Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.1 § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB: Erste Ermittlungsmaßnahmen

Rz. 32 Um nach § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB verjährungsunterbrechende Wirkung zu entfalten, bedarf es einer ordnungsgemäßen Einleitung des Strafverfahrens. Sie erstreckt sich nur auf die Steuerart und den Besteuerungszeitraum, für die die Einleitung erfolgt ist. Die verjährungsunterbrechende Maßnahme bezieht sich aber bei der Einkommensteuerhinterziehung auf die Steuererklärung i...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / II. Gesetzliche Grundlagen

War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs. 1 S. 1 AO). Die Regelung erfasst nur verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fristen, d.h. Handlungs- und Erklärungsfristen, die Beteiligte (§ 78 AO) oder Dritte gegenüber der Finanzbehörde zu wahren haben. Nich...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.4 Besteuerung als Gewinneinkünfte

Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen ist in § 4 Nr. 11 StBG geregelt. Wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Einnahmen des Mitglieds des Lohnsteuerhilfevereins nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder § 72 EStG in voller Höhe steuerfrei sind, ist der Lohnsteuerhilfeverein befugt, das Mitglied zu beraten, auch wen...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 3 Werbungskostenabzug bei steuerfreien Auslandsbezügen

Für den Werbungskostenbegriff bei Auslandstätigkeiten gelten die allgemeinen Grundsätze. Unerheblich ist, wenn die beruflich veranlassten Ausgaben im Ausland anfallen. Keine Werbungskosten sind die bei Auslandsbezügen regelmäßig entstehenden Umrechnungskosten für den in fremder Währung bezogenen Arbeitslohn.[1] Eine Besonderheit besteht aber dann, wenn der im Ausland bezogen...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.3 Besteuerung im Inland

Beim Arbeitslohn, den französische Grenzgänger von einem inländischen Arbeitgeber erhalten, darf auch bei Vorliegen der Voraussetzungen der Grenzgängerregelung der Lohnsteuerabzug nur unterbleiben, wenn dem Arbeitgeber eine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Diese wird auf Antrag des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers vom jeweiligen Betriebsstättenfinanzamt mit dem Inhalt aus...mehr

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer

Ein Steuervertreter kann bestellt werden auf Antrag eines Unternehmers, der in den Niederlanden nicht ansässig oder niedergelassen ist. Die Bestellung eines Steuervertreters ist vorgeschrieben: wenn ein ausländischer Unternehmer in den Niederlanden nach Artikel 5a Abs. 1 Umsatzsteuergesetz 1968 eine Steuerschuld hat und seinen Hauptgeschäftssitz oder eine Niederlassung in eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.2 Fehlerhafte Steuererklärung

Rz. 21 Die Korrekturpflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO setzt einen Erklärungsfehler des Erklärungspflichtigen voraus. Liegt ein solcher Fehler nicht vor, besteht nach dem Wortlaut der Bestimmung keine Korrekturpflicht.[1] Ein Fehler der Finanzbehörde, den diese bei der Auswertung einer richtigen Steuererklärung macht, begründet keine Hinweispflicht, auch wenn er sich zum Vor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.1 Abgabe einer Steuererklärung

Rz. 18 Zentraler Anknüpfungspunkt der Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO ist die eigene abgegebene Steuererklärung. Die Abgabe einer Erklärung ist demnach begrifflich Voraussetzung für die Korrekturpflicht (Rz. 4). Ist die Erklärung noch nicht abgegeben, besteht die Steuererklärungspflicht unverändert fort[1], nicht aber die Pflicht nach § 153 AO.[2] Eine Erklärung gi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2 Korrekturpflicht fehlerhafter Steuererklärungen – § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO

2.1 Anzeige und Richtigstellung Rz. 3 Die Korrekturpflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO umfasst zwei Verpflichtungen, deren Erfüllung unterschiedlich gestaltet ist: Zunächst besteht die Anzeigepflicht des Fehlers in der Steuererklärung. Die Anzeige hat nach dem Erkennen des Fehlers (Rz. 27) unverzüglich zu erfolgen, d. h. entsprechend § 121 BGB ohne schuldhaftes Zögern.[1] Schul...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.1 Steuererklärungspflichtiger

Rz. 7 Nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO besteht die Korrekturpflicht für den Stpfl. Dies ist nur der Steuererklärungspflichtige.[1] Anknüpfungspunkt dieser Pflicht ist die Verletzung der Steuererklärungspflicht (Rz. 20) durch die Abgabe der fehlerhaften Steuererklärung, also die Verletzung der Wahrheitspflicht (Rz. 2). Die Korrekturpflicht ist zwar eine rechtlich selbstständige Pfl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.1 Steuerliche Folgen

Rz. 35 Die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine aus dem Steuerpflichtverhältnis resultierende Pflicht, deren Erfüllung die Finanzbehörde mit Zwangsmitteln nach §§ 328ff. AO erzwingen kann. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 AO bei verspäteter Erfüllung der Korrekturpflicht kommt jedoch nicht in Betracht, da der Verspätungsz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.2 Straf- und bußgeldrechtliche Folgen

Rz. 40 Hat der Erklärungspflichtige bereits durch die wissentliche Abgabe einer fehlerhaften Steuererklärung eine Steuerhinterziehung bewirkt[1], so besteht keine Korrekturpflicht. Somit hat das Unterlassen einer Berichtigung bzw. einer Selbstanzeige nach § 371 AO keine weitere strafrechtliche Bedeutung. Rz. 41 Hat der Erklärungspflichtige demgegenüber bei Abgabe der fehlerha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.3 Nichtablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 26 Die Korrekturpflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO setzt voraus, dass die Festsetzungsfrist für die Steuer, auf die sich die Erklärung bezieht, bereits durch die Abgabe der fehlerhaften Steuererklärung begonnen hat.[1] Mit Ablauf der begonnenen Festsetzungsfrist erlischt hierbei die Korrekturpflicht.[2] In diesem Zeitpunkt hat die mängelbehaftete Erklärung nämlich keine ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.2 Gesamtrechtsnachfolger

Rz. 17 Anzeigepflichtiger ist nach § 153 Abs. 1 S. 2 AO auch der Gesamtrechtsnachfolger[1] des Steuererklärungspflichtigen bzw. der in §§ 34, 35 AO genannten Personen, wenn er den Erklärungsfehler seines Rechtsvorgängers erkennt.[2] Die Berichtigungspflicht trifft auch den für den Gesamtrechtsnachfolger handelnden gesetzlichen Vertreter. Die Berichtigungspflicht ist unabhäng...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Anzeige und Richtigstellung

Rz. 3 Die Korrekturpflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO umfasst zwei Verpflichtungen, deren Erfüllung unterschiedlich gestaltet ist: Zunächst besteht die Anzeigepflicht des Fehlers in der Steuererklärung. Die Anzeige hat nach dem Erkennen des Fehlers (Rz. 27) unverzüglich zu erfolgen, d. h. entsprechend § 121 BGB ohne schuldhaftes Zögern.[1] Schuldhaftes Zögern lässt die straf-...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Einordnung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Eine § 153 AO in etwa entsprechende Bestimmung fand sich in § 165e RAO.[1] § 153 AO begründet hierbei vier besondere – jeweils rechtlich selbstständige – Mitwirkungspflichten[2]: Anzeige- und Berichtigungspflicht bei fehlerhaften Steuererklärungen[3] Anzeigepflicht fehlerhafter Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern[4] Anzeigepflicht bei unberechtigten Steuerve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.4 Nachträgliches Erkennen

Rz. 28 Der Korrekturpflichtige muss nachträglich erkannt haben, dass die Steuererklärung unrichtig oder unvollständig ist.[1] Damit entfällt die Korrekturpflicht, wenn die Erklärung von ihm schon bewusst unrichtig oder unvollständig abgegeben worden ist.[2] Dies gilt auch bei bedingtem Vorsatz[3] des Korrekturpflichtigen.[4] In diesem Fall stellt das Verhalten von vornherein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4 Verletzung der Anzeigepflicht

2.4.1 Steuerliche Folgen Rz. 35 Die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine aus dem Steuerpflichtverhältnis resultierende Pflicht, deren Erfüllung die Finanzbehörde mit Zwangsmitteln nach §§ 328ff. AO erzwingen kann. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 AO bei verspäteter Erfüllung der Korrekturpflicht kommt jedoch nicht in Betra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3 Voraussetzungen

2.3.1 Abgabe einer Steuererklärung Rz. 18 Zentraler Anknüpfungspunkt der Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO ist die eigene abgegebene Steuererklärung. Die Abgabe einer Erklärung ist demnach begrifflich Voraussetzung für die Korrekturpflicht (Rz. 4). Ist die Erklärung noch nicht abgegeben, besteht die Steuererklärungspflicht unverändert fort[1], nicht aber die Pflicht n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Korrekturpflichtige

2.2.1 Steuererklärungspflichtiger Rz. 7 Nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO besteht die Korrekturpflicht für den Stpfl. Dies ist nur der Steuererklärungspflichtige.[1] Anknüpfungspunkt dieser Pflicht ist die Verletzung der Steuererklärungspflicht (Rz. 20) durch die Abgabe der fehlerhaften Steuererklärung, also die Verletzung der Wahrheitspflicht (Rz. 2). Die Korrekturpflicht ist zwar ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.4.3 Nachträglicher Wegfall

Rz. 52 Nach dem Wortlaut des § 153 Abs. 2 AO besteht die Anzeigepflicht, wenn die Steuervergünstigungsvoraussetzungen nachträglich, d. h. nach Gewährung der Steuervergünstigung, weggefallen sind. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit die Bekanntgabe des die Vergünstigung gewährenden Verwaltungsakts.[1] Zu diesem Zeitpunkt müssen die Voraussetzungen vorgelegen und die Sachverha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.4.1 Wegfall der Steuervergünstigungsvoraussetzungen

Rz. 49 Die Anzeigepflicht bei unberechtigter Steuervergünstigung ist anders als die Korrekturpflicht für Steuererklärungen nicht von einem fehlerhaften Verhalten des Stpfl. abhängig. Entscheidend ist allein die tatsächliche Veränderung des Lebenssachverhalts, der Grundlage für die Entscheidung über die Steuervergünstigung war. Auf die Kenntnis des Anzeigepflichtigen (Rz. 47)...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.3 Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen

Rz. 16 Die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen obliegt dem FG als Tatsacheninstanz, soweit es um die tatsächlichen Äußerungen, um den wirklichen Willen der Erklärenden sowie um die für die Auslegung maßgeblichen Begleitumstände – insbes. die Interessenlage der Beteiligten – geht.[1] Insoweit handelt es sich um den BFH bindende Tatfragen, z. B. um den Inhalt eines ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Tatsächliche Feststellungen

Rz. 27 Der BFH ist bei seiner Revisionsentscheidung an die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen FG-Urteil – regelmäßig im Tatbestand – gebunden, d. h., er darf seiner Entscheidung nur diese Tatsachen zugrunde legen und kann vom FG nicht festgestellte Tatsachen, die beim Erlass des FG-Urteils bereits vorhanden waren, d. h. neues tatsächliches Vorbringen nicht ber...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.8 Die technischen Regeln der Ehegatten-Einzelveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten werden wie bei der Zusammenveranlagung getrennt ermittelt. Auch für die Anerkennung von Verträgen zwischen den Ehegatten gelten dieselben Grundsätze wie bei der Zusammenveranlagung, insbesondere der Maßstab des Fremdvergleichs. Der Altersentlastungsbetrag [1] wird für jeden Ehegatten getrennt berechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 6 Nachweispflichten

Der Steuerpflichtige hat in seiner Steuererklärung Angaben über den Bezug steuerfreier Leistungen i. S. d. § 32b EStG zu machen. Die Träger der Sozialleistungen sind gesetzlich verpflichtet, den Empfängern der Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen.[1] Für die Bescheinigung des Insolvenzgeldes ist die Bundesagentur für...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.3.1 Rückfallklausel im DBA

Subject-to-tax-Klausel (Besteuerungsvorbehalt) Ist ein solcher Besteuerungsvorbehalt vereinbart, wird die Steuerfreistellung der Einkünfte nur gewährt, wenn die Einkünfte im anderen Vertragsstaat besteuert wurden. In diesen Fällen gilt wegen des Auslandssachverhalts eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[1] Die Besteuerung der Einkünfte im Ausland ist nachzuweisen. Der Nachweis hier...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 7 Besonderheiten bei Arbeitnehmern

Arbeitnehmer werden zur Einkommensteuer veranlagt, wenn ihr Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit besteht und die Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht der Lohnsteuer unterliegen, jeweils mehr als 410 EUR beträgt.[1] Um Veranlagungen in Bagatellfällen zu vermeiden, wird eine Veranlagung zur Anwendung des Progressionsv...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Offenbare Unrichtigkeit nach §129 AO bei Einsatz des Risiko-Management-Systems

Leitsatz Das Finanzamt kann dem Steuerpflichtigen untergekommene Unrichtigkeiten nicht als eigene übernehmen, wenn bei der Veranlagung nur die Hinweise des Risiko-Management-Systems (RMS) abgearbeitet werden und die fragliche Unrichtigkeit nicht Gegenstand dieser Hinweise war. Sachverhalt Der Kläger ist von Beruf Pilot und bezog von der D-GmbH inländischen und von der C auslä...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 8.1 Sonderregelungen des EStG sind zu beachten

§ 6 Abs. 3 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen und ordnet zwingend die Buchwertfortführung an. Auch die unentgeltliche Aufnahme natürlicher Personen in Einzelunternehmen und unentgeltliche Übertragungen von Teilen eines Mitunternehmeranteils sind erfasst. Das Tatbestandsmerkmal der unentgeltlichen Übertragung erf...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 4.1 Was als Entgelt gilt

Gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG gilt bei einem Tausch der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Der Wert des anderen Umsatzes wird bestimmt durch den subjektiven Wert für die tatsächlich erhaltene und in Geld ausdrückbare Gegenleistung Als subjektiver Wert ist derjenige Wert festzustellen, den der Empfänger der Leistung beimisst, die er sich verschaffen will und de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mobilitätsprämie / 1 Begünstigter Personenkreis

Ab 2021 erhöht sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,35 EUR. Für den Zeitraum 2022 – 2026 gilt eine weitere Erhöhung auf 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer durch das Steuerentlastungsgesetz 2022. Die gesetzliche Zielsetzung der erhöhten Entfernungspauschale liegt darin, einen Ausgleich bei Berufspendlern mit langen Wegstrecken hinsichtlich...mehr

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Sachbezüge-ABC / Steuerberatungskosten

Die Übernahme von Steuerberatungskosten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber führt grundsätzlich zu Arbeitslohn. Hierzu gehören insbesondere sämtliche Leistungen, die mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers oder seiner Angehörigen in Verbindung stehen (z. B. Erstellung der Steuererklärung, Vorbereitungsgespräche, Beantwortung der Fragen des Finan...mehr

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Sachbezüge-ABC / Kundenbindungsprogramme/Miles and More

Fluggesellschaften, Hotelketten usw. bieten "Vielfliegern" und "Vielübernachtern" Bonusprogramme: Bei einer bestimmten Zahl gutgeschriebener Flugmeilen oder Übernachtungen stehen dem Kunden Freiflüge und Freiübernachtungen zu. Werden betrieblich erflogene Meilen auch betrieblich verwandt, tritt keine Steuerpflicht ein. Soweit diese Bonusprogramme den Arbeitnehmern zur privat...mehr

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Die neue Grundsteuer – Frag... / 14. Warum muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Zum ersten Hauptfeststellungsstichtag der neuen Grundsteuerwerte (1. Januar 2022) konnte noch kein vollständig digitalisiertes Verwaltungsverfahren angeboten werden. Viele der für die Neubewertung des Grundbesitzes erforderlichen Daten liegen der Finanzverwaltung nicht in elektronisch verwertbarer Form vor, sodass diese mit Hilfe einer elektronischen Steuererklärung bei den ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Geltendmachung des Widerspruchs von AOA und einschlägigem DBA Rz. 2895 [Autor/Stand] Form der Geltendmachung durch den Steuerpflichtigen. Zur Anwendung des § 1 Abs. 5 Satz 8 muss der Stpfl. geltend machen, dass die Regelungen der betriebsstättenbezogenen Gewinnermittlung/-abgrenzung nach dem jeweils einschlägigen DBA § 1 Abs. 5 Sätze 1–7 widersprechen. Hinsichtlich der kon...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Zeitlicher Horizont der Aufstellung der Hilfs- und Nebenrechnung (Satz 3)

3 Die Hilfs- und Nebenrechnung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe einer Steuererklärung erstellt sein, Rz. 2987 [Autor/Stand] Zeitlicher Horizont der Aufstellung der Hilfs- und Nebenrechnung. Nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BsGaV mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.3 DBA mit Nicht-Mitgliedstaaten der OECD, die eine Regelung enthalten, die Artikel 7 OECD-MA 2008 bzw. Artikel 7 UN-MA entspricht

430 In Fällen, in denen die anzuwendende Regelung im konkret geltenden DBA mit einem Nicht-Mitgliedstaat der OECD dem Wortlaut des Artikels 7 OECD-MA 2008 bzw. des Artikels 7 UN-MA entspricht, ist im Regelfall davon auszugehen, dass der andere Staat der Handhabung nach § 1 Absatz 5 AStG, nach der BsGaV und nach diesem BMF-Schreiben auf der Grundlage der betreffenden Regelun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.4 Hinweis: Vorlagepflichten nach § 90 Absatz 2 AO, wenn von § 1 Absatz 5 AStG abgewichen wird

433 Für eine Abweichung von § 1 Absatz 5 AStG hat das Unternehmen in jedem Fall die Steuererklärung, die es im anderen Staat abgegeben hat und in der die betreffenden Betriebsstätteneinkünfte enthalten sind, und den betreffenden Steuerbescheid des anderen Staats vorzulegen bzw. unverzüglich nachzureichen. Auf Anfrage hat es anhand von Unterlagen und Aufzeichnungen zu erläut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 7. BMF, Schr. v. 26.2.2004 – IV B 4 - S 1300 - 12/04, BStBl. I 2004, 270 (Konsequenzen der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO bei der Prüfung von Verrechnungspreisen einer inländischen Tochtervertriebsgesellschaft [Kapitalgesellschaft] bei Geschäften mit nahe stehenden Personen [§ 1 AStG] im Ausland; Anwendung von BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. I 2004, 171)

Der BFH hat mit Urteil v. 17.10.2001 (BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. II 2004, 171) ua. Folgendes entschieden:mehr

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§ 7 Erbrecht / J. Muster: Steuern im Todesfall

Rz. 26 Muster 7.10: Steuern im Todesfall Muster 7.10: Steuern im Todesfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Als (Mit-)Erbe haben Sie steuerliche Verpflichtungen. Diese kurze Zusammenstellung soll Ihnen einen kleinen Leitfaden bieten. Ihr Erbe oder Erbteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Da das zuständige Finanzamt für die E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 2891 [Autor/Stand] Auflösung des Konkurrenzverhältnisses zwischen § 1 Abs. 5 und DBA. Mit § 1 Abs. 5 Satz 8 trägt der Gesetzgeber der aktuellen Abkommenslage Rechnung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der AOA bisher nur in vergleichsweise wenigen DBA tatsächlich vollständig umgesetzt ist und daher abkommensrechtlich in vielen Fällen weiterhin der Grundsatz der einges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. BMF, Schr. v. 16.1.2009 – IV B 2 - S 1301 - USA/08/10001 – DOK 2009/0013814, BStBl. I 2009, 345 (DBA-USA; Verständigungsvereinbarung über die Anwendung des Schiedsverfahrens)

2 Anlagen Mit der US-Finanzbehörde ist am 8. Dezember 2008 die anliegende Verständigungsvereinbarung getroffen worden (Anlage 1). Mit der Vereinbarung werden die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zum Schiedsverfahren (Art. 25 Abs. 5 und 6) konkretisiert sowie Regelungen für die Tätigkeit der Schiedsstelle festgelegt (Anlage 2). Die Anlagen zu diesem Schreiben sind auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.37.3 Voraussetzungen für die Anerkennung eines niedrigeren Verrechnungspreises (§ 37 Absatz 3 BsGaV)

412 § 37 Absatz 3 Satz 1 BsGaV ermöglicht den Ansatz eines Verrechnungspreises für die fiktive Veräußerung des Explorationsrechts, der von dem nach § 37 Absatz 2 Satz 2 i.V.m. § 16 Absatz 2 Satz 1 BsGaV anzusetzenden Betrag abweicht. Voraussetzung hierfür ist, dass das Bergbau- bzw. das Erdöl- oder Erdgasunternehmenmehr

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Die neue Grundsteuer – Frag... / 22. Wo finde ich weitere Informationen?

Informationen zu den für die Steuererklärung benötigten Angaben finden Sie abhängig von dem Land, in dem das Grundstück belegen ist, an folgenden Stellen: Berlin Allgemeine Informationen: Grundsteuer Berlin: Informationen für Grundstücke in Berlin Hier finden Sie benötigte Angaben: Angaben zum Bodenrichtwert Grundsteuer Berlin: BORIS-Portal Angaben zu Ihrem Grundstück: Grundsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.1 Erstellung der Hilfs- und Nebenrechnung (§ 3 Absatz 1 BsGaV)

51 Die Hilfs- und Nebenrechnung dient der steuerlichen Ergebnisberechnung der Betriebsstätte. Sie ist nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BsGaV jeweils zum Beginn des Wirtschaftsjahrs entsprechend §§ 5 bis 17 BsGaV aufzustellen. Für die Zuordnung von Dotationskapital und übrigen Passivposten enthält die BsGaV von den inländischen Regeln für die steuerliche Gewinnermittlung abweichende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.33.2 Anzuwendender Aufteilungsschlüssel (§ 33 Absatz 2 BsGaV)

375 Ausgangspunkt für den auf das Projektergebnis anzuwendenden Aufteilungsschlüssel sind nach § 33 Absatz 2 Satz 1 BsGaV die jeweils von der Bau- und Montagebetriebsstätte und dem übrigen Unternehmen erbrachten Leistungsbeiträge. Vor Entstehen der Bau- und Montagebetriebsstätte erbrachte Leistungsbeiträge (s. Rn. 367) sind als Leistungsbeitrag des übrigen Unternehmens zu b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Rechtsfolgen der verdeckten Einlage

Rz. 28.7 [Autor/Stand] Ebene des Gesellschafters (Muttergesellschaft). Bei dem im Inland ansässigen Gesellschafter (inländische Muttergesellschaft) sind die Anschaffungskosten der Beteiligung an der ausländischen Tochtergesellschaft um den Teilwert der verdeckten Einlage zu erhöhen. Die verdeckte Einlage führt infolgedessen zu einer Gewinnrealisierung auf Ebene der Mutterges...mehr