Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Fälle des § 33a Abs 1 Satz 3 EStG

Rz. 94 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Dem gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellt ist eine Person, wenn bei ihr zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel (zB Arbeitslosengeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung für Arbeitsuchende [Bürgergeld], Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) aufgrund der Unterhaltsleistungen des Stpfl gekürzt werden...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Höchstbeträge

Rz. 110 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Höchstbetrag der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen entspricht je unterhaltener Person dem > Grundfreibetrag des jeweiligen VZ (§ 33a Abs 1 Satz 1 EStG). Der Höchstbetrag beträgt demnach:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Begünstigt sind Aufwendungen für den Unterhalt und (oder) die Berufsausbildung des Empfängers. Aufwendungen sind > Aufwand, dh alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen). Eine wirtschaftliche Belastung iS eines verbleibenden wirtschaftlichen Nachteils wird nicht (mehr) unbedingt vorausgesetzt (vgl BFH 150, 41 = BStBl 1987 II, 629). B...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Anrechnung verwertbaren Vermögens

Rz. 140 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bedürftig ist nicht, wer sein > Existenzminimum aus eigenem Vermögen decken kann (> Rz 105). Der Empfänger von Unterhalt muss deshalb zunächst sein Vermögen verwerten (§ 33a Abs 1 Satz 4 EStG; > R 33a.1 Abs 2 Satz 1 EStR). Rz. 141 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das gilt in allen Fällen des § 33a Abs 1 EStG, also auch für Personen in nichtehelich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Einkünfte und Bezüge

Rz. 120 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Andere Einkünfte oder Bezüge" des Unterstützten iSv § 33a Abs 1 Satz 5 EStG sind alle Leistungen, die er vom Stpfl, von dessen Ehegatten oder Dritten aus anderen Rechtsgründen als solchen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht iSd § 33a Abs 1 EStG erhält (zB eine durch Hingabe von Vermögen erworbene Leibrente des Unterstützten [BFH ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten (Opfergrenze)

Rz. 160 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Selbst wenn der Stpfl rechtlich zum Unterhalt verpflichtet ist, besteht diese Verpflichtung im Einzelfall nur, soweit seine persönlichen Verhältnisse derartige Leistungen möglich machen. Dies ist nur der Fall, soweit die Leistungen in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug des Unterhalts genügend Mittel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.3 Einrichtungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG

Tz. 99 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach Sozialrecht besteht, sind diese nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG (Anhang 5) steuerfrei, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr die Betreuungs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.2 Nachweis der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung

Tz. 98d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, dass die Leistungen an hilfsbedürftige Personen erbracht wurden, müssen für jede betreute oder gepflegte Person beleg- und buchmäßig nachgewiesen werden. Hierzu gehören insbesondere (s. Abschn. 4.16.2 Abs. 1 UStAE): der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer durch eine B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.1 Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeheime (§ 4 Nr. 16 Buchst. a–e UStG a. F.) – Rechtslage bis zum 31.12.2008

Tz. 96 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UStG (Anhang 5) fallenden Umsätze sind nach § 4 Nr. 16 UStG a. F. steuerbefreit: "Die mit dem Betrieb der Krankenhäuser, Diagnosekliniken und anderen Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlungen, Diagonistik- oder Befunderhebung, Einrichtungen zur Geburtshilfe sowie Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.5.6 Sozialhilfeleistungen (§ 4 Nr. 16 Buchst. h UStG)

Tz. 100e Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Träger der Sozialhilfe ist für alle Vertragsangelegenheiten der teilstationären und stationären Einrichtungen und ambulanten Dienste im Bereich Soziales zuständig. Neben dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit den Trägerverbänden werden auch einrichtungsindividuelle Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 75 SGB XI...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / I. Zuständigkeit

Rz. 17 Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, die ihnen entweder in Form einer Generalklausel (§ 51 SGG) oder durch einen Zuständigkeitskatalog zugewiesen worden sind. Die Sozialgerichte sind ebenso wie die Finanzgerichte besondere Verwaltungsgerichte. Hieraus ergeben sich gravierende Unterschiede ggü. dem a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2 Altenheime und Pflegeheime – Rechtslage seit 01.01.2009

Tz. 96g Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerfrei sind die mit dem Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich geistig oder seelisch hilfsbedürftiger Personen eng verbundenen Leistungen, wenn sie von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Einrichtungen, mit denen ein Vertrag nach § 132 SGB V besteht, Einrichtungen, mit denen ein Vertrag nach § 132a SGB V,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.4.1 Altenheime (§ 4 Nr. 16 Buchst. k UStG)

Tz. 99b Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Altenheime sind Einrichtungen, in denen ältere Menschen, die grundsätzlich nicht pflegebedürftig, aber zur Führung eines eigenen Haushalts außerstande sind, Unterkunft, Verpflegung und Betreuung erhalten. Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG (Anhang 5) für Betreuungs- und Pflegeleistungen an hilfsbedürftige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / VI. Zusammensetzung von Arbeitsentgelt und -vergütung

Rz. 309 Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses stehen sich die in § 611a Abs. 1 BGB kraft Gesetzes ausdrücklich festgelegten Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien ggü., nämlich die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers einerseits und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers andererseits. Die Arbeitsvergütung ist der Ober- bzw. Sammelbegriff für die verschiedensten Ausge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / IV. Keine Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)

Rz. 21 Nach § 138 Abs. 1 BGB ist der Arbeitsvertrag nichtig, wenn er gegen die guten Sitten verstößt. Das ist dann der Fall, wenn er nach Inhalt, Zweck und Beweggründen gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BAG v. 1.4.1976 – 4 AZR 96/75, NJW 1976, 1958 = BB 1976, 1079 = DB 1976, 1680). In subjektiver Hinsicht genügt es, wenn der Handelnde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Kontenabrufverfahren un... / 1. Anwendungsbereich

Das Kontenabrufverfahren können nur Institutionen nutzen, die durch eine gesetzliche Regelung ausdrücklich dazu berechtigt sind, insb. § 93 Abs. 7 und 8 AO bzw. andere Bundesgesetze: Finanzbehörden und Gemeinden (soweit sie Realsteuern verwalten), Behörden, die zuständig für die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, der Sozialhilfe nach dem SGB XII, de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.1.3 Der gesetzlichen Unterhaltsberechtigung gleichgestellte Personen

Rz. 27 Gem. § 33a Abs. 1 S. 3 EStG werden gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen solche gleichgestellt, bei denen um "Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Stpfl. gekürzt werden". Von der Vorschrift erfasst sind insbesondere Bedarfsgemeinschaften, bei der einem Sozialhilfeberechtigten anteilig Mittel gekürzt wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.2 Einkünfte, Bezüge und Erwerbsobliegenheit

Rz. 34 Neben der Vermögenslosigkeit bedingt eine Unterhaltspflicht mangelnde Einkünfte des Unterhaltsberechtigten. Zunächst sind sämtliche vorhandenen Einkünfte zu berücksichtigen. Dabei gilt bereits zivilrechtlich ein weiter Einkommensbegriff.[1] So sind sämtliche Zahlungsmittelzuflüsse zu berücksichtigten, gleich welcher Art oder welchen Grundes. Steuerrechtlich unterfallen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2.1 Aufwand für Unterhalt

Rz. 13 Der entstehende Aufwand muss ferner für "Unterhalt" ergehen. Zentrale zivilrechtliche Vorschrift für Unterhaltsverpflichtungen ist § 1601 BGB. Die Höhe des Unterhalts ist in § 1610 BGB geregelt. Danach bestimmt sich der Unterhalt nach der Lebensstellung des Bedürftigen und soll angemessen sein. Der Unterhalt umfasst demnach den gesamten Lebensbedarf des Empfängers, ein...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Einkommensverhältnisse

Rz. 318 Zunächst ist für die Bewertung das in drei Monaten vor Antragstellung erzielte Nettoeinkommen zugrunde zu legen,[242] vgl. dazu auch zu § 34 FamGKG, Rdn 185 und 307 in diesem Kapitel. Rz. 319 Tritt während des Verfahrens eine Steigerung oder Minderung des Nettoeinkommens ein, ist dies bei der Wertberechnung nicht zu berücksichtigen.[243] Etwas anderes gilt nur dann, w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 146 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch Art. 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze v. 23.5.2022 (BGBl. I S. 760) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.6.2022 eingeführt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift soll nach Nr. 12 Buchst. a d...mehr

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Jung, SGB XII § 146 Sozialh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze v. 23.5.2022 (BGBl. I S. 760) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.6.2022 eingeführt.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 146 Sozialh... / 3 Literatur

Rz. 6 Frings, Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 1. Juni 2022, Asylmagazin 2022 S. 203. Groth, Das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz, jurisPR-SozR 13/2022 Anm 1. Klerks, Existenzsichernde Leistungen für Ukrainerinnen und Ukrainer, info also 2022 S. 154. Löhr, Flucht aus der Ukraine – Aufenthalts- und sozialrechtliche Fragen der Aufnahme in Deutschla...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 146 Sozialh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift soll nach Nr. 12 Buchst. a des Beschlusses der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 7.4.2022 über die Einbeziehung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen, deren Aufenthalt aufgrund der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes bis zur Entscheidung der Auslän...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 146 Sozialh... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 gehören Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zukünftig in den Anwendungsbereich des SGB XII. Bis zur Neuregelung waren hilfebedürftige Menschen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG gemäß § 23 Abs. 3 vom Anwendungsbereich des SGB XII ausgeschlossen, weil sie anders als anerkannte hilfebed...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 145 Sofortz... / 2.3 Zuständigkeitsregelung

Rz. 5 Abs. 4 enthält eine Zuständigkeitsregelung für die Erbringung des Sofortzuschlags. Dieser stellt eine zusätzliche Leistung dar. Damit handelt es sich um eine Leistung, die es in der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII bisher nicht gibt. Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss v. 7.7.2020, 2 BvR 696/12) kann der Bundesgesetzgeber jedoch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 131 Übergan... / 1 Rechtspraxis

Rz. 2 Abs. 1 übernimmt die Übergangsregelung in § 85 SGB II mit dem Ziel, auch hier Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Durch die Stärkung des Anspruchs auf Wohngeld infolge der Regelungen des Wohngeld-Plus-Gesetzes erwirbt eine Vielzahl von Bürgern einen Anspruch auf Wohngeld. Infolge des Nachrangprinzips im SGB XII müssten die Träger der Sozialhilfe diese Leistungsempfänger a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 27.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.1 Entgeltgruppe 9b

Entgeltgruppe 9b Die Grundeingruppierung für den Bereich der E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.2 Entgeltgruppe 9c

Entgeltgruppe 9c Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. Die bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L geschaffene Entgeltgruppe 9 war von Anfang an missglückt. Zu viele Wertebenen flossen in diese neue Entgeltgruppe ein, deren unterschiedlicher Bedeutung und Wertigkeit die Ausdifferenzierung nu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 2.3 Übergang von Schadensersatzansprüchen

Rz. 7 Durch den auf Anregung des Bundesrechnungshofs mit dem 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 eingefügten Abs. 1a wird sichergestellt, dass in den Fällen einer Drittschädigung, die dazu führt, dass der betroffene Geschädigte nur noch in einer Einrichtung für behinderte Menschen beruflich tätig sein kann, die vom Bund oder dem jeweiligen Kostenträger der Behindertenein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 2.1.4 Richtlinien (Sätze 4 bis 6)

Rz. 9 Der MD Bund bestimmt in Richtlinien nach § 283 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 das Nähere. Insbesondere sind darin die Prüfanlässe, der Inhalt der Prüfungen, die Durchführung der Prüfungen, die Beteiligung der Krankenkassen sowie die Abstimmung der Prüfungen zwischen Kranken- und Pflegekassen zu regeln. Rz. 10 An den Richtlinien sind die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.12 Arbeitslosigkeit mit eingeschränkter Vermittlungsbereitschaft

Rz. 33 Anrechnungszeiten sind gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Zeiten, in denen Versicherte wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen eines zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben. Die Anerkennung einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.4 Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 31 Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten ergeben sich grundsätzlich aus Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 (i. d. F. ab 1.7.2020) und Satz 3 (i. d. F. ab 1.7.2020), Abs. 2 und Abs. 4. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zum 31.12.1997 sind darüber hinaus die Übergangsregelungen des § 252 Abs. 2 Nr. 1, Abs....mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen (zu § 4 Nr. 16 und Nr. 25 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 traten verschiedene Änderungen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Umsätze in Kraft. Die Finanzverwaltung hat jetzt den UStAE entsprechend angepasst und die Hinweise zu § 4 Nr. 16 und § 4 Nr. 25 UStG umfassend überarbeitet. Darüber hinaus wurden Konsequenzen aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Nichteheliche Lebensgemeins... / 3 Unterhaltsleistungen an den Partner

Zwischen den Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht nur zeitlich begrenzt und zudem nur wegen eines gemeinsamen Kindes.[1] Unterhaltszahlungen werden aber auch dann steuerlich anerkannt, wenn dem Empfänger der Unterhaltsleistungen "zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Zum Feststell... / Leitsatz

1. Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist ein allein dem Erben bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zustehendes Recht. Ein Sozialhilfeträger kann das Ausschlagungsrecht nicht auf sich überleiten und ausüben. Andernfalls erhielte der Sozialhilfeträger die Möglichkeit, auf die Erbfolge Einfluss zu nehmen, was generell nicht dem Erblasserwillen entspr...mehr

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ZErb 07/2023, Zum Feststell... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beklagte zu 1 die am 6.2.2018 verstorbene Erblasserin beerbt hat und die Beklagten zu 2 und 3 nicht deren Erben geworden sind. Die Beklagte zu 1 ist das einzige Kind der verwitwet verstorbenen Erblasserin. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Kinder der Beklagten zu 1. Der Kläger ist Träger für Leistungen nach dem SGB II, der an d...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 10. Vorläufiger Rechtsschutz bei beweglichen Sachen

Rz. 165 Eine Leistungs-(Befriedigungs-)Verfügung kommt unter äußersten Umständen in Bezug auf Bereicherungsansprüche gegen den Beschenkten in Betracht. An den Verfügungsgrund sind hohe Anforderungen zu stellen, weil in einem solchen Falle die Hauptsache zumindest zum Teil vorweggenommen wird. Nur wenn der Antragsteller auf eine Anspruchserfüllung dringend angewiesen ist und ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Haftungssituation

Rz. 249 Wenn der Erbe den Zugriff der Nachlassgläubiger auf sein Eigenvermögen nicht verhindern könnte, würden im Allgemeinen nur noch solche Erbschaften angenommen, deren Liquidität und Bonität von vornherein sicher wären. Letztlich wäre es dann Aufgabe des Fiskus, als subsidiärer Erbe nach § 1936 BGB Nachlässe abzuwickeln. Um eine solche Folge zu vermeiden, muss es dem Erb...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 20. Sozialhilferechtliche Forderungen

Rz. 160 Der Erbe des Sozialhilfeempfängers haftet für die während der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall geleistete Sozialhilfe gem. § 102 SGB XII. [171] § 102 SGB XII begründet eine selbstständige Erbenhaftung für dem Erblasser rechtmäßig erbrachte Leistungen der Sozialhilfe. Mit dieser Regelung soll eine Heranziehung der Erben zum Kostenersatz unabhängig von zum früheren Ze...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeines

Rz. 81 Die Überleitung von Ansprüchen nach dem SGB XII ist brisant und kann sich bei der Gestaltung von Übergabeverträgen als "Beraterfalle" entpuppen. Der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, § 2 Abs. 1 SGB XII,[196] sollte im Hinblick auf §§ 93, 94 SGB XII stets im Auge behalten werden. Überleitungsfähig (innerhalb der Zehnjahresfrist des § 529 Abs. 1 BGB) ist insbesond...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / III. Lösungsansätze

Die Lösung kann nur mit dem Sinn und der Zielsetzung des BerHG erreicht werden. Ausgehend von der eingangs geschilderten Konzeption als "Rettungsanker", stellt Beratungshilfe ein Sonderopfer und ein Sonderrechtsgebiet eigener Art dar. Ob danach die Durchführungsverordnung zu § 90 SGB XII Anwendung finden muss, oder ob diese allenfalls ein Orientierungspunkt bildet, lässt sic...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 7. Anmerkungen zu den Mustern

Rz. 20 Um die Modalitäten der Bestattung in allen gewünschten Einzelheiten zu regeln, bietet es sich für den Erblasser an, gerade wenn er alleinstehend ist und keine nahen Angehörigen hat, mit einem Bestattungsinstitut einen Bestattungsvorsorgevertrag und gegebenenfalls auch einen Grabpflegevertrag abzuschließen.[59] Der Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit einer dre...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Überleitung von Ansprüchen bei Anwendung der landesrechtlichen Vorschriften

Rz. 87 Die besonderen landesrechtlichen Vorschriften (Art. 96 EGBGB; siehe dazu auch Rdn 51 ff.) sehen u.a. vor, dass bei Wegfall von Dienstleistungen oder Nutzungsrechten, die zugunsten des Übergebers vereinbart waren, finanzielle Ersatzansprüche eintreten, die grundsätzlich übergeleitet werden können, §§ 93, 94 SGB XII i.V.m. den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / a) Kein Pflichtteilsrecht in der ausländischen Rechtsordnung

Rz. 119 Viele Rechtsordnungen vor allem im anglo-amerikanischen Rechtskreis kennen kein Pflichtteilsrecht (Ausnahme: Louisiana und Puerto Rico). Hinterlässt z.B. ein US-Amerikaner bewegliches Vermögen in Deutschland, stünde seinen Abkömmlingen kein Pflichtteilsanspruch zu. Hier stellt sich die Frage, ob diesem Ergebnis der ordre public entgegensteht. Der BGH hat dies nunmehr...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 2. Einkommen

Gem. § 115 Abs. 1 S. 1 ZPO hat der Rechtsuchende sein frei verfügbares Einkommen einzusetzen. Hierzu zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO. Der Einkommensbegriff knüpft an denjenigen des Sozialhilferechts an (vgl. insoweit § 82 Abs. 1 S. 1 SGB XII), da die PKH/VKH eine Form der staatlich gewährten Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege ist. Ge...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr