Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Unionsrechtliche Grundlagen und Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht

Rz. 12 § 18f UStG hat als rein verfahrensrechtliche Regelung keine unmittelbare Korrespondenzvorschrift im Unionsrecht, insbesondere in der bei Einführung des § 18f UStG noch geltenden 6. EG-Richtlinie fanden sich lediglich allgemeine Bestimmungen zum Recht auf Vorsteuerabzug; von daher ist die Regelung des § 18f UStG m. E. unionsrechtlich unbedenklich[1], denn sie dient – n...mehr

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Wie die Digitalisierung die... / 5 Dienstleistungen

Alle Experten sind sich einig, dass es gerade in den Dienstleistungsberufen sehr schnell zu großen Veränderungen kommen wird. Das betrifft insbesondere die Dienstleistungen, die viel mit Zahlen arbeiten. Zur Verdeutlichung: Marketing-Berater, deren Dienstleistung darin besteht, Werbekonzepte anhand von Zahlenkolonnen auszuwerten, werden durch algorithmische Auswertungssysteme...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / c) Voraussetzungen

Die Festsetzung des Verspätungszuschlages setzt in jeder Fallkonstellation die verspätete Abgabe oder Nichtangabe einer Steuererklärung und, soweit es sich um eine Ermessensentscheidung (Kann-Festsetzung) nach § 152 Abs. 1 oder auch Abs. 3 AO handelt, zusätzlich auch das Verschulden des Steuerpflichtigen oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen voraus. Die stets vorausg...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / d) Ermessens- oder gebundene Entscheidung

Wie die Ausführungen zum Verschulden bereits deutlich gemacht haben, muss bei der Festsetzung des Verspätungszuschlages zwischen Ermessenentscheidung (Kann-Festsetzung) und gebundener Entscheidung (Muss-Festsetzung) unterschieden werden. Grundsätzlich steht die Entscheidung, ob ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, nach § 152 Abs. 1 AO im Ermessen des FA (Kann-Festsetzung...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / e) Höhe des Verspätungszuschlages

Die Höhe des Verspätungszuschlages wird gem. § 152 Abs. 5 AO nach einem festen Prozentsatz von 0,25 pro angefangenem Monat bemessen. Er ist auf volle Euro abzurunden; es gilt ein Höchstbetrag i.H.v. 25.000 EUR (§ 152 Abs. 10 AO). Diese Regeln gelten sowohl für Ermessensfestsetzungen als auch für gebundene Festsetzungen. Begrenzung der Dauer des Verspätungszeitraums aus Billig...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / d) Androhung des Zwangsgeldes

Bevor ein Zwangsmittel im Allgemeinen und Zwangsgeld im Besonderen angewandt wird, muss es dem Steuerpflichtigen in bestimmter Höhe angedroht und ihm eine angemessene Frist zur Vornahme der geforderten Handlung – hier der Abgabe der Steuererklärung – gesetzt werden, § 332 AO. Fehlt die Androhung, ist die in § 333 AO geregelte Festsetzung des Zwangsgeldes rechtswidrig und mus...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / e) Festsetzung des Zwangsgeldes

Zusätzlich zur Androhung verlangt § 333 AO eine gesonderte Festsetzung des Zwangsmittels, falls die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung vom Steuerpflichtigen nicht erfüllt wird. Hierfür ist – im Gegensatz zur Androhung – keine besondere Form vorgeschrieben; aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Festsetzung dennoch stets schriftlich erfolgen . Erforderlich ist, ...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / b) Voraussetzungen

Gemäß § 328 Abs. 1 S. 1 AO kann ein Verwaltungsakt, der auf Vornahme einer Handlung gerichtet ist, mit Zwangsmitteln, u.a. mit Zwangsgeld, durchgesetzt werden. Verwaltungsakt: Die Abgabe einer Steuererklärung ist eine Handlung i.S.d. § 328 Abs. 1 S. 1 AO, soweit eine Verpflichtung dazu besteht und durch Verwaltungsakt zur Abgabe aufgefordert worden ist (BFH v. 19.8.2021 – VII...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / f) Ersatzzwangshaft

Wird die Abgabeverpflichtung trotz allem weiterhin nicht erfüllt und ist das Zwangsgeld uneinbringlich, kann das Zwangsgeld in eine Ersatzzwangshaft umgewandelt werden. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht und zwar in aller Regel nur dann, wenn der Fall von erheblicher steuerlicher Bedeutung ist. Maßgeblich ist hier die Vorschrift ...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / 1. Verlängerte Abgabefristen und Situation der Finanzverwaltung

Weil Steuerpflichtige, aber auch Angehörige der steuerberatenden Berufe nicht nur durch die andauernde Corona-Pandemie, sondern auch durch die erheblichen Zusatzarbeiten im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform weiterhin stark belastet sind, wurden die Steuererklärungsfristen des § 149 AO und die damit zusammenhängenden Fristen und Termine für den Veranlagungszeitraum 2020 ...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / a) Gesetzliche Regelung

Der Verspätungszuschlag, der bei verspäteter Abgabe oder Nichtabgabe der Steuererklärung festgesetzt wird, ist in § 152 AO geregelt. Diese Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016 umfassend reformiert; insb. wurden die frühere Ermessensentscheidung durch eine weitgehend gebundene Entscheidung ersetzt und die Regelungen zur...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / 4. Verhältnis der Regelungen zueinander

Der Verspätungszuschlag und das Zwangsgeldverfahren haben eine ähnliche Zielsetzung – beide sind für den Steuerpflichtigen unangenehme Druckmittel, auch wenn sie sich in der Unmittelbarkeit ihrer Wirkung deutlich unterscheiden – und unterliegen zum Teil ähnlichen Voraussetzungen, haben aber abweichende Rechtsfolgen, insb. in Bezug auf Ermessen bzw. gebundene Entscheidung sei...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / b) Bedeutung

Der Verspätungszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung i.S.d. § 3 Abs. 4 AO. Er fungiert einerseits als Druckmittel, das der Sicherung eines ordnungsgemäßen Veranlagungsverfahrens dient (BFH v. 11.6.1997 – X R 14/95, BStBl. II 1997, 642; BFH v. 23.9.2009 – XI R 56/07, BFH/NV 2010, 12 = AO-StB 2010, 7; Rätke in Klein, AO, 16. Aufl. 2022, § 152 Rz. 5). Er soll andererseits...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / a) Allgemeines

Die Finanzbehörde kann die Durchsetzung von nahezu allen Verwaltungsakten im Besteuerungsverfahren mittels Zwangsgeld erzwingen. Hierzu gehört insb. die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung. Damit ist das Zwangsgeldverfahren für die Finanzverwaltung das zweite Mittel der Wahl, um die Steuerpflichtigen zur zeitnahen Erklärungsabgabe anzuhalten. Das Zwangsgeld ist keine...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / 5. Fazit

In Folge der gesetzlichen Verlängerung der Erklärungsabgabefristen ist die Finanzverwaltung bei verspäteten Abgaben deutlich strenger geworden. Wer bei der Steuererklärung trödelt, wird häufig mit einem Verspätungszuschlag, manchmal auch mit einem Zwangsgeldverfahren konfrontiert und muss daher "draufzahlen". Dies gilt selbst in Erstattungsfällen und führt dementsprechend im...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / [Ohne Titel]

Ann-Erika Jörißen, RD’in, LL.M Köln-Paris[*] Die wiederholte Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten trägt den andauernden Zusatzbelastungen der Steuerpflichtigen und der Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Rechnung. Aber auch die Finanzverwaltung wurde durch die Pandemie und in jüngster Zeit auch du...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / V. Fazit

Gerade bei EU- & Drittstaaten-Verlagerung elektronischer Bücher & Co. ist an eine förmliche Anzeigepflicht vor Verlagerungsaktivität zu denken. Hierbei sind es nicht nur multinationale Konzerngruppen, sondern auch gerade größere Mittelstandsbetriebe, welche eine Verlagerung der elektronischen Buchführung & Co. sowie klassischer "Back-Office-Funktionen" in personalgünstigere ...mehr

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Anzeigepflicht bei EU- und ... / IV. Risiko der Rückverlagerung: Verzögerungsgeld, Steuerzuschlag & Co.

Kommt der Steuerpflichtige der Aufforderung zur Rückverlagerung seiner elektronischen Buchführung oder seinen Pflichten nach § 146 Abs. 2b S. 4 AO, zur Einräumung des Datenzugriffs nach § 147 Abs. 6 AO, zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen i.S.d. § 200 Abs. 1 AO im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist n...mehr

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Digitalisierung im Rechnung... / 1 Digitalisierung im Rechnungswesen – eine Bestandsaufnahme

In den Anfängen der kommerziellen Nutzung digitaler Technik, damals noch EDV – Elektronische Datenverarbeitung – genannt, gehörte das Rechnungswesen, speziell die Buchhaltung, zu den ersten Anwendern der neuen Technologie. Die relativ starren Strukturen, bestimmt durch die gesetzlichen Vorgaben und durch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, erleichterten die digitale ...mehr

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Vererben oder Schenken eine... / 4.3 Steuererklärungspflichten

Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht erst nach Aufforderung durch das Finanzamt.[1] Es kann sie von jedem Erwerber, im Fall einer Schenkung auch vom Schenker verlangen. Eine Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuererklärung ist nur auf Verlangen des Finanzamts binnen angemessener Frist abzugeben. Diese Regelung ist im Zusammenhang mit den umfangreichen Anzeigepf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerberater

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Selbständige Steuerberater erzielen regelmäßig stpfl > Einkünfte aus § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Soweit Steuerberater als Angestellte tätig sind, beziehen sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ihr > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Das gilt auch für den Syndikussteuerberater (> Rz 3). Rz. 2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Rech...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerberatungskosten

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zu WK/BA führt nur der Teil der Aufwendungen, die auf die Ermittlung der > Einkünfte entfallen; das gilt auch für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (BFH 82, 455, 458, 459 = BStBl 1965 III, 412, 413, 414). Im Übrigen gehören Steuerberatungskosten zu den Aufwendungen für die private > Lebensführung, die grundsätzlich über den > Grundf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerboykott

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Zahlung von Steuern kann nicht aus Gewissensgründen abgelehnt werden (BFH 166, 315 = BStBl 1992 II, 303; BFH/NV 2002, 667; 2007, 1710 sowie BVerfG vom 02.05.2007 – 2 BvR 475/02, HFR 2007, 900). Zu den Folgen der Steuerverweigerung > Steuererklärung Rz 4.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Räum- und Streupflicht / 9 Steuerrecht

Der zur Reinigung einer öffentlichen Straße verpflichtete Hausbesitzer ist hart genug mit dem Winterdienst getroffen. Delegiert er diese Aufgabe, will er die entstandenen Kosten wenigstens steuerlich geltend machen – wenn das Finanzamt mitspielt. Der BFH hat entschieden, dass Steuerermäßigung auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze a...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zuwendungsnachweis, Vertrauensschutz, Haftung

Rz. 54 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der SA-Abzug von Spenden und Mitgliedsbeiträgen iSv § 10b Abs 1 Satz 1 EStG steht unter der auflösenden > Bedingung der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung (BFH 118, 224 = BStBl 1976 II, 338). Sie ist deshalb nur abziehbar, wenn sie dem FA nachgewiesen wird; dazu dient eine Zuwendungsbestätigung (§ 50 EStDV). Weil sie den Eintritt d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 15 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die steuerlichen Nebenleistungen dienen – anders als eine Steuer (> Rz 1–11) – nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern dazu, eine nach dem Gesetz geschuldete Steuer festzusetzen und rechtzeitig zu erheben bzw im Falle der Zinsen, einen Ausgleich zu schaffen für verspätete Zahlungen oder Rückzahlungen. Sie sind in § 3 Abs 4 AO abschließend...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sportverein

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mitgliedsbeiträge an einen Sportverein, dem ein ArbN angehört, sind für ihn keine > Werbungskosten, sondern nicht abziehbare Aufwendungen für die private > Lebensführung. Das gilt auch, wenn der ArbN mit der Mitgliedschaft im Verein sein berufliches Fortkommen fördern will (§ 12 Nr 1 Satz 2 EStG). Wegen des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen, frei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Gemeinsame Voraussetzungen

Rz. 130 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40 Abs 2 EStG ermöglicht es dem ArbG, die LSt in bestimmten Fällen mit gesetzlich festgelegten Pauschsteuersätzen zu erheben. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen sich der ArbG häufig aus arbeitsrechtlichen oder auch betriebspolitischen und personalwirtschaftlichen Gründen einer Übernahme der LSt nicht entziehen kann oder die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtung des Mietvertrags / 1.2 Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung

Ist der Vermieter durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung zum Vertragsschluss bestimmt worden, so können die Anfechtungsvoraussetzungen nach § 123 Abs. 1 BGB vorliegen. Wichtig Täuschung über verkehrswesentliche Eigenschaften Hiervon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Vermieter über verkehrswesentliche Eigenschaften des Mieters getäuscht worden ist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ständiger Vertreter

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ein im > Ausland Rz 1 ansässiger ArbG, der im > Inland einen ständigen Vertreter iSv § 13 AO hat, ist > Inländischer Arbeitgeber . Er hat im Inland für diesen Vertreter und andere ihm unterstellte ArbN den LSt-Abzug vorzunehmen und andere ArbG-Pflichten wahrzunehmen, auch wenn er im Inland sonst kein Büro oder ähnliche Einrichtung unterhält (§...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 15 Kontrollmitteilungen für Einkommensteuerzwecke

Das Erbschaftsteuerfinanzamt erhält aufgrund der vorhandenen Unterlagen (Anzeigen, Steuererklärung, sonstige Akten des Finanzamts) einen genauen Überblick über das Nachlassvermögen, besonders über das Kapitalvermögen. Es verschickt Kontrollmitteilungen [1] an: das für die Einkommensteuer des Erblassers zuständige Finanzamt, wenn der Reinnachlass des Erblassers mehr als 250.000...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 4.5 Beförderungseinzelbesteuerung

Bei Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen, die nicht im Inland[1] zugelassen sind, wird die Steuer für jeden einzelnen steuerpflichtigen Umsatz durch die zuständige Zolldienststelle berechnet (Beförderungseinzelbesteuerung), wenn eine Grenze zum Drittlandsgebiet (z. B. Grenze zur Schweiz) überschritten wird.[2] Für die Beförderungsstrecke im Inland wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.7.1 Beratungsbefugnisse

Die in § 4 Nr. 11 StBerG geregelten Beratungsbefugnisse der Lohnsteuerhilfevereine gegenüber ihren Mitgliedern betreffen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1 EStG, Einkünfte aus Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr. 1a EStG und Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen nach § 22 Nr. 5 EStG, nicht die Einkünfte aus L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 2 Vorübergehende und gelegentliche Hilfeleistung

Die Vorschrift des § 3a StBerG regelt die Beratungsbefugnisse von in einem EU- oder EWR-Staat bzw. der Schweiz niedergelassenen natürlichen bzw. juristischen Personen, die nach dem jeweiligen nationalen Recht zur Hilfeleistung in Steuersachen zugelassen sind. Stellt das ausländische Recht, wie z. B. in der Schweiz, keine Anforderungen an die Ausbildung oder den Beruf des Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 5.1 Untersagungstatbestände

In § 7 Abs. 1, 2 StBerG werden verschiedene Tatbestände genannt, bei deren Vorliegen die Finanzämter einschreiten und die Hilfeleistung in Steuersachen untersagen können bzw. müssen: Leistet eine Person bzw. Vereinigung, die nicht in den §§ 3, 3a, 4 StBerG genannt ist[1], Hilfe in Steuersachen, kann das Finanzamt diese Tätigkeit insgesamt untersagen, denn sie verstößt gegen §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 4.4.2 Erlaubte und nicht erlaubte Tätigkeiten

Die Tätigkeiten, die Buchhaltern etc. erlaubt sind, umfassen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, jedoch nicht die Einrichtung der Buchführung, das Erstellen eines betriebsindividuellen Kontenplans, die Vornahme vorbereitender Abschlussbuchungen, die Erstellung von Hauptabschlussübersichten bzw. von Jahresabschlüssen. Letzteres betrifft Bilanzen ebenso wie Einnahmen-Übersc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.1 Notare und Patentanwälte

Bei Notaren ist zu unterscheiden zwischen Notaren und Anwaltsnotaren, d. h. Notaren, die zugleich Rechtsanwälte sind. Letztere sind ohnehin nach § 3 Nr. 1 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt, sodass die Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung allein die "Nur-Notare" betrifft.[1] Das Aufgabenfeld der Notare umfasst auch die Betreuung und damit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.2 Vermögensverwalter und Treuhänder

Die diesem Personenkreis nach § 4 Nr. 4 StBerG zustehende Beratungsbefugnis geht nicht soweit, dass sie einem als Hausverwalter tätigen Immobilienmakler die Erstellung der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung sowie der Umsatzsteuererklärung für die Wohnungseigentümer erlaubt; allerdings soll der Hausverwalter dazu befugt sein, über Abschreibungsmöglichkei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Heilung eines "fehlerhaften" Gewinnabführungsvertrages

Leitsatz Der Eintritt der Heilungswirkung nach den Übergangsregelungen in § 17 Abs. 2 i.V.m. § 34 Abs. 10b Satz 2 und 3 KStG n.F. zum gesetzlichen Erfordernis des dynamischen Verweises auf § 302 AktG (§ 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG n.F.) hängt vom Verhalten des Steuerpflichtigen ab. Deshalb tritt bei Beendigung der steuerlichen Organschaft vor dem 01.01.2015 die Heilungswirku...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden / 4 Spendenempfänger und Spendenbescheinigung

Unter Berücksichtigung der Auslandsspenden kommen als Zuwendungsempfänger einer Spende in Betracht: eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle im Inland und in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat; ein vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannter inländischer Verein, wenn die Freistellung durch das Finanzamt nicht länger als 5 Jahre bzw. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Zur Identität... / 1 Tatbestand

A. Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung von Einnahmen (2008) bzw. Aufwendungen (2009 bis 2012) aus einem Swap-Geschäft in den Streitjahren (2008 bis 2012). Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die X und Y GbR Grundstücksgemeinschaft. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) soll diese aus einer Erbengemeinschaft hervorgegangen sein. Die Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3 Angaben in der Steuererklärung

3.1 Steueranmeldung Rz. 14 Zum Inhalt der Steuererklärung trifft § 150 Abs. 1 S. 3 AO nur die Regelung, dass der Stpfl. in der Steuererklärung die Steuer selbst zu berechnen und anzumelden hat, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.[1] Durch diese Steuerberechnung und Anmeldung des Steuerbetrags wird zumeist nach § 167 Abs. 1 S. 1 AO eine besondere Festsetzung der Steuer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4 Unterschrift bei der Steuererklärung

4.1 Generelle Zulässigkeit der Vertretung Rz. 34 Die Abgabe von Steuererklärungen ist eine Verfahrenshandlung[1], die nach § 79 Abs. 1 AO Handlungsfähigkeit voraussetzt. Fehlt dem Erklärungspflichtigen die Handlungsfähigkeit[2], so muss nach § 34 Abs. 1 S. 1 AO der gesetzliche Vertreter diese Verpflichtungen erfüllen.[3] Dies gilt auch für juristische Personen[4], die nicht i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Pflicht zur elektronischen Steuererklärung

Rz. 54 § 87a Abs. 3 AO und die weiteren Bestimmungen der AO begründen auch jetzt noch keine Pflicht zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen. Die Pflicht, die Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, ergibt sich jedoch aus verschiedenen Steuergesetzen, z. B. für die: ESt-Erklärung nach § 25 Abs. 4 EStG [1], wenn Einkünfte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.3 Steuererklärungen per Telefax

Rz. 13 Steuererklärungen, die keine eigenhändige Unterschrift erfordern, können, wenn sie auf einem zulässigen Vordruck erstellt sind, uneingeschränkt per Telefax übermittelt werden.[1] Gleiches wird für die Übersendung als Anhang zu einer E-Mail gelten. Die Übermittlung einer eigenhändig zu unterschreibenden Steuererklärung per Fax genügte allerdings nach bisheriger Ansicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2 Form der Steuererklärungen

2.1 Schrift- und sonstige Formen Rz. 3 Steuererklärungen sind Erklärungen über den für die Steuerfestsetzung erheblichen Sachverhalt sowie ggf. die Selbstberechnung und Anmeldung der Steuer.[1] Aus Beweisgründen ist deshalb Schriftform oder eine andere Form, die die gleiche Beweiskraft hat, regelmäßig geboten. Nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 151 AO ist anstelle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

1 Steuererklärungspflicht 1.1 Allgemeines Rz. 1 § 149 AO normiert die allgemeinen Grundsätze der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.[1] Diese ist i. d. R. die wesentliche Grundlage des Besteuerungsverfahrens. Die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen ist demgemäß eine der wichtigsten Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren[2] Ohne Steuererklärungen wäre eine sac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen

1 Allgemeines Rz. 1 § 150 AO regelt die an Form und Inhalt der Steuererklärung (Rz. 3) zu stellenden Anforderungen. Zweck der sich hieraus ergebenden Formvorschriften ist es, das Verwaltungsverfahren rationell zu gestalten.[1] Die Finanzbehörde wird durch die Verweisung auf die amtlichen Vordruck bzw. die heute in weiten Bereichen übliche elektronische Datenübermittlung in di...mehr