Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 297 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.41: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 B... mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Allgemein

Rz. 183 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.14: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (allgemein) In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die im Anschluss an den Termin geführte Unterredung. Es wird empfohlen, nach Eingang entsprechender Aufforderung die verhängte Geldstrafe bzw. Geldbuße zu zahlen. ... mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Nach Gesetz

Rz. 88 Der gewerbliche Lagerhalter ist für den Verlust und die Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes verantwortlich, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (§ 347 HGB) nicht abgewendet werden konnte, § 475 HGB. Verlust liegt vor, wenn der Lagerhalter dem Einlagerer auf unüber... mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtsprechung

Rz. 347 Bei der Ermittlung der Höhe des nachehelichen Unterhalts müssen in erster Linie die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiedenen OLGs[509] herangezogen werden. Diese sind zwar keine Rechtsnormen, sondern geben nur die Praxis des jeweiligen OLG wieder mit dem Ziel, die Rechtsprechung im OLG-Bezirk kalkulierbarer zu machen; es ist jedoch dringend zu empfehlen, si... mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / 1. Notwendiger Selbstbehalt

Der notwendige Selbstbehalt markiert das unterhaltsrechtliche Existenzminimum des Schuldners. Er ist gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern maßgeblich (§ 1603 Abs. 2 S. 1 und S. 2 BGB). Die Höhe des notwendigen Selbstbehalts orientiert sich an den Mitteln, die einer Person auch nach den einfachsten Verhältnissen für den eigenen Unterhalt zus... mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts beim Kindesunterhalt

BGB § 1603 Leitsatz Zur Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts eines auf Kindesunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltsschuldners wegen Haushaltsersparnissen und Synergieeffekten durch das Zusammenleben mit einem neuen Lebensgefährten (Fortführung des Senatsurt. v. 9.1.2008 – XII ZR 170/05, FamRZ 2008, 594). BGH, Beschl. v. 26.3.2025 – XII ZB 388/24 (OLG Celle, AG Bückeb... mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts beim Kindesunterhalt

I. Gegenstand der Besprechung Der Beschluss des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26.3.2025 – XII ZB 388/24 [1] setzt einen neuen Akzent in der Diskussion um die Frage, in welchem Umfang das Zusammenleben des Unterhaltspflichtigen mit einem neuen Partner zu einer Reduktion des notwendigen Selbstbehalts führen darf. Ausgangspunkt war die Klage eines Landes als Tr... mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / III. Kritische Würdigung im Lichte des § 1609 BGB

§ 1609 BGB verankert ein strikt zu beachtendes Rangsystem: Das minderjährige Kind genießt Vorrang vor jedem Lebenspartner. Werden jedoch Synergieeffekte in Höhe von 10 % nicht mehr berücksichtigt, wenn der in einer Versorgungsgemeinschaft mit dem Unterhaltspflichtigen lebende Partner "nicht leistungsfähig" ist, also weniger als ein Einkommen in Höhe des notwendigen Selbstbeha... mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der 1974 geborene Antragsgegner ist Vater der im Mai 2012 geborenen Tochter J., die seit der Trennung der Eltern im Jahr 2014 im Haushalt der Kindesmutter lebt. Nachdem der Antragsgegner zuvor länge... mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / 2. Leistungsfähigkeit des Partners

Der BGH hatte in einer Entscheidung zum Elternunterhalt[7] die Leistungsfähigkeit des mit dem unterhaltspflichtigen Kind zusammenlebenden Partner bejaht, wenn das Einkommen des Partners die Höhe des dem unterhaltspflichtigen Kind belassenen Selbstbehalts übersteigt. Nunmehr hat der BGH in konsequenter Fortführung dieser Rechtsprechung im Fall des für ein minderjähriges Kind g... mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / I. Gegenstand der Besprechung

Der Beschluss des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26.3.2025 – XII ZB 388/24 [1] setzt einen neuen Akzent in der Diskussion um die Frage, in welchem Umfang das Zusammenleben des Unterhaltspflichtigen mit einem neuen Partner zu einer Reduktion des notwendigen Selbstbehalts führen darf. Ausgangspunkt war die Klage eines Landes als Träger der Unterhaltsvorschussk... mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / IV. Fazit

Die Entscheidung des BGH zu XII ZB 388/24 bestätigt und verfeinert die bisherige BGH-Linie, nach der Synergieeffekte aus einer Bedarfsgemeinschaft den notwendigen Selbstbehalt grundsätzlich um 10 % reduzieren können. Die Haushaltsersparnis pauschal bei 10 % anzusetzen, überzeugt in seiner Praktikabilität; es knüpft an die Sozialrechtssystematik an und vermeidet kleinteilige B... mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / Leitsatz

Zur Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts eines auf Kindesunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltsschuldners wegen Haushaltsersparnissen und Synergieeffekten durch das Zusammenleben mit einem neuen Lebensgefährten (Fortführung des Senatsurt. v. 9.1.2008 – XII ZR 170/05, FamRZ 2008, 594). BGH, Beschl. v. 26.3.2025 – XII ZB 388/24 (OLG Celle, AG Bückeburg) mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / 3. Synergieeffekt

Wenn zwei Personen gemeinsam einen Haushalt führen, entstehen typischerweise sogenannte Synergieeffekte. Diese sind in erster Linie darin zu sehen, dass Lebenshaltungskosten und Ausgaben für die Führung des Haushalts günstiger werden, da viele Posten nicht mehr nur von einer Person getragen werden müssen. Beispiele für Ersparnisse: mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / II. Terminologien

1. Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt markiert das unterhaltsrechtliche Existenzminimum des Schuldners. Er ist gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten volljährigen Kindern maßgeblich (§ 1603 Abs. 2 S. 1 und S. 2 BGB). Die Höhe des notwendigen Selbstbehalts orientiert sich an den Mitteln, die einer Person auch nach den einfachsten Verhältnissen fü... mehr

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FF 10/2025, Wege zu einem z... / VI. Die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen

Die Kommission hält es aufgrund der wahrgenommenen Unsicherheiten in der Praxis für sachgerecht, klarzustellen, dass die gesteigerten Obliegenheiten des § 1603 Abs. 2 BGB nur greifen, wenn der Mindestbedarf des Kindes betroffen ist: Zitat § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren... mehr

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FF 10/2025, Herabsetzung de... / 4. Rangfolge nach § 1609 BGB

Der Kern des modernen Unterhaltsrechts ist das Kindeswohl. § 1609 BGB ordnet daher minderjährige Kinder und ihnen nach § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB gleichgestellte volljährige Kinder an die Spitze der Rangfolge. Daraus erwächst für den Unterhaltsschuldner eine Reihe gesteigerter Pflichten: Nach § 1603 Abs. 2 BGB besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners. U... mehr

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FF 10/2025, Rechtsprechung ... / 1.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.4.2025 – 5 UF 49/23

Wird ein Kind im Wege eines paritätischen Wechselmodells betreut, besteht hinsichtlich eines auf Zahlung von Barunterhalt gerichteten Kindesunterhaltsanspruchs keine Leistungsfähigkeit, wenn dem Elternteil nach Abzug seines eigenen Selbstbehalts weniger als die Hälfte des sozialrechtlichen Regelsatzes für das Kind verbleibt. Jeder Elternteil darf die bei ihm anfallenden Kost... mehr

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Wohnungseigentümer: Schulde... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K stehe unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gegen B ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 3.160,45 EUR wegen des von der Gebäudeversicherung regulierten Wasserschadens zu. Ein solcher Anspruch folge auch nicht aus dem Verhalten des B im Zusammenhang mit den Regressbemühungen der Versicherung. Zwar hafte B grundsätzlich gem. §§ 280 Abs. 1, 278 BGB für kausale... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2.2 Laufende Kosten

Neben der Abschreibung bzw. den Leasingraten berechnen sich die Gesamtkosten aus der Summe aller übrigen Betriebskosten, die das ganze Jahr über – also auch für Zeiten des Urlaubs anfallen. Das sind z. B. Aufwendungen für Benzin, Öl, Reifen, Wagenwäsche/-pflege, Garagenmiete[1], Inspektions-/Reparaturkosten, TÜV/AU, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Finanzierungskosten. In die Berechnung... mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.1 Bemessungsgrundlage Bruttolistenpreis

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Der Ansatz des inländischen Bruttolistenpreises gilt auch für reimportierte Fahrzeuge. Existiert für reimportierte Firmenfahrzeuge kein inländischer Bruttolistenpreis, ist die Bemessungsgrundlage für die 1 ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Der Selbstbehalt des Ehegatten nach den Leitlinien der Oberlandesgerichte.

Rn 24 Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte sehen als Selbstbehalt für den unterhaltspflichtigen Ehegatten nahezu durchgängig 1.600,00 EUR vor. Eine Ausn bildet nur das OLG Rostock, das in Mangelfällen eine Herabsetzung auf den notwendigen Selbstbehalt von 1.200,00 bzw 1.450,00 EUR zulässt. Abweichungen gibt es ferner insoweit, als einige Oberlandesgeri... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Der Selbstbehalt als Grenze der Leistungsfähigkeit.

1. Anwendungsbereich. Rn 22 Der Selbstbehalt bildet die unterste Opfergrenze für den eigenen angemessenen Bedarf des Unterhaltsverpflichteten. Dies bedeutet, dass er erst dann zu Unterhaltszahlungen in der Lage ist, wenn ihm mindestens dieser notwendige Selbstbehalt verbleibt (BGH FamRZ 90, 260). Ist diese Opfergrenze erreicht, muss der Unterhalt des Unterhaltsberechtigten en... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Änderungen des Selbstbehalts.

Rn 25 Änderungen des notwendigen Selbstbehalts kommen dann in Betracht, wenn der Lebensbedarf des Unterhaltspflichtigen auf andere Weise sichergestellt ist, die in die Selbstbehaltsätze eingearbeiteten Mietaufwendungen von den tatsächlichen Mietkosten abweichen oder die Lebenshaltungskosten durch Zusammenleben mit einem neuen Partner gesenkt werden. a) Sonstige Deckung der Le... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Volljährige Enkelkinder.

Rn 6 Bei volljährigen Enkelkindern spricht alles dafür, dass sich der Unterhalt der in Anspruch genommenen Großeltern auf den erhöhten Selbstbehalt berufen darf, der beim Elternunterhalt gilt (BGH FuR 06, 366). Dies ist allerdings seit 2020 problematisch. Viele OLG und auch die Düsseldorfer Tabelle sehen keinen festen Selbstbehalt für den Elternunterhalt vor. Dies beruht auf... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Normale Unterhaltsverpflichtung.

Rn 3 Bei nicht gesteigerter Unterhaltsverpflichtung variiert der Selbstbehalt je nachdem ob es sich um Unterhalt für volljährige Kinder, Eltern oder eine Unterhaltsverpflichtung nach § 1615l handelt. Auch hier weichen die Leitlinien voneinander ab. Entspr Regeln finden sich in den Leitlinien unter 21.3. Auch hier ist es möglich, den Selbstbehalt im Einzelfall zu senken oder ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung.

Rn 2 Dafür gilt der notwendige Selbstbehalt, der von den Oberlandesgerichten unterschiedlich festgelegt worden ist. Entspr Angaben finden sich in den Leitlinien unter 21.2. In dem Selbstbehalt ist ein Betrag für den Wohnbedarf enthalten, der ebenfalls beziffert ist. Bei höheren oder geringeren Mietkosten oder sonstigen Umständen kann der Selbstbehalt im Einzelfall angemessen... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wegfall der gesteigerten Unterhaltspflicht.

Rn 17 Nach II 2 greift die gesteigerte Unterhaltsverpflichtung nicht, wenn weitere leistungsfähige unterhaltspflichtige Verwandte vorhanden sind, denen trotz Barunterhaltsleistungen ihr eigener angemessener Unterhalt verbleibt. In Betracht kommen Großeltern BGH NJW 22, 331), aber auch der andere Elternteil. Voraussetzung ist, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil außer... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Geringere Miete als der in die Selbstbehaltsätze eingearbeitete Wohnkostenanteil.

Rn 33 Eine Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts ist möglich, wenn der Unterhaltsverpflichtete deutlich geringere Wohnkosten hat, als in den Leitlinien berücksichtigt sind. Dies kann in Betracht kommen, wenn der Unterhaltspflichtige wieder verheiratet ist oder mit einem neuen Partner in einer nicht ehelichen Gemeinschaft zusammen lebt und von diesem oder dem neuen Ehega... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendungsbereich.

Rn 22 Der Selbstbehalt bildet die unterste Opfergrenze für den eigenen angemessenen Bedarf des Unterhaltsverpflichteten. Dies bedeutet, dass er erst dann zu Unterhaltszahlungen in der Lage ist, wenn ihm mindestens dieser notwendige Selbstbehalt verbleibt (BGH FamRZ 90, 260). Ist diese Opfergrenze erreicht, muss der Unterhalt des Unterhaltsberechtigten entspr gekürzt werden. ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sockelbetrag.

Rn 7 Das Einkommen beider Eltern ist um den Sockelbetrag zu reduzieren. Die Höhe des Sockelbetrages wird von den Oberlandesgerichten unterschiedlich bemessen. Regelungen finden sich unter 13.3 der Leitlinien. Er entspricht dem jeweiligen Selbstbehalt. Bei privilegierten volljährigen Kindern wird zunächst der angemessene Selbstbehalt als Sockelbetrag eingesetzt. Reicht das ve... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungsfähigkeit.

Rn 5 § 1361 enthält, anders als etwa § 1581 für den Geschiedenenunterhalt und § 1603 für den Verwandtenunterhalt, keine spezielle Regelung zur Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Gleichwohl ist die Leistungsfähigkeit auch beim Trennungsunterhalt unverzichtbarer Bestandteil des Unterhaltsrechtsverhältnisses (BGH FamRZ 86, 556). Es gelten die gleichen Grundsätze wie beim na... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Maßstab.

Rn 4 Die ehelichen Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnisse sind jeweils konkret nach einem objektiven Maßstab festzulegen (BGH FamRZ 93, 789). Der durch die tatsächlichen Gegebenheiten bestimmte Lebensstandard ist maßgeblich (BGH FamRZ 97, 281). Eine Korrektur erfolgt lediglich, wenn sich die Ehepartner in ihrer Lebensführung unangemessen beschränkt oder wenn sie übermäß... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Sonstige Deckung der Lebenshaltungskosten.

Rn 26 Ist der Unterhaltspflichtige in einem Pflege- oder Altenheim untergebracht, wird der größte Teil des Lebensbedarfs durch Leistungen des Heimträgers gedeckt. In diesem Fall braucht ihm nicht der notwendige Selbstbehalt in vollem Umfange belassen zu werden. Es reicht vielmehr aus, wenn ihm von seinem Einkommen ein Betrag verbleibt, der seine restlichen Bedürfnisse deckt ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 11 ProdHaftG – Selbstbeteiligung bei Sachbeschädigung.

Gesetzestext Im Falle der Sachbeschädigung hat der Geschädigte einen Schaden bis zu einer Höhe von 500 Euro selbst zu tragen. Rn 1 § 11 normiert für den Ersatz von Sachschäden, der nach oben nicht beschränkt ist, einen Selbstbehalt in Höhe von 500 EUR. Dies bedeutet nach dem Wortlaut der Vorschrift, dass erst Sachschäden über 500 EUR überhaupt ersatzfähig sind und dass der G... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Berücksichtigung von Mietkosten.

Rn 27 Die Leitlinien der meisten Oberlandesgerichte geben Auskunft über den Wohnkostenanteil, der in ihren Selbstbehaltsätzen enthalten ist. Dabei werden die Wohnkosten tw untergliedert nach Werten für Warm- und Kaltmiete, tw wird nur die Warmmiete ausgewiesen. Nicht berücksichtigt werden bei der Warmmiete bzw bei der Trennung von Kaltmiete und Mietnebenkosten die Kosten für... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungsfähigkeit des Vaters.

Rn 6 Dem Unterhaltsschuldner steht ein etwa gleich hoher Selbstbehalt zu, als wenn er mit der Mutter verheiratet wäre. Sein Selbstbehalt liegt zwischen dem notwendigen und dem angemessenen (BGH FamRZ 05, 354). Die Leitlinien enthalten dazu Regelungen unter Gliederungspunkt 23.3.1. Nunmehr hat der BGH offengelassen, ob der Selbstbehalt durch den Halbteilungsgrundsatz zu korri... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Düsseldorfer Tabelle.

Rn 12 Sie ist zu beziehen über die Homepage im Internet ›www.olg-duesseldorf.nrw.de‹. Ihr letzter Stand ist 1.1.25. Sie enthält ein Regelwerk für Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt, das im gesamten Bundesgebiet anerkannt ist. Sie gliedert sich auf in Altersstufen und Einkommensgruppen. Sie enthält Prozentsätze der weiteren Einkommensgruppen im Hinblick auf § 249 FamFG... mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 4. Folgen der Zahlung

Rz. 153 Soweit der Rechtsschutzversicherer Zahlungen geleistet hat, geht der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Erstattung der gezahlten Beträge auf ihn über (§ 86 Abs. 1 VVG bzw. Ziffer 4.1.8 Muster-ARB 2021). Soweit Erstattungsbeträge an den beauftragten Anwalt geleistet worden sind, hat der Rechtsschutzversicherer einen unmittelbaren Anspruch aus übergegangenem Recht. ... mehr

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zfs 09/2025, Keine Deckung ... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. Der Kl. steht gegen die Bekl. lediglich ein Anspruch in Höhe von 441,90 EUR aus dem Versicherungsvertrag zu. Ein darüber hinausgehender Anspruch der Kl. besteht nicht. a) Ein Anspruch auf Ersatz des an den Mandanten zurückgezahlten Honorars besteht nicht. aa) Bereits nach Ziffer 1 der Versicherungsbedingungen besteht kein Versicherungsschutz für den geltend gemachten Hon... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Zusammenleben mit neuem Lebenspartner oder im Falle der Wiederheirat.

Rn 38 Auch wenn eine Ersparnis von Mietaufwendungen nicht gegeben ist, kann das Zusammenleben mit einem neuen Lebenspartner weitere Ersparnisse mit sich bringen. Dies beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH FamRZ 95, 344). Da sich der neue Lebenspartner im Falle der Leistungsfähigkeit an den Kosten der Haushaltsführung beteiligen muss, ergeben sich Ersparnisse... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Unterhaltsberechnung bei Nachrang des geschiedenen Ehegatten.

Rn 52 Ist der neue Ehegatte vorrangig, ändert sich zunächst an dessen Bedarfsberechnung nichts. Der Unterhalt des geschiedenen Ehegatten wird bei der Bedarfsberechnung abgezogen. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass der Mindestbedarf, der nunmehr wegen des Vorranges von Bedeutung ist, beeinträchtigt wird. Dem vorrangigen Ehegatten, der mit dem Pflichtigen zusammenleb... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Billigkeitsunterhalt nach § 1581.

Rn 6 Der in § 1581 genannte angemessene Unterhalt des Unterhaltsverpflichteten steht damit dem vollen eheangemessenen Unterhalt nach §§ 1578 I 1 bzw 1361 gleich (BGH FuR 12, 192). Rn 7 Der eheangemessene Bedarf des Unterhaltspflichtigen beträgt damit bei einer Alleinverdienerehe und einem Erwerbstätigenbonus von 1/7, 4/7 und von 1/10 55 % seiner Einkünfte plus der Hälfte der ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Höhere Miete als die in den Selbstbehaltsätzen berücksichtigten Wohnkosten.

Rn 29 Sind die tatsächlichen Wohnkosten des unterhaltsverpflichteten Ehegatten höher als in den Selbstbehaltsätzen ausgewiesen, ist zunächst zu prüfen, ob dem Unterhaltsverpflichteten aufgrund der Mietbelastung ein Anspruch auf Wohngeld zusteht (Bambg FamRZ 93, 66). Maßgeblich ist dabei nicht das tatsächliche Wohngeld, sondern der Anspruch auf Wohngeld. Ein solcher Anspruch ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 33 Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung des gemE gehören wenigstens die angemessene Versicherung des gemE zum Neuwert sowie der WEigtümer gg Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die Höhe dieser und anderer Versicherungen (Rn 36) richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insb nach Lage, Zustand, Größe und Alter der WE-Anlage, ist in regelmäßigen Abständen anzupassen u... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mangelfallberechnung.

Rn 7 Bei der Mangelfallberechnung gleichrangiger Unterhaltsberechtigter ist zunächst von dem für Unterhaltszwecke zur Verfügung stehenden Einkommen des Unterhaltspflichtigen sein notwendiger oder angemessener Selbstbehalt abzuziehen. Dabei handelt es sich um die Verteilungsmasse. Zu ermitteln sind außerdem die Einsatzbeträge. Dies sind bei minderjährigen Kindern die Zahlbetr... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Umgangskosten.

Rn 51 Durch Ausübung des Umgangs bedingte Kosten können regelmäßig nicht vom Einkommen abgezogen werden (BGH FamRZ 14, 917; 09, 1391; Kobl FuR 18, 592; Bremen FamRZ 17, 297). Etwas anderes kann gelten aufgrund der nach § 1612b V begrenzten Kindergeldanrechnung, wenn sonst ausreichende Mittel zur Umgangsausübung fehlen (BVerfG FamRZ 03, 1370; BGH NJW 09, 2598; FamRZ 08, 594).... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsätze der Mangelfallberechnung.

Rn 64 Bei der Mangelfallberechnung ist von dem für Unterhaltsleistungen zur Verfügung stehenden Einkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst der notwendige Selbstbehalt abzuziehen. Der Erwerbstätigenbonus ist bei der Leistungsfähigkeit nicht in Abzug zu bringen. Anschließend ist der Restbetrag auf die Unterhaltsberechtigten angemessen zu verteilen. Dies geschieht in der Wei... mehr