Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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Der dingliche Arrest nach d... / II. Abgrenzung

Der dingliche Arrest gem. § 324 AO ist vom persönlichen Sicherheitsarrest gem. § 326 AO zu unterscheiden. Beim dinglichen Arrest wird auf das Vermögen zugegriffen. Beim persönlichen Arrest wird dagegen eine freiheitsentziehende Maßnahme gegen eine natürliche Person angeordnet. Letzterer ist subsidiär, d.h. andere Mittel zur Sicherung dürfen nicht gegeben sein (Werth in Klein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.4 Datenanalysen der FIU (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 53 Die Offenbarungsberechtigung der Finanzbehörden nach § 31b Abs. 1 Nr. 5 AO folgt der Neuausrichtung der FIU[1] und ergänzt die "vorherigen" Öffnungstatbestände. Zur Unterstützung der dort durchzuführenden Datenzusammenführungen und -analysen nach § 28 Abs. 1 GwG sind die Finanzbehörden damit berechtigt und ggf. verpflichtet, geschützte Daten aus den Besteuerungsverfah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Automatisierte Datenübermittlung an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG (Abs. 2a)

Rz. 79 § 31b Abs. 2a AO regelt die Datenübermittlungspflicht an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG. Voraussetzung ist, dass die Weitergabe der Daten der Aufgabenstellung der FIU nach § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GwG dient und zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Der Zitierfehler[1] in § 31b Abs. 2a AO ist insoweit unbeachtlich, da er "historisch begründet" ist, § 28 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.2 Praktische Anwendung und verfassungsrechtliche Problemstellungen

Rz. 2 Seitens der Rechtsliteratur wird vielfach eingewendet, dass § 31b AO zu unbestimmt erscheine[1] und seine Anwendung durch hierfür nicht geschulte Finanzbeamte im Massenvollzug der Steuergesetze wenig praktikabel sei.[2] Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung überforderten angesichts der knappen Zeitfenster für die eigentlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5.1 Geldwäsche (Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. und Nr. 2 1. Alt.)

Rz. 35 § 31b Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO i. V. m. § 1 Abs. 1 GwG knüpft an den Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an. Abs. 1 dieser Strafnorm droht demjenigen eine Freiheitsstrafe an, der einen aus einer beliebigen Vortat herrührenden Gegenstand (z. B. Bargeld, Forderung) verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 3. Vorschlag zur Änderung der Zusammenarbeitsverordnung

Zeitgleich mit der Vorlage des Berichts zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (vgl. Abschn. 5) hat die Kommission am 14.11.2025 den Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der VO (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf den Zugang der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu mehrwertste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.2 Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 15 Eines der Offenbarungsziele ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Beide Arten des rechtswidrigen Fehlverhaltens sind Gegenstand des zum 1.8.2004 in Kraft getretenen SchwarzArbG. Sachlich sind sie zu unterscheiden (s. Rz. 16 und 17). Rz. 16 Schwarzarbeit wird in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG durch mittlerweile fünf Einzeltatbestände definiert. D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Offenbarung auf Antrag der betroffenen Person (Abs. 2 S. 2)

Rz. 58 Auf Antrag der betroffenen Person ist die Finanzbehörde in den Fällen des Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 ebenfalls zur Mitteilung verpflichtet. Die Befugnis hierzu folgt bereits aus § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO.[1] Während aber ein Antrag der betroffenen Person zur Offenbarung i. R.d. § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO nur einen Anspruch auf ermessensgerechte Entscheidung, aber noch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Tatbestandserweiterung auf Strafverfahren (Abs. 1 S. 2)

Rz. 44 Mit dem Jahressteuergesetz 2022[1] wurde der Tatbestand der Öffnungsnorm durch Einfügung eines S. 2 in Abs. 1 des § 31a AO ergänzt. Danach ist nunmehr die Offenbarung der geschützten Daten aus dem Besteuerungsverfahren auch zulässig, wenn sie zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer zu Unrecht erlangten Leistung aus öffentlichen Mitteln erforderlich ist. Die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.4 Mitteilungsempfänger

Rz. 7 § 31a Abs. 1 AO normiert nicht, wem gegenüber die Offenbarungen geschützter Daten zulässig sind. Auf eine explizite Benennung der einzelnen Behörden, an die Mitteilungen gerichtet werden dürfen oder müssen, wäre aber angesichts der immer komplexer werdenden Regelungen etwa des Sozial-, Ausländer- und Wirtschaftsverwaltungsrechts auch kaum praktikabel.[1] Adressat der zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.1 In Betracht kommende Verfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 vorangestellter Regelungsteil)

Rz. 12 Die Offenbarung ist in den Fällen der Nr. 1 zulässig, soweit diese entweder für die Durchführung eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens, eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder eines anderen Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit oder von bestimmten Entscheidungen über eine Erlaubnis nach dem Arbeit...mehr

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Naturkatastrophe / 1 Typischer Sachverhalt

Nie hätte Rainer Wert, Geschäftsführer der XYZ Import GmbH, geglaubt, dass sein Unternehmen von Feuer, Sturmschäden oder Wasserkatastrophen betroffen sein könnte. Der Anruf aus dem Lager belehrte ihn eines Besseren: An einer Verpackungsmaschine war ein Feuer ausgebrochen, das sich jetzt schnell auf das gesamte Lagergebäude ausbreitete. Die Feuerwehr sei schon informiert. Nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Zeitpunkt und Dauer der Rechtsausübung

Rz. 8 Der Rechtsanspruch der Finanzbehörde auf Einsichtnahme oder Besichtigung kann in jedem Stadium des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens (s. Rz. 4) und des gerichtlichen Verfahrens sowie zu jedem Zeitpunkt ausgeübt werden. Einsichtnahme und Besichtigung sind demgemäß auch wiederholbar, wenn die Finanzbehörde dies für geboten hält.[1] Rz. 9 Zeitpunkt und Dauer d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Akteneinsichtsrecht

Rz. 6 Das Akteneinsichtsrecht der Finanzbehörde entspricht inhaltlich dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers [1] nach § 147 Abs. 1 StPO , wobei allerdings die Einschränkungen des § 147 Abs. 2 StPO nicht gelten (s. Rz. 4). Es entsteht mit der Begründung der finanzbehördlichen Rechtsstellung (s. Rz. 1) und endet mit dem rechtskräftigen Abschluss des Steuerstrafverfahrens, ggf....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.3 Rechtsanspruch der Finanzbehörde

Rz. 4 § 395 S. 1 AO gibt der Finanzbehörde einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht bzw. Besichtigung. Die Gewährung liegt nicht im Ermessen der Staatsanwaltschaft bzw. des Strafgerichts.[1] Die Einschränkungen des § 147 Abs. 2 StPO gelten nicht gegenüber der Finanzbehörde, die als Strafverfolgungsorgan handelt (s. Rz. 1).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.4 Ort der Rechtsausübung

Rz. 10 Die Besichtigung beschlagnahmter bzw. sichergestellter Gegenstände (s. Rz. 5) hat durch die Amtsträger der Finanzbehörde stets am Ort der Aufbewahrung zu erfolgen.[1] Rz. 11 Wird die Akte in Papierform geführt, kann die Akteneinsicht durch die Finanzbehörde (s. Rz. 1) bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erfolgen. Die Finanzbehörde hat nach § 395 S. 2 AO aber au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Antrag

Rz. 12 Die Rechtsausübung setzt einen formfreien Antrag der Finanzbehörde voraus, der einer Begründung nicht bedarf, über den – je nach dem Stadium des Verfahrens – die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. der Vorsitzende des zuständigen Gerichts entscheidet.[1] Der Beschuldigte muss, anders als z. B. bei einem Akteneinsichtsgesuch gem. § 406 e StPO,[2] nicht angehört werden.[3]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 3 § 395 AO dient – entsprechend dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers[1] – primär der Sicherung der finanzbehördlichen Rechtsstellung im Steuerstrafverfahren, damit die Finanzbehörde ihre Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten erfüllen kann.[2] Im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren (s. Rz. 2) ergeben sich die finanzbehördl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2 Rechtsschutz bei Ablehnung

Rz. 13 Gegen die Ablehnung des Einsichts- bzw. Besichtigungsrechts durch die Staatsanwaltschaft hat die Finanzbehörde die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde.[1] Streitig ist, ob darüber hinaus ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 406e Abs. 4 S. 1 und 2 StPO zulässig ist.[2] Rz. 14 Gegen die Ablehnung des Einsichts- bzw. Besichtigungsrechts durch den Gerichts...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.5 Beteiligung der Erziehungsberechtigten sowie des Kindes/des Jugendlichen

Rz. 22 Erziehungsberechtigte sowie das betroffene Kind oder der Jugendliche sind gemäß Abs. 1 Satz 2 grundsätzlich zu beteiligen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes bzw. des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Soweit die Eltern erziehungsberechtigt sind, gebietet dies deren Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Für das Kind bzw. den Jugendlichen gilt En...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.4 Zuständigkeit und Verfahren

Rz. 18 Zuständig für die Wahrnehmung des Schutzauftrages ist der örtliche Träger, also das Jugendamt, in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche zu dem Zeitpunkt tatsächlich aufhält, in dem gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls auftreten. Insoweit ist allgemein anerkannt, dass die Zuständigkeitsregelung des § 87 für die Inobhutnahme entsprech...mehr

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zfs 03/2026, Einfache Signi... / 2 Aus den Gründen:

I. Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der Revision (§§ 341, 344, 345 StPO) zeigt aus den in der Antragsschrift der Generalstaatsanwaltschaft München vom 19.5.2025 zutreffend und erschöpfend dargelegten Gründen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf (§ 349 Abs. 2 StPO). Insbesondere ist ein Verfahrenshindernis aufgrund des Umstands, dass die Ankla...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1.2 Sonderfälle

Rn 9 Auch Gesellschafter, die Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit dem Schuldnerunternehmen haben (z.B. Kauf, Darlehen, Miete), können Insolvenzgläubiger (§ 38) und damit antragsberechtigt sein.[37] Dies gilt insbesondere für an sich nachrangige (§ 39 Abs. 1 Nr. 5) Forderungen aus einem Gesellschafterdarlehen oder einer Rechtshandlung, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich...mehr

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AGS 03/2026, Gebühren des P... / I. Sachverhalt

Der Beschuldigte wurde am 12.12.2024 im Zuge der Durchsuchung seiner Wohnung vorläufig festgenommen. Gegenüber den Ermittlungsbehörden teilte er mit, er wolle von Rechtsanwalt Z als Pflichtverteidiger verteidigt werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Folgetag beim AG (Ermittlungsrichter) die Vorführung nach § 128 Abs. 1 StPO sowie den Erlass eines Haftbefehls gegen den...mehr

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AGS 03/2026, Festsetzung de... / II. Zum Zeitpunkt der Beratung erkennbare Anhaltspunkte

Der Gegenstandswert für die Einziehungsgebühr betrage lediglich 4.000,00 EUR. Die für die Wertgebühr maßgebende Höhe des Verfalls des Wertersatzes richte sich grds. nur nach den zum Zeitpunkt der Beratung erkennbaren Anhaltspunkten in der Verfahrensakte, nicht jedoch nach dem in der Hauptverhandlung gestellten Schlussantrag der Staatsanwaltschaft (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 2...mehr

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zfs 03/2026, Überfahren ein... / 1 Sachverhalt

Die Beschuldigte soll mit ihrem Pkw den P-Weg in I. befahren haben. In Höhe der Hausnummer 4 soll sie gegen 12:40 Uhr den Leichnam der Verstorbenen X überfahren haben. Anschließend soll sich die Beschuldigte vom Unfallort entfernt haben, ohne Feststellungen zu ihrer Person oder zu der Art ihrer Beteiligung an dem Unfall zu ermöglichen. Das AG hat den Antrag der Staatsanwalts...mehr

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AGS 03/2026, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus dem Jahr 2025 - Teil 1: §§-Teil

Über die Entwicklung der Rspr. zum §§-Teil des RVG aus den Jahren 2024/2025 wurde in AGS 2025, 4 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. zum §§-Teil des RVG. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Der Stand des Beitrags ist von Anfang März 2026. ...mehr

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AGS 03/2026, Gebühren des P... / II. Festhaltung an früherer Rechtsprechung

1. Entscheidung des 3. Strafsenats des OLG Celle Nach Auffassung des OLG war nur die Terminsgebühr nach Nr. 4103 VV festzusetzen. Das OLG Celle hatte bereits früher entschieden, dass einem für die Verkündung eines Haftbefehls beigeordneten Rechtsanwalt regelmäßig nur eine Terminsgebühr nach Nr. 4103 VV zusteht und eine Verfahrens- oder Grundgebühr sowie eine Auslagenpauschale...mehr

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zfs 03/2026, Keine mittelba... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die sofortige Beschwerde ist entsprechend § 210 StPO (BeckOK StPO/Graf, StPO § 408 Rn 7.1) statthaft und auch im Übrigen zulässig erhoben. Die Beschwerde ist allerdings unbegründet. Gemäß § 271 Abs. 1 StGB macht sich u.a. strafbar, wer bewirkt, dass Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden als abgegeben oder ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.2 Besonderheiten im elektronischen Rechtsverkehr

Rn 30 Mit der Öffnung des elektronischen Rechtsverkehrs für die Insolvenzgerichte finden über § 4 Satz 1 auch die zivilprozessualen Regelungen für elektronische Dokumente (§§ 130a ff. ZPO) entsprechende Anwendung. Das bedeutet, dass die Parteien Eröffnungsanträge grundsätzlich auch in elektronischer Form übermitteln können.[111] Rn 31 In diesem Zusammenhang ist seit dem 01.01...mehr

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AGS 03/2026, Anfall der Dok... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Auf den ersten Blick überraschend, aber eine wohl zutreffende Entscheidung. Denn bei der überlassenen Akte handelte es sich nicht um eine elektronische Akte i.e.S., also eine digitale Sammlung aller relevanten (Verfahrens-)Daten, wobei die Inhalte und auch die Gliederung der einer Papierakte entsprechen. Bei den zur Verfügung gestellten Unterlagen handelte es sich vielmeh...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / II. Vollstreckungshindernisse

Rz. 127 Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet (§ 27 InsO), sind Einzelzwangsvollstreckungen in das schuldnerische Vermögen unzulässig (§ 89 Abs. 1 InsO). Die Zwangssicherungshypothek kann im Grundbuch nicht mehr eingetragen werden, der Gläubiger muss seine titulierte Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Hierbei ist nicht entscheidend, dass ...mehr

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Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 2.3.1 Strafantrag (Satz 1)

Rz. 16 Die Tat wird nur aufgrund eines Antrags verfolgt (Antragsdelikt). Dabei handelt es sich um den Strafantrag nach §§ 77 ff. StGB. Ohne einen wirksamen Antrag darf die Staatsanwaltschaft nicht tätig werden und die Tat verfolgen.mehr

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§ 6 Arresthypothek / H. Eintragungshindernisse

Rz. 23 Steht dem Antrag auf Eintragung ein Hindernis entgegen, muss das Grundbuchgericht wie folgt unterscheiden: Handelt es sich um ein vollstreckungsrechtliches Hindernis, kann das Grundbuchgericht eine nicht rangwahrende Zwischenverfügung nach § 139 ZPO erlassen, der Gläubiger muss dann dafür Sorge tragen, dass das Hindernis innerhalb der Monatsfrist nach § 929 Abs. 2 ZPO ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Umfang der Übermittlungspflicht

Rz. 23 Zu den von der beklagten Finanzbehörde nach § 71 Abs. 2 FGO vorzulegenden Akten zählen alle Akten, die für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können.[1] Inwieweit Akten für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsam sein können, kann das FG aber nur beurteilen, wenn es dessen Akteninhalt k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.6.4 Verwendung

Rz. 59 Das Tatbestandsmerkmal der Verwendung ist im Rahmen der Handlungsbefugnisse nicht gesondert spezifiziert. Dessen bedarf es aber auch nicht, da sich der Verwendungsbegriff aus der "Verwendung für die vorgesehene Zweckbestimmung" bestimmt. Es kann also insoweit auf die zu Gliederungspunkt 3.5 dargestellten Ziele der Norm (s. zu Rz. 39 ff.) verwiesen werden. Problematisch...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / f) Trennung im Berufungsverfahren

Werden gegen ein amtsgerichtliches Urteil sowohl vom Angeklagten als auch von der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt und wird später vom LG eins dieser Verfahren abgetrennt, liegen unterschiedliche Angelegenheiten vor, mit der Folge, dass in beiden Angelegenheiten die Berufungsgebühren entstehen können und es sich, wenn Revision eingelegt wird, auch um unterschiedliche Re...mehr

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AGS 02/2026, Kostenentschei... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts eines am 29.6.2025 begangenen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Mit Schriftsatz vom 11.8.2025 zeigte der Rechtsanwalt die Vertretung des Beschuldigten an und beantragte zugleich seine Beiordnung als Pflichtverteidiger sowie die Gewährung von Akteneinsicht. Mit Beschl. v. 20.10.2025 hat das AG d...mehr

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zfs 02/2026, Aktenvorlage a... / 3 Anmerkung:

Auch wenn das behandelte Rechtsproblem eher selten auftauchen dürfte, gerade weil elektronisch geführte Akten nicht ohne weiteres "einfach so" an das Gericht übermittelt werden, sondern dies i.d.R. auf einem Willensakt der StA beruhen dürfte, ist die Entscheidung des BayObLG höchst lehrreich und lesenswert. Zwar ist die Konsequenz der fehlerhaften Zuleitung an das Gericht du...mehr

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zfs 02/2026, Aktenvorlage a... / Leitsatz

Die willentliche Zuleitung der Akten durch die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht gemäß § 69 Abs. 4 Satz 2 OWiG ist Verfahrensvoraussetzung für das gerichtliche Bußgeldverfahren. BayObLG, Beschl. v. 5.12.2025 – 201 ObOWi 899/25mehr

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AGS 02/2026, Gezieltes Schw... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen ist im Bußgeldverfahren zunächst wegen Teilnahme im Straßenverkehr unter Einfluss berauschender Substanzen – 2,9 ng/ml THC im Blutserum – gem. § 24a Abs. 2, Abs. 3 StVG i.d.F. v. 5.12.2014 eine Geldbuße festgesetzt worden. Das AG hat, nachdem der Bundestag am 5.6.2024 das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtl...mehr

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AGS 02/2026, Auslagenerstat... / II. Untätigkeit führt zur Verjährung

Das Rechtsmittel ist nach Auffassung des LG Potsdam begründet. Grds. können bei einer Einstellung aufgrund eines Verfahrenshindernisses die notwendigen Auslagen dem Betroffenen selbst auferlegt werden (§ 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO). Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass entweder die Schuld des Betroffenen gerichtlich festgestellt ist oder dass ein erheblicher oder hinreiche...mehr

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AGS 02/2026, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung lässt mich mit einem zwiespältigen Gefühl zurück. Einerseits scheint das LG Recht zu haben, wenn es auf die Regelung des § 473 Abs. 1 S. 1 StPO abstellt, die Kosten für die zurückgenommene sofortige Beschwerde dem Beschuldigten auferlegt und ihn auf eine Untätigkeitsbeschwerde verweist. Andererseits fragt man sich, ob der vom LG aufgezeigte Weg "Untätigkeits...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / j) Strafverfahren und sich anschließendes Privatklageverfahren

Die Frage, ob ein Strafverfahren und ein sich daran nach Einstellung betriebenes Privatklageverfahren unterschiedliche Angelegenheiten sind, regelt das RVG nicht. Sie kann aber Bedeutung erlangen, wenn nach Einstellung eines Strafverfahrens und/oder Verweisung des Anzeigeerstatters auf den Privatklageweg dieser das Privatklageverfahren betreibt.[52] Beispiel 7 A erstattet Str...mehr

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zfs 02/2026, Aktenvorlage a... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde führt auf die Sachrüge hin zur Einstellung des Verfahrens durch den Senat (§ 206a Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG, § 79 Abs. 5 Satz 1 OWiG) und zur klarstellenden Aufhebung der gerichtlichen Entscheidung, weil ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis v...mehr

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AGS 02/2026, Angelegenheite... / i) Strafvollstreckung (Teil 4 Abschnitt 2 VV)

Jedes einzelne Vollstreckungsverfahren stellt eine gesonderte Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 RVG dar. In mehreren zeitlich aufeinanderfolgenden Widerrufsverfahren entstehen die Gebühren daher immer wieder neu.[42] Entsprechendes gilt für die Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB.[43] Beispiel 5 A ist zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewähr...mehr

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zfs 02/2026, Beschlagnahme ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Dies hat die Verwerfung des Rechtsmittels zur Folge. 1. Die Beschwerde ist statthaft, insoweit sich der Beschwerdeführer insgesamt gegen die Beschlagnahme des Pkw richtet, welche jedenfalls mit Beschluss des AG erneut bestätigt wurde. Zwar hätte es nach dem Zuständigkeitswechsel in Folge der Anklageerhebung nahegelegen, d...mehr

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AGS 02/2026, Gezieltes Schw... / II. Ungeeignetheit des "gezielten Schweigens"

Nach Auffassung des LG entspricht die angefochtene Entscheidung des AG nicht der Sach- und Rechtslage. Die Zusätzliche Gebühr Nr. 5115 VV werde ausgelöst, wenn durch anwaltliches Mitwirken das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eingestellt oder die Durchführung der Hauptverhandlung entbehrlich werde. Dabei müsse das Mitwirken auf das Ziel einer Verfahrensbeendigung außerha...mehr