Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellung von Besteuerun... / 8 Regelungsinhalt der Feststellungen

Bei der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG ist insbesondere über folgende Besteuerungsgrundlagen zu entscheiden:[2] die Entscheidung über die Besteuerung des jeweiligen Erwerbsvorgangs dem Grunde nach;[3] eine Steuerbefreiung dem Grunde und der Höhe nach;[4] die als Steuerschuldner in Betracht kommenden natürlichen oder juristische...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anteilsvereinigung bei einer ausländischen Stiftung

Leitsatz 1. Eine grunderwerbsteuerbare Anteilsvereinigung durch Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft auf eine niederländische Stiftung ("stichting") ist nicht nach § 5 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerfrei, wenn der Rechtstypenvergleich ergibt, dass die Stiftung ihrer rechtlichen Struktur nach nicht mit einer Gesamthandsge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Belege / 7 Belegausgabepflicht

Nach § 146a Abs. 2 AO hat derjenige, der seine Geschäftsvorfälle mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, seit dem 1.1.2020 eine Pflicht zur Belegausgabe an den Kunden in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Geschäftsvorfall. Anderweitige gesetzliche Verpflichtungen sind von dieser Ausgabepflicht unberührt. Die Finanzämter können...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerpflicht von nachträglichen Sonderwünschen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude (1)

Leitsatz 1. Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche unterliegen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude als zusätzliche Leistungen der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Erwerbsgeschäft vorliegt. 2. Die Steuer ist in einem selbständigen Bescheid festzusetzen. Normenket...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.7 Abgabe einer ersten ZM

Rz. 23 Zu Kontrollzwecken muss der Lieferer den Tatbestand des Beförderns oder Versendens in einer ersten ZM[1] an das BZSt übermitteln. § 18a UStG wurde zum 1.1.2020 entsprechend ergänzt. Damit gilt eine Beförderung oder Versendung i. S. d. § 6b Abs. 1 UStG als innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. v. § 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG. Die für diese Zwecke zu übermittelnde ZM mu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Rechtsfolgen für den Lieferer

Rz. 34 Gem. § 3 Abs. 1a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat nicht als steuerbare und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durch Verbringen. Gem. § 1a Abs. 2a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Bestimmungsmitgliedstaat folglich auch nicht als steuerbarer innergemeinschaftlich...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Keine Umsatzsteuerfreiheit für private Kampfsportschule mit Gewinnerzielungsabsicht

Leitsatz Trotz vorliegender Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, wonach eine private Kampfsportschule auf einen Beruf vorbereitet (z. B. Sicherheitsberufe), handelt es sich bei deren Unterricht nicht um eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 4 Nr. 21 Buchst. a) UStG. Entscheidend ist insoweit, dass der Kampfsportunterricht nicht der der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen un...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG

Leitsatz Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 des Einkommensteuergesetzes nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet. Normenkette § 3 Nr. 28 EStG, § 2, § 4, § 5, § 6 AltTZG Sachverhalt Der Kläger war bei einer Konzerngesellschaft d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.2 Bestimmte auch bei Inlandslieferungen geltende Steuerbefreiungen

Gem. § 5 UStG ist eine Reihe von Gegenständen bei der Einfuhr in das Inland steuerfrei gestellt. Dabei handelt es sich zum einen um Gegenstände, für deren Lieferung im Inland auch eine Steuerbefreiung vorgesehen ist, wie Wertpapiere, gesetzliche Zahlungsmittel, sofern ihr Umsatz nicht wegen ihres Metallgehalts oder Sammlerwerts erfolgt, sowie alle im Inland gesetzlichen Zahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3 Steuerbefreiungen bei der Einfuhr

3.1 Steuerfreiheit für die der Einfuhr vorgelagerten Lieferungen Alle dem Einfuhrtatbestand im Inland vorgelagerten Lieferungen unterliegen grds. gem. § 4 Nr. 4b UStG der Steuerbefreiung. Sie gilt somit für die im Inland bewirkten Lieferungen von Nichtunionswaren, die sich noch in einem besonderen Verfahren befinden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung is...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.1 Steuerfreiheit für die der Einfuhr vorgelagerten Lieferungen

Alle dem Einfuhrtatbestand im Inland vorgelagerten Lieferungen unterliegen grds. gem. § 4 Nr. 4b UStG der Steuerbefreiung. Sie gilt somit für die im Inland bewirkten Lieferungen von Nichtunionswaren, die sich noch in einem besonderen Verfahren befinden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist, dass der Abnehmer, ein nachfolgender Abnehmer oder ein von di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.3 Anschlusslieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet

Systematisch weit bedeutsamer ist dagegen die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG, wonach generell Gegenstände von der Einfuhrumsatzsteuer befreit werden, wenn diese nach der Abfertigung zum freien Verkehr zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung[1] oder eines innergemeinschaftlichen Verbringens[2] genutzt werden. Gesetzliche Tatbestandsvoraussetzung ist seit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drittlandsgebiet / 2 Lieferungen in das Drittlandsgebiet

Versendet oder befördert der liefernde Unternehmer oder sein ausländischer Abnehmer[1] im Zusammenhang mit einer Lieferung die Gegenstände in das Drittlandsgebiet, so liegt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vor. Dies gilt auch für Lieferungen in die vom Gemeinschaftsgebiet ausgenommenen Landesteile anderer EU-Mitgliedstaaten. Im Gegensatz zur innergemeinschaftlichen Lieferun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleistu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 3.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielung tätig ist. Zum Umfang seiner unternehmerischen Betätigung gehört seine Rechtsanwaltstätigkeit. Da R das Fahrzeug ausschließlich für seine unternehmerischen Tätigkeiten verwendet, ist das Fahrzeug dem Unternehmen zuzuordnen. Ein Zuordnungswahlrecht ergibt sich für ihn nicht. Da R ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 4.2 Anmeldung durch Zusteller

Nach § 21a UStG gilt ein besonderes Verfahren für die Einfuhr von Sendungen bis zu einem Warenwert von 150 EUR durch einen Dienstleister. I.d.R. kann es sich hier nur um Post- oder Kurierdienste handeln, die schon in der Vergangenheit die Waren dem Zoll gestellt haben. Sie können im Namen und für Rechnung der Empfänger die Gegenstände zum freien Verkehr in der Gemeinschaft a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drittlandsgebiet / Zusammenfassung

Begriff Die Kategorie des Drittlandsgebiets hat insbesondere im Bereich der Warenlieferungen Bedeutung. Die Waren müssen über eine Grenze zum Drittlandsgebiet gelangt sein, damit der Umsatz steuerfrei als Ausfuhrlieferung abgerechnet werden kann. Auch die damit verbundenen Dienstleistungen der Güterspediteure, Lohnveredeler und Handelsvertreter unterliegen dann einer Steuerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 1 Definition des Einfuhrtatbestands

Ein Einfuhrtatbestand liegt vor, wenn ein körperlicher Gegenstand nach den zollrechtlichen Vorschriften vom Drittlandsgebiet in das Inland oder in die zum österreichischen Hoheitsgebiet gehörenden Gemeinden Jungholz und Mittelberg (Kleines Walsertal) gelangt. Neben dem "Gelangen" in das Inland setzt dies einen steuerbaren Vorgang, d. h. eine Abfertigung zum freien Verkehr in...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 4.1 Allgemeines

Durch die Zunahme des weltweiten Online-Handels und im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs im elektronischen Geschäftsverkehr ist ab 1.7.2021 die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Kleinsendungen (Warenwert geringer als 22 EUR, bisheriger § 1a EUStBV) entfallen. Es kommt daher auch bei (zollfreien) Sendungen an Privatpersonen und andere nichts...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6.2 Beibehaltung der Einkunftsart und weiterer Besteuerungsmerkmale

Rz. 107 Für die Besteuerung beim Rechtsnachfolger kommt es hinsichtlich des Umfangs der Steuerpflicht, etwaiger Steuerbefreiungen und der Einkunftsart auf die vom Vorgänger verwirklichten Merkmale an; im Übrigen, d. h. hinsichtlich Freibeträgen und Freigrenzen sowie dem Steuersatz, sind die Verhältnisse des Rechtsnachfolgers maßgeblich. Rz. 108 Ob die Einkünfte im Inland steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.4 Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung

In Umsetzung des Unionszollkodex der Union und der Zollverordnung legt die Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) eine Reihe von weiteren Befreiungen fest, von denen vor allem zu nennen sind (bis 30.6.2021:) Gegenstände in kleinen Mengen bzw. zu geringem Wert (bis zu 22 EUR – sog. Kleinsendungen), Werbedrucke für in der EU-ansässige Personen und Werbematerial für de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2.1 Verhältnis zu § 3 EStG

Rz. 2 Steuerbefreiungen nach § 3 EStG gelten auch für Entschädigungen gem. § 24 Nr. 1 EStG und nachträgliche Einkünfte nach § 24 Nr. 2 EStG, und zwar auch dann, wenn sie dem Stpfl. als Rechtsnachfolger zufließen. Einzelne Befreiungstatbestände sind speziell für Entschädigungen (Nr. 19, 25) und nachträgliche Einkünfte geschaffen worden (Nr. 27).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Feststehen des Leistungsorts

Rz. 30 Die Definition des Einzweck-Gutscheins erfordert, dass der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung feststeht, auf die sich der Gutschein bezieht. Diese Angabe ist notwendig, um die entweder im Inland oder im Ausland eintretenden Steuerfolgen zu bestimmen. Da die Bestimmung des Leistungsorts auch von der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers abhängen kan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck und Bedeutung der Steuerbefreiung

Rz. 13 § 8 UStG bezweckt neben anderen Vorschriften (Rz. 24, Rz. 25) die Begünstigung der unternehmerischen Seefahrt und internationalen Luftfahrt. Er trägt zu einer Sonderstellung der Unternehmer der Seeschifffahrt und der internationalen Luftfahrt bei, durch die diese Unternehmer weitgehend gleichsam außerhalb des Umsatzsteuerrechts gestellt werden. Da die Unternehmer der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 2 UStG

6.1.1 Luftfahrtunternehmer Rz. 138 Von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG sind nur Leistungen an Unternehmer erfasst, deren Unternehmen im Luftverkehr Beförderungsleistungen bewirken, und nur in unbedeutendem Umfang steuerfreie Beförderungen nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG (Rz. 10). In den Genuss der Steuerbefreiung gelangen daher nicht Leistungen an B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Unternehmer, Leistungsempfänger, Leistungskette

Rz. 26 Die Steuerbefreiungen in § 8 UStG sind ebenso wie in Art. 148 Buchst. c MwStSystRL dem Wortlaut dieser Bestimmungen nach an keine Voraussetzungen in Bezug auf den leistenden Unternehmer oder den Leistungsempfänger geknüpft. Der jeweilige Steuerbefreiungstatbestand stellt vielmehr auf bestimmte nach Beschaffenheit und Zweckbestimmung bezeichnete Gegenstände und sonstig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Kriegsschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 104 Steuerfrei sind die Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Kriegsschiffen, wenn die Versorgungsgüter für Fahrten bestimmt sind, bei denen ein Hafen oder Ankerplatz außerhalb des deutschen Küstengebietes angelaufen werden soll. Hierdurch soll die Versorgung von Kriegsschiffen im Inland der Versorgung in einem Hafen im Ausland gleichgestellt werden. Die Steuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.5 Internationaler Luftverkehr

Rz. 145 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG wird nur für Leistungen gewährt, die für Luftfahrtunternehmer bewirkt werden, die überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen. Diese Regelung entspricht dem Begriff des "entgeltlichen internationalen Verkehrs", wie er in Art. 148...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Erwerb durch die Seeschifffahrt (Erwerbsseeschifffahrt)

Rz. 58 Die für die Erlangung der Steuerbefreiung erforderliche Zweckbestimmung der Wasserfahrzeuge, die gem. § 8 Abs. 3 UStG nachgewiesen werden muss, bezieht sich nicht nur auf die befahrenen Wasserwege (Rz. 32ff.), sondern auch auf die Einsatzart der Seeschiffe. Von § 8 Abs. 1 UStG ist neben der Rettung Schiffbrüchiger (Rz. 66ff.) ausschließlich die Erwerbsseeschifffahrt b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Buchnachweis (§ 8 Abs. 3 UStG)

Rz. 160 Nach § 8 Abs. 3 UStG müssen die in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung buchmäßig nachgewiesen sein. Das BMF kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmen, wie der buchmäßige Nachweis zu führen ist. Von dieser Ermächtigung hat das BMF in § 18 UStDV Gebrauch gemacht. Nach § 18 UStDV sind die Vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1.1 Wasserfahrzeuge nach dem Zolltarif

Rz. 32 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG gilt nur für Seeschiffe, d. h. für Wasserfahrzeuge, die für die Seeschifffahrt geeignet sind. Voraussetzung für die Anwendung des § 8 Abs. 1 UStG ist somit zunächst die objektive Seetauglichkeit des betreffenden Wasserfahrzeugs. Nach Abschn. 8.1. Abs. 2 UStAE gehören zu diesen Wasserfahrzeugen insbesonde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.7 Vercharterungen und Vermietungen

Rz. 79 Steuerbefreite Vercharterungen kommen in der Schifffahrtspraxis in verschiedenen Formen vor. Es fallen darunter in erster Linie die Leistungen aus Raumfrachtverträgen (sog. Frachtcharter) i. S. d. § 556 Nr. 1 HGB.[1] Bezieht sich ein solcher Vertrag auf ein Schiff im Ganzen, so spricht man von Vollcharter. Bei Teilcharter und Raumcharter bezieht sich der Frachtvertrag...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 97 Die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Seeschiffen ist neu in das UStG 1980 aufgenommen worden. Jedoch kam es auch unter der Geltung des UStG 1967/1973 nicht zu einer Besteuerung der Lieferung von Versorgungsgegenständen an Unternehmer der Seeschifffahrt, weil diese Gegenstände aufgrund einer Verwaltungsanweisung[1] als Ausrüstungsgegens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.1 Luftfahrtunternehmer

Rz. 138 Von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG sind nur Leistungen an Unternehmer erfasst, deren Unternehmen im Luftverkehr Beförderungsleistungen bewirken, und nur in unbedeutendem Umfang steuerfreie Beförderungen nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG (Rz. 10). In den Genuss der Steuerbefreiung gelangen daher nicht Leistungen an Besitzer von Privat- oder S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausrüstungsgegenstände für Seeschiffe (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 88 Aufgrund von § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 UStG sind Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vermietungen von Ausrüstungsgegenständen steuerfrei, die für Seeschiffe der Erwerbsseeschifffahrt oder der Seenotrettung bestimmt sind. Für die Lieferung dieser Ausrüstungsgegenstände war eine entsprechende Steuerbefreiung bereits nach § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.4 Entgeltlicher Luftverkehr

Rz. 143 Die in § 8 Abs. 2 UStG bezeichneten Leistungen müssen für Unternehmer erbracht werden, die im internationalen Luftverkehr gegen Entgelt Beförderungsleistungen ausführen. Es ist nicht Voraussetzung für die Steuerbefreiung, dass der Luftfahrtunternehmer ausschließlich entgeltliche Luftverkehrsleistungen erbringt. Der Umfang des entgeltlichen Luftverkehrs ist für die St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.6 Keine Krankentransporte i. S. v. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG

Rz. 151a Vom 1.1.1994 – 30.6.2013 waren von der Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG Rettungsflüge, auch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift, ausgenommen. Die durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz [1] eingeführte Ergänzung der Vorschrift durch die Einfügung "und keine nach § 4 Nr. 17 Buchst. b steuerfreie Beförderungen dur...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Steuerbegü... / Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg. Das Finanzamt hat die vom Kläger begehrte Steuerbefreiung für das Familienheim zu Recht nicht gewährt. Eine Wohnung ist zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt, wenn der Erwerber die Absicht hat, die Wohnung selbst zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen und diese Absicht auch tatsächlich umsetzt. Nutzt der Erwerber das Familienheim nach dem Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3 Beförderungen im Luftverkehr

Rz. 140 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 UStG kann ein Unternehmer nur in Anspruch nehmen, der Beförderungen im Luftverkehr ausführt. Beförderungsleistungen erbringt, wer eine Tätigkeit ausübt, die auf die räumliche Fortbewegung von in seiner Obhut und Verantwortung befindlichen Personen oder Gütern zwischen zwei Punkten, Einstieg- bzw. Einlade- und Aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1.2 Seeschifffahrt

Rz. 49 Für die Gewährung der Steuerbefreiung reicht es nicht aus, dass ein Wasserfahrzeug allein die objektive Eignung für die Seeschifffahrt besitzt. Denn Wasserfahrzeuge, die unter Pos. 8901, 8902 00, 8904 00 und der Unterpos. 8903 92 10 und 8906 90 10 KN fallen, sind nur dann Gegenstände einer steuerfreien Leistung, wenn sie für die Seeschifffahrt bestimmt sind. Die begün...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.9 Schleppen, Lotsen und Bergen

Rz. 130 Das Schleppen, Lotsen und Bergen war bereits aufgrund von § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 7 UStG 1967/1973 steuerfrei. Die Besorgung dieser Leistungen ist nunmehr nach § 3 Abs. 11 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei. Gemäß Abschn. 8.1 Abs. 7 Nr. 7ff. UStAE handelt es sich i. A. um folgende Leistungen: Das Schleppen wird aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.10 Handelsübliche selbstständige Nebenleistungen

Rz. 132 Wie bereits nach § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 8 UStG 1967/1973 sind auch handelsübliche selbstständige Nebenleistungen, die mit einer der vorbezeichneten begünstigten Leistungen ausgeführt werden, gem. § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei. Für die Frage der Steuerfreiheit ist zunächst auf die jeweilige Hauptleistung abzustellen. Diese Leistungen f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Rettung Schiffbrüchiger

Rz. 66 Die spätere Ausdehnung (Rz. 12) der in § 8 Abs. 1 UStG genannten steuerfreien Leistungen auf Wasserfahrzeuge, die der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt sind, hat nichts daran geändert, dass von der Steuerbefreiung nur Wasserfahrzeuge erfasst werden, die ihrer Beschaffenheit nach Wasserfahrzeuge aus Unterpos. 8906 90 10 des KN für die Seeschifffahrt sind (Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Schiffsmakler

Rz. 115 Der Begriff des Schiffsmaklers ist nicht allein nach den Vorschriften des Handelsmaklers[1] zu bestimmen. Gemäß § 93 Abs. 1 HGB ist Handelsmakler, wer gewerbsmäßig für andere Personen die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Bodmerei, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.6 Güterbesichtiger

Rz. 126 Bei den Güterbesichtigern handelt es sich i. d. R. um vereidigte Sachverständige, die von verschiedenen Stellen damit beauftragt werden können, bei Frachtgeschäften gem. §§ 438, 610 HGB und § 61 Binnenschifffahrtsgesetz den Zustand und die Menge der Fracht festzustellen.[1] Ihre Leistungen waren nach § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG 1967/1973 steuerfrei. Eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vercharterungen von Ausrüstungsgegenständen (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 154 Voraussetzung für die Steuerbefreiung der Lieferungen, Instandsetzungen, Wartungen und Vermietungen von Ausrüstungsgegenständen ist, dass sie für Luftfahrzeuge bestimmt sind, die von Unternehmern der entgeltlichen internationalen Luftfahrt betrieben werden. Wird das betreffende auszurüstende Luftfahrzeug im grenzüberschreitenden Verkehr nicht eingesetzt, ist die Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.8 Hafenbetriebe, Beladen, Entladen

Rz. 128 Die Steuerfreiheit der Leistungen der Hafenbetriebe war bereits nach § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 6 UStG 1967/1973 vorgesehen. Hafenbetriebe sind solche Unternehmen, die Einrichtungen zum Anlegen von Schiffen (z. B. Kaianlagen, Vorrichtungen zum Festmachen von Schiffen, Warn- und Signalanlagen) unterhalten und die Möglichkeiten zum Umschlagverkehr bieten. Unter ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einordnung der Vorschrift in das EU-Recht

Rz. 25 Gem. Art 148 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten folgende Umsätze von der Steuer: die Lieferungen von Gegenständen zur Versorgung von Schiffen, die auf hoher See im entgeltlichen Passagierverkehr, zur Ausübung einer Handelstätigkeit, für gewerbliche Zwecke oder zur Fischerei sowie als Bergungs- oder Rettungsschiffe auf See oder zur Küstenfischerei eingesetzt sind, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.4 Lieferung von Wasserfahrzeugen

Rz. 69 Befreit ist gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG zunächst die Lieferung der in dieser Vorschrift genannten Wasserfahrzeuge. Es handelt sich vor allem um den Neubau eines Seeschiffes. Dieser stellt für gewöhnlich eine Werklieferung dar; denn die Werften bauen im Auftrag eines Bestellers das Schiff aus von ihnen selbst beschafften Stoffen. Auch Werklieferungen sind Lieferungen i....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.7 Schiffsklassifizierungsunternehmer

Rz. 127 Die Steuerbefreiung der Leistungen von Schiffsklassifizierungsunternehmern wurde gemäß Ergebnis der Besprechung des BMF mit den USt-Referenten der Länder im November 1973[1] bei Grunduntersuchungen von Schiffen, laufenden Besichtigungen und Havariebesichtigungen gewährt. Aufgabe der Schiffsklassifizierungsunternehmer ist vor allem die Bauaufsicht bei Schiffsneubauten...mehr