Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Steuer Check-up 2025 / 2.1.10 Begünstigte Photovoltaik-Anlage und Investitionsabzugsbetrag

Seit dem 1.1.2022 werden unter bestimmten technischen Voraussetzungen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 72 EStG). Umstritten ist, wie mit einem Investitionsabzugsbetrag (IAB) i.S.d. § 7g EStG zu verfahren ist, der vor der Einführung des § 3 Nr. 72 EStG im Jahr 2021 für eine in 2022 erworbene PV-Anlage in Abzug gebracht wurde. Das...mehr

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Photovoltaik: Steuerpflicht... / Zusammenfassung

Überblick Angesichts der zuletzt – und sicherlich auch künftig weiter – steigenden Energiepreise ist die Stromerzeugung durch eine eigene Photovoltaikanlage eine wirtschaftlich bedeutende Alternative. Daran ändern auch die zuletzt deutlich gesenkten Einspeisevergütungen nichts. Denn zugleich ist der mit einer Photovoltaikanlage verbundene finanzielle Aufwand durch die gesunk...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 1.4 Anpassung der Steuerbefreiungsregelung für Photovoltaikanlagen

Um steuerliche Anreize zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu setzen, wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 ein neuer § 3 Nr. 72 EStG in das Gesetz aufgenommen. Seit 1.1.2022 sind Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW (peak) auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Neb...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 7.10 Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuerliche Begünstigungen sollen grundsätzlich demjenigen zukommen, bei dem das Vermögen nach dem Willen des Erblassers bzw. Schenkers letztlich verbleiben soll bzw. demjenigen, der es im Zuge einer Nachlassteilung letztlich erhält. Für Betriebsvermögen ist ein solcher Begünstigungstransfer in § 13a Abs. 5 ErbStG (§§ 13a Abs. 3 und 13b Abs. 3 ErbStG a.F.) geregelt....mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.9.8 Unionsrechtliche Prüfung des umsatzsteuerlichen Aufteilungsgebots

Für Umsätze, bei denen ein Teil einem ermäßigten Steuersatz unterliegt, bestehen bestimmte Aufteilungsgebote. Die Vermietung von Hotel- und Fremdenzimmern sowie Campingflächen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG gilt dies nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn sie mit dem Vermietungsent...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 1.3 Grundsteuer

Änderungen in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstands, die zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen können, sowie der Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl sind dem Finanzamt anzuzeigen (vgl. § 19 Abs. 1 und 2 GrStG). Auch für Änderungen der tatsächlic...mehr

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Photovoltaik: Steuerpflicht... / 5.1 Liebhaberei

Damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, ist – wie bereits kurz erwähnt – ein Streben nach einem sog. Totalgewinn erforderlich. In der Zeitspanne von Beginn der Tätigkeit bis zu deren Ende muss sich saldiert zumindest ein kleiner Gewinn ergeben. Ist das nicht der Fall, wird die Tätigkeit – nach den Umständen des Einzelfalls – als eine steuerlich nicht relevante Betätigun...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 7.5.2 Schenkungsteuer bei ausländischer Familienstiftung

Die Schenkung von Vermögen an eine Familienstiftung unterliegt grundsätzlich der Schenkungsteuer, soweit keine Steuerbefreiungen anwendbar sind. Der bei Schenkung an eine inländische Familienstiftung anzuwendende Steuersatz sowie die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Stifter und den nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten (z....mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.6 Steuerbefreiung für sportliche Dienstleistungen (§ 4 Nr. 22 UStG) - entfällt gegenüber Regierungsentwurf

Die noch im Regierungsentwurf vorgesehene Steuerbefreiung für sportliche Dienstleistungen wurde im Zuge der Ausschussberatungen wieder gestrichen.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.1 Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG)

Mit der Änderung wird die für die Anwendung der Steuerbefreiung maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Bisher sind es bei bestimmten Gebäuden nur 15 kW (peak). Wie bisher darf die Bruttoleistung insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft betragen. Gilt e...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.4 Erweiterung der Steuerbefreiung für Finanzdienstleistungen (§ 4 Nr. 8 Buchst. a und Buchst. g UStG) - entfällt gegenüber Regierungsentwurf

Die noch im Regierungsentwurf enthaltene Erweiterung der Steuerbefreiung für Finanzdienstleistungen wurde aufgrund der potenziellen finanziellen Auswirkungen und der angespannten Haushaltslage gestrichen.mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.5 Reform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Die ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehene Reform der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen fällt nun deutlich kleiner aus: Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG gilt danach für "die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, privaten Schulen und anderen a...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.2 Steuerbefreiung für Sanierungserträge (§ 3a EStG)

Nach § 3a Abs. 4 EStG sind bei Mitunternehmerschaften auch die Höhe des Sanierungsertrages und die Höhe der nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 6 und 13 EStG mindernden Beträge gesondert festzustellen. Eine Neuregelung soll klarstellen, dass dies auch in den Fällen der Restschuldbefreiung gilt (§ 3a Abs. 4 Satz 1 EStG). Die Steuerbefreiung für Sanierungserträge gilt nach § 3a A...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.2 Änderungen zum 1.1.2025

Zum 1.1.2025 treten diverse Änderungen in Kraft, die umfassendsten Auswirkungen werden sich dabei durch die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung ergeben (vgl. dazu Tz. 1.3.3.). Allerdings sind von den ursprünglich geplanten Änderungen nicht alle umgesetzt worden bzw. nur in einem geringeren Umfang. Hinweis Nicht alle geplanten Vorhaben wurden umgesetzt Im Laufe des Gesetzgeb...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.13 Reform der Kleinunternehmerregelung (§§ 19 und 19a UStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Die Neuregelung dient der Umsetzung der sog. Kleinunternehmer-Richtlinie (RL (EU) 2020/285). Bisher konnten nur im Inland ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG im Inland in Anspruch nehmen. Die Neuregelung ermöglicht es auch im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern, die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anzuwenden. Damit im Inlan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 7. Grunderwerbsteuer

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.15 Leistungen aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (§ 22 Nr. 5 Satz 2 EStG)

Nach bisherigem Recht unterliegen Leistungen aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (z. B. US-amerikanischer 401(k)-Plan) auch dann nicht der vollen nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG, wenn die zu besteuernden Leistungen auf Beiträgen beruhen, die im Ausland begünstigt oder steuerfrei gestellt wurden. In diesen Konstellationen kann...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 8. Kapitalvermögen/Investment

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.3 Aufhebung der Umsatzsteuerlagerregelung (§ 4 Nr. 4a UStG)

§ 4 Nr. 4a UStG sowie die zugehörige Anlage 1 werden aufgehoben. Lieferungen von dort aufgeführten Gegenständen an einen Unternehmer für sein Unternehmen sind derzeit von der USt befreit, wenn der Gegenstand in ein Umsatzsteuerlager eingelagert wird oder sich in einem Umsatzsteuerlager befindet. Die Steuerbefreiung entfällt erst mit der Auslagerung. Aufgrund der wirtschaftli...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 4. Grundstücksübertragungen/Familienheim

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Beitrag aus Personal Office Premium
Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.4.3 Kinderbetreuungszuschuss

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG) ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, die Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Sie entlasten mit diesem Zuschuss ihre Beschäftigten und erreichen dadurch unter anderem, dass diese nach der Elternzeit früh wieder an ihren Arbeitsplatz ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.4 Ausblick auf Änderungen zum 1.1.2026 und 1.1.2028

Durch das JStG 2024 werden auch weitere Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen, die allerdings erst zum 1.1.2026 bzw. zum 1.1.2028 in Kraft treten werden. Obwohl dies zum Jahreswechsel 2024/2025 damit noch nicht zu berücksichtigen ist, sollte mittelfristig zur Anpassung der praktischen Umsetzung darauf schon geachtet werden. Zum 1.1.2026 wird die 2004 in das nationale Um...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.1.1 Überblick über die wichtigsten Änderungen

Durch das Wachstumschancengesetz haben sich sowohl mittelbar als auch unmittelbar Veränderungen des Umsatzsteuerrechts ergeben. Die wichtigsten Änderungen sind: Eine mittelbare Änderung hat sich durch eine ertragsteuerrechtliche Anpassung ergeben: In § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG ist die Grenze für Geschenke von geringem Wert von bisher 35 EUR auf 50 EUR rückwirkend zum...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.3 Umfassende Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025

Hinweis Hier nur die wichtigsten Punkte zur Kleinunternehmerbesteuerung Die Reform der Kleinunternehmerbesteuerung zum 1.1.2025 ist ein vielschichtiges Thema, das die Möglichkeiten dieser Darstellung sprengen würde. Es werden an dieser Stelle deshalb nur die wichtigsten Punkte dargestellt. Bis zum 31.12.2024 ist die Kleinunternehmerbesteuerung ausschließlich national aufgestel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel zu beachten sind. Restaurant- und Verpflegungsdienst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 5 Sonderregelungen aufgrund des Krieges gegen die Ukraine

Die Finanzverwaltung hatte 2022 steuerliche Sondermaßnahmen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine verkündet. In einem umfassenden Schreiben[1], in dem auch ertragsteuerrechtliche Sonderregelungen veröffentlicht wurden – insbesondere im Umgang mit Spenden bei begünstigten Einrichtungen –, wurden von der Finanzverwaltung auch Nichtbeanstandungsregelungen zur Umsatzsteuer getro...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2024

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Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 2 Steuererklärung 2024

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen –eine Jahressteuererklärung über die amtlich bestimmte Schnittstelle[1] zu übermitteln. Erstmals sind aber für 2024 Kleinunternehmer von der Verpflichtung, eine Jahressteuererklärung abgeben zu müssen, grundsätzlich befreit. Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet gem. § 149 Abs. 2 AO regel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: So machen Si... / 5.1.2 Bonpflicht: Das Finanzamt kann die Befreiung von der Belegausgabepflicht widerrufen

Wer eine elektronische Kasse benutzt, muss im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang dem Kunden einen "Beleg über den Geschäftsvorfall" (= Bon) ausstellen. Lediglich beim Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen kann das Finanzamt aus Zumutbarkeitsgründen[1] den Unternehmer von einer Belegausgabepflicht befreien. Achtung Widerruf des Finanzamts möglich Das...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.3.4 Konkurrenz zu § 4 bei ÖPP

Rz. 34 In den Fällen des rückwirkenden Wegfalls der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 5 S. 1 GrEStG für Grundstückerwerbe und -übergänge im Rahmen von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) kann es zu einem Konkurrenzverhältnis zwischen § 4 Nr. 5 S. 2 GrEStG und § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG kommen. Nach § 4 Nr. 5 S. 2 GrEStG entfällt die Steuerbefreiung für die Übertragung des Grun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.1.6 Missglückte Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

Rz. 19 Fehlt es an einer vollständigen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs, so führt dies dazu, dass die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG zu versagen ist. Solche i. S. v. § 16 Abs. 1 GrEStG missglückten Vertragsgestaltungen sind nicht selten in Fällen anzutreffen, in denen die Beteiligten nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags eine grunderwerbsteuerlich – oder auch auf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / Zusammenfassung

Überblick Das Zahlungsverhalten von privaten und gewerblichen Schuldnern, bedingt durch deren eigene bestehende Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, ist ein wesentlicher Grund für die finanziellen Schwierigkeiten von vielen Unternehmen. Unternehmer selbst machen allerdings auch oft Fehler, sei es bei Beginn der Vertragsbeziehung, bei der Rechnungsstellung oder im...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 3.4.4 Fragebogen des Finanzamts

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss von Freiberuflern zwecks Mitteilung der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ans Finanzamt ohne Aufforderung abgegeben werden. Gewerbetreibende erhalten i. d. R. vom Finanzamt die entsprechende Aufforderung. Über die Gewerbeanzeige/-anmeldung unterrichtet das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt, das dann den Gewerbetreibenden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen – Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 719 Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL ist neu gefasst worden. Danach setzt die Steuerbefreiung ab 1.1.2020 ausdrücklich voraus, dass der Steuerpflichtige oder die nichtsteuerpflichtige juristische Person, für den bzw. die die Lieferung erfolgt, für Mehrwertsteuerzwecke in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat registriert ist, in dem die Versendung oder Beförderung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.14 Steuerbefreiung für Umsätze an diplomatische Missionen, internationale Organisationen und NATO-Streitkräfte, Mehrwertsteuerausschuss

Rz. 1014 Nach Art. 151 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL gilt die dort enthaltene Steuerbefreiung für Leistungen an die begünstigten Einrichtungen (diplomatische und konsularische Missionen, EG, Europäische Atomgemeinschaft, Europäische Zentralbank oder Europäische Investitionsbank oder die von den EGen geschaffenen Einrichtungen, auf die das Protokoll v. 8. April 1965 über die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15.2 Steuerbefreiung von Leistungen an die Einrichtungen der EU

Rz. 607 Die vorher geltenden Steuerbefreiungen für die Einfuhr von Gegenständen durch internationale Einrichtungen[1] und für Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen an internationale Einrichtungen[2] wurden jeweils aufgeteilt. Es wurde jeweils eine gesonderte Regelung für die Europäischen Institutionen geschaffen; die vorher geltenden Regelungen wurden auf die and...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.3 Steuerbefreiungen bei Ausfuhren und sonstigen grenzüberschreitenden Umsätzen

Rz. 252 Art. 146 bis 153 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Umsätzen (ohne innergemeinschaftliche Umsätze), die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiungen zur Steuervereinfachung oder zur Vermeidung von Missbräuchen von Bedingungen abhängig machen.[1] Die Vorschriften enthalten insbesonde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.4 Besondere Steuerbefreiungen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr

Rz. 258 Nach Art. 154 bis 166 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten Umsätze, die im Rahmen besonderer Zollverfahren erbracht werden, von der USt befreien. Die Umsätze dürfen allerdings nicht für eine endgültige Verwendung oder einen Endverbrauch bestimmt sein. Nach der Protokollerklärung des Rates und der Kommission können die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung des Ziels der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11 Steuerbefreiungen

Rz. 202 Die Art. 131–137 MwStSystRL (Steuerbefreiungen im Inland) enthalten eine abschließende Aufzählung von Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, sonstige Steuerbefreiungen für bestimmte Umsatzarten (insbesondere Versicherungs-, Finanz- und Vermietungsumsätze) sowie ein Optionsrecht. Die Befreiungen schließen das Vorsteuerabzugsrecht aus. Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.2 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr

Rz. 248 Art. 143 MwStSystRL enthält eine abschließende Aufzählung der Gegenstände, die umsatzsteuerfrei eingeführt werden können. Steuerfrei ist insbesondere die Einfuhr von Gegenständen, deren Lieferung im Inland auf jeden Fall steuerfrei ist, von Gegenständen, die in den RL 69/169/EWG, 83/181/EWG und 2006/79/EG geregelt ist (Reisefreimengen, Kleinsendungen), von Gegenständen,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20.2 Steuerbefreiungen

Rz. 380 Nach Art. 371 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten die in Anhang X Teil B der Richtlinie aufgeführten Umsätze weiterhin befreien. Die Liste dieser Umsätze ist bereits durch die 18. EG-Richtlinie verkürzt worden. Ein Mitgliedstaat, der von einer Steuerbefreiung nach Anhang X Teil B MwStSystRL keinen Gebrauch macht oder sie nur eingeschränkt anwendet, kann diesen Befr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.38 Richtlinie 2020/2020 – Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie

Rz. 756 Mit der Richtlinie 2020/2020[1] wurde es den EU-Mitgliedstaaten gestattet, einen ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und damit zusammenhängende Dienstleistungen anzuwenden oder eine Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug (sog. Nullsatz) auf die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Richtlinien über Steuerbefreiungen bestimmter endgültiger Einfuhren sowie der vorübergehenden Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel

2.7.1 Richtlinie 83/181/EWG – Bestimmte endgültige Einfuhren Rz. 433 Die Richtlinie des Rates v. 28.3.1983 zur Festlegung des Anwendungsbereichs von Art. 14 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmter endgültiger Einfuhren von Gegenständen[1] legt den Anwendungsbereich sowie die praktischen Einzelheiten zur Durchführung der M...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.25 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.1 Kernelemente der Kleinunternehmerregelung

Rz. 737 Kernelemente sind die unionsweite Festlegung eines Umsatzhöchstbetrages von 85.000 EUR, bis zu dem die Mitgliedstaaten kleine Unternehmen von der MwSt befreien können, sowie die Ausdehnung der nationalen Kleinunternehmerregelungen auf Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Damit bleibt es eine nationale Entscheidung, ob und in welcher Höhe (bis zum Maximalbetrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.1 Ausgangslage

Rz. 1111 Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten "die von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen" von der USt. Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbieten der Gesamtheit od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.39 Richtlinie 2021/1159 – "buy and donate"

Rz. 757 Mit der Richtlinie (EU) 2021/1159 des Rates v. 13.7.2021 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie[1] (sog. RL "buy and donate") wurde in Art. 143 Abs. 1 Buchst. fb eine neue EUSt-Befreiung geschaffen für die Einfuhr von Gegenständen durch die EU-Kommissi...mehr