Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / III. Behandlung beim Empfänger des Trinkgeldes

1. Einkünfte Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören alle Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG). Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die Arbeitnehmenden aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt wer...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / 2. Sozialversicherung

Ein freiwillig gezahltes Trinkgeld ist in der Sozialversicherung beitragsfrei (§ 14 Abs. 1 SGB IV i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV).mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / 3. Schenkung bei den verschiedenen Zahlungsmodalitäten

a) Bargeld Bei Bargeld liegt eine Handschenkung vor (§ 516 BGB). Die Übergabe des Geldes erfolgt sofort. Die Übertragung des Eigentums an Münzen und Geldscheinen erfolgt wie bei beweglichen Sachen mittels Einigung und Übergabe (§ 929 Abs. 1 BGB). b) Bargeldlose Zahlung Bei einer bargeldlosen Zahlung erlangen Arbeitnehmende das Trinkgeld nicht unmittelbar. Eine Schenkung kann sow...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / IV. Behandlung bei Gastronomen

1. Zufluss Sofern Gastronomen Trinkgelder erhalten, liegen Betriebseinnahmen vor. Diese sind in dem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind (§ 11 Abs. 1 S. 1 EStG). Der Zufluss von Einnahmen liegt mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht vor. Das ist der Fall, wenn der Leistungserfolg eintritt.[16] Der Leistungserfolg tritt bei Bar...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / I. Grundlagen

1. Rechtsgeschäft und Zahlungsmodalitäten Gemischter Vertrag: Beim Besuch einer Gastwirtschaft und der Bestellung von Speisen oder Getränken liegt ein gemischter Vertrag vor.[1] Dieser umfasst Elemente eines Kauf-, Werk-, Miet- und Dienstvertrages: Gastronomen haben die vereinbarten Leistungen zu erbringen und Kunden sind zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Ein ...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / 2. Zahlungsmodalitäten

Folgende Zahlungsmodalitäten, auf die nachfolgend eingegangen wird, stehen zur Verfügung Barzahlung (s. Näheres unter a) Zahlung mit Girokarte (s. Näheres unter b) Zahlung mittels Lastschrift (s. Näheres unter c) Zahlung mit Kreditkarte (s. Näheres unter d) a) Barzahlung Die Verpflichtung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme ist durch Barzahlung zu erfüllen.[2] Bei einer Barzahl...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / 1. Einkünfte

Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören alle Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG). Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die Arbeitnehmenden aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden (§ 2 Abs...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / [Ohne Titel]

RD Andreas Brunckhorst[*] Beim Besuch einer Gastwirtschaft und der Bestellung von Speisen oder Getränken schließen Gastronomen und Gäste einen gemischten Vertrag ab. Die Gastronomen haben die vereinbarten Leistungen zu erbringen und die Kunden sind zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Die Gäste können das Entgelt um ein Trinkgeld erhöhen. Dieses ist von der Zu...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / 3. Trinkgelder an Gastronomen

Bei Zahlung eines Trinkgeldes an Gastronomen ist eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 51 EStG ausgeschlossen. Die Vorschrift setzt die Zahlung eines Trinkgeldes an Arbeitnehmende voraus. Das führt bei gleicher Leistungsfähigkeit aber zu einer ungleichen Besteuerung. Beachten Sie: Der BFH hat aus diesem Grunde erhebliche nachvollziehbare verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.[20]mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / a) Bargeld

Bei Bargeld liegt eine Handschenkung vor (§ 516 BGB). Die Übergabe des Geldes erfolgt sofort. Die Übertragung des Eigentums an Münzen und Geldscheinen erfolgt wie bei beweglichen Sachen mittels Einigung und Übergabe (§ 929 Abs. 1 BGB).mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / c) Zahlung mittels Lastschrift

Bei Einsatz einer Girokarte ohne Eingabe der persönlichen Identifikationsnummer ermächtigen die Gäste die Gastronomen mit ihrer Unterschrift, den Betrag mittels Lastschrift einzuziehen, und weisen auch ihr Kreditinstitut an, diese Lastschrift einzulösen (Lastschriftmandat). Die Gastronomen gleichen nur die Unterschrift auf der Girokarte mit der Unterschrift auf dem Lastschrif...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / 1. Verteilung des Trinkgeldes

Gastronomen können durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung verabreden, wie mit Trinkgeldern zu verfahren ist. Meist ist ein Verteilungsschlüssel festgelegt, der die Trinkgelder unter den Arbeitnehmenden aufteilt. Das Trinkgeld steht den Arbeitnehmenden und nicht den Gastronomen zu. Eine Herausgabe können die Gastronomen nicht verlangen. Die Arbeitnehmenden können aber ei...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / a) Barzahlung

Die Verpflichtung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme ist durch Barzahlung zu erfüllen.[2] Bei einer Barzahlung ist die Leistung im Zeitpunkt von Einigung und Übergabe bewirkt (§ 929 BGB).[3]mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / II. Trinkgeld

Gäste können das Entgelt um ein Trinkgeld für die Arbeitnehmenden der Gastronomen erhöhen. Dieses ist von der Zufriedenheit mit der Leistung abhängig. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den Dritte ohne rechtliche Verpflichtung den Arbeitnehmenden zusätzlich zu einer den Arbeitgebenden geschuldeten Leistung zahlen (§ 107 Abs. 3 S. 2 GewO). 1. Verteilung des Trinkgeldes Gastronomen k...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / 1. Zufluss

Sofern Gastronomen Trinkgelder erhalten, liegen Betriebseinnahmen vor. Diese sind in dem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind (§ 11 Abs. 1 S. 1 EStG). Der Zufluss von Einnahmen liegt mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht vor. Das ist der Fall, wenn der Leistungserfolg eintritt.[16] Der Leistungserfolg tritt bei Bargeld im Ze...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / b) Bargeldlose Zahlung

Bei einer bargeldlosen Zahlung erlangen Arbeitnehmende das Trinkgeld nicht unmittelbar. Eine Schenkung kann sowohl Sachen als auch Rechte umfassen. Eine Forderung ist ein entsprechendes Recht. Bei Guthaben auf Konten besteht kein Eigentum am Geld, sondern eine Forderung gegen das Kreditinstitut. Eigentum am Geld übertragen die Kreditinstitute den Kunden erst im Zeitpunkt der Au...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / 2. Trinkgeld als durchlaufender Posten

Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung: Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung bleiben Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden – durchlaufende Posten – außer Betracht (§ 4 Abs. 3 S. 2 EStG). Ein durchlaufender Posten setzt eine Verklammerung von Einnahme und Ausgabe z...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / V. Behandlung beim Geber des Trinkgeldes

Beim Geber kann die Zahlung eines Trinkgeldes nach den allgemeinen Voraussetzungen zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben führen. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG) und Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Sofern die Aufwendungen privat veranlass...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / 4. Umsatzsteuer

Gastronomen erbringen durch die Abgabe von Speisen oder Getränken gegen Entgelt als Unternehmer steuerbare und steuerpflichtige Umsätze an die Gäste. Die Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung hat nach den allgemeinen Grundsätzen zu erfolgen (Abschn. 3.6 UStAE). Der Umsatz ist nach dem Entgelt zu bemessen (§ 10 Abs. 1 S. 1 UStG). Entgelt ist alles, was den Wert der G...mehr

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Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / 1. Rechtsgeschäft und Zahlungsmodalitäten

Gemischter Vertrag: Beim Besuch einer Gastwirtschaft und der Bestellung von Speisen oder Getränken liegt ein gemischter Vertrag vor.[1] Dieser umfasst Elemente eines Kauf-, Werk-, Miet- und Dienstvertrages: Gastronomen haben die vereinbarten Leistungen zu erbringen und Kunden sind zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Ein Schuldverhältnis erlischt, wenn der Schul...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / 2. Schenkung des Trinkgeldes

Die Gäste schenken den Arbeitnehmenden das Trinkgeld. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwischen Handschenkung (§ 516 BGB) und Vertragsschenkung (§ 518 Abs. 1 BGB). Eine Handschenkung setzt eine Einigung zwischen Zuwendendem und Zuwendungsempfänger über die Unentgeltlichkeit einer bereits vollzogenen oder gleichzeitig erfolgenden Zuwendung voraus. Bei einer Vertragsschenk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / b) Zahlung mit Girokarte

Gäste können auch bargeldlos mit einer Girokarte zahlen, wenn Gastronomen die technische Infrastruktur in Gestalt von Kartenlesegeräten zur Verfügung stellen. Die Verpflichtung zur Barzahlung ist dann einvernehmlich aufgehoben. Die in Deutschland geläufige Girokarte ist die Girocard der Deutschen Kreditwirtschaft. Diese stellt mit der Girocard ein eigenes Zahlungssystem zur V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trinkgeld: Steuerbefreiung ... / d) Zahlung mit Kreditkarte

Außerdem können die Gäste bargeldlos mit einer Kreditkarte zahlen, wenn die Gastronomen entsprechende Kartenlesegeräte zur Verfügung stellen. Die Verpflichtung zur Barzahlung ist dann einverständlich aufgehoben. Kartenlesegeräte können eine Vielzahl von Zahlungsarten ermöglichen. Gastronomen bevorzugen im Allgemeinen eine für sie kostengünstige Zahlungsart. Bei Zahlung mit ei...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Verstoß gegen die Behaltensfrist nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG

Leitsatz Ein Verstoß gegen die Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG liegt vor, wenn bei der Ausgliederung eines geerbten Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft neben Anteilen eine Forderung gegen die Kapitalgesellschaft als Gegenleistung eingeräumt wird. Sachverhalt Der Kläger erbte ein Einzelunternehmen und übertrug dieses im Wege einer Ausgliederung auf eine neu gegründete GmbH. Dafür erhielt er sämtliche Geschäftsanteile im Nennwert von 25.000 EUR sowie eine Darlehensforderung g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.4.3 Der deutschen KSt entsprechende Steuer

Rz. 79 Generell sind nur solche ausl. Steuern anrechenbar, die der deutschen KSt entsprechen. Entscheidend ist insoweit, dass eine Personensteuer auf Einkünfte anfällt, Regelungen zur Gewinnermittlung oder Steuerbefreiung sind daher unbeachtlich.[1] Folglich kann auch eine Abzugsteuer, die auf die Bruttoeinnahmen, nicht auf die Einkünfte erhoben wird, mit der deutschen KSt g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / 2. Befreiungen von der GewSt (§ 3 GewStG)

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KStG und § 3 Nr. 9 GewStG sind (u.a.) rechtsfähige Pensionskassen, die den Personen, denen die Leistungen der Kasse zugutekommen oder zugutekommen sollen (Leistungsempfängern), einen Rechtsanspruch gewähren, von der Körperschaftsteuer und GewSt befreit, wenn sich die Kasse – betriebsbezogen – auf bestimmte Personen beschränkt. § 5 Abs. 1 Nr. 3...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2024 / 5 Gemeinnützigkeit: Probleme mit der Vermögensbindung § 61 AO

Bei gemeinnützigen Vereinen spielt die sogenannte Vermögensbindungsklausel eine wichtige Rolle. Nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO muss die Satzung eines gemeinnützigen Vereins regeln, an welchen anderen Verein oder an welche andere Organisation das Vermögen des Vereins fällt, wenn er aufgelöst wird. Fehlerhafte oder unvollständige Satzungsregelungen in diesem Pu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutscheine an Arbeitnehmer / 1.4 Abgrenzung zur Geldleistung

Da sich zwischen Geldleistung und Sachbezug steuerlich insbesondere im Bereich der Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG Unterschiede ergeben, muss bei der Ausgabe von Gutscheinen oder Geldkarten an Arbeitnehmer stets sorgfältig abgrenzt werden, ob eine Geldleistung oder ein Sachbezug vorliegt. Wie bereits unter Tz. 1. ausgeführt, ist zunächst dann von einer (nicht begünstig...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2.2 Ausschluss bzw. Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Rz. 37 Es existieren vom Wortlaut her identische gesetzliche Regelungen, z. B. in § 21 Abs. 2 2. Hs. bzw. S. 3 Nr. 1 UmwStG [1], nach denen es ebenfalls darauf ankommt, dass das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ausweislich deren Gesetzesbegründung kommt es aber nicht auf di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.1 Systematische Stellung und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Steueranrechnung gem. § 26 KStG stellt die zentrale Vorschrift zur Verhinderung von rechtlichen Doppelbesteuerungen im unilateralen (und ggf. auch bilateralen Fall) dar.[1] Aufgrund des Welteinkommensprinzips[2] gem. § 1 Abs. 2 KStG [3], nach dem sämtliche Einkünfte einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft der Besteuerung mit KSt unterliegen,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 2.5.1 Höchstbetrag der anrechenbaren Steuer

Rz. 111 Die ausl. Steuer ist auf diejenige deutsche KSt anzurechnen, die auf die ausl. Einkünfte aus demjenigen Staat entfällt, dessen Steuer angerechnet werden soll. Für die Durchführung der Anrechnung normiert § 26 Abs. 2 S. 1 KStG eine von der ESt abgekoppelte Vorgehensweise.[1] Bei der Berechnung der auf die ausl. Einkünfte entfallenden deutschen KSt sind danach die Steu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.3 Zweck und Anwendungsbereich der direkten Anrechnung

Rz. 19 Das deutsche KSt-System sieht vor, dass Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 KStG unterfallen. Gegenstand der Besteuerung ist grundsätzlich das Welteinkommen gem. § 1 Abs. 2 KStG. Dies bedeutet, dass der Besteuerung im Inland sämtliche Einkünfte unterfallen, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausl...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.2 Körperschaftsteuerpflicht der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 202 Eine spätere Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens muss bei der übernehmenden Gesellschaft der KSt unterliegen; es kann sich dabei auch um eine der deutschen Körperschaftsteuer vergleichbare ausländische Steuer handeln.[1] Rz. 203 Es muss sich mithin um eine Gesellschaft i. S. d. § 1 oder 2 KStG handeln, die nicht von der KSt befreit ist. Allerdings kann die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen). Rz. 14 Steuerfrei sind nach der V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abgrenzung zu anderen Steuerbefreiungen

Rz. 53 Nach § 4 Nr. 23 S. 4 UStG i. d. F. ab 1.1.2020 kommt für die in § 4 Nr. 15b UStG (Leistungen der Arbeitsförderung), § 4 Nr. 15c UStG (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), § 4 Nr. 21 UStG (Bildungsleistungen), § 4 Nr. 24 UStG (Leistungen des Jugendherbergswesens) und § 4 Nr. 25 UStG (Leistungen der Jugendhilfe) bezeichneten Leistungen die Steuerbefreiung nur unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 7 § 4 Nr. 23 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i sowie Art. 134 MwStSystRL, wobei der Gesetzgeber erst mit der Fassung der Vorschrift ab 1.1.2020 von den Wahlmöglichkeiten nach Art. 133 MwStSystRL, die dort genannten Steuerbefreiungen (hierzu gehört auch die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i MwStSystRL) von bestimmten Bedingungen abhängig zu mach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Verpflegung und Beherbergung

Rz. 31d Nach § 4 Nr. 23 S. 1 Buchst. c UStG sind zum einen Verpflegungsdienstleistungen durch die in der Vorschrift (i.d.F bis 31.12.2020) genannten Einrichtungen[1] gegenüber Studierenden und Schülern an Hochschulen i. S. d. Hochschulgesetze der Länder, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie, an öffentlichen Schulen und an Ersatzschulen, die gem. Art. 7...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Im UStG 1967/1973 war die Regelung aus § 4 Nr. 13 UStG 1951 übernommen worden. Dabei wurde der Kreis der aufzunehmenden Personen auf Jugendliche (Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahrs) beschränkt. Neben den begünstigten Leistungen an das Erziehungs- und Pflegepersonal wurde die Steuerbefreiung auf die Beherbergungs-, Beköstigungs- und üblichen Naturalleistungen a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Aufnahme von Jugendlichen

Rz. 24 Steuerbegünstigt ist nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 nur die Aufnahme von Jugendlichen (oder Säuglingen). Jugendliche sind per definitionem (§ 4 Nr. 23 S. 2 UStG i. d. F. bis 31.12.2019, § 4 Nr. 23 S. 3 UStG i. d. F. ab 1.1.2020) alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahrs. Ab 1.1.2020 ist Gegenstand der Begünstigung nicht mehr die "Aufnahme" von Jug...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 23 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Die Befreiungsvorschrift i. d. F. bis 31.12.2019 geht auf § 4 Nr. 13 UStG 1951 zurück und soll Einrichtungen im Bereich der Jugenderziehung und -ausbildung zugutekommen.[1] Die hierdurch begünstigten Unternehmer sind dadurch gekennzeichnet, dass sie Jugendliche für die genannten Zwecke bei sich aufnehmen. Wie sch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbegünstigte Unternehmer

Rz. 18 Unter die Steuerbefreiung fallen bis 31.12.2019 in subjektiver Hinsicht nur "Einrichtungen". Mit diesem Begriff ist der Kreis der begünstigten Unternehmer dennoch sehr weit gehend gefasst. Darunter können fallen: natürliche Personen, Personenvereinigungen (Personengesellschaften) oder juristische Personen. Die Verwendung des Begriffs Einrichtungen anstelle des im UStG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2 Haus- und Hilfspersonal

Rz. 49 Dieser Personenkreis dürfte auch nach § 4 Nr. 23 i. d. F. ab 1.1.2020 zu den begünstigten Leistungsempfängern i. S. d. § 4 Nr. 23 S. 2 UStG gehören. Hierzu zählen insbesondere das Küchen- und Bedienungspersonal in Heimen, Tagesstätten usw., das Reinigungspersonal, Hausmeister, Verwaltungspersonal und sonstige Hilfskräfte. Die begünstigten Umsätze (Beherbergung, Bekösti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Mit Erziehung eng verbundene Leistungen

Rz. 31a Zu den eng mit der Erziehung verbundenen Leistungen können nach der Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. ab 1.1.2020[1] wie nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 die Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und der üblichen Naturalleistungen gehören. Diese Leistungen sind dann als mit der Erziehungsleistung "eng verbunden" anzusehen, wenn sie tatsächl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbegünstigte Zwecke

Rz. 22 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 ist davon abhängig, dass die Aufnahme von Jugendlichen zu Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken erfolgt. Begünstigt ist auch die Aufnahme von Säuglingen (das Gesetz verwendet allerdings nicht explizit diesen Begriff, sondern stellt – semantisch nicht ganz zutreffend – den Begriff der Jugendl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Gewährung von Beherbergung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 37 Beherbergung ist die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen. Anders als nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG kommt es auf die Dauer der Beherbergung nicht an. Die Unterbringung kann neben den Räumlichkeiten in Heimen oder Internaten auch in der Vermietung einzelner Zimmer bestehen. Ein gaststättenähnliches Verhältnis ist nicht Voraussetzung.[1] Der Unternehmer muss neben der Beh...mehr

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Corona-Sonderzahlungen: rüc... / Hintergrund

In einem Fall war umstritten, ob die Steuerbefreiung für die von der Klägerin im Jahr 2020 angekündigte Auszahlung von Urlaubsgeld oder Bonus anwendbar ist, wenn diese Zahlungen als Corona-Sonderzahlung deklariert wurden. Das Finanzamt hat die Steuerbefreiung nicht anerkannt, da ein Teil des Urlaubsgeldes bzw. der Bonuszahlung nur aus dem Grund in eine Corona-Sonderzahlung um...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Sonderzahlungen: rüc... / Entscheidung

Nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) liegen hinsichtlich der von der Klägerin an ihre Arbeitnehmer als "Sonderzahlung Corona" bezeichneten Leistungen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nicht vor. Die Steuerbefreiung setze unter anderem voraus, dass der Arbeitgeber die Sonderzahlung aufgrund der Corona-Krise erbringe. Aus den Gesamtumständen müsse erkennbar sein, dass ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Sonderzahlungen: rüc... / Zusammenfassung

Die Vorschrift zur Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen ist grundsätzlich rückwirkend ab 1.3.2020 anwendbar. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht (FG), lehnte die Steuerbefreiung jedoch im konkreten Fall aufgrund fehlender Voraussetzungen ab.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gutschriften im Umsatzsteue... / 2.3 Voraussetzungen der Gutschrift

Eine ordnungsgemäße Gutschrift kann zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigten. Dafür muss die Gutschrift die gesetzlichen Anforderungen wahren. Zunächst ist für die Zulässigkeit der Gutschrift eine Vereinbarung erforderlich.[1] Diese Vereinbarung muss zwischen den Beteiligten, also dem Aussteller (Leistungsempfänger) und dem Empfänger (Leistender) getroffen werden. Nur s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung – die ... / 4.3 Lösung

K wie auch die Künstler sind unternehmerisch tätig, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht handeln. Zum Rahmen ihres Unternehmens gehört jeweils die Herstellung von bzw. der Handel mit Kunstwerken. K tritt in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung auf, wird damit als Kommissionär nach § 3 Abs. 3 UStG tätig. Bei einem Kommissionsgeschäft liegt (ums...mehr