Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialgericht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO I

ICSID-Schiedsspruch § 1059 ZPO 37a ICSID-Übereinkommen § 1059 ZPO 37a Identität § 750 ZPO 4 geschuldete mit der angebotenen Sache § 756 ZPO 8 Identitätsformel § 5 ZPO 25 immaterielle Nachteile § 198 GVG 8 Immissionen selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 21 Immunität Ausnahme § 21 GVG 1 Ausreise § 18 GVG 9 Besatzungsmächte § 20 GVG 8 Botschaftsgebäude § 18 GVG 3 Botschaftsgrundstück ...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 7. Begutachtung durch gerichtliche Beauftragung

Rz. 131 Im Zivilprozess kann und muss das Gericht von Amts wegen gem. §§ 144, 287, 372, 403 ZPO ein Sachverständigengutachten einholen, sogar schon vor der mündlichen Verhandlung gem. § 358 ZPO, wenn seine eigene Sachkunde hierfür nicht ausreicht. Der Antritt des Sachverständigenbeweises ist lediglich eine Anregung an das Gericht.[248] Gem. § 442 ZPO gilt dies auch für den S...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / II. Beim Bedürftigentestament

Rz. 34 Zur Sittenwidrigkeit kann bei dem Bedürftigentestament keine so eindeutige Aussage gemacht werden wie bei dem Behindertentestament.[104] Es ist auch zweifelhaft, ob die Rechtsprechung zum Behindertentestament auf das Bedürftigentestament übertragbar ist.[105] Der bedeutende Unterschied besteht darin, dass einstweilen der Bedürftige für seine finanzielle Situation (mit...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Bestimmung der Gebühr

Rz. 3 Das RVG kennt zwei Berechnungsweisen der Gebühren. Zunächst kann es die Gebühren allein nach dem Betrag festlegen. Gerade im Bußgeld- und Strafrecht und in einigen Fällen des Sozialrechtes richten sich die Gebühren unabhängig vom Streitwert nach einem Eurobetrag. Diese Betragsgebühren können als Wertgebühren (oder auch Festgebühren), wie z.B. die Beratungshilfegebühr v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 4 Die kasuistische Rspr zu dieser Thematik lässt sich kaum überblicken. Da hinsichtlich der richtigen Einordnung bestimmter Streitigkeiten auch die obersten Gerichtshöfe des Bundes bisweilen unterschiedlicher Auffassung sind, hat sich deren gemeinsamer Senat (GmS, § 1 I RsprEinhG) in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen, insb auf dem Gebiet des medizinischen Gesun...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / I. Beim Behindertentestament

Rz. 31 Einen breiten Raum in der Rechtsdiskussion in Rechtsprechung[85] und vor allem Rechtsliteratur[86] nimmt die Frage ein, ob ein Behindertentestament gem. § 138 BGB sittenwidrig ist.[87] So würde ein solches Testament zu Lasten des Sozialleistungsträgers und damit der Allgemeinheit sicherstellen, dass zum einen der Sozialleistungsträger weiter zu seinen gesetzlichen Lei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Interpretationsfragen bei vertraglichen Rechtsbeziehungen.

Rn 18 Auch in dem Zusammenhang gelten zunächst die allg Grundsätze der Abgrenzung. Im Verhältnis der §§ 13 GVG, 40 I VwGO ist daher – stets vorbehaltlich gesetzlicher Sonderzuweisungen – entscheidend auf die Rechtsnatur des Vertrages abzustellen, dh ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen ist (BGH NVwZ 09, 1054 [BGH 20.05.2009 - XII ZB 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bindung anderer Staatsorgane.

Rn 22 Die materielle Rechtskraft einer zivilgerichtlichen Entscheidung nach § 322 ist nicht allein auf zivilprozessuale Verfahren beschränkt. Rkr Entscheidungen der streitigen Gerichtsbarkeit binden auch die freiwillige Gerichtsbarkeit und umgekehrt (BGHZ 40, 338, 341 = NJW 64, 863; Frankf ZEV 16, 275, 276; München NJW 16, 2512). Die materielle Rechtskraft ist auch nicht auf...mehr

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Pfändung von Lohn / 3.1 Geltendmachung von privat-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen

Die Lohnpfändung erfolgt bei privat-rechtlichen Forderungen auf Gläubigerantrag durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht. Dies ist i. d. R. das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zu Beginn der Zwangsvollstreckung seinen allgemeinen Wohnsitz hat (§§ 13–18 ZPO, 828 Abs. 2 ZPO, hilfsweise gilt § 23 ZPO für Arbeitnehmer, die im Inland keinen Wohnsitz haben; hi...mehr

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Sommer, SGB V § 157 Verfahr... / 2.2 Genehmigung (Abs. 2)

Rz. 5 Die Aufsichtsbehörde genehmigt die Satzung und die Vereinbarung, beruft die Mitglieder der Organe und bestimmt den Zeitpunkt, zu dem die Vereinigung wirksam wird. Die staatliche Mitwirkung der Genehmigung ist auf Rechtskontrolle (ohne Zweckmäßigkeitserwägungen) beschränkt. Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde kann von den beteiligten Krankenkassen vor dem Sozialgericht an...mehr

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Sommer, SGB V § 152 Aussche... / 2.3 Verfahren (Abs. 3)

Rz. 8 Der Antrag ist durch den initiativberechtigten Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde zu stellen (Satz 1). Diese entscheidet durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) und bestimmt den Zeitpunkt (§ 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X), zu dem das Ausscheiden wirksam wird (Satz 2). Die zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich danach, ob die Betriebskrankenkasse eine bundes- oder landesunm...mehr

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Sommer, SGB V § 150 Verfahr... / 2.2 Satzung (Abs. 2)

Rz. 8 Der Arbeitnehmer hat dem Genehmigungsantrag eine Satzung beizufügen, die den Anforderungen nach § 194 entspricht (Satz 1). Die Satzung wird wirksam, wenn sie durch die Aufsichtsbehörde genehmigt ist (§ 195). Die Aufsichtsbehörde prüft ausschließlich die Rechtmäßigkeit und stellt keine Zweckmäßigkeitserwägungen an (BSG, Urteil v. 7.11.2000, B 1 A 4/99 R). Die Genehmigun...mehr

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Sommer, SGB V § 153 Auflösung / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Der Antrag ist durch den initiativberechtigten Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde zu stellen (Satz 1). Diese entscheidet durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) und bestimmt den Zeitpunkt (§ § 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X), zu dem die Auflösung wirksam wird (Satz 2). Die zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich danach, ob die Betriebskrankenkasse eine bundes- oder landesunm...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Freiwil... / 2.5 Verfahren (Abs. 5)

Rz. 9 Die Aufsichtsbehörde genehmigt die Satzung und die Vereinbarung, beruft die Mitglieder der Organe und bestimmt den Zeitpunkt, zu dem die Vereinigung wirksam wird. Da die freiwillige Vereinigung nur von den Tatbeständen des Abs. 1 oder 2 abhängig ist, muss die Aufsichtsbehörde die Fusion als rechtsgebundenen Verwaltungsakt genehmigen, wenn die Voraussetzungen erfüllt si...mehr

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Sommer, SGB V § 150 Verfahr... / 2.1 Genehmigung (Abs. 1)

Rz. 5 Die Errichtung einer Betriebskrankenkasse wird wirksam, wenn sie durch die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt wird (Satz 1). Erforderlich ist ein wirksamer Genehmigungsantrag des handlungsberechtigten Arbeitgebers, der das Genehmigungsverfahren einleitet (§ 18 SGB X). Der Antrag ist an die Aufsichtsbehörde zu richten, die nach der wirksamen Errichtung für die Betrie...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher...mehr

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Sommer, SGB V § 145 Innungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Boroch, 20 Jahre GKV-Organisationsreform: Was sich bei den Krankenkassen geändert hat, WIdO . Dürschke, Klagearten und einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen des Verfahrens bei der Vereinigung von Krankenkassen auf Antrag, SGb 1997, 631. Papier/Möller, Rechtsfragen des Zusammenschlusses von Allgemeinen Ortskrankenkassen, SGb 1994, 93. Wigge, Die organrechtliche Zuständigkeit...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.3 Feststellungslast (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 109 Die Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit (Auflösungssachverhalt, Ablehnungssachverhalt, Abbruchsachverhalt, unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnisse) hat grundsätzlich die Agentur für Arbeit zu tragen. Eine Umkehr der Beweislast kommt nur in Betracht, wenn die Nichterweislichkeit einer Tatsache in der Sphär...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.1 Grundlagen

Rz. 393 Dass die Verhinderung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses zu den Sperrzeitsachverhalten bei Arbeitsablehnung gehört, hat wohl im Gesetz nur klarstellende Bedeutung. Erfasst werden Fälle, in denen der Arbeitslose Vermittlungsvorschläge nicht aufgreift, keinen Vorstellungstermin vereinbart oder ein solches Vorstellungsgespräch versäumt sowie Fälle, in denen...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.10 Sachverhaltsfeststellungen

Rz. 740 Die Agentur für Arbeit hat jedenfalls den grundsätzlichen gesetzlichen Auftrag, den relevanten Sachverhalt zu ermitteln und festzustellen, ob eine Sperrzeit eingetreten ist. Arbeitsgerichtliche Entscheidungen oder arbeitsgerichtliche Vergleiche entfalten im sozialgerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung. Die Sozialgerichte müssen daher von Amts wegen selbst prüf...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsverfahren / 2 Durchführung

Das Verwaltungsverfahren wird einfach, zweckmäßig und zügig durchgeführt. Es ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Ausnahmen sind zu beachten, wenn besondere Vorschriften eine bestimmte Form vorschreiben. Praxis-Beispiel Förmliches Verwaltungsverfahren Versicherungsberechtigte erklären ihren Beitritt zur Krankenkasse schriftlich (in Textform).[1] Entscheidungen über Leistunge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 4.1 Steuervergütung

Rz. 40 Das Kindergeld wird monatlich als Steuervergütung gezahlt; die Freibeträge werden erst bei der Veranlagung berücksichtigt. Das Kindergeld ist somit steuertechnisch eine Vorauszahlung auf eine erst im Veranlagungsverfahren mögliche steuerliche Kinderentlastung.[1] Tatsächlich stellt es aber, da der Kinderfreibetrag nur bei einem kleinen Teil (Rz. 6) der stpfl. Kinderge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.2 Kindergeld nach dem BKGG

Rz. 25 Das Kindergeld nach dem BKGG (sog. Rest-Kindergeld, Rz. 17) wird ebenfalls von den Agenturen für Arbeit – Familienkassen – ausgezahlt. Der Kreis der Berechtigten (§ 1 BKGG) hat sich geändert. Die Bundesagentur für Arbeit unterliegt hierbei der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Anwendung findet das SGB. Als außergerichtlicher Rechtsbehelf ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.1 Steuerlicher Kinderleistungsausgleich

Rz. 19 Die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs wurde der Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch das BZSt übertragen. Bei der Ausführung bedient sich das BZSt[1] der Bundesagentur für Arbeit und der ihr nachgeordneten Agenturen für Arbeit. Die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden, die der Fachaufsicht des BZSt unterliegen (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 FVG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.2 Familienähnliches Band

Rz. 22 Pflegeeltern und Pflegekind müssen durch ein "familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band" verbunden sein. Ein familienähnliches Band liegt vor, wenn das Kind wie zur Familie angehörig angesehen und behandelt wird. Dies setzt ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern voraus.[1] Da das Gesetz Pflegekinder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9.2 Hilfe seitens des Jugendamts

Das Jugendamt kann den Elternteil, bei dem das Kind lebt, über die Ansprüche des Kindes beraten und den Elternteil bei der Durchsetzung unterstützen. Das Jugendamt beurkundet kostenlos Erklärungen über die Anerkennung von Unterhaltsansprüchen des Unterhaltsverpflichteten gegenüber minderjährigen Kindern. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs, die bei einem alleinerzie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.4 Schiedsverfahren – Ablauf

Rz. 31 Das Schiedsverfahren ist ein Antragsverfahren (Abs. 3 Satz 2). Das zuständige Schiedsamt wird nach Abs. 3 Satz 1 tätig, wenn ein erstmalig zu schließender Vertrag über die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung entweder ganz oder teilweise im Verhandlungswege nicht zustande kommt oder sich die Partner über die Fortsetzung eines gekündigten Vertrages über die vertrags(zahn)ä...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.3 Ruhen trotz Nichtbeteiligung an einem Arbeitskampf

Rz. 6 Abs. 3 enthält den Partizipationsgedanken. Profitiert der selbst weder streikende noch ausgesperrte Arbeitnehmer von dem Ergebnis des Arbeitskampfes, weil es auf ihn Anwendung finden wird, würde durch die Gewährung von Alg in den Arbeitskampf eingegriffen. Der Arbeitnehmer hätte in diesem Fall keinen Grund, auf eine Beendigung des Arbeitskampfes hinzuwirken. Ob der Arb...mehr

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Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.5.3 Feststellungsbefugnis des Unfallversicherungsträgers (Satz 3)

Rz. 41 Die Regelung in Satz 2 findet in § 49 Satz 3 SGB VI eine rentenrechtlich exakt entsprechende Regelung. Rz. 42 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 4 Satz vor, ist also eine Verschollenheit des Versicherten im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit festgestellt und rechtfertigt dies die Wahrscheinlichkeit des Todes bei gleichzeitigem Fehlen von Lebensnachrichten sei...mehr

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Sommer, SGB V § 143 Ortskra... / 2.4 Rechtsschutz gegen Rechtsverordnung/Staatsvertrag

Rz. 16 Einzelnen aufgelösten Ortskrankenkassen stehen gegen Rechtsverordnung/Staatsvertrag keine Rechtsschutzmöglichkeiten zu. Die Ortskrankenkassen (wie auch andere Krankenkassenarten) üben der Sache nach mittelbare Staatsverwaltung aus, deren organisatorische Ausgestaltung dem Gesetzgeber obliegt. Die organisatorische Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung ist ...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 3 Die Entlassungsentschädigung ist ein Sammelbegriff für alle Leistungen, die der Arbeitslose im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis erhält oder zu beanspruchen hat. Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist daher zunächst umfassend, bezogen auf das Alg wie auf das Teil-Alg. Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Abfindung und E...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.5 Gerichtliches Verfahren

Rz. 40 Die erstinstanzliche Zuständigkeit der Landessozialgerichte dient der Prozessökonomie, weil damit die Sozialgerichte, die in der Vergangenheit häufig die Funktion einer nicht endgültig streitschlichtenden Instanz erfüllten, entlastet werden und die Verfahrensbeteiligten schneller Rechtssicherheit erhalten. Die spezielle örtliche Zuständigkeit des LSG Berlin-Brandenbur...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 3.5 Anerkennung als Berufskrankheit

Psychische Erkrankungen sind zwar als Präventionsthema gesetzlich anerkannt (s. o.), werden von den Berufsgenossenschaften aber im Rahmen der Entschädigungen nicht anerkannt. Sie sind bislang nicht Gegenstand der Berufskrankheiten-Verordnung und werden von der Rechtsprechung der Sozialgerichte bisher nur in Ausnahmefällen als sog. "Wie-Berufskrankheit" anerkannt. Hier ist ins...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / 2. Anhebung der Anrechnungsgrenze

Rz. 103 Aufgrund der Anhebung des Betragsrahmens der Geschäftsgebühr in Sozialsachen (Nr. 2302 Nr. 1 VV RVG; s. Rdn 71 ff.) war auch eine Anhebung der Anrechnungsgrenze nach Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 2 VV RVG geboten. Die Anrechnungsgrenze entspricht – wie bei Vorbem. 2.4 Abs. 4 VV RVG – der hälftigen Mittelgebühr. Zur Begründung und Berechnung einschließlich der Abrundung wird ...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / (4) Anrechnung nach Betragsrahmengebühren

Rz. 39 Die Vorschrift des § 15a Abs. 2 RVG gilt nicht nur bei der Anrechnung von Wertgebühren, sondern auch bei der Anrechnung von Betragsrahmengebühren, also auch dann, wenn im Verwaltungsverfahren mehrere Geschäftsgebühren angefallen sind und es anschließend zu einem einheitlichen Widerspruchsverfahren kommt oder wenn mehrere Widerspruchsverfahren in ein einziges Klageverf...mehr

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / aa) Der neue Gesetzestext

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.6.1 Mobbing als Arbeitsunfall

Arbeitnehmer, deren Gesundheit durch einen Arbeitsunfall geschädigt worden ist, haben nach Maßgabe der §§ 26 ff. SGB VII einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztenrente). Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer bei der versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet.[1] Unfälle ...mehr

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Sommer, SGB XI § 76 Schieds... / 2.9 Unabhängige Schiedsperson

Rz. 29 Abweichend von § 85 Abs. 5 können die Parteien der Pflegesatzvereinbarung zur Festsetzung von Vereinbarungen über Pflegesätze nach § 85 gemeinsam eine unabhängige Schiedsperson bestellen (Abs. 6 Satz 1). Ziel der durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 nach dem Vorbild der Regelungen des § 132a Abs. 2 Satz 6 bis 8 SGB V zum 1.7.2008 eingefügten Vorschri...mehr

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Jansen, SGB X § 3 Amtshilfe... / 2.2 Begriff der Amtshilfe

Rz. 4 Eine ins Einzelne gehende Definition des Begriffs der Amtshilfe enthält das Gesetz nicht. Amtshilfe ist eine ergänzende Hilfe, die gleich- oder nebengeordnete Verwaltungsbehörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (im privatrechtlichen und fiskalischen Bereich gibt es keine Amtshilfe) einander auf Ersuchen gewähren, soweit die Hilfeleistung nicht in Handlungen besteht...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni...mehr

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Jansen, SGB X § 4 Vorausset... / 2.5 Einschaltung der Aufsichtsbehörde

Rz. 8 Wenn die ersuchte Behörde meint, dass sie Amtshilfe nicht leisten darf bzw. nicht zu leisten braucht, hat sie dies der ersuchenden Behörde unter Darlegung ihrer Auffassung mitzuteilen (Abs. 5 Satz 1). Dabei sind die für die Ablehnung des Ersuchens maßgebenden Gründe darzulegen. Die Ablehnung selbst stellt keinen Verwaltungsakt dar, weil insofern kein Über-Unterordnungs...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. BGH, Beschluss v. 25.2.2025, VI ZB 36/24, NJW-Spezial 2025 S. 286: Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen. Der Vortrag, in der Kanzlei des P...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1 Transfermaßnahmen (Abs. 1)

Rz. 11 Die Teilnahme von Arbeitnehmern, die aufgrund von Betriebsänderungen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind, an Transfermaßnahmen wird nach Abs. 1 Satz 1 gefördert, wenn sich die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von Transfermaßnahmen, insbesondere im Rahmen ihrer Verhand...mehr

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Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.5 Folgen der Kündigung – Rechtsschutz

Rz. 12 Mit der außerordentlichen Kündigung endet das Vertragsverhältnis zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer unmittelbar. Das Rechtsverhältnis zwischen Leistungsbezieher der Fachleistungen der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer bleibt zunächst weiter bestehen (vgl. Süsskind, in: Hauck/Noftz, SGB IX, § 130 Rz. 23). Im Verfahren (n...mehr

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Sauer, SGB IX § 132 Abweich... / 2.4 Verfahren

Rz. 10 Die Zielvereinbarung muss im Verhandlungsweg erfolgen, d. h., die vom Vertragsrecht abweichenden Inhalte müssen durch die beteiligten Parteien (Träger der Eingliederungshilfe und Leistungserbringer) einvernehmlich festgesetzt werden. Das Instrument setzt auf beiden Seiten (Leistungserbringer- und Trägerseite) eine hohe Innovationsbereitschaft voraus. Zwischen beiden Se...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.8 Ablehnung eines Leistungsantrags ohne vorherige Begutachtung (Abs. 3b)

Rz. 52a Eine Begutachtung in den Fällen des Abs. 3 ist in das Ermessen der Krankenkasse gestellt. Fehlt es an einer Begutachtung und lehnt die Krankenkasse den entsprechenden Leistungsantrag wegen fehlender medizinischer Erforderlichkeit ab, kann der Versicherte dagegen einen Widerspruch einlegen. Kann die Krankenkasse dem Widerspruch nicht vollständig abhelfen (§ 85 Abs. 1 ...mehr