Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 3 Steuerfreie Betreuungsleistungen

Steuerbefreit sind Leistungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen, das die Arbeitnehmer zu Fragen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät bzw. Betreuungspersonen vermittelt – und zwar ohne betragsmäßige Begrenzung.[1] Auch Betreuungskosten, die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen anfallen, können vom Arbeitgeber ...mehr

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Kindergartenzuschuss / Zusammenfassung

Begriff Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers (Sach- oder Barleistungen) zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers im Betriebskindergarten, einem privat betriebenen Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung sind lohnsteuerfrei. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Di...mehr

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Kindergartenzuschuss / 1 Begünstigte Arbeitgeberleistungen

Lohnsteuerfrei sind alle zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung – einschließlich Unterkunft und Verpflegung – und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers in (Betriebs)Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.[1] Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern die als Sonderausgaben abzie...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 2 Betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 EUR

Arbeitgeberleistungen mit dem Ziel der Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer, die den in §§ 20 und 20b SGB V beschriebenen Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung entsprechen, sind bis zu einem Betrag von 600 EUR je Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei.[1] Begünstigt sind danach z. B. Rückenschulungen ...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei

Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bzw. Haftung. Die Steuerbefreiung ...mehr

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Lohnsteuer von Beihilfen de... / 4.3.4 Naturkatastrophen

Die obersten Finanzbehörden der Länder geben auf Basis eines Rahmenkatalogs[1] eigene Erlasse bei regional auftretenden Naturkatastrophen heraus, die u. a. die steuerliche Behandlung von Unterstützungen an Arbeitnehmer festlegen. Regelmäßig wird bei Arbeitnehmern, die von einem Unwetter oder Hochwasser betroffen sind, davon ausgegangen, dass ein besonderer Notfall vorliegt, ...mehr

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Studienbeihilfe / 1 Beihilfen können steuerpflichtig oder steuerfrei sein

Studienbeihilfen gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn sie aus privaten Mitteln geleistet werden, also z. B. von einem privaten Arbeitgeber. Für Leistungen aus öffentlichen Mitteln kann eine der Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 2, 11 und 44 EStG in Betracht kommen.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt

Rz. 14 Steuerbefreit sind nur die in § 8 UStG genannten Umsätze.[1] Dazu gehören aber auch die Umsätze im Rahmen der sog. Dienstleistungskommission gem. § 3 Abs. 11 UStG. Befreit sind sog. Vorstufenumsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt. Hierbei handelt es sich um Umsätze, die auf Wirtschafts- und Umsatzstufen getätigt werden, die der eigentlichen Seeschifffahr...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.10 Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 EUR steuerfrei, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Die Vorschrift regelt nicht den Abzug eines Pauschbetrags, sondern die Berücksichtigung eines...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 5 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG beruht auf Art. 148 MwStSystRL. Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] kann sich die Steuerbefreiung nicht auf Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Schiffen erstrecken, die auf einer vorhergehenden Handelsstufe bewirkt werden. Die Lagerung der Gegenstände nach ihrer Lieferung und vor dem tatsächlichen Versorgungsvorgang führt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Rechtsentwicklung

Rz. 10 § 4 Nr. 2 UStG in der zzt. geltenden Fassung ergibt sich aus dem Gesetz v. 26.11.1979[1] und gilt seit dem 1.1.1980. Mit § 4 Nr. 2 UStG 1980 hatte der Gesetzgeber eine gänzlich neue Steuerbefreiung geschaffen, die sowohl Steuerbefreiungen, die vorher in verschiedenen Vorschriften geregelt waren, als auch weitere, neue Steuerbefreiungen vereinigte. Rz. 11 einstweilen fr...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7 Übergang des Familienwohnheims im Erbfall

An Ehepartner (eingetragenen Lebenspartner) kann für den Fall des Todes das selbst genutzte Familienwohnheim steuerfrei zugewendet werden.[1] Allerdings muss der Erblasser darin bis zum Tod gewohnt haben bzw. muss an der Selbstnutzung aus zwingenden Gründen verhindert gewesen sein (Pflegefall mit Pflegestufe III). Auf den Wert und die Größe der Immobilie kommt es dabei nicht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 Nr. 2 UStG bestimmt, dass die Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 8 UStG) steuerfrei sind. Die Vorschrift beschränkt sich auf diese Feststellung. Die Definition der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt ergibt sich aus § 8 UStG. In dieser Vorschrift wird auf § 4 Nr. 2 UStG Bezug genommen. Umgekehrt enthält § 4 Nr. 2 UStG den gesetzlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuerabzug

Rz. 17 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG schließt den Vorsteuerabzug nicht aus (vgl. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG). Damit führt die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG (wie nach § 4 Nr. 1 UStG) zu einer umfassenden Entlastung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt.mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Übertragung des Familienwohnheims zu Lebzeiten

Das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Familienwohnheim bleibt nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG unabhängig vom Wert steuerfrei, sofern es zu Lebzeiten an den Ehepartner (Lebenspartner laut LPartG) zu Eigentum oder Miteigentum übertragen wird.[1] Als begünstigtes Familienwohnheim gelten dabei inländische und in der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsra...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Erbschaftsteuer

Die Erbengemeinschaft ist kein Erwerber im Sinne des ErbStG. Erwerber sind die einzelnen Erben nach ihren Erbquoten. Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist erbschaftsteuerlich unbeachtlich, unabhängig davon, ob sie auf einer Teilungsanordnung beruht oder freiwillig erfolgt. Die Erbschaftssteuer orientiert sich an den Erbquoten, die durch die Auseinandersetzung nicht berüh...mehr

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Ausbildungsbeihilfen / Zusammenfassung

Begriff Ausbildungsbeihilfen sind Zuschüsse, die nach dem Recht der Arbeitsförderung zur Unterstützung der beruflichen Ausbildung an Auszubildende, aber auch an ausbildende Arbeitgeber gezahlt werden. Neben dem bekannteren BAföG als Unterstützung bei Schulausbildung oder Studium, kann bei Aufnahme einer beruflichen Ausbildung ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteh...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.4 Grunderwerbsteuer

Der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses ist zwar gem. § 1 GrEStG steuerbar, aber gem. § 3 Nr. 3 GrEStG steuerbefreit. Die Vorschrift bezweckt, die Übertragung von Grundstücken zur Teilung eines Nachlasses zu erleichtern.[1] Wird durch die Miterben ein Auseinandersetzungsvertrag geschlossen, mit dem vereinbart wird, dass da...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.6 Verkauf von Investmentfonds (bestandsgeschützte Alt-Anteile)

Ab 1.1.2018 sind Wertsteigerungen beim Anleger generell steuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn die Investmentanteile vor Einführung der Abgeltungsteuer, d. h. vor dem 1.1.2009 erworben wurden. Diese Investmentanteile bezeichnet der Gesetzgeber als bestandsgeschützte Alt-Anteile.[1] Bei diesen sind Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / a) Steuerbefreiung einer Genossenschaft und eines Vereins

Genossenschaften und Vereine sind von der Körperschaftsteuer befreit, soweit sie Wohnungen herstellen oder erwerben und diese den Mitgliedern zum Gebrauch überlassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 1 KStG). Die Steuerbefreiung ist aber ausgeschlossen, wenn die Einnahmen des Unternehmens aus anderen als den zuvor genannten Tätigkeiten 10 % der gesamten Einnahmen übersteigen (§ 5 Abs. 1 ...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / I. Der Weg zur Steuerbefreiung

Idee der Steuerbefreiung: In seiner Stellungnahme zum JStG 2020 schlug der Deutsche Bundesrat erstmals vor, die Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 10 Kilowatt peak (kWp) steuerfrei zu stellen.[1] Sein Ziel war es, Steuerpflichtige (Stpfl.) und Finanzbehörden von Bürokratie zu entlasten und so die künftige Versorg...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / b) Steuerbefreiung des Betriebs einer Photovoltaikanlage

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage unterliegt als stehender Gewerbebetrieb grundsätzlich der GewSt (§ 2 Abs. 1 GewStG). Der Betrieb einer auf, an oder in einem Gebäude angebrachten Solaranlage bis zu einer installierten Leistung von 10 kW ist aber von der GewSt befreit (§ 3 Nr. 32 GewStG). Geltung des § 3 Nr. 72 EStG: Die Steuerbefreiung durch das JStG 2022 für Einnahmen un...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / b) Steuerbefreiung des Betriebs einer Photovoltaikanlage

Geltung des § 3 Nr. 72 EStG: Die Steuerbefreiung durch das JStG 2022 für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage nach § 3 Nr. 72 EStG gilt auch bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften (§ 8 Abs. 1 S. 1 KStG). Verhältnis zu § 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 2 KStG: Die Gesetzesänderung hat keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr....mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / b) Steuerbefreiung des Betriebs einer Photovoltaikanlage

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage unterliegt als stehender Gewerbebetrieb grundsätzlich der GewSt (§ 2 Abs. 1 GewStG). Der Betrieb einer auf, an oder in einem Gebäude angebrachten Solaranlage bis zu einer installierten Leistung von 10 kW ist aber von der GewSt befreit (§ 3 Nr. 32 GewStG). Geltung des § 3 Nr. 72 EStG: Die Steuerbefreiung durch das JStG 2022 für Einnahmen un...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / b) Steuerbefreiung des Betriebs einer Photovoltaikanlage

Geltung des § 3 Nr. 72 EStG: Die Steuerbefreiung durch das JStG 2022 für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage nach § 3 Nr. 72 EStG gilt auch bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften (§ 8 Abs. 1 S. 1 KStG). Verhältnis zu § 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 2 KStG: Die Gesetzesänderung hat keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (estb 2023, Heft 9, S. 352)

Analyse des BMF-Schreibens vom 17.7.2023 RD Dipl.-Kfm., Dipl.-Finw. (FH) Dr. Jan Christoph Schumann[*] Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) schuf der Gesetzgeber eine Steuerfreistellung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen. Mit BMF-Schreiben vom 17.7.2023 (BMF v. 17.7.2023 – IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 – DOK 2023/0659709, BStBl. ...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / a) Steuerbefreiung einer Genossenschaft und eines Vereins

Eine Steuerbefreiung einer Genossenschaft oder eines Vereins ist auch bei der Gewerbesteuer (GewSt) möglich. Genossenschaften und Vereine i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind von der GewSt befreit, soweit eine Befreiung von der Körperschaftsteuer besteht (§ 3 Nr. 15 GewStG). Kürzung des Gewerbeertrages: Bei der Berechnung des Gewerbeertrages können sich weitere Besonderheiten e...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / IV. Umfang der Steuerbefreiung

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG – unabhängig von der Verwendung des von der Anlage erzeugten Stroms[18] – steuerfrei. Als Einnahmen nennt das BMF-Schreiben insbesondere[19] Einspeisevergütung, Entgelte für anderweitige Stromlieferungen, z.B. Mieter, Vergütungen für das Aufladen von ...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / IV. Umfang der Steuerbefreiung

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG – unabhängig von der Verwendung des von der Anlage erzeugten Stroms[18] – steuerfrei. Als Einnahmen nennt das BMF-Schreiben insbesondere[19] Einspeisevergütung, Entgelte für anderweitige Stromlieferungen, z.B. Mieter, Vergütungen für das Aufladen von ...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / V. Prüfung der Höchstgrenzen

Objektbezogene Höchstgrenze: Zunächst ist für die Stpfl. oder die Mitunternehmerschaft zu prüfen, welche der von ihnen betriebenen Photovoltaikanlagen unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 S. 1 EStG fallen.[25] Subjektbezogene Prüfung: Sodann ist zu prüfen, ob der jeweilige Steuerpflichtige oder die jeweilige Mitunternehmerschaft insgesamt die 100 kWp-Grenze einhält.[26] B...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / X. Verhältnis § 35a EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

Fiktion der Liebhaberei für Zwecke der Steuerermäßigung: Nach Auffassung des BMF soll – ausschließlich für Zwecke des § 35a EStG – gelten, dass auf, an oder in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden montierte Photovoltaikanlagen, welche die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG erfüllen, ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Auf diese Weise sollen bei Vorliege...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / VII. Verhältnis § 3c Abs. 1 EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

1. Allgemeines Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit: § 3c Abs. 1 EStG regelt insbesondere ein Abzugsverbot für Betriebsausgaben (BA), die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Das Abzugsverbot ist begrenzt auf die Höhe der zugeflossenen steuerfreien Einnahmen. Diese gleichen durch ihren Zufluss insoweit die durch erwerbsbez...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XII. Zeitliche Anwendung

Die Auslegungen des neuen BMF-Schreibens gelten für Einnahmen und Entnahmen, die nach dem 31.12.2021 erzielt oder getätigt werden (§ 52 Abs. 4 S. 27 EStG).mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Marktdatenstammregister maßgeblich: Die Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 72 EStG setzen voraus, dass die begünstigten Photovoltaikanlagen in Abhängigkeit von ihrem Installationsort eine bestimmte Maximalleistung nicht überschreiten (objektbezogene Prüfung). Maßgeblich bei dieser Prüfung ist die für die jeweilige Photovoltaikanlage in das Marktdatenstammregister eingetragene Br...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / [Ohne Titel]

RD Dipl.-Kfm., Dipl.-Finw. (FH) Dr. Jan Christoph Schumann[*] Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) schuf der Gesetzgeber eine Steuerfreistellung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen. Mit BMF-Schreiben vom 17.7.2023 (BMF v. 17.7.2023 – IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 – DOK 2023/0659709, BStBl. I 2023, 1494 = EStB 2023, 301 [Schumann])...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XI. Verwendung des hergestellten Stroms in anderen Betrieben

Einheitliche oder selbständige Betriebe? Wird der mit der Photovoltaikanlage erzeugte Strom in einem anderen Betrieb des Betreibers verbraucht, ist zu prüfen, ob es sich um zwei selbständige Betriebe oder einen einheitlichen Betrieb handelt. Diese Frage ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu beantworten.[52] Ein ei...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Die Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 72 gilt ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2022 für natürliche Personen, Mitunternehmerschaften und Körperschaften (§ 8 Abs. 1 KStG).[6] Zu den Körperschaften zählen auch Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach § 4 Abs. 1 KStG.[7]mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / 2. Verwaltungsauffassung

Beim Betrieb ausschließlich nach § 3 Nr. 72 EStG begünstigter Photovoltaikanlagen sind alle BA nach Maßgabe des § 3c Abs. 1 EStG nicht abzugsfähig. Ein BA-Abzug in Veranlagungszeiträumen vor 2022 bleibt jedoch unberührt.[41] Zugehörigkeit der Photovoltaikanlagen zu einem anderweitigen Betriebsvermögen: Sind die nach § 3 Nr. 72 EStG begünstigten Photovoltaikanlagen einem Betri...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XIII. Fristverlängerung für das Liebhaberei-Wahlrecht

Trotz erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des BMF-Schreibens vom 29.10.2021 [54] verlängert die Finanzverwaltung die Antragsfrist auf die sog. Vereinfachungsregelung für Photovoltaikanlagen, die vor dem 31.12.2021 in Betrieb genommen worden sind. Eine Antragstellung soll nun bis zum 31.12.2023 möglich sein.[55] Beraterhinweis Wurden Anträge für Photovoltaikanlagen, die b...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XV. Resümee

Die Regelungen des § 3 Nr. 72 EStG sowie deren Folgewirkungen sind komplex. Die Auslegungen der Finanzverwaltung durch das BMF-Schreiben vom 17.7.2023 sind nicht in allen Punkten zweifelsfrei. Manche weitergehenden Aspekte sind bislang zudem ungeklärt. Es wird daher dauern, bis die Praxis alle Facetten der neuen Steuerfreiheit beleuchtet hat. Von der Auffassung der Finanzverw...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Die Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 72 gilt ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2022 für natürliche Personen, Mitunternehmerschaften und Körperschaften (§ 8 Abs. 1 KStG).[6] Zu den Körperschaften zählen auch Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach § 4 Abs. 1 KStG.[7]mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / 1. Allgemeines

Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit: § 3c Abs. 1 EStG regelt insbesondere ein Abzugsverbot für Betriebsausgaben (BA), die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Das Abzugsverbot ist begrenzt auf die Höhe der zugeflossenen steuerfreien Einnahmen. Diese gleichen durch ihren Zufluss insoweit die durch erwerbsbezogene Aufwendu...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / VIII. Verhältnis § 6 Abs. 3 und 5 EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

Buchwertübertragung grundsätzlich möglich: Die Übertragung einer Photovoltaikanlage zu Buchwerten ist nach § 6 Abs. 3 oder 5 EStG nach allgemeinen Grundsätzen möglich. Sichere Besteuerung der stillen Reserven: Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll dies nur gelten, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Dies sei nach Auffassung der Finanzverwaltung n...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.3.1 Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Aufwendungen von Arbeitnehmern, die für ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel benutzen, kann der Arbeitgeber seit 1.1.2019 lohnsteuerfrei ersetzen.[1] Wichtig Wegfall der 15 %-Pauschalierungsmöglichkeit bei öffentlichen Verkehrsmitteln Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit dem Steuersatz von 15 % für Arbeitgeberleistungen (Zuschüs...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / IX. Wegfall der gewerblichen Infektion

Gewerbliche Infektion durch eigene Betätigung: Bei im übrigen vermögensverwaltenden Personengesellschaften konnte der Betrieb einer Photovoltaikanlage vor dem VZ 2022 zu einer gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG führen. Dies war dann der Fall, wenn die Einnahmen aus Stromerzeugung mehr als 3 % der Gesamtnettoerlöse der Gesellschaft betragen und den Betr...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / VI. Verhältnis § 7g EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

Verwaltungsauffassung: Die Finanzverwaltung unterscheidet zur Beschreibung des Verhältnisses des § 3 Nr. 72 zu § 7g EStG zwei Fälle. Der Betriebszweck erschöpft sich nicht allein in dem Betrieb von Photovoltaikanlagen, welche die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 72 S. 1 EStG erfüllen (Fall 1). Die Photovoltaikanlagen erfüllen die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG und sind d...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XIV. Weitergehende Überlegungen

Handelsbilanz: § 3 Nr. 72 EStG gilt nicht für die Handelsbilanz. Sich ergebende Unterschiede zur steuerbilanziellen Gewinnermittlung sind durch Steuerlatenzen (§ 274 HGB) abzubilden. Anzeigepflicht: Bei Aufnahme des Betriebs einer Photovoltaikanlage besteht eine Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 1 AO. Mit der Steuerfreistellung der Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG ha...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / 3. Umsatzsteuer

Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG). Dazu gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden üblichen Nebenleistungen.[2] Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass als Nebenleistung auch die Lieferung von Strom durch Vermietende an Mietende anzusehen ist.[3] Das ...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.4 Geldwerter Vorteil bei Schenkung von Datenverarbeitungsgeräten und Internetnutzung

Die Steuerbefreiung für geldwerte Vorteile aus der Überlassung von betrieblichen Personalcomputern zur privaten Nutzung ist daran geknüpft, dass der dem Arbeitnehmer überlassene PC im Eigentum der Firma bleibt.[1] Wird der Personalcomputer allerdings dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt übereignet, entsteht ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Um auch hier...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.7.3 Berechnung der Lohnsteuer

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl beim Pauschsteuersatz von 2 % als auch bei der pauschalen Lohnsteuer von 20 % nach dem Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung, nicht etwa nach dem steuerlichen Arbeitslohnbegriff. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handelt, das steuerpfl...mehr