Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.16 Notveräußerungen

Rz. 48 Nach § 399 Abs. 2 S. 2 AO, auf den § 404 Abs. 2 S. 1 AO verweist, kann die Finanzbehörde die Notveräußerung von Sachen[1] anordnen. Schmuggel- oder Embargoware ist häufig verderblich (z. B. Lebensmittel); auch kann (z. B. beim Schmuggel von Tieren) die Aufbewahrung erhebliche Kosten verursachen oder sehr aufwendig sein. Droht der Gegenstand zu verderben, können auch d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.4 Verfahrensbegleitende Entscheidungen

Rz. 49 Die mit denselben Rechten wie die Beamten des Polizeidienstes ausgestatteten Fahnder und als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft stehen diesen nach der StPO noch eine Reihe von Befugnissen zu, so z. B. das Recht zur Identitätsfeststellung [1], das Recht zur erkennungsdienstlichen Behandlung [2], die Ausschreibung zur Festnahme [3], die Anordnung einer Sicherheitsleist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.1.1 Unanfechtbarkeit von Prozesshandlungen

Rz. 59 Im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten getroffene Maßnahmen der Fahndung unterliegen den Rechtsmittelvorschriften der StPO. Während die StPO allerdings für gerichtliche Entscheidungen nahezu umfassende Anfechtungsmöglichkeiten vorsieht, sind einzelne Entscheidungen von Staatsanwaltschaft/Bußgeld- und Strafsachenstelle und Polizei (Fahndung) nur in einzelnen Fällen g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.3 Anordnung der Durchsuchung

Rz. 22 Die Anordnung der Durchsuchung ist grundsätzlich dem Ermittlungsrichter vorbehalten, § 105 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StPO. Nur bei Gefahr im Verzug genügt die Anordnung der als Staatsanwaltschaft tätigen Bußgeld- und Strafsachenstelle [1] oder des Fahndungsbeamten als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft .[2] Gefahr im Verzug besteht, wenn eine richterliche Anordnung nich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 404 AO regelt die Rechtsstellung und Befugnisse der Steuerfahndung und der Behörden des Zollfahndungsdienstes (Fahndung) im Steuerstrafverfahren. In §§ 208, 208a AO werden dagegen die Aufgaben und die Befugnisse im Besteuerungsverfahren geregelt.[1] Für die Behörden der Zollfahndungsdienste sind zudem §§ 4, 5 ZFdG zu beachten. Nach § 404 Abs. 1 S. 1 AO haben die Behör...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.7 Beschlagnahme

Rz. 26 Sichergestellt werden können Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können .[1] Ausreichend ist also als einzige Voraussetzung die potenzielle Beweisbedeutung des Gegenstands.[2] Die Sicherstellung ist die Herstellung der staatlichen Gewalt über einen Gegenstand; wird der entsprechende Gegenstand nicht freiwillig herausgegeben, bedar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2 Befugnis zur Durchsicht von Papieren (Abs. 2 S. 1, 2. Hs.)

Rz. 54 Im selbstständigen Ermittlungsverfahren der Finanzbehörde hat die Bußgeld- und Strafsachenstelle als "Steuerstaatsanwaltschaft" das Recht zur Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien des von der Durchsuchung Betroffenen.[1] Durch § 404 Abs. 2 S. 1 AO erhält die Fahndung das Recht, Papiere und elektronische Speichermedien des Betroffenen eigenständig, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.11 Postbeschlagnahme und Telefonüberwachung

Rz. 32 Im Steuerstrafverfahren kann eine Postbeschlagnahme [1] erfolgen; zuständig hierfür ist grundsätzlich der Richter.[2] Bei Gefahr im Verzug kann die Staatsanwaltschaft bzw. die Bußgeld- und Strafsachenstelle (nicht die Fahndung) eine solche Verfügung treffen, die aber dann binnen drei Tagen vom Richter bestätigt werden muss.[3] Unter die Postbeschlagnahme fällt auch die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.4 Durchsuchungsbeschluss

Rz. 23 Der richterliche Durchsuchungsbeschluss muss so gefasst sein, dass der Eingriff in das Grundrecht aus Art. 13 GG angemessen begrenzt sowie messbar und kontrollierbar bleibt.[1] Er muss inhaltlich möglichst bestimmt sein und im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren dem Betroffenen Aufschluss über Inhalt, Zweck und Ausmaß des Eingriffs geben.[2] Der Beschluss muss daher S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.5 Betriebsprüfer als Steuerfahnder

Rz. 51 Während einer Außenprüfung[1] kann sich für den Prüfer der Verdacht einer Steuerhinterziehung ergeben. Häufig besteht dann auch die Vermutung, dass Hinterziehungen auch außerhalb der Prüfungszeiträume begangen wurden. Der Betriebsprüfer, der bei begründetem Anfangsverdacht ein Ermittlungsverfahren einleiten bzw. bei der Möglichkeit eines durchzuführenden Strafverfahre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Durch § 208 AO wird den Finanzbehörden eine Doppelfunktion zugewiesen. Einerseits sind sie als Justizbehörde im Strafverfahren nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO tätig. Andererseits obliegt ihnen die Zuständigkeit im Besteuerungsverfahren nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen wird je nach konkreter Ausgestaltung entweder dem Straf- ode...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.14 Vernehmungen

2.4.3.14.1 Vernehmung des Beschuldigten Rz. 40 Führt das Ermittlungsverfahren nicht zur Einstellung, ist der Beschuldigte spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen, § 163a Abs. 1 S. 1 StPO. In einfachen Sachen genügt die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme[1], wovon in der Praxis im Steuerstrafverfahren die Fahndung jedoch weniger Gebrauch macht als d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.4.1 Verfahrensabschließende Entscheidungen

Rz. 50 Verfahrensabschließende Entscheidungen darf die Steuerfahndung nicht treffen.[1] Diese Befugnis steht im selbstständigen Verfahren der Finanzbehörde ausschließlich der Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. in der Organisation von "Einheitssachgebieten" den mit den Rechten der Finanzbehörde nach §§ 386 Abs. 2, 399 Abs. 1 AO ausgestatteten Beamten zu. Nur sie entscheidet,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.2 Sonstige Rechtsmittel

Rz. 64 Als Rechtsmittel im weiteren Sinn stehen dem Betroffenen noch die Verfassungsbeschwerde und die Dienstaufsichtsbeschwerde zur Verfügung. Mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt zu sein, kann jedermann die Verfassungsbeschwerde erheben.[1] Das BVerfG ist jedoch keine zusätzliche Ins tanz; es k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.1.2 Steuerfahndung

Rz. 5 Die Steuerfahndungsstellen sind keine selbstständigen Behörden, sondern Teil der jeweiligen Landesfinanzverwaltung.[1] Da §§ 208, 404 AO nur von den "mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden" sprechen, bleibt es den Ländern überlassen, welche Dienststellen sie mit der Fahndung betrauen. Dementsprechend finden sich in den Ländern derzeit z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 5.2.1.2 Beschwerdemöglichkeit nach §§ 304ff. StPO

Rz. 60 Die strafprozessuale Beschwerde [1] ist u. a. gegeben gegen Beschlüsse und Verfügungen des Richters im Vorverfahren. Damit sind Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse des Ermittlungsrichters mit der Beschwerde anfechtbar. Die Einlegung erfolgt bei dem Gericht, das den Beschluss erlassen hat.[2] Eine Einlegungsfrist besteht ebenso wenig wie Anwaltszwang. Die Beschwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3 Durchsuchungen und Beschlagnahmen

2.4.3.1 Zweck der Durchsuchung, Voraussetzungen Rz. 20 Der Nachweis von Steuerstraftaten wird in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle durch Urkunden (Buchführungsunterlagen, Rechnungen, Quittungen etc.) geführt. Zum Zweck des Auffindens solcher – aber auch anderer – beschlagnahmefähiger Beweismittel oder dem Ergreifen des Verdächtigen dürfen bei ihm[1] und mit Einschränkunge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.14.3 Schriftliche Zeugenanfragen

Rz. 46 Zeugen müssen nicht in jedem Fall persönlich vernommen werden. Die Steuerfahndung kann anstelle von persönlichen Zeugenvernehmungen oder zusätzlich zu ihnen schriftliche Anfragen, u. U. verbunden mit einem Herausgabeverlangen nach § 95 StPO, an den Zeugen richten. Ermittelt die Steuerfahndung z. B. im unternehmerischen Bereich, so lassen sich Art und Umfang der Geschä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.4 Rechte und Pflichten im Steuerstrafverfahren

Rz. 11 Die Befugnisse der Steuerfahndung hängen ab von der jeweiligen Aufgabenerfüllung.[1] § 404 Abs. 1 S. 1 AO regelt die Befugnisse im Rahmen der strafprozessualen Aufgabe ("im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten"). Für die Behörden des Zollfahndungsdienstes sind in § 52 Abs. 1 ZFdG diese strafprozessualen Befugnisse der Zollfahndungsämter und des ZKA teilweise wortglei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.9 Durchsuchung und Beschlagnahme von elektronischen Daten

Rz. 28 Zunehmende (Beweis-)Bedeutung erlangen elektronische Daten. Zur Suche und Auswertung solcher Daten stehen der Steuerfahndung mittlerweile fast überall fachkundige Fahnder zur Verfügung. Computerhardware oder auf Datenträger gespeicherte Software sind "Gegenstand" i. S. d. § 94 StPO und damit unstreitig beschlagnahmefähig.[1] Beweisbedeutung haben i. d. R. aber die Dat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 26 Die Befugnisse der Fahndung folgen aus dem jeweiligen Aufgabenbereich, in dem diese tätig wird. Die Fahndung übt grundsätzlich eigene, und nicht abgeleitete Befugnisse aus. Nur im Rahmen der steuerlichen Auftragsermittlungen nach § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO nimmt die Fahndung fremde Ermittlungsbefugnisse wahr. § 208 AO i. V. m. § 404 AO gibt eine abschließende Aufzählung der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2.2 Abgabenordnung

Rz. 14 Die Vorschrift des § 404 Abs. 1 S. 1 AO stellt zunächst klar, dass die Fahndung im Steuerstrafverfahren dieselben Rechte und Pflichten hat wie die Polizei aufgrund der StPO. Mit Rechte der Polizei ist zunächst die allgemeine Ermittlungsbefugnis gemeint; die meisten Eingriffsbefugnisse stehen demgegenüber nach der StPO nur den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.10 Beschlagnahme bei Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe

Rz. 29 In einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerstraftaten kann sich sehr häufig die Notwendigkeit ergeben, bei einem Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater gem. § 103 StPO zu durchsuchen, weil sich nach Aktenlage dort beweiserhebliche Buchführungsunterlagen befinden. Die Tätigkeit der vorgenannten Berufsträger ist jedoch geprägt von einem engen Vertrauensverhäl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.2 Ermittlungsmaßnahmen – Allgemeines

Rz. 19 Aus § 161 StPO ergibt sich der Grundsatz der freien Gestaltung des Ermittlungsverfahrens, der auch für Polizei und Steuerfahndung gilt.[1] Es sind alle zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet und erforderlich sind, zur Aufklärung der Straftat beizutragen. Eingeschränkt wird dieser Grundsatz lediglich durch § 160a StPO (Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.5 Steuerliche Auswirkung eines fehlerhaften Durchsuchunsbeschlusses

Rz. 24a Grundsätzlich dürfen rechtmäßig im Strafverfahren erlangte Erkenntnisse gem. § 393 Abs. 3 AO auch im Besteuerungsverfahren verwendet werden. Wurden die Erkenntnisse dagegen nicht rechtskonform im Strafverfahren erlangt, so bedeutet dies nicht zwingend im Umkehrschluss, dass sie im Besteuerungsverfahren unverwertbar sind.[1] Vielmehr ist im Besteuerungsverfahren zu pr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.1 Zweck der Durchsuchung, Voraussetzungen

Rz. 20 Der Nachweis von Steuerstraftaten wird in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle durch Urkunden (Buchführungsunterlagen, Rechnungen, Quittungen etc.) geführt. Zum Zweck des Auffindens solcher – aber auch anderer – beschlagnahmefähiger Beweismittel oder dem Ergreifen des Verdächtigen dürfen bei ihm[1] und mit Einschränkungen bei unverdächtigen Dritten[2] Durchsuchungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.15 Ermittlungen bei Banken

Rz. 47 Die Vielzahl von Ermittlungen bei Banken hat einerseits eindrucksvoll gezeigt, welche enormen Erkenntnisquellen für die Steuerfahndung im Zusammenhang mit der Verlagerung von Kapitalvermögen in das Ausland bei den Kreditinstituten bestehen, andererseits eine Flut von gerichtlichen Entscheidungen und Lit. ausgelöst.[1] Die besondere Bedeutung von Bankenermittlungen bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.1 Entgegennahme von Anzeigen

Rz. 18 Die Steuerfahndung ist nach § 158 StPO berechtigt und verpflichtet, die Anzeige von (Steuer-)Straftaten entgegenzunehmen.[1] Die Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. Sie kann mündlich oder schriftlich angebracht werden; die Formvorschrift des § 158 Abs. 2 StPO spielt bei Steuerstra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Parallelzuständigkeit (Abs. 3)

Rz. 56 Da nach § 208 Abs. 3 AO durch die Regelungen des § 208 Abs. 1, 2 AO die Aufgaben der übrigen Finanzbehörden unberührt bleiben, hat die Fahndung keine ausschließliche Ermittlungszuständigkeit für die steuerlichen Ermittlungen. Es besteht insoweit eine konkurrierende Ermittlungsaufgabe der Finanzbehörden.[1] Rz. 57 Dies bedeutet einmal, dass die Aufnahme der Ermittlungen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.6 Durchführung der Durchsuchung

Rz. 25 Der Durchsuchungsbeschluss berechtigt die Fahndung zum Betreten der im Beschluss genannten Räumlichkeiten sowie zur Suche nach für den Beweisvorwurf erheblichem Material. Zu Beginn der Durchsuchung ist dem Betroffenen eine Ausfertigung des Beschlusses zu überlassen.[1] Wird anstelle des Beschuldigten eine andere Person angetroffen oder handelt es sich um eine Durchsuc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TVöD Office Premium
Eingruppierung eines Beschäftigten als Gruppenleiter in einer Serviceeinheit

Leitsatz Voraussetzung zur Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b TV-L als "Gruppenleiters bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften" ist, dass die/der Beschäftigte die Geschäftsabläufe einer "großen" Serviceeinheit oder Geschäftsstelle koordiniert. Eine solche "große" Einheit liegt tariflich erst vor, wenn der Arbeitskräftebedarf deutlich über der Mindestgröße einer Gruppe liegt; eine Serviceeinheit mit etwa 5,45 bis 8,05 Vollzeitäquivalenten erfüllt diese Voraussetzung nicht. Sachverhalt Die Part...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / Zusammenfassung

Überblick Die Eröffnung neuer Geschäftsfelder ist für Kanzleiinhaber immer wieder ein Thema bei der Befassung mit der Weiterentwicklung der Steuerberatungskanzlei. Für Steuerberater bieten sich verschiedene Themenkomplexe an, in denen sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse befähigt sind, als Spezialisten Gutachten zu erstellen. Hat ein Gericht einen Steuerberater zum Sachverständ...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 10.1 Haftung

Der Steuerberater haftet als gerichtlich bestellter Sachverständiger gem. § 839a BGB für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ein unrichtig erstattetes Gutachten verursacht hat. Er ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht. Die Ersatzpflicht tritt ...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 4.5 Gutachtenerstellung in Strafsachen

Bei Sachverständigengutachten für Strafgerichte und Staatsanwaltschaften, ggf. auch für Insolvenzverwalter, bei denen als Spezialproblem Schlussrechnungsprüfungen hinzukommen, die vom Insolvenzverwalter oder den Insolvenzgerichten beauftragt werden können, stehen im Vordergrund die sich aus den §§ 283 ff. Strafgesetzbuch (StGB) ergebenden Insolvenzstraftaten des Bankrotts ge...mehr

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zfs 12/2025, Folgen eines R... / 1 Sachverhalt

Das AG hat den Betroffenen wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h zu einer Geldbuße in Höhe von 640 EUR verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Von diesem Fahrverbot hat es "Dienstfahrzeuge (Streifenwagen), soweit diese im Polizeidienst geführt werden", ausgenommen. ...mehr

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zfs 12/2025, Folgen eines R... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Durch Beschl. v. 29.7.2025 hat der gemäß § 80a Abs. 1 OWiG originär zuständige Einzelrichter die Sache gemäß § 80a Abs. 3 S. 1 OWiG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung auf den Senat in der Besetzung mit drei Richterin übertragen. Die Übertragung auf den Senat in Dreierbesetzung wegen der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist auch zulässig, wen...mehr

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zfs 12/2025, Absehen vom Fa... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 und 3 OWiG statthafte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft erweist sich – zumindest vorläufig – als begründet. 1. Die Rechtsbeschwerde ist entgegen der Ansicht der Verteidigung zulässig. Dem Antrag auf Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht ist in Verbindung mit der sich gegen die Nichtverhängung de...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 2. Mehrere (Ermittlungs-)Verfahren / Verbindung

Für die Praxis von erheblicher Bedeutung ist die Frage, wie mit mehreren gegen den Beschuldigten anhängigen Ermittlungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren umzugehen ist. Die Problematik lösen Rspr. und Lit. dahin, dass wenn von den Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren geführt werden, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange d...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 15. Revision des Angeklagten und des Nebenklägers

Bei mehreren Revisionen, z.B. vom Angeklagten und vom Nebenkläger, gegen dasselbe Urteil gilt: Es handelt sich um dieselbe Angelegenheit mit der Folge, dass dem Nebenklägervertreter für seine Tätigkeit im Revisionsverfahren nur einmal ein Gebührenanspruch zusteht. Das gilt auch dann, wenn das Revisionsgericht über die Revision des Angeklagten durch Beschluss gem. § 349 Abs. ...mehr

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zfs 12/2025, Absehen vom Fa... / 1 Sachverhalt

Gegen den Betroffenen, einen Berufskraftfahrer, erging wegen eines gegen 1:38 Uhr erfolgten Führens eines Kraftfahrzeugs (E-Scooter) mit einer Atemalkoholkonzentration (im Folgenden: AAK) von 0,25 mg/l oder mehr (festgestellte AAK: 0,40 mg/l) eine Geldbuße in Höhe von 500 EUR sowie ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat. Das AG hat, nachdem der anwesende Betroffene in ...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 4. Rücknahme der Anklage und neue Anklage

Um dieselbe Angelegenheit handelt es sich (auch), wenn eine bereits erhobene Anklage von der Staatsanwaltschaft zurückgenommen und bei einem anderen Gericht neu erhoben wird.[15] Entsprechendes gilt, wenn nach Rücknahme der Anklage in das Sicherungsverfahren übergegangen wird. Beispiel 4 Rechtsanwalt R ist Verteidiger des Beschuldigten B. Die Staatsanwaltschaft erhebt zunächs...mehr

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AGS 12/2025, Festsetzung de... / b) Speziell: Berufungs- oder Revisionsverfahrensgebühren

So wird in Strafsachen insbesondere zur Erstattung der Verfahrensgebühren nach Nrn. 4124, 4130 VV für ein Berufungs- oder Revisionsverfahren die Auffassung vertreten, dass auch im Verfahren nach § 55 RVG nur die Gebühren zu erstatten sind, die durch Tätigkeiten entstanden sind, die zur Rechtsverfolgung notwendig waren. Für die Tätigkeit eines Verteidigers bestehe bei alleini...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / 7. Erneuter Auftrag

Nicht ein Problem des § 16 RVG, sondern des § 15 RVG ist die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn ein Verfahren eine Zeit lang nicht betrieben, dann aber fortgesetzt wird. Der Fall ist in § 15 Abs. 5 RVG geregelt. Als Grundsatz gilt: Wird der Rechtsanwalt, nachdem er in einer Angelegenheit tätig geworden war, erneut beauftragt, in derselben Tätigkeit weiter tätig zu werden, ...mehr

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AGS 12/2025, Angelegenheite... / a) Einziehungsverfahren nach §§ 422 ff. StPO

Bei den Einziehungsverfahren nach den §§ 422 ff. StPO handelt es sich um dieselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Beispiel 13 Anhängig ist ein Verfahren wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei, in der Anklage wird die Einziehung von Verbrauchssteuern "angedroht". In der Hauptverhandlung wird die Einziehungsproblematik (Steuerart, Berechnungsgrundlagen usw.) erörtert. Das AG sieht...mehr

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AGS 12/2025, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Gegen die ehemaligen Angeklagten wurde beim Strafrichter des AG ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Den ehemaligen Angeklagten wurde vorgeworfen, den Neben- und Adhäsionskläger gemeinschaftlich und mittels eines beschuhten Fußes körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Der Rechtsanwalt ist dem ehemaligen Angeklagten am 9.7....mehr

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AGS 12/2025, Zusätzliche Ve... / II. Gebühren für das Adhäsionsverfahren nach den Nrn. 4143, 4144 VV

In Nr. 4144 VV sei für das Berufungs- und Revisionsverfahren eine von dem erstinstanzlichen Verfahren (Nr. 4143 VV) unabhängige Verfahrensgebühr bzgl. vermögensrechtlicher Ansprüche i.H.d. 2,5-fachen Gebühr vorgesehen. Dabei handele es sich um eine zusätzliche Wertgebühr, die der als Verteidiger oder Vertreter des Verletzten tätige Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Strafve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / 4.1 Aufgaben der Polizeibehörden o. dgl.

Zur Erfüllung von Aufgaben u. a. der Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Behörden der Gefahrenabwehr dürfen die in § 35 SGB I genannten Stellen bestimmte Sozialdaten übermitteln. Voraussetzung ist jedoch, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden und das Ersuchen nicht länger als 6 Monate zurückliegt.[1]mehr

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Vorlage an das EuG zu Dreie... / 2. Anmerkung

Das Vorlageverfahren betrifft zwei interessante und über den Einzelfall hinaus bedeutsame Fragen:mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.7 Nachzahlungsfrist

Nachdem die Änderungsbescheide vom Berater als nun – nach ggf. durchgeführtem Einspruchsverfahren – zutreffend bestätigt worden sind, steht die Höhe der Nachzahlung exakt fest. Die Nachzahlung der Steuer als Wirksamkeitsvoraussetzung gem. § 371 Abs. 3 AO muss fristgemäß geschehen. Hierbei handelt es sich nicht um die steuerliche Zahlungsfrist gemäß Steuerbescheid, sondern um...mehr

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Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 8 Absehen von der Strafverfolgung gem. § 398 a AO

Ist die Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO allein wegen Überschreitens der 25.000 EUR-Schwelle ausgeschlossen, so kann der Täter freiwillig die Regelung des § 398 a AO in Anspruch nehmen. Hierzu muss er die Steuern nachzahlen und innerhalb einer angemessenen Frist einen Zuschlag auf die hinterzogene Steuerschuld sowie Hinterziehungs- bzw. Nachzahlungszinsen zahlen. Dan...mehr