Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 19 EGGVG – [Verarbeitung übermittelter Daten].

Gesetzestext (1) 1Die übermittelten Daten dürfen nur zu dem Zweck verarbeitet werden, zu dessen Erfüllung sie übermittelt worden sind. 2Eine Verarbeitung für andere Zwecke ist zulässig, soweit die Daten auch dafür hätten übermittelt werden dürfen. (2) 1Der Empfänger prüft, ob die übermittelten Daten für die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich sind. 2Sind die Daten hier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zustellung an andere Empfänger.

Rn 9 Die Entgegennahme eines elektronischen Dokuments erfordert ein vorheriges Tätigwerden der Empfangsperson selbst: Diese muss sich, nachdem sie ein besonderes elektronisches Postfach eingerichtet hat, an diesem jew anmelden und kontrollieren, ob dort Eingänge vorhanden sind. Deshalb darf die elektronische Übermittlung bei anderen als den in Abs 2 genannten Empfängern nur ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 3.1 Geltendmachung von privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen

Die Lohnpfändung erfolgt bei privat-rechtlichen Forderungen auf Gläubigerantrag durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Dies ist i. d. R. das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zu Beginn der Zwangsvollstreckung seinen allgemeinen Wohnsitz hat (§§ 13–18 ZPO, 828 Abs. 2 ZPO, hilfsweise gilt § 23 ZPO für Arbeitnehmer, die im Inland keinen Wohnsitz haben; hi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.14.4 Informationsaustausch

Rz. 868 Zusätzlich hat die Finanzbehörde Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG begründen, der Staatsanwaltschaft oder der für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen.[1] Die Mitteilungspflicht dient der Verfolgung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, nicht der Durchführ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.2 Verdachtskündigung

Rz. 336 Eine Verdachtskündigung gründet sich auf einen dringenden Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonst schwerwiegenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. BAG, Urteil v. 2.3.2017, 2 AZR 698/15). Es kommt darauf an, dass auf objektive Tatsachen beruhende erhebliche Verdachtsgründe vorhanden sind, die sich an sich dazu eignen, das für die Fortset...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.28.1 Unbegründete Strafanzeige

Die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung ist stets dann gerechtfertigt, wenn der Mieter wissentlich oder leichtfertig eine grundlose Strafanzeige gegen den Vermieter erstattet.[1] Praxis-Beispiel Unbegründeter Betrugsvorwurf Unterstellt der Mieter dem Vermieter, ohne Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Verhalten zu haben, ein...mehr

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Heilbehandlung im Bereich d... / 1.2 Gutachten, Sachverständigen/Zeugentätigkeit, Betriebsärzte

Die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens ist nur steuerfrei, wenn ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.[1] Nicht steuerfrei sind u. a. Gutachten für rechtliche Verfahren bzw. für Verfahren der Sozialversicherungen[2] (weil nicht die medizinische Betreuung der Patienten im Vordergrund steht)[3]: Alkohol-Gutachten; Gutachten über den Gesundheitszustand als Grundlage fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Unterrichtung der FinBeh über den Verfahrensausgang durch die Staatsanwaltschaft bzw Verwaltungsbehörde (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 4 EStG)

Rn. 2043 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die sich aus § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 4 EStG ergebende umgekehrte Pflicht der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde über den Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens bzw des Verfahrens über die Ordnungswidrigkeit der FinBeh Auskunft zu erteilen, nimmt Rücksicht auf die steuerverfahrensrechtliche Situation. Danach können die FinBeh nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mitteilung der FinBeh an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 3 EStG)

Rn. 2040 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Auch hier ist erforderlich, dass der Verdacht einer Tat iSv § 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 1 EStG vorliegt. Nur die dort genannten Taten kommen in Betracht, um eine Mitteilungspflicht zu begründen. Die FinBeh ist verpflichtet, eine Mitteilung zu machen. Ein Ermessen besteht nicht (Weyand, BBK Fach 10, 785). Werden andere Straftaten bekannt, so begr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mitteilung der Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden an die FinBeh (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 2 EStG)

Rn. 2038 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichte sind nach § 4 Abs 5 Nr 10 S 2 EStG verpflichtet, den FinBeh Tatsachen über entsprechende Straftaten bzw Ordnungswidrigkeiten mitzuteilen. Diese Pflicht ergänzt die Informationspflicht nach § 116 AO (Weyand, BBK Fach 10, 790). Damit sind sie nicht verpflichtet, Rechtsansichten oder Mutmaß...mehr

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zfs 07/2025, Kein Rechtsmit... / 1 Sachverhalt

Gegen die Nebenbeteiligte war ein Einziehungsbescheid ergangen. Durch den angefochtenen Beschluss hat das AG die Sache gemäß § 69 Abs. 5 Satz 2 OWiG endgültig an die Bußgeldbehörde zurückverwiesen. Hiergegen wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Rechtsbeschwerde, deren Zulassung sie beantragt. Das OLG Oldenburg hat die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Strafrechtliche Entscheidungen

Rz. 6 [Autor/Zitation] Eine Mitteilungspflicht der Staatsanwaltschaft besteht nach dem Wortlaut von § 335c Abs. 2 nur in Fällen, in denen sie nach § 170 Abs. 1 StPO eine Anklage wegen einer Straftat nach § 333a erhebt. Diese Strafvorschrift erfasst besonders schwerwiegende Verstöße gegen die Pflichten der Mitglieder eines nach § 324 Abs. 1 Satz 1 eingerichteten Prüfungsaussch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Rechnungslegungskriminalität als empirisches Phänomen

Rz. 43 [Autor/Zitation] In der Literatur wird den Tatbeständen des § 331 aufgrund geringer Fallzahlen idR nur eine "untergeordnete Bedeutung" zugesprochen (Eidam in Park, Kapitalmarktstrafrecht5, § 331 HGB Rz. 6; Waßmer in BeckOGK HGB, § 331 Rz. 96 [9/2023]; Waßmer, ZIS 2011, 648; Ransiek in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht5, 8.1 Rz. 27). So wurden in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 2000 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bis 1995 waren Schmiergelder und Bestechungsgelder als BA steuerlich abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit einem konkreten betrieblichen Geschäft standen. Diente die Zuwendung dagegen allein der Erlangung allgemeinen Wohlwollens, ohne dass ein Zusammenhang zu einem konkreten Geschäft bestand, so handelte es sich um ein nicht abzugsfähi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Prozessuales

Rz. 30 [Autor/Zitation] Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit erfolgt durch einen Bußgeldbescheid (§ 65 OWiG). Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung (§ 50 Abs. 1 Satz 2 OWiG) schriftlich oder zur Niederschrift bei der gem. § 334 Abs. 5 zuständigen Verwaltungsbehörde gem. § 67 OWiG Einspruch eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht, wenn die ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 341m Abs. 1 wurde im Zuge des Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz im Jahr 1993 eingeführt und ist seither inhaltlich unverändert. Die Abs. 2 und 3 wurden im Zuge des AReG im Jahr 2016 aufgenommen und regeln die Sanktionierung von Mitgliedern eines Prüfungsausschusses bei Versicherungsunternehmen sowie die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an die AP...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Mitteilung an die Abschlussprüferaufsichtsstelle (Abs. 3)

Rz. 31 [Autor/Zitation] In Strafverfahren, die eine Straftat nach § 340m Abs. 1 Satz 1 iVm. § 332 oder § 333 oder nach § 340m Abs. 2 zum Gegenstand haben, übermittelt die Staatsanwaltschaft im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage der Abschlussprüferaufsichtsstelle die das Verfahren abschließende Entscheidung (§ 340m Abs. 3 iVm. § 335c Abs. 2). Ist gegen die Entscheidung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 341m Abs. 1 regelt die Anwendbarkeit der für KapGes. geltenden Strafvorschriften auf Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds. Die Absätze 2 und 3 regeln die Sanktionierung von Mitgliedern eines Prüfungsausschusses bei Versicherungsunternehmen sowie die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) im Strafverfahren.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Mitteilungen an die APAS (Abs. 3)

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die Staatsanwaltschaft ist im Falle eines Strafverfahrens nach den Vorschriften des § 341m für die Übermittlung der abschließenden Entscheidung an die APAS verantwortlich. Soweit gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt wurde, ist die Entscheidung unter Hinweis auf das eingelegte Rechtsmittel zu übermitteln.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Ausschussmitglieder

Rz. 411 [Autor/Zitation] Mangels spezieller Vorgaben in § 324 zu den Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Prüfungsausschusses gelten die allgemeinen Haftungsregelungen der §§ 116 iVm. 93 AktG entsprechend (Burg/Müller in Kölner Komm. RLR, § 324 HGB Rz. 108; Grottel/Gundel in Beck BilKomm.14, § 324 HGB Rz. 93; Staake in HKMS3, § 324 HGB Rz. 115; Haber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Subjektiver Tatbestand

Rz. 102 [Autor/Zitation] Entscheidend für die Verwirklichung der Tatbestände ist, dass der Abschlussprüfer entgegen seinen Erkenntnissen aus der Prüfung berichtet. Der Abschlussprüfer muss wissen, dass das, was er berichtet, falsch oder unvollständig ist und dass es derart erheblich ist, dass es einen Berichtsleser bei zutreffender Kenntnis zu einer anderen Beurteilung der La...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, PublG § 21a PublG Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

Schrifttum: Lenz, Abschlussprüfungsaufsichtsreformgesetz: Die Prüfung der Prüfer, DB 2016, 875. Rz. 1 [Autor/Zitation] § 21a PublG ist § 335c HGB nachgebildet und dient ebenso der Umsetzung der Art. 30 Abs. 1, Art. 30a Abs. 1 Buchst. b, Art. 30c und 30f der Abschlussprüferrichtlinie (BT-Drucks. 18/7219, 55; vgl. § 335c HGB Rz. 1 ff.). Die Vorschrift wurde durch das AReG v. 10.5...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Impulse nach Wirecard

Rz. 16 [Autor/Zitation] Neue Impulse brachte erst der Kriminalfall Wirecard (s. dazu Mülbert, ZHR 2021, 2; Schüppen, DB 2020, 2641): Mit dem FISG (v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534), das am 1.7.2021 in Kraft trat, wurde zunächst in Abs. 1 klargestellt, dass die Verschwiegenheitspflichten durch Mitteilungspflichten durchbrochen werden (zur rechtspolitischen Forderung Anzinger ua...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.5.4 Die einzelnen Härtegründe

Nr. 1: Kurze Ehedauer Von einer kurzen Ehedauer ist in der Regel dann auszugehen, wenn die Ehe zwischen der standesamtlichen Eheschließung und der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages nicht mehr als zwei Jahre gedauert hat. Bei einem Zeitraum von 2 bis 5 Jahren Ehedauer kann immer noch eine kurze Ehe in Betracht kommen, hier sind aber die durch die Ehe bewirkten Veränderun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Berufsrechtliche Folgen einer Verletzung der besonderen Pflichten des Abs. 1

Rz. 215 [Autor/Zitation] Ein WP/vBP, der seine Berufspflichten schuldhaft verletzt, muss mit der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme rechnen (§ 67 Abs. 1, § 130 Abs. 1 Satz 1 WPO). Unter den Voraussetzungen des § 67a WPO kann gegen Auflage zur Zahlung eines Geldbetrags vorläufig von der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme abgesehen werden. Als berufsaufs...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 2 Pfändungsverfahren

Die Einkommenspfändung erfolgt auf Gläubigerantrag durch das Vollstreckungsgericht.[1] Dieses verbietet mit dem Pfändungsbeschluss dem Arbeitgeber als Drittschuldner, den gepfändeten Einkommensteil an den Schuldner zu zahlen.[2] Daneben kann eine Vollstreckungsbehörde im sog. Verwaltungszwangsverfahren eine Pfändungsverfügung erlassen. Im Verwaltungsweg vollstrecken die Finanz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.1 Anhängigkeit des Steuerstrafverfahrens

Rz. 312 Die Nachentrichtungspflicht (vgl. Rz. 309) hat strafrechtlichen Charakter. Ohne dass es im Gesetz ausdrücklich erwähnt werden musste, setzt die Begründung der Nachentrichtungspflicht zwingend voraus, dass wegen dieser Tat überhaupt ein Strafverfahren anhängig ist (Rz. 19). Die Wertung der Erklärung als Selbstanzeige strafrechtlichen Verhaltens hat regelmäßig die Einl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.5.3 Erscheinen des Amtsträgers

Rz. 232 Das Erscheinen des Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit schließt die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige aus. Die Begriffe der Steuerstraftat und der Steuerordnungswidrigkeit sind unproblematisch, da sie in den §§ 369, 377 AO gesetzlich definiert sind. Schwieriger ist allerdings die Frage, wann ein Amtsträger "zur ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.5.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 233 Der persönliche Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus der Einleitungsverfügung, dem in der Fahndungsakte niedergelegten Ermittlungsauftrag oder dem Durchsuchungsbeschluss, sodass sie sich i. d. R. auf den Tatbeteiligten bezieht, bei dem der Amtsträger zu Ermittlungen tatsächlich erschienen ist. Alle anderen Tatbeteiligten können noch eine wirksame Selbstanzeig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.6.1 Persönlicher Strafaufhebungsgrund

Rz. 24 Der Staat verzichtet – auch nach der sprachlichen Neuregelung des § 371 Abs. 1 AO – nachträglich auf den durch die rechtswidrige und schuldhafte Verwirklichung des Straftatbestands des § 370 AO entstandenen staatlichen Strafanspruch, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 371 Abs. 1–3 AO erfüllt werden.[1] Es entfällt in diesem Fall nur die Strafbarkeit, sodass die Rechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.2 Steuerstrafverfahren

Rz. 18 Die Wertung des Verhaltens im Besteuerungsverfahren als Selbstanzeigeerklärung (Rz. 69ff.) ist nichts anderes als die Schöpfung eines Tatverdachts i. S. v. § 152 Abs. 2 StPO .[1] Hiernach sind die Strafverfolgungsorgane bzw. ihre Ermittlungspersonen aufgrund des Legalitätsprinzips bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verpflichtet, wegen aller verfolgb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.4 Zinsen

Rz. 337 Neben den hinterzogenen Beträgen werden durch die ab dem 1.1.2015 geltende Fassung des § 371 AO erstmals auch Hinterziehungs- sowie Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO fällig, soweit Letztere auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden. Die Einbeziehung der nach § 235 Abs. 4 AO anzurechnenden Nachzahlungszinsen soll eine sachwidrige Begünstigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.3 Zuständigkeit für die Konkretisierung

Rz. 348 Auf der Basis der strafrechtlichen Rechtsnatur der Nachentrichtungspflicht ergibt sich zwangsläufig, dass die Konkretisierung der Nachentrichtungspflicht durch ein Strafverfolgungsorgan zu erfolgen hat. § 371 Abs. 3 AO ist demgemäß auch als Regelung hinsichtlich der funktionellen und sachlichen Zuständigkeit für die Nachfristsetzung anzusehen.[1] Funktionell zuständi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2.4.2 Finanzbehörde

Rz. 72 Nach § 371 Abs. 1 AO muss die die Anwartschaft auf Straffreiheit begründende Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung "gegenüber der Finanzbehörde" erfolgen. Aus dem Rechtscharakter der Selbstanzeige als Erklärung im Besteuerungsverfahren (Rz. 14) folgt, dass es sich um eine Finanzbehörde i. S. d. § 6 Abs. 2 AO handeln muss.[1] Die Orientierung am engeren Begriff der F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.3.2.1 Verfahrenseinleitung

Rz. 184 Ein Steuerstrafverfahren ist nach § 397 Abs. 1 AO eingeleitet, sobald von der Finanzbehörde oder den Strafverfolgungsorganen eine Maßnahme getroffen wird, die erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen einer Steuerstraftat strafrechtlich vorzugehen.[1] Dasselbe gilt gem. § 397 Abs. 1 AO i. V. m. § 410 Abs. 1 Nr. 6 AO für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens weg...mehr

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Akteneinsichtsrecht im Best... / c) Gegenstand der Akteneinsicht/Eruierung von Verwertungsverboten

Erfasst werden von § 78 FGO auch die dem Gericht vorgelegen Verwaltungsakten (BFH v. 14.7.2022 – IV B 66/21, BFH/NV 2022, 1074; Weber, NWB 2025, 832, 839 = AO-StB 2022, 278 [Gehm]). FG-Verfahren: Im finanzgerichtlichen Verfahren bezieht sich das Akteneinsichtsrecht nach § 78 FGO folglich grundsätzlich auch auf das Fallheft von Betriebsprüfung bzw. Steuerfahndung, dieses ist s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsichtsrecht im Best... / 7. Sonderproblem Benennung des Informanten

Informantenschutz: In der Praxis der Besteuerung bzw. des Steuerstrafverfahrens spielen Hinweise durch Informanten eine große Rolle. Nun stellt sich die Frage, inwiefern die Finanzverwaltung deren Identität zu schützen hat, denn oftmals besteht für diese ein erhebliches Risiko, wenn der Steuerpflichtige sie bei der Akteneinsicht in Erfahrung bringen kann. Ermessen der Behörde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur So... / Was ist das Ziel der Sondereinheit?

Die Cum-Ex-Gestaltungen haben deutlich aufgezeigt, dass es kriminelle Strukturen gibt, in denen global agiert wird, um Steuern bewusst zu hinterziehen. Deutschland sind dadurch Milliarden an Steuereinnahmen entgangen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere hundert Beschuldigte. Die neue schlagkräftige Sondereinheit soll Steuergestaltungen und großangelegtem Steuerhin...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur So... / Was leistet die Spezialeinheit bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung?

Ein wesentliches Element der Arbeit der Spezialeinheit ist es, die Behörden von Bund und Ländern bei der Bearbeitung laufender Fälle zu unterstützen. Das betrifft gegenwärtig vor allem die Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle, die derzeit von verschiedenen Steuerfahndungen und Staatsanwaltschaften in den Ländern bearbeitet werden. Hier nimmt die Spezialeinheit die wichtige Aufgabe ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Strafantrag

Rz. 16 Sämtliche Verstöße gegen § 119 Abs. 1 werden nur auf Antrag verfolgt (§ 119 Abs. 2 BetrVG)[1]; eine Strafverfolgung von Amts wegen findet nicht statt. Der Antrag ist binnen 3 Monaten ab Kenntnis des Antragsberechtigten von der Tat und der Person des Täters zu stellen (§ 77b StGB). Kenntnis ist anzunehmen, wenn ein vernünftiger Mensch aufgrund gewisser Tatsachen einen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.4 Datenanalysen der FIU (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 53 Die Offenbarungsberechtigung der Finanzbehörden nach § 31b Abs. 1 Nr. 5 AO folgt der Neuausrichtung der FIU[1] und ergänzt die "vorherigen" Öffnungstatbestände. Zur Unterstützung der dort durchzuführenden Datenzusammenführungen und -analysen nach § 28 Abs. 1 GwG sind die Finanzbehörden damit berechtigt und ggf. verpflichtet, geschützte Daten aus den Besteuerungsverfah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.2 Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb)

Rz. 23 Die Befugnis zum Offenbaren für die Durchführung eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens ist nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb zulässig, soweit die Informationen für die Entscheidung über die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Erstattung, Weitergewährung oder das Belassen einer Leistung aus öffentlichen Mitteln bedeutsam s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.2 Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 15 Eines der Offenbarungsziele ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Beide Arten des rechtswidrigen Fehlverhaltens sind Gegenstand des zum 1.8.2004 in Kraft getretenen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Sachlich sind sie zu unterscheiden (s. Rz. 16 und 17). Rz. 16 Schwarzarbeit wird in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG durch mittlerweile fünf Einzelta...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Automatisierte Datenübermittlung an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG (Abs. 2a)

Rz. 79 § 31b Abs. 2a AO regelt die Datenübermittlungspflicht an die FIU nach Maßgabe des § 31 Abs. 5 GwG. Voraussetzung ist, dass die Weitergabe der Daten der Aufgabenstellung der FIU nach § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GwG dient und zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Der Zitierfehler[1] in § 31b Abs. 2a AO ist insoweit unbeachtlich, da er "historisch begründet" ist, § 28 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Offenbarung auf Antrag der betroffenen Person (Abs. 2 S. 2)

Rz. 58 Auf Antrag der betroffenen Person ist die Finanzbehörde in den Fällen des Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 ebenfalls zur Mitteilung verpflichtet. Die Befugnis hierzu folgt bereits aus § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO.[1] Während aber ein Antrag der betroffenen Person zur Offenbarung i. R.d. § 30 Abs. 4 Nr. 3 AO nur einen Anspruch auf ermessensgerechte Entscheidung, aber noch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Tatbestandserweiterung auf Strafverfahren (Abs. 1 S. 2)

Rz. 44 Mit dem Jahressteuergesetz 2022[1] wurde der Tatbestand der Öffnungsnorm durch Einfügung eines S. 2 in Abs. 1 des § 31a AO ergänzt. Danach ist nunmehr die Offenbarung der geschützten Daten aus dem Besteuerungsverfahren auch zulässig, wenn sie zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer zu Unrecht erlangten Leistung aus öffentlichen Mitteln erforderlich ist. Die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.2 Praktische Anwendung und verfassungsrechtliche Problemstellungen

Rz. 2 Seitens der Rechtsliteratur wird vielfach eingewendet, dass § 31b AO zu unbestimmt erscheine[1] und seine Anwendung durch hierfür nicht geschulte Finanzbeamte im Massenvollzug der Steuergesetze wenig praktikabel sei.[2] Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung überforderten angesichts der knappen Zeitfenster für die eigentlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.4 Mitteilungsempfänger

Rz. 7 § 31a Abs. 1 AO normiert nicht, wem gegenüber die Offenbarungen geschützter Daten zulässig sind. Auf eine explizite Benennung der einzelnen Behörden, an die Mitteilungen gerichtet werden dürfen oder müssen, wäre aber angesichts der immer komplexer werdenden Regelungen etwa des Sozial-, Ausländer- und Wirtschaftsverwaltungsrechts auch kaum praktikabel.[1] Adressat der zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.1 In Betracht kommende Verfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 vorangestellter Regelungsteil)

Rz. 12 Die Offenbarung ist in den Fällen der Nr. 1 zulässig, soweit diese entweder für die Durchführung eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens, eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder eines anderen Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit oder von bestimmten Entscheidungen über eine Erlaubnis nach dem Arbeit...mehr