Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1770g Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie etwa auch bei § 3 Nr 33, 34, 34a EStG ergibt sich aus dieser Formulierung, dass eine Umwandlung bestehender Gehaltsansprüche nicht möglich ist. Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096; s Rn 397d–397e.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI

Rn. 1271 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Seit 01.04.1995 gewährt § 37 SGB XI ein Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, gestaffelt nach den drei Pflegestufen bzw seit 01.01.2017 nach den 5 Pflegegraden, jedoch nur für die Pflegegrade 2–5 (s Rn 1277b, zu Pflegegrad 1 s Rn 1271b). Dies setzt voraus unter anderem, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang en...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Entstehungsgeschichte

Rn. 205 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 3a des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809) änderte § 3 Nr 5 EStG, und zwar grds (s Rn 206) mit Wirkung ab VZ 2013 (Art 2 Nr 39a des Gesetzes). Der Gesetzgeber nahm am Entwurf zum JahressteuerG 2013 (s BR-Drucks 139/13) ausfüh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Beitragserstattungen (= Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG)

Rn. 177c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG bedeutet nicht, dass auch die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rentenbeitragserstattung nach § 210 Abs 1a iVm Abs 2 (= Wartezeit) SGB VI vorliegen müssen (keine Rechtsgrund-, sondern eine Rechtsfolgenverweisung!); es genügt – aus Gründen der Gleichbehandlung heraus –, dass sich die jeweiligen Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 524 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Trennungsgelder waren ebenfalls von § 3 Nr 13 S 1 EStG aF umfasst. Sie mussten jedoch auf gesetzlicher Grundlage basieren; ein Rechtsanspruch aufgrund betrieblicher Übung genügte nicht (dh, solche Trennungsgelder waren stpfl, s BFH BFH/NV 1994, 857).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbe) Tätigkeit auch beim ArbG des Hauptberufs?

Rn. 1014d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Nebenberuflich" kann eine Tätigkeit auch beim ArbG des Hauptberufs ausgeübt werden (FG Köln EFG 1995, 416 rkr; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 26 EStG Rz 12), aber nur, wenn kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebentätigkeit besteht. Ein solcher (steuerschädlicher) Zusammenhang besteht aber nur, wenn beide Tätigkeiten gl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gda) Die Rechtsfolge aus § 7 Abs 1 AStG (§ 10 Abs 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1551 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 10 Abs 1 S 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 enthielt eine Legaldefinition und eine Berechnungsformel des Hinzurechnungsbetrages: Waren die abzuzieh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab VZ 2023)

Rn. 1066b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (vom 04.05.2021, BGBl I 2021, 882) ersetzte mit Wirkung ab VZ 2023 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) die Worte "Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB" durch "Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB". Es handelt sich um eine Anpassung an die neue Rechtslage der Reform de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / afc) Die betriebliche Gesundheitsförderung

Rn. 1239 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 20a Abs 1 S 1 SGB V aF erbrachten die Krankenkassen Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), um unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale zu erheben und Vorschläge zur Verbesserung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Europarecht

Rn. 372a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beim Begriff der "öffentlichen Mittel" (s Rn 374ff) wird man auch EU-/EWR-ausländische öffentliche Kassen aus europarechtlichen Gründen einzubeziehen haben (europarechtskonforme Auslegung der Vorschrift), wenn sie den Anforderungen lt s Rn 374 ff entsprechen (aA wohl Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11 EStG Rz 4).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) Der Vermittlungsgegenstand

Rn. 1256 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der fremde Dienstleister darf anstatt Beratungsleistungen auch Betreuungspersonen vermitteln. Aus dem Wort "hierfür" folgt, dass die vermittelten Personen entweder Kinder (s Rn 1252) oder pflegebedürftige Angehörige (s Rn 1253, 1253a) betreuen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Vergleich von § 3 Nr 71 EStG aF und § 3 Nr 71 Buchst a EStG nF

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Die Höhe des Elterngeldes (§ 2 BEEG)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die Quelle der Bezüge: öffentliche Mittel oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

fa) Überblick Rn. 373b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11 S 1 EStG sieht 2 verschiedene Quellen der Bezüge vor: fb) Öffentliche Mittel (§ 3 Nr 11 S 1 EStG Fall 1) fba) Definition Rn. 374 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Mittel" sind solche, die aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistungen der Länder (§ 3 Nr 67 EStG aF Fall 2 = § 3 Nr 67 Buchst a EStG nF Fall 2)

Rn. 2441 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 "Vergleichbar" waren die Leistungen der Länder, wenn sie mit derselben Zielrichtung in vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang gewährt werden, zB das Bayerische LandeserziehungsgeldG vom 09.07.2007, GVBl 2007, 442 (in Kraft getreten ab 01.01.2007, Außerkraftsetzung mit Ablauf des 31.08.2016, Art 15 des Gesetzes) mit folgenden Sätzen (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 397d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 407, 1215, 1232, 1246e, 1248, 1248a, 1770g; ebenso Hörster, NWB 23/2021, 1652; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11a EStG Rz 3f). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Personen der Leistungsbeziehung

Rn. 1295 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber erwähnt den ArbG als den "Leistenden", der ArbN (§ 1 LStDV) wird nicht ausdrücklich erwähnt, es kann jedoch aus logischen Gründen niemand anderes gemeint sein. ME muss es "sein" ArbN sein, also kein ArbN eines anderen Unternehmens. Gemeint sind ArbN iSd § 1 LStDV, dh also auch "Betriebspensionäre" (glA Ross in Frotscher/Geu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Europarecht

Rn. 2223a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Wortlaut nach begünstigt § 3 Nr 64 EStG nur ArbN, die von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen. EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts sind derzeit nicht begünstigt. Rn. 2223b St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Nachweispflichten

Rn. 739 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei ArbN der Steuerklassen III, IV oder V (s dazu § 38b EStG) unterstellte R 9.11 Abs 10 S 3 LStR 2011 ohne weiteres, dass sie einen eigenen Hausstand hatten. Bei anderen ArbN durfte der ArbG den eigenen Hausstand nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich erklärten, dass sie neben der Zweitwohnung am Beschäftigungsort außerhalb des Beschäft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Mutterschaftsgeld nach § 13 MuSchG, § 200 RVO, § 29 KVLG, die Sonderunterstützung für im Familienhaushalt beschäftigte Frauen, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem MuSchG sowie der Zuschuss bei Beschäftigungsverboten für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag während einer Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG)

ea) Überblick Rn. 46 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 1 Buchst d EStG stellt von der ESt frei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Zeitlicher Anwendungsbereich des § 18 Abs 1 Nr 4 EStG

Rn. 1516a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Im Gegensatz zu § 3 Nr 40a EStG (in § 52 Abs 4e EStG) enthielt das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital keine spezielle zeitliche Anwendungsvorschrift für § 18 Abs 1 Nr 4 EStG. Daher war unklar, ob § 18 Abs 1 Nr 4 EStG die Regelung der Tz 26 des BMF vom 16.12.2003, BStBl I 2004, 40 verdrängte. Die FinVerw stellte klar (FinMin Bayern vom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1620 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 43 EStG stellt folgende Zuwendungen steuerfrei: Rn. 1620a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift ist kon...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) LSt-Pauschalierungsmöglichkeit im Falle Übereignung des Fahrrads (§ 40 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG)

Rn. 1303 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 40 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG ermöglicht die LSt-Pauschalierung, wenn der ArbG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches Fahrrad, das kein Kfz iSd § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG ist, übereignet.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Wer Fahrzeugeigentümer ist, ist unerheblich

Rn. 1770k Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Da sich die Steuerfreiheit auf das elektrische Aufladen dieser Fahrzeuge bezieht, aber nicht danach unterschieden wird, wer dessen Eigentümer ist, kann sich das Aufladen beziehen (BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, 972 Tz 11): auf Fahrzeuge im Eigentum des ArbN oder auf Fahrzeuge im Eigentum des ArbG, die dem ArbN auch privat überlassen werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2220 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 64 EStG betrifft ArbN Rn. 2221 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift, durch StÄndG 1992 (vom 25.02.1992, BGBl I 1992, 297) neu gefasst, ist konstitutiv, andernfalls läge stpfl Arbeitslohn vor. Durch S 1 und 2 einerseits und S 3 andere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bsp für nicht steuerbefreite Leistungen

Rn. 265a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nicht steuerfrei sind dagegen: die Altersruhegelder nach § 25 AVG, auch wenn Ersatzzeiten nach § 28 Abs 1 Nr 4 AVG, der Wiedergutmachungscharakter hat, auf die erforderlichen Versicherungszeiten angerechnet worden sind (BFH BStBl II 1975, 884); die Leistungen nach § 19 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Körperschaftsteuerrecht

Rn. 1603 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zur Anwendbarkeit des § 3 Nr 42 EStG für Körperschaften s Rn 20. Rn. 1604–1619 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Keine private Hardware des ArbN

Rn. 1681 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Privatnutzung der Privat-Hardware des ArbN erfasst die Vorschrift nicht (§ 3 Nr 45 S 1 EStG ist insoweit auch nicht analog anzuwenden, BFH BStBl II 2004, 958), ggf kommt aber eine Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG in Frage (s Rn 1697ff). Erstattet der ArbG dem ArbN daher die Kosten seines privaten Internetanschlusses...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fce) Das Zubehör zu betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und betrieblichen Telekommunikationsgeräten

Rn. 1685 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insoweit handelt es sich um eine rückwirkende Erweiterung des § 3 Nr 45 S 1 EStG (s Rn 1672). Als Zubehör dürften beispielsweise PC-/Notebook-Taschen, Kabel, Netzgeräte zählen (s Rn 1682), ebenso externe Festplatten, USB-Sticks (glA Hechtner, NWB 15/2012, 1216). ME sollte man hier nicht kleinlich verfahren. Wenn der ArbN, da etwa der Bilds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Leistungsgrundlage

Rn. 409a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes (BT-Drucks 20/1111, 19) war noch vorgesehen, dass die Gewährung aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgen muss. Auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 20/1906, 44) wurde das gestrichen; s auch Hörster, NWB 26/2022, 1832. Somit sind auch begünstigt: Leistungen aufgrund Tarifve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Allgemeines

Rn. 2151 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 62 S 2 EStG befreit Zuschüsse des ArbG zu Aufwendungen des ArbN für bestimmte Leistungen von der ESt, wenn der ArbN von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit worden ist. Dazu bedarf es eines Antrags (FG BdW EFG 2000, 542 rkr; s Rn 2152). Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, solche freiwilligen Zusc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Das elektrische Aufladen eines E- oder Hybridelektrofahrzeugs iSd § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 Hs 2 EStG

ea) Die begünstigten Fahrzeuge Rn. 1770i Stand: EL 170 – ET: 01/2024§ 3 Nr 46 EStG nF nimmt für die Definition des E- oder Hybridelektrofahrzeugs Bezug auf § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 Hs 2 EStG. Daraus folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Dienst-/Auftraggeber können nicht sein

Rn. 966 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dienst- bzw Auftraggeber bzw begünstigte Tätigkeiten können nicht sein (dh § 3 Nr 26 EStG erfasst folgende Fälle nicht): soweit die Tätigkeit für nicht gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen erfolgt; soweit die Tätigkeit im Rahmen eines stpfl wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 64 AO) einer gemeinnützigen, mildtätigen oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Zeitraum der Gewährung der Leistungen

Rn. 410g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur zwischen 26.10.2022 (das ist der Tag nach der Verkündung des Gesetzes) und 31.12.2024 gewährte Leistungen sind begünstigt. Damit ist genügend Zeit, um eine solche "Prämie" (im untechnischen Sinn) auszuzahlen. Dies ist zu begrüßen. Rn. 410h Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeint ist der Zufluss beim ArbN in diesem Zeitraum (glA Jahn, NWB 46/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Geld- und Sachbezüge, die Zivildienstleistende nach § 35 ZDG erhalten (§ 3 Nr 5 Buchst b EStG aF)

Rn. 213 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 5 Buchst b EStG aF behandelte ebenfalls wie Buchst a Geld- und Sachbezüge bzgl der Steuerfreistellung gleich. Rn. 214 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Es musste sich um Zivildienstleistende iSd ZDG handeln. § 35 Abs 1 ZDG verweist grundsätzlich in Fragen der Fürsorge, der Geld- und Sachbezüge, der Reisekosten und des Urlaubs auf die Bestimm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebb) Die Ausnahme

Rn. 1869 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der BFH (BFH BStBl III 1966, 607; BStBl II 1972, 137; 1976, 134; 1995, 906; 2004, 129; BFH/NV 1991, 820) lässt den pauschalen Auslagenersatz ausnahmsweise steuerfrei, wenn es sich um kleinere Beträge handelt, die erfahrungsgemäß die Höhe des entstandenen Aufwands nicht übersteigen. Rn. 1869a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Unter diesen Vorausset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Veräußerungsgewinne (§ 11 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1553 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 11 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 nahm aus der Hinzurechnungsbesteuerung Folgendes heraus, um eine doppelte Hinzurechnung zu vermeiden: Gewinne, die die ausländische Gesellschaft aus der Veräußerung der Anteile an einer anderen ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft iSd § 16 REITG sowie aus deren Auflösung oder der Herabsetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Hörster, Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines ZollkodexAnpG – eigentlich ein "JStG 2015", NWB 41/2104, 3082; Paintner, Das Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften im Überblick, DStR 2015, 1.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 407 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11c, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 2150 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In § 3 Nr 62 EStG wurde durch Art 9 Nr 2d des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetz (BetriebsrentenG vom 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214) mit Wirkung ab 01.01.2018 (Art 17 Abs 1 des Gesetzes) der S 4 aufgehoben. Die Regelung (eingefügt 1979) sollte eine Benachteiligung der Grenzgänger zur Sc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Überblick über den Inhalt der Regelung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Tatbestandsmerkmale der Vorschrift im Überblick

Rn. 406 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Überblick über die Vorschriftmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dab) Vergabe der Stipendien nach den vom Geber erlassenen Richtlinien (§ 3 Nr 44 S 3 Buchst b EStG Voraussetzung 2)

Rn. 1645a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ferner müssen sie nach den vom Stipendiengeber (§ 3 Nr 44 S 1, 2 EStG) erlassenen Richtlinien vergeben werden, also nicht willkürlich (BFH vom 29.09.2022, VI R 34/20, BStBl II 2023, 142). Der Gesetzgeber wollte dadurch eine möglichst weitgehende Bindung der vergebenden Stelle an die Richtlinien des Gebers erreichen (BFH BFH/NV 2013, 29 un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jb) Beitragsermäßigung oder Prämienrückzahlung

Rn. 394c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Steuerfreiheit macht es also keinen Unterschied, ob der gesetzliche Krankenversicherungsträger dem Empfänger wegen nicht beanspruchter Beihilfeleistungen den Beitrag ermäßigt oder Versicherungsbeiträge (Prämien) zurückzahlt, da dies wirtschaftlich letztlich auf dasselbe hinausläuft.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Die Auslandsentsendung muss für einen begrenzten Zeitraum erfolgen

Rn. 2233 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Formulierung "begrenzter Zeitraum" meint, dass eine Rückkehr des ArbN vorgesehen ist; ob der ArbN tatsächlich zurückkehrt oder nicht, ist ohne Belang (R 3.64 Abs 1 S 2, 3 LStR 2023).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Unerhebliche Kriterien

Rn. 374a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Unerheblich ist daher auf welcher Rechtsgrundlage die "öffentlicher Mittel" beruhen (zB Steuereinnahmen, Gebühren oder Beiträge) (FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr), ob sich zB hierbei eine Gemeinde wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich oder in einer GbR betätigt (FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr), die Art der Ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 599 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6 Buchst b JS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Konkurrenzen

Rn. 397q Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG ist anwendbar neben anderen Vorschriften, etwa § 3 Nr 11b (s § 3 Nr 11b S 4 EStG), Nr 28a, 34, sofern dessen Tatbestandsmerkmale vorliegen (BMF vom 26.10.2020, BStBl I 2020, 1227). Gegenüber § 3 Nr 11 ESG ist § 3 Nr 11a lex specialis, dh hat Vorrang (BMF vom 26.10.2020, BStBl I 2020, 1227; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Beispiele für öffentlichen Kassen

Rn. 499 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Positive Bsp: s Rn 442 Negative Bsp: s Rn 442. Rn. 500–509 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Kein überwiegender Belohnungscharakter (§ 3 Nr 19 S 2 EStG nF – VZ 2019 bzw § 3 Nr 19 S 3 EStG nF – ab VZ 2020)

Rn. 835 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Weiterbildungsleistungen dürfen keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben. Wie das ermittelt werden soll, bleibt schleierhaft und dürfte streitträchtig werden. Der Gesetzgeber gibt dazu kein Beispiel. Vermutlich ist zB an Sprachkurse an touristisch interessanten Orten gedacht (ähnlich Endert/Hilbert, NWB 42/2021, 3108: an Incenti...mehr