Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialgericht

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Jansen, SGG § 31 Senate der... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 lediglich redaktionell im Hinblick auf die Neufassung von § 10 angepasst worden ist (BT-Drs. 14/5943 S. 23), bestimmt für die Spruchkörper der Landessozialgerichte (Senate) das Fachsenatsprinzip. Damit wird auch für die Berufungsgerichte an dem für die Sozialgerichte in § 6...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt die Besetzung der Kammern bei den Sozialgerichten hinsichtlich der Anzahl der mitwirkenden Berufs- und ehrenamtlichen Richter sowie der Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter in den jeweiligen Fachkammern. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung der Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung v. 26.5.1972 (BGB...mehr

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Jansen, SGG § 13 Berufung d... / 2.4 Anzahl der ehrenamtlichen Richter

Rz. 6 Die Zahl der berufenen ehrenamtlichen Richter richtet sich nach der Menge der Rechtsstreitigkeiten, an denen sie in den entsprechenden Kammern gemäß § 10 Abs. 1 mitzuwirken haben. Dabei ist einerseits die Anzahl der entsprechenden Kammern eines Sozialgerichts von Bedeutung und andererseits die Frequenz der Heranziehung zur mündlichen Verhandlung. Eine sachgerechte Mitw...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 2.2.3 Rechtsmittel

Rz. 10 Der Berichtigungsbeschluss und der die Berichtigung ablehnende Beschluss sind nach § 139 Abs. 2 Satz 2 unanfechtbar. Die ganz h.M lässt aber unter einschränkender Auslegung des § 139 Abs. 2 Satz 2 eine Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts zu, wenn dieses den Antrag als unzulässig abgewiesen hat oder wenn ein schwerer Verfahrensfehler unterlaufen ist (vgl....mehr

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Jansen, SGG § 142 Beschlüsse / 2.2.1.1 Beschlüsse, gegen die ein Rechtsmittel gegeben ist, § 142 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1

Rz. 5 Beschlüsse des Sozialgerichts und des Kammervorsitzenden sind gemäß § 172 mit der Beschwerde anfechtbar, soweit nicht im SGG anderes bestimmt ist. § 172 Abs. 2 nimmt von der Beschwerdefähigkeit prozessleitende Verfügungen, Aufklärungsanordnungen, Fristbestimmungen, Beweisbeschlüsse, Beschlüsse über Ablehnung von Beweisanträgen, über Verbindung und Trennung von Verfahre...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.2 Entsprechende Anwendung des § 227 ZPO

Rz. 18 Nach dem gemäß § 202 auch im Verfahren der Sozialgerichte entsprechend anwendbaren § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 15.12.1995, 11 RAr 175/95; entsprechend für § 108 VwGO: BVerwG, NVwZ 1995, 373) "kann" ein Termin aus "erheblichen Gründen" aufgehoben oder verlegt oder eine Verhandlung vertagt werden. Aus dem "kann" in § 227 ZPO wird nach der Rechtspr...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 2.4 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Rz. 9 Eine spezielle erstinstanzliche und örtliche Zuständigkeit wird in Abs. 4 für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg begründet. Die örtliche Zuständigkeit dieses Landessozialgerichts ist primär aufgrund des Sitzes der entsprechenden Spitzenverbände zurückzuführen. In der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist geklärt, dass die Partner der jeweiligen Verträge d...mehr

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Jansen, SGG § 29 Zuständigk... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes v. 26.3.2008 (BGBl. I S. 444) sind mit Wirkung zum 1.4.2008 die Abs. 2 bis 4 angefügt worden, mit denen die erstinstanzliche Zuständigkeit der Landessozialgerichte insgesamt und der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen im Besonderen geschaffen worden ist....mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.1 Kammerbesetzung

Rz. 2 Die Besetzung der Kammern bei den Sozialgerichten beruht auch auf historischen Begebenheiten. Die (Ober-)Versicherungsämter waren bereits vergleichbar besetzt. Sie entspricht der Besetzung auch der Richterbank bei den Arbeitsgerichten (§ 16 Abs. 2 ArbGG). Die Verwaltungs- und Finanzgerichte entscheiden hingegen mit 3 Berufsrichtern und 2 ehrenamtlichen Richtern. Der Ka...mehr

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Jansen, SGG § 13 Berufung d... / 2.1 Berufung der ehrenamtlichen Richter

Rz. 2 Die Berufung zum ehrenamtlichen Richter in der Sozialgerichtsbarkeit erfolgt durch Verwaltungsakt (Hoheitsakt), nicht durch Wahl. Die Berufung hat konstitutive Wirkung. Sie wird wirksam mit der Bekanntgabe an den Betroffenen (BSG, Beschluss v. 6.9.2017, B 13 R 177/17 B). Zuständig ist seit 2.1.2002 die nach Landesrecht zuständige Stelle. Durch die Berufung wird ein bes...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.3.1 Voraussetzungen

Rz. 48 Seit der durch die Ergänzung des Abs. 2 flankierten Neufassung des Abs. 5 durch das SGGArbGGÄndG (vgl. Rz. 39 a. E.) kommt die Aufhebung nach Abs. 5 nunmehr ausdrücklich auch bei kombinierter Anfechtungs- und Leistungsklage und Verpflichtungsklage in Betracht. Unter den im Übrigen aber unveränderten Voraussetzungen wird sie jedoch auch hier kaum erhebliche Bedeutung g...mehr

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zfs 05/2024, Zulässige Einw... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Hinsichtlich der Formerfordernisse im Zusammenhang mit Gerichtskostenrechnungen muss unterschieden werden zwischen dem Gerichtskostenansatz einerseits und der auf diesem Ansatz basierenden Zahlungsaufforderung an den Kostenschuldner andererseits. Dies wird in der Praxis und leider auch von den Gerichten nicht immer auseinandergehalten. Der Ge...mehr

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ZErb 05/2024, Berechtigung ... / 1 Gründe

I. Der Erblasser wohnte in einem Alten- und Pflegeheim. Mit Bescheid vom 23.1.2006 übernahm die Beteiligte zu 1) die nicht gedeckten Pflegekosten. Die Bewilligung erfolgte darlehensweise, weil der Erblasser über nicht sofort verwertbare, nicht zum Schonvermögen gehörende Vermögenswerte verfügte (Bl. 32 f.). Mit Bescheid vom 27.7.2017 forderte die Beteiligte zu 1) einen Betrag...mehr

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Jansen, SGB X § 68 Übermitt... / 2.1.1.3 Gerichte

Rz. 7 Die Übermittlungsbefugnis gegenüber Gerichten ist unabhängig von der Art des Gerichts bzw. dem Gerichtszweig. Neben den Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit (einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und der Strafgerichtsbarkeit zählen dazu: die Finanzgerichte, die Arbeitsgerichte, die Verwaltungsgerichte, die Ehrengerichte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.2 Voraussetzungen der Untersuchung

Rz. 5 Zulässige Untersuchungen nach § 62 setzen deren Erforderlichkeit für die Entscheidung über die Leistung und ein entsprechendes Verlangen des Leistungsträgers voraus. Das bezieht sich auf die Anordnung der Untersuchung sowie auch auf die Untersuchungsmaßnahme selbst. Daraus wird deutlich, dass es sich bei § 62 nicht allein um die Regelung der Duldung von Untersuchungen ...mehr

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Kinderbezogene Entgeltbesta... / 2.2 Angestellte der Stufe 2 mit Kind

Kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag – die Differenz zwischen der Stufe 2 und der Stufe 3 ff. – erhalten Angestellte der Stufe 2, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 EStG oder der §§ 3 oder 8 BKGG zustehen würde (§ 29 Abschn. B Abs. 3 BAT). Die Stufe richtet si...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.1 Antragstellung

Rz. 3 § 16 gilt uneingeschränkt ohne den Vorbehalt abweichender Regelungen in den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuches (vgl. § 37 Satz 2). Damit werden allerdings Ergänzungen und Sonderregelungen nicht ausgeschlossen. § 16 definiert nicht den Begriff des Antrages i. S. d. § 16. Ein Antrag auf Sozialleistungen ist eine öffentlich-rechtliche, empfangsbedürftige Willenserkl...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.3 Weitere Pflichtverletzungen

Rz. 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 regelt die Rechtsfolgen bei weiteren Pflichtverletzungen nach § 31. Seit dem 28.3.2024 regelt auch Abs. 7 Rechtsfolgen, allerdings nur in Fällen willentlich nicht aufgenommener, tatsächlich und unmittelbar möglicher Arbeit als weitere Pflichtverletzung (vgl. Abs. 7 Satz 1). Auf diese spezielle Leistungsminderung wird in einem gesonderten Abschnitt ...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.2 Regelbedarfe

Rz. 251 Das BVerfG hat mit Urteil v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) entschieden, dass § 20 a. F. in wesentlichen Teilen (Regelleistung und Anpassung), § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Alt. 1 a. F. (Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren), § 74 a. F. (erhöhtes Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren als eigene Altersgruppe) und die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleis...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.6 Abgrenzungen durch die Rechtsprechung

Rz. 29 Eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung kann als konstitutive Anspruchsvoraussetzung nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden (BSG, Urteil v. 19.3.1986, 7 RAr 48/84). Die Arbeitslosmeldung kann als Tatsachenerklärung nicht wie im Leistungsantrag gemäß § 16 schriftlich abgegeben werden (BSG, Urteil v. 19.3.1986, 7 RAr 48/84. Rz. 30 D...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.1 Regelungszweck

Rz. 3 Bei der Kodifikation des SGB war es nicht gelungen, alle dem Sozialgesetzbuch zugehörigen Gesetze zugleich auch als besondere Bücher des SGB zu überarbeiten und als solche zu kodifizieren; insbesondere diese an die Vorschriften des SGB I und später des SGB X anzupassen. Auch in späteren gesetzlichen Regelungen besonderer Bücher des SGB war es aus unterschiedlichen Grün...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 regelt das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu anderen Leistungen i. S. eines Nachrangverhältnisses von staatlichen Fürsorgeleistungen. Einerseits soll die Verwirklichung von Ansprüchen auf andere Leistungen gewährleistet, andererseits sollen Doppelleistungen vermieden werden. Die Vorschrift stellt die erforderlichen Rangfolgen auf. Die Änderungen der Vors...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / III. Klage gegen Sperrzeit

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.3: Klage gegen Sperrzeit _________________________ Rechtsanwälte An das Sozialgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage des Herrn _________________________, _________________________ (Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ Rechtsanwälte, __________...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 8. Prozessuales

Rz. 69 Beim Insolvenzgeld handelt es sich um eine Regelung der Sozialgesetzgebung. Insolvenzgeldansprüche richten sich zwar gegen die Bundesagentur für Arbeit, müssen aber vor den Sozialgerichten durchgesetzt werden.mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / D. Arbeitsbescheinigung

Rz. 75 Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der BA hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen (§ 312 Abs. 1 ...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 1. Beendigungsart und Zeitpunkt

Rz. 7 Zu Nr. 1 des Beendigungsvergleichs werden typischerweise Art und Zeitpunkt der Beendigung geregelt. Rz. 8 Formulierungsbeispiel Die Parteien sind sich einig, dass ihr Arbeitsverhältnis aufgrund arbeitgeberseitiger ordentlicher fristgerechter betriebsbedingter Kündigung/Kündigung aus betrieblichen Gründen vom (…) zum (…) sein Ende gefunden hat/finden wird. Rz. 9 Durch die...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 3. Dauer des Ruhens

Rz. 56 Nach § 158 Abs. 1 S. 1 SGB III ruht der Arbeitslosengeldanspruch von dem Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist geendet hätte. Der Ruhenszeitraum läuft kalendermäßig ab. Grundsätzlich ruht der Anspruch bis zum vollständigen Ablauf der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist. In § 158 Ab...mehr

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Jung, SGB XII § 35b Satzung / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 § 35b regelt in drei Sätzen Inhalt und Umfang der Geltung einer im Rahmen der §§ 22a bis 22c SGB II erlassenen Satzung für den Bereich des SGB XII. Dabei sehen § 22 a Abs. 1 und Abs. 2 SGB II die Möglichkeit vor, landesrechtliche Satzungsermächtigungen einerseits für die Bestimmung der Höhe der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 1) sowie andererseits ...mehr

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Jung, SGB VIII § 68 Soziald... / 3 Literatur

Rz. 11 DIJuF, Rechtsgutachten v. 15.6.2023, SN_2023_0674 Ho – Weitergabe von Daten durch das Jugendamt als Beistand an das Sozialgericht, JAmt 2023, 523; dass., Rechtsgutachten v. 21.3.2023, SN_2023_0279 Ho – Inhalt des Anfangs-, Jahres- und Schlussberichts des Vormunds gegenüber dem Familiengericht, JAmt 2023, 228; dass., Rechtsgutachten v. 9.1.2023, SN_2022_2141 Ho – Auskünf...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 3 Literatur

Rz. 172 Bätge, Zur Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen nach den §§ 22a ff. SGB II und zum maßgeblichen Rechtsschutz, Sozialrecht aktuell 2011, 131. Becker, Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.0 – Die Neuregelungen durch das RBEG vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage und Rechtsprechung, ZFSH SGB 2011, 185. Berlit, Neuere Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft u...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.7 Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 32 Von dringenden Fällen abgesehen, ist die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe bei der Krankenkasse zu beantragen. Dem Antrag sollte eine vertragsärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes mit Angaben über den Grund der Erforderlichkeit von Haushaltshilfe, ihre Art, Intensität und voraussichtliche Dauer beigefügt werden. Rz. 33 Die Entscheidung der Krankenkasse ist...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 2.5 Praxishinweise

Rz. 21a Zur Angleichung der Rechtskreise und zur geplanten Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ab 1.1.2028 sind einige rechtliche Harmonisierungen notwendig. So sollte auch für die Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung nach § 35a ausdrücklich das Merkmal der "Wesentlichkeit der Behinderung" vorgesehen werde...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.4 Ärztliche Verordnung/Prüfpflicht des Krankenhauses

Rz. 24 Nimmt ein Versicherter das Krankenhaus auf die von der Krankenkasse geschuldete Sachleistung in Anspruch, entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar durch die Inanspruchnahme der Sachleistung. Der im Gesetz abstrakt verankerte Anspruch des Versicherten auf Krankenhausbehandlung wird durch die Entscheidung des Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.2.3 Leistungsgrenzen/Qualitätsstandard

Rz. 32 Der Versicherte hat im Krankheitsfall nur Anspruch auf "notwendige" und "wirtschaftliche" Leistungen (§§ 1 und 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2). Ferner scheiden aus dem Bereich etwaiger Ansprüche solche Leistungen aus, die "unzweckmäßig", d. h. ungeeignet sind, die in § 27 Abs. 1 genannten Zwecke zu fördern. Ebenfalls gehören nicht hierzu die Leistungen, die aus ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.7.1 Gerichtliche Überprüfung

Rz. 74 Die Rechtmäßigkeit eines Kontenabrufs nach § 93 Abs. 7 AO kann vom FG im Rahmen der Überprüfung des Steuerbescheids oder eines anderen Verwaltungsakts, zu dessen Vorbereitung der Kontenabruf vorgenommen wurde, überprüft werden. Der Kontenabruf entspricht einer elektronischen Einnahme des Augenscheins und stellt – anders als das nachfolgende allgemeine Auskunftsersuche...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.3 Bindungswirkung familiengerichtlicher Entscheidungen

Rz. 20 Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind – ebenso wie die Rentenversicherungsträger – an den Inhalt rechtskräftiger Entscheidungen der Familiengerichte zur Durchführung des Versorgungsausgleichs gebunden (BSG, Beschluss v. 10.6.2013, B 13 R 1/13 BH unter Bezugnahme auf BSG, Entscheidung v. 8.11.1989, 1 RA 5/88; zur arbeitsteiligen Aufgabenzuweisung an die Familien-...mehr

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Kossens, SGB XIV § 37 Verei... / 2.3 Verfahrensfragen

Rz. 20 Die Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde und der Traumaambulanz ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Ein Streit zwischen beiden Vertragspartnern ist daher eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit i. S. v. § 51 SGG, für die nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 SGG die Sozialgerichte zuständig sind.mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2 Arbeit, Ausbildung und gefördertes Arbeitsverhältnis

Rz. 58 Abs. 1 Nr. 2 betrifft zunächst die Weigerung, eine zumutbare Arbeit, eine Ausbildung oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis anzunehmen. In der Literatur wird unter Arbeit eine marktvermittelte Beschäftigung verstanden, i. d. R. auf dem sog. Ersten Arbeitsmarkt unabhängig von einer etwa bestehenden Sozialversicherungspflicht. Ausbildung dient vorrangig der V...mehr

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Jung, SGB XII § 11 Beratung... / 2.3 Unterstützung

Rz. 7 In Abs. 3 Satz 1 werden die Unterstützungsleistungen, ohne den Begriff der Unterstützungsleistungen näher zu definieren. Bei den in Abs. 3 aufgezählten Leistungen handelt sich um aktive Handlungen des Sozialhilfeträgers; umfasst sind die Erteilung von Hinweisen und erforderlichenfalls die Vorbereitung von Kontakten, die Begleitung zu sozialen Diensten sowie die Möglich...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift setzt den Rahmen und die Parameter für die Erbringung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Damit wird das Prinzip der Subsidiarität durch die Festlegung von Grundsätzen für die Leistungserbringung manifestiert. Durch redaktionelle Änderung der Vorschrift zum 1.4.2011 werden die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen seither ausschließlich als erwerbsfähi...mehr

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Sauer, SGB II § 3 Leistungs... / 2.1 Individualität und Ermessen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Leistungsgrundsätze des § 3 prägen die Erforderlichkeit, Vorrangigkeit bestimmter Leistungen im Einzelfall und Unverzüglichkeit; daneben spielen die Nachrangigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Hilfe eine wesentliche Rolle. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit enthält Abschnitt 1 des Dritten Kapitels (§§ 14ff.). § 3 enthält Vorgaben zur Beurtei...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / 2. Rechtsstreit – gerichtliche und außergerichtliche Kosten

Unter einem Rechtsstreit wird jedes Verfahren vor einem deutschen und gegebenenfalls auch einem ausländischen Gericht verstanden. Dieser Begriff ist weit zu fassen.[25] Dazu zählen also nicht nur die Verfahren vor den Familiengerichten, welche durch die Trennung und Scheidung zu führen sind, sondern auch sämtliche Zivilklagen vor den ordentlichen Gerichten, den Strafgerichten...mehr

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AGS 02/2024, Inhalt der Rec... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg ist zuzustimmen. Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber für Verfahren, die im RVG geregelt sind, Rechtsbehelfsbelehrungen mit unterschiedlichem Inhalt vorgesehen hat. Dies liegt – worauf auch das OVG Berlin-Brandenburg hingewiesen hat, – daran, dass im Vergütungsfestsetzungsverfahren vor den Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerich...mehr

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Arbeitsschutz an Homeoffice... / 4.2 Wegeunfälle

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett in sein Homeoffice stürzt, ist nach einem Urteil des BSG vom 8.12.2021[1] durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Damit hat das BSG seine bisherige Rechtsprechung, die Wegeunfälle im Homeoffice nicht als versichert ansah, korrigiert. Auch der Rückweg nach dem Ende der Tätigkeit im Homeoffice ste...mehr

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Jansen, SGB VI § 104 Minder... / 2.1 Versagung der Rente

Rz. 2 Zu den Renten aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zählen u. a. die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43 und 240), Renten für Bergleute (§ 45), die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 37) und die großen Witwen- bzw. Witwerrenten, die wegen Erwerbsminderung gezahlt werden (§ 46 Abs. 2, § 243 Abs. 2 und 3).Eine entsprechende Anwendung au...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.1 Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 erhält Hilfe zum Lebensunterhalt, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus seinem Einkommen und Vermögen, bestreiten kann. Die Vorschrift ist eine Konkretisierung des in § 2 Abs. 1 verankerten Nachranggrundsatzes. Rz. 8 Was der notwendige Lebensunterhalt ist, beschreibt § 27a...mehr

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Sommer, SGB V § 79a Verhind... / 2.3 Übergang der Zuständigkeit (Abs. 2)

Rz. 6 Die Übernahme der Geschäfte erfolgt durch einen Verwaltungsakt (Satz 1). Die Befugnisse des Organs, für das der Beauftragte bestellt ist, ruhen einstweilen (Satz 2). Dem Beauftragten wird eine angemessene Vergütung gewährt (Satz 3). Rz. 7 Abs. 1b stellt klar, dass die Bestellung des Beauftragten nach Abs. 1a sowie die Festsetzung der Vergütung des Beauftragten durch Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.6 Disziplinarmaßnahmen (Abs. 5)

Rz. 18 In Abs. 5 sind die einer KV bzw. KZV zustehenden Mittel und Maßnahmen aufgeführt, wenn die Mitglieder ihre Pflichten als Vertragsärzte oder Vertragszahnärzte nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen. Die Ausübung der Disziplinarbefugnis wird in einer Satzung geregelt. Disziplinarmaßnahmen haben sowohl einen spezialpräventiven als auch einen generalpräventiven Zweck. Di...mehr