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§ 14 Kaskoversicherung / II. Muster: Geltendmachung von Schadensersatz nach Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung

Dr. Michael Nugel
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Rz. 105

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Muster 14.30: Geltendmachung von Schadensersatz nach Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung

_________________________ Versicherung AG

_________________________

_________________________

Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________

Schaden vom _________________________

Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Schadensache nahm mein Mandant in der Zwischenzeit seinen Vollkaskoversicherer auf Ausgleich des Fahrzeugschadens in Anspruch. Eine Kopie des Abrechnungsschreibens der _________________________-Versicherung füge ich Ihnen in der Anlage bei. Danach zahlte der Versicherer an meinen Mandanten unter Abzug des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts 9.350 EUR.

Den darüber hinausgehenden Schaden rechnet mein Mandant auf der Grundlage des Quotenvorrechts gem. § 86 Abs. 1 S. 2 VVG ab. Danach blieb mein Mandant im Verhältnis zu Ihnen anspruchsberechtigt, soweit durch die Kaskoentschädigung seine kaskokongruenten Schadenspositionen nicht ausgeglichen wurden. Nur in Höhe des weitergehenden Betrags geht der Anspruch auf den Kaskoversicherer über. Im Einzelnen bedeutet dies:

a) Schadenskongruente Schadenspositionen

 
verbleibender Fahrzeugschaden 650 EUR
merkantile Wertminderung 1.000 EUR
Sachverständigenkosten 1.000 EUR
Abschleppkosten 550 EUR
Gesamt 3.200 EUR

Unter Berücksichtigung der hier maßgeblichen Haftungsquote von 50 % hätten Sie auf die schadenskongruenten Schadenspositionen in Höhe von insgesamt 12.550 EUR bis zu einem Betrag in Höhe von 6.275 EUR Entschädigungsleistungen zu erbringen. Bis zu diesem Betrag sind Sie zum Ausgleich der noch offenen Ansprüche meines Mandanten verpflichtet. Mein Mandant hat auf die schadenskongruen...

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