Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialgericht

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.2 Konkurrenz

Rz. 17b Mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) waren ursprünglich die gesetzlichen Zuständigkeiten der Krankenkassen, mit Ausnahme der Ersatzkassen als Wahlkassen, übernommen worden. Rechtsstreitigkeiten zwischen den Krankenkassen beschränkten sich daher weitgehend auf die Abgrenzung dieser gesetzlichen Zuständigkeiten und deren rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen o...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.8 Rechtsfolgen

Rz. 50 Das Auskunfts- oder Einsichtsverlangen der Agentur für Arbeit oder des kommunalen Trägers ist ein Verwaltungsakt. Wird die Auskunfts- oder Einsichtspflicht nicht erfüllt, kann sie nach § 66 Abs. 1 SGB X im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden (so bereits zur Rechtslage nach dem AFG und SGB III: vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88; ebenso im Rec...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 95 Barkow von Creytz, Familienversicherung aufgrund einer Behinderung, NZS 2023, 309. Baumeister, Gleichheitssatz und Saldierung von Vor- und Nachteilen, SGb 2004, 398. Felix, Die Familienversicherung auf dem Prüfstand – verfassungsrechtliche Überlegungen zu § 10 Abs. 3 SGB V, NZS 2003, 624. ders., Menschen mit Behinderungen in der Familienversicherung der Gesetzlichen Kran...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Batt/Grunert, Das Trustcenter der Deutschen Rentenversicherung, RVaktuell 2005, 525. Beckermann, Zur Erforderlichkeit einer Belehrung über die elektronische Form der Rechtsbehelfseinlegung – Ein Beitrag zur praktischen Wahrnehmung von E-Government, NVwZ 2017, 745. Berger, G., Beweisführung mit elektronischen Dokumenten, NJW 2005, 1016. Grunert, Das elektronische Verwaltu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Freistellung von Arbeitnehmern

Rn 57 Wenn der Insolvenzverwalter einzelne Arbeitnehmer bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beschäftigen kann bzw. möchte, muss er sie von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellen. Der Arbeitnehmer wird im Insolvenzfall nicht "automatisch" von seiner Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung befreit.[135] Erforderlich ist vielmehr, dass der Inso...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / I. Formen des Rechtsschutzes

Rz. 4 Rechtsschutzversicherungen bieten u.a. folgende Formen des Rechtsschutzes an: Rz. 5 Abgedeckt w...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.3.4 Gewährleistung der Versorgung

Rz. 21 Die Erfüllung der lebenslangen Versorgung muss gewährleistet sein (allg. Ansicht; Schwerdtfeger, in: Lauterbach, SGB VII, § 4 Rz. 26 f.; Schmitt, SGB VII, § 4 Rz. 16; Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 4 Rz. 8). Wie in der Rentenversicherung (vgl. § 5 SGB VI) bedeutet die Gewährleistung, dass nicht nur eine rechtlich bindende Zusage besteht, sondern darüber hinaus deren ...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft im Sinne eines möglichst einfachen Zugangs zu den Sozialleistungen (vgl. § 17 SGB I) nach dem SGB III die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eine Klage gegen die Bundesagentur für Arbeit ortsnah zum Wohnsitz des Klägers anzustrengen. Insofern stellt die Vorschrift eine Sonderregelung zum örtlichen Gerichtsstand für Fälle dar, in denen die Bundesag...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift gilt nur für Klagen gegen die Bundesagentur für Arbeit, nicht für Klagen der Bundesagentur für Arbeit gegen Dritte. Das Gesetz nimmt keinen Bezug auf Sozialgerichte; dies tut lediglich die Gesetzesbegründung. Die Begründung nennt einen typischen Beispielsfall; deshalb ist davon auszugehen, dass die Vorschrift auch dann Anwendung findet, wenn keine sozial...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.2 Vorschlagsberechtigung für die Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber

Rz. 9 Abs. 1 bestimmt die Gewerkschaften mit ihren Verbänden und die Arbeitgeberverbände mit ihren Vereinigungen zu den vorschlagsberechtigten Stellen für die Mitglieder der Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Damit wird den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden per Gesetz die Aufgabe zugeschrieben, unabhängig von ihren Mitgliedern die Interessen der Arbeitnehmer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.15.6.4 Kosmetische Operationen inkl. Angleichung des Geschlechts

Rz. 91 Kosten für kosmetische Operationen inkl. Haartransplantationen können im Einzelfall abzugsfähig sein, sofern diese aufgrund eines psychischen Leidens zwangsläufig oder krankheitsbedingt sind.[1] Als Heilbehandlungen gelten alle Eingriffe und andere Maßnahmen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.2 Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe (Abs. 2)

Rz. 15 Damit der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erhoben werden kann, bedarf es der vorherigen Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht folgt für die Krankenversicherung aus § 5 SGB V, für die Pflegeversicherung aus § 20 SGB XI, für die Rentenversicherung aus § 1 SGB VI ...mehr

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AGS 08/2024, Kopp/Schenke, VwGO - Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung

Begründet von Ferdinand O. Kopp; herausgegeben von Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke. 30. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. 75,00 EUR Die 30. Neuauflage umfasst eine Reihe von Gesetzesänderungen. U.a. wurde das im Jahr 2019 bereits beschlossene, aber erst zum 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts eingearbeitet. Durch dieses sind ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 1 Abs. 1, 3 BKKG a. F.[1] Sie umschreibt den Personenkreis, der dem Grunde nach Anspruch auf das steuerrechtliche Kindergeld haben kann (Anspruchsberechtigung). Im konkreten Fall müssen für den Anspruch darüber hinaus die weiteren Voraussetzungen gem. §§ 63ff. EStG vorliegen, insbesondere ein zu berücksichtigendes Kindschaftsverhältnis i. S. v...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.1 Entgelt- und Zeitgeringfügigkeit (§ 8 SGB IV)

Rz. 5 Die Vorschrift normiert als Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 , dass abweichend von der regelmäßigen Krankenversicherungspflicht für gegen Entgelt Beschäftigte versicherungsfrei ist, wer eine (nur) geringfügige Beschäftigung ausübt. Für die Geringfügigkeit wird dabei auf die für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Bestimmungen der §§ 8, 8a SGB IV verwiesen (vgl. Kom...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.9 Spätaussiedler (Abs. 1 Nr. 7, Abs. 3)

Rz. 69 Das Beitrittsrecht von Spätaussiedlern und deren Ehegatten und Abkömmlingen ist durch Art. 5 Nr. 3a, Art. 61 Abs. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 1.1.2005 eingeführt worden. Rz. 70 Die Regelung ist erst im Verlauf der Beratungen zum Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in das Gesetzgebungsverfah...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.15 Rechtsfolgen der freiwilligen Mitgliedschaft

Rz. 123 Die durch Beitrittserklärung begründete freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis. Es handelt sich dabei nicht um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, weil das Beitritts- und Weiterversicherungsrecht ein nur einseitiges Gestaltungsrecht der Berechtigten für den Zugang zur Sozialversicheru...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 4. Sozialgericht

Rz. 272 Ob in einem sozialgerichtlichen Verfahren (über § 202 S. 1 SGG) ein wirksamer Prozessvergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen werden kann, ist streitig.[336]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Verhandlungsberechtigung

Rz. 857 Drittleistungsträger können die auf sie übergegangenen Ansprüche durch Abfindungsvergleiche ebenso regeln wie der unmittelbar Verletzte selbst. Dieses gilt auch für den Regress nach § 119 SGB X (§ 119 Abs. 4 SGB X).[868] Rz. 858 Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) des SVT zur Geltendmachung von auf diesen n...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 3. Änderung der Anrechnungshöchstgrenze bei Betragsrahmengebühren (Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 2 und Vorbem. 3 Abs. 4 S. 2 VV)

Die Anrechnungshöchstbeträge bei Betragsrahmengebühren nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 2 und Vorbem. 3 Abs. 4 S. 2 VV (Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG)), sollen ebenfalls um 9 % angehoben werden. Der Anrechnungshöchstbetrag soll deshalb jeweils von 207,00 EUR auf 225,00 EUR erhöht werden.mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.8 Rechtsschutz

Rz. 18 Für Klagen gegen die Kündigung von Versorgungsverträgen steht nach Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 73 Abs. 2 der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Im Wege der Feststellungsklage gemäß § 55 Abs. 1 SGG ist dort über die Rechtmäßigkeit der Kündigung von Versorgungsverträgen zu entscheiden. Der Klage geht kein Vorverfahren voraus. Ferner hat die Klage keine aufschiebende W...mehr

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Jung, AsylbLG § 11 Ergänzen... / 2.7 Sofortige Vollziehbarkeit

Rz. 16 Abs. 4 wurde durch das Integrationsgesetz v. 31.7.2016 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 6.8.2016 angefügt. Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 39 Nr. 1 SGB II. Die gemäß § 86a Abs. 1 SGG grundsätzlich bestehende aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage entfällt gemäß § 86a Abs. 2 Satz 4 SGG in den durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Fällen. Davon...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH vom 14.05.2002, VIII R 88/0...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern der Sozialgerichte

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift legt für die Spruchkörper bei den Sozialgerichten die Bildung von Fachkammern grundsätzlich fest; das Gleiche gilt für die Senate bei den Landessozialgerichten (§ 31) sowie beim Bundessozialgericht (§ 40). Die früheren Änderungen des § 10 waren im Wesentlichen redaktioneller Natur. So wurden durch das Psychotherapeutengesetz v. 16.6.1998 (BG...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2 Rechtspraxis

2.1 Fachkammerprinzip Rz. 2 Die Spruchkörper (Kammern) bei den Sozialgerichten sind nach dem Fachkammerprinzip gegliedert. § 10 schrieb bis zum 14.12.2004 ausdrücklich die Bildung von besonderen Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, des sozialen Entschädigungsrechts (SGB XIV ab 1.1.2024) sowie des Vertragsarztrechts vor. Somit mussten bei j...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.1 Fachkammerprinzip

Rz. 2 Die Spruchkörper (Kammern) bei den Sozialgerichten sind nach dem Fachkammerprinzip gegliedert. § 10 schrieb bis zum 14.12.2004 ausdrücklich die Bildung von besonderen Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung, des sozialen Entschädigungsrechts (SGB XIV ab 1.1.2024) sowie des Vertragsarztrechts vor. Somit mussten bei jedem Sozialgericht mi...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.4 Bezirksübergreifende Kammern

Rz. 7 Aufgrund der Regelung in § 10 Abs. 3 ist es möglich, den Bezirk einer Kammer so festzulegen, dass er über den Bezirk des Sozialgerichts hinausgeht. Sinnvoll ist dies immer dann, wenn für bestimmte Bereiche (z. B. knappschaftliche Versicherung, Vertragsarztrecht) die Bildung einer Kammer in jedem einzelnen Sozialgerichtsbezirk aufgrund des geringen zu erwartenden Arbeit...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.3 Vertragsarztkammern

Rz. 6 Für Angelegenheiten aus dem Vertragsarztrecht (§§ 69 bis 106 SGB V) sind immer sog. Vertragsarztkammern beim Sozialgericht zu bilden. Die Vertragsarztangelegenheiten umfassen die Beziehungen der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen sowie ihrer Vereinigungen, Verbände und gemeinsamen Gremien. Dazu gehören neben sog. Statusangelegenheiten (Zulassung, Erm...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.2 Knappschaftskammern

Rz. 5 Für Angelegenheiten der knappschaftlichen Renten- und Krankenversicherung sowie der Bergbauunfallversicherung können ab 1.4.2008 sog. Knappschaftskammern gebildet werden. Durch die Neufassung wird dem Gericht in einem größeren Maße Ermessen eingeräumt. Denn angesichts des Strukturwandels im Bergbau bestehen Zweifel an der Notwendigkeit der Einrichtung von Knappschaftsk...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift legt für die Spruchkörper bei den Sozialgerichten die Bildung von Fachkammern grundsätzlich fest; das Gleiche gilt für die Senate bei den Landessozialgerichten (§ 31) sowie beim Bundessozialgericht (§ 40). Die früheren Änderungen des § 10 waren im Wesentlichen redaktioneller Natur. So wurden durch das Psychotherapeutengesetz v. 16.6.1998 (BGBl. I S. 1311...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.3.2 Entscheidung/Rechtsmittel

Rz. 49 Während bei der reinen Anfechtungsklage dem Begehren des Klägers mit der Aufhebung des ihn belastenden und seine Rechte verletzenden Verwaltungsakts auf der Grundlage des nur teilweise aufgeklärten Sachverhalts in vollem Umfang stattgegeben wird, sodass insofern kein entscheidungsbedürftiger Reststreitstoff verbleibt (vgl. BVerwGE 107, 128; Gerhardt, in: Schoch/Schmid...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.1 Berufungs- und Beschwerdegericht

Rz. 2 Die Landessozialgerichte sind in erster Linie Berufungs- und Beschwerdegerichte. In diesen Funktionen sind sie – wie die Sozialgerichte – Tatsachengerichte, die die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen feststellen. Eine Entscheidung eines Landessozialgerichts ist nur dann möglich, wenn ein Sozialgericht im ersten Rechtszug durch Urteil, Gerichtsbescheid oder Besc...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.2 Erstinstanzliche Zuständigkeit

Rz. 4 Durch die Regelung in Abs. 2 Nr. 1 und 2 entsteht für alle Landessozialgerichte in den zahlreichen aufgeführten Schieds- und Aufsichtsangelegenheiten eine erstinstanzliche Zuständigkeit. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/7716 S. 18) wird dazu ausgeführt: Im Sozialgerichtsverfahren spielen Tatsachenfragen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Zudem sind existenzielle...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.2 Frist und Form

Rz. 13 Der Antrag muss binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils schriftlich oder zur Niederschrift (§ 90) gestellt werden. Auch eine Übermittlung als elektronisches Dokument gemäß § 65a ist möglich. Eine Belehrung (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 140 Rz. 3) über diese Frist, die als gesetzliche Frist nicht verlängert werden kann, ist nicht erford...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.2 Entscheidung des Gerichts

Rz. 8 Ob von der Möglichkeit, durch Grundurteil nach Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 Gebrauch gemacht wird, steht im Ermessen des Gerichts ("kann"; vgl. BSG, Urteil v. 17.4.2007, B 5 RJ 30/05 R; BSGE 61, 217). Wenn die Leistungshöhe ohne weiteres festzustellen ist, wird es zur Zahlung in genau bestimmter Höhe verurteilen. Wegen der Schwierigkeit der Rentenberechnung wird die Verurteilu...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 3 Literatur

Rz. 23 Uerpmann, Teilurteil, ergänzungsbedürftiges Urteil und fehlerhaftes Urteil im Asylrechtsstreit, NVwZ 1993, 743. ders., Feststellung des kleinen Asyls nach § 51 Abs. 1 AuslG 1990 in Übergangsfällen, NVwZ 1994, 1078. Willersinn, "Heraufholen von Prozessresten" in die höhere Instanz – Möglichkeiten und Grenzen insbesondere im Hinblick auf § 140 SGG, NZS 2019, 481. Zeihe, Wi...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.2 Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung

Rz. 4 Der Begriff der Angelegenheiten der Sozialversicherung ist identisch mit den in § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 4 und § 14 Abs. 1 verwandten Termini. Der Begriff des Arbeitgebers ist in § 16 Abs. 4 definiert. Eine Definition des Begriffs "Versicherter" nimmt das SGG nicht vor, insbesondere ist aus § 16 Abs. 3 Satz 1 keine Begriffsbestimmung abzuleiten, da diese Vorschrift nur f...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 3 Literatur

Rz. 15 Engelhard, Auswirkungen des Psychotherapeutengesetzes auf die Besetzung der Zulassungsgremien und Kassenarztkammern der Sozialgerichte, NZS 1999, 491. Tabbara, Die achte Novelle zum Sozialgerichtsgesetz – Entlastung für die Gerichte, beschleunigter Rechtsschutz für die Betroffenen, NZS 2008, 8. Wenner, Die Besetzung der Kammern und Senate der Sozialgerichte in Streitver...mehr

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Jansen, SGG § 11 Ernennung ... / 2.3 Richter auf Probe und kraft Auftrags

Rz. 7 § 11 Abs. 3 bestimmt, dass (nur) bei den Sozialgerichten Richter auf Probe und/oder kraft Auftrags verwendet werden können. Diese gesetzliche Ausnahmeregelung i. S. d. § 28 DRiG war notwendig, da grundsätzlich nur ein Richter auf Lebenszeit als Vorsitzender eines Spruchkörpers tätig sein darf, bei den Sozialgerichten aber immer nur ein Berufsrichter Mitglied einer Kamm...mehr

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Jansen, SGG § 31 Senate der... / 2.2 Landesübergreifender Bezirk

Rz. 3 § 31 Abs. 3 ermöglicht die Ausdehnung des Bezirks eines Senats auf das Gebiet mehrerer Länder. Die Regelung entspricht im Wesentlichen § 10 Abs. 3, der eine vergleichbare Gestaltungsmöglichkeit für die Kammerbezirke eines Sozialgerichts nennt. Insoweit kann wegen der Durchführung entsprechender Regelungen auf die Kommentierung zu § 10 Abs. 3 verwiesen werden. Von diese...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2.1 Verzicht auf mündliche Verhandlung

Rz. 7 Mit dem Einverständnis aller Beteiligten, ggf. also auch dem der Beigeladenen, darf das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Der Sinn der Regelung besteht darin, die Gerichte zu entlasten und das Verfahren im Interesse der Beteiligten zu vereinfachen und zu beschleunigen (vgl. BSG, Urteil v. 22.9.1977, 10 RV 79/76, Rz. 12). Als Ausnahmevorschrift ist § 124 A...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.5 Zuständigkeit

Rz. 12 Über die Berichtigung entscheidet gemäß § 138 Satz 2 der Vorsitzende. Beim Sozialgericht, für das diese Vorschrift unmittelbar gilt, ist dies selbstverständlich, denn der Vorsitzende hat das Urteil auch allein verfasst. Für das LSG und BSG, für die § 138 nur über § 153 bzw. § 165 entsprechend gilt, wäre auch eine Berichtigung durch die 3 Berufsrichter denkbar. So weis...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.5 Reformatio in peius

Rz. 9 Die in § 123 angeordnete Bindung an den erhobenen Anspruch bedingt ferner das Verbot, die vom Kläger angefochtene Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung zu seinem Nachteil zu ändern (Verböserungsverbot oder Verbot der reformatio in peius). Das Verbot der reformatio in peius gilt in allen Instanzen und sowohl in Klageverfahren als auch in Verfahren des einstweiligen Rec...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.4 Entscheidung des Gerichts, Wirkung

Rz. 46 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 5 vor – ob das der Fall ist, ist im Rechtsmittelverfahren voll überprüfbar (vgl. Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 113 Rz. 49; Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rz. 167) –, steht es im Ermessen des Gerichts, ob es den Verwaltungsakt aufhebt oder selbst ermittelt. Ein Anspruch des Klägers auf Entscheidung nach Abs. 5 best...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.3 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Rz. 6 Abs. 3 begründet eine spezielle örtliche Zuständigkeit des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen für die im Einzelnen aufgeführten Angelegenheiten. Dabei wird z. T. auf eine historisch gewachsene Zuständigkeit abgestellt. Rz. 7 Die Prüfung des Risikostrukturausgleichs fand nach früherem Recht (§ 57a Abs. 2) durch das Sozialgericht Köln statt. Sie wird nun erstinstanz...mehr

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Jansen, SGG § 31 Senate der... / 3 Literatur

Rz. 4 Peter, Sachlich-funktionelle Zuständigkeit der Sozialgerichte im Schiedsverfahren der hausarztzentrierten Versorgung, NZS 2011, 448. Haag, Anmerkung zum Urteil des BSG v. 23.3.2011, B 6 KA 11/10 R, Kooperation von Krankenhäusern mit Vertragsärzten im Bereich des ambulanten Operierens, KH 2011, 908.mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.2 Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Rz. 18 Der Fortsetzungsfeststellungsantrag setzt gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 ein berechtigtes Interesse voraus. Das berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein (BSG, Urteil v. 25.10.1989, 7 RAr 148/88, Rz. 22). Entscheidend ist, dass die erstrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers zu verbessern (BSG, Urt...mehr

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Jansen, SGG § 31 Senate der... / 2.1 Fachsenate

Rz. 2 Für die Landessozialgerichte wird in § 31 Abs. 1 und 2 die Errichtung von Fachsenaten zwingend vorgeschrieben. Gleiches gilt für die Fachkammern bei den Sozialgerichten (§ 10) sowie den Fachsenaten beim Bundessozialgericht (§ 40). Durch die Neufassung von Abs. 1 Satz 1 hat sich für die Bildung der Senate nichts geändert. Die nun im SGB IX geregelten Angelegenheiten der...mehr