Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Folgewirkungen der Steuerbefreiung

Rz. 25 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Fehlbeträge aus Zechprellerei oder Manko beim Wechselgeld sind WK (> Fehlbeträge in der Kasse). Die Steuerfreiheit der Trinkgelder nach § 3 Nr 51 EStG steht dem Abzug uE nicht entgegen; es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang iSv § 3c EStG (> Werbungskosten Rz 70, 71) zum vereinnahmten Trinkgeld. Rz. 26 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Für die >...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Führt die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine als Nichtmitglieder bei steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereinen zum Wegfall der Steuerbefreiung?

Nach den Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. März 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 345), vom 11. November 2022 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1529), vom 17. Oktober 2023 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1792) und vom 3. Dezember 2024 (Bundessteuerblatt Teil I Seite 1548) bleiben bei Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereinen Einnahmen aus der W...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Steuerbefreiung der Dividendenzahlung (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG)

Rn. 1268 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG sperrt die Besteuerung nach § 20 Abs 1 EStG , soweit eine Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG erfolgt ist. Nach dem Wortlaut tritt somit an die Stelle der Besteuerung nach § 20 Abs 1 EStG die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes des Dividendenscheins oder des sonstigen Anspruchs nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinn von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG)

Rn. 890 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG sind die S 1 und 2 auch bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (wiGB) der von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen entsprechend anzuwenden. Somit gehören der nicht den Rücklagen zugeführte durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines von der Steuerbefreiung ausges...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Lohnsteuer/Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Während die berufliche Nutzung betrieblicher Telekommunikations- oder Datenverarbeitungsgeräte und deren Zubehör einschließlich dem > Arbeitnehmer überlassener System- und Anwendungsprogramme (> Rz 2) per se nicht zu > Arbeitslohn führt, bleibt deren Privatnutzung steuerfrei nach § 3 Nr 45 EStG, wenn sie der > Arbeitgeber auch in seinem Betri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gewinnausschüttung bei REIT-AG

Rn. 225 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 REIT- (Real Estate Investment Trust) -AG-Anteile sind Anteile an AG, die aus der Vermietung und Verwertung von Immobilien ihre Gewinne erwirtschaften. Ihre Tätigkeit liegt im Erwerb, in der Verwaltung, der Veräußerung sowie der VuV von Immobilien. Die Besonderheit dieser Rechtsform liegt darin, dass die Gesellschaft von der KStPfl und GewSt...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Aufwandsentschädigungen

Rz. 8 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Kassen der > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind jeweils > Öffentliche Kasse iSv § 3 Nr 12 Satz 2 EStG. Die von den als Körperschaft des öffentlichen Rechts (> Juristische Person Rz 1) anerkannten Kirchen gezahlten, als Aufwandsentschädigung bezeichneten und als solche im Haushaltsplan ausgewiesenen Beträge sind deshalb im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Sind bestimmte Umsatzsteuerbefreiungsnormen auch auf entgeltliche Betreuungs- und Versorgungsleistungen für Kriegsflüchtlinge anwendbar?

Es wird nicht beanstandet, dass umsatzsteuerliche Vorschriften (zum Beispiel Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 18, 23, 24 beziehungsweise 25 Umsatzsteuergesetz oder Umsatzsteuerermäßigung nach § 12 Absatz 2 Nummer 8 Umsatzsteuergesetz), die auf vergleichbare Leistungen der jeweiligen Einrichtung an andere Leistungsempfänger (zum Beispiel Obdachlose) bereits Anwendung fin...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Fallgruppen mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 15 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen wird das Nichtvorliegen von Arbeitslohn (> Rz 16) bzw eine Steuerbefreiung (> Rz 16/1) oder eine Pauschalversteuerung (> Rz 17) im Zusammenhang mit deren Gewährung nur anerkannt, wenn der ArbG die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn iSd § 8 Abs 4 EStG erbringt, zu Einzelheiten > Zusätzlich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trennungsentschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Man versteht darunter Zahlungen einer Behörde an ihre > Arbeitnehmer zur Abgeltung der Mehraufwendungen, die bei einer länger andauernden auswärtigen Beschäftigung entstehen. Zu vergleichbaren Sachverhalten im privaten Dienst vgl § 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern. Zum eingeschränkten Abzug der Aufwendungen durch den ArbN...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tagesmütter

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Tagesmütter üben eine selbständige, erzieherische Tätigkeit aus und erzielen Einkünfte aus § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Kinder und der Herkunft der > Einnahmen für diese Tätigkeit. Auch die > Sozialversicherung behandelt Tagesmütter nicht als abhängig Beschäftigte (vgl BSG vom 22.06.2005 – B 12 RA 12/04 R, jur...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gemeinnützige Personengesellschaften

Tz. 26 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Bis zur Einführung des § 1a KStG konnten Personengesellschaften nicht als gemeinnützig (bzw. steuerbegünstigt) anerkannt werden. So verwendet u. a. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) die Oberbegriffe der § 1 Abs. 1, 2 KStG (Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, Anhang 3). Natürliche Personen – auch zur gesamten Hand – fall...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leistungen aufgrund von nicht begünstigten Beiträgen, § 22 Nr 5 S 2 EStG

Rn. 660 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 5 S 2 EStG regelt eine wichtige Ausnahme zur vollen nachgelagerten Besteuerung gem § 22 Nr 5 S 1 EStG. Soweit nämlich die Leistungen auf Beitragsleistungen beruhen, die nicht steuerlich gefördert wurden, wäre eine volle nachgelagerte Besteuerung aufgrund der bestehenden Vorbelastung der Beiträge nicht gerechtfertigt. Daher sind Leis...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Datenverarbeitungsgeräte, Zubehör, Software, ­Dienstleistungen

Rz. 12 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei (§ 3 Nr 45 EStG; > Rz 3) ist ferner die unentgeltliche oder verbilligte Privatnutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten (> Rz 2/1) – selbstverständlich unter Einschluss ihrer Betriebssysteme und der mit dem Datenverarbeitungsgerät überlassenen Software (> R 3.45 LStR) – sowie den funktional dazu gehörenden Telekommunikat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zum Steuerabzug von Trinkgeldern

Rz. 27 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Von Trinkgeldern, auf die ein Rechtsanspruch besteht (> Rz 2, 12), muss der ArbG den LSt-Abzug vornehmen (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG). Einen besonderen Freibetrag gibt es nicht. Wurde der individuelle LSt-Abzug versäumt, kommt eine Nacherhebung durch > Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs 1 EStG in Betracht. Auch dieser Teil des besteuert...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Überlassung betrieblicher Geräte zur Nutzung im Privatbereich des Arbeitnehmers (§ 3 Nr 45 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die unentgeltliche oder verbilligte private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten ist steuerfrei (vgl § 3 Nr 45 EStG). Dazu gehören auch PCs. Sie können sich in den Betriebsräumen befinden; begünstigt ist aber auch die Nutzung transportabler Laptops, Notebooks, Smartphones, Tablets, Handys und eines Auto...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Überblick

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Als "Trinkgeld" wird eine von einem Leistungsempfänger gezahlte Zusatzvergütung bezeichnet, die grundsätzlich zu den besteuerbaren > Einnahmen gehört (> Rz 10). Es gibt sie nicht nur bei ArbN, sondern auch bei den Beziehern anderer Einkünfte. Beispiel 1: A ist selbständiger Taxiunternehmer. Er erhält von einem Fahrgast an Stelle der geforderte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die iZm der (leihweisen) Geräteüberlassung erbracht werden, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Besteuerung auf Fondsebene

Rn. 472c Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das InvStG 2018 führte zu einem Systemwechsel. In Abkehr vom sog investmentsteuerlichen Grundprinzip einer "semi- transparenten" Besteuerung unterliegen Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds ab dem VZ 2018 mit bestimmten Einkünften grundsätzlich der KSt. Für Spezial-Investmentfonds werden bei Erfüllung des Katalogs von Anlagebestimmu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2.2 Einzahlung Kleinanwartschaft in Rentenversicherung

Der Arbeitgeber soll zukünftig eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung mit Zustimmung des Arbeitnehmers bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung lohnsteuerfrei übertragen können, wenn die monatliche Betriebsrente 2 % bzw. bei Einmalzahlung 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht ü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Technisches Hilfswerk

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das THW ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt, die aus hauptamtlich Beschäftigten sowie aus Personen besteht, die sich freiwillig zum ehrenamtlichen Dienst verpflichtet haben (vgl § 1 THW-Gesetz; > Katastrophenschutz). Helfer des THW sind nicht dessen > Arbeitnehmer ; ihnen wird während ihres Einsatzes für das THW der > Arbeitslohn vom > Arbeitg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Benutzung von Mobiltelefonen (Handy)/Autotelefonen/Navigationsgeräten

Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Steuerbefreiung (§ 3 Nr 45 EStG; > Rz 5–8/3) gilt auch für die kostenlose Benutzung eines vom ArbG gestellten Mobiltelefons (Handy/Smartphone) oder eines Autotelefons im Firmenwagen für Privatgespräche. Das gilt selbst dann, wenn dem ArbN mehrere betriebliche Handys oder zusätzlich ein Autotelefon zur Verfügung stehen; ebenso bei der Nut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Vergleichbare Körperschaften iSv § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG

Rn. 734 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch § 20 Abs 1 Nr 9 S 2 EStG werden die Rechtssubjekte des S 1 auf solche Subjekte erweitert, die mit inländischen vergleichbar sind und die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland haben. Eine Vergleichbarkeit orientiert sich an den Grundsätzen des Rechtstypenvergleichs. Auch wenn der Gesetzgeber hinsichtlich der ausländischen Rechtssu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / Zusammenfassung

Überblick Durch die beschlossenen Gesetze (Wachstumschancengesetz, Jahressteuergesetz 2024, Gesetz zur Freistellung des Existenzminimums und Steuerfortentwicklungsgesetz) ergeben sich einige lohnsteuerliche Änderungen. Dazu gehören insbesondere die Erhöhung steuerlicher Freibeträge rückwirkend zum 1.1.2024, sowie diverse Einzelmaßnahmen, die u. a. eine erweiterte Steuerbefre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Fondgebundene Lebensversicherungen (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 9 EStG)

Rn. 593 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Durch das InvStRefG v 19.07.2016 hat der Gesetzgeber den § 20 Abs 1 Nr 6 EStG um einen S 9 erweitert. Hiernach sind bei fondsgebundenen Lebensversicherungen 15 % des Unterschiedsbetrages steuerfrei oder dürfen nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt. Die Steuerbefr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / Zusammenfassung

Mit dem Beginn des Ukraine-Kriegs am 24.02.2022 wurden neben den Sanktionen gegenüber Russland auch eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen gestartet, um den Staat Ukraine, die von den Kriegsfolgen betroffenen Menschen in der Ukraine und die Kriegsflüchtlinge zu unterstützen. So können beispielsweise ab dem 01.06.2022 registrierte, hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine in Deut...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gefahrenzulagen

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Gefahrenzulagen sind stpfl > Arbeitslohn (R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 1 LStR, > Lohnzuschläge Rz 2). Das gilt auch für Spreng- und Munitionsbeseitigung, für Minensuchkommandos (> Bundeswehr Rz 10) sowie die freiwilligen Grubenwehren im Bergbau. Die Versagung einer Steuerbefreiung wie nach § 3b EStG für Gefahrenzulagen im Bombenentschärf- und Kampfmittelr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Zusätzliche Leistung, die kein Entgelt ist

Rz. 21 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Geldleistung muss "zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist" (§ 3 Nr 51 EStG). Es muss sich also um eine Zusatzleistung im Verhältnis zur Forderung des ArbG gegen den Dritten (Kunden/Trinkgeldgeber) handeln. Das gilt für den Regelfall. Rz. 21/1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Sonderfall: § 3 Nr 51 ES...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Lebensversicherungszeitrenten

Rn. 72 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine Zeitrente liegt auch vor, wenn die Rente im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrags lediglich für eine bestimmte Zahl von Jahren ausgezahlt wird (BFH BStBl II 1981, 358 für eine Rentenzahlung an Hinterbliebene des Versicherungsnehmers). Eine solche Zeitrente wäre an sich ebenfalls nach § 22 Nr 1 S 1 EStG steuerbar. Vorrangig anwendbar ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Steuerfreies Trinkgeld

Rz. 13 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Freiwillige Trinkgelder bleiben unbesteuert; eine Begrenzung der Höhe nach ist nicht vorgesehen (vgl § 3 Nr 51 EStG). Nicht alle Leistungen, die dem ArbN von dritter Seite ohne Rechtsanspruch im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen, sind aber ohne Weiteres solche "Trinkgelder". Die Steuerfreiheit ist von folgenden Voraussetzungen abhängi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Mit Gehaltsumwandlung – arbeits- und sozialversicherungsrechtlich ‚Entgeltumwandlung’ (> Arbeitsentgelt) – wird ein arbeitsrechtlicher Vorgang bezeichnet, der steuerrechtliche Auswirkungen hat. Es geht darum, dass Bestandteile von Lohn oder Gehalt, die der ArbN nicht unbedingt in > Geld benötigt, in andere Leistungen des ArbG ‚getauscht’ werd...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Contractual Trust Arrangement

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die gesetzliche Insolvenzsicherung einer Direktzusage (> Pensions-Sicherungs-Verein) deckt nur die zugesagten Mindestleistungen, nicht aber die für die ArbN angesammelten Überschussanteile ab. Diese Ansprüche können durch eine sog doppelseitige Treuhand (Contractual Trust Arrangement, kurz: CTA) für den Fall der Insolvenz privatrechtlich gesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsbesteuerung auf Ebene der Gesellschaft

Tz. 28 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Gemeinnützige Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich denselben steuerlichen Regelungen wie andere Kapitalgesellschaften, abgesehen von bestimmten Begünstigungen aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit. Sie sind körperschaftsteuerpflichtig, wobei ihre Einkünfte gemäß § 8 Abs. 2 KStG (Anhang 3) als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt werde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung KStG und EStG, Korrespondenzprinzip

Rn. 284 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach ständiger Rspr des I. Senats des BFH (bereits s Urteil BFH v 16.03.1967, BStBl III 1967, 626, aber auch BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131 oder BFH v 13.03.2019, I R 18/19, BFH/NV 2019, 1440) wird die vGA aus Sicht der Körperschaft wie folgt definiert: Zitat Eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist bei einer KapGes eine Vermögensveränderung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Gegenstand der Besteuerung

Rn. 96 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter die nachgelagerte Besteuerung iRd sog Basisversorgung (BFH BFH/NV 2012, 31) fallen alle Leistungen der in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 1 EStG genannten Vorsorgeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie als Rente, Teilrente oder als einmalige Leistung ("andere Leistungen" iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG) gezahlt werden. Dazu zä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 5 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Besteuerung der freiwilligen Trinkgelder führt zu praktischen Schwierigkeiten bei der Erfassung der > Bemessungsgrundlage. Angesichts einer verbreiteten Meinung, es handele sich dabei um ein "Geschenk" des Kunden – das sind sie allenfalls aus dessen Sicht –, ist die Verpflichtung, solche > Einnahmen dem FA gegenüber zu erklären, den Betro...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Turkmenistan

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Turkmenistan (Hauptstadt: Aşgabat; Amtssprache: Turkmenisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien am Kaspischen Meer im Westen und Landgrenzen zu > Kasachstan und > Usbekistan im Norden, > Afghanistan im Südosten sowie zum > Iran im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 29.08.2016 (BGBl 2017 II, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 561 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zinsen aus Lebensversicherungen waren bis VZ 1974 keine Einnahmen aus KapVerm, da sie nach Ansicht des BFH v 20.02.1970, VI R 11/68, BStBl II 1970, 314 weder Ertrag einer Kapitalbeteiligung noch das Entgelt für die Überlassung von Kapital, sondern Rückzahlung im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses darstellten. Sie waren demzufolge nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbh) Einzelheiten zur Leistungsseite

Rn. 160 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die andere Vergleichsgröße für die Beantwortung der Frage des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung ist die Summe der steuerunbelastet bleibenden Teile der voraussichtlichen künftigen Rentenbezüge in der Leistungsphase. Auch diesbezüglich sind noch nicht alle Parameter, welche iRd Ermittlung dieses Wertes zu berücksichtigen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Grunderwerbsteuer

Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Geht das Eigentum an einem in Deutschland belegenen Grundstück oder grundstücksgleichen Recht im grunderwerbsteuerlichen Sinne (beispielsweise Erbbaurecht oder Gebäude auf fremdem Grund und Boden) direkt oder (im Sinne der Umgehungstatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes) "indirekt" auf einen anderen über, ist dies grundsätzlich grunderwerbsteuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Voraussetzung für die ausnahmsweise Ertragsanteilbesteuerung von Altersvorsorgeleibrenten

Rn. 191 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Besteuerung von Altersvorsorgeleibrenten der sog Basisversorgung und anderen Leistungen ist gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 2 EStG ausnahmsweise nicht nach den Regeln des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG nachgelagert, sondern gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG mit dem günstigeren Ertragsanteil vorzun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands ist ein Bildungs- und Sozialunternehmen in der Rechtsform eines gemeinnützigen rechtsfähigen Vereins. Lehrgänge in bestimmten sozialpädagogischen Instituten des Christlichen Jugenddorfwerks sind berufliche Fortbildung; entsprechende Aufwendungen der > Arbeitgeber für > Arbeitnehmer sind nach Maßgabe von >...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Befreiung von der Körperschaftsteuer

Rn. 733 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Leistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 9 EStG müssen von "einem nicht von der KSt befreiten" Rechtssubjekt stammen. Der Gesetzgeber wollte auf der Ebene der Leistungsempfänger nur dann eine Nachbesteuerung vornehmen, wenn das Rechtssubjekt selber körperschaftsteuerpflichtig ist, oder umgekehrt eben keine Nachbesteuerung auf Ebene des Leistungsemp...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Teuerungszulagen

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Zahlt ein > Arbeitgeber an seine > Arbeitnehmer Wirtschaftsbeihilfen uÄ, so sind diese grundsätzlich stpfl > Arbeitslohn. Ausnahmen gelten für Notfälle, zB bei Krankheit oder Unglücksfällen (> R 3.11 Abs 2 LStR und > Beihilfen Rz 41 ff), sowie für das Ausland (> R 3.64 LStR; > Kaufkraftausgleich). Darüber hinaus sind bzw waren Zuschüsse und Sachbez...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mittelverwendung anlässlich geselliger Veranstaltungen

Tz. 31 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften dürfen ihre Mittel grundsätzlich nur für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Eine Verwendung der Mittel für eine gesellige Veranstaltung (z. B. für ein internes Helferfest) stellt ebenfalls eine solche schädliche Mittelverwendung dar. Durch eine derartige schädliche Mitt...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Hat es umsatzsteuerliche Konsequenzen, wenn Unternehmen Personal oder Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) unentgeltlich bereitstellen?

Wenn Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) oder Personal aus einem Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können diese Lieferungen oder Leistungen als sogenannte unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzsteuer unterliegen. Zur Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen siehe II.5. Wenn Unternehmen aber Gegenstände oder Personal für humanitäre Zwecke unen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gesellige Veranstaltungen und Verluste

Tz. 9 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Im Regelfall werden gesellige Veranstaltungen mit plus/minus 0 EUR abschließen oder zu keinen hohen Gewinnen/Überschüssen führen. Schließen derartige Veranstaltungen aber mit Verlust ab und können diese Verluste nicht aus anderen wirtschaftlichen Aktivitäten eines weiteren steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes aufgefangen werd...mehr