Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.2 Verfahren

Rz. 6 Ob über die Zulässigkeit der Klage durch Zwischenurteil zu entscheiden ist, steht im Ermessen des Gerichts. Die Beteiligten können eine solche Entscheidung anregen. Das Gericht wird sich in erster Linie von prozessökonomischen Überlegungen leiten lassen.[1] Zu bedenken ist, dass durch ein selbständig anfechtbares Zwischenurteil i. d. R. ein großer Zeitverlust für die B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenbelege: Der richtige U... / 5.3 Für Ersatz- bzw. Notbelege gibt es keine Formvorschriften

Der Ersatz- bzw. Notbeleg ist an keine besondere Form gebunden. Es reicht ein Blatt Papier, auf dem alle notwendigen Angaben gemacht werden. Ein Eigenbeleg(Muster eines Eigenbelegs) sollte folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Zahlungsempfängers Art und Menge der gelieferten Gegenstände bzw. Dienstleistungen Zeitpunkt der Lieferung/Leistung und Zeitpunkt der Zahlung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenbelege: Der richtige U... / 1 Für die Buchführung geltende Grundsätze sind im Handelsrecht geregelt

Die allgemeinen Grundsätze, die für buchführungspflichtige Unternehmer gelten, ergeben sich aus §§ 238–263 HGB (Handelsgesetzbuch). Danach muss die Buchführung kaufmännisch ausgestaltet sein. Ein bestimmtes System ist nicht erforderlich und wird auch nicht vorgeschrieben. Der Kaufmann ist verpflichtet, in den Büchern seine Handelsgeschäfte und die Lage des Vermögens ersichtli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Einerseits ist § 22 UStG eine sehr umfangreiche Vorschrift, andererseits weitestgehend unbekannt. Zwar wird vorgeschrieben, dass jeder Unternehmer nach § 22 Abs. 1 UStG verpflichtet ist, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, jedoch erfüllen die meisten Unternehmer diese Vorgabe bereits aufgrund anderer Rechtsvorschrif...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.2.2 Verspätete Abgabe der Steuererklärung

Rz. 22 Ein VZ kann festgesetzt werden, wenn die Abgabe der Steuererklärung nicht innerhalb der gesetzlichen oder der von der Finanzbehörde eingeräumten Frist erfolgt. Abgegeben ist die Steuererklärung im Zeitpunkt des Zugangs bei der zuständigen Behörde, den der Erklärungspflichtige erforderlichenfalls nachzuweisen hat.[1] Der Abgabetermin für die jeweilige Steuererklärung e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.2.3 Nichtabgabe der Steuererklärung

Rz. 25 Wird eine Steuererklärung nicht abgegeben, so kann ein VZ festgesetzt werden, wenn ein Schätzungsbescheid erlassen wird. Eine mit inhaltlichen oder formellen Fehlern behaftete Steuererklärung (s. Rz. 18) kann nur dann einen VZ zur Folge haben, wenn sie mit derart schweren Mängeln behaftet ist, dass sie praktisch als nicht abgegeben anzusehen ist.[1] Ausgehend vom Zwec...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.7 VZ in Steuererklärungen gegenüber Hauptzollämtern (§ 152 Abs. 13 AO n. F.)

Rz. 169 Für Steuererklärungen, die gegenüber Hauptzollämtern abgegeben werden müssen, gelten nach § 152 Abs. 13 S. 1 AO n. F. die Bestimmungen der Abs. 2, Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 2 und Abs. 8 grundsätzlich nicht.[1] Allerdings erklärt § 152 Abs. 13 S. 2 AO n. F. für die Bemessung des VZ zu Steuererklärungen zur Luftverkehrsteuer den Abs. 8 S. 2 wieder für anwendbar.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.2.1 Grundlagen

Rz. 18 Ein VZ kann nach § 152 AO nur festgesetzt werden, wenn die Verletzung der Steuererklärungspflicht in Form einer verspäteten Abgabe (s. Rz. 22) bzw. der Nichtabgabe (s. Rz. 25) der Steuererklärung erfolgt ist. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass die Steuererklärung auch als Steuererklärung bezeichnet wird.[1] Für die Zusammenfassende Meldung nach § 18a Abs. 11 UStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.1 Steuererklärungspflicht

Rz. 14 Nach § 152 Abs. 1 S. 1 AO ist der VZ gegen denjenigen festzusetzen, der seine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung verletzt. Adressat der VZ-Festsetzung ist der Stpfl., der Träger der Steuererklärungspflicht ist. Wer steuererklärungspflichtig ist, wird gem. § 149 AO durch die einzelnen Steuergesetze bzw. durch die Aufforderung seitens der Finanzbehörde besti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.1.1 Einzelner Besteuerungsvorgang

Rz. 42 Ein VZ kann für die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe jeder einzelnen Steuererklärung bzw. -anmeldung auferlegt werden, die zu einer Steuerfestsetzung führt. Maßgeblich ist der einzelne Besteuerungsvorgang, für den die jeweilige Steuererklärung bzw. -anmeldung unmittelbar ursächlich ist. Abzustellen ist also auf den jeweiligen Besteuerungszeitraum, auf die einzelne S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.2 Verpflichtende Festsetzung eines VZ (§ 152 Abs. 2 und 3 AO n. F.)

Rz. 154 Zentrale Bedeutung kommt in der Praxis nunmehr § 152 Abs. 2 und 3 AO n. F. zu, da in diesen die Fälle normiert sind, in denen es einer Ermessensausübung nicht bedarf.[1] Stattdessen ist in diesen Fällen stets ein VZ festzusetzen. Dies gilt in den folgenden Fällen: Eine Steuererklärung, die sich auf ein Kj. oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt bezieht, wird nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1.3 Dauer der Fristüberschreitung

Rz. 82 Als zweites Ermessenskriterium ist die Dauer der Fristüberschreitung anzusehen. Ausgangspunkt ist zunächst der gesetzliche bzw. durch Verwaltungsakt bestimmte Abgabetermin. Aber auch bei den Stpfl., die keine Fristverlängerung beantragt haben, kann als Abgabetermin nur der Zeitpunkt angesehen werden, in dem üblicherweise nur noch mit besonderer Begründung Fristverläng...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Das Besteuerungsverfahren basiert i. d. R. auf der vom Stpfl. abzugebenden Steuererklärung.[1] Die Verletzung dieser wesentlichen steuerlichen Mitwirkungspflicht durch verspätete Abgabe oder Nichtabgabe der Steuererklärung stellt für das Verfahren eine gravierende Behinderung dar. Der Verspätungszuschlag (zukünftig abgekürzt: VZ) ist für die Finanzbehörde hierbei ein D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.4.1 Grundregel zur Berechnung des VZ (§ 152 Abs. 5 AO)

Rz. 159 Die neue Grundregel zur Berechnung der Höhe des festzusetzenden VZ findet sich in § 152 Abs. 5 AO n. F. [1] Die Regelungen gelten dabei in allen Fällen einer Festsetzung eines VZ, also in den Fällen, in denen die Ausübungen aufgrund einer Ermessensentscheidung erfolgt, als auch in den Fällen, in denen von Gesetzes wegen einer Festsetzung vorgeschrieben ist. Rz. 160 Nac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1.5 Wirtschaftlicher Vorteil

Rz. 86 Als wichtiges Ermessenskriterium vornehmlich für die Bemessung der Höhe des VZ sind die vom Erklärungspflichtigen aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen Vorteile zu berücksichtigen. Dies gilt, obgleich der Gesetzeswortlaut insoweit unvollkommen ist, auch bei der Nichtabgabe der Steuererklärung. Vorteile i. d. S. sind auch nicht vermögenswerte Vorteil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.1 Verspätungszuschlag nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 152 Abs. 1 n. F.)

Rz. 152 Im Wesentlichen unverändert gegenüber der bisherigen Rechtslage ist die Aussage des § 152 Abs. 1 AO n. F. Hiernach kann gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, ein VZ festgesetzt werden.[1] Es handelt sich also weiterhin um eine Entscheidung, die die Finanzverwaltung nach pflichtgemäßem Ermess...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.3 Mehrere zur Abgabe Verpflichtete (§ 152 Abs. 4 AO n. F.)

Rz. 156 § 152 Abs. 4 AO n. F. regelt die Festsetzung eines VZ, wenn mehrere Personen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.[1] In diesen Fällen hat die Finanzverwaltung dahingehend ein Auswahlermessen, welcher der mehreren Erklärungspflichtigen in Anspruch genommen werden soll. In den Fällen einer einheitlichen und gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 S. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.7 Korrektur der VZ-Festsetzung

Rz. 146 Eine Berichtigung der VZ-Festsetzung kommt gem. § 129 AO jederzeit in Betracht, wenn der Finanzbehörde beim Erlass ein Schreibfehler, Rechenfehler oder eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit unterlaufen ist. Für Fehler seitens des Stpfl. gilt es § 173a AO zu beachten, der die Korrektur von Fehlern des Stpfl. bei Erstellung einer Steuererklärung ermöglicht. Die Bestimm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3.1 Schätzung

Rz. 54 Ein VZ kann ferner auch dann festgesetzt werden, wenn die Steuererklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen führt.[1] Die Festsetzung erfolgt dann als EUR-Betrag. Bemessungsgrundlage ist hier die steuerliche Auswirkung der getroffenen Feststellung, die im Schätzungsweg zu ermitteln ist.[2] Durch diese Schätzung soll der mit einer exakten Feststel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Adressat der VZ-Festsetzung

Rz. 121 Der Verspätungszuschlag ist gegen den Erklärungspflichtigen festzusetzen.[1] Wer in dem jeweiligen Steuerpflichtverhältnis Träger der Erklärungspflicht ist, wird durch die einzelnen Steuergesetze bestimmt bzw. ergibt sich durch die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung seitens der Finanzbehörde.[2] Rz. 122 Träger der Steuererklärungspflicht ist nicht der mit der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.4 Höhe des VZ (§ 152 Abs. 5 bis 10 AO n. F.)

Rz. 158 Die Berechnung der Höhe des VZ ist in § 152 Abs. 5 bis 10 AO n. F. normiert. Hierbei findet sich die Grundregel in § 152 Abs. 5 AO n. F. [1] Die folgenden Absätze beinhalten Sonderbestimmungen für bestimmte Arten von Steuerfestsetzungen. Zudem bestimmt § 152 Abs. 9 AO n. F., dass bei der Nichtabgabe der Steuererklärung der VZ für den Zeitraum bis zum Ablauf des Tages ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.2 Festgesetzter Steuermessbetrag

Rz. 52 Ein VZ kann auch festgesetzt werden, wenn die Steuererklärung zur Festsetzung eines Steuermessbetrags führt.[1] Bemessungsgrundlage ist hier der Steuermessbetrag. Die Festsetzung des VZ erfolgt i. V. m. der Festsetzung des Steuermessbetrags. Festgesetzt wird ein EUR-Betrag, nicht ein Prozentsatz des Messbetrags. Bei der GewSt ist der Hebesatz der Gemeinden nicht auf d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1.2 Zweck des VZ

Rz. 80 Durch das besondere Druckmittel des VZ soll die zeitgerechte Durchführung des Besteuerungsverfahrens gesichert werden. Die Finanzbehörde hat als erstes Ermessenskriterium bei der Bemessung des VZ den Charakter als Ahndung und präventives Druckmittel zu berücksichtigen und Wirksamkeit des VZ zur Zweckerreichung anzustreben.[1] Der VZ kann auch allein zur Ahndung einges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.4 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Festsetzung eines VZ kommt bei allen Steuern in Betracht, auf die die AO Anwendung findet[1] und für die eine Steuererklärungspflicht (s. Rz. 10) besteht. Sie erfolgt zwar vornehmlich bei Steuern, die laufend die Abgabe von Steuererklärungen oder -anmeldungen vorsehen, kann jedoch auch festgesetzt werden, wenn für die betreffende Steuer nur einmalige Steuererkläru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.2 Begriffsinhalt

Rz. 33 Das als Tatbestandsvoraussetzung für die VZ-Festsetzung erforderliche Verschulden betrifft die Versäumnis der Steuererklärungsfrist.[1] Es liegt vor, wenn der Erklärungspflichtige vorsätzlich oder fahrlässig pflichtwidrig gehandelt hat. Vorsatz erfordert, dass dem Erklärungspflichtigen seine Abgabepflicht und der Abgabetermin bekannt waren und er gleichwohl die Pflich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.3 Verhältnis zu anderen Maßnahmen

Rz. 6 Die Festsetzung eines VZ wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Abgabe der Steuererklärung bereits mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld erzwungen worden ist (s. hierzu auch Rz. 11). Allerdings ist die kumulierende Wirkung beider Zwangsmittel bei der Ermessensausübung hinsichtlich der Höhe des VZ (s. Rz. 51) von Bedeutung, damit insbesondere das Verbot ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.3 Vertreterverschulden

Rz. 40 Nach § 152 Abs. 1 S. 3 AO steht das Verschulden des gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen dem eigenen Verschulden des Stpfl. gleich.[1] Der Stpfl. muss sich dessen Verschulden zurechnen lassen. Hierbei besteht im Gegensatz zu anderen Regelungen in der AO keine Exkulpationsmöglichkeit.[2] Zusammen veranlagte Ehegatten (s. auch Rz. 37) haben sich beide d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.4.3 Sonstige Korrektur der Bemessungsgrundlage

Rz. 71 Wird der als Bemessungsgrundlage dienende bestandskräftige Bescheid teilweise aufgehoben oder zugunsten des Stpfl. geändert, so ist die Festsetzung des VZ rechtswidrig. Diese Rechtswidrigkeit ist im Rahmen der Ermessensausübung bei der Prüfung, ob nach § 130 Abs. 1 eine teilweise Rücknahme des VZ in Betracht kommt, zu würdigen. Die Bestandskraft der VZ-Festsetzung ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6 Aktuelle Fassung des § 152 AO durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rz. 151 § 152 AO wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] umfassend geändert. Da diese Neufassung erheblich mehr Einzelheiten regelt als die bisherige Fassung, bleibt abzuwarten, wie und in welchem Umfang die neuen detaillierten und teils komplizierten Bestimmungen in der Praxis umgesetzt werden. Anwendbar ist die neue Gesetzesfass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.2 Rechtsnatur

Rz. 4 Der VZ ist gem. § 3 Abs. 4 AO eine steuerliche Nebenleistung. Das Aufkommen des VZ fließt nach § 3 Abs. 5 AO der Körperschaft zu, die die Steuer verwaltet[1], für die der VZ erhoben wird (s. Rz. 12). Bei der GewSt wird der VZ zum Steuermessbescheid festgesetzt, der Ertrag fließt gem. § 14b GewStG der Gemeinde zu.[2] Rz. 5 Der VZ, der für betriebliche Steuererklärungen f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.1.2 Ausschluss der Festsetzung – Festsetzungsverjährung

Rz. 102 Da die Festsetzung des VZ notwendig den Erlass eines als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheids voraussetzt, ist sie ausgeschlossen, wenn die aufgrund der nicht oder verspätet abgegebenen Steuererklärungen durchzuführende Steuerfestsetzung, Messbetragsfestsetzung bzw. gesonderte Feststellung infolge der eingetretenen Festsetzungsverjährung der Steuer[1] nicht mehr v...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wie organisiert man den Wec... / 13 Checkliste für neue Vorstandsmitglieder: Worauf muss ich achten?

Wer sich neu in den Vorstand nach § 26 BGB eines Vereins wählen lässt, sollte sich im Vorfeld und unmittelbar nach Aufnahme des Amtes mit dem Verein vertraut machen und sich einarbeiten, da die Aufgaben eines Vorstands sehr vielseitig und mit einer hohen Verantwortung verbunden sind. Ferner ist sicherzustellen, dass die Vorgänger im Amt ihre Amtsgeschäfte im vollen Umfang an ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.2 Zu den Änderungen der §§ 3 Abs. 2a und 11 Abs. 3 UmwStG (Abs. 20)

Rz. 107 Nach § 3 UmwStG ist jede übertragende Körperschaft zur Erstellung und Abgabe einer steuerlichen Schlussbilanz auf den steuerlichen Übertragungsstichtag verpflichtet. Die steuerliche Schlussbilanz ist dem zuständigen FA fristgerecht zu übermitteln, § 3 Abs. 2a UmwStG. Der neue § 3 Abs. 2a UmwStG regelt, dass die steuerliche Schlussbilanz innerhalb von 14 Monaten nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 21.3 Zu den Änderungen der §§ 5 Abs. 2 und 13 Abs. 2 UmwStG (Abs. 21)

Rz. 108 Durch § 5 Abs. 2 UmwStG wurde die Einlagefiktion insoweit erweitert: Bei Verschmelzungen auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person gelten die Anteile an der übertragenden Körperschaft nach § 17 EStG für die Ermittlung des Übernahmeergebnisses als zum steuerlichen Übertragungsstichtag mit den Anschaffungskosten in das Betriebsvermögen des übernehmenden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Hintergrund der Regelung des § 26a Abs. 1 UStG seit dem 1.7.2021

Rz. 43 Zum besseren Verständnis des Tatbestandes des § 26a Abs. 1 UStG bedarf es eines Blicks auf die Hintergründe der Schaffung dieses Ordnungswidrigkeitentatbestandes. Die zum 30.6.2021 aufgehobene Vorgängerregelung des § 26a Abs. 1 UStG in § 26b UStG erforderte als weiteres Tatbestandsmerkmal der "in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer". Der Hintergrund dieses Tatbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten (§ 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG [1] genannten Fällen auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet wird. In diesen Fällen legt das Gesetz dem Leistenden eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung auf, deren Verletzung kann durch einen speziellen Bußgeldtatbestand sanktioniert werden. D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 191 Abs. 3 S. 1 AO i.V.m. mit § 170 Ans. S. 1 Nr. 1 AO – Festsetzungsfrist für Haftungsbescheide bei Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen

Wird dem auch nach außen auftretenden ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH, vom neuen Geschäftsführer eine Generalvollmacht erteilt, ist er als Verfügungsberechtigter i.S.d. § 35 AO und damit als faktischer Geschäftsführer anzusehen. Wird er in dieser Eigenschaft als Haftungsschuldner für die GmbH. die im Fall keine Steuererklärungen abgegeben hatte, in Anspruch genommen, fi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.1 Betroffener Zeitraum

Rz. 10 Die steuerlichen Pflichten bleiben bestehen, soweit sie den Zeitraum betreffen, in dem die Verfügungs- oder Vertretungsmacht bestanden hat. Entscheidend für das Weiterbestehen der Verpflichtung ist, in welchem Zeitraum die Verpflichtung begründet worden ist. Der Gesetzeswortlaut ist an diesem Punkt etwas unklar. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann es jedoch nur au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.2 Insolvenzverwalter

Rz. 61 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Insolvenzschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 152 Abs. 1 AO – Ermessensausübung in den Fällen des § 152 Abs. 1 AO n.F.

Nach § 152 Abs. 1 AO kann gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Mit der Frage, welche Kriterien bei der Ausübung des Entschließungsermessens seit ihrer Neufassung zu berücksichtigen sind, hatte sich das FG Berlin-Brandenburg zu beschäftigen. In der Entsche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 14.1 Sollversteuerung

Grundsätzlich hat jeder Unternehmer seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten zu besteuern.[1] Das bedeutet, dass der einzelne Umsatz der Steuererklärung (Voranmeldung) zuzuordnen ist, die für den Zeitraum abzugeben ist, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Die Steuer entsteht mit Ablauf dieses Zeitraums.[2] Diese Besteuerungsart wird auch als Sollversteuerung bezeichn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 15.1 Besteuerungszeitraum

Besteuerungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr.[1] Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahrs ausgeübt, tritt dieser Teil an die Stelle des Kalenderjahrs.[2] Für den Besteuerungszeitraum hat der Unternehmer eine Umsatzsteuererklärung elektronisch zu übermitteln.[3] Darin hat der Unternehmer die zu entrichtende...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.7 Einbringung über dem Buchwert unter Vermeidung einer Besteuerung

Die Besteuerung eines Einbringungsgewinns kann durch Ergänzungsbilanzen vermieden werden.[1] Für den Ansatz in der Einbringungsbilanz gilt Folgendes:[2] Abbildung 14 Wurden eine oder mehrere Ergänzungsbilanzen gebildet – dies geschieht erfolgsneutral –, so ist/sind diese bei einer späteren steuerneutralen Realteilung erfolgsneutral aufzulösen und die Kapitalkonten an die zugete...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.3.2 Einzelne steuerliche Pflichten

Rz. 28 Die Vorschrift lastet den verpflichteten Personen allgemein die Erfüllung der steuerlichen Pflichten derjenigen auf, für die sie handeln. Die Pflichten sind dabei ab Übernahme (Aufnahme) der Tätigkeit als Geschäftsführer usw. zu erfüllen.[1] Das sind steuerliche Pflichten aller Art, nicht dagegen rein handelsrechtliche Pflichten.[2] In erster Linie fallen die steuerli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / 4. Grunderwerb (§ 19 GrEStG)

In § 19 Abs. 1 GrEStG wird die Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen im Rahmen des Grunderwerbes mittels einer Anzeigepflicht festgelegt. Hiernach ist der Steuerpflichtige bei einem Rechtsgeschäft i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, Abs. 4 S. 1 GrEStG verpflichtet, bei dem für die Besteuerung zuständigen Finanzamt eine Anzeige über Rechtsgeschäfte i.S.v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / V. Übersicht über Meldepflichten des Steuerpflichtigen, sonstiger Dritter und mitteilungspflichtiger Stellen

Eine graphische Übersicht über die oben beispielhaft beschriebenen Meldepflichten Steuerpflichtiger, sonstiger Dritter und sog. Mitteilungspflichtiger Stellen findet sich in folgender Grafik. Service: Tormöhlen, Neuerungen im Recht der Außenprüfung durch das sog. DAC 7-Umsetzungsgesetz, AO-StB 2024, 241; Schlebrügge, § 18 Abs. 1 S. 2 – neu – GrEStG-E: Elektronische Datenüber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.4 Testamentsvollstrecker

Rz. 70 Der Testamentsvollstrecker hat im Vergleich zum Insolvenzverwalter und auch zum Zwangsverwalter lediglich eine sehr eingeschränkte Vermögensverwaltung.[1] Er soll den letzten Willen des Erblassers vollziehen. Bei mehreren Miterben hat er regelmäßig auch die Erbauseinandersetzung durchzuführen. Das Verwaltungsrecht kann darüber hinaus noch dadurch sehr eingeengt sein, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Die verpflichteten Personen haben die steuerlichen Pflichten der Personen oder Gebilde zu erfüllen, für die sie handeln bzw. handeln könnten oder müssten. Es müssen also steuerliche Pflichten sein, die an sich vom Stpfl. zu erbringen wären. Sie müssen vom Steuergesetzgeber auferlegt worden sein.[1] Dementsprechend wirkt die Verpflichtung nur, wenn und soweit das zu ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3 Steuerliche Pflichten des Verfügungsberechtigten

Rz. 20 Wer als Verfügungsberechtigter auftritt, hat aufgrund der Verweisung in § 35 AO auf § 34 Abs. 1 AO wie der gesetzliche Vertreter die steuerlichen Pflichten des Rechtsträgers wie z. B. zur Abgabe der Steuererklärungen und zur Entrichtung der geschuldeten Steuern aus den vorhandenen Mitteln[1] zu erfüllen, für den sie im eigenen oder fremden Namen auftreten. Die steuerli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer / 15 Kontrollmitteilungen für Einkommensteuerzwecke

Das Erbschaftsteuerfinanzamt erhält aufgrund der vorhandenen Unterlagen (Anzeigen, Steuererklärung, sonstige Akten des Finanzamts) einen genauen Überblick über das Nachlassvermögen, besonders über das Kapitalvermögen. Es verschickt Kontrollmitteilungen [1] an: das für die Einkommensteuer des Erblassers zuständige Finanzamt, wenn der Reinnachlass des Erblassers mehr als 250.000...mehr