Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialgericht

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Sauer, SGB III § 316 Auskun... / 2.2.1 Auskunftspflicht nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine öffentlich-rechtliche Auskunftspflicht. Die Regelung ergänzt § 315 und § 402. Die dort geregelten allgemeinen Auskunftspflichten Dritter mit dem datenschutzrechtlichen Rahmen greift beim Insolvenzgeld nicht, weil es sich dabei nicht um eine laufende Leistung handelt. Insoweit bedarf es einer eigenständigen Normierung. Rz. 6 Grundsätzlich ist auch der...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Rechtswegzuweisung von Streitigkeiten nach §§ 1-12 BEEG (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Rechtsstreite wegen Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus nach den §§ 1-12 BEEG sind den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen. Die Bestimmung ist eine Rechtswegzuweisung i. S. d. § 51 Abs. 1 Nr. 10 SGG. Sie betrifft nur Rechtsstreite über Fragen der im Einzelnen aufgeführten Bestimmungen des BEEG. Die Zuweisung betrifft neben Streitigkeiten über...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1 Arbeitgeberbegriff (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Die Pflicht zur Bescheinigung der näher bezeichneten Daten trifft den Arbeitgeber. Aufgrund der Bezugnahme auf zu bescheinigende Daten aus dem Arbeitsverhältnis gilt der arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff. Arbeitgeber ist danach, wer aufgrund eines frei geschlossenen Schuldverhältnisses (mindestens) die Leistung von Arbeit verlangen kann und zugleich Schuldner des En...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Folgen der Rechtswegzuweisung

Rz. 11 Auf die von der Rechtswegzuweisung zur Sozialgerichtsbarkeit erfassten Rechtsstreite sind die Regelungen des SGG anwendbar. An die Erhebung der Klage stellt das SGG keine hohen formellen Anforderungen. Eine Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Gericht zu erheben. Der Kläger, der Beklagte und der Gegenstand des Klagebegehrens müssen bezeichnet werden. Die K...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Anordnung der aufschiebenden Wirkung/Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 26 Gegen die Wirkung des § 13 Abs. 2 kann der Adressat eines belastenden VA einstweiligen Rechtsschutz beantragen (§§ 86a f. SGG). Haben Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung, ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch oder Anfechtungsklage zu beantragen. Dies kann zunächst bei der Elterngeldstelle geschehen. Insoweit kann bei der Behörde, die den B...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Keine Anrechnung auf Ermessensleistungen (Abs. 2)

Rz. 15 § 10 Abs. 2 erstreckt die Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes und jeweils vergleichbarer Leistungen der Länder auch auf solche Sozialleistungen, die nach Ermessen des zuständigen Trägers (vgl. § 39 SGB I) gewährt werden. Die Vorschrift bezieht sich nur auf solche Sozialleistungen, die nach Maßgabe einer Vorschrift des materiellen Rechts erbracht werden (Gesetzesvorbe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Ausnahmen von der unterhaltsrechtlichen Privilegierung (Satz 4)

Rz. 14 Satz 4 schließt die unterhaltsrechtliche Privilegierung nach Sätzen 1-3 für bestimmte Fallgruppen aus. Liegt einer der hier ausgeführten familienrechtlichen Tatbestände vor, gilt das Berücksichtigungsverbot nicht. In folgenden Fallgruppen gilt der unterhaltsrechtliche Schutz nicht: § 1361 Abs. 3 BGB: Ein Anspruch auf Unterhalt bei Getrenntleben wird in entsprechender An...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.3 Zuständigkeit und Rechtsschutz

Rz. 47 Für die Durchführung der Nachversicherung ist der Rentenversicherungsträger zuständig, der am 31.12.2004 das Versicherungskonto geführt hat; kontoführender Versicherungsträger (GRA der DRV zu § 8 SGB VI, Stand: 19.2.2024, Abschn. 9). Die Versicherungszugehörigkeit orientiert sich bei Nachversicherungsfällen an den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen der §§ 127 ff. So...mehr

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Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.4 Durchsetzung und Rückübertragung

Rz. 15 Für die gerichtliche Geltendmachung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs sind nach Abs. 5 Satz 3 die ordentlichen Gerichte zuständig, da der Unterhaltsanspruch bürgerlich-rechtlicher Natur ist. Zum Nachweis des Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger genügt hier eine beglaubigte Aufstellung über die gezahlten Leistungen, wobei diese monatlich spezifiziert aufz...mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.1 Nahtlosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fingiert Arbeitsfähigkeit und damit im Ergebnis Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung. Alle anderen Kriterien dieser Anspruchsvoraussetzung, also insbesondere der subjektive Teil, müssen erfüllt sein. Die Sperrwirkung der gesetzlichen Fiktion objektiver Verfügbarkeit und die Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zum gesundheitlichen Leistung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt.

Rn 21 Der Antrag auf DsV kann bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden (§ 696 IV 1). § 182a I 3 SGG setzt, für die Rücknahme des Widerspruchs, eine Grenze auf den Zeitpunkt, zu welchem die Abgabe an das Sozialgericht verfügt ist. ASt wie Ag können den Antrag auf DsV stellen (Rn 4) und jede Partei kann ihren eigenen Antrag auch wieder zurücknehmen. Zum ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung.

Rn 2 Anwendung findet § 882a nur bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Damit sind die Vollstreckung zur Herausgabe von Sachen, auf Abgabe einer Willenserklärung sowie zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen sowohl vertretbarer als auch unvertretbarer Art ausgenommen und unterliegen nur den allgemeinen Vorschriften. Rn 3 Weiterhin ausgenommen sind die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 §§ 696–698 regeln das Verfahren der Abgabe und des Übergangs in das streitige Verfahren nach Widerspruch. Zu WEG-Sachen vgl § 43 WEG nF u § 689 Rn 5. Zum Verfahren nach Widerspruch im Mahnverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen vgl § 46a IV ArbGG. Gemäß § 182a II 1 SGG ist mit Eingang der Akten beim Sozialgericht nach den Vorschriften des SGG zu verfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 9 Der Ag kann seinen Widerspruch bis zum Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen, sofern nicht Versäumnisurteil gg ihn ergangen ist (§ 697 IV 1). § 182a SGG (Beitragsansprüche für die private Pflegeversicherung) legt die Grenze auf den Zeitpunkt, zu welchem die Abgabe an das Sozialgericht verfügt ist. Zum arbeitsgerichtlichen Verfahren vgl § 46a A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Systematik der Rechtswegzuweisungen.

Rn 2 Die abstrakt eindeutige Zuweisung aller Rechtsstreitigkeiten zu einem der durch zT wesentlich unterschiedliche Verfahrensordnungen gekennzeichneten Rechtswege wird gesetzestechnisch dadurch erzielt, dass der Gesetzgeber neben notwendig lückenhafte enumerative Kataloge von Spezialzuständigkeiten für Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichte in den jeweiligen Prozessordnungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bezeichnung des Gerichts, das für ein streitiges Verfahren zuständig ist (Nr 5).

Rn 24 Für das Mahnverfahren ist gem § 689 II 1 ausschließlich das AG zuständig, bei welchem der ASt seinen allgemeinen Gerichtsstand (§ 12 ff) hat. Nach Widerspruch ist an das örtlich und sachlich endgültig zuständige Gericht abzugeben (§ 696 I 1). Dieses Gericht muss der ASt ermitteln und die Bezeichnung eintragen. Zu den Folgen der Bezeichnung(en) s § 696 Rn 11. Das Mahnge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 50 Gg PKH-Entscheidungen der Sozialgerichte ist die Beschwerde statthaft, die binnen eines Monats einzulegen ist. Gemäß § 172 III 2 SGG ist die Beschwerde ausgeschlossen, wenn das Gericht ausschließlich das Vorliegen der für die PKH-Bewilligung erforderlichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verneint hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zivilsachen.

Rn 13 Die Programmgestaltung der durch Gesetz geschaffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird privatrechtlich qualifiziert (BGHZ 66, 182; BVerwG NJW 94, 2500); für Ansprüche auf Gegendarstellung gibt es regelmäßig Sonderzuweisungen für den Zivilrechtsweg (§ 9 VI 1 ZDF-StaatsV). Interne Streitigkeiten über Beschlüsse und Maßnahmen einer politischen Partei sind nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arbeitsgerichte.

Rn 14 Der sich iR der Übertragung eines öffentlichen Amtes, das sowohl Beamten wie Angestellten übertragen werden kann, grds auch für Nichtbeamte aus Art 33 II GG ergebende Bewerbungsverfahrensanspruch (dazu BAG NZA 09, 901 [BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08], ZBR 04, 271 [BAG 05.11.2002 - 9 AZR 451/01], NJW 02, 1220 [BAG 18.09.2001 - 9 AZR 410/00] ›Funktionsvorbehalt Art 33 IV ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachliche Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 4 Als Vollstreckungsgericht ist grds ausschließlich, § 802, das Amtsgericht sachlich zuständig, § 764, auch wenn aus einem Titel des Familiengerichts (BGH NJW 79, 1048, einschl der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung) oder ein vom Prozessgericht gem § 888 festgesetztes Zwangsgeld vollstreckt wird (BGH NJW 83, 1859 [BGH 02.0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Bestimmung der Gebühr

Rz. 3 Das RVG kennt zwei Berechnungsweisen der Gebühren. Zunächst kann es die Gebühren allein nach dem Betrag festlegen. Gerade im Bußgeld- und Strafrecht und in einigen Fällen des Sozialrechtes richten sich die Gebühren unabhängig vom Streitwert nach einem Eurobetrag. Diese Betragsgebühren können als Wertgebühren (oder auch Festgebühren), wie z.B. die Beratungshilfegebühr v...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Beim Bedürftigentestament

Rz. 34 Zur Sittenwidrigkeit kann bei dem Bedürftigentestament keine so eindeutige Aussage gemacht werden wie bei dem Behindertentestament.[104] Es ist auch zweifelhaft, ob die Rechtsprechung zum Behindertentestament auf das Bedürftigentestament übertragbar ist.[105] Der bedeutende Unterschied besteht darin, dass einstweilen der Bedürftige für seine finanzielle Situation (mit...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / I. Beim Behindertentestament

Rz. 31 Einen breiten Raum in der Rechtsdiskussion in Rechtsprechung[85] und vor allem Rechtsliteratur[86] nimmt die Frage ein, ob ein Behindertentestament gem. § 138 BGB sittenwidrig ist.[87] So würde ein solches Testament zu Lasten des Sozialleistungsträgers und damit der Allgemeinheit sicherstellen, dass zum einen der Sozialleistungsträger weiter zu seinen gesetzlichen Lei...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 7. Begutachtung durch gerichtliche Beauftragung

Rz. 131 Im Zivilprozess kann und muss das Gericht von Amts wegen gem. §§ 144, 287, 372, 403 ZPO ein Sachverständigengutachten einholen, sogar schon vor der mündlichen Verhandlung gem. § 358 ZPO, wenn seine eigene Sachkunde hierfür nicht ausreicht. Der Antritt des Sachverständigenbeweises ist lediglich eine Anregung an das Gericht.[248] Gem. § 442 ZPO gilt dies auch für den S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 4 Die kasuistische Rspr zu dieser Thematik lässt sich kaum überblicken. Da hinsichtlich der richtigen Einordnung bestimmter Streitigkeiten auch die obersten Gerichtshöfe des Bundes bisweilen unterschiedlicher Auffassung sind, hat sich deren gemeinsamer Senat (GmS, § 1 I RsprEinhG) in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen, insb auf dem Gebiet des medizinischen Gesun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Interpretationsfragen bei vertraglichen Rechtsbeziehungen.

Rn 18 Auch in dem Zusammenhang gelten zunächst die allg Grundsätze der Abgrenzung. Im Verhältnis der §§ 13 GVG, 40 I VwGO ist daher – stets vorbehaltlich gesetzlicher Sonderzuweisungen – entscheidend auf die Rechtsnatur des Vertrages abzustellen, dh ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen ist (BGH NVwZ 09, 1054 [BGH 20.05.2009 - XII ZB 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO I

ICSID-Schiedsspruch § 1059 ZPO 37a ICSID-Übereinkommen § 1059 ZPO 37a Identität § 750 ZPO 4 geschuldete mit der angebotenen Sache § 756 ZPO 8 Identitätsformel § 5 ZPO 25 immaterielle Nachteile § 198 GVG 8 Immissionen selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 21 Immunität Ausnahme § 21 GVG 1 Ausreise § 18 GVG 9 Besatzungsmächte § 20 GVG 8 Botschaftsgebäude § 18 GVG 3 Botschaftsgrundstück ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bindung anderer Staatsorgane.

Rn 22 Die materielle Rechtskraft einer zivilgerichtlichen Entscheidung nach § 322 ist nicht allein auf zivilprozessuale Verfahren beschränkt. Rkr Entscheidungen der streitigen Gerichtsbarkeit binden auch die freiwillige Gerichtsbarkeit und umgekehrt (BGHZ 40, 338, 341 = NJW 64, 863; Frankf ZEV 16, 275, 276; München NJW 16, 2512). Die materielle Rechtskraft ist auch nicht auf...mehr

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Pfändung von Lohn / 3.1 Geltendmachung von privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen

Die Lohnpfändung erfolgt bei privat-rechtlichen Forderungen auf Gläubigerantrag durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Dies ist i. d. R. das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zu Beginn der Zwangsvollstreckung seinen allgemeinen Wohnsitz hat (§§ 13–18 ZPO, 828 Abs. 2 ZPO, hilfsweise gilt § 23 ZPO für Arbeitnehmer, die im Inland keinen Wohnsitz haben; hi...mehr

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Sommer, SGB V § 157 Verfahr... / 2.2 Genehmigung (Abs. 2)

Rz. 5 Die Aufsichtsbehörde genehmigt die Satzung und die Vereinbarung, beruft die Mitglieder der Organe und bestimmt den Zeitpunkt, zu dem die Vereinigung wirksam wird. Die staatliche Mitwirkung der Genehmigung ist auf Rechtskontrolle (ohne Zweckmäßigkeitserwägungen) beschränkt. Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde kann von den beteiligten Krankenkassen vor dem Sozialgericht an...mehr

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Sommer, SGB V § 150 Verfahr... / 2.1 Genehmigung (Abs. 1)

Rz. 5 Die Errichtung einer Betriebskrankenkasse wird wirksam, wenn sie durch die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt wird (Satz 1). Erforderlich ist ein wirksamer Genehmigungsantrag des handlungsberechtigten Arbeitgebers, der das Genehmigungsverfahren einleitet (§ 18 SGB X). Der Antrag ist an die Aufsichtsbehörde zu richten, die nach der wirksamen Errichtung für die Betrie...mehr

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Sommer, SGB V § 152 Aussche... / 2.3 Verfahren (Abs. 3)

Rz. 8 Der Antrag ist durch den initiativberechtigten Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde zu stellen (Satz 1). Diese entscheidet durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) und bestimmt den Zeitpunkt (§ 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X), zu dem das Ausscheiden wirksam wird (Satz 2). Die zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich danach, ob die Betriebskrankenkasse eine bundes- oder landesunm...mehr

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Sommer, SGB V § 153 Auflösung / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Der Antrag ist durch den initiativberechtigten Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde zu stellen (Satz 1). Diese entscheidet durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) und bestimmt den Zeitpunkt (§ § 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X), zu dem die Auflösung wirksam wird (Satz 2). Die zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich danach, ob die Betriebskrankenkasse eine bundes- oder landesunm...mehr

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Sommer, SGB V § 150 Verfahr... / 2.2 Satzung (Abs. 2)

Rz. 8 Der Arbeitnehmer hat dem Genehmigungsantrag eine Satzung beizufügen, die den Anforderungen nach § 194 entspricht (Satz 1). Die Satzung wird wirksam, wenn sie durch die Aufsichtsbehörde genehmigt ist (§ 195). Die Aufsichtsbehörde prüft ausschließlich die Rechtmäßigkeit und stellt keine Zweckmäßigkeitserwägungen an (BSG, Urteil v. 7.11.2000, B 1 A 4/99 R). Die Genehmigun...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Freiwil... / 2.5 Verfahren (Abs. 5)

Rz. 9 Die Aufsichtsbehörde genehmigt die Satzung und die Vereinbarung, beruft die Mitglieder der Organe und bestimmt den Zeitpunkt, zu dem die Vereinigung wirksam wird. Da die freiwillige Vereinigung nur von den Tatbeständen des Abs. 1 oder 2 abhängig ist, muss die Aufsichtsbehörde die Fusion als rechtsgebundenen Verwaltungsakt genehmigen, wenn die Voraussetzungen erfüllt si...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.3 Feststellungslast (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 109 Die Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit (Auflösungssachverhalt, Ablehnungssachverhalt, Abbruchsachverhalt, unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnisse) hat grundsätzlich die Agentur für Arbeit zu tragen. Eine Umkehr der Beweislast kommt nur in Betracht, wenn die Nichterweislichkeit einer Tatsache in der Sphär...mehr

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Sommer, SGB V § 145 Innungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Boroch, 20 Jahre GKV-Organisationsreform: Was sich bei den Krankenkassen geändert hat, WIdO . Dürschke, Klagearten und einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen des Verfahrens bei der Vereinigung von Krankenkassen auf Antrag, SGb 1997, 631. Papier/Möller, Rechtsfragen des Zusammenschlusses von Allgemeinen Ortskrankenkassen, SGb 1994, 93. Wigge, Die organrechtliche Zuständigkeit...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.1 Grundlagen

Rz. 393 Dass die Verhinderung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses zu den Sperrzeitsachverhalten bei Arbeitsablehnung gehört, hat wohl im Gesetz nur klarstellende Bedeutung. Erfasst werden Fälle, in denen der Arbeitslose Vermittlungsvorschläge nicht aufgreift, keinen Vorstellungstermin vereinbart oder ein solches Vorstellungsgespräch versäumt sowie Fälle, in denen...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.10 Sachverhaltsfeststellungen

Rz. 740 Die Agentur für Arbeit hat jedenfalls den grundsätzlichen gesetzlichen Auftrag, den relevanten Sachverhalt zu ermitteln und festzustellen, ob eine Sperrzeit eingetreten ist. Arbeitsgerichtliche Entscheidungen oder arbeitsgerichtliche Vergleiche entfalten im sozialgerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung. Die Sozialgerichte müssen daher von Amts wegen selbst prüf...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsverfahren / 2 Durchführung

Das Verwaltungsverfahren wird einfach, zweckmäßig und zügig durchgeführt. Es ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Ausnahmen sind zu beachten, wenn besondere Vorschriften eine bestimmte Form vorschreiben. Praxis-Beispiel Förmliches Verwaltungsverfahren Versicherungsberechtigte erklären ihren Beitritt zur Krankenkasse schriftlich (in Textform).[1] Entscheidungen über Leistunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 4.1 Steuervergütung

Rz. 40 Das Kindergeld wird monatlich als Steuervergütung gezahlt; die Freibeträge werden erst bei der Veranlagung berücksichtigt. Das Kindergeld ist somit steuertechnisch eine Vorauszahlung auf eine erst im Veranlagungsverfahren mögliche steuerliche Kinderentlastung.[1] Tatsächlich stellt es aber, da der Kinderfreibetrag nur bei einem kleinen Teil (Rz. 6) der stpfl. Kinderge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.2 Kindergeld nach dem BKGG

Rz. 25 Das Kindergeld nach dem BKGG (sog. Rest-Kindergeld, Rz. 17) wird ebenfalls von den Agenturen für Arbeit – Familienkassen – ausgezahlt. Der Kreis der Berechtigten (§ 1 BKGG) hat sich geändert. Die Bundesagentur für Arbeit unterliegt hierbei der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Anwendung findet das SGB. Als außergerichtlicher Rechtsbehelf ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.1 Steuerlicher Kinderleistungsausgleich

Rz. 19 Die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs wurde der Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch das BZSt übertragen. Bei der Ausführung bedient sich das BZSt[1] der Bundesagentur für Arbeit und der ihr nachgeordneten Agenturen für Arbeit. Die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden, die der Fachaufsicht des BZSt unterliegen (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 FVG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.2 Familienähnliches Band

Rz. 22 Pflegeeltern und Pflegekind müssen durch ein "familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band" verbunden sein. Ein familienähnliches Band liegt vor, wenn das Kind wie zur Familie angehörig angesehen und behandelt wird. Dies setzt ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern voraus.[1] Da das Gesetz Pflegekinder ...mehr