Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.1 Angemessenheit der Grundmiete

Rz. 60 Das BSG (vgl. Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 18/06 R Rz. 19 – Grundsatzentscheidung – sowie nachfolgend z. B. Urteil v. 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R Rz. 15; Urteil v. 13.4.2011, B 14 AS 106/10 R Rz. 15; Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R Rz. 14) hat für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte fortführ...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.2 Zustimmung des örtlich zuständigen Sozialhilfeträgers

Rz. 46 Die Übernahme der in Satz 5 genannten Kosten setzt nach seinem Wortlaut ("bei vorheriger Zustimmung") ferner die vorherige Zustimmung des Sozialhilfeträgers voraus (offen gelassen vom BSG, Urteil v. 15.11.2012, B 8 SO 25/11 R Rz. 19 zu § 29 Abs. 1 Satz 7 a. F.). Unter welchen Voraussetzungen eine solche Zustimmung zu erteilen ist und was Gegenstand der Zustimmung sein ...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2. Übernahme unangemessener Aufwendungen (Abs. 2 Satz 2 bis 4)

Rz. 18 Abs. 2 regelt in den Sätzen 2 bis 4 Ausnahmen von dem Grundsatz, dass Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die neue Wohnung nur in Höhe angemessener Aufwendungen als Bedarf anzuerkennen sind. Eine solche Ausnahme besteht, wenn der Sozialhilfeträger dem Umzug zuvor zugestimmt hat (Sätze 2 und 3). Zudem werden nach einem Umzug innerhalb der Karenzzeit nach § 35 A...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat ursprünglich in der durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3305) geänderten Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) als ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.8 Übermittlung und Nutzung von Daten aus Mietspiegeln (Abs. 8)

Rz. 164 Abs. 8 regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Daten aus Mietspiegeln zur Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und verweist insofern auf § 22 Abs. 11 und 12 SGB II. § 22 Abs. 11 Satz 1 SGB II bestimmt, dass die nach Landesrecht für die Erstellung von Mietspiegeln nach § 558c Abs. 1 BGB zuständigen Behörden befugt sind, die in Art. 238...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.2 Grundnorm und Karenzzeit (Abs. 1)

Rz. 7 Die Grundnorm des Abs. 1 Satz 1 regelt, dass Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind. Es handelt sich dabei um eine Klarstellung; denn § 35 sah schon in seiner bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung grundsätzlich nur die Übernahme angemessener Unterkunftskosten vor; dies war allerdings in de...mehr

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Jung, SGB XII § 35b Satzung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpft an die in den §§ 22a bis 22c SGB II zum 1.4.2011 geschaffene Möglichkeit an, die Kommunen zu ermächtigen, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Durch § 35b gilt eine nach den §§ 22a bis 22c SGB II erlassene Satzung zur Bestimmung der Höhe der Kosten von Unterkunft und H...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der zum 1.1.2023 in § 35a neu eingefügte Abs. 1 enthält Regelungen über die Anerkennung von Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur selbst bewohnten Wohnungseigentums, das nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 geschützt ist. Die Vorschrift entspricht inhaltlich vollständig § 22 Abs. 2 SGB II, der bereits zum 1.1.2011 in Kraft getreten ist, allerdings zum 1.1.2023 um Satz 3 ergä...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.1. Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 werden die unabweisbaren Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum i. S. d. § 90 Abs. 2 Nr. 8 als Bedarf für Unterkunft anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie in den darauffolgenden 11 Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. Rz. 4 Erfasst werden nur Aufwen...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2.1. Zustimmung zum Wohnungswechsel (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 19 Nach Satz 2 sind die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die neue Unterkunft nur in Höhe angemessener Aufwendungen als Bedarf anzuerkennen, es sei denn, der zuständige Sozialhilfeträger am Ort der neuen Unterkunft hat den darüber hinausgehenden Aufwendungen vorher zugestimmt. Rz. 20 Bezüglich der Angemessenheit der Aufwendungen wird auf die Kommentierung zu § 3...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.1 Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 36 Nach Satz 5 können Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten bei vorheriger Zustimmung übernommen werden; Mietkautionen und Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden. Es handelt sich insofern prozessual um eigenständige, abtrennbare Streitgegenstände, über die isoliert entschieden werden kann (vgl. BSG, Urteil v...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.1.2 Begünstigter Personenkreis

Rz. 47 In den Genuss der Karenzzeit kommen zunächst Personen, die erstmals nach Einführung der Karenzzeit zum 1.1.2023 Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII erhalten. Dass es sich dabei um Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel handeln muss, ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 2 ("Leistungen nach diesem Buch"), jedoch aus ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.3 Aufteilung von Unterkunftskosten

Rz. 34 Wie schon im Recht der Sozialhilfe nach dem BSHG (vgl. BVerwG, Urteil v. 21.1.1988, 5 C 68/85 Rz. 10) sind die Kosten der Unterkunft (und Heizung; dazu noch weiter unten) i. d. R. nach sog. Kopfteilen aufzuteilen, wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben (BSG, Urteil v. 31.10.2007, B 14/11b 7/07 R Rz. 19 m. w. N.; zur Kopfteilmethode im Allgemeinen: BSG, Urteil v....mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.1 Überblick

Rz. 2 § 35 trifft eigenständige Regelungen für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem Dritten und (über die Verweisung in § 42a Abs. 1) nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Diese Leistungen wurden nicht als Pauschale mit in die Regelbedarfsbemessung einbezogen, weil die regionalen Unterschiede, was die Kosten angeht, so gravierend sind, dass eine bu...mehr

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Jung, SGB VIII § 97 Festste... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Erstattungsberechtigung nach § 97 hängt davon ab, ob der Träger der Jugendhilfe gegen einen anderen Sozialleistungsträger Ansprüche gemäß §§ 102 bis 105 SGB X erwirbt. Dazu genügt, dass über die Gewährung von Jugendhilfeleistungen dem Grunde nach positiv entschieden worden ist (Bay VGH zu § 82a JWG, Urteil v. 5.4.1990, 12 B 88.1195). Das gilt auch für den Fall droh...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2.2 Voraussetzungen der Zustimmung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 Nach Satz 3 soll die Zustimmung erteilt werden, wenn der Umzug durch den Sozialhilfeträger veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Rz. 28 Die Vorschrift setzt zum einen voraus, dass der Umzug notwendig ist. Es handelt sich insofern um einen unbestimmte...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.1.3 Beginn und Dauer der Karenzzeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 51 Die Karenzzeit findet Anwendung auf Bewilligungszeiträume, die frühestens im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung, also am 1.1.2023, beginnen. Ihre Dauer beträgt ein Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach dem SGB XII bezogen werden (Abs. 1 Satz 2). Die Formulierung "ab Beginn des Monats" deutet darauf hin, dass die Karenzzeit für volle Kalende...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 3 Literatur

Rz. 172 Bätge, Zur Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen nach den §§ 22a ff. SGB II und zum maßgeblichen Rechtsschutz, Sozialrecht aktuell 2011, 131. Becker, Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.0 – Die Neuregelungen durch das RBEG vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage und Rechtsprechung, ZFSH SGB 2011, 185. Berlit, Neuere Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft u...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.2 Verfahrensrechtliche (Un-)Zumutbarkeit der Kostensenkung

Rz. 100 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist zu beachten, dass die Obliegenheit der Betroffenen, ihre Unterkunftskosten zu senken, erst entsteht, wenn ihnen bereits bekannt bzw. in geeigneter Weise bekannt gemacht worden ist, dass ihre tatsächlichen Unterkunftskosten die Angemessenheitsschwelle überschreiten (BSG, Urteil v. 23.3.2010, B 8 SO 24/08 R Rz. 21); ies gilt auch f...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentum: Entziehung / 4 Die Entscheidung

Die Beschwerde hat Erfolg! Das LG ist der Auffassung, die betreuungsgerichtliche Genehmigung sei zu erteilen, weil – jedenfalls in der Zwischenzeit – die Situation des K sich so entwickelt habe, dass der Verkauf zur Abwehr von Gefahren für seine Person erforderlich sei. Auszugehen sei zwar von dem Wunsch des K, sein Wohnungseigentum zu behalten und es nicht zu veräußern. Dem...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.3.1 Einkommensabhängige Sozialleistung

Die Gesetzesbegründung[1] benennt Befreiungsmöglichkeiten für die folgenden einkommensabhängigen Sozialleistungen: Laufende Leistungen nach dem SGB II Bei den Leistungsempfängern handelt es sich um Personen, die zwischen 15 und 67 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, soweit sie sich in Deutschland aufhalten. Letztlich handelt es sich also um die Grundsicherung für...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.2 Antragserfordernis

Rz. 21 Voraussetzung der rechtmäßigen Hilfegewährung ist ein Antrag des Anspruchsinhabers, also des insoweit Personensorgeberechtigten. Ein ausdrückliches gesetzliches Antragserfordernis für die Gewährung von Hilfe zur Erziehung existiert nicht (zutreffend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19.1.2022, 12 A 489/19). Daher ist ein förmlicher Antrag nicht erforderlich; der A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 21 Unterst... / 2.3 Kostenübernahme für Unterbringung in einer geeigneten Wohnform, Unterhalt und Krankenhilfe

Rz. 6 Gemäß Satz 2 können die Kosten der Unterbringung "in geeigneten Fällen" in einer für das Kind oder den Jugendlichen geeigneten Wohnform einschließlich des notwendigen Unterhalts sowie der Krankenkasse übernommen werden. Mit der Änderung durch das Kinderförderungsgesetz wurde die Bedingung, dass dies dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Eltern aus ihren Einkommen u...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Nachlass: G... / 1.4 Behindertentestament

Zugriff der Staatskasse droht Eltern eines behinderten Kindes sind bestrebt, das Kind auch nach ihrem Tod gut versorgt zu wissen. Hierfür ist eine geschickte Gestaltung ihrer letztwilligen Verfügung erforderlich. Denn grundsätzlich hat der Behinderte das im Erbgang nach seinen Eltern erworbene eigene Vermögen aufgrund des Nachrangs der Sozialhilfe für seinen Unterhalt einzuse...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Ab 2005 hatte das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz IV – die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfsbedürftige im SGB II zusammengeführt. Seither wurden danach bis zum 31.12.2022 sog Arbeitslosengeld II (ALG II) und sog Sozialgeld (§ 19ff SGB II aF) für nicht erwerbsfähige Angehör...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines zum Grundfreibetrag

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der in den Steuertarif und die Steuertabellen eingearbeitete Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG) nimmt das steuerliche Existenzminimum des Stpfl von der Besteuerung aus. Verfassungsrechtlich gewährleistet wird ein unbesteuerter Lebensstandard auf Sozialhilfeniveau. Dazu gehören nicht nur Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Hausrat,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Das SGB XII sichert den Grundbedarf von Personen, die wegen Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Dabei wird grundsätzlich auf einen Unterhaltsrückgriff zu Lasten Unterhaltsverpflichteter verzichtet; anders wenn d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.4.1 Anwendungsbereich

Rz. 68 Die im steuerlichen Bereich bestehenden Probleme bei der vollständigen Ermittlung der Einkünfte stellen sich gleichermaßen in Verfahren, die auf eine Inanspruchnahme sozialer Transferleistungen, der Bekämpfung von Straftaten oder der Vollstreckung sonstiger öffentlicher Forderungen abzielen. Auch in diesem Bereich bietet das Kontenabrufverfahren ein präventiv wirkende...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 46b Zuständ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Nach Abs. 1 werden die für die Ausführungen nach dem Vierten Kapitel zuständigen Träger nach dem Landesrecht bestimmt. Zur Umsetzung von § 46b Abs. 1 haben die Bundesländer Ausführungsgesetze erlassen; z. B. Landesausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB XII NRW). Die landesrechtlichen Vorsc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 2.3 Auskunftsersuchenden

Rz. 8 Abs. 2 sieht vor, dass die Träger der Rentenversicherung auf Ersuchen nach § 45 SGB XII des Trägers der Sozialhilfe prüfen und entscheiden, ob auch bei solchen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht haben, eine von der jeweiligen Arbeitsmarktlage unabhängige dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt. E...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift des § 11 enthält eine umfassende und gebündelte Regelung über die Beratung und Unterstützung von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII mit dem Ziel, den Leistungsberechtigten eine aktive Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, z. B. durch gesellschaftliches Engagement oder auch durch eine freiwillige Aufnahme einer Tätigkeit. Durch den Weg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 2.1 Information und Beratung

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 haben die Träger der Rentenversicherung Personen, die die stufenweise angehobene Regelaltersgrenze (§§ 35, 235) erreicht haben, sowie Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und – unbeschadet einer Rentenberechtigung – unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert i. S. d. § 43 Abs. 2 sind und bei denen unwahrscheinlich ist,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 21 Sonderre... / 3 Literatur

Rz. 16 Becker, Abgrenzungen der Existenzsicherungssysteme untereinander und gegenüber "verwandten" Systemen, ZfSH/SGB 2022, 316. Blüggel, Die Prüfung der Erwerbsfähigkeit im SGB II und SGB XII und die Kooperation zwischen den Sozialleistungsträgern, SGb 2011, 9. Coseriu, Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB XII, Sozialrecht aktuell 2010, 177 (Teil I) und 20...mehr

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Jung, SGB XII § 21 Sonderre... / 2.4 Verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 15 Gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 21 wurden erhebliche Bedenken angemeldet (vgl. zum Folgenden Krahmer, ZfF 2004, 178, die in der Rechtsprechung allerdings keinen Anklang gefunden haben). Diese setzen in erster Linie an dem Befund an, dass einmalige Bedarfe i. S. v. § 31 selbst bei nachweislicher Unterdeckung durch die Leistungen nach dem SGB II nicht über die Sozi...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 6b Einsetze... / 2.1 Entsprechende Anwendung von § 18 SGB XII

Rz. 3 Die Vorschrift verweist auf § 18 SGB XII. Damit setzen auch die Leistungen nach dem AsylbLG ebenso wie die Sozialhilfe mit der Kenntnisnahme durch den Leistungsträger ein. Dies bedeutet auch, dass die Leistungen nach den §§ 3, 4 und 6 ebenso wie die Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich antragsunabhängig gewährt werden. Für die Analogleistungsempfänger sieht § 2 vor...mehr

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Jung, AsylbLG § 6a Erstattu... / 2.1 Eilfall

Rz. 3 Anspruchsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person, die in einem Eilfall Leistungen erbracht hat. In erster Linie kommen Ärzte und Zahnärzte sowie deren Organisationsformen (z. B. Medizinische Versorgungszentren) und Krankenhausträger in unterschiedlichen Rechtsformen in Betracht. Der Leistungsberechtigte selbst hat keinen Erstattungsanspruch. Der vom Arzt...mehr

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Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 2.4 Rolle der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der rechtsberatenden Berufe und sonstiger Stellen

Rz. 10 Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass der Sozialhilfeträger die Leistungsberechtigten auf die Beratung und Unterstützung von Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe und von sonstigen Stellen hinzuweisen hat. Gegenüber den Trägern der freien Wohlfahrtspflege genügt der Sozialhilfeträger damit seiner Verpflichtung aus § 5 Abs. 4, wonac...mehr

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Jung, AsylbLG § 6a Erstattu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes v. 10.12.2014 (BGBl. I S. 2187) mit Wirkung zum 1.3.2015 eingefügt. Eine Vorläufervorschrift gab es hierzu bis dahin im AsylbLG nicht (vgl. aber § 121 BSHG a. F. und § 25 SGB XII für das Recht der Sozialhilfe).mehr

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Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 2.2 Gesellschaftliches Engagement, Budgetberatung

Rz. 4 Die vom Träger der Sozialhilfe zu sichernde Beratung hat nach Abs. 2 Satz 1 die persönliche Situation, den Bedarf sowie die eigenen Kräfte und Mittel des einzelnen Leistungsberechtigten in den Blick zu nehmen, was im Zusammenhang mit dem Individualisierungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1) zu sehen ist. Hier wird der Aspekt der individuellen Hilfegewährung deutlich. Die persönlic...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I Einführung

Einführung zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil – Das deutsche Sozial- und Sozialversicherungsrecht entwickelte sich in den letzten beiden Jahrhunderten aus den verschiedensten rechts- und sozialpolitischen Grundlagen heraus. Dementsprechend gab es eine Vielzahl von Gesetzen, die teilweise auf dem Versicherungsprinzip (Sozialversicherung, Arbeitsförderun...mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung, die in Abs. 1 die Aufklärungs- und Beratungspflichten gemäß §§ 13, 14 SGB I erweitert, verpflichtet die Träger der Rentenversicherung zu bestimmten Serviceleistungen in Angelegenheiten der Sozialhilfe und verfolgt dabei den Zweck, dass der Betroffene über bestimmte sozialrechtliche Zusammenhänge informiert wird. Sie bewirkt einmal, dass den beiden in Abs....mehr

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Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 2.1 Beratung und Unterstützung

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat in Abs. 1 die besondere Bedeutung der Beratung und Unterstützung der Leistungsberechtigten hervorgehoben, die schon in § 10 Abs. 2 als Teil der Leistungsform "Dienstleistung" ausdrücklich erwähnt worden sind. Anders als in § 10 Abs. 2 geht es nicht (auch) um eine rechtliche Beratung, sondern um eine Beratung und erforderlichenfalls Unterstützung, we...mehr

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Jung, SGB XII § 12 Vorberei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die zum 1.1.2023 erfolgte grundlegende Änderung von § 11 hatte die vollständige Neufassung des § 12 zur Folge. § 11 Abs. 3 und 4 regeln nunmehr seit dem 1.1.2023 die Unterstützung von leistungsberechtigten Personen, insbesondere mit dem Ziel der aktiven Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und bei der freiwilligen Aufnahme einer (entgeltlichen) Tätigkeit. § 12 konkret...mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 2.4 Zuständiger Rentenversicherungsträger

Rz. 10 Die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers bestimmt sich nach Abs. 4. Dabei ist die früher in Abs. 2 Satz 2 enthaltene Regelung übernommen worden. Das bedeutet, dass der Rentenversicherungsträger zuständig ist, der gegenüber dem Versicherten zur Leistung verpflichtet ist. Bei nicht versicherten Personen ist das der für den Sitz des Grundleistungsträgers zuständi...mehr

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Jansen, SGB VI § 109a Hilfe... / 2.2 Zusammenarbeit mit den Sozialhilfeträgern

Rz. 7 Gemäß Abs. 1 Satz 5 sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, mit den zuständigen Trägern der Sozialhilfe zusammenzuarbeiten. Während im Grundsicherungsgesetz (bis zum 31.12.2004) die Art der Zusammenarbeit beschrieben war, findet sich für die in das Sozialhilferecht eingegliederte Grundsicherung (§ 46 SGB XII) keine entsprechende Bestimmung. Der Rentenversicher...mehr

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Jung, AsylbLG § 6b Einsetze... / 3 Literatur

Rz. 6 Deibel, Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015, 117. Eicher, Anspruch eines Krankenhausträgers gegen Leistungsträger des Asylbewerberleistungsgesetzes wegen medizinischer Behandlung leistungsberechtigter Personen, jurisPR-SozR 25/2023 Anm. 6. Gerlach, Das neue AsylbLG – Anspruch und Wirklichkeit in der Praxis der kommunalen Asylbewerberleistungsbehörden – Te...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.3 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

Rz. 12 Abs. 2 greift die Problematik der möglichen Zuständigkeit unterschiedlichster Träger der Rehabilitation auf (Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Träger der Alterssicherung der Landwirte, Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe). Die Regel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 21 Sonderre... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bildet mit § 5 Abs. 2 SGB II ein gemeinsames "Scharnier" zwischen den Leistungssystemen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Vorschriften sollen Schnittstellen zwischen den beiden Büchern und ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII vermeiden (BSG, Urteil v. 19.5.2009, B 8 SO 4/08 R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Jansen, SGB IV Einführung

Einführung zum Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – Das SGB IV vom 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und bildete damit das zweite Teilstück eines umfangreichen Gesetzesvorhabens, dessen Ziel es war, das gesamte Sozialrecht zu harmonisieren und in einem einheitlichen Gesetzeswerk, den Sozialge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.1 Aktive Arbeitsförderung

Rz. 3 § 22 regelt das Verhältnis von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III zu anderen vergleichbaren Leistungen. Zum Nachrang der Sozialhilfe vgl. § 2 Abs. 2 SGB XII. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, Doppelförderungen und Doppelzahlungen zu vermeiden und zugleich klarzustellen, ob Leistungen nach dem SGB III vorrangig oder nachrangig sind oder neben ande...mehr