. 515 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1g AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Danach handelt ordnungswidrig, wer als steuererklärungspflichtiger Nutzer entgegen § 138k Satz 1 AO in der maßgeblichen Steuererklärung die Angabe der v...mehr

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FoVo 09/2021, Der Schuldner führt Sie in der Zwangsvollstreckung zu Zugriffsobjekten

Verschuldung hat Ursachen. Nicht selten teilt der Schuldner diese Ursachen im Rahmen der schriftlichen, fernmündlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme mit. Der nachfolgende Beitrag soll an drei Beispielen zeigen, wie solche Mitteilungen Anhaltspunkte für weitere Forderungsbeitreibungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geben können, obwohl sie auf den ersten Blick die Zah...mehr

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Die Haftung nach den Haftun... / 1. Allgemeine Grundsätze

Gesetzliche Vertreter, Vermögensverwalter (§ 34 AO) und Verfügungsberechtigte (§ 35 AO) haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolge dessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Durchführung des Verlustrücktrags

Rn. 53 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durchgeführt wird der Verlustrücktrag durch Änderung des ESt-Bescheids des VZ, in den der Verlust zurückgetragen wird. Einer gesonderten Feststellung des Verlustrücktrags wie für den Verlustvortrag, s Rn 77 ff, bedarf es daher nicht. Über die Steuerfestsetzung ist verbindlich im Steuerfestsetzungsverfahren für das Verlustrücktragsjahr zu ent...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Einkommen des Schuldners

Rz. 271 Beim abhängig Tätigen ist das Durchschnittseinkommen eines Jahres maßgeblich einschließlich aller Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantieme, Gratifikation, nicht verbrauchter Spesenanteile usw. Beim Selbstständigen kommt es für die Berechnung im Regelfall auf das Durchschnittseinkommen der letzten drei Kalenderjahre an. Steuererstattungen, die sich ...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Unterhaltsrelevantes Einkommen der Beteiligten

Rz. 469 Brutto-Jahresarbeitseinkommen des Schuldners[808] abzüglichmehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Muster: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt

Rz. 263 Eine Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt, die den Verzug ab dem Monatsersten auslöst, in welchem dem Unterhaltsschuldner das Schreiben des Bevollmächtigten des Unterhaltsgläubigers zugegangen ist, könnte wie folgt formuliert sein: Muster 15.40: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt Muster 15.40: Aufforderung zur ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / (1) Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 58 Daher würde es sich anbieten, dass Sch (aus dem Fall Rdn 56) seinen Einkommensteuererstattungsanspruch gegen die Umsatzsteuernachzahlung aufrechnet.[84] Dabei ergibt sich jedoch das Problem, dass der Anspruch, mit dem er aufrechnet, fällig sein muss. Das Einkommensteuerguthaben wird jedoch erst aufgrund der Einkommensteuerfestsetzung fällig, da es sich bei der Einkomm...mehr

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§ 39 Steuerrecht / (2) Sachliche Stundungsansprüche

Rz. 62 Unproblematisch ist regelmäßig eine Stundung aus sachlichen Gründen wie die vorliegende Verrechnungsstundung im obigen Beispiel im Hinblick auf den Einkommensteuererstattungsanspruch. Denn für den Steuerpflichtigen stellt die Einziehung einer Steuer eine erhebliche sachliche Härte dar, wenn er mit einer Steuererstattung in Kürze rechnen kann, ohne dass bereits die Mög...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 317 Muster 15.46: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.46: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 202 Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _____) wird von uns vertreten. Sie hat uns be...mehr