Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / aa) Regelungen seit dem 1.7.2021

Bereits mit Wirkung zum 1.7.2021 wurde in die MwStSystRL eine Lieferkettenfiktion für elektronische Schnittstellen eingeführt. Seitdem wird durch Art. 14a MwStSystRL in bestimmten Fällen mit Drittlandsbezug (Verkäufer im Drittland ansässig oder Einfuhr von Waren mit Sachwert von höchstens 150 EUR ein Reihengeschäft zwischen Verkäufer, Plattformbetreiber und Kunde fingiert. Na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / cc) Kritik

Im Vergleich zur aktuellen Rechtslage stellt die geplante Ausweitung der Lieferkettenfiktion zum 1.1.2025 eine gravierende Ausweitung der Steuerpflichten auf elektronischen Schnittstellen dar. In der Praxis dürfte insofern zwar die derzeit oft schwierige und risikobehaftete Prüfung entfallen, ob ein Verkäufer, der über eine Schnittstelle handelt, in oder außerhalb der Union ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / 4. Bewertung von "ViDA" im Kontext der "EU MwSt-Reform" (Aktionsplan, "Quick Fixes, MwSt-Digitalpakete")

Mit der größten Mehrwertsteuerreform seit 25 Jahren verfolgt die Europäische Kommission seit einigen Jahren eine schrittweise Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuerrechts hin zu einem endgültigen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuersystem (vgl. "Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer" aus 2016).[60] Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über diese Pla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / 1. Analyse der "ViDA"-Initiative: im Rückblick Teil I und II und Ausblick auf Teil III

Unter dem Stichwort "VAT in the Digital Age" ("ViDA" [1] ) möchte die Europäische Kommission das europäische Mehrwertsteuersystem schrittweise bis 2028 modernisieren, vereinfachen und durch Maßnahmen zur Digitalisierung des Meldewesens weitergehender gegen Betrug absichern. Teil I: In Teil I dieses Beitrages[2] haben wir einen kurzen Überblick über sämtliche vorgeschlagenen Maß...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / 3. Einführung einer "einzigen" Mehrwertsteuerregistrierung

Für Steuerpflichtige, die z.B. innerhalb der Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Umsätze (z.B. innergemeinschaftliche Reihengeschäfte) tätigen oder steuerbare Umsätze in einem Mitgliedstaat (z.B. Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates) ausführen, in welchem sie nicht ansässig sind, ergibt sich häufig die Verpflichtung, sich für mehrwertsteuerrechtliche Zwecke in den be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / bb) Geplante Maßnahmen zum 1.1.2025 im Rahmen der zweiten Stufe

Erweiterung der Lieferkettenfiktion auf den B2B-Bereich: Wie eben beschrieben, findet nach aktueller Rechtslage die Lieferkettenfiktion für Lieferungen innerhalb der Gemeinschaft nur dann Anwendung, soweit Lieferungen durch einen nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen an eine nicht steuerpflichtige Person betroffen sind.[26] Zum 1.1.2025 soll die Anwendung di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik / 1.2 Erklärungs- und Anzeigepflicht

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, ist verpflichtet, dies der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung mitzuteilen. Mit dieser Pflicht zur Gewerbeanmeldung ist zugleich auch die Verpflichtung, den eröffneten Betrieb dem Finanzamt mitzuteilen, erfüllt (§ 138 Abs. 1 AO i. V. m. § 14 GewO). Praxis-Tipp Keine Anmeldung für Kleinstbetriebe Der Betrieb einer typischen Photovoltaikanlage fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2.1 Unzutreffende Vollmachtsdaten

Rz. 8 Die Vollmachtsdatenbank ist eine Online-Anwendung für die elektronische Erfassung und Übermittlung von Vollmachtsdaten zur Vertretung in Steuersachen. Grundlage ist ein durch die Finanzverwaltung herausgegebenes Vollmachtsformular[1], mit dem der Mandant die Einwilligung zum Abruf seiner bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten erteilt. Nach der auf der Vollm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 383b AO wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 17.6.2016 eingefügt.[1] Danach handelt ordnungswidrig, wer entgegen dem ebenfalls neu eingeführten § 80a Abs. 1 S. 3 AO vorsätzlich oder leichtfertig unzutreffende Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden übermittelt oder entgegen § 80a Abs. 1 S. 4 AO den Widerruf einer elektronisch an die F...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderungsbefugnis bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten

Leitsatz § 175b AO ermöglicht die umfassende Korrektur eines Steuerbescheids für den Fall einer unzutreffenden Auswertung elektronischer Daten im steuerlichen Massenverfahren zugunsten der Rechtsrichtigkeit unabhängig von der Fehlerquelle. Sachverhalt Dem Finanzamt wurden durch den Arbeitgeber des Klägers für das Kalenderjahr 2018 elektronische Lohnsteuerbescheinigungen überm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.2 Antrag

Rz. 111 Voraussetzung für den Ansatz von Buch- oder Zwischenwerten ist ein wirksamer Antrag, nicht etwa die entsprechende Bilanzierung. Fehlt ein entsprechender Antrag, ist dieser unwirksam oder verspätet eingereicht worden, hat dies die Vollaufdeckung der stillen Reserven im übergehenden Vermögen zur Folge.[1] Wird ein Antrag gestellt, hat dieser keine Wirkung, soweit die ü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Novemberhilfe und Dezemberh... / 3.3 Wie finde ich einen prüfenden Dritten?

Falls Antragsteller bisher noch keinen prüfenden Dritten i. S. d. § 3 StBerG (Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt) beauftragt haben, z. B. für ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Steuererklärungen oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, können sie diese u. a. hier finden: Steuerberater-Suchdie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.2 Wie finde ich eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten?

Falls Antragstellende bisher noch keine prüfende Dritte oder keinen prüfenden Dritten i. S. d. § 3 StBerG (z. B. Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer) beauftragt haben, z. B. für ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Steuererklärungen oder die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.2 Wie finde ich eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten?

Falls Antragstellende bisher noch keine prüfende Dritte oder keinen prüfenden Dritten i. S. d. § 3 StBerG (z. B. Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer) beauftragt haben, z. B. für ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.2 Wie finde ich einen prüfenden Dritten?

Falls Antragsteller bisher noch keinen prüfenden Dritten i. S. d. § 3 StBerG (Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt) beauftragt haben, z. B. für ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Steuererklärungen oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, können sie diese u. a. hier finden: Steuerberater-Suchdie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 3.2 Wie finde ich einen prüfenden Dritten?

Falls Antragstellende bisher noch keinen prüfenden Dritten i. S. d. § 3 StBerG (z.B. Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/n, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigten Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/-anwältin) beauftragt haben, z. B. für ihre laufende Buchhaltung, die Fertigung von Steuererklärungen oder die Erstellung von Jahresabschlüssen, können sie diese u. a. hier finden: Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6.5.1 Übermittlung der Kontenverbindung (Abs. 10)

Rz. 15 Bei der Einspielung der Kontendaten differenziert das Gesetz danach, ob der Inhaber der IDNr das 18. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 behandelt den Regelfall der Volljährigkeit und legt fest, dass der Inhaber der IDNr die Übermittlung anstoßen muss und diese nicht automatisch abgelegt wird. Hierzu ist erforderlich, dass er entweder die Daten über eine noch festzulegen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenbelege: Der richtige U... / 5.3 Für Ersatz- bzw. Notbelege gibt es keine Formvorschriften

Der Ersatz- bzw. Notbeleg ist an keine besondere Form gebunden. Es reicht ein Blatt Papier, auf dem alle notwendigen Angaben gemacht werden. Ein Eigenbeleg(Muster eines Eigenbelegs) sollte folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Zahlungsempfängers Art und Menge der gelieferten Gegenstände bzw. Dienstleistungen Zeitpunkt der Lieferung/Leistung und Zeitpunkt der Zahlung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.4.2 Einzelne gesetzliche Zulässigkeitsregeln

Rz. 91 Einige Normen der bundesgesetzlichen Öffnung des Steuergeheimnisses über § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO sind unmittelbar in der AO geregelt. So enthält § 31 AO die Befugnis zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie von geschützten Daten der betroffenen Person an die Träger der gesetzlichen Sozialversich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 9.1 In Betracht kommende Rechtsfolgen

Rz. 147 Die Verletzung des Steuergeheimnisses kann strafrechtliche, disziplinarische und zivilrechtliche Folgen haben. Strafrechtlich wird die vorsätzliche, also bewusste und gewollte Verletzung des Steuergeheimnisses für die Fälle des Offenbarens von geschützten Daten nach § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Als Nebenstrafe kann da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 2 Zweck der Norm

Rz. 2 § 81 AO bezweckt die Sicherstellung eines zügigen und ununterbrochenen Verwaltungsverfahrens durch die Bestellung eines geeigneten Vertreters für einen Verfahrensbeteiligten von Amts wegen.[1] Ist ein Verfahrensbeteiligter für die Finanzbehörde nicht erreichbar oder nicht ansprechbar, so wird hierdurch das Verwaltungsverfahren entscheidend behindert. Dies gilt insbeson...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2.2 Keine abschließende Prüfung des Steuerfalls

Rz. 19 Voraussetzung für die Beifügung eines Vorbehalts bei einer Steuerfestsetzung ist lediglich, dass die Überprüfung des Steuerfalls noch nicht abgeschlossen ist. Hierbei handelt es sich um eine zu prüfende tatbestandliche Voraussetzung der Norm.[1] Die Prüfung dieser tatbestandlichen Voraussetzung ist auch nicht deshalb entbehrlich, weil die Beifügung des Vorbehalts nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.1 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 122 Wird der Vorbehalt nicht ausdrücklich aufgehoben, entfällt er nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO mit Ablauf der Festsetzungsfrist. Zur Wirkung des Wegfalls des Vorbehalts wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist vgl. Rz. 130. Bei Berechnung der Festsetzungsfrist für die Entscheidung der Frage, ob der Vorbehalt entfallen ist, sind die § 169 Abs. 2 S. 2 AO, § 170 Abs. 6 AO und§ 171 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2.3 Ermessen

Rz. 25 Liegen die Voraussetzungen vor, steht es im Ermessen der Verwaltung, ob ein Vorbehalt beigefügt werden soll. Der Ermessensrahmen ist denkbar weit. Es genügt, dass die Möglichkeit einer Nachprüfung besteht.[1] Ermessensfehlerhaft wäre die Beifügung eines Vorbehalts nur in den praktisch wohl kaum vorkommenden – und festzustellenden – Fällen, dass bereits feststeht, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.1 Zweck und Wesen der Vorschrift

Rz. 1 Diese Vorschrift dient der Beschleunigung der ersten Steuerfestsetzung sowie eine zeitnahe Erhebung der vom Stpfl. ermittelten Abschlusszahlungen.[1] Sie soll eine rasche Bearbeitung der eingehenden Steuererklärungen dadurch ermöglichen, dass die Steuer ohne besondere Prüfung aufgrund der Angaben des Stpfl. festgesetzt wird und die spätere Überprüfung vorbehalten bleib...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 6 Pflichten der UG haftungsbeschränkt nicht übersehen

Soweit das GmbHG nicht ausdrücklich Besonderheiten für die UG haftungsbeschränkt vorsieht, gelten alle Vorschriften, wie sie für die "normale" GmbH laut GmbHG und HGB Anwendung finden.[1] So ist die UG haftungsbeschränkt aufgrund der gewählten Rechtsform zur Buchführung verpflichtet und muss eine Handels- und eine Steuerbilanz erstellen. Eine "unbillige Härte" i. S. d. § 5b A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 6. Steuererklärung und Anzeigen (Abs. 5 und 6)

Rz. 222 [Autor/Stand] Zur Durchführung der Feststellung der Äquivalenzbeträge am Hauptfeststellungszeitpunkt bedarf es einer Erklärung der Steuerpflichtigen. Die Einzelheiten dazu sind § 228 Abs. 1 BewG zu entnehmen. Die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung kann danach auch im Wege einer öffentlich bekannt zu machenden Allgemeinverfügung erfolgen. Diese wird nach Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Antragsveranlagung

Rz. 1077 Bei der Antragsveranlagung beträgt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung vier Jahre, die Steuererklärung für das Jahr 2022 ist also bis zum 31.12.2026 abzugeben. Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich, wenn die individuellen Ausgaben, die in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können, höher sind als die pauschalen Sätze, die das Fi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XVIII. Umsatzsteuerjahreserklärung

Tz. 343 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach Ablauf des Kalenderjahres hat der Verband/Verein, wenn er zur Abgabe verpflichtet ist, dem zuständigen Finanzamt eine Umsatzsteuerjahreserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bzw. Datensatz einzureichen (s. § 18 Abs. 3 UStG, Anhang 5), weil Besteuerungszeitraum das Kalenderjahr ist (s. § 16 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Die Steuer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 6. Erklärungs- und Anzeigepflichten (Abs. 4)

Rz. 282 [Autor/Stand] Mit § 4 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23.12.2022[2] wurde Art. 9 um einen neuen dritten Absatz ergänzt (s. Rz. 281). Der bisherige Absatz 3 wurde zu Absatz 4. Nach Art. 9 Abs. 4 BayGrStG gelten die Art. 6 Abs. 5 und 6 und Art. 7 Abs. 2 Satz 3 bis 5 BayGrStG (Erklärungs- und Anzeigepflic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Voranmeldungszeitraum

Tz. 329 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Grundsätzlich hat der Verband/Verein als Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats (Voranmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die an das Finanzamt abzuführende Steuer hat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 1061 Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit wird gem. § 38 Abs. 1 EStG die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohnmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 3. Bereitstellung von Daten der Vermessungsverwaltung (Abs. 2)

Rz. 309 [Autor/Stand] Zur Erleichterung der Abgabe der Grundsteuererklärung für die Grundstückseigentümer soll gemäß Art. 10a Abs. 2 BayGrStG zeitlich begrenzt ein kostenloser Online-Zugang zu den für die Erklärungsabgabe notwendigen originären Daten der Vermessungsverwaltung eingerichtet werden.[2] Hierbei handelt es sich um einen Service für die Grundstückseigentümer. Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / e) Verjährung bei Einkommen-/Lohn-, Umsatz- und Gewerbesteuer

Rz. 1055 Die Verjährung von Ansprüchen des Finanzamtes richtet sich nach § 169 AO. Eine Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen, die dem Finanzamt z.B. durch eine Außenprüfung erst bekannt werden, ist noch bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde, möglich. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Fests...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Mitteilung Energiepreispauschale (§ 22a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 33d Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Mit dem JStG 2022 vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294 wurde in § 22 Nr 1 S 3 Buchst c EStG festgelegt, dass die mit dem Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG) geregelte Einmalzahlung von 300 EUR (EPP II) der ESt unterliegt. Eine an Rentenbeziehende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 50f Abs 1 EStG – Rechtslage ab 26.11.2019

Rn. 13a Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Mit der Regelung wird die Ahndung einer vorsätzlich oder leichtfertig begangenen Verletzung der Pflichten im Rentenbezugsmitteilungsverfahren (§ 22a Abs 1 S 1 EStG) als steuerliche Ordnungswidrigkeit ermöglicht. Mit der Neuregelung wird § 50f EStG an die VO (EU) 2016/679 angepasst (s 2. DSAnpUG-EU vom 20.11.2019, BGBl I 2019, 1626). Artikel ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verzicht auf die Sonderregelung des § 19 Abs. 1 UStG

Tz. 356 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes erlaubt die Wahl der Regelbesteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (s. § 19 Abs. 2 UStG, Anhang 5). Nach § 19 Abs. 2 UStG (Anhang 5) kann der Verband/Verein als Unternehmer dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (s. § 18 Abs. 3 und 4 USt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Unternehmensteuerreform und JStG 2008: Änderungen mit Auswirkung auf die Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und die Alterseinkünfte, DStZ 2007, 802; Riewe, Rechtsfolgen bei der Abfindung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften, DB 2010, 2503; Killat-Risthaus, Einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, DB 2010, 2304; G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Inhalt

Rz. 530 Das allgemeine Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch Weisungsrecht genannt, ist seit dem 1.1.2003 in § 106 GewO gesetzlich definiert. Demzufolge ist der Arbeitgeber gem. § 106 S. 1 GewO befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Bedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsverein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeitenspiegel / Zusammenfassung

Begriff Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach bestimmt und dem Unternehmer bekannt sind, müssen grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Fälligkeit handelsrechtlich und steuerrechtlich passiviert werden. Kapitalgesellschaften müssen im Anhang weitere Angaben zu ihren Verbindlichkeiten machen. Von der Erstellung eines sog. Verbindlichkeitenspiegels ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zoll kompakt: Export / 3.1 Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

Das Ausfuhrverfahren ist im neuen Unionszollkodex in Titel VII, Art. 263 ff. geregelt. Ein Ausfuhrbegleitdokument muss für jede Warensendung ab einem Wert von über 1.000 EUR oder ab einem Gewicht von über 1.000 kg erstellt werden. Grundlage hierfür bilden die eingangs erwähnten Gesetze und formal das Einheitspapier (Blätter 1, 2 und 3) mit seinem "Merkblatt zu Zollanmeldunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Die BMF-Schreiben vom 19.03.2020 und 24.04.2020 als vorhergehende Hilfemaßnahmen

Rn. 4 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vor dem Gesetzgeber (s Rn 1) war bereits die FinVerw durch das BMF vom 19.03.2020, BStBl I 2020, 262 und BMF vom 24.04.2020, BStBl I 2020, 496 tätig geworden. Nach dem erstgenannten Schreiben ("Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus") war ua eine Anpassung von Vorauszahlungen geregelt: Die nachweislich unmi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 6 Feststellung der Äquivalenzbeträge (1) 1 Die Äquivalenzbeträge werden auf den 1.1.2022 allgemein festgestellt (Hauptfeststellung). 2 Abweichend von § 221 BewG findet keine turnusmäßige Hauptfeststellung statt. 3 Bei der Ermittlung der Äquivalenzbeträge ist § 163 der Abgabenordnung (AO) nicht anzuwenden. (2) 1 In dem Feststellungsbescheid für die Äquivalenzbeträge der G...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer ist eine Verbraucherabgabe, die zwar von Verbänden/Vereinen als Unternehmer an das Finanzamt abgeführt werden muss, von diesen aber auf den Verbraucher und somit den Endabnehmer abgewälzt werden kann. Letztlich schuldet damit der Verband/Verein die Steuer gegenüber dem Finanzamt, er muss sie aber wirtschaftlich nicht tragen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / IV. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 412 Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, ist er darlegungs- und beweisbelastet für alle Umstände, die als wichtige Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung in Betracht kommen (BAG v. 6.8.1987 – 2 AZR 226/87, DB 1988, 451 = NJW 1988, 438; Reinecke, NZA 1989, 584). Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast gem. § 1 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verspätungszuschlag

Ein Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe einer Steuererklärung oder KESt-Anmeldung ist weder Einkommensverwendung noch verdeckte Gewinnausschüttung. Er ist nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, und zwar auch insoweit nicht, als die verspätet abgegebene Steuererklärung bzw. Steueranmeldung auf einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung beruht. Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.5 Verhältnis zum Strafrecht

Rz. 33 Strafrechtlich kann die verdeckte Gewinnausschüttung den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Strafbarer Tatbestand ist allerdings nicht die verdeckte Gewinnausschüttung an sich. Strafrechtlich maßgebend ist also nicht die Handlung, die zu der verdeckten Gewinnausschüttung führt, etwa der Abschluss eines Vertrages mit überhöhter Vergütung oder deren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.4.1 Verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Empfänger

Rz. 247 Die verdeckte Gewinnausschüttung führt bei dem Empfänger[1] zu einer Einnahme aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Soweit eine verdeckte Gewinnausschüttung von einer Körperschaft erbracht wird, die keine Gewinnausschüttungen vornehmen kann,[2] fallen die Leistungen nicht unter diese Vorschrift. Diese Fälle werden jedoch nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG [3] ...mehr