Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3 Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs auf den angemessenen Bedarf gemäß § 1578b Abs. 1 BGB

Grundsätzlich bemisst sich das Maß des Unterhalts gemäß § 1578 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. § 1578b Abs. 1 BGB gebietet die Möglichkeit der Herabsetzung dieses eheprägenden Bedarfs auf den angemessenen Lebensbedarf. Sinn und Zweck der Unterhaltsreform war es insbesondere, die bis dahin geltende Lebensstandardgarantie einzugrenzen. Die Herabsetzung des Unterhal...mehr

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zfs 07/2025, Betriebsgefahr... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung hat Erfolg. Das angegriffene Urteil beruht im Sinne der §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO auf einer Verletzung des Rechts und die gemäß § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen eine andere Entscheidung. 1. Der Kläger hat gegen die Beklagten als Gesamtschuldner keinen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 2.080,75 EUR und auf Freistel...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.4 Leistungsfähigkeit gemäß § 1581 BGB

[1] Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu gewähren, braucht er nur insoweit Unterhalt zu leisten, als es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der geschied...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.1 Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen

Als Selbstbehalt wird der Betrag bezeichnet, der dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug aller unterhaltsrechtlich berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten verbleiben muss, damit dieser seinen eigenen notwendigen Mindestbedarf sicherstellen kann. Wird der Selbstbehalt unterschritten, liegt ein Mangelfall vor. Zu unterscheiden ist beim Kindesunterhalt der notwendige Selbstbehal...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.1.2 Herabsetzung des Selbstbehaltes

Auch eine Herabsetzung des Selbstbehaltes kommt in Betracht. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige günstig wohnt und die Warmmietkosten nicht die Beträge von 520 EUR beim notwendigen Selbstbehalt bzw. 650 EUR beim angemessenen Selbstbehalt erreichen. Diesem ist es nicht verwehrt, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.1.1 Erhöhung des Selbstbehaltes

In bestimmten Fällen kann sich der Unterhaltspflichtige auf einen erhöhten Selbstbehalt berufen. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn er für die Deckung seines Wohnbedarfs dauerhaft unvermeidbare Mehrkosten in erheblichen Umfang aufbringen muss, wenn also der im Tabellensatz ausgewiesene Mietanteil von 520 EUR beim notwendigen Selbstbehalt bzw. 650 EUR beim angemessenen...mehr

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Kindesunterhalt / 5.7.3 Anteilige Verteilung des Restbedarfs auf die Elternteile

Für den verbleibenden Unterhaltsbedarf des Kindes haften beide Elternteile nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Die Haftungsanteile werden von der Unterhaltspraxis dabei in Durchschnittsfällen als Quote anhand des verteilungsfähigen Einkommens berechnet, welches dem oberhalb des dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Selbst...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.3.2 Ermittlung der Leistungsfähigkeit

Ist die Rollenwahl in der neuen Beziehung nicht durch wirtschaftliche oder sonstige Gründe gerechtfertigt, ist dem Unterhaltspflichtigen ein fiktives Einkommen aus einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Der Unterhaltspflichtige muss sich so behandeln lassen, als ob er auch in der neuen Ehe einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachginge und mit den erzielbaren ...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4.2 Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigen Kindern

Die in § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB angeordnete gesteigerte Unterhaltsverpflichtung, die gegenüber minderjährigen und nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB privilegierten volljährigen Kindern gilt, hat neben der Anwendung des geringeren notwendigen Selbstbehaltes diverse weitere praktische Auswirkungen. Achtung Das Vorhandensein von für den Enkelunterhalt leistungsfähigen Großeltern führ...mehr

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Kindesunterhalt / 5.6 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten beim Volljährigenunterhalt

Nach § 1603 Abs. 1 ist derjenige nicht unterhaltspflichtig, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Lebensbedarfs den vollen Unterhalt zu gewähren. Allein der Teil des unterhaltsrelevanten Einkommens des Pflichtigen oberhalb des angemessenen Selbstbehaltes von 1.650 EUR ist für den Unterhalt verfü...mehr

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Kindesunterhalt / 4.4 Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten beim Minderjährigenunterhalt

Zentrale Norm der Leistungsfähigkeit im Verwandtenunterhalt ist § 1603 BGB. Unterhaltspflichtig ist gemäß § 1603 Abs. 1 BGB nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Vom Unterhaltspflichtigen wird daher verlangt, dass er sein Einkommen und sein Vermögen bis zur G...mehr

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Kindesunterhalt / 5.1.1.4 Entfall der gesteigerten Unterhaltsverpflichtung

Mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes entfällt für den Unterhaltspflichtigen grds. die gesteigerte Unterhaltsverpflichtung, die gegenüber minderjährigen Kindern gilt. Damit einhergehend gilt gegenüber volljährigen Kindern grds. der erhöhte angemessene Selbstbehalt von derzeit 1.750 EUR.mehr

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Kindesunterhalt / 5.1.1.1 Barunterhaltspflicht beider Elternteile

Mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge im Rechtssinne und – als Teil hiervon – die Pflicht zur Pflege und Erziehung des Kindes im Rahmen der Personensorge (§§ 1626, 1631 BGB). Damit entfällt nach dem Gesetz die Grundlage für eine Gleichbewertung von Betreuungs- und Barunterhalt ohne Rücksicht darauf, ob im Einzelfall etwa ein volljähriger Schüler weit...mehr

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Kindesunterhalt / 4 Der Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes

Vom Grundsatz her haften beide Elternteile für den Kindesunterhalt anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Dies ergibt sich aus § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB. Als Sonderregelung hierzu legt § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB für den Unterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder fest, dass der betreuende Elternteil in der Regel seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung ...mehr

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Kindesunterhalt / 4.1.4.3 Haftungsaufteilung für den zusätzlichen Sonder- und Mehrbedarf

Für einen berechtigten Sonder- und Mehrbedarf eines minderjährigen Kindes haben grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen und nach den Maßstäben des § 1603 Abs. 1 BGB aufzukommen. Die Haftungsverteilung folgt den Grundsätzen für die Berechnung der Haftungsanteile des Volljährigenunterhaltes. Vor der Gegenüberstellung der beiderseitigen unter...mehr

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Kindesunterhalt / 7.1.4 Haftungsanteile der Eltern

Für den Bedarf müssen die Eltern im Falle des Wechselmodells anteilig aufkommen, § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB. Dabei sind die Anteile der Eltern, mit denen diese sich am Kindesunterhalt zu beteiligen haben, unter Vorwegabzug des angemessenen Selbstbehalts von derzeit 1.750 EUR zu ermitteln.[1] Der Zahlungsanspruch richtet sich nicht auf den vollen Unterhalt, sondern nur auf die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.3 Unterhalt an Elternteil des nicht ehelichen Kindes

Der Bedarf der Mutter bzw. des Vaters eines nicht ehelichen Kindes[1] richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils und beträgt i. d. R. mindestens 960 EUR. Der angemessene Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nicht ehelichen Kindes[2] hängt davon ab, ob erwerbstätig (1.600 EUR) oder nicht erwerbstätig (1.475 EUR). Hierin sind bis 580 EUR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 2.2 Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

Unterhalt leisten muss nur, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts dazu in der Lage ist.[1] Zur schlüssigen Darstellung seiner Leistungsunfähigkeit muss der auf Mindestunterhalt in Anspruch genommene Unterhaltsschuldner in Ansehung der ihn treffenden Erwerbsobliegenheit aus § 1603 Abs. 1 BGB und eines i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 2.1.1 Kinder

Bedürftig ist ein Kind[1], wenn es nicht erwerbstätig sein darf (Minderjährigkeit) oder nicht erwerbstätig sein kann (krankes oder behindertes Kind), es sich in einer (ersten) Ausbildung befindet. Achtung Kinder ohne Schul- und ­Berufsausbildung Geht ein volljähriges Kind weder einer Schul- noch Berufsausbildung nach, muss es grundsätzlich für seinen Lebensunterhalt selbst aufko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.2 Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), wird die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig verteilt. Praxis-Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.2 Ehepartner

Bei Unterhaltsansprüchen des einen Ehegatten gegen den getrennt lebenden oder geschiedenen anderen Ehegatten werden vom bereinigtem Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst die Unterhaltsansprüche (ohne Kindergeld) der minderjährigen Kinder und ihnen gleichgestellter volljähriger Kinder i. S. d. § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB abgezogen. Von dem danach verbleibenden Eink...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Elementarschäden: Zeit für die Pflichtversicherung?

Überblick Der Bundesrat fordert seit Jahren eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden – hat sich aber bislang nicht durchgesetzt. Das Ifo-Institut sieht jetzt Handlungsspielraum für eine politische Neuordnung. Die gesellschaftliche Akzeptanz für eine verpflichtende Elementarschadenversicherung in Deutschland ist größer als angenommen, wie eine Studie des Ifo-Instituts ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 3 Geschütztes Einkommen der unterhaltsverpflichteten "Kinder"

Gemäß 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit im Rahmen von § 1603 BGB. Die Düsseldorfer Tabelle enthält in Abschn. D I. seit dem J...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2.2 Angehörigen-Entlastungsgesetz ab 1.1.2020

Die Bundesregierung hat am 14.8.2019 das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet. Das Gesetz wurde am 7.11.2019 im Bundestag verabschiedet.[1] Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt, sodass dieses zum 1.1.2020 in ...mehr

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FF 06/2025, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Abänderung des am 10.10.2020 im Verfahren … vor dem Amtsgericht B. abgeschlossenen Vergleichs zum Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten sind seit dem … 2021 getrenntlebende Eheleute. Aus der am … geschlossenen Ehe ist das gemeinsame Kind M., geboren am xx.xx.2017, hervorgegangen. Dieses hielt sich nach der Trennung der Beteil...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Factoring mit teilweisem Übergang des Delkredererisikos

Rn. 45 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die traditionelle Unterscheidung von echtem und unechtem Factoring geht davon aus, dass das Delkredererisiko ganz oder gar nicht auf den Factor übergeht. Es kommen in praxi jedoch auch Gestaltungen vor, bei denen die Factoring-Vereinbarung einen teilweisen Rückbehalt des Bonitätsrisikos durch den Factoring-Kunden in Bezug auf jeweilige Einzel...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gebühren des Factoring

Rn. 18 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Je nach Umfang der vom Factor übernommenen Funktionen können sich die dem Factoring-Kunden berechneten Gebühren aus den folgenden Komponenten zusammensetzen: Rn. 19 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Übernimmt der Factor die Debitorenverwaltung, fäl...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994, 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996, 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004, 31. Finkenbusch...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.3 Höhe der anzuerkennenden Fahrkosten (Abs. 3)

Rz. 22 Die Kostenübernahme beschränkt sich auf die reinen, im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse notwendig werdenden Fahrkosten. Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Kosten eines Gepäcktransports werden nicht übernommen (Ausnahme: § 18), wohl aber Kosten medizinisch notwendig werdender Familienheimfahrten oder Besuchsfahrten von Familienangehörigen zur B...mehr

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FF 05/2025, Angemessener Selbstbehalt und einzusetzendes Einkommen beim Elternunterhalt

BGB § 1603 Abs. 1, SGBXII § 94 Abs. 1a Leitsatz 1. Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24, juris). 2. Es ist aus Rechtsgründen grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter für Zeiträume nach dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes dem Unterhal...mehr

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FF 05/2025, Angemessener Se... / Leitsatz

1. Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24, juris). 2. Es ist aus Rechtsgründen grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter für Zeiträume nach dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes dem Unterhaltspflichtigen einen über die Hälfte hinausgehe...mehr

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FF 05/2025, Angemessener Se... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller macht als Sozialhilfeträger gegen den Antragsgegner Elternunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der Antragsteller erbrachte der Mutter des Antragsgegners (im Folgenden: Hilfeempfängerin), die psychisch erkrankt ist, für die Zeit von August 2020 bis Dezember 2021 Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ...mehr

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zfs 05/2025, Grob fahrlässi... / 1 Aus den Gründen: „…

1. Der Kl. steht gegen den Bekl. ein Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung des im Eigentum der Klägerin stehenden angemieteten Fahrzeuges sowohl aus den §§ 535, 280 Abs. 1 BGB als auch aus § 823 Abs. 1 BGB lediglich i.H.v. 1.278,38 EUR zu. a) Der Bekl. hat zumindest fahrlässig, indem er mit dem von ihm angemieteten Fahrzeug in die Tiefgarage einfuhr, obwohl diese für ...mehr

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FF 05/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 BGH, Beschl. v. 22.1.2025 – XII ZB 148/24

Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24, juris).mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Aufwendungen setzen eine tatsächliche, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindernde Ausgabe voraus.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Gelde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Erstattungsverpflichtete

Rz. 15 Zur Erstattung verpflichtet ist der Versicherungsträger, der die Kosten für die Krankenbehandlung des Spendenempfängers trägt. Dies kann die gesetzliche Krankenkasse sein, die nach den §§ 27 Abs. 1a, 44a SGB V ausdrücklich den Verdienstausfall des Spenders zu tragen hat.[1] Ist der Empfänger privat krankenversichert, erstattet die private Krankenversicherung dem Arbei...mehr

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FF 04/2025, Fiktive Einkünfte aus einer Nebentätigkeit beim Minderjährigenunterhalt und Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts bei Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft mit einem Dritten

BGB § 1603 Abs. 2 § 1612b Leitsatz a) Anders als beim Zusammenleben des Unterhaltspflichtigen mit einem Ehegatten oder Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist die Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts bei einer Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft mit einem Dritten nicht gerechtfertigt (Fortführung des Senatsurt. v. 9.1.2008 – XII ZR 170/05, FamRZ 2008, 594). b) Zur (...mehr

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FF 04/2025, Fiktive Einkünf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die im Juli 2015 geborenen Antragsteller machen gegen die Antragsgegnerin, ihre Mutter, Kindesunterhalt geltend. [2] Die Ehe der Eltern ist rechtskräftig geschieden. Die Kinder leben bei ihrem Vater, der sie im vorliegenden Verfahren vertritt. In der Vergangenheit fanden Umgangskontakte zwischen Mutter und Kindern in wechselndem Umfang statt. Die künftige Regel...mehr

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FF 04/2025, Elternunterhalt... / 6. Pauschalen mit Risiken und Nebenwirkungen

Auch wenn es sich bei dem zur Wahrung des angemessenen Lebensbedarfs erforderlichen Einkommen um eine individuelle Größe handelt, steht dies einer pauschalen Bemessung nicht generell entgegen. Für solch einen Orientierungsrahmen besteht durchaus ein praktisches Bedürfnis,[40] weil dieser durch Mindeststandards die Einordnung des konkreten Sachverhalts erleichtert und methodi...mehr

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FF 04/2025, Fiktive Einkünf... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung betrifft zwei für den Einwand der (teilweisen) Leistungsunfähigkeit bei gesteigerter Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB höchst praxisrelevante Fragen. 1. Zum einen geht es um die Zurechnung fiktiver Nebeneinkünfte des Unterhaltsverpflichteten bei Untersagung einer Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber. Der BGH verneint mit knapper, auf die Einzelfa...mehr

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FF 04/2025, Rechtsprechung ... / 4.1 OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.2.2024 – 9 UF 40/21

1. Auch bei einem erweiterten Umgang und einem Mitbetreuungsanteil von 40 % bzw. 43 % bleibt der Unterhaltsschuldner allein barunterhaltspflichtig. 2. Der an die Kindesmutter gezahlte Corona-Kinderbonus ist als eine Form des Kindergeldes als Einkommen des Kindes zu behandeln und damit jeweils hälftig auf den Barunterhalt des Kindes anzurechnen. 3. Führt der Unterhaltspflichtig...mehr

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FF 04/2025, Fiktive Einkünf... / Leitsatz

a) Anders als beim Zusammenleben des Unterhaltspflichtigen mit einem Ehegatten oder Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist die Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts bei einer Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft mit einem Dritten nicht gerechtfertigt (Fortführung des Senatsurt. v. 9.1.2008 – XII ZR 170/05, FamRZ 2008, 594). b) Zur (hier verneinten) Zurechnung fikti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.5 Pauschalierung der Kostenbeiträge

Rz. 9 Während das frühere Recht nach Einkommensgruppen gestaffelte Pauschalbeträge nur bei der Festsetzung der ersparten Aufwendungen in den Fällen einer auswärtigen Unterbringung vorsah (§ 94 Abs. 2 Satz 2 a. F.), schafft Abs. 5 die generelle Möglichkeit, für die Kostenbeiträge von Eltern pauschalierte Kostensätze durch Rechtsverordnung festzulegen. Wegen der Auswirkungen d...mehr

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B. AVB D&O / VI. Selbstbehalt (A-6.5 AVB D&O)

Rz. 71 A-6.5 AVB D&O regelt den Selbstbehalt. In der Praxis werden Policen mit und ohne Selbstbehalt angeboten. Bei der AG ist bei der Versicherung der Vorstandsmitglieder ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen (93 Abs. 2 Satz 2 AktG). Für diesen Se...mehr

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D. Weitere Deckungen / II. Versicherung des Selbstbehalts

Zahlreiche Policen enthalten einen Selbstbehalt. Diese sind bei der GmbH wahlweise vorzusehen, bei der AG hingegen obligatorisch (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG). In der Praxis werden Policen angeboten, die diesen Selbstbehalt versichern. Sinnvoll ist, dass diese Selbstbehaltspolicen vom Bedingungswerk weitgehend der gesellschaftsfinanzierten D&O-Versicherung entsprechen, ggf. auch...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Vereinbarung eines angemessenen Selbstbehalts in der D&O-Versicherung

Rz. 4 Der Gesetzgeber hat durch das VorstAG mit Wirkung zum 5.8.2009 die erste Regelung zur D&O-Versicherung in das Gesellschaftsrecht aufgenommen und damit implizit anerkannt, dass der Abschluss einer D&O-Versicherung zulässig ist und nicht dem Charakter der im Kern zwingenden Organhaftung widerspricht. Nach § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG ist bei Abschluss einer D&O-Tätigkeit für ...mehr

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B. AVB D&O / VI. Voraussetzungen der Freistellung bzw. der Eigenschadenklausel

Rz. 22 Grundsätzlich ist die konkret vereinbarte Klausel auszulegen. Bei der hiesigen Klausel in den A-3 AVB D&O geht es um die Konstellation, bei der die Gesellschaft ihrer Organperson eine Freistellung zugesagt hat, wenn diese von einem Dritten in die Haftung genommen wird. Denkbar ist beispielsweise eine haftungsbeschränkende Klausel im Anstellungsvertrag, wonach bei einf...mehr

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B. AVB D&O / A-6 Sachlicher Umfang des Versicherungsschutzes

A-6.1 Leistungen der Versicherung Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung der versicherten Personen von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn die versicherten Personen aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntniss...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr