Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Die Berücksichtigung des vollen Kindergeldes

Rz. 181 Bei volljährigen Kindern, also sowohl bei privilegiert volljährigen Kindern im Sinne des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB als auch bei anderen volljährigen Kindern wird das Kindergeld, sofern es gezahlt wird, in voller Höhe vom Bedarf abgezogen, § 1612b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB.[196] Dies betrifft im Übrigen auch solche minderjährigen Kinder, die entweder verheiratet sind oder die...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / (3) Nachehelicher Unterhaltsanspruch

Rz. 11 §§ 1578 ff. BGB (Unterhaltsanspruch) In § 1578 BGB a.F. hieß es wörtlich: Zitat "Der allein für schuldig erklärte Mann hat der geschiedenen Frau den standesgemäßen Unterhalt insoweit zu gewähren, als sie ihn nicht aus den Einkünften ihres Vermögens und, sofern nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten gelebt hatten, Erwerb durch Arbeit der Frau üblich ist, aus dem E...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Fremdbetreuung eines Kindes

Rz. 170 Überlässt beispielsweise der bisher betreuende Elternteil die Pflege und Erziehung des Kindes vollständig einem Dritten, hat auch dieser Elternteil Barunterhalt zu leisten.[186] Rz. 171 Wegen der Gleichwertigkeit von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt ist sodann von beiden Eltern Barunterhalt pauschal in anfallender Höhe zu zahlen, entsprechend den Einkommensverhält...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Verhältnis zum Elementarunterhalt

Rz. 918 Die Berechnung des Elementarunterhalts erfolgt durch hälftige Aufteilung des verfügbaren Einkommens. Es verstieße deshalb gegen den Halbteilungsgrundsatz, wenn Altersvorsorgeunterhalt zusätzlich zum – ungeschmälerten – Elementarunterhalt gezahlt werden müsste. Deshalb ist nach Errechnung des Altersvorsorgeunterhalts auf der Grundlage des Elementarunterhalts eine Neube...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Rz. 161 Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Fr...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 380 Muster 4.16: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 4.16: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie wissen, kein eigenes Einkom...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / f) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 292 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[334] Hierfür ist eine gesonderte gesetzliche Regelung geschaffen worden. Eine Kostenvorschusspflicht besteht gegenüber nicht getrennt lebenden Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB und zwischen Lebenspartnern nach § 12 S. 2 LPartG. Getrenntlebende Ehegatten sind einander ebenfalls, und zwar "nach B...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Prüfungsschema für Unterhaltsansprüche

Rz. 8 Die Unterhaltsansprüche eines Kindes sind in der folgenden Reihenfolge zu prüfen. Checkliste (1) Unterhaltstatbestand Unterhaltstatbestand und damit Anspruchsgrundlage für den Kindesunterhalt ist § 1601 BGB, wonach Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt (Deszendentenunterhalt) richtet sich grund...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Der unbefristete Festbetrag

Rz. 320 Eine andere Möglichkeit der Unterhaltsverstärkung unabhängig von Betreuung ist z.B. die Vereinbarung eines unbefristeten Festbetrages (ggf. mit Wertsicherungsklausel) [262] unabhängig davon, ob der/dem Unterhaltsberechtigten nach gegebener Rechtsprechung ein solcher Anspruch – unbefristet – zustünde: Rz. 321 Muster 7.90: Vereinbarung eines unbefristeten Festbetrages Mu...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Die Maßstäbe der Rechtsprechung

Rz. 348 Der BGH hat den Betreuungsunterhalt zur absoluten Nr. 1 in seinem "Kernbereichs-Ranking" gemacht.[280] Das bedeutet zunächst, dass die frühere Rechtsprechung des BGH und die frühere Vertragspraxis, die Unterhaltshöhe auch bis zum notwendigen Selbstbehalt herabzusetzen, obsolet sind. Das Bundesverfassungsgericht und der BGH gehen, wie aufgezeigt, davon aus, dass ein –z...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Wohnvorteil

Rz. 223 Eheliche Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für Wohnen bestimmt. So ist nach Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 1.160 EUR ein Betrag für Wohnen in Höhe von 430 EUR eingearbeitet, beim angemessenen Eigenbedarf in Höhe von 1.400 EUR der Betrag von 550 EUR, jeweils Warmmi...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Vorschusspflicht unter Ehegatten

Rz. 57 Unter Ehegatten einer wirksam geschlossenen Ehe bestehen wechselseitig Prozesskostenvorschussansprüche dann, wenn der den Vorschuss fordernde Ehepartner außerstande ist, die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen. Als Prüfungsmaßstab dürften hier nicht die Ansätze der Verfahrenskostenhilfe nach § 76 ff. FamFG oder in Familienstreitsachen und Ehesachen gem. § 113 Ab...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Pfändung und Verjährung

Rz. 501 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verjährt in drei Jahren (§§ 195, 196 i.A. § 197 Abs. 2 BGB). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Rechtskraft des Titels fällig werden. Rz. 502 Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den d...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der Rang des Unterhaltsberechtigten

Rz. 944 In § 1609 BGB sind die Rangverhältnisse zwischen mehreren Unterhaltsberechtigten nach der folgenden Rangfolge geregelt: § 1609 Nr. 1 BGBmehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 344 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 345 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder g...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / ff) Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten

Rz. 35 Unterhaltsansprüche minderjähriger ehelicher und nichtehelicher Kinder erhalten Vorrang vor anderen, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Selbstbehalts nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu erfüllen. Während Ansprüche geschiedener und aktueller Ehegatten zuvor gleichberechtigt neben denen der Kinder standen, sind Ansprüche von Erwachsenen nunmeh...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Geltendmachung und Zweckbestimmung des Altersvorsorgeunterhalts

Rz. 928 Vorsorgeunterhalt ist nicht Teil des Elementarunterhalts oder des Qotenunterhalts. Er ist daher immer gesondert geltend zu machen. Wird Quotenunterhalt oder Elementarunterhalt verlangt, beinhaltet dies nicht gleichzeitig das Verlangen nach Vorsorgeunterhalt.[1060] Vorsorgeunterhalt ist daher besonders und konkret zu verlangen. Hat der Berechtigte allerdings Auskunft z...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Vorhandene Möglichkeiten der Fremdbetreuung

Rz. 584 Die mögliche Fremdbetreuung scheidet nur dann aus, wenn sie entweder nicht verlässlich oder nicht zumutbar ist. Nicht verlässlich ist die Fremdbetreuung nicht nur dann, wenn eine Betreuung nur von gelegentlich vorhandenen und ständig wechselnden Bezugspersonen sichergestellt werden soll.[685] Rz. 585 Nicht verlässlich ist eine Fremdbetreuung auch dann, wenn sie mit de...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Bezifferung von Wirtschaftsgeld

Rz. 77 Jeder Ehegatte hat Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB. Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig für andere Zwec...mehr

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§ 12 Verschiedenes / I. Gebäudeversicherung

Rz. 46 Gem. § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gehören die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu den Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung.[71] Als derartige "Neuwertversicherung" ist eine verbundene Wohngebäudeversicherung üblich und sinnvoll, die außer Feuer (inkl. Blitzschlag) auch sonstige sog...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 4. Verschiedenes

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 3.3 Haftungsumfang

Dieser sog. innerbetriebliche Schadensausgleich hängt vorrangig vom Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers ab; er ist weder einzel- noch kollektivvertraglich abdingbar.[1] Daneben sind bei der Bildung der konkreten Haftungsquote eine Vielzahl weiterer Aspekte zu berücksichtigen, die je nach den Gegebenheiten des Falls zu einer Milderung oder Verschärfung der Haftung führen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Selbstbehalt

Tz. 49 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Durch Art. 1 Nr. 2 VorstAG (vgl. HdR-E, AktG § 93, Rn. 1) wurde in § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG das Erfordernis eines Selbstbehalts für Vorstandsmitglieder eingeführt. Für die D&O-Versicherung von AR-Mitgliedern besteht keine entsprechende gesetzliche Verpflichtung, einen Selbstbehalt zu vereinbaren und auch der DCGK empfiehlt dies nicht mehr. Dur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Abschluss einer D&O-Versicherung

Tz. 47 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Abschluss einer D&O-Versicherung fällt nach h. M. in die Geschäftsführungskompetenz des Vorstands i. S. v. § 78 Abs. 1 AktG (vgl. KK-AktG (2010), § 93, Rn. 246; Dreher, ZHR 165 (2001), S. 293 (321); BeckOGK-AktG (2021), § 93, Rn. 281ff.; Knapp, DStR 2010, S. 56 (61); AktG-Komm. (2020), § 93, Rn. 56; Thüsing/Traut, NZA 2010, S. 140 (141); ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift beruht auf § 84 AktG 1937, dessen Regelungen mit einigen sachlichen Änderungen in § 93 AktG 1965 übernommen worden sind. Geändert wurden § 93 Abs. 3 Nr. 4 AktG durch das Gesetz über die Zulassung von Stückaktien (StückAG) vom 25.03.1998 (BGBl. I 1998, S. 590ff.), § 93 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 4 AktG mit Wirkung zum 01.01.19...mehr

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch laufenden Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für die Zeit ab März 2021 gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist Vater seines am 29.1.2004 geborenen Sohnes T. und seiner am 27.3.2006 geborenen Tochter L., die aus der geschiedenen Ehe mit de...mehr

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 9.3.2021 befasst sich mit der Frage, ob ein Unterhaltspflichtiger auch dann, wenn der Mindestunterhalt tangiert wird, die für sein Eigenheim gezahlten Tilgungsleistungen des Hausdarlehens absetzen kann. 2. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Min...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brockmeyer, Entwicklungslinien der Rspr des BFH zu den ag Belastungen, DStZ 1998, 214; Mellinghoff, Steuerliche Probleme bei Trennung und Scheidung von Ehegatten, StbG 1999, 60; Müller, Die Steuerentlastung für die Kosten des Insolvenzverfahrens "natürlicher Personen", DStZ 1999, 645; Eschenbach, Der Wertverzehr langfristig und zwangsläufig genutzter WG als ag Belastung iSd § 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 In § 33 EStG ist die steuerliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen geregelt, die ihrer Art nach einen außergewöhnlichen Charakter aufweisen und den Stpfl. über Gebühr belasten. Zweck der Vorschrift ist eine Steuerentlastung für bestimmte zwangsläufige Aufwendungen, die die subjektive Leistungsfähigkeit des Stpfl. einschränken.[1] Insoweit erfolgt eine Unterteilung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.2.2 Verlust und Beschädigung eigener Sachen

Rz. 35 Generell besteht kein Unterschied, ob Schäden an vom Stpfl. im eigenen Besitz befindlichen Wirtschaftsgütern oder am Eigentum Dritter verursacht wurden und hierdurch außergewöhnliche Belastungen resultieren. Bedeutsam ist vielmehr, ob das Wirtschaftsgut eine existenziell wichtige Bedeutung aufweist. Während dies bei Unterkünften (Häuser und Wohnungen) regelmäßig bejah...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Angemessener Selbstbehalt

Rz. 27 Die Unterhaltsleitlinien des OLG Düsseldorf sehen aber vor, dass der notwendige Selbstbehalt (960/1.160 EUR) nur solange zur Anwendung kommt, als dies zur Sicherstellung des Mindestunterhalts erforderlich ist. Sobald der Mindestunterhalt gewahrt ist, gilt der angemessene Selbstbehalt (1.400 EUR). Leitlinien des OLG Düsseldorf Stand 1.1.2022 21.2 Der notwendige Selbstbe...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / a) Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 106 Inwieweit der eheangemessene Selbstbehalt unterschritten ist, muss nicht im Detail ermittelt werden, da – offensichtlich – sogar der Ehegattenmindestselbstbehalt unterschritten ist.mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Notwendiger Selbstbehalt

Rz. 26 M bleiben nach Zahlung mehr als 1.160 EUR, nämlich 1.431,50 EUR (1800 – 368,50 EUR). Sein notwendiger Selbstbehalt ist gewahrt.mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Selbstbehalt

Rz. 100 Der "Selbstbehalt" ist also kein absoluter Wert, der einem Unterhaltspflichtigen generell zugutekommt. Seine Höhe hängt insbesondere davon ab, wem gegenüber er eingewendet wird. Lediglich der "notwendige Selbstbehalt" ist die absolute Untergrenze dessen, was dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss, wobei auch hier zu unterscheiden ist, ob der Unterhaltspflichtige e...mehr

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Anhang 2 / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgtmehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / 1. Ehegattenmindestselbstbehalt/Selbstbehalt nach § 1615l

Rz. 25 M verbleiben nach Abzug aller Unterhaltspflichten 1.176 EUR. SüdL 21. Selbstbehalt … 21.3.2 Gegenüber Anspruchsberechtigten nach § 1615l BGB ist der Selbstbehalt in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt des Volljährigen nach § 1603 I BGB und dem notwendigen Selbstbehalt nach § 1603 II BGB liegt, in der Regel für Erwerbstätige ...mehr

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Übersichten zum Unterhaltsr... / 3. Leistungsfähigkeit des M: eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 12 M darf nicht weniger verbleiben, als einem Ehegatten, dem er Unterhalt leistet (eheangemessener Selbstbehalt; Grundsatz gleicher Teilhabe an den ehelichen Lebensverhältnissen). Im Verhältnis zu F2 ist dies grds. unproblematisch, weil bei der Bestimmung des Bedarfs der F2 – neben dem Kindesunterhalt – auch bereits der Unterhalt für F1 abgezogen war. Die anschließende Ha...mehr

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§ 9 Unterhaltspflicht gegen... / b) Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 26 Der eheangemessene Selbstbehalt ist grundsätzlich ein individueller und damit variabler Selbstbehalt. Erst der Ehegattenmindestselbstbehalt ist als Untergrenze ein "fester" Selbstbehalt.[3] Rz. 27 Der eheangemessene Unterhalt (= eigener angemessene Unterhalt i.S.v. § 1581) entspricht betragsmäßig dem eheangemessenen Ehegattenunterhalt i.S.v. § 1578 Abs. 1 S. 1 (vgl. hi...mehr

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§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / a) Grundsatz: Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 94 Ausgangspunkt ist der eheangemessene Selbstbehalt.[13] Er ist keine feste Größe, sondern die Folge des Anspruchs auf gleiche (hälftige) Teilhabe an den ehelichen Lebensverhältnissen. BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 […] der eigene angemessene Unterhalt nicht geringer sein darf als der an den Unterhaltsberechtigten zu leistende Betrag (Urteil, BGHZ 109, 72 = FamRZ...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 3. Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 25 Gegenüber F2 ist der Selbstbehalt des M zweifellos gewahrt. Problematisch kann die Wahrung des eheangemessenen Selbstbehalts jedoch in Bezug auf den ersten Ehegatten werden, weil bei dieser Bedarfsermittlung die Unterhaltspflicht gegenüber der zweiten Ehefrau noch nicht berücksichtigt werden durfte (siehe oben Rdn 4 ff.). Rz. 26 Im Fallbeispiel hat F1 1.625 EUR (1.125 E...mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / 2. Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 44 Zur Unterscheidung zwischen dem Ehegattenmindestselbstbehalt und dem eheangemessenen Selbstbehalt vgl. Fälle 18 und 35 (siehe § 3 Rdn 94, 96, § 10 Rdn 1). BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 … der eigene angemessene Unterhalt nicht geringer sein darf als der an den Unterhaltsberechtigten zu leistende Betrag … … hat der Senat schon in der Vergangenheit den individuell...mehr

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§ 16 Unterhaltspflicht gege... / 2. Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 26 Zudem wäre der eheangemessene Selbstbehalt nicht gewahrt. Zur Unterscheidung zwischen dem Ehegattenmindestselbstbehalt und dem eheangemessenen Selbstbehalt vgl. die Fälle 18 und 35 (siehe § 3 Rdn 94, 96, § 10 Rdn 50 ff.). BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 … der eigene angemessene Unterhalt nicht geringer sein darf als der an den Unterhaltsberechtigten zu leistende ...mehr

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§ 15 Unterhaltspflicht gege... / 2. Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 22 Zur Unterscheidung zwischen dem Ehegattenmindestselbstbehalt und dem eheangemessenen Selbstbehalt vgl. Fälle 18 und 35 (siehe § 3 Rdn 94, 96, § 10 Rdn 1). BGH, Urt. v. 7.12.2011 – XII ZR 159/09 … der eigene angemessene Unterhalt nicht geringer sein darf als der an den Unterhaltsberechtigten zu leistende Betrag … … hat der Senat schon in der Vergangenheit den individuell...mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Erhöhter Selbstbehalt

Rz. 16 Beim Selbstbehalt ist die Besonderheit zu beachten, dass bei volljährigen Kindern, die eine bereits erreichte eigene Lebensstellung wieder verlieren, der Selbstbehalt unter Umständen wie beim Elternunterhalt (vgl. hierzu Fälle 54 und 55, siehe § 18 Rdn 1 ff., 22 ff.) zu bestimmen ist. BGH, Urt. v. 18.7.2012 – XII ZR 91/10 Wird der Unterhaltspflichtige von seinem erwach...mehr

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§ 21 Familienunterhalt / b) Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 15 Gerade das vom BGH vorgebrachte Argument, der auch im Rechtssinne getrenntlebende Ehegatte – beim Trennungsunterhalt gilt es zweifellos, den eheangemessenen Selbstbehalt zu wahren – dürfe nicht besser stehen als der Ehegatte, der sich nicht von seinem Ehegatten trennt, gebietet es, den eheangemessenen Selbstbehalt (Halbteilung) zu wahren. Vom BGH wurde diese Frage off...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 3. Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 70 Aber auch der eheangemessene Selbstbehalt muss gewahrt werden. Gegenüber F2 ist er zweifellos gewahrt. M hat 1.285 EUR, F2 hat 1.215 EUR (900 EUR fiktives Eigeneinkommen und 315 EUR Unterhalt). Rz. 71 Problematisch kann die Wahrung des eheangemessenen Selbstbehalts jedoch in Bezug auf den ersten Ehegatten werden, weil bei dieser Bedarfsermittlung die Unterhaltspflicht ...mehr

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§ 21 Familienunterhalt / 1. Grundsatz: kein Selbstbehalt

Rz. 12 Für einen Selbstbehalt besteht bei häuslichem Zusammenleben grds. keine Notwendigkeit. BGH, Beschl. v. 27. 4.2016 – XII ZB 485/14 Beim häuslichen Zusammenleben kommen die vom Unterhaltspflichtigen an die Familie geleisteten Beiträge diesem selbst wieder zugute, indem sie auch für seine Lebensbedürfnisse Verwendung finden. Daher besteht in der Regel keine Veranlassung da...mehr

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§ 10 Unterhaltspflicht gege... / Fall 35: M 3.000 EUR – F2 0 EUR (fiktiv 1.500 EUR) – F1 500 EUR – Gleichrang der Ehefrauen; Ehegattenmindestselbstbehalt und eheangemessener Selbstbehalt –

Rz. 1 Die Ehe von M und F1 wurde nach kurzer Dauer geschieden. M ist seit 2 Jahren mit F2 verheiratet, von der er aber bereits wieder getrennt lebt, und zwar seit einem halben Jahr. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 3.000 EUR. Die geschiedene Ehefrau F1 hat aus einer Teilzeittätigkeit ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 500 EUR; F1 kann keine Vollze...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 3: M 1.300 EUR – K (9 J) – notwendiger Selbstbehalt, gesteigerte Unterhaltspflicht u. fiktive Einkünfte –

Rz. 30 M ist seinem 9-jährigen Kind K, das bei seiner Mutter lebt, zum Unterhalt verpflichtet. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 1.300 EUR. Er hat keine weiteren Unterhaltspflichten. I. Anspruchsgrundlage für Kindesunterhalt und Barunterhaltspflicht Rz. 31 Zur Anspruchsgrundlage siehe Fall 1 (siehe Rdn 1 ff.). II. Bedarf Rz. 32 Der Bedarf von minderjährigen Kind...mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 13: M 2.200 EUR + F 1.600 EUR – vjK (19 J) – Bedarf, Haftungsverteilung, Selbstbehalt –

Rz. 1 Das Ehepaar M und F, das zusammenlebt, hat ein gemeinsames Kind vjK. VjK ist 19 Jahre alt und studiert. VjK hat eine eigene Wohnung. Das Kindergeld wird nicht an einen Elternteil, sondern an vjK ausgezahlt. Das bereinigte Nettoeinkommen des M beträgt monatlich 2.200 EUR, das der F 1.600 EUR. VjK verlangt von seinen Eltern Unterhalt. I. Anspruchsgrundlage Rz. 2 § 1601 Un...mehr