Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Personengesellschaften und ... / 5.3 Lösung

Grundsätzlich können sich umsatzsteuerrechtlich Gesellschafter und eine (Personen-)Gesellschaft als fremde Dritte gegenüber stehen und damit steuerbare und steuerpflichtige Leistungen ausführen, für die der jeweilige Leistungsempfänger unter den weiteren Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Zur Ausstellung einer Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 4 UStG mit gesondert ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonstige Leistungen – der E... / 2.3 Lösung

L aus Luxemburg ist Unternehmer, da die Gesellschaft selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Sie führt die Leistungen im Rahmen des Unternehmens und gegen Entgelt aus. Die Überlassung eines Fahrzeugs ist eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG. Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich in Abhängigkeit davon, ob der Leistungsempfänger als ...mehr

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Forderungen: Abtretung und ... / 2.2.3 Factoring

Beim sog. Factoring übernimmt der Factor (Forderungskäufer bzw. Abtretungsempfänger) die Forderung des Anschlusskunden (Forderungsverkäufer bzw. Abtretender) und zieht diese anschließend ein. Zu unterscheiden ist zwischen echtem und unechtem Factoring. Echtes Factoring liegt vor, wenn der Factor das Ausfallrisiko übernimmt.[1] Der Factor tritt damit wirtschaftlich an die Ste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.5 Materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen und von Lieferungen in Konsignationslager

Rz. 140 Mit Wirkung zum 1.1.2020 ist das Vorhandensein einer wirksamen USt-IdNr. des Leistungsempfängers zur materiellen Voraussetzung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geworden; hat der Leistungsempfänger keine USt-IdNr., dann ist die Steuerbefreiung beim Leistenden zwingend zu versagen. Diese Regelung war durch eine Änderung von Art. 138 MwStSystR...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Steuerbefreiung gem. § 19 Abs. 1 S. 1 UStG

Rz. 27 Gem. § 19 Abs. 1 UStG sind Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG eines im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ansässigen Unternehmers steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im vorangegangenen Kj. 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 100.000 EUR nicht überschreitet. Rz. 28 Bei den Umsätzen gem. § 1 Abs. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Keine Steuerbefreiung für Steuer gem. § 14c UStG

Rz. 85 Die Steuerbefreiung gilt nicht für die gem. § 14c UStG geschuldete Steuer wegen unzulässigem oder unzutreffendem Steuerausweis in einer von dem Kleinunternehmer ausgegebenen Rechnung. Die Steuerschuld gem. § 14c UStG beruht nicht auf einem Umsatz, sondern auf dem Verstoß gegen das sich aus § 14 Abs. 4 UStG ergebende Verbot, für einen steuerfreien Umsatz einen Steuerbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 19a Besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat

1 Gesetzesgeschichte Rz. 1 § 19a UStG wurde durch Art. 25 Nr. 18 i. V. m. Art. 56 Abs. 7 des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) v. 2.12.2024[1] in das UStG eingefügt. Er gilt – ohne Rückwirkung – ab dem 1.1.2025 und ergänzt die Regelungen, die auch zum 1.1.2025 durch den veränderten § 19 UStG zur Besteuerung, genauer: zur Steuerbefreiung, der Umsätze der Kleinunternehmer ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 § 19a Abs. 1 UStG – Besonderes Meldeverfahren

Rz. 12 § 19 Abs. 1 UStG macht die freiwillige Inanspruchnahme der Steuerbefreiung in einem anderen EU-Mitgliedstaat für im Inland ansässige Kleinunternehmer davon abhängig, dass sie an dem besonderen Meldeverfahren teilnehmen. Dafür erteilt das gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 41a FVG zuständige BZSt eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (KU-IdNr.). Die Teilnahme an dem besond...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Norminhalt und Normzweck

Rz. 7 Mit der Überschrift des § 19a UStG "Besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat" werden der Norminhalt und der Normzweck des § 19a UStG prägnant beschrieben. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen, die es einem inländischen Kleinunternehmer ermöglichen, für seine im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten Umsätze ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Besonderheiten bei Rechnungen von Kleinunternehmern

Rz. 94 Eine Konsequenz der Steuerbefreiung der Umsätze der Kleinunternehmer bei ihren Umsätzen im europäischen Binnenmarkt liegt darin, dass für sie gem. § 19 Abs. 1 S. 3 UStG die Verpflichtung zur Angabe der USt-IdNr. in Rechnungen gem. § 14a Abs. 1, 3 und 7 UStG nicht gilt. § 14a Abs. 2 UStG verlangt die Angaben der USt-IdNr. des leistenden Unternehmers und der des Leistun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Der Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nach § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 120 Ähnlich der schon in § 19 Abs. 4 UStG 1967/73 den betroffenen Unternehmern gegebenen Möglichkeit zum Verzicht auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer hat der Gesetzgeber in § 19 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1980 den unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Unternehmern das Recht eingeräumt, auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG, damals also auf die Nichterhebung der USt, zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 § 19 Abs. 2 UStG: Gesamtumsatz

Rz. 61 Die in § 19 Abs. 1 UStG bestimmten Umsatzbeträge von 25.000 EUR (bezogen auf das Vorjahr) und 100.000 EUR (Umsatz im laufenden Jahr) beziehen sich gem. § 19 Abs. 2 UStG auf die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der steuerbaren Umsätze. Anzahlungen sind im Zeitpunkt der Vereinnahmung dem Gesamtumsatz zuzurechnen.[1]. Die darauf entfallenden Umsatzsteuer geh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 § 19 UStG enthält schon seit dem UStG 1967 Sonderregelungen für Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz, die sog. Kleinunternehmerregelung. § 19 UStG 1980 in der vor dem 1.1.2025 geltenden Fassung sah vor, dass Unternehmer mit niedrigen Umsätzen insofern von der Besteuerung ausgenommen wurden, als sie für ihre steuerpflichtigen Umsätze keine USt abführen mussten, aber a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 § 19a Abs. 4 UStG – Überschreiten der Jahresumsatzgrenze im Gemeinschaftsgebiet

Rz. 36 Entsprechend der Vorgabe in Art. 284b Abs. 3 MwStSystRL verpflichtet § 19b Abs. 4 UStG den Unternehmer, dem BZSt binnen 15 Werktagen anzuzeigen, dass der nach § 19 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 UStG – s. oben Rz. 18 ff. – ermittelte Jahresumsatz im Gemeinschaftsgebiet die Grenze von 100.000 EUR überschritten hat. Diese Frist weicht von der in § 19a Abs. 3 UStG für die Umsatzmeldu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 27a UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 zur Umsetzung der Regelungen des Europäischen Binnenmarkts in das deutsche UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Die nachfolgenden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Gem. § 19 Abs. 1 UStG nicht anwendbare Vorschriften des UStG bei Kleinunternehmern

Rz. 56 Satz 2 des § 19 Abs. 1 UStG führt die Vorschriften des UStG an, die nicht anzuwenden sind, wenn Satz 1 der Norm angewandt wird. Das sind: a) Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG. Damit werden zwar isoliert betrachtet die i.g. Lieferungen eines Kleinunternehmers steuerpflichtig. Da die Steuerbefreiung gem. § 19 Abs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Gesetzesgeschichte

Rz. 1 § 19a UStG wurde durch Art. 25 Nr. 18 i. V. m. Art. 56 Abs. 7 des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) v. 2.12.2024[1] in das UStG eingefügt. Er gilt – ohne Rückwirkung – ab dem 1.1.2025 und ergänzt die Regelungen, die auch zum 1.1.2025 durch den veränderten § 19 UStG zur Besteuerung, genauer: zur Steuerbefreiung, der Umsätze der Kleinunternehmer geschaffen wurden. Dan...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jobticket, Abrechnung von D... / 3 Übersicht der aktuellen Rechtslage bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

Die Vergütungen, die Arbeitnehmer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten, sind steuerfrei, soweit sie die nach § 9 EStG als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen. [1] Außerdem sind die Zuschüsse steuerfrei, die der Arbei...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jobticket, Abrechnung von D... / 12 Job-Ticket: Wie sich das 49 EUR-Ticket/ab 2025: 58 EUR-Ticket auswirkt

Die Vergütungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten, sind steuerfrei, soweit sie als Werbungskosten abziehbar sind. Außerdem sind die Zuschüsse steuerfrei, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr bzw. zur N...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jobticket, Abrechnung von D... / 7 Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gilt nur für Arbeitgeberleistungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dies ist der Fall, wenn die zweckbestimmte Leistung zu dem Arbeitslohn hinzukommt, den der Arbeitgeber arbeitsrechtlich schuldet. Als zusätzlich gilt eine Leistung des Arbeitgebers auch dann, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.1 Allgemeines

Rz. 130 Die Erteilung einer USt-IdNr. an einen Unternehmer stellt einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar (Rz. 90). Die Wirkung einer einmal erteilten USt-IdNr. beschränkt sich nicht nur auf die eines Ordnungsmerkmals und Kontrollinstruments für innergemeinschaftliche Lieferungen,[1] obwohl das der wichtigste Grund zur Schaffung der Regelung war. Der USt-IdNr. kommen daneb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.6 Sonstige Funktionen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 145 Neben den zuvor genannten Funktionen der USt-IdNr. kommen dieser (nach der umsatzsteuerlichen Regelung) einige weitere wichtige Funktionen zu. Gemeint sind damit solche Rechtsfolgen, welche unmittelbar oder auch mittelbar an das Vorliegen und/oder die Benennung einer USt-IdNr. anknüpfen. Rz. 146 Aufgrund der erheblichen praktischen Bedeutung sind an erster Stelle die ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jobticket, Abrechnung von D... / 8.1 Höhe des Anrechnungsbetrags

Der Minderungsbetrag entspricht dem Wert der überlassenen Fahrberechtigung oder dem geleisteten Zuschuss, der ohne die Steuerbefreiung als Arbeitslohn zu besteuern gewesen wäre. Aus Vereinfachungsgründen bestehen keine Bedenken, als Wert der überlassenen Fahrberechtigung die Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 5 Unionsrechtliche Grundlage von § 19 und § 19a UStG i. d. F. ab dem 1.1.2025 ist die "Richtlinie(EU) 2020/285 des Rates v. 18.2.2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem[1] in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer und die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und den I...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2.2 Wechsel von § 19 Abs. 1 UStG zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes oder zur Besteuerung nach § 24 UStG

Rz. 164 Die Auswirkungen bei der Versteuerung der Umsätze sind in Rz. 99 beschrieben. Zu den Fragen des Vorsteuerabzugs in diesem Zusammenhang s. Rz. 100-Rz. 102. Zur Anwendbarkeit von § 15a UStG in diesen Fällen vgl. Rz. 100. Rz. 165 Ändert sich nach dem Übergang zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften die Bemessungsgrundlage für Umsätze, die vor diesem Übergang be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 § 19a Abs. 2 UStG – Verzicht auf die Teilnahme am besonderen Meldeverfahren

Rz. 27 Gem. § 19a Abs. 2 UStG muss der Unternehmer, der bisher für das besondere Meldeverfahren registriert war, seine Absicht, an dem Verfahren nicht weiter teilzunehmen, mithin die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht mehr in Anspruch zu nehmen, dem BZSt nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 § 19 Abs. 6UStG: Keine Geltung des § 19 Abs. 1 UStG für die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 168 § 19 Abs. 6 UStG bestimmt – wie schon § 19 Abs. 4 i. d. F. bis 31.12.2024 –, dass die Steuerbefreiung des § 19 Abs. 1 UStG nicht für die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge gilt. Dies bedeutet, dass die unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Unternehmer – wie alle anderen Unternehmer gem. § 2 UStG und Fahrzeuglieferer gem. § 2a UStG – mit der Lieferung neuer F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 158 Führt ein Land- und Forstwirt, der seine land- und forstwirtschaftlichen Umsätze gem. § 24 UStG pauschal versteuert, neben diesen Umsätzen noch andere Umsätze aus, dann sind bei der Berechnung des Gesamtumsatzes alle seine Umsätze, also auch die unter § 24 UStG fallenden, zu berücksichtigen. Wenn der Unternehmer die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ausgefüh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3.3 Beweisfunktion

Rz. 133 Des Weiteren kommt der USt-IdNr. eine Beweis- oder Indizfunktion zu. Wer als Unternehmer im Geschäftsverkehr bei der Lieferung eines Gegenstands mit einem Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat eine USt-IdNr. verwendet, erklärt damit konkludent, dass er als Lieferer den Umsatz als innergemeinschaftliche Lieferung behandelt und kein Kleinunternehmer ist und, dass...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 15 § 27a UStG regelt die Einzelheiten der Zuteilung der deutschen USt-IdNrn. und einiger weiterer mit dieser Nummer zusammenhängender Fragen. Dieser besonderen "Steuernummer" (Rz. 21) bedarf der Unternehmer ausschließlich zur Teilnahme am umsatzsteuerlichen europäischen Binnenmarkt; sie ist vom Unionsgesetzgeber als Bestandteil eines Kontrollmechanismus grenzüberschreite...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 29 Die Regelung des § 27a UStG wurde durch die Schaffung des umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts ab dem 1.1.1993 notwendig; es bedurfte ab diesem Zeitpunkt wegen des Wegfalls der Grenzen einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten.[1] Die nach vorgegebenen Kriterien in den einzelnen Mitgliedstaaten vergebenen Meh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Aufzeichnungspflichten

Rz. 107 Eine in § 19 Abs. 1 UStG nicht angesprochene Folge der Anwendung dieser Vorschrift betrifft die Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG. Der auf der Ermächtigung in § 22 Abs. 6 UStG beruhende § 65 UStDV sieht[1] für die von § 19 Abs. 1 UStG betroffenen Kleinunternehmer erhebliche Vereinfachungen bei den Aufzeichnungspflichten vor. Anstelle der i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.6 Einschränkung der Abgeltungswirkung bei bestimmten Versicherungen (Abs. 2 S. 2 Nr. 6)

Rz. 170a § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 6 EStG, der durch G. v. 12.12.2019[1] eingefügt wurde, steht im Zusammenhang mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG ist der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Versicherungsbeiträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen stpfl. Wird die Versicherungsleistung jedoch erst nach Vollendung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2.1 Wechsel zur Besteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 160 Beim Vorsteuerabzug hat der Übergang von der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften zur Besteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG folgende Auswirkungen: Die Vorsteuern, welche auf Bezügen beruhen, die nach dem Übergang von dem Unternehmer vorgenommen werden, können gem. § 15 Abs. 2 UStG wegen der Steuerfreiheit der Umsätze nicht abgezogen werden. Ebenso ist die Einfuh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2.4 Pauschalisierende Land- und Forstwirte

Rz. 60 Unternehmer, welche ihre Umsätze im Rahmen ihres land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ausschließlich nach der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 Abs. 1 bis 3 UStG berechnen, können – im Unterschied zu den Kleinunternehmern – grundsätzlich sowohl innergemeinschaftliche Erwerbe als auch Lieferungen durchführen; sie erhalten schon deshalb auf ihren Antrag hin ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Erlass und Pauschalierung (Abs. 4)

Rz. 174 § 50 Abs. 4 EStG ermächtigt die Finanzbehörde, die Steuer bei beschr. Stpfl. unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise zu erlassen oder in einem Pauschbetrag festzusetzen. Der Erlass oder die Pauschalierung war ursprünglich davon abhängig, dass hierfür volkswirtschaftliche Gründe vorlagen oder eine gesonderte Berechnung der Einkünfte besonders schwierig war. Geg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4 Mitteilungspflichtige Vorgänge (Abs. 1 S. 1)

Rz. 11 Aufgrund der MV sind u. a. folgende Sachverhalte mitzuteilen: allgemeine Zahlungsvorgänge der Behörden[1] Honorare der Rundfunkanstalten.[2] Verwaltungsakte, die zu einem Wegfall oder einer Einschränkung steuerlicher Vergünstigungen führen können.[3] Ordnungsgelder nach § 335 HGB.[4] gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen.[5] Billigkeitsleistungen des Bundes und der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Anzeigen an das Finanzamt

Rz. 4 Der Wortlaut der Vorschrift nennt einheitlich für die Anzeigen an das zuständige FA wie an die Gemeinden als Verpflichtete die Stpfl., "die nicht natürliche Personen sind". Dies steht im Widerspruch zur Überschrift der Vorschrift, die von der steuerlichen Erfassung nur von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen spricht. Personengesellschaften sind keine natü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umsatzsteuer auf Betriebskosten für vermietetes Sondereigentum

Vermieter von Sondereigentum, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können in der Betriebskostenabrechnung für gewerbliche Mieter die Bruttobeträge aus der Jahresabrechnung übernehmen, wenn die GdWE nicht zur Umsatzsteuer optiert hat. Hintergrund: Umsatzsteuer in der Betriebskostenabrechnung Der Mieter von Gewerberäumen verlangt vom Vermieter die Rückzahlung von Betriebskost...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Sharing- und L... / 2 E-Car-Leasing

Die Alternative zum E-Car-Sharing ist das E-Car-Leasing. Zahlreiche Autohändler, Mietwagenfirmen und Full-Service-Leasing-Spezialisten bieten E-Car-Leasing an und haben eine Vielzahl von Modellen in ihren Flotten. Bei Unternehmen gelten ganz besondere Ansprüche an die Fahrzeugflotte. Ein günstiger Anschaffungspreis ist ebenso wichtig wie geringe Unterhaltskosten und eine hohe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.1.1 Bewertungsgegenstand

Grundsteuerwerte werden nach § 219 Abs. 1 BewG, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO festgestellt für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft[1] und Grundstücke[2] . In dem Feststellungsbescheid sind auch Feststellungen zu treffen über: die Vermögensart und beim Grundvermögen auch über die Grundstücksart [3] sowie die Zurechnung der wirtschaftlichen E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3.2 Anfechtung von Feststellungen des Grundsteuerwerts

Bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ist zu beachten, dass Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids, angegriffen werden können.[1] Hat demnach das Lagefinanzamt z. B. mit bestandskräftigem Fortschreibungsbescheid ein Grundstück dem Erwerber zugerechnet, ist zugleich bindend festgestellt...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR

Leitsatz 1. Überträgt ein Ehegatte unentgeltlich das Familienheim auf eine GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, ist der andere Ehegatte in Höhe des hälftigen Werts des Familienheims schenkungssteuerrechtlich bereichert. 2. Auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes erfasst. Normenkette § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG, § 718, § 719 Abs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Leitsatz 1. Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der Grunderwerbsteuer befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. 2. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf diese vermindert. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
E-Mobilität: Antriebstechniken / 6 Kostenvergleich E-PKW und Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb

Zwischen 2020 und 2025 haben die Zulassungen von Elektrofahrzeugen insgesamt stark zugenommen. Während vor 5 Jahren nur 0,22 % aller Personenkraftwagen Elektroautos[1] waren, betrug der Anteil Anfang 2025 bereits rund 5,3 %. Im April 2025 stiegen die Neuzulassungen von Elektroautos in Deutschland um 7 % auf 45.535 Fahrzeuge, was einem Marktanteil von 19 % entspricht. Die Plu...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erstattung von Kapitalertragsteuer an japanische Mutterkapitalgesellschaften

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Verdrängt die Niederlassungsfreiheit in Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – AEUV – (Amtsblatt der Europäischen Union – ABlEU – 2008, Nr. C 115, 47) für die Überprüfung von § 32 Abs. 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Art. 63 AEUVmehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Ich habe Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in mein selbstgenutztes Familienheim vorübergehend unentgeltlich bzw. gegen Erstattung von Nebenkosten aufgenommen. Wird bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Steuerbefreiung nach § 13 Absatz 1 Nummer 4a bis 4c Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gewährt oder fällt eine in der Vergangenheit gewährte Steuerbefreiung innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums rückwirkend weg?

Im Einzelfall ist die vorübergehende unentgeltliche beziehungsweise gegen Erstattung von Nebenkosten erfolgende Aufnahme von Geflüchteten aus Billigkeitsgründen nicht schädlich für die Gewährung der Steuerbefreiung des Familienheims (§ 13 Absatz 1 Nummer 4a bis 4c Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz), wenn der Steuerpflichtige in diesen Fällen die Wohnung teilweise we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Steuerbefreiung der Zinszahlung

Rn. 1288 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG enthält keine dem § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG vergleichbare Regelung, wonach die Besteuerung des Veräußerungsgewinns der verbrieften und unverbrieften Forderung an die Stelle der Besteuerung der Zinsen aus § 20 Abs 1 (Nr 7) EStG tritt. Nach dem Sinn und Zweck des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Ende der Steuerbefreiung/Gemeinnützigkeit

Tz. 31 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Grundsätzlich endet die Steuerbefreiung mit dem Erlöschen der Kapitalgesellschaft. Der BFH vom 16.05.2007, BStBl II 2007, 808 entschied, dass die Gemeinnützigkeit mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet. Aus der Begründung ging nicht zweifelsfrei hervor, ob die Insolvenzeröffnung an sich oder die mit der Insolvenzeröffnung einhergehende ...mehr