Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 6.1 Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a AO

Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn eine Prüfungsanordnung (PA) i. S. d. § 196 AO bekanntgegeben worden ist (§ 371 Abs. 2 Nr. 1a AO). Dieser Ausschlussgrund greift nicht ein, wenn der Prüfer – wie oft – seine Prüfung und den Versand der PA zunächst telefonisch ankündigt. In der Zeit bis zur Bekanntgabe der PA ist daher die Selbstanzeige nicht gesperrt. Es ist umstritt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Wichtiger Grund; Abmahnung

Rz. 597 Für die außerordentliche, fristlose Kündigung bedarf es des Vorliegens eines wichtigen Grundes. Ein solcher setzt voraus, dass das zur Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen der GdWE und dem Verwalter so zerstört ist, dass eine künftige Zusammenarbeit nicht zumutbar ist. Rz. 598 Deshalb ist auch eine nach § 341 Abs. 2 BGB grundsätzlich vorgesehene ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerstrafverfahren – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Ein Steuerstrafverfahren beginnt mit der Ermittlung gegen den Steuerpflichtigen wegen eines begründeten Verdachts einer Steuerhinterziehung. Zuständig sind bei den Finanzbehörden die Bußgeld- und Strafsachenstellen. Der Beschuldigte erfährt von dem Ermittlungsverfahren durch Bekanntgabe und Ladung zur Vernehmung oder mittels einer Durchsuchung in seinen Geschäfts-/P...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.3.2 Statthaftigkeit

Rz. 14 Die Statthaftigkeit einer Wiederaufnahmeklage setzt die schlüssige Behauptung eines im Gesetz aufgeführten Wiederaufnahmegrundes voraus (BSG, Urteile v. 10.9.1997, 9 RV 2/96; BSG, Beschluss v. 10.7.2012, B 13 R 53/12 B; BSG, Beschlüsse v. 23.4.2014, B 14 AS 368/13 B, und v. 13.4.2021, B 8 SO 11/21 B m. w. N.; BFH, Beschluss v. 10.12.2014, V S 32/14 [PKH]; BGH, Urteil ...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 14. Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren (Abgabe)

Wird ein Bußgeldverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben, weil auch eine Straftat in Betracht kommt, liegt eine weitere bzw. neue Angelegenheit vor, da Straf- und Bußgeldsachen immer verschiedene Angelegenheiten darstellen. War der Anwalt als Verteidiger im Bußgeldverfahren vor dem Stichtag beauftragt, und ist nach dem Stichtag die Sache an die Staatsanwaltschaft abgege...mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Bandendiebstahls. Mit Beschl. v. 22.5.2025 bestellte das AG dem in anderer Sache inhaftierten Beschuldigten gem. § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO i.V.m. § 142 StPO Rechtsanwalt A als Pflichtverteidiger und ordnete ihm für regelmäßige Besuche in der Justizvollzugsanstalt einen Dolmet...mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / II. Einstellung nach § 154 StPO

Die Gebühr Nr. 4141 VV entstehe, wenn das Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt und die Hauptverhandlung durch die anwaltliche Mitwirkung entbehrlich werde. Dabei stelle auch eine Sachbehandlung nach § 154 Abs. 1 StPO eine Verfahrenseinstellung mit dem Ziel der Endgültigkeit der Einstellung i.S.d. Gebührentatbestands dar (Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Sch...mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / Leitsatz

Für die Mitwirkung bei der Erledigung des Verfahrens i.S.d. Nr. 4141 VV genügt gebührenrechtlich jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenseinstellung objektiv geeignet ist. Eine Kausalität wird nicht gefordert: Es genügt jede auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit, die die Einstellung in quantitativer und qualitativer Hinsicht fördert. D...mehr

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AGS 11/2025, Strafverfahren... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Beschuldigten in dem Strafverfahren 3 Ls 20/22, in dem der Vorwurf eines Verstoßes gegen das BtMG erhoben worden ist, verteidigt. Das Verfahren ist gem. § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf ein anderes Verfahren eingestellt worden. Notwendige Auslagen sind dem Angeklagten nicht erstattet worden. Die Staatsanwaltschaft hat sodann einen Antrag auf Einziehu...mehr

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AGS 11/2025, Gezieltes Schw... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen ist im Bußgeldverfahren zunächst wegen Teilnahme im Straßenverkehr unter Einfluss berauschender Substanzen – 2,9 ng/ml THC im Blutserum – gem. § 24a Abs. 2, Abs. 3 StVG i.d.F. vom 5.12.2014 eine Geldbuße festgesetzt worden. Das AG hat, nachdem der Bundestag am 5.6.2024 das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrecht...mehr

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zfs 11/2025, Vorläufige Fah... / 1 Sachverhalt

Nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen kam es am 21.12.2023 gegen 19:45 Uhr zu einem Unfall mit einem Zusammenstoß zweier Kraftfahrzeuge. Beide Fahrzeuge waren weiterhin fahrbereit und es entstanden vorwiegend Lackschäden. Der Fahrzeugführer des die Vorfahrt missachtenden Fahrzeugs entfernte sich sodann vom Unfallort ohne Feststellungen zu seiner Person zu ermöglic...mehr

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zfs 11/2025, Beweis der Ent... / 1 Sachverhalt

Der Bekl. verfolgt in der Berufungsinstanz noch einen von ihm in der ersten Instanz widerklagend geltend gemachten Anspruch gegen die Kl. auf Leistungen aus einem Kaskoversicherungsvertrag wegen der von ihm behaupteten Entwendung seines Pkw. Am 15.11.2018 erstattete der Bekl. Anzeige bei der Polizeidirektion L … und gab im Rahmen der polizeilichen Vernehmung an, er habe das ...mehr

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AGS 11/2025, Vernehmungster... / III. Vorführtermin nach § 115a StPO

Nichts anderes ergibt sich nach den weiteren Ausführungen des LG Frankfurt daraus, dass es sich hier um einen Termin zur Vorführung vor den Richter des nächsten AG gem. § 115a StPO gehandelt hat (so zutreffend auch LG Frankfurt, Beschl. v. 22.7.2025 – 5/15 Qs 27/25). Ein "Verhandeln" liege nach zutreffender Auffassung zwar dann nicht vor, wenn das Gericht in dem jeweiligen V...mehr

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AGS 11/2025, Gezieltes Schw... / II. Ungeeignetheit des "gezielten Schweigens"

Nach Auffassung des LG entspricht die angefochtene Entscheidung des AG nicht der Sach- und Rechtslage. Die Zusätzliche Gebühr Nr. 5115 VV werde ausgelöst, wenn durch anwaltliches Mitwirken das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eingestellt oder die Durchführung der Hauptverhandlung entbehrlich werde. Dabei müsse das Mitwirken auf das Ziel einer Verfahrensbeendigung außerha...mehr

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AGS 11/2025, Zusätzliche Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsätzlich zutreffend Zutreffend und im Einklang mit der h.M. in der Lit. (vgl. außer den o.a. Nachw. auch noch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl., 2026, Nr. 4141 VV Rn 16) ist die Auffassung des LG, dass auch das sog. gezielte Schweigen Mitwirkung i.S.d. Nrn. 4141, 5115 VV darstellt (dazu BGH, Urt. v. 20.1.2011 – IX ZR 123/10, AGS 2011, 128...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Behörden (Abs. 2)

Rz. 6 Weiterhin sind nach Abs. 2 alle Behörden, mit Ausnahme von Gerichten, zur Ablieferung von Testamenten verpflichtet. Mit Gericht i.S.v. Abs. 2 S. 1 ist aber lediglich das zuständige Verwahrungsgericht gemeint.[12] Daher ist ein Straf- oder Prozessgericht zur Ablieferung verpflichtet, welches das Testament zu den Akten beigezogen hat. Weiter sind folgende andere Behörden...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Klageverbindung

Rz. 4 Mit der Anfechtungsklage kann nach fast allgemeiner Meinung aus prozessökonomischen Gründen die Verfolgung des Herausgabeanspruchs (§§ 2018 ff. BGB) verbunden werden.[6] Zwar ist der Anspruch aus § 2018 BGB erst mit Rechtskraft des stattgebenden Urteils begründet. Während der Beklagte durch eine Klageverbindung keine Nachteile erleidet, würde die Durchsetzung der Recht...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Praktische Durchführung

Rz. 9 Es ist nicht zwingend, dass das Testament bei dem nach §§ 343, 344 FamFG zuständigen Nachlassgericht abgeliefert wird. Um seine Ablieferungspflicht zu erfüllen, ist es ausreichend, es beim nächstgelegenen AG abzuliefern.[14] Der Erblasser kann wegen § 2263 BGB die Ablieferungspflicht nicht durch eine anderweitige Anordnung verhindern. Rz. 10 Weigert sich der Besitzer, d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Grundsätzliches

Rz. 2 Vorab muss geprüft werden, ob überhaupt eine wirksame Ernennung sowie die Annahme des Amtes vorliegt und ob nicht das Amt bereits erloschen ist.[1] Das Antragsverfahren wird durch formlosen Antrag beim Nachlassgericht eingeleitet. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung kann der Entlassungsantrag jederzeit zurückgenommen werden.[2] Das Zivilgericht ist nicht zuständig. Di...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Entscheidungserheblicher Zeitpunkt

Rz. 456 Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kündigung ist auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung abzustellen. Treten also nach Zugang der Kündigung neue Tatsachen auf, die einen eigenständigen Kündigungsgrund bilden, können sie zur Rechtfertigung der bereits ausgesprochenen Kündigung grds. nicht herangezogen werden. Soll eine Kündigung auf Tatsachen gestützt werd...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.4.4.2 Einzelfälle

Rz. 287 Nach Erhalt einer krankheitsbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist die Wiedereinstellung verlangen, wenn es ihm gelingt, eine positive Gesundheitsprognose überzeugend darzulegen.[1] Dem Arbeitgeber ist die Wiedereinstellung aber nicht zuzumuten, wenn er den Arbeitsplatz berechtigterweise wieder neu besetzt hat.[2] Rz. 288 Nach einer wi...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 448 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des verhaltensbedingten Kündigungsgrundes liegt beim Arbeitgeber, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den gesamten Kündigungssachverhalt in einem gerichtlichen Verfahren nachvollziehbar und konkret beschreiben und im Streitfall auch geeigneten Beweis für seinen Vortrag anbieten muss. Schlagwort...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.3 Beweisführung

Rz. 460 Es besteht keine Bindungswirkung der Arbeitsgerichte an die Feststellungen der Strafgerichte. Die Arbeitsgerichte haben den Sachverhalt ohne Bindung an das Strafurteil selbst aufzuklären und zu bewerten.[1] Erst recht kommt es auf die Einschätzung des Vertreters der Staatsanwaltschaft nicht an.[2] Allerdings kann ggf. ein Freispruch im Strafverfahren als Entlastung i...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.3.3 Ermittlungsbehörden

Sobald bei einem Rettungsdiensteinsatz oder in der Notaufnahme eines Krankenhauses erkennbar ist, dass eine Verletzung durch das Verschulden eines anderen zustande gekommen sein könnte, wird die Polizei informiert und nimmt Ermittlungen auf. Weil das vielen betrieblichen Verantwortlichen nicht klar ist, kommt das routinemäßige Auftreten der Polizei zumindest bei mäßig schwer...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Richtiges Verhalten nach sc... / Zusammenfassung

Überblick Schwere und tödliche Unfälle sind für die Kollegen im betrieblichen Umfeld eine Ausnahmesituation: Der eigene Schock und die persönliche Betroffenheit müssen bewältigt und gleichzeitig bestimmte Handlungsschritte zeitnah und richtig vollzogen werden. Nach den unmittelbaren Rettungs- oder Sicherungsmaßnahmen sind das vor allem Informations-, Kommunikations- und Doku...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.7 Kontakt mit Medienvertretern

Bei allen betrieblichen Stör- und Unglücksfällen ist der Kontakt mit den Medien eine schwierige Gratwanderung. Pauschale Verhaltensregeln sind kaum zu treffen. Während größere Betriebe zuständige Fachabteilungen haben, die in solchen Fällen die Kommunikation übernehmen, müssen in kleineren Unternehmen die Verantwortlichen vor Ort auch diese Aufgabe selber wahrnehmen. Polizei ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.4 Zusammenarbeit mit Aufsichts- und Ermittlungsbehörden

Nach einem folgenschweren Unfall ist die Unfallursachenermittlung sowie die Klärung der Schuldfrage zunächst vor allem Sache der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht, die dabei im Wege der Amtshilfe mit Polizei und Staatsanwaltschaft verbunden ist. Wichtig Umfangreiche Ermittlungen Grundsätzlich ist also davon auszugehen, dass Vertreter verschiedener Behörden/ Versicherungsträger...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Staatsanwaltschaft

Rz. 67 Zunächst zeigt der Verteidiger unter Beifügung einer auf ihn lautenden Vollmacht der Staatsanwaltschaft gegenüber schriftlich an, dass er die Verteidigung von Herrn A übernommen hat. Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ist dem Schreiben – soweit bekannt – voranzustellen, damit es dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft zügig zugeordnet werden kan...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft vor Klageerhebung

a) Typischer Sachverhalt Rz. 89 In der Ehe zwischen Herrn A und Frau A gibt es seit längerem Probleme. Eines Abends kam Herr A früher nach Hause und sah das Fahrrad von Herrn B vor der Haustür. Das ganze Haus mit Ausnahme des Schlafzimmers war dunkel. Es war offensichtlich, dass Herr B bei Frau A nächtigte. Herr A war außer sich über diesen Vertrauensbruch seiner Ehefrau. Übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / b) Wahl des örtlich zuständigen Gerichts durch die Staatsanwaltschaft

Rz. 245 Nicht selten kommt es vor, dass die Wahl des Gerichts, vor dem die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, der Verteidigung nicht ins Konzept passt. Dieses Wahlrecht liegt nicht so sehr in den verschiedenen Anknüpfungspunkten der örtlichen Zuständigkeit nach den §§ 7 ff. StPO begründet, sondern vielmehr in der Stellung der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Polizei

Rz. 69 In der Regel werden die Ermittlungen von der Polizei geführt. Die Staatsanwaltschaft wird dann oft erst eingeschaltet, wenn die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Diese Verfahrensweise verstößt zwar gegen § 163 Abs. 2 S. 1 StPO, wonach die Polizeibehörde ihre Verhandlungen unverzüglich der Staatsanwaltschaft zu übersenden hat. Dennoch ist dieses Verfahren in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / aa) Legalitäts- und Opportunitätsprinzip

Rz. 90 Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft dem Legalitätsprinzip unterworfen. Das Legalitätsprinzip wird jedoch durch zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren durchbrochen. Faktisch tritt also in diesen Fällen das Opportunitätsprinzip in den Vordergrund. Zu unterscheiden ist zwischen den Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / dd) Abhilfe und Weiterleitung an das Gericht

Rz. 459 Nach Eingang des Einspruchs und Feststellung der Zulässigkeit durch die Verwaltungsbehörde überprüft diese gem. § 69 OWiG in einem als Abhilfeverfahren ausgestalteten Zwischenschritt nochmals selbstständig die Recht- oder Zweckmäßigkeit des Bußgeldbescheids und entscheidet, ob sie weitere Ermittlungen aufnimmt, dem Einspruch abhilft, das Bußgeldverfahren einstellt od...mehr

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§ 41 Strafrecht / dd) Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO)

Rz. 100 Voraussetzung einer Einstellung gem. § 153a Abs. 1 StPO ist – wie auch bei § 153 Abs. 1 StPO – ein Vergehen. Allerdings müssen die Ermittlungen hier schon weiter gediehen sein, weil nur so die für eine Anklageerhebung notwendige Schuldfeststellung gesichert sein kann. Eine Gewissheit über die Schuld muss jedoch nicht vorliegen, denn die Einstellung nach § 153a StPO s...mehr

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§ 41 Strafrecht / 14. Plädoyer (§ 258 StPO)

Rz. 347 Das Plädoyer, das nur unzureichend mit dem Begriff des Schlussvortrages übersetzt werden kann, steht nicht nur der Staatsanwaltschaft sowie dem Verteidiger zu, sondern auch dem Neben- und dem Privatkläger, § 397 Abs. 1 bzw. § 385 Abs. 1 StPO.[172] Das Plädoyer dient der umfassenden und abschließenden Würdigung der rechtlichen und tatsächlichen Ergebnisse der Verhandl...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.27: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen den Haftfor...mehr

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§ 41 Strafrecht / gg) Rücknahme des Einspruchs

Rz. 462 Der Einspruch kann in jedem Verfahrensstadium zurückgenommen werden, selbst innerhalb der Hauptverhandlung, in diesem Fall jedoch nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Sollte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen – so der Regelfall –, ist für die Rücknahme gem. § 75 Abs. 2 OWiG ihre Zustimmung nicht erforderlich. Sollte die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO)

Rz. 96 Voraussetzung für eine Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO ist zunächst, dass das Verfahren nur ein Vergehen nach § 12 Abs. 2 S. 2 StGB zum Gegenstand hat. Verbrechen können nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Für Verbrechen kommen allenfalls die §§ 153c, 153d, 153e, 154, 154b, 154c StPO in Betracht. Ist ein Privatklagedelikt betroffen, kann ebenfalls nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / b) Verweigerung der Aktenübersendung/Spurenakten

Rz. 72 Manche Sachbearbeiter bei den Staatsanwaltschaften verweigern auch nach mehrfacher Erinnerung an den Akteneinsichtsantrag des Verteidigers diese mit dem Hinweis, die Akten befänden sich noch bei der Polizei.[30] Dieses Verhalten ist rechtswidrig und sollte von der Verteidigung auf keinen Fall hingenommen werden. Nach § 147 Abs. 1 StPO hat der Verteidiger einen Anspruc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 206 In Ergänzung des Sachverhalts (siehe Rdn 204): Die Beschwerdekammer beim Landgericht hat den Haftbefehl aufrecht und in Vollzug gelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, dass an der Glaubwürdigkeit des Tatopfers auch aufgrund des Verletzungsbildes keinerlei Zweifel gehegt werden könnten. An der Verzögerung des Verfahrens treffe die Staatsanwaltschaft auch ke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / b) Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 166 Der Verteidiger wird in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von seinem Mandanten beauftragt, für ihn in einer Ordnungswidrigkeitenangelegenheit in Höhe von 100 EUR Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, es findet eine Hauptverhandlung statt, in der der Verteidiger den Betroffenen vertritt. Es handelt sich auch hier um eine durchschnittliche Angelegenheit i...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Strafverfahren

Rz. 80 Ziel der Verteidigung kann die Einstellung des Verfahrens sein. Es gibt verschiedene Einstellungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Konsequenzen: Im Strafverfahren kommt eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Gem. § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentliche...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 144 Im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte grundsätzlich kein durchsetzbares Recht, dass von ihm benannte Zeugen von der Staatsanwaltschaft, ihren Hilfsbeamten oder durch den Richter vernommen werden.[58] Zwar ist die Staatsanwaltschaft gem. § 160 Abs. 2 StPO verpflichtet, auch die zur Entlastung des Beschuldigten dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebun...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Grenzen und das Verhältnis der Strafgewalt von Strafrichter und Schöffengericht

Rz. 246 Die §§ 24, 25 GVG regeln sowohl die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als auch die Zuständigkeit von Strafrichter und Schöffengericht zueinander. Das Amtsgericht ist nach § 24 Abs. 1, 2 StPO sachlich zuständig, wenn nichtmehr

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§ 41 Strafrecht / bb) §§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO

Rz. 93 Mit den §§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO soll im Rahmen der notwendigen, aber auch gewollten Verfahrensökonomie das Strafen im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität zurückgedrängt werden. Die Einstellung des Verfahrens ist mithin eine Art verurteilungslose Friedensstiftung.[40] Rz. 94 Dennoch unterscheiden sich beide Einstellungsarten erheblich: Während die E...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Allgemeines

Rz. 432 Das Ordnungswidrigkeitenrecht [216] beruht auf der Erkenntnis, dass es eine Reihe von Verstößen gibt, die sich grundlegend von Straftaten unterscheiden. Deshalb hat der Gesetzgeber bewusst solche Verhaltensweisen aus dem Bereich des Strafrechts ausgeklammert, die in ihrem Unrechtsgehalt erheblich unter denjenigen von Straftaten liegen. Das Ordnungswidrigkeitenrecht ke...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Muster: Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO)

Rz. 107 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 8. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.18: Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO) An die Staatsanwaltschaft _________________________ Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen ____...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 196 Gemäß § 147 Abs. 5 StPO entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Gewährung der Akteneinsicht während des vorbereitenden Verfahrens. Daher erscheint es sinnvoll, stets ein Doppel des Haftprüfungsantrags an die Staatsanwaltschaft zu leiten und dort Akteneinsicht zu beantragen mit dem Vermerk, bei Übersendung der Akten an das Amtsgericht in den Akten zu vermerken, da...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen verspäteter Akteneinsicht

Rz. 320 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.44: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen verspäteter Akteneinsicht An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ beantrage ich namens meines Mandanten wegen verspäteter Akteneinsicht die Au...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Anregung auf Sachverständigengutachten im Ermittlungsverfahren

Rz. 142 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.20: Anregung auf Sachverständigengutachten im Ermittlungsverfahren An die Staatsanwaltschaft _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ bestreitet mein Mandant die ihm zur Last gelegte Tat. Er wird allein durch das Ki...mehr