Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderzahlung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 220. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Erstes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385

Rn. 240 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Gesetz basiert auf den Ergebnissen der Sitzung des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020. Es wurde am 12.05.2020 von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht, am 28.05.2020 hat der Bundestag das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet, dem der Bundesrat am 05.06.2020 ohne Änderungen zugestimmt hat. Da sich der Koal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / df) Die Höhe des Freibetrages

Rn. 409e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Formulierung "bis zu" handelt es sich um einen Freibetrag, keine Freigrenze (glA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11b EStG Rz 1. Vgl. die ähnlichen Formulierungen etwa in § 3 Nr 38, 39 EStG: "soweit … nicht übersteigt". Die Sonderleistung des ArbG, die EUR 4 500 übersteigt, ist somit stpfl Arbeitslohn. Wie bereits erwähnt, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Aufzählung in H 3.0 EStH 2021

Rn. 2622 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Danach sind steuerfrei: Unterschiedsbeträge nach § 17 Abs 1 ArbeitssicherstellungsG (vom 09.07.1968, BGBl I 1968, 787 – betreffend Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Spannungs- und Verteidigungsfall) Leistungen nach § 17 ConterganstiftungsG (vom 25.06.2009, BGBl I 2009, 1537): § 17 ConterganstiftungsG regelt, dass Leistungen nach Absc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zahlung an den ArbN durch einen Dritten

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Beurteilung

Rn. 1118 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Gesetzesregel (sog 1 %-Regel) ist ein Musterfall der Typisierung im Steuerrecht, und zwar in ausgesprochen grober Form. Die Bemessungsgrundlage – der Listenpreis des Kfz – hat nur eingeschränkt mit den tatsächlichen Kosten und noch weniger mit denjenigen für die private Nutzung einerseits und die betriebliche andererseits zu tun. Gleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. ABC der Rückstellungsbewertung

Rn. 1051 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchverpflichtung s Rn 1016 Abrechnungsverpflichtung im Baugewerbe s Rn 1009 Abschlussgebühr für Bausparvertrag s Rn 1021 Abzinsung s Rn 1021 ff, 986 Arbeitsbehörde Erstattungsanspruch s Rn 667 Arbeitsfreistellung bei Altersteilzeit s Rn 1021, 1034 Aufbewahrungspflicht s Rn 1033 Aufbewahrung von Mandantendaten (und Handakten) im DATEV-Rechenzentrum be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972. Verwaltungsanweisungen: BMF v 09.12.1999, BStBl I 1999, 1127 (Abzinsungszeiträume bei Rückstellungen für "bergrechtliche" Verpflichtungen); BMF v 26.05.2005, BStBl I 2005, 699 (Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 6 Abs 1 Nr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 6.1.3 Ausnahmen vom Zu-/Abflussprinzip

Ausnahmen vom Zu-/Abflussprinzip gelten für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben, die dem Unternehmer kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind.[1] Diese gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen bzw. abgeflossen, wobei als "kurze Zeit" ein Zeitraum von bis zu 10 Tagen gilt. Inner...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen für Betriebs... / 3 Behandlung der Handelsbilanz

Nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Es handelt sich hierbei um eine ungewisse Verbindlichkeit, die als Sachleistungsverpflichtung einzustufen ist. Die handelsrechtliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Danach sind Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Aktivrente / 1.2 Begünstigte Einnahmen

Durch die Aktivrente werden ausschließlich laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit[1] begünstigt. Die Steuerbefreiung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember 2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus u. ä.), die nach dem 31.Dezember 20...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.3 Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen

Siehe dazu im Einzelnen Abschn. 5.1.2. Die Gründe in der Person müssen konkrete Auswirkungen auf den Betrieb haben. Es müssen bereits konkrete und erhebliche Störungen eingetreten sein, die im Zeitpunkt der Kündigung noch andauern und wegen des Prognoseprinzips auch künftig zu erwarten sind. Zu den kündigungsrelevanten wirtschaftlichen Belastungen zählen etwa zu erwartende una...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 6.4 Lohnzahlung

Da die Transfergesellschaft in die Rolle eines Arbeitgebers schlüpft, übernimmt diese auch die entsprechenden Pflichten. Hierzu zählt insbesonderedie Lohnzahlung. Wesentlichster Bestandteil ist das sog. Transferkurzarbeitergeld gem. § 111 SGB III in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent[1] des bisherigen Entgelts und wird durch die Agentur für Arbeit gezahlt. Da das Transferkurzarbeite...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 7.1 Finanzierung einer Transfergesellschaft

Die Finanzierung einer Transfergesellschaft erfordert eine signifikante Bereitstellung von Finanzierungsanteilen durch das abgebende Unternehmen. Häufig wird die Finanzierung durch die Nutzung der Auslauflöhne sichergestellt, die das Unternehmen während der Kündigungsfrist der Mitarbeiter zu zahlen hätte. Diese Löhne können als Mittel zur Finanzierung der Transfergesellschaf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung: Möglichkeite... / 3.1 Vorteile

Sämtliche Arbeitsentgeltbestandteile nach § 14 SGB IV können eingebracht werden. Es gibt die Möglichkeit Überstunden und Sonderzahlungen sinnvoll zu nutzen. Sozialversicherungsschutz für die Arbeitnehmer bleibt auch während der Freistellungsphase erhalten.[1] Steuerliche Vorteile, weil das Wertguthaben erst versteuert wird wenn es ausgezahlt wird. Das reduziert oft die Steuerb...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2 Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung

3.2.1 Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung nach TVöD-VKA 3.2.1.1 Bemessungssatz ab dem Kalenderjahr 2026 Mit der Tarifeinigung vom 6.4.2025 haben die Tarifvertragsparteien eine Erhöhung der Jahressonderzahlung ab dem Kalenderjahr 2026 vereinbart. Die Jahressonderzahlung beträgt grundsätzlich 85 Prozent des der/dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und Sept...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.1 Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung nach TVöD-VKA

3.2.1.1 Bemessungssatz ab dem Kalenderjahr 2026 Mit der Tarifeinigung vom 6.4.2025 haben die Tarifvertragsparteien eine Erhöhung der Jahressonderzahlung ab dem Kalenderjahr 2026 vereinbart. Die Jahressonderzahlung beträgt grundsätzlich 85 Prozent des der/dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts (§ 20 Ab...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.7.1 Jahressonderzahlung im Geltungsbereich des TV COVID

Nach der tariflichen Grundregelung zur Jahressonderzahlung (näher Ziffer 3.5) vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TVöD). Satz ;2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. So unterbleibt eine Verminderung der Jahresso...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.3 Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung für Pflegekräfte nach BT-B

Wichtig Mit der Tarifeinigung vom 6.4.2025 haben die Tarifvertragsparteien in § 52a BT-B für den Bereich der Pflege eine eigenständige, von § 20 Abs. 2 Satz 1 TVöD-AT abweichende Regelung zur Jahressonderzahlung getroffen. Die Regelung ist zum 1.1.2026 in Kraft getreten, findet somit Anwendung für die Jahressonderzahlung ab dem Jahr 2026. Die Jahressonderzahlung beträgt abwei...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.6.1 Mehrere Arbeitsverhältnisse im laufenden Kalenderjahr zu demselben Arbeitgeber

Bestehen im Laufe eines Kalenderjahres zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehrere Arbeitsverhältnisse, gilt es hinsichtlich der Jahressonderzahlung zu entscheiden, ob eine Zwölfelung der Jahressonderzahlung eintritt, welche Entgeltgruppe und welcher Beschäftigungsumfang bei unterschiedlichen Tätigkeiten bzw. Arbeitszeiten (Vollzeit, Teilzeit) für die Bemessung der Jahr...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.7.2 Jahressonderzahlung außerhalb des Geltungsbereichs des TV COVID

Auch außerhalb des Geltungsbereichs des TV COVID – z. B. bei sog. TVöD-Anwendern, in deren Arbeitsverhältnissen bestimmte Vorschriften des Tarifvertrags, nicht jedoch die den TVöD ergänzenden Tarifverträge in Bezug genommen werden – kann Kurzarbeit eingeführt werden. Die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit bedarf in diesen Fällen der Regelung in einer Betriebs-/Diens...mehr

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Jahressonderzahlung / 2.2 Grundsatz: kein Anspruch bei "unterjährigem" Ausscheiden

Endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Kalenderjahres spätestens mit Ablauf des 30.11., so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Praxis-Tipp Die Gewährung einer anteiligen Jahressonderzahlung – nach der sog. Zwölftelungsregelung – ist bei Ausscheiden des Mitarbeiters vor dem 1.12. des Jahres im TVöD (im Gegensatz zum früheren Tarifrecht BAT) nicht...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.2.4 Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung nach TVöD-Bund

Die Höhe der Jahressonderzahlung ist nach Entgeltgruppen gestaffelt (§ 20 Abs. 2 TVöD). Über die gestaffelten Bemessungssätze werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Bemessungssatz ist gem. § 20 Abs. 2 TVöD-Bund in den unteren Entgeltgruppen 1 bis 8 am höchsten, sieht bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9a bis 12 einen mittleren Prozentsatz vor und ist i...mehr

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Jahressonderzahlung / 7 Umwandlung der Jahressonderzahlung in Tauschtage

Mit der Tarifeinigung vom 6.4.2025 haben die Tarifvertragsparteien des TVöD den Beschäftigten beim Bund und im kommunalen Bereich in bestimmten Sparten das Recht eingeräumt, einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu 3 zusätzliche freie Tage umzuwandeln (einzutauschen). Im Detail sind die Regelungen für die Beschäftigten des Bundes und für die Beschäftigten der Kommunen un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.5 Verminderung der Jahressonderzahlung (sog. Zwölftelungsregelung)

3.5.1 Kein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber Der Anspruch auf Jahressonderzahlung vermindert sich um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 hat (§ 20 Abs. 4 Satz 1). Praxis-Tipp Jeder Kalendermonat, in dem nicht einmal für einen Tag Entgelt oder Entgeltfor...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Wie oben (Ziffer 2.1) dargestellt, besteht Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wenn der Beschäftigte am 1.12. im Arbeitsverhältnis steht. Die Jahressonderzahlung wird jedoch um 1/12 vermindert für jeden Kalendermonat, für den kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus dem am 1.12. bestehenden Arbeitsverhältnis besteht (näher oben, Ziffer 3.5). Aufgrund der Anspr...mehr

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Jahressonderzahlung / 1 Einführung

Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die der Arbeitgeber als zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue auszahlen muss. Nachdem im TVöD Bindungsfristen nicht mehr vorgesehen sind (Einzelheiten hierzu unten Ziffer 2.1 – Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember), entfällt der bei der "Zuwendung" in dem bis 30.9.2005 g...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.5.2 Ausnahmen von der Zwölftelungsregelung

Nach § 20 Abs. 4 Satz 2 unterbleibt die Verminderung der Jahressonderzahlung für Kalendermonate, für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn sie diesen vor dem 1.12. beendet und die Beschäftigung unverzüglich wieder aufgenommen haben. Dieser Vorschrift kommt aufgrund der befristeten Aussetzung der Wehrdi...mehr

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Jahressonderzahlung / 3 Höhe der Jahressonderzahlung

3.1 Überblick Die Jahressonderzahlung beträgt im Bereich VKA grundsätzlich 85 % (bis zum Jahr 2025 je nach Entgeltgruppe sowie bis zum Jahr 2022 nach Tarifgebiet West bzw. Ost einen unterschiedlichen Prozentsatz, im Bereich Bund je nach Entgeltgruppe einen unterschiedlichen Prozentsatz (Bemessungssatz, Einzelheiten nachfolgend Ziffer 3.2) des in den Monaten Juli, August und Sep...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 22 Abs. 1 i. V. m. § 21 h...mehr

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Jahressonderzahlung

1 Einführung Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die der Arbeitgeber als zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue auszahlen muss. Nachdem im TVöD Bindungsfristen nicht mehr vorgesehen sind (Einzelheiten hierzu unten Ziffer 2.1 – Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember), entfällt der bei der "Zuwendung" in dem bis...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der Stufe 6, eine Vorweggewährung von Entgeltstufen (Sonderregelung für Krankenhäuser in § 17 Abs. 4.1 TVöD-K) ist zu berücksichtigen, die in Monatsbeträgen festge...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.1.1 Bemessungssatz ab dem Kalenderjahr 2026

Mit der Tarifeinigung vom 6.4.2025 haben die Tarifvertragsparteien eine Erhöhung der Jahressonderzahlung ab dem Kalenderjahr 2026 vereinbart. Die Jahressonderzahlung beträgt grundsätzlich 85 Prozent des der/dem Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts (§ 20 Abs. 2 Satz 1 TVöD-AT).[1] Die Staffelung der Jahr...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.2 Durchschnittsberechnung

3.3.2.1 Anspruch auf Entgelt im gesamten Bemessungszeitraum Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die im Bemessungszeitraum (Juli, August und September) gezahlten berücksichtigungsfähigen Entgelte der 3 Monate addiert und die so ermittelte Summe anschließend durch 3 geteilt (Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, Satz 1). Praxis-Beispiel Ein...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.4 Bemessungszeitraum für das maßgebliche Entgelt

3.4.1 Regelbemessungszeitraum Berechnungsbasis für die Jahressonderzahlung ist das in den Kalendermonaten Juli, August und September (Regelbemessungszeitraum) durchschnittlich gezahlte monatliche Entgelt. 3.4.2 Ersatzbemessungszeitraum Besteht im Regelbemessungszeitraum (Juli, August, September) kein Anspruch auf Entgelt, so ist ein Ersatzbemessungszeitraum maßgebend. Praxis-Be...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.4 Einstellung im Anschluss an eine Ausbildung

Wird der Beschäftigte im Anschluss an eine Ausbildung bei seinem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen, so gilt Folgendes: Auszubildende, die im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung von ihrem Ausbildenden in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und am 1.12. noch in diesem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten zusammen mit der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.2.1.2 Bemessungssatz bis zum Kalenderjahr 2025

Die Höhe der Jahressonderzahlung bis zum Jahr 2025 ist nach Entgeltgruppen gestaffelt (§ 20 Abs. 2 TVöD in der Fassung bis 31.12.2025). Über die gestaffelten Bemessungssätze werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Bemessungssatz ist gem. § 20 Abs. 2 TVöD-VKA in den unteren Entgeltgruppen 1 bis 8 am höchsten, sieht bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9a b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.4.1 Regelbemessungszeitraum

Berechnungsbasis für die Jahressonderzahlung ist das in den Kalendermonaten Juli, August und September (Regelbemessungszeitraum) durchschnittlich gezahlte monatliche Entgelt.mehr

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Jahressonderzahlung / 4.2 Anspruch bei Grundwehrdienst/Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst

Wurde ein Beschäftigter aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus zum Grundwehrdienst/Zivildienst eingezogen und hatte er aus diesem Grund im laufenden Kalenderjahr nicht für alle Kalendermonate Entgelt erhalten, so führt dies nicht zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung, wenn der Beschäftigte vor dem 1.12. aus dem Grundwehr-/Zivildienst entlassen wurde und unverzüglich n...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.2 Maßgeblicher Bemessungszeitraum

Grundlage für die Bemessung der Jahressonderzahlung ist grundsätzlich das in den Monaten Juli, August, September gezahlte "monatliche Entgelt". Im Unterschied zu dem während des Regelbemessungszeitraums gezahlten Krankengeldzuschuss – der nach der Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2, dort: Satz 3, unberücksichtigt bleibt – enthält der Tarifvertrag keine ausdrückliche Regelung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 5 Fälligkeit, Zusatzversorgungspflicht

Die Jahressonderzahlung ist mit dem Tabellenentgelt für den Monat November auszuzahlen (§ 20 Abs. 5 Satz 1). Die Jahressonderzahlung ist damit am 30.11. des Jahres fällig (§ 24 Abs. 1 Satz 2). Hinsichtlich der Besonderheiten und des abweichenden Auszahlungszeitpunktes bei Altersteilzeit im Blockmodell wird auf die Ausführungen in Ziffer 4.8.2 verwiesen. Ein Teilbetrag der Jahr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1.12.

Beschäftigte, die am 1.12. des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1.10. des Jahres "im öffentlichen Dienst" stehen musste, sowie die Bindungsfrist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.3.3.2 Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Üben Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber aus, so gilt Folgendes: Nimmt der/die Beschäftigte die elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit erst im Jahr nach der Geburt des Kinds auf, so bestehen keine Besonderheiten: Der/die Beschäftigte hat aus dem Teilzeitarbeitsverhältnis für jeden Kalendermonat, in dem Entgelt gezahlt wur...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.2.1.3 Abgesenkter Bemessungssatz im Tarifgebiet Ost bis zum Jahr 2022

Nach § 20 Abs. 3 TVöD-VKA[1] betrugen die Bemessungssätze für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost im Kalenderjahr 2022 in den Entgeltgruppen 1 bis 8: seit dem Kalenderjahr 2023 100 % (bis 2022 96,45 %) in den Entgeltgruppen 9a – 15: 100 % der Prozentsätze der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet West nach § 20 Abs. 2 TVöD-VKA. In den Kalenderjahren zuvor war die Jahressonderzahlun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.5.1 Kein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber

Der Anspruch auf Jahressonderzahlung vermindert sich um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 hat (§ 20 Abs. 4 Satz 1). Praxis-Tipp Jeder Kalendermonat, in dem nicht einmal für einen Tag Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem zu demselben Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis gezahlt wu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.3 Bemessungsgrundlage "durchschnittlich gezahltes monatliches Entgelt"

Die Jahressonderzahlung bemisst sich je nach Entgeltgruppe sowie Tarifgebiet West bzw. Ost nach einem unterschiedlichen Prozentsatz des in den Kalendermonaten Juli, August und September (Regelbemessungszeitraum) bzw. im Ersatzbemessungszeitraum (Einzelheiten hierzu unten, Ziffer 3.4) "durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts", wobei bestimmte Entgeltbestandteile aus d...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.1 Überblick

Die Jahressonderzahlung beträgt im Bereich VKA grundsätzlich 85 % (bis zum Jahr 2025 je nach Entgeltgruppe sowie bis zum Jahr 2022 nach Tarifgebiet West bzw. Ost einen unterschiedlichen Prozentsatz, im Bereich Bund je nach Entgeltgruppe einen unterschiedlichen Prozentsatz (Bemessungssatz, Einzelheiten nachfolgend Ziffer 3.2) des in den Monaten Juli, August und September (Bemes...mehr