Fachbeiträge & Kommentare zu Staatsanwaltschaft

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Grundsätze.

Rn 5 Im Verfahren auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung findet zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung anstelle der vollen Beweisführung nur ein abgekürztes Verfahren der Glaubhaftmachung statt. Es genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 27 Gericht iSd GG ist ein Gremium nach der stRspr des BVerfG nur dann, wenn seine berufsrichterlichen Mitglieder grds hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sind (so schon BVerfG NJW 56, 137). Die Verfassung geht daher davon aus, dass insb der Einsatz von Richtern auf Probe (§ 12 DRiG) in den Grenzen erfolgt, die sich aus der Notwendigkeit, Nachwuchs heranzubilde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verdacht einer strafbaren Handlung.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht die ermessensgebundene Aussetzung, wenn sich im Laufe des Rechtsstreits der Verdacht einer strafbaren Handlung ergibt, deren Ermittlung voraussichtlich Tatsachen offenlegt, die für die Entscheidung des Zivilverfahrens von Bedeutung sind. Die strafbare Handlung muss nicht notwendigerweise von Prozessbeteiligten begangen worden sein. Auch ein geg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 6 Für die Ermittlung der für die Anordnung der Vormundschaft wesentlichen Tatsachen gilt der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 26 FamFG). Ergänzend werden in verschiedenen Spezialregelungen Standesbeamte (§ 68 I PStG, § 168a I FamFG), das Jugendamt (§§ 42 II 3 Nr 2, III 4, 70 III SGB VIII), Gerichte (§ 22a I FamFG) und die Staatsanwaltschaft (§ 70 JGG) verpflichtet, dem FamG Mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arrestpfändung nach § 111b StPO aF.

Rn 11 Die bis zum 1.7.2017 zulässige Arrestpfändung des durch eine Straftat Verletzten in einen von der Staatsanwaltschaft gem § 111b StPO aF beschlagnahmten Vermögensgegenstand des Täters setzte zu ihrer Wirksamkeit nicht voraus, dass innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 II die Arrestvollziehung gem § 111g II 1 StPO aF zugelassen oder ein darauf gerichteter Antrag gest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruch in Ansehung der Sache.

Rn 5 Der Anspruch muss in Ansehung der Sache bestehen (Alt 1). Er besteht also nicht nur, wenn sich der Anspruch des Gläubigers auf die Sache erstreckt, sondern auch dann, wenn zwischen dem Anspruch und der Sache eine sonstige rechtliche Beziehung besteht (BGHZ 93, 191, 198 f mwN). Der Anspruch braucht auch nicht die Sache selbst zum Gegenstand haben. Es kann sich auch um ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensarten.

Rn 6 Als gerichtliche Verfahren kommen auch solche nach FamFG (§ 113 I), InsO, ArbGG (§§ 46 II, 80 II), VwGO (§ 98), SGG, StPO (§§ 72 ff) usw in Betracht, nicht jedoch Verfahren vor ausländischen Gerichten (aA MüKoZPO/Zimmermann § 411a Rz 2). Seit der Neufassung durch das 2. JuMoG können außerdem von der Staatsanwaltschaft eingeholte Gutachten (§ 161a StPO) verwertet werden,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 Die vorgelegte Urkunde wird grds nicht Bestandteil der Gerichtsakten. Nach § 142 I 2 kann der Verbleib einer hiernach vorgelegten Urkunde auf der Geschäftsstelle angeordnet werden. Im Urkundenbeweisrecht sieht § 443 zur Beweissicherung die Möglichkeit der Verwahrung einer ›verdächtigen‹ Urkunde auf der Geschäftsstelle vor. Nach Erledigung des Rechtsstreits ist die Urkun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Öffentlich-rechtliche Verwahrung.

Rn 10 Neben der Hinterlegung sind zahlreiche andere Fälle der öffentlichen Fürsorge und Obhut in Bezug auf Privatvermögen denkbar, die als öffentlich-rechtliche Verwahrung anzusehen sind (BGHZ 34, 349). Auf das Rechtsverhältnis der öffentlich-rechtlichen Verwahrung finden die Vorschriften der §§ 688–699 und § 280 entspr Anwendung; nicht jedoch § 690 (BGHZ 4, 192). Der Amtsha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die mit der erforderlichen Zahl von Urkundsbeamten besetzt wird. (2) 1Mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kann betraut werden, wer einen Vorbereitungsdienst von zwei Jahren abgeleistet und die Prüfung für den mittleren Justizdienst oder für den mittleren Dienst be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebungsverfahren (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 8 Hat in den von § 1316 I Nr 1 BGB erfassten Fällen ein Ehegatte oder die dritte Person einen Antrag gestellt, ist die zuständige Verwaltungsbehörde über den Antrag zu unterrichten, um auf diese Weise der Behörde eine Beteiligung am Verfahren zu ermöglichen. Die Unterrichtung erfolgt durch Übersendung der Antragsschrift. Die Behörde kann das Verfahren durch eigene Anträge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 163 GVG – [Vollstreckung von Freiheitsstrafen in anderen Gerichtsbezirken; Ergreifung und Ablieferung von Verurteilten].

Gesetzestext Soll eine Freiheitsstrafe in dem Bezirk eines anderen Gerichts vollstreckt oder ein in dem Bezirk eines anderen Gerichts befindlicher Verurteilter zum Zwecke der Strafverbüßung ergriffen und abgeliefert werden, so ist die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht des Bezirks um die Ausführung zu ersuchen. Rn 1 Unter die Freiheitsstrafe fallen auch Ordnungs- und Zwa...mehr

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AGS 06/2023, Anhörungsrüge ... / I. Sachverhalt

Die durch einen Betrug Geschädigte wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtliches Strafurteil und rügt, ein von ihr gestellter Adhäsionsantrag sei übergangen worden. Sie macht einen Verstoß gegen das allgemeine Willkürverbot, den Justizgewährungsanspruch und den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs geltend. Die Geschädigte war im Juni 2020 Opfer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Auftrag.

Rn 2 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle beauftragt die Post oder einen Justizbediensteten. Post iSd § 176 ist ein nach § 33 I PostG beliehener Unternehmer (vgl § 168 I), nicht notwendig also die Deutsche Post AG. Als Justizbediensteter kommt jeder geeignete Bedienstete des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder einer JVA in Betracht. Für den Auftrag an den GV oder eine and...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatz, keine Naturalrestitution.

Rn 55 Rechtsfolge eines Amtshaftungsanspruchs ist grds nur Geldersatz; eine Naturalrestitution ist ausgeschlossen (BGH NJW 93, 1799). Der Grund liegt darin, dass es sich vom Ansatz her um einen auf den Staat nach Art 34 GG übergeleiteten Anspruch gegen den Beamten handelt, es kann nur das gewährt werden, was der Beamte – wie Geldersatz – persönlich erbringen kann (BGHZ 34, 9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen personenbezogene Daten zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben übermitteln, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckung.

Rn 32 Die Vollstreckung der Ordnungsmittel richtet sich nach den Vorschriften des JBeitrG, § 1 I Nr 3 JBeitrG. Sie erfolgt vAw und wird vom Prozessgericht als Vollstreckungsbehörde iSd § 2 JBeitrG veranlasst. Hält sich der Schuldner im europäischen Ausland auf und besteht keine Zugriffsmöglichkeit auf inländisches Vermögen, erfolgt die Vollstreckung des Ordnungsgeldfestsetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag der Verwaltungsbehörde (Abs 1).

Rn 3 Die Antragsbefugnis der Verwaltungsbehörde ergibt sich aus § 1316 I Nr 1 BGB. Danach ist die Verwaltungsbehörde befugt bei Verstoß gegen § 1303 S 1 BGB (Erfordernis der Ehemündigkeit), § 1304 BGB (keine Eheschließung durch einen Geschäftsunfähigen), § 1306 BGB (Verbot der Doppelehe oder Lebenspartnerschaft), § 1307 BGB (Verbot der Eheschließung unter Verwandten), § 1311...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Gläubiger muss eine titulierte Geldforderung haben. Als Titel kommen insb Urteile und Urkunden iSd § 794 in Betracht (§ 846 Rn 3). Der gepfändete Herausgabeanspruch muss eine bewegliche körperliche Sache einschl der Wertpapiere nach § 808 II 1 betreffen. Die Vorschrift betrifft nur Herausgabeansprüche über bewegliche Sachen, die iSd §§ 808 ff pfändbar (LG Landshut B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheitspflicht besteht nicht:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einsichtnahme und berechtigte Personen und Behörden (Abs 2).

Rn 6 Abrufe eines verwalteten Vermögensverzeichnisses dürfen nur zu Vollstreckungszwecken erfolgen. Zum Abruf (das heißt: Einsichtnahme) befugt sind Gerichtsvollzieher (S 1). Da § 6 I Nr 1 JBeitrO ua auf § 802k verweist, dürfen auch die Vollziehungsbeamten der JBeitrO ein Vermögensverzeichnis abrufen. Rn 7 Auch die Vollstreckungsbehörden, die in S 2 Nr 1–3 aufgeführt sind, kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einzelfälle.

Rn 11 (j = Antrag statthaft, n = Antrag nicht statthaft) Akteneinsicht nach § 299 I ZPO = n, Akteneinsicht nach § 299 II ZPO = j (Ddorf BeckRS 20, 28798), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei abgeschlossenem Verfahren = j (Köln FamRZ 14, 788), Gewährung von Akteneinsicht an eine Behörde im Wege der Amtshilfe bei laufendem Verfahren = n (KG MDR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Rechtsfolge: Bestimmung des zuständigen Gerichts.

Rn 9 Bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts muss das Gericht vorrangig prüfen, ob hinsichtlich bereits anhängiger Verfahren Bindungswirkungen gem § 281 II 4 oder Zuständigkeitsverfestigungen nach § 261 III Nr 2 eingetreten sind, die eine Zuständigkeitsbestimmung ausschließen (BGH NJW 06, 699, 700 [BGH 10.01.2006 - X ARZ 367/05]), oder ob eine gesetzliche Beschränkung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache die ausschließliche Zuständigkeit der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Familienrichter (Abs 3).

Rn 14 Die Richter der Abteilungen für Familiensachen entscheiden als Einzelrichter (§ 22 I GVG). Die Bezeichnung als Familienrichter hat keine Statusauswirkungen. Abs 3 stellt besondere gesetzliche Anforderungen an Familienrichter, die über belegbare Kenntnisse des Familienrechts sowie belegbare Grundkenntnisse der Psychologie, insb der Entwicklungspsychologie, verfügen soll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 4 Die Abtretung ist ein Verfügungsvertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) u dem neuen Gläubiger (Zessionar). Da die Vereinbarung grds keiner Form bedarf, kann sie auch stillschweigend abgeschlossen werden (BGH MDR 67, 398; NJW 97, 729; ZIP 13, 1395). Es gelten die allg Auslegungsregeln der §§ 133, 157. Bei sachlich zusammenhängenden Ansprüchen kann die Auslegun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einzelfälle in Kindschaftssachen.

Rn 5 In Familiensachen stellt sich die Frage nach dem Vorliegen einer Beschwerdebefugnis vornehmlich in Kindschaftssachen. Allein aus dem in Art 6 GG verankerten Elternrecht lässt sich eine Beschwerdebefugnis nicht herleiten (BGH FamRZ 20, 585; 16, 1146; unklar FamRZ 19, 1616). Der infolge Sorgerechtsentzugs nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist jedoch gg die Übertragun...mehr

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zfs 06/2023, Keine Nachholu... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die sofortige Beschwerde gegen den angefochtenen Beschluss ist unbegründet, da der Antrag auf Ergänzung der Entschädigungsentscheidung im Beschlussverfahren unzulässig ist. 1) Zwar ist grundsätzlich eine Entscheidung über die Entschädigungspflicht im isolierten Beschlussverfahren auch außerhalb der Hauptverhandlung statthaft (§ 8 Abs. 1 S. 2 StrEG). Dem Antrag auf Fes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhinderung eines Richters (Abs 1 S 2).

Rn 5 Abs 1 S 2 ermöglicht die Ersetzung der Unterschrift eines oder zweier Richter, auch des Vorsitzenden (BGH VersR 92, 1155), durch einen Verhinderungsvermerk; die Unterzeichnung ist dann auch nach Wegfall der Verhinderung nicht nachzuholen. Abs 1 S 2 greift nur bei kollegial besetzten Spruchkörper, nicht beim Einzelrichter (Kobl VersR 81, 688). Ist dieser an der Unterschr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtswidrigkeit.

Rn 31 Die Rechtswidrigkeit wird nicht durch einen Schaden indiziert. Sie beurteilt sich vielmehr danach, ob das Amtshandeln rechtmäßig oder rechtswidrig war. Problematisch ist das, wenn dem Beamten eine fehlerhafte Rechtsanwendung zur Last gelegt wird wie bei dem Vorwurf, Staatsanwaltschaften (Rn 131) und Gerichte (Rn 84, Rn 96) hätten falsch entschieden. In der Rspr des BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 200 GVG – [Haftende Körperschaft].

Gesetzestext 1Für Nachteile, die auf Grund von Verzögerungen bei Gerichten eines Landes eingetreten sind, haftet das Land. 2Für Nachteile, die auf Grund von Verzögerungen bei Gerichten des Bundes eingetreten sind, haftet der Bund. 3Für Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden in Fällen des § 386 Absatz 2 der Abgabenordnung gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend. Rn 1 Kommentie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten von Amts wegen durch Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften an öffentliche Stellen des Bundes oder eines Landes für andere Zwecke als die des Verfahrens, für die die Daten erhoben worden sind. 2Besondere Rechtsvorschriften des Bundes oder, wenn die Daten a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befähigung zum Urkundsbeamten.

Rn 5 Der gesetzliche Regelfall des Urkundsbeamten gem Abs 2 ist der Beamte des mittleren Justizdienstes. Absolventen der Rechtspflegerprüfung können gem Abs 3 Nr 1 Aufgaben des Urkundsbeamten übertragen werden. Dem Rechtspfleger sind durch die §§ 26, 20 S 1 Nr 12, 21, 24 RpflG folgende Aufgaben der Geschäftsstelle zugewiesen: die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Zustellung an andere Empfänger

Rn 9 Absatz 4 Satz 4 regelt in Abweichung von der bisherigen Rechtslage den Nachweis der Zustellung an andere als die in Absatz 2 genannten Verfahrensbeteiligten. Anders als bei den in Absatz 2 Genannten, die kraft Amtes ein besonders Maß an Vertrauenswürdigkeit genießen, soll der Nachweis der Zustellung hier nicht von einem willentlichen Akt wie der Rücksendung eines Empfan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 161 GVG – [Auftrag an einen Gerichtsvollzieher].

Gesetzestext 1Gerichte, Staatsanwaltschaften und Geschäftsstellen der Gerichte können wegen Erteilung eines Auftrags an einen Gerichtsvollzieher die Mitwirkung der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Anspruch nehmen, in dessen Bezirk der Auftrag ausgeführt werden soll. 2Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzieher gilt als unmittelbar beauftragt. Rn 1 Die Vorsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Die §§ 12–22 wurden durch das Justizmitteilungsgesetz (JuMiG) v 18.6.97 (BGBl I, 1430) eingefügt. Sie regeln die Übermittlung personenbezogener Daten von Amts wegen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften an öffentliche Stellen des Bundes oder eines Landes für verfahrensfremde Zwecke (vgl zur Einführung des Gesetzes den Aufsatz v. Bär in CR 98, 767). Rn 2 Die §§ 12–22 tr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

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zfs 06/2023, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

Zitat Die gemäß §§ 146, 147 VwGO fristgerecht eingelegte und begründete Beschwerde gegen den Beschluss des VG Kassel v. 13.9.2022 – 2 L 1482/22.KS – ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das VG hat es zu Recht abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Bescheid v. 9.8.2022 anzuordnen und dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 19 EGGVG – [Verarbeitung übermittelter Daten].

Gesetzestext (1) 1Die übermittelten Daten dürfen nur zu dem Zweck verarbeitet werden, zu dessen Erfüllung sie übermittelt worden sind. 2Eine Verarbeitung für andere Zwecke ist zulässig, soweit die Daten auch dafür hätten übermittelt werden dürfen. (2) 1Der Empfänger prüft, ob die übermittelten Daten für die in Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich sind. 2Sind die Daten hier...mehr

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Steuerliches Abzugsverbot b... / 1. Wechselseitige behördliche Aktivitäten

Mitteilungspflicht: Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden haben Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die den Verdacht einer Tat begründen, der Finanzbehörde für Zwecke des Besteuerungsverfahrens und zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten mitzuteilen[13]. Verwendung im Besteuerungsverfahren: Erkenntnisse, die die Finanzbehörd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliches Abzugsverbot b... / 3. Bescheidänderung

Wird dem FA auf Grund einer Mitteilung des Gerichts, der Staatsanwaltschaft oder einer Verwaltungsbehörde erstmals bekannt, dass eine rechtswidrige Handlung vorliegt, ist der Steuerbescheid nach den Vorschriften der AO zu ändern.[17] Strafrechtlicher Aspekt: Bei Vorteilszuwendungen, die als BA berücksichtigt wurden, besteht ein Verdacht i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 S. 3 EStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 3.28.1 Unbegründete Strafanzeige

Die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung ist stets dann gerechtfertigt, wenn der Mieter wissentlich oder leichtfertig eine grundlose Strafanzeige gegen den Vermieter erstattet. Praxis-Beispiel Unbegründeter Betrugsvorwurf Unterstellt der Mieter dem Vermieter, ohne Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Verhalten zu haben, eine B...mehr

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Mietpreisüberhöhung – Begri... / 8 Verfahren

Die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen ist Sache der zuständigen Verwaltungsbehörde. Sie erlässt, wenn sie den Tatbestand als gegeben ansieht, einen Bußgeldbescheid, gegen den binnen 1 Woche nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift der Verwaltungsbehörde Einspruch eingelegt werden kann. Über den Einspruch entscheidet das Amtsgericht. Im Bußgeldverfahren ist die or...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / I. Sachverhalt

Gegen den Verurteilten war unter dem Aktenzeichen 22 Js 281/17 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs u.a. bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Ferner wurden gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft zahlreiche weitere Ermittlungsverfahren verschiedenster Polizeibehörden geführt, die in der Folgezeit durch die Staatsanwaltschaft mit Verfügungen vom 8.8., 28.9., 212.12.2017 und vo...mehr

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zfs 05/2023, Absolute Fahru... / 1 Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, dass dieser mit einem E-Scooter öffentliche Straßen befahren habe, obwohl er infolge Alkoholeinwirkung mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,49 ‰ nicht mehr fahrtüchtig gewesen sein soll. Zudem soll er dies zumindest billigend in Kauf genommen haben. Mit Beschluss hat das AG diese Anklage zugelassen und das Hauptve...mehr

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AGS 05/2023, Vernehmungster... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen den Angeklagten ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung. Im Rahmen der Ermittlungen fand am 7.11.2019 ein Polizeieinsatz am Tatort in der in Leipzig statt, in dessen Rahmen der Angeklagte mit seinem Wahlverteidiger erschien, sich u.a. auswies und sich nach entsprechender polizeilicher Belehrung nicht zu dem ihm vorgeworfenen Sachverhalt äu...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / Leitsatz

§ 48 Abs. 6 S. 3 RVG a.F. bezweckt bei Verfahrensverbindungen eine Erstreckung der Gebührengewährung für frühere Anwaltstätigkeiten nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG a.F. gerade nicht automatisch und ausnahmslos, sondern nur aufgrund einer im Einzelfall orientierten Ermessensentscheidung. Das betrifft etwa frühere anwaltliche Tätigkeiten in Verfahren, in denen bei getrennter Durchfü...mehr

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AGS 05/2023, Verfahrensgebü... / III. Bestimmung im Einzelfall

Gemäß § 14 RVG sei die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und -Vermögensverhältnisse des Auftraggebers zu bemessen. In der Sache sei es um ein Verkehrsstrafverfahren vor dem AG(Strafrichter), das keine Besonderheiten aufgewies...mehr