Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialgericht

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 5 Übertragung/Verfall/Erlöschen

Rz. 16 Bereits nach dem seit 1.4.2004 geltenden § 125 Abs. 3 SGB IX a. F. galt bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft die Regelung des § 7 Abs. 3 BUrlG auch für die Übertragung des Zusatzurlaubs aus dem vorangegangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei § 208 SGB IX seit 1.1.2018 unverändert. D. h., auch der Zusatzurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kale...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 7 Vergütung/Abgeltung

Rz. 18 Die Vergütung des Zusatzurlaubs erfolgt nach den Regeln über den regulären Erholungsurlaub. Dem Arbeitnehmer steht für den Zusatzurlaub dieselbe Vergütung zu, wie für jeden Tag des Grundurlaubs.[1] Hinweis Anspruch auf zusätzliches Urlaubsentgelt? Ob der Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt für den Schwerbehindertenzusatzurlaub auch ein zusätzliches Urlaubsentgelt ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 12. Terminsgebühr bei Gerichtsbescheid (VG/SG)

Rz. 343 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV RVG entsteht die Terminsgebühr in dem Fall, dass das Verwaltungs- oder Sozialgericht durch Gerichtsbescheid entscheidet und durch einen entsprechenden Antrag eine mündliche Verhandlung erzwungen werden kann. Für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht trifft die Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3106 VV RVG dieselbe Regelung.mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / VII. Zuständiges Gericht für Antrag auf Vergütungsfestsetzung

Rz. 21 Unter Verwendung des im rechtlichen Alltag unverzichtbaren Worts "grundsätzlich" gilt, dass grds. das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig ist. Rz. 22 Für die in einem gerichtlichen Mahnverfahren entstandene Vergütung ist das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig, auch wenn keine Abgabe erfolgt ist.[2] Rz. 23 Bei Verweisungen ist das Gericht für die Vergütungsfests...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Terminsgebühr bei Anerkenntnis

Rz. 340 Alt. 2 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG bestimmt, dass eine Terminsgebühr auch im Fall des Erlasses einer Anerkenntnisentscheidung (§ 307 ZPO) entsteht, wenn eine mündliche Verhandlung andernfalls obligatorisch durchzuführen wäre. Das gilt nach Anm. Abs. 1 Nr. 3 zu Nr. 3104 VV RVG und Nr. 3106 VV RVG (für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht), wenn nac...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 11. Terminsgebühr bei Einigung/Erledigung

Rz. 342 Eine Terminsgebühr entsteht nach Alt. 3 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG bzw. nach Alt. 2 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV RVG (für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht), wenn in einem Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts eine Einigung i.S.d. Nr. 1000 VV RVG geschlossen wird oder eine Erledigung...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Terminsgebühr bei Zustimmung

Rz. 339 Alt. 1 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG und Alt. 1 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV RVG (für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht) bestimmt, dass eine Terminsgebühr entsteht, wenn die Parteien bzw. Beteiligten ihre Zustimmung zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren erteilt haben, da andernfalls das Gericht mündlich zu verhandeln hat.mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIII. Terminsgebühren

Rz. 320 Vorbemerkung 3 VV RVG (3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins nur zur Verkündung einer Entscheidung. Die Gebühr für außergerichtliche Te...mehr

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Sozialgerichtsbarkeit / 6 Rechtsmittel/Instanzenzug

Gegen die Urteile der Sozialgerichte ist im Regelfall das Rechtsmittel der Berufung an das jeweils zuständige Landessozialgericht gegeben.[1] Die Revision gegen ein Urteil des Landessozialgerichts oder Beschluss nach § 55a Abs. 5 Satz 1 SGG ist möglich, wenn sie vom Landessozialgericht oder nach einer Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundessozialgericht zugelassen ist.[2] Die Zu...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 322 Auch für die Terminsgebühr gilt der Grundsatz, dass sie vom RA in jedem Rechtszug insgesamt nur einmal gefordert werden kann. Auf die Anzahl der Gerichtsverhandlungen kommt es bei ihr daher nicht an. Sie entsteht auch nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber. Rz. 323mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.2 Ehrenamtsfreibetrag

Die Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts ist beitragspflichtiges Entgelt in der Höhe, wie sie den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand übersteigt. Für bestimmte nebenberuflich ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt ein steuerfreier Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 840 EUR (2020: 720 EUR) im Kalenderjahr nicht als Arbeitsentgelt und ist beitragsfrei zur So...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 1 Abgrenzung sozialversicherungsfreie ehrenamtliche Tätigkeit von sozialversicherungspflichtiger abhängiger Beschäftigung

Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere wenn für diese eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, ist häufig nicht eindeutig, ob es sich um eine sozialversicherungsfreie und damit auch beitragsfreie Tätigkeit handelt, oder ob eine sozialversicherungspflichtige und damit auch beitragspflichtige abhängige Beschäftigung handelt. Die Frage der Entgeltlichkeit einer Tätigkeit i...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 2. Umfang des Ist-Verdienstes

Rz. 94 Der Ist-Verdienst ermittelt sich unter Berücksichtigung der oben aufgezeigten Zeitfenster aus den tatsächlichen Einnahmen des Geschädigten seit dem Verkehrsunfall bis zum Regulierungszeitpunkt. Rz. 95 Abhängig Beschäftigte erhalten in den ersten sechs Wochen nach dem Unfall ihr Arbeitseinkommen gem. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz noch vom Arbeitgeber. Ein Erwerbsschaden...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.2 Wiederholte kurzfristige Beschäftigungen nach Ablauf eines Jahres

Bei sich wiederholenden kurzfristigen Beschäftigungen von ein und derselben Aushilfe in aufeinander folgenden Kalenderjahren betreten Arbeitgeber bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eine juristische Grauzone. Bis auf den Fall der "losen Zurufbeschäftigung"[1] – der nur für sehr wenige Arbeitgeber in Betracht kommt – existieren für den Fall mündlich abges...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3 Vertragsgestaltung und Absprachen bei Beschäftigungsaufnahme

Ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, hat der Arbeitgeber bei der Aufnahme der Beschäftigung anhand einer vorausschauenden Betrachtung zu prüfen.[1] Zu diesem Zeitpunkt entscheidet sich bereits: Ist das Arbeitsverhältnis von vornherein auf ständige Wiederholung ausgerichtet, liegt eine kurzfristige Beschäftigung grundsätzlich nicht vor. Die kurzfristige Beschäftigung ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / II. Zuständigkeiten

Rz. 278 Die sachliche Zuständigkeit des Sozialgerichtes (SG) ist in § 51 SGG abschließend geregelt. Insbesondere ist es für die folgenden öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zuständig:mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.4 Abgrenzung von gelegentlichen und kurzfristigen Jobs in der Rechtsprechung

Die Sozialgerichte haben sich in einer Vielzahl von Urteilen mit der Abgrenzung einer gelegentlichen und damit kurzfristigen von einer regelmäßigen Beschäftigung auseinandergesetzt. Viele dieser Urteile haben einen ausgesprochenen Einzelfallcharakter und eignen sich nicht, als Grundsatzentscheidung herangezogen zu werden. 2.4.1 Nicht unvorhersehbare Arbeit in wechselnder Häuf...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.4 Entscheidungen im Rahmen der Betriebsprüfung

Die Träger der Rentenversicherung sind im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen berechtigt und verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsbeitrag und der Künstlersozialabgabe sowie den Meldepflichten stehenden Sachverhalte zu prüfen, zu beurteilen und zu entscheiden. Sie erlassen die entsprechenden Bescheide einschließlich der Widerspruchsbescheide und sind vor d...mehr

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Sozialgerichtsbarkeit / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialgerichtsbarkeit wird in Angelegenheiten des Sozialrechts tätig. Sie wurde im Jahr 1954 errichtet und besteht seitdem als eine der 5 Gerichtsbarkeiten selbstständig und gleichgeordnet neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Sozialgerichtsbarkeit wird in ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 4.4 Kostenfreiheit

Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Menschen mit Behinderungen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 SGB I grundsätzlich kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind.[1] Kosten für Bevollmächtigte werden erstattet, wenn die Klage...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3 Konkretisierungen der Geringfügigkeitsrichtlinien

Die GeringfügRL konkretisieren die im Gesetz genannten Voraussetzungen, die an eine kurzfristige Beschäftigung gestellt werden, wie folgt: Die Beschäftigung muss grundsätzlich von vornherein auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet sein, wobei diese auch kalenderjahresüberschreitend verlaufen darf. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur vor, wenn sie nicht regelmäßig, son...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.4 Anschluss-Rahmenvereinbarungen

Die für Arbeitgeber sicherste Methode, kurzfristige Beschäftigungen bei derselben Aushilfe über mehrere Jahre hinweg einzugehen, eröffnen die GeringfügRL. Losgelöst von der diffusen Rechtsprechung der Sozialgerichte enthalten diese konkreteren Aussagen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Anwendung von Rahmenvereinbarungen bei kurzfristigen Beschäftigungen. Die Rahmenvereinba...mehr

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Elternunterhalt / 7.3 Rücklagen für den eigenen Sterbefall

Die Sozialämter stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass Vermögensrücklagen für die eigene Beerdigung von den bedürftigen Eltern zur vorrangigen Bedarfsdeckung verwertet werden müssen. Dies ist allerdings so nicht zutreffend, denn nach der Rechtsprechung gehören generell angemessene Rücklagen für Beerdigungen zum geschützten Vermögen nach § 90 SGB XII. Innerhalb der sozi...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.5 Arbeitsbescheinigung

Es ist regelmäßig der Steuerberater bzw. dessen Lohnsachbearbeiter, der die sog. Arbeitsbescheinigung für den Mandanten ausfüllt. Wesentliche Inhalte Nach § 312 Abs. 1 SGB III hat der Arbeitgeber bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf Verlangen des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Massenentlassung / 7 Entscheidung der Agentur für Arbeit

Wird der Arbeitgeber durch eine Entscheidung der Agentur für Arbeit in seinen Rechten beeinträchtigt, kann er versuchen, durch Vortrag neuer Tatsachen eine Änderung der Entscheidung herbeizuführen oder gemäß § 51 SGG gegen die Bundesagentur für Arbeit Klage vor dem Sozialgericht erheben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / 4.2 Widerspruchsbescheid

Wenn und soweit nach Überprüfung des Bescheids durch die Verwaltung weder Abhilfe möglich ist noch der Betroffene auf die Fortführung des Verfahrens durch Rücknahme des Widerspruchs verzichtet, weil er durch Aufklärung über die Rechtslage nicht zufriedengestellt worden ist, tritt das Verfahren in die zweite Stufe, das Bescheidverfahren. Diese Stufe wird von der Widerspruchsstel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / 1.1 Zuständigkeit

Liegt eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit der Sozialversicherung zugrunde, die den Weg zur Sozialgerichtsbarkeit eröffnet[1], ist in der 1. Instanz das Sozialgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Kläger zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz oder Wohnsitz hat.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / Zusammenfassung

Begriff Mit Widerspruchsverfahren wird das Vorverfahren bezeichnet, welches durch Erhebung eines Widerspruchs als Rechtsmittel gegen den Erlass eines Verwaltungsaktes oder die Ablehnung des Erlasses eines begehrten Verwaltungsaktes beginnt. Das Widerspruchsverfahren dient der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Es ist einer Klage vor den ...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.8 Prozessuales

Rz. 75 Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist nach § 51 Abs. 2 Satz 1 und 3 SGG eröffnet. Die Sozialgerichte entscheiden in Angelegenheiten sowohl der sozialen auch der privaten Pflegeversicherung. Für die Zuständigkeit macht es daher keinen Unterschied, ob der Betroffene gesetzlich oder privat pflegeversichert ist. Rz. 76 In der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit ist...mehr

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Sommer, SGB V § 124 Zulassung / 2.12 Weitere Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften

Rz. 30 Auf der Basis der Rechtsgrundlage des Abs. 2 Satz 6 darf die Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene die für die Überprüfung der Anforderungen nach den Abs. 1 und 2a erforderlichen Daten von den Leistungserbringern erheben, verarbeiten und nutzen. Gegen die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten kann der zugelassene Leistungserbringer nichts unternehmen, weil die...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 2.1.2 Grundsatz der aktivierenden Pflege (Satz 2)

Rz. 28 Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424), in Kraft ab 1.1.2017, ergänzte in Abs. 1 Satz 2 die aktivierende Pflege (vgl. zu den Gesetzesmotiven: BT-Drs. 18/5926 S. 107 = BR-Drs. 354/15 S. 112). Rz. 29 Die aktivierende Pflege ist anerkannter ...mehr

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Sommer, SGB XI § 2 Selbstbe... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 77 Aufterbeck, Hintergründe, Stärken und Schwächen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, SGb 2017, 20. Beyer, Der Anspruch auf Finanzierung Sozialer Arbeit Dogmatische Grundlagen, Voraussetzungen und Reichweite einer Bindung des Finanzierungsmessens öffentlicher Träger (auch zum Wunsch- und Wahlrecht), NDV 2024, 102. Brose, Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI und d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 63 FGO regelt als Gegenstück zu § 40 Abs. 2 FGO [1] die passive Prozessführungsbefugnis und damit, wer auf Beklagtenseite zulässigerweise zum Beteiligten[2] eines Verfahrens vor dem FG werden kann.[3] Zu unterscheiden ist dies von der materiellen Sachlegitimation und damit von der Frage, ob der Beklagte materiellrechtlich zuständig für die Vornahme der begehrten oder ...mehr

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2026 heißt es: Aufgepasst! / 1.1 Urteile spielen eine wichtige Rolle

Ein Gesetz muss in vielen Fällen interpretiert und ausgelegt werden. Führen Sie sich bitte vor Augen, dass Gesetze grundsätzlich für alle gleich gelten und die individuellen Falleigenschaften nicht berücksichtigen können. Hier kommen die Gerichte ins Spiel. Sie bewerten die Bedeutung der Urteile in Bezug auf individuelle Fälle und tragen so zur Interpretation und Weiterentwi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Leitende Angestellte / 4 Sonstige Vorschriften

Nach §§ 22, 37, 43 ArbGG dürfen leitende Angestellte Arbeitsrichter auf Arbeitgeberseite sein. Ähnliches gilt für die Sozialgerichte. An Treuepflicht und außerdienstliches Verhalten des leitenden Angestellten sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Nach dem Mitbestimmungsgesetz ist leitenden Angestellten im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes mindestens ein Sitz im Aufsicht...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.4 Rechtsprechung zur Regelung der Regelbedarfe

Rz. 159 Das BVerfG hat die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II jedenfalls im Juli 2014 für noch verfassungsgemäß gehalten. Zunächst hatte das BSG in 2 Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe nach dem SGB II Stellung genommen. In seinem ersten Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der ab 1.1.2011 maßgebenden Regelbedarfe hat das BSG im We...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Neufassung des 2. Abschnittes des Dritten Kapitels des SGB II zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) neu in das SGB II eingefügt worden und wurde seitdem mehrfach geändert. Für die Regelbedarfe ab 1.1.2026 gilt die Regelbedarf...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.2 Umsetzung der Härtefallregelung im SGB II

Rz. 57 Die Umsetzung der Härtefallregelung als Mehrbedarfsleistung in § 21 war nicht zwingend. Insoweit war lediglich zu erwarten, dass sich die Politik nicht für die Ansiedlung einer Vorschrift in § 23 entscheiden würde, da dort einmalige und nicht laufende Bedarfe geregelt werden. In der politischen Diskussion ist kritisiert worden, dass die gesetzliche Regelung überstürzt...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur zielgenaue...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. ...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.1 Bedarfsdeckung

Rz. 45 § 20 bestimmt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf des bedarfsorientierten Bürgergeldes für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Definiert wird die Leistung für den Regelbedarf, die den Normalbedarf abdecken soll, der zur Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Der notwendige Lebensunterhalt unterliegt vollständiger gerichtlicher Kontrolle. Dementspreche...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.2 Leistungen

Rz. 12 Das Bürgergeld umfasst als Leistungen nach § 19 Abs. 1 Satz 3 Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs entsprechend den festgelegten Regelbedarfsstufen nach Nr. 1 als Kernleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, z. B. bei Schwangerschaft, Behinderung oder Alleinerziehung sowie für Bedarfe in atypischen Bedarfslagen (§ 21) und Leistungen zur...mehr

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Kostenerstattung / 1.4 Rechtswidrige Ablehnung einer Leistung

Hat die Krankenkasse eine notwendige Dienst- oder Sachleistung zu Unrecht abgelehnt und sich der Versicherte aus diesem Grunde die Leistung selbst beschafft, sind dem Versicherten die für die selbstbeschaffte Leistung tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.[1] Entsprechenden Sachverhalten liegt ein rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakt zugrunde. Er kann se...mehr

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Unfallversicherung: Zuständ... / 5.3 Das Überweisungsverfahren

Unter den oben geschilderten Voraussetzungen kann das Unternehmen entweder von Anfang an[1] oder nach angemessener Beobachtungsdauer[2] an die sachlich zuständige Berufsgenossenschaft überwiesen werden. Wenn eine Berufsgenossenschaft das Überweisungsverfahren betreibt, muss sie den Unternehmer nicht um Zustimmung bitten, obwohl seine Interessen betroffen sind. Sie muss ihn le...mehr

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Jansen, SGG § 180 Wiederauf... / 2.2.4 Zuständigkeit

Rz. 10 Der Wiederaufnahmeantrag ist bei einem Gericht einzureichen, das nach § 179 Abs. 1 SGG i. V. m. § 584 ZPO zuständig wäre, wenn wegen jeder der vorliegenden Entscheidungen getrennt ein Wiederaufnahmeverfahren betrieben würde. Bei einem bindend gewordenen Verwaltungsakt ist darauf abzustellen, welches Gericht für die Wiederaufnahme nach § 179 Abs. 1 SGG i.V.m § 584 ZPO ...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.2 Beschwerdeverfahren

Rz. 48 Beschwerdeberechtigt sind der Antragsteller und die Staatskasse. Der Gegner des Antragstellers ist im Fall der Stattgabe nicht beschwerdeberechtigt (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.4.2011, I-24 W 33/11). Die Beschwerde eines Antragstellers gegen einen die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden erstinstanzlichen Beschluss des Prozessgerichts ist nur eingeschränkt ...mehr

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Jansen, SGG § 182a Mahnverf... / 2.6 Einspruch

Rz. 9 Rechtsbehelf gegen den Vollstreckungsbescheid ist der Einspruch (§ 700 Abs. 3 ZPO). Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen und beginnt ab der Zustellung des Vollstreckungsbescheids zu laufen (§§ 338, 339, 700 ZPO). Bei rechtzeitigem Einspruch gibt das Amtsgericht den Rechtsstreit an das im Mahnbescheid als Prozessgericht benannte Sozialgericht ab (§ 700 Abs. 3 ZPO). Mit ...mehr

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Jansen, SGG § 182a Mahnverf... / 2.4 Widerspruch

Rz. 6 Rechtsbehelf gegen den Mahnbescheid ist der Widerspruch. Der Widerspruch ist innerhalb von 2 Wochen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) nach Zustellung des Mahnbescheids schriftlich einzulegen, er kann sich auf den gesamten Beitragsanspruch beziehen oder auf einen Teil beschränken. Der Widerspruch kann, bis die Verfügung über den Vollstreckungsbescheid abgeschlossen ist und in de...mehr

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Jansen, SGG § 182a Mahnverf... / 2.7 Durchführung des streitigen Verfahrens

Rz. 10 Mit Abgabe des Rechtsstreits an das Sozialgericht – mit Abschluss der Abschlussverfügung – gelten für die Durchführung des Verfahrens die Vorschriften des SGG (§ 182a Abs. 2 Satz 1). Die Bestimmungen der ZPO über das sich an das Mahnverfahren anschließende streitige Verfahren sind bis auf die in § 182a Abs. 2 Satz 2 vorgesehenen Ausnahmen nicht anwendbar. Das Sozialge...mehr