Übernimmt die Großmutter die Pflege und Erziehung ihres Enkelkindes, kann sie unterstützend Pflegegeld nach §§ 27, 33 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) erhalten. Ist sie ihrem Enkel gegenüber auch unterhaltsflichtig, kann das monatliche Pflegegeld gekürzt werden. Bei der Ermittlung ihrer Leistungsfähigkeit ist auch ihr Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Ehemann zu berücksichtigen.mehr
Steuerrechtlich haben verheiratete Eheleute ein Wahlrecht hinsichtlich ihrer Steuerklasse. Bei der Unterbringung eines Kindes in einer Versorgungseinrichtung kann ein Wechsel der Steuerklasse erhebliche Auswirkungen auf den von ihnen zu leistenden Beitrag haben.mehr
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