Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen für Renten

Rz. 3 Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben nach Abs. 1 der Vorschrift Anspruch auf Rente, wenn sie die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllen und die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Renten wegen Alters aus §§ 35 bis 38, 4...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.3 Schutzfristen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Zeiten, in denen Versicherte wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht ausgeübt haben, sind nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 grundsätzlich als Anrechnungszeiten anzuerkennen. Dies gilt für Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres und nach Voll...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 172a Rücklage / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Infolge der Ergänzungen der allgemeinen Regelungen der §§ 80 ff. SGB IV zu den Finanzmitteln aller Sozialversicherungsträger wurde die ehemalige nahezu wortgleiche Sonderregelung für die gesetzliche Unfallversicherung zur Zweckbestimmung der Rücklage entbehrlich. Den spezifischen unfallversicherungsrechtlichen Besonderheiten werde lt. Gesetzesbegründung durch den neuen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.6 Schulische Ausbildung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 43 Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung sowie Zeiten der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach Vollendung des 17. Lebensjahres sind nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis zu einer Höchstdauer von 8 3Jahren als Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung anzuerkennen. Dies gilt mit Wirkung zum 1.1.1997 (Inkrafttreten des WFG v. 25.9.1996, BGB...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.2.1 Vertrauensschutzregelung zur Anhebung der Altersgrenze gemäß Abs. 4

Rz. 10 Wegen der durch das WFG v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze und einer möglichen erheblichen Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit hat der Gesetzgeber aus Gründen des Vertrauensschutzes die Übergangsregelung des § 237 Abs. 4 ins SGB VI eingefügt. Nach diese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 275b Durchf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191) zum 1.1.2017 neu eingeführt. Rz. 1a Durch Art. 7 Nr. 15 des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2394...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 19 Versicherte können die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 238) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.5 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 13 Versicherte können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente ist hinsichtlich ihrer Höhe vom Versicherten grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 275...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 187 Zahlun... / 2.5 Vereinbarung des Versorgungsausgleichs

Rz. 6 Da nach § 6 VersAusglG Vereinbarungen über die Zahlung von Beiträgen geschlossen werden können, war – ähnlich wie in Abs. 5 – eine Regelung bezüglich des fiktiven Zahlungszeitpunktes erforderlich. Abs. 6 regelt Entsprechendes für die Fälle, in denen Beiträge aufgrund einer Vereinbarung nach § 6 VersAuslG zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Zur Verhinder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.2 Abänderungsgründe

Rz. 6 Als Abänderungsgründe kommen neben tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die nach Durchführung eines Rentensplittings eingetreten sind, auch Änderungen in der Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger oder eine fehlerhafte Rechtsanwendung in Betracht. So könnte z. B. ein Wertunterschied i. S. v. Abs. 1 auf folgenden Rechtsänderungen beruhen, die auch für Bestan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 22.2.2001 (BGBl. I S. 266) zum 1.8.2001 konnten zwei Personen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft begründen, wenn sie persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklärten, miteinander eine Partnerschaft auf Lebensz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.5.2 Hinzuverdienstregelungen vom 1.7.2017 bis zum 31.12.2022

Rz. 29 Durch das Flexirentengesetz v. 8.12.2016 wurden die bis zum 30.6.2017 in § 34 enthaltenen Hinzuverdienstregelungen mit Wirkung zum 1.7.2017 geändert (Art. 1 Nr. 15, Art. 9 Abs. 3 Flexirentengesetz, BGBl. I S. 2838), um den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand sowie die Ausübung einer Beschäftigung während eines vorzeitigen Altersrentenbezuges flexibler zu gestal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 36 Satz 1 haben Versicherte Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist vom Kalendermonat nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich (§ 36 Satz 2). Für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme haben Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 2.2 Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV, KZBV) vereinbaren bis zum 30.4.2023 die Höhe und die Abrechnungen der TI-Pauschale im jeweiligen Bundesmantelvertrag (Satz 1; Anlage 32 zum BMV-Ä, Anlage 11 bis 11d zum BMV-Z). Rz. 4a Das Gesetz macht den Vertragspartnern nur wenige inhaltliche Vorgaben. Die Regelungsbefugnis ist auf die Ausstattu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 123 Berech... / 2.4 Aufteilung von Arbeitsentgelten bei beruflicher Ausbildung

Rz. 7 Zeiten mit Pflichtbeiträgen für eine berufliche Ausbildung gelten gemäß § 54 Abs. 3 Satz 2 als beitragsgeminderte Zeiten. Dies hat zur Folge, dass für sie bei der Rentenberechnung zunächst gemäß § 70 Abs. 1 Entgeltpunkte für Beitragszeiten zu ermitteln sind. Als beitragsgeminderte Zeiten i. S. v. § 54 Abs. 3 Satz 2 erhalten sie gemäß § 71 Ab s. 2 darüber hinaus einen Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.7 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 33 Versicherte können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 2012.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente allerding...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 236 enthält als Übergangsregelung zu § 36 für Versicherte bestimmter Geburtsjahrgänge Vertrauensschutzregelungen zur Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte sowie zur Höhe der Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Rente. Gemäß § 36 haben Versicherte Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.5.2 Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen

Rz. 8 Für Bezieher einer Vollrente wegen Alters besteht nach Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1). Die Versicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bezieht sich auf Personen, die wegen der Zugehörigkeit zu einem der in §§ 1 bis 4 genannten Personenkreise i. d. R. kraft Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 11 Versicherte können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente wegen Alters ist hinsichtlich ihrer Höhe vom Versicherten grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.7 Teilrente wegen Alters

Rz. 22 Versicherte können eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt auch für Rentenbezugszeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 2.2 Erklärung des Versicherten

Rz. 4 Die Berechtigung zur Zahlung setzt die Erklärung des Versicherten voraus, künftig eine Rente wegen Alters vorzeitig beziehen zu wollen, wobei die Art der Altersrente unerheblich ist (BT-Drs. 13/4336 S. 23). Jedoch ist nun erforderlich, dass der Versicherte eine Rentenauskunft gemäß § 109 erhalten hat und ihm die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.2.1 Regelungen zur Versicherungspflicht von Sozialleistungsbeziehern bei Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 55 Die Versicherungspflicht von Sozialleistungsbeziehern wurde erstmalig durch das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation v. 7.8.1974 (BGBl. I S. 1881) mit Wirkung zum 1.10.1974 für Arbeitsunfähige sowie Empfänger von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeführt (§ 1227 Abs. 1 Nr. 8a Buchst. a bis c RVO, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.5.1 Hinzuverdienstregelungen bis zum 30.6.2017

Rz. 28 Versicherte hatten nach dem bis zum 30.6.2017 geltenden Hinzuverdienstrecht die Möglichkeit, Altersrenten in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln der Vollrente in Anspruch zu nehmen (§ 42 Abs. 1 und 2 i. d. F. bis 30.6.2017). Dieses Dispositionsrecht ermöglichte ihnen einerseits einen gleitenden Übergang vom Erw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 2.2 Altersrente als Vollrente oder Teilrente

Rz. 10 Eine Altersrente kann nach Abs. 1 der Vorschrift als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch genommen werden. Als Vollrente wegen Alters gilt dabei eine Altersrente, deren Berechnung alle Entgeltpunkte i. S. v. § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 11 zugrunde liegen, die bis zum Kalendermonat vor Beginn der Altersrente erworbenen wurden (§ 75 Abs. 1), und zwar unabhängig dav...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.1 Bestimmung der maßgebenden Altersgrenze für den Rentenanspruch

Rz. 4 § 236b Abs. 1 Nr. 1, der das 63. Lebensjahr als frühestmögliche Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte bestimmt, wird durch Abs. 2 der Vorschrift ergänzt. Abs. 2 unterscheidet zwischen Versicherten der Geburtsjahrgänge vor 1953, Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1963. Rz. 5 Zu a): Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1953 Für Versic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 55 Art und ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Neuregelung des § 55 dient dem Zweck, hinsichtlich Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe mehr Flexibilität zu schaffen, damit diese besser auf die Bedürfnisse des landwirtschaftlichen Betriebes oder Haushalts zugeschnitten werden können. Dabei sind sowohl die betrieblichen Verhältnisse (Erforderlichkeit) als auch die Kosten zu berücksichtigen (Wirtschaftlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bezeichnung der in § 35 geregelten Altersrentenart als "Regelaltersrente" soll verdeutlichen, dass es sich bei diesem Rentenanspruch um die üblicherweise zu erbringende Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Nach dem Wortlaut der Vorschrift haben Versicherte Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie die Versicherteneigenschaft nachweisen, die Regel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.7 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 19 Weibliche Versicherte können die Altersrente für Frauen (§ 237a) in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen (§ 42 Abs. 1); dies gilt auch für Rentenbezugszeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente allerdings "mindestens 10 % der Voll...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.3.2 Hinzuverdienstregelungen vom 1.7.2017 bis zum 31.12.2022

Rz. 10 Durch das Flexirentengesetz v. 8.12.2016 wurden die bis zum 30.6.2017 in § 34 enthaltenen Hinzuverdienstregelungen mit Wirkung zum 1.7.2017 geändert (Art. 1 Nr. 15, Art. 9 Abs. 3 Flexirentengesetz, BGBl. I S. 2838), um den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand sowie die Ausübung einer Beschäftigung während eines vorzeitigen Altersrentenbezuges noch flexibler zu g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.2 Datenstruktur (Abs. 2)

Rz. 7 Die Norm zählt umfassend die Daten auf, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert und verarbeitet werden können. Nr. 1, 6, 8 und 9 geben die Inhalte wieder, die nach dem bisher in § 291a Abs. 5c bzw. § 305 Abs. 1 enthaltenen geltenden Recht bereits in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können. Dazu gehören z. B. elektronische Notfalldaten, Da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 12 Versicherte können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 34, Art. 12 Abs. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 in das SGB VI eingefügt worden. Durch Art. 1 Nr. 16, Art. 86 Abs. 4 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde die Vorschrift insoweit re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.5 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 22 Versicherte können die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen; dies gilt sowohl für Rentenbezugszeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) muss die Teilrente al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 120d in der ab 1.1.2008 geltenden Fassung enthält Sonderregelungen zum Verfahren und zur Zuständigkeit bei Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern. Rz. 3 Abs. 1 bestimmt den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Abgabe von gemeinsamen Erklärungen der Ehegatten/Lebenspartner (§ 120a Abs. 1) für ein Rentensplitting sowie eine Ausschlussfrist für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 91 Neufests... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die ehemalige Billigkeitsregelung bei der Neufestsetzung des JAV ist nicht mehr anzuwenden, auf deren Basis der Unfallversicherungsträger häufig nur grob prognostizierte Entscheidungen treffen konnte, um die unterschiedlichen denkbaren beruflichen oder sozialen Entwicklungen des Verunfallten zu erfassen. Dem entsprechend war aus Sicht des Gesetzgebers nicht selten ein ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 154 Berechn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Maßgeblich für den Jahresarbeitsverdienst (JAV) kraft Satzung ist § 83. Danach ist Basis des festzulegenden JAV § 85. Die Regelung bestimmt sowohl den Mindest-JAV (Abs. 1) als auch Höchst-JAV (Abs. 2). Für beide ist die Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV heranzuziehen. Die Bezugsgröße liegt 2023 für die alten Bundesländer bei 40.740,00 EUR jährlich (3.395,00 EUR monatlich). ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 82 Regelber... / 2.3 Auffüllen

Rz. 6 Abs. 2 Satz 1 bestimmt für die Regelberechnung das Auffüllen von Zeiten ohne Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass zumindest für einen Tag des Jahres Einkommen bezogen wurde. Das Auffüllen eines gesamten Jahres mit fiktivem Arbeitseinkommen ist nicht zulässig (BSG, SozR 2200, § 571 RVO Nr. 23). Das für das Auffüllen von entgeltlosen Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat gemäß Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Die in § 252 enthaltenen Regelungen zur Anerkennung von Anrechnungszeiten ergänzen die Grundnorm des § 58; sie führten im Wesentlichen das bis zum 31.12.1991 anzuwendende Ausfallzeitenrecht fort. Abs. 1 Nr. 3 der Vorschrift wurde durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.4 Abänderung auf Antrag oder von Amts wegen

Rz. 12 Ein Antrag auf Abänderung des Rentensplittings kann nach Abs. 4 Satz 1 sowohl von den betroffenen Ehegatten/Lebenspartnern als auch von ihren Hinterbliebenen gestellt werden. Nach dem Wortlaut der Vorschrift setzt ein wirksamer Antrag auf Abänderung des Rentensplittings keine gemeinsame Antragstellung beider Ehegatten/Lebenspartner voraus. Auch bei Mehrehen -wie sie i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 90 Neufests... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Allerdings ist die Neuregelung nicht nur erheblich einfacher zu handhaben, da die Günstigkeitsregelungen in den Abs. 1 und 2 nun nicht mehr verlangen, dass die Unfallversicherungsträger im Rahmen von Billigkeitserwägungen Prognoseentscheidungen zu unterschiedlichen denkbaren Entwicklungen des Verunfallten treffen müssen, bei denen trotz oftmals hohen Ermittlungsaufwand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 379 Finanzi... / 2.2 Vereinbarung (Abs. 2)

Rz. 4 Der GKV-Spitzenverband und der DAV vereinbaren die Höhe und Abrechnungen der TI-Pauschale (Satz 1). Rz. 5 Der ursprüngliche Vertrag enthält mit Wirkung zum 1.10.2020 insbesondere Regelungen über den Ausgleich für die Nutzung elektronischer Patientenakten (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) und elektronischer ärztlicher Verordnungen (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6). Die Vertragspartner ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 2.1 Zusätzliche Beitragszahlung

Rz. 2 Die Möglichkeit eines Ausgleichs der durch die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente bedingten Rentenminderung ist zusammen mit der versicherungsrechtlichen Absicherung der Altersteilzeitarbeit zu sehen. Sie ist aber nicht auf diese Fallkonstellation beschränkt. Über die Möglichkeiten nach dem Altersteilzeitgesetz hinaus gibt Abs. 1 die Möglichkeit, eine zu erw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 7 Versicherte können die Altersrente für langjährig Versicherte gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente ist hinsichtlich ihrer Höhe vom Versicherten grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 273a Zustä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Knappschaftliche Betriebe sind Betriebe, in denen Mineralien und ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden. Betriebe der Industrie der Steine und Erden zählen jedoch nur dann zu den knappschaftlichen Betrieben, wenn sie überwiegend unter Tage betrieben werden (§ 134 Abs. 1). Eine bergmännische Gewinnung von Materialien und ähnlichen Stoffen liegt vor, wenn diese nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.1 Funktion und Ziele (Abs. 1)

Rz. 4 Die versichertengeführte elektronische Patientenakte (Satz 1) wird den Versicherten von den Krankenkassen auf Wunsch auf der Grundlage eines Rechtsanspruchs zur Verfügung gestellt. Die Anwendung ist durch den Versicherten zu beantragen. Die Nutzung ist für den Versicherten freiwillig (Satz 2). Der Versicherte bestimmt, welche Dokumente bzw. Datensätze im Einzelnen in d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.2.2 Regelungen zur Versicherungspflicht von Sozialleistungsbeziehern bei Arbeitslosigkeit

Rz. 56 Mit Wirkung zum 1.7.1978 wurden auch arbeitslose Sozialleistungsbezieher von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst (20. RAG v. 27.6.1977, BGBl. I S. 1040; § 1227 Abs. 1 Nr. 10 RVO, § 2 Nr. 12 AVG, § 29 Abs. 1 Nr. 5 RKG jeweils in der bis zum 31.12.1982 geltenden Fassung). Soweit in der Zeit vom 1.7.1978 bis zum 31.12.1982 wegen des Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 9 Versicherte können die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente wegen Alters ist hinsichtlich ihrer Höhe grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensergänzungsgesetzes v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) zum 1.1.2002 besteht für Ehegatten bei Vorliegen der in Abs. 2 bis 4 der Vorschrift genannten Voraussetzungen die Möglichkeit anstelle der traditionellen Altersversorgung (Versichertenrente und Hinterbliebenenrente) ein Rentensplitting unter Ehegatten zu wählen. Hierbei werden di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 196 Auskun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Inhaltlich entspricht die Vorschrift im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht. Es sind mehrere Vorschriften des bisherigen Rechts zusammengefasst worden (§§ 1427, 1401c RVO; §§ 149, 123c AVG; §§ 141, 141d RKG). Gegenstand der in § 196 getroffenen Regelung sind die Mitteilungspflichten (einschließlich Auskunfts- und Vorlagepflichten) versicherter oder zu ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.3 Aussetzung der Rentenkürzung bei Tod des (insgesamt) begünstigten Lebenspartners

Rz. 14 Nach Satz 2 gilt die Vorschrift für einen Anspruch auf eine nicht aufgrund des Rentensplittings gekürzten Rente für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Die Aussetzung der Rentenkürzung bei Tod eines Lebenspartners ist in § 120b geregelt. § 120b ist anzuwenden, wenn der durch das Rentensplitting (insgesamt) begünstigte Lebenspartner verstorben i...mehr