Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialgericht

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Tod im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Rz. 92 Für verwaltungsgerichtliche Verfahren und für Verfahren vor den Sozialgerichten gelten die §§ 239 ff. ZPO entsprechend.[286]mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 3 Haftung gegenüber Betriebsangehörigen

Für Personenschäden, die der Arbeitnehmer einem Arbeitskollegen zufügt, greifen die sozialrechtlichen Sondervorschriften des Siebten Sozialgesetzbuchs (SGB VII), welches die Rechtsgrundlagen der vormals in der Reichsversicherungsordnung (RVO) geregelten gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet. § 105 SGB VII enthält im Ergebnis einen Haftungsausschluss. Denn nach dieser Vors...mehr

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Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.5 Haftung für Personenschäden

Die Haftung für Personenschäden bei Arbeitnehmern wird durch § 104 SGB VII beschränkt. Nach allgemeinem Haftungsrecht würde der Arbeitgeber an sich für jeden Personenschaden eines Arbeitnehmers, den er fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt, haften. § 104 SGB VII verlagert die Haftung jedoch ganz überwiegend auf die gesetzliche Unfallversicherung. Personenschäden sind Verlet...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 3. Muster: Anträge zu § 109 SGG und Klagebegründung

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.3: Antrag auf Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG An das Sozialgericht _________________________ In Sachen A, _________________________ gegen Deutsche Rentenversicherung _________________________ Vers.-Nr. _________________________ wird beantragt, von _________________________ (Name, Fachbezeichnung und Adresse...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 9 Um die Klagefrist von einem Monat (§ 87 SGG) zu wahren, genügt ein Schreiben an das Sozialgericht (ggf. auch an einen Sozialleistungsträger, § 91 SGG), mit dem Hinweis auf den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid, der angefochten wird. Nach Akteneinsicht und Rücksprache mit dem Mandanten ist die Klage zu begründen und der Klageantrag zu formulieren.[16] Dazu kann das Ger...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 27 Die Agentur für Arbeit ist befugt, eine Sperrzeit gem. § 159 SGB III [106] festzustellen, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung gegeben hat, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben[107] (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe – § 159 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 SGB III). Gem. § 159 Abs....mehr

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§ 37 Sozialrecht / 3. Muster: Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 46 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.14: Kostenfestsetzungsantrag An das Sozialgericht _________________________ In Sachen C, _________________________ gegen KK _________________________ Az.: _________________________ beantragen wir mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinsliche Kostenfestsetzung gegen die Beklagte wie folgt:mehr

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§ 37 Sozialrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 43 Gegenstand des Prozesses vor dem Sozialgericht war die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Beklagte hatte noch während eines Krankengeldbezugs des Mandanten im Rahmen von dessen Rentenantrag mit bestandskräftig gewordenem Bescheid festgestellt, er könne nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert werden. Nach Ende des Krankengeldbez...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Einstweilige Anordnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.7: Einstweilige Anordnung An das Sozialgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsgegnerin – Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir, die Antragsgegnerin im Wege der einstwe...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Muster: Beschwerde

Rz. 33 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.10: Beschwerde An das Sozialgericht _________________________ Beschwerde im Verfahren _________________________ – Antragsteller und Beschwerdeführer – gegen Bundesagentur für Arbeit, _________________________ – Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin – Az. _________________________. Namens und in Vollmacht des Antragste...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 39 (Der Text stammt weitgehend aus SG München v. 13.10.2023 – B 1 BA 20/23 R) Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.12: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung An das Sozialgericht _________________________ Antrag gem. § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG Der X GmbH & Co. KG, _________________________ – Antragstellerin – gegen Deutsche Rentenversicherung _______...mehr

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§ 37 Sozialrecht / K. Checkliste: Überprüfung medizinischer Gutachten

Rz. 47 Zum Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit im Sozialrecht gehört die Überprüfung von Sachverständigengutachten:[155]mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Ausnahmen

Rz. 14 Für folgende Bereiche des MuSchG ist die Aufsichtsbehörde nicht zuständig[1]: arbeitsrechtliche Ansprüche auf Arbeitslohn bei Beschäftigungsverboten (§ 18 Abs. 1 MuSchG) und auf Erholungsurlaub (§ 24 MuSchG). Hier ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben. sozialrechtliche Ansprüche auf Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG). Hier ist der Rechtsweg zu den Sozialgericht...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Revisionsschrift

Rz. 36 Der Text stammt weitgehend aus BSG v. 21.3.2024 – B 2 U 14/21 R. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.11: Revisionsschrift An das Bundessozialgericht _________________________ In dem Revisionsverfahren _________________________ gegen BG Az. _________________________ beantragen wir, das Urteil das Landessozialgerichts vom _________________________ und das...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Im sozialgerichtlichen Verfahren 1. Instanz können nachfolgende Gebühren entstehen: Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 RVG-VV i.H.v. 65 EUR bis 719 EUR (Mittelgebühr 392 EUR), eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG-VV i.H.v. 65 EUR bis 665 EUR (Mittelgebühr 365 EUR) sowie eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 1000,1002,1006 RVG-VV i.H. der Verfahrensgebühr zu...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 Für die Erbringung von Pflegeleistungen sind nicht nur verschiedene Leistungsträger zuständig, sondern rechtlich zu unterscheiden sind auch verschiedene Formen der Pflege: Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird im eigenen Haushalt durch ambulante Pflegekräfte (dazu § 132a SGB V) erbracht, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wen...mehr

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§ 1 Einführung / A. Zuständigkeit der Sozialgerichte

Rz. 1 Sozialgerichtsbarkeit – Allgemeines Die Sozialgerichte stellen besondere Verwaltungsgerichte nach § 1 SGG dar. Sie sind als Fachgerichte neben den weiteren Gerichtsbarkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit) unabhängig und selbstständig und von den Verwaltungsbehörden getrennt. Sie entscheiden über öffentlich-rechtliche Strei...mehr

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§ 19 Verbindung/Trennung un... / C. Zurückverweisung

Rz. 17 Allgemeines § 159 SGG normiert die Zurückverweisung des Rechtsstreites von dem Landessozialgericht an das erstinstanzlich bereits mit der Sache befasste Sozialgericht unter entsprechenden Voraussetzungen. Das erstinstanzliche Sozialgericht hat die Streitsache neu zu verhandeln; es hat dabei nach Absatz 2 die rechtliche Beurteilung des Landessozialgerichts seiner neuen E...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 4. Kosten des Mahnverfahrens

Rz. 33 Auch zu den erstattungsfähigen Kosten nach § 193 SGG zählen die Gerichtskosten eines vorausgegangenen Mahnverfahrens vor den zentralen Mahngerichten,[4] welches ein Unternehmen der privaten Pflegeversicherung nach § 182a SGG aufgrund von Beitragsansprüchen betrieben hat. Nach § 182a SGG hat nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Antrag auf Durchführung des streiti...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IV. Sonstiges

Rz. 39 Festsetzung der Vergütung Die Festsetzung erfolgt: Die jeweilige Festsetzungsstelle ist verpflichtet, die Billigkeit der Gebüh...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 7. Gebühren im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Rz. 72 Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Nichtzulassung der Berufung: Das Sozialgericht kann in bestimmten Fällen nach § 144 SGG die Berufung ausdrücklich zulassen, dementgegen kann es auch eine Berufung nicht zulassen. Die Nichtzulassung der Berufung ist nach § 145 SGG mit der Beschwerde anfechtbar (Nichtzulassungsbeschwerde). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist binnen eines Mo...mehr

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§ 12 Beschwerde / I. Nichtzulassungsbeschwerde Berufung

Rz. 13 Allgemeines Das Sozialgericht kann in bestimmten Fällen nach § 144 SGG die Berufung ausdrücklich zulassen, dem entgegen kann es auch eine Berufung nicht zulassen. Die Nichtzulassung der Berufung ist nach § 145 Abs. 1 S. 1 SGG mit der Beschwerde anfechtbar (sog. Nichtzulassungsbeschwerde). Durch die Einlegung des Rechtsmittels wird der Eintritt der Rechtskraft gehemmt. D...mehr

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§ 10 Einzeltätigkeiten / D. Gebühren für Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 23 Ausgangslage Sofern die Behörde in den Fällen des § 131 SGG der ihr im Urteil auferlegten Verpflichtung nicht nachkommt, kann das Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag unter Fristsetzung ein Zwangsgeld bis zu 1.000,00 EUR durch Beschluss androhen und festsetzen (vgl. § 201 SGG). Es handelt sich hierbei um eine Vollstreckung nicht vertretbarer Handlungen entsprechend...mehr

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§ 24 Güterichterverfahren

Rz. 1 Allgemeines Durch den Verweis[1] von § 202 S. 1 SGG auf § 278 Abs. 5 und § 278a ZPO besteht nun auch für die Sozialgerichtsbarkeit die Möglichkeit, die Beteiligten für Güteverhandlungen sowie für weitere Güteversuche vor einen Güterichter zu verweisen bzw. den Beteiligten die Mediation als Konfliktbeilegung vorzuschlagen. Ziel des Gesetzes zur Förderung der Mediation und...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / VI. Übergangsanspruch nach § 59 RVG

Rz. 108 Übergangsanspruch Soweit dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Partei oder einen ersatzpflichtigen Gegner zusteht, geht dieser Anspruch mit der Befriedigung des Rechtsanwalts durch die Staats- bzw. Landeskasse auf diese über. Sofern der für den Kläger beigeordnete Rechtsanwalt seine Vergütung von der...mehr

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§ 8 Verfahrensgebühr / I. Allgemeines

Rz. 1 Verfahrensgebühr erste Instanz – Höhe Der Anwalt verdient im ersten Rechtszug vor dem Sozialgericht eine Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 65,00 bis 719,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 392,00 EUR, sofern nach § 3 Abs. 1 S. 1 RVG Betragsrahmengebühren entstehen und nach § 183 SGG das Gerichtskostengesetz keine Anwendung findet. Eine Vorbefassu...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / F. Teileinigung/Teilerledigung

Rz. 33 Betrifft die Einigung oder Erledigung nur einen Teil der Angelegenheit, ist der auf diesen Teil der Angelegenheit entfallende Anteil an der Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr unter Berücksichtigung der in § 14 Abs. 1 RVG genannten Umstände zu schätzen (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1005 VV RVG sowie Anm. Abs. 2 zu Nr. 1006 VV RVG). Rz. 34 Beispiel 3: Gerichtliches Verfahren, ...mehr

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§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / D. Muster Festsetzungsantrag (§ 55 RVG)

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster: Abrechnungsmuster für einen Vergütungsfestsetzungsantrag gem. § 55 RVG gegen die Staats- bzw. Landeskasse Der beigeordnete Rechtsanwalt beantragt nach rechtskräftiger Verfahrensbeendigung die Festsetzung der gesetzlichen Vergütung für das Klageverfahren: An Sozialgericht Antrag auf Festsetzung der Vergütung des bei...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / A. Gebührenüberblick nach Verfahrensabschnitten

Rz. 1 Betragsrahmengebühren – Gebührenüberblick Der Rechtsanwalt erhält im Verwaltungsverfahren (Antragsverfahren) eine Geschäftsgebühr. Dies gilt auch im Vorverfahren (Widerspruchsverfahren). Im Verfahren vor dem Sozialgericht verdient er eine Verhandlungs- und eine Terminsgebühr. Kommt es zu einer Einigung bzw. Erledigung, so entsteht auch eine Einigungsgebühr bzw. Erledigun...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 11. Gebühren für Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 92 Behördliche Vollstreckung Sofern eine Behörde der ihr auferlegten Verpflichtung aus einem Urteil nicht nachkommt, kann der Behörde auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers unter Fristsetzung ein Zwangsgeld angedroht und nach fruchtlosem Fristablauf festgesetzt werden (§ 201 S. 1 SGG). Rz. 93 Zuständig für die Androhung und Festsetzung des Zwangsgeldes ist das Sozialgeric...mehr

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§ 1 Einführung / B. Sozialgerichtsbarkeit in Zahlen

Rz. 12 Die nachfolgend angeführten Angaben für die Sozialgerichtsbarkeit wurden vom Statistischen Bundesamt[2] ermittelt und beziehen sich auf das ganze Bundesgebiet. Rz. 13 Verfahrensdauer Sozialgerichte – Statistik Durchschnittliche Verfahrensdauer für Klage- und einstweilige Rechtsschutzverfahren vor den Sozialgerichten:mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / 1

Rz. 1 Stand: 1.2.2023 (6. Aufl. 2023). Überarbeitung des von der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte am 16.5.2006 auf Vorschlag des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz beschlossenen Streitwertkatalogs 2006.[1]mehr

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Umschulung / 4 Streitigkeiten

Streitigkeiten zwischen dem Umschüler und dem Träger der Umschulung sind vor den Arbeitsgerichten auszutragen. Bei der beruflichen Umschulung[1] ist das selbstverständlich, gilt aber meist auch für die schulische Umschulung, weil der Umschüler auch dort i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG "beschäftigt" wird.[2] Schlichtungsausschüsse[3] sind für Umschulungsverhältnisse nicht zu...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / 1. Übergangsrecht zum KostBRÄG 2025

Rz. 14 Übergangsrecht Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG wird alleine auf den frühestmöglichen Zeitpunkt der Gebührenentstehung, nämlich den unbedingten Auftrag abgestellt. Auf eine Unterscheidung von Beiordnung oder Bestellung im Wege der Prozesskostenhilfe kommt es nicht mehr an. Durch § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ist nunmehr klargestellt, dass der Grundsatz des "unbedingten Auftrages" auch ...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / A. Rechtsanwaltsvergütung – Allgemeines

Rz. 1 Geltungsbereich des RVG Die anwaltliche Vergütung, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist, teilt sich auf in Gebühren und Auslagen (§ 1 RVG). RVG gilt für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es gilt auch für eine Tätigkeit als besonderer Vertreter nach §§ 57 und 58 ZPO, § 118e BRAO, § 103b PAO oder nach § 111c StBerG. Andere ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / XI. Kostenerstattung und Beratungshilfevergütung

Rz. 126 Anrechnung der Erstattung Der Ablauf ist regelmäßig so, dass der Betroffene Beratungshilfe durch das Gericht bewilligt erhält und mit dem Beratungshilfeschein einen Rechtsanwalt mit der Einlegung des Widerspruchs beauftragt. Dieser rechnete anschließend mit dem Gericht die Beratungshilfe ab. Falls der Widerspruch erfolgreich ist, erstattet die Behörde die vollen Kosten...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 4. Angenommenes Anerkenntnis

Rz. 50 Anerkenntnis Die fiktive Terminsgebühr entsteht nach Anm. S. 1 Nr. 3 zu Nr. 3106 VV RVG auch, wenn das Verfahren, für welches mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, nach angenommenem Anerkenntnis ohne mündliche Verhandlung endet. Ein angenommenes Anerkenntnis erledigt den Rechtsstreit in der Hauptsache (§ 101 Abs. 2 SGG). Das Anerkenntnis ist dabei das im Wege einsei...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VIII. Anrechnung

Rz. 90 Anrechnung in der Beratungshilfe Die Anrechnung der Gebühren in der Beratungshilfe ist in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2501 VV RVG und in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2503 VV RVG geregelt. Die Anrechnung gilt auch für die Geschäftsgebühren der Nrn. 2504–2507 VV RVG. § 15a RVG regelt die Anrechnung von Gebühren im RVG allgemein. Eine Anrechnung der Beratungshilfegeschäftsgebühr auf ...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / B. Prüfungsverfahren

Rz. 17 Anwendbarkeit der ZPO-Vorschriften Nach § 73a Abs. 1 SGG finden die Vorschriften der ZPO in allen wesentlichen Punkten Anwendung. Zuständig ist für die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach §§ 114 bis 116 ZPO, einschließlich der in § 118 Abs. 2 ZPO bezeichneten Maßnahmen und der Beurkundung von Vergleichen nach § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO, der Urkund...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 3. Entscheidung durch Gerichtsbescheid

Rz. 44 Entscheidung durch Gerichtsbescheid Das Gericht kann abweichend aufgrund mündlicher Verhandlung nach § 124 SGG durch Gerichtsbescheid entscheiden. Die fiktive Terminsgebühr entsteht nach Anm. S. 1 Nr. 2 zu Nr. 3106 VV auch, wenn nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG durch Gerichtsbescheid entschieden wird und eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann. Nach § 105 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / I. Allgemeines

Rz. 60 Terminsgebühr Berufung – Höhe Der Anwalt verdient im Berufungsverfahren bzw. in Verfahren vor dem Landessozialgericht eine Terminsgebühr Nr. 3205 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 65,00 bis 665,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 365,00 EUR. Rz. 61 Entstehungsvoraussetzungen Hinsichtlich der Entstehungsvoraussetzungen gelten die allgemeinen Grundsätze. Rz. 62 Gebührenhöhe D...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / F. Haftungsrisiko

Rz. 41 Auch ist nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG ein besonderes Haftungsrisiko gebührenrechtlich zu berücksichtigen. Hieraus ergibt sich jedoch keine eigenständige Gebühr im Sinne einer Haftungsgebühr.[40] Nur das in Einzelfällen höhere Risiko, das unter Zugrundelegung eines objektiven Maßstabs zu ermitteln ist, kann zu einer höheren Gebühr führen. Das generelle Haftungsrisiko hat k...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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§ 12 Beschwerde / A. Allgemeine Beschwerde und Erinnerung

Rz. 1 Gebührenhöhe In sozialgerichtlichen Verfahren über die Beschwerde und Erinnerung nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG entsteht eine Verfahrensgebühr Nr. 3501 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 26,00 bis 275,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 150,50 EUR. Auch kann der Anwalt eine Terminsgebühr Nr. 3515 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 26,00 bis 275,00 EUR verdienen, die Mittelge...mehr

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§ 12 Beschwerde / II. Beschwerde gegen Kostenentscheidung

Rz. 8 Beschwerde gegen die Kostenentscheidung Nach Gebührenziffer Nr. 3501 VV RVG fällt für ein Beschwerdeverfahren nach § 3 Abs. 1 S. 1 RVG eine eigene Gebühr (von 26,00 bis 275,00 EUR) an, sofern Beschwerde gegen die Entscheidung des Sozialgerichts eingelegt wird, nach welcher Kosten zu tragen wären. Da das RVG für das Beschwerdeverfahren eine eigene Gebühr vorsieht, ist für...mehr

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§ 8 Verfahrensgebühr / B. Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren

Rz. 15 Verfahrensgebühr Berufung – Höhe Der Anwalt verdient im Berufungsverfahren eine Verfahrensgebühr Nr. 3204 VV RVG mit einem Gebührenrahmen von 78,00 bis 889,00 EUR, die Mittelgebühr beträgt 483,50 EUR. Rz. 16 Als Entstehungsvoraussetzungen bei der Gebühr gelten die allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen einer Verfahrensgebühr (vgl. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG). Rz. 17 Die Höh...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 8. Gebühren im Beschwerde- und Erinnerungsverfahren

Rz. 81 Erinnerung und Beschwerde In Beschwerde- und Erinnerungsverfahren entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3500 VV RVG sowie eine 0,5 Terminsgebühr Nr. 3513 VV RVG. Rz. 82 Beschwerde in Eilverfahren Diese Gebührentatbestände sind für Verfahren über die Beschwerde vor dem Landessozialgericht gegen Entscheidungen der Sozialgerichte in Verfahren nach § 86b Abs. 1 und 2 SGG ni...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / II. Fiktive Terminsgebühr

Rz. 65 Anwendungsfälle Nach der Anm. zu Nr. 3205 VV RVG kann auch eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. S. 1 Nr. 1 und 3 zu Nr. 3106 VV RVG entstehen (Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; schriftlicher Vergleich; angenommenes Anerkenntnis). Eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid kommt in aller Regel nur im erstinstanzlichen Verfahren vor den Sozialgerichten in Frage, dahe...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / III. Höchstgebühr

Rz. 120 Betragsrahmengebühr – Höchstgebühr Der Ansatz der Höchstgebühr kann nicht nur dann gerechtfertigt sein, wenn alle Kriterien überdurchschnittlich sind. Bereits ein einziges Kriterium, welches freilich besonders überdurchschnittlich sein muss, kann den Ansatz der Höchstgebühr rechtfertigen, sofern die übrigen Kriterien mindestens durchschnittlich sind.[24] Teilweise wir...mehr