Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / a) Privilegierter Personenkreis

Rz. 93 Sofern im Erbfall die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG für den Grundstückserwerb von Todes wegen nicht greift oder im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG nicht steuerbefreit ist, kommt die personenbezogene Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GrEStG in Betracht. Die Steuerbefre...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 3. Grundstückserwerb durch Vermächtnis, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. §§ 2147 ff. BGB

Rz. 220 Der Erwerb eines Grundstücks auf Grundlage eines Vermächtnisses unterfällt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftbesteuerung und ist entsprechend der Prävalenz der Erbschaftsteuer gegenüber der Grunderwerbsteuer gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Rz. 221 Die Steuerbefreiung greift auch für den Erwerb eines Nachlassgrundstücks aufgrund Vorausvermächt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gem § 5 Abs 1 Nr 9 KStG wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke von der KSt befreit sind (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG)

Rn. 88 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wegen der Bezugnahme auf die Befreiung von der KSt gem § 5 Abs 1 Nr 9 KStG handelt es sich zum einen um inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, dh um solche mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland, die im Inland unbeschränkt kstpfl sind. Die Befreiung von der KSt wird nur dann gewährt, wenn das KSt-Subjekt nach...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.5 Reitunterricht an Jugendliche

Tz. 50 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Werden Entgelte aus der Erteilung des Reitunterrichts von gemeinnützigen und entsprechend in der Jugendfürsorge tätigen Vereinen an Jugendliche erzielt, können diese unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 25 Buchst. a UStG (Anhang 5) fallen. Bei dem Reitunterricht muss es sich um eine Betätigung der dem betreffenden Reit-, Fahr- un...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Miterben

Rz. 88 Miterben im Sinne der Regelung sind alle erbfähigen Personen im Sinne des § 1923 BGB, d.h. neben den natürlichen auch die juristischen Personen. Auch Personengesellschaften (z.B. GbR und OHG) können Miterben im Sinne des § 3 Nr. 3 GrEStG sein, weil eine Gesamthand grunderwerbsteuerlich als selbstständige Rechtsträgerin behandelt wird.[86] Verstirbt ein Miterbe i.S.d. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Bisher abgelehnte Steuerermäßigungen

Rz. 12 Insbesondere für folgende Bereiche hat der Gesetzgeber bei Einführung der MwSt – teils nach langen Debatten – eine Steuerermäßigung ausdrücklich abgelehnt: Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Energie (Gas, elektrischer Strom, Wärme). Allerdings ist nach § 28 Abs. 5 und 6 UStG der ermäßigte USt-Satz von 7 % befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 auf die Lieferungen v...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern im Rahmen der (Neu-)Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 59 Regelmäßig übertragen Eltern Immobilien aus zunächst rein erbschaftsteuerlichen Motiven unter Nießbrauchsvorbehalt auf Kinder. Soll eine solche Überlassung dann später im Lichte zwischenzeitlicher Verteilungsüberlegungen korrigiert werden, stellen sich neben schenkungsteuerlichen insbesondere auch grunderwerbsteuerliche Fragen. Rz. 60 Erhält das vormals beschenkte Kind...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Abzugsbeschränkungen für Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, (§ 10 Abs. 6a S. 3 ErbStG)

Rz. 133 Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, sind anteilig allen Vermögensgegenständen des Erwerbs zuzurechnen, § 10 Abs. 6a S. 3 ErbStG.[109] Das gilt für Pflichtteilsansprüche (siehe Rdn 137) und andere allgemeine Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Konsumentendarlehen oder die Pflicht des Erben...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Innergemeinschaftliche Warenlieferungen (§ 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 1 UStG)

Rz. 57 In einer ZM sind gem. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG sämtliche im Meldezeitraum ausgeführten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen aufzuführen. Nach § 18a Abs. 6 Nr. 1 UStG ist eine innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. dieser Vorschrift eine innergemeinschaftliche Lieferung i. S. d. § 6a Abs. 1 UStG mit Ausnahme der Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdN...mehr

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§ 3 Der Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 211 Gehört Grundvermögen zum Nachlass, bleibt der Grundstückserwerb von Todes wegen gem. § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei, auch wenn der Erwerb z.B. mit einer Auflage belastet ist. Die Regelung soll eine Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer vermeiden, wobei eine Prävalenz der Erbschaftsteuer gegenüber der Grunderwerbsteuer besteht.[176] Rz. 2...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 2. Grundstückserwerb durch Teilung des Gesamtguts der fortgesetzten Gütergemeinschaft, § 3 Nr. 7 GrEStG

Rz. 97 Der Erwerb eines zum Gesamtgut gehörigen Grundstücks durch Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft im Sinne der §§ 1483 ff. BGB zur Teilung des Gesamtguts ist gem. § 3 Nr. 7 S. 1 GrEStG von der Grunderwerbsbesteuerung ausgenommen. Den Teilnehmern an der fortgesetzten Gütergemeinschaft stehen ihre Ehegatten/Lebenspartner gleich, § 3 Nr. 7 S. 2 GrEStG. Rz. 9...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Abzugsbeschränkungen für Schulden und Lasten von ganz oder teilweise steuerbefreiten Vermögensgegenständen (§ 10 Abs. 6a S. 1 ErbStG)

Rz. 126 Nicht abzugsfähig sind Schulden und Lasten, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht oder nur teilweise der Erbschaft- oder Schenkungsbesteuerung unterliegen, § 10 Abs. 6a S. 1 ErbStG. Dies gilt etwa für den Erwerb eines gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG steuerbefreiten Familienheims (siehe § 6 Rdn 1 ff.) oder von zu Woh...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / II. Berechnung des Zugewinnausgleichs

Rz. 153 Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs kommt es bei lebzeitigen Zuwendungen zwischen den Eheleuten – anders als im Erbfall (siehe § 3 Rdn 89) – zu keiner Abweichung zu den zivilrechtlichen Regeln nach den §§ 1373 ff. BGB. Es greift hier beispielsweise auch die Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB, wonach das Endvermögen eines Ehegatten seinen Zugewinn darstellt, soweit...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 2. Grundstückserwerb durch Erbanfall, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB

Rz. 216 Grunderwerbsteuerpflichtig ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG grundsätzlich der Übergang des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung bedarf. Danach stellt der Erwerb eines Grundstücks durch Erbanfall i.S.d. § 1922 BGB einen grunderwerbsteuerbaren Erwerb dar, der allerdings gem. § 3 N...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Pensionsreitställe (Pensionspferdehaltung)

Tz. 16 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Bei der Vermietung von Stallplätzen unter gleichzeitiger Übernahme der Fütterung und Pflege liegt zivilrechtlich ein Vertrag besonderer Art vor, weil der Einstellungsvertrag sowohl Merkmale eines Mietvertrages als auch Merkmale anderer Vertragsarten aufweist. Tz. 17 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 In den Fällen der Pferdeeinstellungsverträge liegt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 24 UStG – Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII und bestimmte andere Leistungen der Jugendbetreuung. Die Vorschrift begünstigt bestimmte Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderer Einrichtungen mit sozialem Charakter sowie, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, m und n sowie Art. 134 MwStSystRL . Danach befreien die Mitgliedstaaten folgende Leistungen: "eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem C...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / VI. Selbstnutzung durch den Erwerber

Rz. 31 Der Erwerber muss die Wohnung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, d.h. innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall, zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmen, insbesondere also die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken aufnehmen. Angemessen ist regelmäßig ein Zeitraum von sechs Monaten. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Erwerber darlegen und gla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wirkungsweise des ermäßigten Steuersatzes

Rz. 5 Für die Höhe der Endbelastung einer Ware oder sonstigen Leistung mit USt ist allein die Höhe des Steuersatzes auf der Endstufe maßgebend (§ 12 UStG Rz. 8). Deshalb wirkt sich eine Steuerermäßigung auch stets nur bei solchen Endstufenumsätzen aus, d. h. bei Umsätzen an Leistungsempfänger, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Rz. 6 Bei Umsätzen, die dem ermäßigte...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / A. Motive der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 1 Im Jahr 2023 wurden in Deutschland Vermögenserwerbe (Erbschaften und Schenkungen) in Höhe von insgesamt 121,5 Milliarden EUR veranlagt (nicht enthalten sind Erwerbe, die innerhalb der Freibeträge (siehe dazu § 5 Rdn 1 ff.) lagen, mithin nicht oder steuerfrei veranlagt wurden). Das geerbte und verschenkte Vermögen stieg damit 2023 auf einen Höchstwert, Die festgesetzte ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 7. "Steuerklauseln"

Rz. 134 In unsicheren Fällen – z.B. bei Fragen der steuerlichen Bewertung von Immobilienvermögen (siehe § 8 Rdn 18 ff.), der Gewährung der Steuerbefreiung der lebzeitigen Übertragung des Familienheims an Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG (siehe § 6 Rdn 4 ff.) oder auch, um einem steuerschädlichen Verstoß gegen eine Behaltensfrist bei der Übertragung von Betriebsvermög...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift 12 z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann handelt...mehr

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§ 3 Der Erbfall / a) Fiktiver Zugewinnausgleich

Rz. 88 Anders als die pauschale Abwicklung des Zugewinns im Zivilrecht (erbrechtliche Lösung) sieht § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG (nur) eine Steuerfreiheit des nach Maßgabe des § 1371 Abs. 2 BGB fiktiv zu errechnenden Zugewinnausgleichs vor. Die pauschale Erhöhung der Erbquote wird erbschaftsteuerlich mithin nicht berücksichtigt. Wurde kein Zugewinn erzielt, greift die Steuerbefrei...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 3 Bei einer gemischten Schenkung oder Schenkung unter einer Auflage gilt entsprechend § 10 Abs. 1 S. 1 und 2 ErbStG als steuerpflichtiger Erwerb die Bereicherung des Beschenkten, soweit keine Steuerbefreiung greift (siehe § 6 Rdn 1 ff.). Die Bereicherung wird ermittelt, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert (siehe § 8 Rdn 11 ff.) der Leistung des Sche...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Kostentragung durch den Beschenkten

Rz. 205 Trägt der Beschenkte diese Kosten, sind sie bei einer Vollschenkung in vollem Umfang vom Steuerwert der Zuwendung abziehbar. Dies gilt auch, wenn zum Erwerb Vermögensgegenstände gehören, für die eine Steuerbefreiung nach §§ 13, 13a oder 13d ErbStG zur Anwendung kommt.[169]mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Gütertrennung

Rz. 105 Leben die Eheleute/Lebenspartner beim Erbfall im Güterstand der Gütertrennung, greift die Steuerbefreiung des § 5 ErbStG nicht. Die Gütertrennung ist daher aus erbschaftsteuerlicher Hinsicht grundsätzlich nachteilhaft. In güterrechtlichen Bestimmungen in Eheverträgen sollte daher grundsätzlich zwischen Scheidungs- und Todesfall differenziert werden. So kann etwa der ...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / IV. "Voreilige Erbauseinandersetzung"

Rz. 82 Eine voreilige Erbschaftsauseinandersetzung kann die grunderwerbsteuerlichen Vorteile des § 3 Nr. 3 GrEStG vereiteln. Dazu tragen in der Praxis auch die Formschreiben der Nachlassgerichte/Grundbuchämter im Erbfall bei. Darin wird in der Regel zutreffend ausgeführt, dass die Miterben verpflichtet sind, das Grundbuch zu aktualisieren, und die Grundbuchberichtigung inner...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Renn- und Reitsportveranstaltungen

Tz. 63 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Wird eine Reitsportveranstaltung von einem gemeinnützigen Zwecken dienenden Verein durchgeführt, so stellen Veranstaltungen dieser Art in der Regel "sportliche Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b) dar, die dem Tätigkeitsbereich eines steuerbefreiten Zweckbetriebs i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) zuzuordnen sind. Entgelte, die die Zusch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Einrichtungen mit Leistungen der Kindertagespflege

Rz. 38 Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie Leistungen der Kindertagespflege erbringen, für die sie nach § 23 Abs. 3 SGB VIII geeignet sind. Da der Befreiungstatbestand insoweit allein darauf abstellt, dass die Einrichtung nach § 23 Abs. 3 SGB VIII als Tagespflegeperson geei...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 213 Das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt prüft im Todesfall unter Berücksichtigung des erbschaftsteuerlichen Verfahrens, ob ein Grundstückserwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG vorliegt. Für die Frage nach der Erbfolge ist regelmäßig der Erbschein zugrunde zu legen. Rz. 214 Ein (außer-)gerichtlicher Erbvergleich schlägt – wie ein rechtskräftige...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / IV. Begünstigungstransfer bei Teilungsanordnung, freier Erbauseinandersetzung und (Voraus-)Vermächtnis

Rz. 35 Das Erbschaftsteuerrecht sieht verschiedene Sonderregelungen für Teilungsanordnung, freie Erbauseinandersetzung und (Voraus-)Vermächtnisse im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung bzw. Verteilung von steuerbefreiten Nachlassgegenständen vor. Erhält ein Miterbe (Vorausvermächtnisnehmer) ein Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG, ein zu Wohnzwecken frem...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Einkommensteuer

Rz. 51 Regelmäßig findet sich in den Mustern zur Wart- und Pflegevereinbarung die Zuteilung von an den Pflegebedürftigen ausgezahltem Pflegegeld i.S.d. § 37 Abs. 1 SGB XI an den Übernehmer.[42] Grundsätzlich handelt es sich dabei um einkommensteuerpflichtige Einkünfte, für die allerdings gem. § 3 Nr. 36 EStG eine Steuerbefreiung gilt.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 16 Durch die Schaffung des umsatzsteuerrechtlichen Europäischen Binnenmarkts seit dem 1.1.1993 bedurfte es zwangsläufig einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Die umsatzsteuerliche Kontrolle der grenzüberschreitenden Leistungen war aufgrund der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Weitere Besonderheiten

Tz. 19 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Der Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen zum Zwecke der Ausbildung von Dienstkräften bei der Vorbereitung auf die Erlangung des Führerscheins Kl. II hat den Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung für diese Fahrzeuge zur Folge. Die Steuerfreiheit bleibt jedoch bestehen, wenn die Ausbildung durch eigene Fahrlehrer der Feuerwehr erfolgt oder wenn die Feuer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Ausbildung von Pferden

Tz. 29 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die entgeltliche Ausbildung von Pferden (z. B. Longieren, Freispringenlassen, Zu- und Bereiten) ist grundsätzlich eine eigenständige (steuerbare) Leistung. Die Einnahmen sind unter Umständen im Einzelfall dem nicht steuerpflichtigen Zweckbetrieb i. S. v. § 65 AO i. V. m. § 67a AO, Anhang 1b) zuordenbar. Tz. 30 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Durch...mehr

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§ 3 Der Erbfall / c) Vertragliche Modifikation des Zugewinnausgleichsanspruchs

Rz. 101 Grundsätzlich gilt die Steuerbefreiung der Zugewinnausgleichsforderung i.S.d. § 5 Abs. 2 ErbStG auch für durch (wirksamen) Ehevertrag gem. § 1408 BGB oder (wirksame) Scheidungsfolgenvereinbarung gem. § 1378 Abs. 3 S. 2 BGB modifizierte Ausgleichsforderungen.[82] Eine einem Ehegatten durch eine solche Vereinbarung verschaffte überhöhte Ausgleichsforderung stellt nach ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Vertragliche Modifikation des Zugewinnausgleichsanspruchs

Rz. 156 Grundsätzlich gilt die Steuerbefreiung der Zugewinnausgleichsforderung i.S.d. § 5 Abs. 2 ErbStG auch für eine durch (wirksamen) Ehevertrag gem. § 1408 BGB oder (wirksame) Scheidungsfolgenvereinbarung gem. § 1378 Abs. 3 S. 2 BGB modifizierte Ausgleichsforderung.[117] Eine einem Ehegatten durch eine solche Vereinbarung verschaffte überhöhte Ausgleichsforderung stellt n...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Satzungsänderungen und Steueraufsicht

Tz. 40 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Vereine, die wegen ausschließlicher und unmittelbarer Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke bestimmte Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen wollen, müssen dem Finanzamt die Satzung zur Anerkennung vorlegen, s. § 60a AO (Anhang 1b). Werden zu einem späteren Zeitpunkt Satzungsänderungen durchgeführt, besteht gegenüb...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Kostentragung durch den Schenker

Rz. 206 Die Kostentragung durch den Schenker stellt eine zusätzliche Schenkung dar und führt damit zu einer Erhöhung der Bereicherung des Beschenkten. Allerdings stellt die Finanzverwaltung dieser zusätzlichen Bereicherung eine Entreicherung durch die Folgekosten der Schenkung gegenüber. Das gilt nicht nur, wenn der Schenker dem Beschenkten einen Geldbetrag in Höhe der Erwer...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (1) Verzicht auf den geltend gemachten Pflichtteilsanspruch ohne Abfindung

Rz. 32 Wurde der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht, ist der Erwerb i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG beim Pflichtteilsberechtigten unwiderruflich abgeschlossen.[26] Rz. 33 Verzichtet der Pflichtteilsberechtigte nach Geltendmachung (teilweise) auf seinen Pflichtteilsanspruch, stellt dies einen Erlassvertrag i.S.d. § 397 Abs. 1 BGB dar. Dies führt zu einer steuerpflichtigen Sch...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / VI. Haftung des Testamentsvollstreckers für die Erbschaftsteuer

Rz. 18 Der Testamentsvollstrecker hat als Vermögensverwalter i.S.d. § 34 Abs. 3 AO die steuerlichen Pflichten des § 34 Abs. 1 AO zu erfüllen. Danach hat er insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die er verwaltet, mithin aus dem Nachlass, der seiner Tätigkeit unterfällt. Es kann zu einer persönlichen Haftung des Testamentsvollstrecke...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege (bis 31.12.2019)

Rz. 30 Als steuerbegünstigte andere Einrichtungen mit sozialem Charakter galten bis 31.12.2019 auch die amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Ab dem 1.1.2020 sind diese Verbände nicht mehr in § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. a UStG explizit aufgeführt. Gemäß der Legaldefinition in § 75 Abs. 3 SGB VIII sind – neben den Kirchen und Religionsgemeinschaften – die auf ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vermietung von Reitpferden

Tz. 53 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Überlassung von Reitpferden zum Zwecke des Reitunterrichts, durch einen steuerbegünstigten (Reit-, Fahr- oder Pferderennsportverein stellt eine unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung (Reitunterricht). Diese unselbständigen Nebenleistungen beurteilen sich umsatzsteuerlich ebenfalls nach § 4 Nr. 22 Buchst. a, ggf. § 4 Nr. 21 Buchst...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 3. Überlebender Ehegatte/Lebenspartner

Rz. 91 Grundstückserwerbe des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners sind gem. § 3 Nr. 3 S. 2 GrEStG steuerfrei, wenn er mit den Erben seines verstorbenen Ehegatten/Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat (Gütergemeinschaft i.S.d. §§ 1415 ff. BGB) oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichte des Bundesrechnungshofs

Rz. 33 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in den letzten Jahren die Wirkungsweise einzelner Umsatzsteuerermäßigungen geprüft. In seinem Bericht v. 28.6.2010[1] fasst er seine Prüfungserkenntnisse zusammen. Der BRH kritisiert dabei insbesondere, dass die Begünstigung von Gegenständen in der Anlage 2 zum UStG unübersichtlich und widersprüchlich sei, die Anwendung der Begünstigung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Fördervereine/Spendensammelvereine

Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Mittelbeschaffungskörperschaft ist gem. den §§ 26ff., 80ff. BGB (Anhang 12a) eine eigene juristische Person des privaten Rechts in Form eines Vereins oder einer Stiftung. Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Betätigung eines solchen Vereins ist unschädlich, wenn er Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke für eine andere steuer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereine sind dann als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet zu fördern (s. § 52 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Tz. 2 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Eine Förderung der Allg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren "Steuererklärung", der Zusammenfassen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 10 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die Umsätze des gemeinnützigen Reitsportvereins können ggf. entweder nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG (Anhang 5) oder aufgrund unmittelbarer Anwendung von EU-Vorschriften umsatzsteuerbefreit sein (nachfolgend Rz. 20), bei Reitunterricht gegenüber Jugendlichen unter Umständen zudem nach § 4 Nr. 25 UStG (nachfolgend Rz. 20). Zudem sehen § 12 Abs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Exkurs: Anwendung des Übungsleiterfreibetrags

Tz. 16 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) befreit Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten für eine unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke. Der so genannte Übungsleiterbet...mehr