Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererstattung

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Verdienstausfallschaden: St... / Hintergrund

Die Kläger sind ein Ehepaar, das in den Jahren 2017 und 2018 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt wurde. Die Klägerin war angestellt tätig und wurde durch einen Behandlungsfehler arbeitsunfähig. Sie erhielt den Verdienstausfall von einer Versicherung des Verursachers ersetzt. Nach einigen Unklarheiten über die Höhe und den Grund des Schadensersatzes einigten sich die Kläger...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.4 Ursächlichkeit der Pflichtverletzung (Kausalität)

Durch die Pflichtverletzung müssen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder Steuererstattungen oder Steuervergütungen ohne rechtlichen Grund gezahlt worden sein.[1] Der Grundgedanke dieser Regelung ist hierbei der, dass durch die Pflichtverletzung beim Finanzamt ein Schaden entstanden sein muss. Der BFH folgert h...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 3.3 Umfang der Haftung

Die Haftung nach § 71 AO erstreckt sich auf die verkürzten Steuern[1], die zu Unrecht gewährten Steuervorteile (Steuererstattungen, Steuervergütungen)[2], die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO. Diese Bestimmung gilt ausdrücklich nur für Steuerhinterziehung, nicht jedoch bei Steuerhehlerei.[3] Hinsichtlich des Umfangs der Haftung bei § 71 AO ist dabei unbedingt darauf zu achten,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Art. 151 MwStSystRL

Rz. 23 § 4 Nr. 7 UStG beruht auf Art. 151 MwStSystRL .[1] Diese Vorschrift geht zurück auf Art. 15 Nr. 10 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der USt (77/388/EWG) v. 17.5.1977[2] in der ab 1.1.1993 geltenden Fassung. Diese Fassung ergibt sich aus den Änderungen durch Art. 1 Nr. 15 und 16 der Richtlinie 91/680/EWG v. 16.12.1991 [3], Art. 1 Nr. 9 vierter und fünfter Spiegelstr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.5 In einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig

Rz. 118 § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG setzt voraus, dass die zwischenstaatlichen Einrichtungen bzw. deren Mitglieder in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind. Die Ansässigkeit richtet sich nach dem Sitz, der der Einrichtung im Gründungsabkommen oder dem Sitzstaatabkommen zwischen dem aufnehmenden Staat und der Einrichtung zugewiesen wurde. Als zwischenstaatliche Einricht...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmi... / 5. Gesellschaftsanteile

Überträgt ein Ehegatte Anteile an einer GmbH an den anderen Ehegatten zum Nennwert, obschon er bereits zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt, die GmbH-Anteile zu einem möglichst günstigen (jedenfalls nicht unter dem Nennwert liegenden) Preis zu veräußern, um damit die Entstehung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG zu verhindern, kann dies gestaltungsmissbräuchlich sein (BFH ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XX. Muster: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Wegfall der Voraussetzungen

Rz. 443 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.59: Antrag auf Aufhebung der Anordnung nach § 907 ZPO – Wegfall der Voraussetzungen An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers be...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XVIII. Muster: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 850l ZPO

Rz. 441 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.57: Erwiderung auf den Antrag des Schuldners nach § 907 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. _________________________ (Schuldner) wird im Namen und in Vollmacht des Gläubigers beantragt,mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 983 Soweit der Schuldner in einem Steuerschuldverhältnis steht, ist nicht ausgeschlossen, dass hieraus ein Erstattungsanspruch gegen den Fiskus resultiert. Der Anspruch auf Steuererstattung ergibt sich aus § 37 Abs. 2 AO. Die materiell-rechtlichen Steuergesetze (z.B. EStG, UStG, KStG) normieren keinen Erstattungsanspruch; vielmehr ergeben sich hieraus spezialgesetzliche ...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / II. Voraussetzungen für die gütliche Erledigung

Rz. 40 Die Gewährung einer Zahlungsfrist mit Vollstreckungsaufschub ist zwar nur eine Möglichkeit der gütlichen Einigung. Sie ist aber in der Praxis die bedeutendste. Da der Gläubiger nicht über die Amtspflichten des Gerichtsvollziehers disponieren kann, ist ein vollständiger Ausschluss des Einigungsversuchs durch den Gläubiger nicht zulässig, aber der Ausschluss von Zahlung...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / III. Reform 2015 des spanischen Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetzes

Rz. 260 Der EuGH hat mit Urt. v. 3.9.2014 (C-127/12) festgestellt, dass Spanien die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 verletzt, "soweit das spanische Steuerrecht die ungleiche Behandlung bei Schenkungen und Erbschaften von ansässigen und nichtansässigen Erben und Beschenkten, bei in Spanien ...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Die ESt-Vorauszahlung im Insolvenzverfahren

Rn. 87 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zur Behandlung von ESt-Vorauszahlungen in der Insolvenz einer natürlichen Person in Bezug auf die Aufrechnung des FA (s Aufrechnungsverbot in § 96 InSO) mit aus Vorauszahlungen resultierendem Erstattungsanspruch hat der BFH jüngst zwei Urt erlassen: Wird eine selbstständige Tätigkeit gem § 35 Abs 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben, ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / b) Voraussetzungen der Anordnung

Rz. 395 Die Anordnung hat zwei materielle und eine formelle Voraussetzung, die für beide Formen der Anordnung identisch sind. Rz. 396 Der Schuldner hat zunächst in materieller Hinsicht die Tatsachen darzulegen und in formeller Hinsicht nachzuweisen, die belegen, dass dem Konto in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgesc...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / 6. Sicherungsrechte

Rz. 28 Soweit der Gläubiger mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung schließt, muss er berücksichtigen, dass er seine Leistung nicht sofort erhält und andere Gläubiger ihre Forderungen titulieren lassen und nachfolgend die Zwangsvollstreckung betreiben. Dies trifft den Gläubiger, der eine Ratenzahlungsvereinbarung trifft, in mehrfacher Weise:mehr

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S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.1 Steuererstattung im Dezember 2024

Der Grundfreibetrag wurde rückwirkend für das Jahr 2024 von bisher 11.604 EUR auf 11.784 EUR [1] angehoben. Zudem erhöhte sich der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil von 3.192 EUR auf 3.306 EUR.[2] Hinweis Keine Auswirkung auf monatliche Lohnsteu...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.3 Vorwegabsetzungen bei verteilter Berücksichtigung von Nachzahlungen

Rz. 44 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass im Rahmen des § 11 Abs. 3 Satz 4 (seit dem 1.7.2023 § 11 Abs. 3, vgl. das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023, BGBl. I Nr. 408) die Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, die notwendigen Ausgaben zur Erzielung des Einkommens und der Erwerbstätigenfreibetrag zunächs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.2 Abgrenzung zum Vermögen

Rz. 6 Nicht als Einkommen nach § 11, sondern nach Maßgabe des § 12 ist Vermögen zu berücksichtigen. Für das Einkommen gilt die modifizierte Zuflusstheorie. Das BSG hat sich insoweit der Rechtsprechung des BVerwG angeschlossen. Sie besagt, dass zum Einkommen alles gehört, was in der Zeit dem Hilfebedürftigen zufließt, während er einen Bedarf an Leistungen zur Sicherung des Le...mehr

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Photovoltaik: Steuerpflicht... / 5.5 Gewinn bzw. Verlust

Die einzelnen Werte der Gewinnermittlung (Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben) werden in die Anlage EÜR eingetragen. Das Ergebnis aus dieser Gewinnermittlung – ein Gewinn oder Verlust – stellt die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb Photovoltaikanlage dar und wird sodann in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage G eingetragen. Achtung Verlustverrechnung Insbesondere in den e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 3.2.2 Wirtschaftlichkeit

Rz. 53 Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz lässt sich bereits als eine Spielart des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beschreiben, der zunächst einseitig den Aufwand aufseiten der Verwaltung ins Verhältnis zum zu erwartenden Ertrag setzt, andererseits aber natürlich auch eine synchron zu erbringende Mitwirkungshandlung und den damit verbundenen Aufwand aufseiten des Stpfl. bzw. d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a AO)

Rz. 83 Nach § 233a Abs. 1 AO ist der Unterschiedsbetrag laut § 233a Abs. 3 AO, der sich bei der Festsetzung der ESt als Steuernachforderung (Mehrsoll) bzw. als Steuererstattung (Mindersoll) ergibt, zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt im Regelfall nach einer Karenzzeit von 15 Monaten (bzw. wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft überwiegen – von 23 Monaten) nach Abla...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 11.3 Anrechnung der Forschungszulage

Rz. 76c Die in einem eigenen Bescheid festgesetzte Zulage wird bei der nächsten Veranlagung zur ESt bzw. KSt durch Anrechnung auf die festgesetzte Steuer ausgezahlt (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Die Zulage ist somit gewinnunabhängig und ertragsteuerlich als Steuererstattung zu behandeln. Bei Mitunternehmerschaften sind die Anteile an der Forschungszulage gesondert und einheitlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Strafrecht / E. Exkurs: Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche

Rz. 148 Während noch bei § 261 StGB a.F. lediglich die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung als Vortat erfasst waren, führt die Neuregelung des Jahres 2021 grundsätzlich zu einer Ausweitung der Vortaten auch im Hinblick auf die Steuerhinterziehung. Es genügt zukünftig die einfache Steuerhinterziehung als Vortat. Da in erbrechtlichen Gestaltungen relativ oft auch ei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerumgehung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Besteuerung knüpft grundsätzlich an die bürgerlich-rechtlichen Formen an, wie sie die Beteiligten gestalten. Die Stpfl sind deshalb berechtigt, die für sie steuerlich günstigste Form der rechtlich zulässigen Gestaltung eines Sachverhalts zu wählen. Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine rechtliche Gestaltung noch nicht unangemessen (BFH...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Beendigung des Nachlas... / G. Schlussverteilung

Rz. 82 Die Schlussverteilung bildet die Vorstufe der Verfahrensbeendigung. Erst nach einer Schlussverteilung kann das Verfahren selbst beendet werden. Die Verteilung erfolgt im Anschluss an den Schlusstermin, § 187 Abs. 3 InsO. Dabei sind die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten vorab zu berichtigen, § 53 InsO. Aus der verbleibenden Restmas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.1 [Betriebseinnahmen → Zeilen 12–17]

In den Zeilen 12–17 sind die Betriebseinnahmen einzutragen. Diese sind grds. im Wirtschaftsjahr des Zuflusses zu erfassen. Betriebseinnahmen sind alle Zugänge an Geld und Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebs zufließen. Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 9 Veranlagungsoptionen

[Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil v. 28.7....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 6.3 Sonstige Vermietungseinkünfte

[Vermietung von unbebauten Grundstücken, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen und Überlassung von Rechten → Zeile 32–36] Zu den Einkünften aus V+V gehören auch die Entgelte für die Überlassung von unbebauten Grundstücken (z. B. Lagerplatz, Obstwiese, Überlassung einer Wiese zu Veranstaltungszwecken oder als Parkplatz bzw. Weidefläche) oder anderem unbewegli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 [Außerordentliche Einkünfte → Zeile 96]

Sind in Ihrem Gewinn sog. außerordentliche Einkünfte enthalten wie z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten oder Ausgleichszahlungen, die Sie als Handelsvertreter erhalten haben, dann tragen Sie diese in Zeile 96 ein. Das können auch Steuererstattungen aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3 [Kapitalerträge ohne Steuerabzug → Anlage KAP Zeilen 18–26]

In diesen Zeilen sind Kapitalerträge zu erklären, bei denen keine Steuer einbehalten worden ist, die aber dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen und deshalb im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nachversteuert werden müssen. Dazu zählen vor allem Zinsen, die Sie für privat gegebene Darlehen erhalten haben (Zeile 18; vgl. aber auch Anmerkungen zu den Zeilen 27 ff. be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 4 [Außerordentliche Einkünfte→ Zeile 54]

Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten. Diese werden ermäßigt besteuert (vgl. Erläuterungen zu → Zeile 96 der Anlage G ). Auch Freiberufler können außerordentliche Einkünfte beziehen, die nach § 34 EStG ermäßigt besteuert werden. Einnahmen sind den außerordentlichen Einkünften zuzuordnen, wenn de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonstige Rückstellungen

Rn. 139 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sämtliche anderen Rückstellungsarten sind gliederungstechnisch als eine Bilanzposition zu zeigen (vgl. zu den Rückstellungsarten HdR-E, HGB § 249, Rn. 32ff.). Untergliederungen zur Darstellung der in § 249 aufgeführten Rückstellungen sind jedoch zulässig (vgl. § 265 Abs. 5 Satz 1). Eine darüber hinausgehende Untergliederung in dem Sinn, dass...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 775 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Konzeption der Steuerabgrenzung des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept, das auch den Regelungen des IAS 12 (Income Taxes) zugrunde liegt. Der Titel dieses Standards macht deutlich, dass es um die Abbildung von Ertragsteuern im IFRS-Abschluss geht, nicht nur um die Bilanzierung von latenten S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausweis in der Bilanz

Rn. 211 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mit der Einstufung latenter Steuern als "Sonderposten eigener Art" (BT-Drs. 16/10067, S. 67f.) bestand die Notwendigkeit, ihrem besonderen Charakter auch durch einen gesonderten Gliederungspunkt in der Bilanz Ausdruck zu verleihen. Dementsprechend wurde das Gliederungsschema des § 266 (Abs. 2f.) auf der Aktivseite um die Position "D. Aktive ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einschränkung des Verrechnungsverbots in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 37 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Allerdings sieht das Gesetz einige Ausnahmen vom Bruttoprinzip vor:mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Nachforderungszinsen / 3.1 Vollverzinsung für Zinslaufende bis 31.12.2018

Bis 31.12.2018 gilt: Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen (Vollverzinsung). Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag gegenüber den festgesetzten Vorauszahlungen oder der anzurechnenden Körperschaftsteuer, so ist dieser Unterschiedsbetrag gem. § 233a AO zu verzinsen. Pr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Grunderwerbsteuer / E. Grunderwerbsteuerfreie Tatbestände

Rz. 12 Von der Besteuerung der Grunderwerbsteuer gibt es zahlreiche Ausnahmen. Frei von der Grunderwerbsteuer sind z.B.:mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 175 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschriften über die Bilanzierung latenter Steuern ergänzen die Regelungen für die Erfassung laufender Steueraufwendungen und -erträge nach HGB. Die Konzepte für die Bilanzierung latenter Steuern auf nationaler (§§ 274, 306 HGB) und internationaler Ebene (IAS 12 Income Taxes) entsprechen sich weitestgehend (vgl. Tz. 177). Hierzu haben n...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.33 Angaben zu Erträgen und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (Nr. 32)

Rz. 105 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 32 HGB sind sog. periodenfremde Erträge und Aufwendungen, also solche, die einem anderen Geschäftsjahr zuzuordnen sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Diese Vorschrift wurde durch das BilRUG ohne materielle Änderung[1] aus § 277 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.1 Begriff der außerordentlichen Einkünfte

Rz. 23 § 34 Abs. 2 EStG enthält keine Definition der außerordentlichen Einkünfte. Der Inhalt des Begriffs lässt sich nur aus dem Zweck von § 34 EStG, die Verschärfung der Tarifprogression infolge der Zusammenballung von außerordentlichen Einkünften zu mildern (Rz. 1), herleiten. Die außerordentlichen Einkünfte stehen damit im Gegensatz zu den laufenden Einkünften. Zum laufen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 2.3 Berechnung und Buchung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ergibt sich, indem nach § 11 Abs. 1, 2 GewStG die Steuermesszahl von 3,5 % auf den auf volle 100 EUR abgerundeten Gewerbeertrag angewendet wird. Ergebnis dieser Rechnung ist der Steuermessbetrag vom Gewerbeertrag nach § 14 GewStG. Dieser Messbetrag wird anschließend mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat, multipliziert. A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.3 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 23 Die steuerlichen Nebenleistungen gem. § 3 Abs. 3 AO entstehen i. d. R. durch Tatbestandsverwirklichung. Säumniszuschläge werden verwirkt (entstehen), wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Die Entstehung folgt allein aus dem Zeitablauf, ein Verschulden ist nicht erforderlich.[1] Die Regelung des § 240 Abs. 3 S. 1 AO über die Schonfr...mehr