Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Update: Neuregelungen für K... / I. Kleinunternehmerregelung für im Inland ansässige Kleinunternehmer

Allgemeines: § 19 UStG ist systematisch nunmehr als Steuerbefreiung ausgestaltet. Kommen verschiedene Steuerbefreiungsvorschriften in Betracht, geht die Steuerfreiheit des § 19 UStG systematisch insoweit den anderen Steuerbefreiungen vor.[1] Für im Inland und den Gebieten i.S.v. § 1 Abs. 3 UStG ansässige Kleinunternehmer (nachfolgend als inländische Kleinunternehmer bezeichne...mehr

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Update: Neuregelungen für K... / III. Sonstige Änderungen

Innergemeinschaftliche Erwerbe: Da der Kleinunternehmer systematisch nunmehr steuerfreie Umsätze erbringt, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen (vgl. auch § 15 Abs. 3 Satz 2 UStG n.F.), wurde § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStG aufgehoben. Der Kleinunternehmer fällt aufgrund seiner unechten steuerfreien Umsätze daher ab 1.1.2025 bezüglich der innergemeinschaftlichen Erwerbe...mehr

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Update: Neuregelungen für K... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Grebe / Dipl.-Finw. (FH) Holger Raudszus[*] Im Zentrum der zum 1.1.2025 EU-weit von den Mitgliedstaaten umzusetzenden Änderungen steht die Aufhebung der Beschränkung der Steuerbefreiung auf inländische Kleinunternehmer. In Deutschland hat der Gesetzgeber die notwendigen Änderungen in den §§ 19, 19a UStG umgesetzt. Der Bundestag hat das JStG 2024 in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Persönlicher Geltungsbereich der Steuerbefreiung

Rz. 16 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG gilt für alle Unternehmer, die entsprechende Umsätze ausführen (sie gilt im Übrigen auch für Land- und Forstwirte, die der Durchschnittsatzbesteuerung unterliegen – § 24 Abs. 1 S. 2 UStG). Umsätze nach § 4 Nr. 10 UStG gehören, wenn sie Hilfsumsätze sind, nicht zum Gesamtumsatz der Kleinunternehmer i. S. v. § 19 Abs. 3 UStG.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Sachlicher Geltungsbereich der Steuerbefreiung

1.5.1 Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses Rz. 17 Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG ist das VersStG in der jeweils geltenden Fassung[1] maßgebend. Im Gegensatz zu § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG, wonach Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses umsatzsteuerfrei sind, ist Gegenstand der VersSt nicht das Versicherungsverhältnis al...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.5 Formwechselnde Umwandlung und personenbezogene Steuerbefreiung

Rz. 16d Interessant gestaltet sich die Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG, wenn die formwechselnde Umwandlung und personenenbezogene Steuerbefreiungen zusammentreffen. Praxis-Beispiel An der A-KG waren B mit 50 % sowie deren Kinder C und D mit jeweils 25 % als Kommanditisten beteiligt. Die Komplementärin A-Verwaltungs-GmbH war an dem Vermögen der A-KG nicht beteiligt. Die Komman...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 10 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL. Danach haben die Mitgliedstaaten "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden", von der USt zu befreien. Die Regelung unterscheidet also zwischen den Versicherungsumsätzen an sich und den damit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.7 Einschränkung des Wirkungsbereichs der neuen Regelung

Rz. 16f § 5 Abs. 3 GrEStG dient der Vermeidung von Steuerausfällen, indem durch die dort geregelte Mindestbehaltefrist verhindert werden soll, dass Grundbesitz steuerbegünstigt in eine Gesamthand eingebracht und unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Anteilsübertragung steuerfrei weitergegeben wird.[1] Die Vorschrift zielt somit darauf ab, nur für solche Einbringungsvo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 4 Nr. 10 UStG regelt die Steuerbefreiung für zwei Arten von Versicherungsleistungen: Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. Versicherungsteuergesetzes – VersStG –[1]; diese Steuerbefreiung verhindert eine Doppelbelastung, weil Versicherungsprämien der Versicherungsteuer (VersSt) als besondere Verkehrsteuer unterliegen. Da seit 1995 der Regelsteu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5.4 Nebenleistungen

Rz. 21 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG kann sich im Einzelfall auch auf unselbstständige Nebenleistungen von unter § 4 Nr. 10 UStG fallenden Hauptleistungen beziehen, auch wenn die Nebenleistungen an sich nicht unter das VersStG fallen. Andererseits, wenn die Hauptleistung nicht nach § 4 Nr. 10 UStG steuerfrei ist, gilt dies entsprechend für Nebenleistungen, auch we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Steuerfrei nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG 1980 sind im Gegensatz zu § 4 Nr. 9 UStG 1973[1] Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. VersStG. Diese klarstellende Neuformulierung bedeutet, dass alle auf der Basis eines Versicherungsverhältnisses erbrachten Leistungen umsatzsteuerfrei sind, also nicht nur die Gewährung von Versicherungsschutz durch de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buch- und Belegnachweis / 1 Vollständiger Buch- und Belegnachweis sichert Vertrauensschutz

Nach den Rechtsprechungsgrundsätzen ist zwar der Buch- und Belegnachweis nur ein Indiz und nicht explizit materiell-rechtliche Voraussetzung der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen. Dennoch wird ohne einen formell vollständigen Buch- und Belegnachweis i. S. d. § 6 Abs. 4 UStG i. V. m. §§ 9 und 10 UStDV bzw. § 6a Abs. 3 UStG i. V. m. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Nicht steuerfreie Umsätze

Rz. 49 Nicht unter § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG fallen Umsätze, die nicht auf einem Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG beruhen. Dies gilt insbesondere für sog. Kautionsversicherungen, durch die sich der Versicherer verpflichtet, für den Versicherungsnehmer Bürgschaft oder sonstige Sicherheit zu leisten. Diese Verträge gelten nach § 2 Abs. 2 VersStG nicht als Versicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buch- und Belegnachweis / Zusammenfassung

Begriff Innergemeinschaftliche Lieferungen sowie Ausfuhrlieferungen sind unter Beachtung der in § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG sowie § 4 Nr 1a i. V. m. § 6 UStG normierten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit. Wichtig für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit ist, dass der Unternehmer die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen kann. Diese Nachweispflicht hat jedoch keinen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5.1 Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses

Rz. 17 Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG ist das VersStG in der jeweils geltenden Fassung[1] maßgebend. Im Gegensatz zu § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG, wonach Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses umsatzsteuerfrei sind, ist Gegenstand der VersSt nicht das Versicherungsverhältnis als solches, sondern die Zahlung des Versicherungsentgelts.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Definition

Rz. 54 Die Verschaffung eines Versicherungsschutzes liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt. Der Begriff Versicherungsschutz setzt also das Zustandekommen eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. VersStG voraus.[1] Umfasst werden dabei alle Versicherungsarten, wie z. B. Lebens-, Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buch- und Belegnachweis / 2 Unterscheidung von Beförderungs- und Versendungslieferung notwendig

Primäre Voraussetzung für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder einer Ausfuhrlieferung ist, dass dem Umsatz eine grenzüberschreitende Warenbewegung zuzuordnen ist. Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet dabei zwischen Beförderungs- und Versendungslieferungen. Eine Beförderungslieferung liegt nach § 3 Abs. 6 Satz 2 UStG dann vor, wenn der Lieferant oder der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5.2 Verschaffung von Versicherungsschutz

Rz. 19 Die Verschaffung eines Versicherungsschutzes i. S. v. § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt. Der Begriff Versicherungsschutz umfasst alle Versicherungsarten wie z. B. Lebens-, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Diebstahl-, Feuer- und Hausra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buch- und Belegnachweis / 5 Belege in Fällen einer Bearbeitung oder Verarbeitung vor der Ausfuhrlieferung

Es ist sowohl für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung als auch der Ausfuhrlieferung unschädlich, wenn die Gegenstände vor ihrer Verbringung in das Bestimmungsland durch Beauftragte des Lieferers oder des ausländischen Abnehmers noch be- oder verarbeitet werden (Lohnveredelung). Der Lieferer ist immer auf die Ausstellung einer Be­scheinigung des beauftra...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buch- und Belegnachweis / 3.2 Gelangensnachweis

Die aus unionsrechtlichen Gründen im Gesetz verankerte Gelangensvermutung kann gem. § 17b Abs. 1 Satz 1 UStDV vom liefernden Unternehmer durch einen Gelangensnachweis ersetzt werden, der ihm Rechtsklarheit über die vorzulegenden Belege im Falle einer Außenprüfung verschafft. Dem liefernden deutschen Unternehmer ist daher anzuraten, die belegmäßige Nachweisführung mit den in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buch- und Belegnachweis / 3.3 Besondere Vorsicht in Einzelfällen

Im Zusammenhang mit der intensiven Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs haben sich die Anforderungen an den Belegnachweis – gestützt auf die hierzu in den letzten Jahren ergan­gene Rechtsprechung – erheblich verschärft. In den Versendungsfällen [1] sollte daher, vor allem bei der Selbstabholung durch von Kunden beauftragte Personen, deren Bevollmächtigung zur Entgegennahme der W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5.3 Unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 20 Unter § 4 Nr. 10 UStG fallen wegen des Bezugs auf Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auch unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b bzw. § 3 Abs. 9a UStG. Damit ist insbesondere die unentgeltliche Verschaffung von Versicherungsschutz durch den Unternehmer für private, nicht auf dem Arbeits- oder Dienstverhältnis beruhende Zwecke seines Personals nach § 4 Nr. 10 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buch- und Belegnachweis / 4.2 Ersatz- und Alternativbelege in Beförderungsfällen

Kann oder muss das IT-Verfahren "ATLAS" vom Lieferanten nicht in Anspruch genommen werden, muss der Unternehmer einen Ausfuhrbeleg mit folgenden Angaben führen[1]: Name und Anschrift des liefernden Unternehmers Menge und handelsübliche Bezeichnung des ausgeführten Gegenstands Ort und Tag der Ausfuhr Ausfuhrbestätigung der den Ausgang des Gegenstands aus dem Gemeinschaftsgebiet ü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 1 Vorbemerkungen zu den §§ 5 und 6 GrEStG

Rz. 1 Die §§ 5 und 6 GrEStG ermöglichen, dass ein Grundstück eines Gesamthänders auf die Gesamthand übergeht und umgekehrt, ohne dass insoweit Grunderwerbsteuerbelastung eintritt. Gesamthandsgemeinschaften sind grunderwerbsteuerrechtlich selbstständige Rechtsträger. Das Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehört der Gesellschaft selbst. Das Vermögen einer Gesamthandsgemeinsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buch- und Belegnachweis / 4.1 Ausgangsvermerk im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr

Bei Ausfuhrlieferungen werden die zollamtlichen Belege auch für Umsatzsteuerzwecke genutzt. Da im Ausfuhrverfahren mittlerweile grundsätzlich das IT-System ATLAS-Ausfuhr[1] zu nutzen ist, gilt der in Form eines pdf-Dokuments übermittelte "Ausgangsvermerk" bzw. "Alternativ-Ausgangsvermerk"[2] auch als Belegnachweis für die Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung.[3] Dies gilt un...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 4 Übergang von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand (§ 5 Abs. 2 GrEStG)

Rz. 12 Die Steuer wird insoweit nicht erhoben, als der Veräußerer an dem Vermögen der Gesamthand beteiligt ist. Seine Beteiligung am Gewinn und Verlust ist nicht maßgebend.[1] Es handelt sich um eine Steuerbegünstigung, die sich prozentual nach der Vermögensbeteiligung bemisst.[2] Praxis-Beispiel A ist Alleineigentümer eines Grundstücks, welches er auf die ABC-KG überträgt. A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Versicherungsentgelt unterliegt nicht VersSt – § 4 Nr. 10 Buchst. a S. 2 UStG

Rz. 48 Die Steuerbefreiung für Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses gilt nach § 4 Nr. 10 Buchst. a S. 2 UStG auch dann, wenn die Zahlung des Versicherungsentgelts nicht der VersSt unterliegt. Damit sind die Fälle angesprochen, in denen nach § 1 Abs. 2 bis 4 VersStG das Besteuerungsrecht nicht der Bundesrepublik Deutschland, sondern einem anderen EU-Mitgliedst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 2 Anwendungsbereich der Rechtsnormen

Rz. 4 Die §§ 5 und 6 GrEStG enthalten Steuerbefreiungen für Rechtsvorgänge, die auf den Übergang eines Grundstücks zwischen einer Gesamthand und den an der Gesamthand beteiligten Personen gerichtet sind. Für Erwerbsvorgänge von oder durch juristische Personen sind die Befreiungsvorschriften der §§ 5 und 6 GrEStG nicht anwendbar.[1] Die Anwendung des § 5 GrEStG ist nicht nur a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 3.6 Keine Erschaftsteuerbefreiung für Erwerb von Wohneigentum ohne Selbstnutzung

Steuerfrei ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG u. a. der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten Grundstück i. S. d. § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG durch Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsrentenstärkungsgese... / 3 Verzicht auf die Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung und die Pauschalbesteuerung[1] können grundsätzlich gleichzeitig angewandt werden. Jedoch verringert sich der steuerfreie Höchstbetrag um den pauschal versteuerten Betrag. Bisher musste der Arbeitnehmer für die Weiteranwendung der Pauschalbesteuerung für die Beiträge an eine Direktversicherung für die Dauer des Dienstverhältnisses gegenüber dem Arbeitgebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 3 Steuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen

3.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern dienen, gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Liegt ohnehin kein Arbeitslohn vor, hat die Steuerbefreiung lediglich deklaratorische Bedeutung. Sie gilt aber ausdrücklich auch für Weiterbildungsleistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 5 Ausschluss bzw. Einschränkung der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG

Rz. 15 Die aus der grunderwerbsteuerrechtlichen Selbstständigkeit der Gesamthandsgemeinschaften und der grundsätzlichen Irrelevanz des Wechsels in ihrem Personenstand herrührenden Gestaltungsmöglichkeiten, die es unter bestimmten weiteren Voraussetzungen gestatten, ein Grundstück steuerfrei auf einen anderen Rechtsträger zu übertragen, haben zu erheblichen Missbräuchen gefüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sterbegeld

Begriff Sterbegeld wird durch den Arbeitgeber an die Angehörigen eines verstorbenen Arbeitnehmers gezahlt. Lohnsteuerrechtlich stellt das Sterbegeld trotz Tod des Arbeitnehmers den Zufluss von Arbeitslohn dar. Der Arbeitslohnbegriff schließt grundsätzlich auch die Lohnzahlung an Hinterbliebene ein. Wird Sterbegeld gewährt, handelt es sich hierbei um einen sonstigen Bezug, de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 3 Übergang von einer Gesamthand in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten Person

Rz. 4 Beim Übergang eines Grundstücks aus dem gesamthänderisch gebundenen Vermögen in das Alleineigentum einer an der Gesamthand beteiligten natürlichen oder juristischen Person (Gesamthänder) wird die Steuer nach § 6 Abs. 2 S. 1 GrEStG in Höhe des Anteils nicht erhoben, zu dem der Erwerber an dem Vermögen der Gesamthand – ggf. Auseinandersetzungsanteil – beteiligt ist. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 3.3 Keine weiteren Voraussetzungen

Die gesetzliche Steuerbefreiung enthält keine weiteren Voraussetzungen. Z. B. ein erfolgreicher Abschluss oder die Zusage der Kostenübernahme im Vorfeld sind nicht erforderlich. Die Anrechnung auf die Arbeitszeit ist ein starkes Indiz für die Steuerbefreiung, aber keine Voraussetzung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 3.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit

Für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern dienen, gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Liegt ohnehin kein Arbeitslohn vor, hat die Steuerbefreiung lediglich deklaratorische Bedeutung. Sie gilt aber ausdrücklich auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / 3.2 Weiterbildung nach § 82 SGB III

Ausdrücklich steuerbefreit sind auch Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten für Maßnahmen nach § 82 Abs. 1 und 2 SGB III. Dort sind die Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer gebündelt. § 82 SGB III umfasst Weiterbildungen, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die übe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 5.2 Ausnahmen von der Versagung der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG

Rz. 18 § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG kommt nicht zur Anwendung, wenn die Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung auf einer Schenkung i. S. d. § 3 Nr. 2 GrEStG beruht. Denn § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus und ist daher einschränkend dahin gehend auszulegen, dass – trotz der Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des gru...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.2 Steuerfreie Weiterbildungsleistungen

Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers sind steuerfrei.[1] Liegt ohnehin kein Arbeitslohn vor, hat die Steuerbefreiung lediglich deklaratorische Bedeutung. Die gesetzliche Steuerbefreiung gilt ausdrücklich für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Dazu zählen z. B. auch Sprach- oder Computerkurse, ...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.5 Keine weiteren Voraussetzungen

Die gesetzliche Steuerbefreiung enthält keine weiteren Voraussetzungen. Beispielsweise sind ein erfolgreicher Abschluss oder die Zusage der Kostenübernahme im Vorfeld nicht erforderlich. Bereits ohne gesetzliche Regelung war die Anrechnung von Fortbildungsmaßnahmen auf die Arbeitszeit ein Indiz, aber keine Voraussetzung, um eine Lohnsteuerbelastung zu verneinen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung/Weiterbildung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Fortbildung handelt es sich um eine Bildungsmaßnahme in einem bereits erlernten Beruf. Ziel der Fortbildung ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und die während der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Anzuwenden sind die Grundsätze des Berufsbildungsgesetzes. Von der Fortbildu...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 6 Fortbildungskosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben

Fortbildungskosten, die der Arbeitgeber nicht übernimmt, sind regelmäßig im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers als Werbungskosten abzugsfähig. Durch die Steuerbefreiung auf Arbeitgeberseite ergeben sich keine Änderungen für den Werbungskostenabzug.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 6 Sperrklausel des § 6 Abs. 4 GrEStG

Rz. 20 Sämtliche Vergünstigungen des § 6 Abs. 1 bis 3 GrEStG stehen unter dem Vorbehalt der Sperrklausel des § 6 Abs. 4 GrEStG. Danach sind die genannten Vergünstigungen insoweit ausgeschlossen, als der erwerbende Gesamthänder innerhalb von 5 Jahren vor dem Erwerbsvorgang seinen Anteil an der Gesamthand durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat.[1] Entsprechendes gilt...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 4.5 Kosten für Führerschein

Vor Einführung der Steuerbefreiung konnten nur die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine Fahrzeugklasse, die im privaten Alltagsleben nicht üblich ist, vom Arbeitgeber ohne Lohnsteuerbelastung ersetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich daran auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage nichts geändert hat. In Betracht kommen die Aufwendungen für de...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 4.1 Online-Fortbildungen

Das Format der Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme ist für die Anwendung der Steuerbefreiung unerheblich. Deshalb können sowohl Video-Schulungen als auch eLearning-Angebote ohne einen Dozenten begünstigt und damit steuerfrei sein.[1]mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / Zusammenfassung

Überblick Eine Fortbildung erfolgt in vielen Fällen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse und stellt keinen Arbeitslohn dar. Inzwischen bleiben Weiterbildungsleistungen durch den Arbeitgeber gesetzlich steuerfrei. Das gilt auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Die Beitragspflicht in de...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.3 Weiterbildung nach SGB III

Ebenso steuerfrei bleiben Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten für Maßnahmen nach § 82 SGB III.[1] In § 82 SGB III sind die Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer gebündelt. Die Vorschrift umfasst Weiterbildungen, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über eine ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kundenbindungsprogramme / 3.1 Vielflieger-Programm Miles & More

Das bekannteste Prämienprogramm zur Kundenbindung ist das Vielflieger-Programm "Miles & More" der Lufthansa. Aber auch viele andere Fluggesellschaften nutzen inzwischen vergleichbare Prämienmodelle. Der Wert der Prämie richtet sich hierbei im Wesentlichen nach der Anzahl der zurückgelegten Flugkilometer. Die Bonuspunkte werden auch Fluggästen gutgeschrieben, die im Auftrag u...mehr