Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialgericht

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Sommer, SGB V § 134 Vereinb... / 2.9 Prozessuales

Rz. 12 Der Rechtsweg für Klagen ist zu den Sozialgerichten eröffnet (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG). Bei den Vereinbarungen handelt es sich um Verträge des öffentlichen Rechts. Richtige Klageart ist die Feststellungsklage oder nach dem Klagebergehren die Leistungsklage, wenn der Abschluss eines Vertrages streitgegenständlich ist (Fölmer, in: Krauskopf, SGB V, § 134 Rz. 8). Die Krank...mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.9 Unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den Leistungsträger (Abs. 6)

Rz. 29 In Abs. 6 wird erstmals ein unmittelbarer öffentlich-rechtlicher Zahlungsanspruch des Leistungserbringers gegen den Träger der Eingliederungshilfe normiert. Die ablehnende Haltung seitens des Bundesrates gegen diese Regelung unter Berufung auf die BSG-Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Schuldbeitritt setzte sich nicht durch (vgl. BR-Stellungnahme zum Entwurf eines BT...mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.7 Kontrolldichte gerichtlicher Nachprüfung des Schiedsstellenspruchs

Rz. 22 Die Schiedsstellensprüche werden von den Sozialgerichten nur eingeschränkt überprüft. Aufgabe der Schiedsstelle ist es, Kompromisse zwischen den Vertragsparteien auszuloten. Daher kommt der Schiedsstelle für ihre Bewertungen und Beurteilungen vor allem im Rahmen der unbestimmten Rechtsbegriffe in den §§ 123 ff. (Geeignetheit des Leistungserbringers, Wirtschaftlichkeit...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.5 Darlehen bei berücksichtigungsfähigem Vermögen

Rz. 44 Abs. 5 regelt eine Darlehensgewährung in Fällen, in denen zu berücksichtigendes Vermögen ganz oder teilweise nicht sofort verwertet werden kann oder dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Die Regelung ist zum 1.4.2006 im Grundsatz aus § 9 Abs. 4 übernommen worden. Aus systematischen Gründen hat der Gesetzgeber jedoch den relevanten Sachverhalt i...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.3 Erstausstattung mit Bekleidung

Rz. 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 sieht Leistungen für die Erstausstattung mit Bekleidung, auch Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt vor. Davon werden Ersatzbeschaffungen nicht erfasst. Leistungen zur Erstausstattung mit Bekleidung kommen aber neben der Erstausstattung selbst auch in vergleichbaren Lebenslagen in Betracht (wie auch bei der Erstausstattung für die Wohnun...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.7 Anspruchsgrundlage für atypische Bedarfslagen

Rz. 49a Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik,...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 als § 23 (Art. 61 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I N...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 5 Übertragung/Verfall/Erlöschen

Rz. 16 Bereits nach dem seit 1.4.2004 geltenden § 125 Abs. 3 SGB IX a. F. galt bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft die Regelung des § 7 Abs. 3 BUrlG auch für die Übertragung des Zusatzurlaubs aus dem vorangegangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei § 208 SGB IX seit 1.1.2018 unverändert. D. h., auch der Zusatzurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kale...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 7 Vergütung/Abgeltung

Rz. 18 Die Vergütung des Zusatzurlaubs erfolgt nach den Regeln über den regulären Erholungsurlaub. Dem Arbeitnehmer steht für den Zusatzurlaub dieselbe Vergütung zu, wie für jeden Tag des Grundurlaubs.[1] Hinweis Anspruch auf zusätzliches Urlaubsentgelt? Ob der Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt für den Schwerbehindertenzusatzurlaub auch ein zusätzliches Urlaubsentgelt...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 3 Rechtsmittel des Arbeitgebers gegen die rückwirkende Feststellung von Versicherungspflicht

Die rückwirkende Feststellung von Sozialversicherungspflicht bei Beschäftigungsverhältnissen, die bei der Entgeltabrechnung zunächst nach den Kriterien eines Minijobs mit Verdienstgrenze verbeitragt und versteuert wurden, kostet Arbeitgeber Zeit und Geld. Neben dem administrativen Aufwand, den eine solche Umrechnung mit sich bringt, steht vor allen Dingen der finanzielle Meh...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 12. Terminsgebühr bei Gerichtsbescheid (VG/SG)

Rz. 343 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV RVG entsteht die Terminsgebühr in dem Fall, dass das Verwaltungs- oder Sozialgericht durch Gerichtsbescheid entscheidet und durch einen entsprechenden Antrag eine mündliche Verhandlung erzwungen werden kann. Für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht trifft die Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3106 VV RVG dieselbe Regelung.mehr

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Sozialgerichtsbarkeit / 1.1 Örtlich

Grundsätzlich ist das Sozialgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Kläger zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Hat der Kläger weder Sitz noch Wohnsitz, ist das Sozialgericht des Aufenthaltsortes des Klägers örtlich zuständig. Örtlich zuständig kann auch der Beschäftigungsort des Klägers sein oder der Sitz der oder des Beklagten, beispielsweise b...mehr

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Sozialgerichtsbarkeit / 1.2 Sachlich

Die Sozialgerichtsbarkeit ist 3-stufig aufgebaut. Wenn die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit funktionell zuständig sind, entscheidet in der ersten Instanz das Sozialgericht (SG). Das Landessozialgericht (LSG) hat über Berufungen gegen Urteile und Beschwerden gegen andere Entscheidungen (z. B. Beschlüsse) der Sozialgerichte zu befinden. Bei den Landessozialgerichten handelt ...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / VII. Zuständiges Gericht für Antrag auf Vergütungsfestsetzung

Rz. 21 Unter Verwendung des im rechtlichen Alltag unverzichtbaren Worts "grundsätzlich" gilt, dass grds. das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig ist. Rz. 22 Für die in einem gerichtlichen Mahnverfahren entstandene Vergütung ist das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig, auch wenn keine Abgabe erfolgt ist.[2] Rz. 23 Bei Verweisungen ist das Gericht für die Vergütungsfests...mehr

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Sozialgerichtsbarkeit / 4.1 Amtsermittlungsgrundsatz

In dem sozialgerichtlichen Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, d. h. der Sachverhalt wird von Amts wegen seitens des Gerichts erforscht. Solange das Sozialgericht selbst die Möglichkeit hat, den Sachverhalt aufzuklären, muss es hiervon Gebrauch machen und z. B. ein medizinisches Sachverständigengutachten einholen. An das Vorbringen der Beteiligten ist das Gericht nic...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 9. Terminsgebühr bei Anerkenntnis

Rz. 340 Alt. 2 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG bestimmt, dass eine Terminsgebühr auch im Fall des Erlasses einer Anerkenntnisentscheidung (§ 307 ZPO) entsteht, wenn eine mündliche Verhandlung andernfalls obligatorisch durchzuführen wäre. Das gilt nach Anm. Abs. 1 Nr. 3 zu Nr. 3104 VV RVG und Nr. 3106 VV RVG (für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht), wenn nac...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 11. Terminsgebühr bei Einigung/Erledigung

Rz. 342 Eine Terminsgebühr entsteht nach Alt. 3 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG bzw. nach Alt. 2 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV RVG (für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht), wenn in einem Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts eine Einigung i.S.d. Nr. 1000 VV RVG geschlossen wird oder eine Erledigung...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 8. Terminsgebühr bei Zustimmung

Rz. 339 Alt. 1 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG und Alt. 1 der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV RVG (für Betragsrahmengebühren vor dem Sozialgericht) bestimmt, dass eine Terminsgebühr entsteht, wenn die Parteien bzw. Beteiligten ihre Zustimmung zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren erteilt haben, da andernfalls das Gericht mündlich zu verhandeln hat.mehr

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Auskunftspflicht (Ärzte/Hei... / 4 Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Zwangsmittel zur Durchsetzung des Auskunftsanspruchs bestehen außer in der Unfallversicherung nicht. Allerdings kann das zuständige Sozialgericht gemäß § 22 SGB X um Vernehmung ersucht werden. Der Arzt, der dem Träger der Unfallversicherung vorsätzlich oder fahrlässig die Auskunft über die Behandlung oder den Zustand des Verletzten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / XIII. Terminsgebühren

Rz. 320 Vorbemerkung 3 VV RVG (3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins nur zur Verkündung einer Entscheidung. Die Gebühr für außergerichtliche Te...mehr

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Sozialgerichtsbarkeit / 6 Rechtsmittel/Instanzenzug

Gegen die Urteile der Sozialgerichte ist im Regelfall das Rechtsmittel der Berufung an das jeweils zuständige Landessozialgericht gegeben.[1] Die Revision gegen ein Urteil des Landessozialgerichts oder Beschluss nach § 55a Abs. 5 Satz 1 SGG ist möglich, wenn sie vom Landessozialgericht oder nach einer Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundessozialgericht zugelassen ist.[2] Die Zu...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.2 Ehrenamtsfreibetrag

Die Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts ist beitragspflichtiges Entgelt in der Höhe, wie sie den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand übersteigt. Für bestimmte nebenberuflich ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt ein steuerfreier Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 840 EUR (2020: 720 EUR) im Kalenderjahr nicht als Arbeitsentgelt und ist beitragsfrei zur So...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines

Rz. 322 Auch für die Terminsgebühr gilt der Grundsatz, dass sie vom RA in jedem Rechtszug insgesamt nur einmal gefordert werden kann. Auf die Anzahl der Gerichtsverhandlungen kommt es bei ihr daher nicht an. Sie entsteht auch nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber. Rz. 323mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 2. Umfang des Ist-Verdienstes

Rz. 94 Der Ist-Verdienst ermittelt sich unter Berücksichtigung der oben aufgezeigten Zeitfenster aus den tatsächlichen Einnahmen des Geschädigten seit dem Verkehrsunfall bis zum Regulierungszeitpunkt. Rz. 95 Abhängig Beschäftigte erhalten in den ersten sechs Wochen nach dem Unfall ihr Arbeitseinkommen gem. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz noch vom Arbeitgeber. Ein Erwerbsschaden...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.2 Wiederholte kurzfristige Beschäftigungen nach Ablauf eines Jahres

Bei sich wiederholenden kurzfristigen Beschäftigungen von ein und derselben Aushilfe in aufeinander folgenden Kalenderjahren betreten Arbeitgeber bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eine juristische Grauzone. Bis auf den Fall der "losen Zurufbeschäftigung"[1] – der nur für sehr wenige Arbeitgeber in Betracht kommt – existieren für den Fall mündlich abges...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3 Vertragsgestaltung und Absprachen bei Beschäftigungsaufnahme

Ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, hat der Arbeitgeber bei der Aufnahme der Beschäftigung anhand einer vorausschauenden Betrachtung zu prüfen.[1] Zu diesem Zeitpunkt entscheidet sich bereits: Ist das Arbeitsverhältnis von vornherein auf ständige Wiederholung ausgerichtet, liegt eine kurzfristige Beschäftigung grundsätzlich nicht vor. Die kurzfristige Beschäftigung ...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / II. Zuständigkeiten

Rz. 278 Die sachliche Zuständigkeit des Sozialgerichtes (SG) ist in § 51 SGG abschließend geregelt. Insbesondere ist es für die folgenden öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zuständig:mehr

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Sozialgerichtsbarkeit / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialgerichtsbarkeit wird in Angelegenheiten des Sozialrechts tätig. Sie wurde im Jahr 1954 errichtet und besteht seitdem als eine der 5 Gerichtsbarkeiten selbstständig und gleichgeordnet neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Sozialgerichtsbarkeit wird in ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.4 Abgrenzung von gelegentlichen und kurzfristigen Jobs in der Rechtsprechung

Die Sozialgerichte haben sich in einer Vielzahl von Urteilen mit der Abgrenzung einer gelegentlichen und damit kurzfristigen von einer regelmäßigen Beschäftigung auseinandergesetzt. Viele dieser Urteile haben einen ausgesprochenen Einzelfallcharakter und eignen sich nicht, als Grundsatzentscheidung herangezogen zu werden. 2.4.1 Nicht unvorhersehbare Arbeit in wechselnder Häuf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 4.4 Kostenfreiheit

Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Menschen mit Behinderungen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 SGB I grundsätzlich kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind.[1] Kosten für Bevollmächtigte werden erstattet, wenn die Klage...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.4 Anschluss-Rahmenvereinbarungen

Die für Arbeitgeber sicherste Methode, kurzfristige Beschäftigungen bei derselben Aushilfe über mehrere Jahre hinweg einzugehen, eröffnen die GeringfügRL. Losgelöst von der diffusen Rechtsprechung der Sozialgerichte enthalten diese konkreteren Aussagen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Anwendung von Rahmenvereinbarungen bei kurzfristigen Beschäftigungen. Die Rahmenvereinba...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3 Konkretisierungen der Geringfügigkeitsrichtlinien

Die GeringfügRL konkretisieren die im Gesetz genannten Voraussetzungen, die an eine kurzfristige Beschäftigung gestellt werden, wie folgt: Die Beschäftigung muss grundsätzlich von vornherein auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet sein, wobei diese auch kalenderjahresüberschreitend verlaufen darf. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur vor, wenn sie nicht regelmäßig, son...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Ersetzung der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB durch die des § 174 Abs. 2 SGB IX bei nicht schwerbehinderten Menschen

Leitsatz 1. Die vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung einzuhaltende Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB kann nicht durch die Einhaltung der Frist des § 174 Abs. 2 SGB IX ersetzt werden, wenn der Arbeitnehmer nicht als schwerbehinderter Mensch anerkannt wird. 2. Die bloße Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, einen Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch gestellt zu haben, schafft keinen Vertrauenstatbestand beim Arbeitgeber, dass diesem Antrag auch stattgegeben w...mehr

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Elternunterhalt / 7.3 Rücklagen für den eigenen Sterbefall

Die Sozialämter stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass Vermögensrücklagen für die eigene Beerdigung von den bedürftigen Eltern zur vorrangigen Bedarfsdeckung verwertet werden müssen. Dies ist allerdings so nicht zutreffend, denn nach der Rechtsprechung gehören generell angemessene Rücklagen für Beerdigungen zum geschützten Vermögen nach § 90 SGB XII. Innerhalb der sozi...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 4.1 Entscheidung über die Versicherungs- und Beitragspflicht

Zunächst hat der Arbeitgeber die Versicherungs- bzw. Beitragspflicht der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu beurteilen. Auch hier müssen wieder Besonderheiten berücksichtigt werden. Denn – trotz Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft – muss es nicht zwangsläufig in allen Versicherungszweigen zur Versicherungspflicht kommen.[1] Kommt der Arbeitgeber zum Ergebnis, dass de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verjährung / 4.2 Beanstandung von Beiträgen durch den Versicherungsträger

Beanstandet der Versicherungsträger die Rechtswirksamkeit von Beiträgen, so beginnt die 4-jährige Frist erst mit dem Schluss des Kalenderjahres der Beanstandung.[1] Die Verjährungsfrist solcher Beitragsrückzahlungsansprüche wird i. Ü. durch eine Beitragsstreitigkeit im Vorverfahren oder im Verfahren vor den Sozialgerichten sowie durch ein Verfahren über einen Rentenanspruch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren) / 2 Bescheid/Widerspruch

Die Entscheidung über den Antrag wird durch schriftlichen Bescheid bekannt gegeben. Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich. Der Widerspruch muss grundsätzlich gegenüber dem Leistungsträger, der den Bescheid erlassen hat, schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, steht innerhalb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberater / 1 Registrierung

Die Geschäftsstellen der Sozialgerichte und der Bundesverband der Rentenberater e. V. erteilen Auskunft darüber, wer als Rentenberater registriert ist. Auch dem Rechtsdienstleistungsregister – einem öffentlichen, elektronisch geführten und kostenlosen Register – kann entnommen werden, wer als Rentenberater und in welchem Umfang (ggf. als registrierter Erlaubnisinhaber) regis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Statusfeststellung / 1 Prüfung der versicherungsrechtlichen Stellung

Jeder Auftraggeber hat zu prüfen, ob ein Auftragnehmer bei ihm abhängig beschäftigt oder für ihn selbstständig tätig ist. Ist ein Auftraggeber der Auffassung, dass im konkreten Einzelfall keine abhängige Beschäftigung vorliegt, ist formal nichts zu veranlassen. Der Auftraggeber geht jedoch das Risiko ein, dass bei einer Prüfung durch einen Versicherungsträger und ggf. im wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsbescheinigung / 4 Durchsetzung der Bescheinigungspflichten. Schadensersatz

Die Rechtsnatur der Bescheinigungspflicht als öffentlich-rechtlicher Anspruch einerseits und als privatrechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers andererseits führt zu komplizierten Durchsetzungswegen. Für die Durchsetzung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Erteilung und Aushändigung der Arbeitsbescheinigung ist nach herrschender Auffassung der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberater / Zusammenfassung

Begriff Rentenberater sind von der Justizverwaltung registrierte Rechtsdienstleister auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung. Rentenberater können für die Versicherten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / 4 Folgen fehlerhafter Auskunft oder Beratung

Bei fehlerhafter Auskunft oder Beratung kann gegenüber dem Leistungsträger im Einzelfall ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch (Herstellung des Zustands, der bei richtiger Beratung eingetreten wäre), ggf. auch ein Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung[1] geltend gemacht werden. Über diesen entscheidet der Leistungsträger. Die Entscheidung kann von der für den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.5 Arbeitsbescheinigung

Es ist regelmäßig der Steuerberater bzw. dessen Lohnsachbearbeiter, der die sog. Arbeitsbescheinigung für den Mandanten ausfüllt. Wesentliche Inhalte Nach § 312 Abs. 1 SGB III hat der Arbeitgeber bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf Verlangen des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Massenentlassung / 7 Entscheidung der Agentur für Arbeit

Wird der Arbeitgeber durch eine Entscheidung der Agentur für Arbeit in seinen Rechten beeinträchtigt, kann er versuchen, durch Vortrag neuer Tatsachen eine Änderung der Entscheidung herbeizuführen oder gemäß § 51 SGG gegen die Bundesagentur für Arbeit Klage vor dem Sozialgericht erheben.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / 4.2 Widerspruchsbescheid

Wenn und soweit nach Überprüfung des Bescheids durch die Verwaltung weder Abhilfe möglich ist noch der Betroffene auf die Fortführung des Verfahrens durch Rücknahme des Widerspruchs verzichtet, weil er durch Aufklärung über die Rechtslage nicht zufriedengestellt worden ist, tritt das Verfahren in die zweite Stufe, das Bescheidverfahren. Diese Stufe wird von der Widerspruchsstel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Untätigkeitsklage / 1.1 Zuständigkeit

Liegt eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit der Sozialversicherung zugrunde, die den Weg zur Sozialgerichtsbarkeit eröffnet[1], ist in der 1. Instanz das Sozialgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Kläger zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz oder Wohnsitz hat.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Widerspruchsverfahren / Zusammenfassung

Begriff Mit Widerspruchsverfahren wird das Vorverfahren bezeichnet, welches durch Erhebung eines Widerspruchs als Rechtsmittel gegen den Erlass eines Verwaltungsaktes oder die Ablehnung des Erlasses eines begehrten Verwaltungsaktes beginnt. Das Widerspruchsverfahren dient der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Es ist einer Klage vor den ...mehr

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Sommer, SGB XI § 1 Soziale ... / 2.8 Prozessuales

Rz. 75 Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist nach § 51 Abs. 2 Satz 1 und 3 SGG eröffnet. Die Sozialgerichte entscheiden in Angelegenheiten sowohl der sozialen auch der privaten Pflegeversicherung. Für die Zuständigkeit macht es daher keinen Unterschied, ob der Betroffene gesetzlich oder privat pflegeversichert ist. Rz. 76 In der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit ist...mehr