Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltungsbeirat: Organisa... / 6.3.2 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Ein anderer Weg besteht darin, dass die Wohnungseigentümer eine Versicherung der Verwaltungsbeiräte durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 1 WEG beschließen. Eine solche Versicherung entspricht in der Regel ordnungsmäßiger Verwaltung.[1] Hinweis Selbstbehalt Streitig ist, ob ein Beschluss nur dann ord...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungsschaden: Abwic... / 4.2 Abrechnung eines Selbstbehalts

In verschiedenen Bereichen (insbesondere bei Leitungswasserschäden) verlangen immer mehr Versicherer Selbstbeteiligungen. Tritt jedenfalls in einer Wohnungseigentumsanlage aufgrund einer defekten Wasserleitung ein Schaden ein, ist ein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt wie die Versicherungsprämie nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungsschaden: Abwic... / 4.3 Abwälzung eines Selbstbehalts auf den Sondereigentümer

Eine Abweichung hiervon kann durch eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung oder eine anderweitige Vereinbarung der Wohnungseigentümer getroffen werden, was allerdings nur im theoretischen Ausnahmefall praktische Bedeutung haben kann. Befindet sich die Ursache für einen Wasserschaden (z. B. Rohrbruch) eindeutig im Sondereigentum, verlangen die Wohnungseigentümer häufig, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Versicherungsschaden: Abwic... / Zusammenfassung

Begriff Als Versicherungsnehmerin trifft die Pflicht zur Abwicklung von Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter als ihr Organ. Die Behebung von Schäden am Sondereigentum ist Sache des jeweiligen Eigentümers. In einem derartigen Fall beschränkt sich die Pflicht des Verwalters darauf, die Schadensanze...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 4 Schwangerschaftsabbruch/Organspende/In-vitro-Fertilisation

Nach § 3 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht eine Arbeitsunfähigkeit, die auf eine nichtrechtswidrige Sterilisation oder auf einen nichtrechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt zurückzuführen ist, einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gleich. Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.3 Keine Berücksichtigung als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung

Das Gesetz schließt die Steuerermäßigung für im Übrigen begünstigte Aufwendungen aus, wenn diese Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen bzw. soweit sie als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Diese Vorschriften haben entsprechend der Systematik des Einkommensteuergesetzes Vorrang. Achtung Zumutbare Belastung fällt unter § 35a EStG Für den Teil der A...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 4.3 Bagatellgrenze von 1.000 EUR

Verzichtet der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer auf einen Schadenersatzanspruch, liegt grundsätzlich i. H. d. Verzichts ein gesonderter geldwerter Vorteil vor.[1] Erstattungen durch Dritte (z. B. durch eine Versicherung) mindern den Schadenersatzanspruch des Unternehmers. Hat der Unternehmer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, bleibt i. d. R. ein geldwerter Vo...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Unfallkosten, Firmen-Pkw de... / 4.2 Konsequenzen für die Behandlung von Unfallkosten

Unternimmt der Arbeitnehmer eine berufliche/betriebliche Fahrt, sind die Kosten für einen Unfall, der sich auf dieser Fahrt ereignet, beim Unternehmer als Betriebsausgaben abziehbar, ohne dass beim Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil anzusetzen ist. Die Unfallkosten sind nicht bei der Ermittlung des privaten Nutzungsanteils anzusetzen. Unfall während einer betrieblichen Fahr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bildung der Rückstellung für den Selbstbehalt

Rz. 109 [Autor/Zitation] Dem Charakter der RdV entspricht es, dass es sich um eine Saldogröße handelt, dh. nur der erwartete tatsächliche Verlust zu bilanzieren ist. Neben den Leistungen und Gegenleistungen aus den Versicherungsverträgen sind dabei auch Ansprüche gegenüber Dritten zu berücksichtigen, wenn diese kausal mit den Versicherungsverträgen zusammenhängen (Schubert in...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Trennungsunterhalt / 1.3 Leistungsfähigkeit

Für den Trennungsunterhalt fehlt eine dem § 1581 BGB entsprechende Regelung, die den Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Ehegatten sicherstellt. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet es jedoch, diese Vorschrift entsprechend anzuwenden, da sich auch der Anspruch auf Trennungsunterhalt wie jeder Unterhaltsanspruch an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 4.4 Leistungsfähigkeit

Zudem muss der Unterhaltspflichtige leistungsfähig sein, also aktuell über ausreichende Finanzmittel verfügen, um bei Wahrung seines eigenen Bedarfs den geforderten Unterhalt zahlen zu können. Beim Trennungsunterhalt fehlt zwar eine dem für den nachehelichen Unterhalt geltenden § 1581 BGB vergleichbare Vorschrift. § 1581 BGB ist aber entsprechend anzuwenden, da sich auch der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[1] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 4.2.2.1 Mindestbedarf

Der BGH hat entschieden, dass bei einem unterhaltsberechtigten Ehegatten unabhängig von den individuellen Verhältnissen jedenfalls als unterste Grenze von einem pauschalierten Mindestbedarf auszugehen ist.[1] Dieser Mindestbedarf entspricht dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen und beläuft sich derzeit auf 1.200 EUR. Bei Vorteilen aus dem Zusammenleben mit e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.3 Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs auf den angemessenen Bedarf gemäß § 1578b Abs. 1 BGB

Grundsätzlich bemisst sich das Maß des Unterhalts gemäß § 1578 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. § 1578b Abs. 1 BGB gebietet die Möglichkeit der Herabsetzung dieses eheprägenden Bedarfs auf den angemessenen Lebensbedarf. Sinn und Zweck der Unterhaltsreform war es insbesondere, die bis dahin geltende Lebensstandardgarantie einzugrenzen. Die Herabsetzung des Unterhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2025, Betriebsgefahr... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung hat Erfolg. Das angegriffene Urteil beruht im Sinne der §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO auf einer Verletzung des Rechts und die gemäß § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen eine andere Entscheidung. 1. Der Kläger hat gegen die Beklagten als Gesamtschuldner keinen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2.080,75 EUR und auf Freistel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.4 Leistungsfähigkeit gemäß § 1581 BGB

[1] Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu gewähren, braucht er nur insoweit Unterhalt zu leisten, als es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der geschied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.1 Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

Als Selbstbehalt wird der Betrag bezeichnet, der dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug aller unterhaltsrechtlich berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten verbleiben muss, damit dieser seinen eigenen notwendigen Mindestbedarf sicherstellen kann. Wird der Selbstbehalt unterschritten, liegt ein Mangelfall vor. Zu unterscheiden ist beim Kindesunterhalt der notwendige Selbstbehal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.1.2 Herabsetzung des Selbstbehaltes

Auch eine Herabsetzung des Selbstbehaltes kommt in Betracht. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige günstig wohnt und die Warmmietkosten nicht die Beträge von 520 EUR beim notwendigen Selbstbehalt bzw. 650 EUR beim angemessenen Selbstbehalt erreichen. Diesem ist es nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.1.1 Erhöhung des Selbstbehaltes

In bestimmten Fällen kann sich der Unterhaltspflichtige auf einen erhöhten Selbstbehalt berufen. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn er für die Deckung seines Wohnbedarfs dauerhaft unvermeidbare Mehrkosten in erheblichen Umfang aufbringen muss, wenn also der im Tabellensatz ausgewiesene Mietanteil von 520 EUR beim notwendigen Selbstbehalt bzw. 650 EUR beim angemessenen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 5.7.3 Anteilige Verteilung des Restbedarfs auf die Elternteile

Für den verbleibenden Unterhaltsbedarf des Kindes haften beide Elternteile nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Die Haftungsanteile werden von der Unterhaltspraxis dabei in Durchschnittsfällen als Quote anhand des verteilungsfähigen Einkommens berechnet, welches dem oberhalb des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.3.2 Ermittlung der Leistungsfähigkeit

Ist die Rollenwahl in der neuen Beziehung nicht durch wirtschaftliche oder sonstige Gründe gerechtfertigt, ist dem Unterhaltspflichtigen ein fiktives Einkommen aus einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Der Unterhaltspflichtige muss sich so behandeln lassen, als ob er auch in der neuen Ehe einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachginge und mit den erzielbaren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4.2 Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern

Die in § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB angeordnete gesteigerte Unterhaltsverpflichtung, die gegenüber minderjährigen und nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern gilt, hat neben der Anwendung des geringeren notwendigen Selbstbehaltes diverse weitere praktische Auswirkungen. Achtung Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.4 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten beim Minderjährigenunterhalt

Zentrale Norm der Leistungsfähigkeit im Verwandtenunterhalt ist § 1603 BGB. Unterhaltspflichtig ist gemäß § 1603 Abs. 1 BGB nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Vom Unterhaltspflichtigen wird daher verlangt, dass er sein Einkommen und sein Vermögen bis zur G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 5.6 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten beim Volljährigenunterhalt

Nach § 1603 Abs. 1 ist derjenige nicht unterhaltspflichtig, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Lebensbedarfs den vollen Unterhalt zu gewähren. Allein der Teil des unterhaltsrelevanten Einkommens des Pflichtigen oberhalb des angemessenen Selbstbehaltes von 1.650 EUR ist für den Unterhalt verfü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 5.1.1.4 Entfall der gesteigerten Unterhaltsverpflichtung

Mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes entfällt für den Unterhaltspflichtigen grds. die gesteigerte Unterhaltsverpflichtung, die gegenüber minderjährigen Kindern gilt. Damit einhergehend gilt gegenüber volljährigen Kindern grds. der erhöhte angemessene Selbstbehalt von derzeit 1.750 EUR.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 5.1.1.1 Barunterhaltspflicht beider Elternteile

Mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge im Rechtssinne und – als Teil hiervon – die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes im Rahmen der Personensorge (§§ 1626, 1631 BGB). Damit entfällt nach dem Gesetz die Grundlage für eine Gleichbewertung von Betreuungs- und Barunterhalt ohne Rücksicht darauf, ob im Einzelfall etwa ein volljähriger Schüler weit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4 Der Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes

Vom Grundsatz her haften beide Elternteile für den Kindesunterhalt anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Dies ergibt sich aus § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB. Als Sonderregelung hierzu legt § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB für den Unterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder fest, dass der betreuende Elternteil in der Regel seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 7.1.4 Haftungsanteile der Eltern

Für den Bedarf müssen die Eltern im Falle des Wechselmodells anteilig aufkommen, § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB. Dabei sind die Anteile der Eltern, mit denen diese sich am Kindesunterhalt zu beteiligen haben, unter Vorwegabzug des angemessenen Selbstbehalts von derzeit 1.750 EUR zu ermitteln.[1] Der Zahlungsanspruch richtet sich nicht auf den vollen Unterhalt, sondern nur auf die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 4.1.4.3 Haftungsaufteilung für den zusätzlichen Sonder- und Mehrbedarf

Für einen berechtigten Sonder- und Mehrbedarf eines minderjährigen Kindes haben grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen und nach den Maßstäben des § 1603 Abs. 1 BGB aufzukommen. Die Haftungsverteilung folgt den Grundsätzen für die Berechnung der Haftungsanteile des Volljährigenunterhaltes. Vor der Gegenüberstellung der beiderseitigen unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / 4.1.3 Unterhalt an Elternteil des nicht ehelichen Kindes

Der Bedarf der Mutter bzw. des Vaters eines nicht ehelichen Kindes[1] richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils und beträgt i. d. R. mindestens 960 EUR. Der angemessene Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nicht ehelichen Kindes[2] hängt davon ab, ob erwerbstätig (1.600 EUR) oder nicht erwerbstätig (1.475 EUR). Hierin sind bis 580 EUR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / 2.2 Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

Unterhalt leisten muss nur, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts dazu in der Lage ist.[1] Zur schlüssigen Darstellung seiner Leistungsunfähigkeit muss der auf Mindestunterhalt in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner in Ansehung der ihn treffenden Erwerbsobliegenheit aus § 1603 Abs. 1 BGB und eines i...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / 2.1.1 Kinder

Bedürftig ist ein Kind[1], wenn es nicht erwerbstätig sein darf (Minderjährigkeit) oder nicht erwerbstätig sein kann (krankes oder behindertes Kind), es sich in einer (ersten) Ausbildung befindet. Achtung Kinder ohne Schul- und ­Berufsausbildung Geht ein volljähriges Kind weder einer Schul- noch Berufsausbildung nach, muss es grundsätzlich für seinen Lebensunterhalt selbst aufko...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / 4.2 Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), wird die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig verteilt. Praxis-Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / 4.1.2 Ehepartner

Bei Unterhaltsansprüchen des einen Ehegatten gegen den getrennt lebenden oder geschiedenen anderen Ehegatten werden vom bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst die Unterhaltsansprüche (ohne Kindergeld) der minderjährigen Kinder und ihnen gleichgestellter volljähriger Kinder i. S. d. § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB abgezogen. Von dem danach verbleibenden Eink...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Elementarschäden: Zeit für die Pflichtversicherung?

Überblick Der Bundesrat fordert seit Jahren eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden – hat sich aber bislang nicht durchgesetzt. Das Ifo-Institut sieht jetzt Handlungsspielraum für eine politische Neuordnung. Die gesellschaftliche Akzeptanz für eine verpflichtende Elementarschadenversicherung in Deutschland ist größer als angenommen, wie eine Studie des Ifo-Instituts ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 3 Geschütztes Einkommen der unterhaltsverpflichteten "Kinder"

Gemäß 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit im Rahmen von § 1603 BGB. Die Düsseldorfer Tabelle enthält in Abschn. D I. seit dem J...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2.2 Angehörigen-Entlastungsgesetz ab 1.1.2020

Die Bundesregierung hat am 14.8.2019 das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet. Das Gesetz wurde am 7.11.2019 im Bundestag verabschiedet.[1] Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt, sodass dieses zum 1.1.2020 in ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aktuelle Konflikte in der U... / 2.1 Forderungen von Kunden

Viele deutsche Unternehmen haben Kunden in den Kriegsgebieten, die in der Buchhaltung als Debitoren verwaltet werden. Die Praxis zeigt, dass auch aufgrund der seit Langem unsicheren Lage in diesen Ländern viele Lieferungen Deutschland nur gegen Akkreditiv oder eine andere Form einer Vorauszahlung verlassen haben. Dennoch führen langjährige Geschäftsbeziehungen zu Kunden zu V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2025, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Abänderung des am 10.10.2020 im Verfahren … vor dem Amtsgericht B. abgeschlossenen Vergleichs zum Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten sind seit dem … 2021 getrenntlebende Eheleute. Aus der am … geschlossenen Ehe ist das gemeinsame Kind M., geboren am xx.xx.2017, hervorgegangen. Dieses hielt sich nach der Trennung der Beteil...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Factoring mit teilweisem Übergang des Delkredererisikos

Rn. 45 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die traditionelle Unterscheidung von echtem und unechtem Factoring geht davon aus, dass das Delkredererisiko ganz oder gar nicht auf den Factor übergeht. Es kommen in praxi jedoch auch Gestaltungen vor, bei denen die Factoring-Vereinbarung einen teilweisen Rückbehalt des Bonitätsrisikos durch den Factoring-Kunden in Bezug auf jeweilige Einzel...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gebühren des Factoring

Rn. 18 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Je nach Umfang der vom Factor übernommenen Funktionen können sich die dem Factoring-Kunden berechneten Gebühren aus den folgenden Komponenten zusammensetzen: Rn. 19 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Übernimmt der Factor die Debitorenverwaltung, fäl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994, 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996, 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004, 31. Finkenbusch...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.3 Höhe der anzuerkennenden Fahrkosten (Abs. 3)

Rz. 22 Die Kostenübernahme beschränkt sich auf die reinen, im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse notwendig werdenden Fahrkosten. Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Kosten eines Gepäcktransports werden nicht übernommen (Ausnahme: § 18), wohl aber Kosten medizinisch notwendig werdender Familienheimfahrten oder Besuchsfahrten von Familienangehörigen zur B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2025, Angemessener Selbstbehalt und einzusetzendes Einkommen beim Elternunterhalt

BGB § 1603 Abs. 1, SGBXII § 94 Abs. 1a Leitsatz 1. Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24, juris). 2. Es ist aus Rechtsgründen grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter für Zeiträume nach dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes dem Unterhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2025, Angemessener Se... / Leitsatz

1. Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24, juris). 2. Es ist aus Rechtsgründen grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter für Zeiträume nach dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes dem Unterhaltspflichtigen einen über die Hälfte hinausgehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2025, Angemessener Se... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller macht als Sozialhilfeträger gegen den Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsteller erbrachte der Mutter des Antragsgegners (im Folgenden: Hilfeempfängerin), die psychisch erkrankt ist, für die Zeit von August 2020 bis Dezember 2021 Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2025, Grob fahrlässi... / 1 Aus den Gründen: „…

1. Der Kl. steht gegen den Bekl. ein Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung des im Eigentum der Klägerin stehenden angemieteten Fahrzeuges sowohl aus den §§ 535, 280 Abs. 1 BGB als auch aus § 823 Abs. 1 BGB lediglich i.H.v. 1.278,38 EUR zu. a) Der Bekl. hat zumindest fahrlässig, indem er mit dem von ihm angemieteten Fahrzeug in die Tiefgarage einfuhr, obwohl diese für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 BGH, Beschl. v. 22.1.2025 – XII ZB 148/24

Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24, juris).mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Aufwendungen setzen eine tatsächliche, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindernde Ausgabe voraus.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Gelde...mehr