Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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Elternunterhalt / 7.5.2 Der Unterhaltsanspruch gegen den getrennt lebenden Ehegatten

Leben die Ehegatten in Trennung, ist die Trennungsunterhaltsverpflichtung im Sinne des § 1361 BGB nach den üblichen Kriterien zu bemessen. Der unterhaltspflichtige Ehegatte muss dann höchstens die Hälfte des bereinigten Gesamteinkommens als Trennungsunterhalt zahlen (Halbteilungsgrundsatz). Der Selbstbehalt beläuft sich auf 1.280 EUR bzw. 1.080 EUR falls nicht erwerbstätig. ... mehr

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Elternunterhalt / 8.4.1 Schonvermögen für die eigene Altersabsicherung

Die eigene Altersvorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes hat Vorrang vor der Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Aus diesem Grunde ist anerkannt, dass dem Kind ein verschontes Vermögen für seine eigene Altersvorsorge verbleiben muss. Bei der Bestimmung der Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens gibt es keine festen Werte, die herangezogen werden können. Vielmehr ... mehr

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Elternunterhalt / 1.3.1 Schwache Ausgestaltung des Elternunterhaltes

Die wichtigste Besonderheit beim Elternunterhalt liegt darin, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern im Vergleich zu anderen Unterhaltsverhältnissen recht schwach ausgestaltet ist. Ein Kind, welches für seine Eltern Unterhalt zahlen soll, muss grundsätzlich keine spürbare und dauerhafte Senkung seines eigenen berufs- und einkommenstypischen Lebensniveaus hinnehmen. Der BGH[1... mehr

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Elternunterhalt / 8.3.8 Fahrtkosten für Heimbesuche

Kosten, die den unterhaltspflichtigen Kindern durch Besuche bei den im Heim lebenden Eltern entstehen, können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. In der Regel handelt es sich dabei um Fahrtkosten. Die Höhe der Fahrtkosten ist entsprechend der Grundsätze zu berechnen, die bei den berufsbedingten Aufwendungen gelten. Der BGH[1] zu den Fahrtkosten für Heimbesuche wie ... mehr

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Elternunterhalt / 3.1 Die Rolle des Ehegatten

Zur Rolle des Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Ehegatte als Schwiegerkind der unterhaltsberechtigten Eltern nicht unmittelbar mit seinen Einkünften für den Elternunterhalt haftet. Auch das Vermögen des Ehegatten kann nicht angetastet werden. Und dennoch spielt der Ehegatte des unterhaltspflichtigen Kindes beim Elternunterha... mehr

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Elternunterhalt / 9.2 So wird die Haftungsquote von Geschwistern berechnet

Um die Haftungsquote unter Geschwistern berechnen zu können, muss zunächst das jeweilige unterhaltsrelevante Einkommen aller Geschwister nach den bereits dargestellten Grundsätzen ermittelt werden. Diejenigen Geschwister, deren Einkünfte unterhalb des Selbstbehaltes liegen und deren Vermögen unterhalb der Schongrenze liegt, scheiden bei der Berechnung der Haftungsanteile aus... mehr

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Elternunterhalt / 8 Die Leistungsfähigkeit

Wenn das eigene Einkommen oder Vermögen des Elternteils ausreicht, um die Heimkosten zu bezahlen – also bereits keine Bedürftigkeit vorliegt – muss kein Elternunterhalt gezahlt werden. Dann ist die Frage der Leistungsfähigkeit des Kindes kein Thema mehr. Dies ist allerdings in den meisten Elternunterhaltsfällen nicht so, weshalb der Schwerpunkt der Problematiken in aller Reg... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Selbstbehalt

Begriff Mit der Vereinbarung eines Selbstbehalts verzichtet der Versicherte bzw. der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsträger bzw. dem Versicherungsunternehmen in bestimmtem Umfang auf die Erstattung der Versicherungsleistung. Selbstbehalte waren ursprünglich ausschließlich Elemente der privaten Versicherung. Sie führen in der Kaskoversicherung zu einer Absenku... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Prämienzahlung

Begriff Im Rahmen von Wahltarifen können die Krankenkassen in ihren Satzungen verschiedene Tarife vorsehen, bei denen Prämienzahlungen an die Versicherten erfolgen können. So können Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Kasse zu tragenden Kosten selber übernehmen (Selbstbehalt) und erhalten dafür von ihrer Krankenkasse eine Prämienzahlungen. Prämienz... mehr

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Nichtversicherte PKV / 2 Art und Umfang des Versicherungsschutzes

Soweit auf die Vertragsleistungen des Basistarifs Anspruch besteht, haben diese in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der GKV jeweils vergleichbar zu sein. PKV-Basistarif Der Basistarif muss Varianten für Personen vorsehen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben. Dies gilt gleichermaßen für deren berücksichtigungsfä... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Wahltarife / 1 Arten

Für die Krankenkassen sind folgende Tarifgestaltungsmöglichkeiten vorgesehen, die jeweils in der Satzung der einzelnen Krankenkasse geregelt werden müssen: SelbstbehalttarifeWenn Mitglieder in einem Jahr einen Teil ihrer Krankheitskosten selber tragen (Selbstbehalt), hat die Krankenkasse im Gegenzug an diese Mitglieder Prämien auszuzahlen.[1] Nichtinanspruchnahme von Leistunge... mehr

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Nichtversicherte PKV / 3 Höhe des Beitrags

Der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt in allen Selbstbehaltsstufen ist zwar abhängig u. a. von Alter und Geschlecht des Versicherten. Jedoch spielen Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn keine Rolle; individuelle Risikozuschläge werden nicht erhoben. Er darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Zur Berechnung des Höchstbeitra... mehr

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Studierende und Praktikante... / 2.3.3 Leistungsumfang

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit die Europäische Krankenversicherungskarte. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist zu beachten, dass der Praktikant nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen kann, die – unter Berücksichtigung der Dauer des Praktikums – notwendig sind. Des Weiteren können... mehr

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Studierende und Praktikante... / 3.3 Leistungen bei Krankheit

Unterliegt der Praktikant weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften, kann er im jeweiligen Abkommensstaat Sachleistungen erhalten. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Abkommen über Soziale Sicherheit die jeweilige Anspruchsbescheinigung. Bei Aufenthalt in Mazedonien, Montenegro und in Serbien gilt die Europäische Krankenversiche... mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 3.2 AG Sonneberg, Beschl. v. 4.4.2025 – 1 F 333/24

1. Besteht eine Beistandschaft des Jugendamtes für das minderjährige Kind, so ist der betreuende Elternteil mit der gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im eigenen Namen und in Vertretung des Kindes ausgeschlossen. Ein Stufenantrag ist dahingehend insgesamt unzulässig. 2. Tritt das Jugendamt vorgerichtlich gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil auf... mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 1. Anwendungsbereich der Rechtsprechung bezüglich der Unterhaltsansprüche

Die Einkommensbereinigung durch Aufwendungen für eine sekundäre Altersvorsorge ist im Verwandtenunterhalt höchstrichterlich anerkannt. Dies betrifft zunächst den Anspruch auf Elternunterhalt,[31] sowie den Kindesunterhalt, wenngleich hier die Einschränkung besteht, dass die zusätzliche Altersvorsorge die Zahlung des Mindestkindesunterhalts nicht beschneiden darf.[32] Letzter... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Kostenbeteiligung (Kinder- ... / 3 Heranziehung durch Kostenbeitrag

Nur für die in § 91 SGB VIII aufgeführten Leistungen und die Inobhutnahme werden Kostenbeiträge erhoben. Eine Heranziehung erfolgt nur für die in § 91 Abs. 1 SGB VIII aufgeführten vollstationären und für die in Abs. 2 genannten teilstationären Leistungen. Gem. § 91 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 SGB VIII werden Kostenbeiträge zu folgenden vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnah... mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.2 Eintritt einer Versicherung

Die Versicherbarkeit des eingetretenen Schadens hat große Bedeutung für die Bestimmung des Haftungsumfangs. Bestehende Versicherungen, z. B. Betriebshaftpflichtversicherung, Feuerversicherung usw., muss der Arbeitgeber vorrangig in Anspruch nehmen. Hat er die zumutbaren und üblichen Versicherungen nicht abgeschlossen, muss er sich so behandeln lassen, als habe er dies getan.... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.5 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27 In die Zeilen 23–27 gehören Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Dies betrifft in erster Linie Selbstständige, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Amtsträger. Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge an private Krankenkassen sind im gleichen Umfang wie gesetzliche Beit... mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt unter Berücksichtigung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes

Einführung Der 12. Zivilsenat des BGH hat sich in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die sozialhilferechtlichen Regelungen des seit dem 1.1.2020 geltenden Angehörigen-Entlastungsgesetzes sich auch auf den familienrechtlichen Elternunterhalt auswirken. Es ging dabei um die in der Rechtsprechung und Literatur streitige Rechtsfrag... mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / IV. Vorschläge für die Bestimmung des Mindestselbstbehalts/Änderungen bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs

Der hier vertretenen Anpassung des Selbstbehalts kann nicht das Argument entgegengehalten werden, die durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz geschaffene Rechtslage ziele nicht auf eine Begünstigung von Angehörigen, welche mit ihren Einkünften die Einkommensgrenze von 100.000 EUR überschreiten.[16] Hier geht es nicht um eine Begünstigung, sondern den Ausgleich einer Benachte... mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / 1. Widersprüchlichkeit der Argumentation

Richtig ist zwar, dass das Bruttoeinkommen von Unterhaltspflichtigen für das Unterhaltsrecht keinen brauchbaren Bemessungsmaßstab hergibt, da bei gleichem oder ähnlich hohen Bruttoeinkommen verschiedener Personen deren jeweiliges unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen aufgrund der in jedem Einzelfall vorzunehmenden unterschiedlichen Abzüge für Steuern, Alters- und Krankenv... mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / 4. Leerlaufen des Unterhaltsanspruchs

Der BGH hat in den hier behandelten neueren Entscheidungen betont, dass es nach dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 1.1.2020 dabei bleibe, dass beim Elternunterhalt weiterhin durchschnittliche Einkommensverhältnisse den Bezugspunkt für die Bemessung des Mindestselbstbehalts bildeten.[12] Dies beruht offensichtlich auf der Vorstellung, dass z.B. bei einem... mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / Einführung

Der 12. Zivilsenat des BGH hat sich in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die sozialhilferechtlichen Regelungen des seit dem 1.1.2020 geltenden Angehörigen-Entlastungsgesetzes sich auch auf den familienrechtlichen Elternunterhalt auswirken. Es ging dabei um die in der Rechtsprechung und Literatur streitige Rechtsfrage, ob und ... mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / I. Situation in der Zeit vom Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes bis zu den Entscheidungen des BGH

Bis zu den aktuellen Entscheidungen des BGH ist die überwiegende Meinung in der Literatur und Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Sinn und Zweck der Änderungen des Angehörigenentlastungsgesetzes auch beim Elternunterhalt zu beachten sei und insbesondere Auswirkungen auf die Höhe des Mindestselbstbehalts haben müsse. So hat die Düsseldorfer Tabelle seit 2021 keinen Min... mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / III. Auseinandersetzung mit der Argumentation des BGH

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der BGH es strikt ablehnt, die Mindestselbstbehaltsbeträge beim Elternunterhalt über die üblichen Anpassungen hinaus aufgrund der Entwicklung der Einkommen und der Lebenshaltungskosten hinaus mit Blick auf das Angehörigen-Entlastungsgesetz zu erhöhen. Die hierfür gegebene Begründung vermag nicht zu überzeugen. 1. Widersprüchlichkeit der A... mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / II. Die drei Entscheidungen des BGH und der wesentliche Inhalt ihrer Begründungen

Der BGH hat die vorgenannten Entscheidungen des OLG Düsseldorf und des OLG München aufgehoben[4] und die Entscheidung des OLG Hamm[5] bestätigt. Er hat dabei die Aufhebungen damit begründet, dass die von den Vorinstanzen zugrunde gelegten Selbstbehalte stark überhöht seien. Die dort für angemessen erachtete Ausrichtung des Mindestselbstbehalts an der Einkommensgrenze des § 9... mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / 5. Verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlungen

Schließlich spricht für die Anhebung des Selbstbehalts über die derzeit verschiedentlich in Unterhaltsrechtlichen Leitlinien bestimmten und vom BGH akzeptierten Beträge hinaus noch ein weiterer Umstand, der vom BGH bei seinen bisherigen Entscheidungen fast überhaupt nicht berücksichtigt worden ist. Dies ist die möglicherweise unzureichende Beachtung verfassungsrechtlich rele... mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / 3. Neue Ansätze für die Berechnung des familienrechtlichen Anspruchs

Es widerspricht nicht der rechtlichen Logik, wenn aus einer Regelung der sozialhilferechtlichen Rückgriffsmöglichkeit auf eine gegenüber dem Empfänger von Sozialhilfeleistungen unterhaltspflichtige Person, Beschränkungen für das Bestehen oder den Umfang des Unterhaltsanspruchs hergeleitet werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Sozialhilferecht für den Fall des Verzichts ... mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / 2. Rechtssystematische Bedenken gegen die Erhöhung des Mindestselbstbehalts

Einer Erhöhung des Mindestselbstbehalts gestützt auf die sozialhilferechtlichen Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz stehen entgegen der bereits dargestellten Argumentation des BGH keine rechtssystematischen Bedenken entgegen. Bei dem Hinweis darauf, dass der Regress an das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs anknüpfe, während dies umgekehrt nicht der Fall sei,[... mehr

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§ 15 Familienrecht / q) Selbstbehalt oder Eigenbedarf des Schuldners

Rz. 364 Dem Schuldner steht gegenüber dem Anspruch des geschiedenen Ehegatten gemäß § 1581 BGB der kleine Selbstbehalt oder notwendige Eigenbedarf zu, also der Betrag, der für den eigenen, wenn auch bescheidenen Lebensunterhalt erforderlich ist.[565] Auf der Basis der DT, Stand 1.1.2025, macht er monatlich 1.600 EUR aus, bei fehlender Erwerbstätigkeit 1.475 EUR.[566] Der Sel... mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Selbstbehalt oder Eigenbedarf der Eltern

Rz. 235 Jedem Elternteil muss der sog. große Selbstbehalt oder angemessene Eigenbedarf bleiben.[376] Nach der DT, Stand 1.1.2025, macht er gegenüber volljährigen Kindern monatlich 1.750 EUR aus; ist das Kind noch nicht 21 Jahre alt und befindet es sich noch in der allgemeinen Schulausbildung, beläuft sich der Selbstbehalt wegen § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB aber nur auf 1.450 EUR b... mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Selbstbehalt oder Eigenbedarf des Schuldners

Rz. 174 Wenn der Schuldner alle verfügbaren Mittel i.S.d. § 1603 Abs. 2 BGB eingesetzt hat, muss ihm noch der sog. kleine Selbstbehalt oder notwendige Eigenbedarf bleiben, also der Betrag, der für den eigenen, wenn auch bescheidenen Lebensunterhalt erforderlich ist. Dieser Selbstbehalt orientiert sich an den Sozialhilfesätzen. Nach der DT, Stand 1.1.2025, macht er für den be... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Verpflichtungen der Eltern

Rz. 232 Den Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem volljährigen Kind (§ 1609 Nr. 4 BGB) gehen vor die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ist das volljährige Kind jedoch noch nicht 21 Ja... mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Unterschiede Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 242 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.37: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihr Sohn/Ihre Tochter _________________________ hat uns beauftragt, seinen/ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Aus diesem Grunde wenden wir uns hiermit an Si... mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Bedarfskontrollbetrag

Rz. 175 Dieser soll gewährleisten, dass dem Schuldner nicht nur der Selbstbehalt verbleibt: Würde der Kindesunterhalt nach der DT festgesetzt und behielte der Schuldner nach Abzug aller Unterhaltsverpflichtungen nur noch weniger als den Bedarfskontrollbetrag, so muss der Kindesunterhalt niedriger angesetzt werden, bis der Bedarfskontrollbetrag gewährleistet ist. mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / X. Berufshaftpflichtversicherung

Rz. 50 Gemäß § 51 Abs. 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufspflicht ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich auf die "klassische" Tätigkeit des Rechtsanwalts, wie sie auch in § 3 B... mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Angemessenheitskontrolle

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§ 15 Familienrecht / VII. Mangelfall

Rz. 493 Ein Mangelfall[811] liegt vor, wenn aus dem Einkommen des Schuldners sein eigener notwendiger Bedarf (Selbstbehalt derzeit[812] von 1.600 EUR beim nicht erwerbstätigen und 1.475 EUR beim erwerbstätigen Schuldner) sowie der notwendige Bedarf der – gleichrangigen – Unterhaltsgläubiger nicht erfüllt werden können. Nach jetzigem Recht gibt es Mangelfallberechnungen im Wes... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 491 Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt in zwei Stufen.[807] Zunächst ist der Elementarunterhalt zu errechnen. Um den Altersvorsorgeunterhalt zu bestimmen, ist der Unterhaltsberechtigte so zu stellen, als würde es sich beim Elementarunterhalt um das Nettoeinkommen des Betreffenden aus Berufstätigkeit handeln (Betrag nach Abzug der gesetzlichen Sozialversic... mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Checkliste: Unterhalt für ein minderjähriges Kind

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§ 15 Familienrecht / c) Checkliste: Unterhalt wegen Kindesbetreuung

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§ 15 Familienrecht / cc) Einkommen und Vermögen des Kindes

Rz. 168 Besitzt das minderjährige Kind Vermögen, so ist es nicht zum Verbrauch dieses Vermögens verpflichtet;[258] es muss sich nur den Vermögensertrag auf den Barunterhalt anrechnen lassen (§ 1602 Abs. 2 BGB), im Regelfall jedoch lediglich zu ½.[259] Rz. 169 Eigenes Einkommen des Kindes deckt seinen Bedarf; es wird jedoch beim minderjährigen Kind nur zur Hälfte vom Barunterh... mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Checkliste: Unterhalt für ein volljähriges Kind

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§ 15 Familienrecht / c) Checkliste: Unterhalt wegen Kindesbetreuung

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§ 15 Familienrecht / bb) Düsseldorfer Tabelle

Rz. 162 Auf dem Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB basiert die Düsseldorfer Tabelle (im Folgenden: DT).[254] Sie stellt keine Rechtsnorm dar, sondern ist lediglich eine Orientierungshilfe, die eine weitgehende Einheitlichkeit der Rechtsprechung bewirken soll. Zusätzlich zur DT sind bei der Bemessung des Kindesunterhalts die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiedenen O... mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Abänderungsantrag

Rz. 522 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.61: Unterhalt, Abänderungsantrag An das Amtsgericht – Familiengericht –_________________________ Abänderungsantrag der Frau _________________________, _________________________ (Anschrift), – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn _________________________, ... mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Anteilige Barunterhaltspflicht bei wechselnder Betreuung

Rz. 177 Praktizieren die Eltern das sog. Wechselmodell [282] mit dem Inhalt, dass das Kind beiderseits hälftig betreut wird, so tragen sie den aus dem Gesamteinkommen beider Elternteile zu errechnenden Barunterhalt anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen.[283] Zu dem aufzuteilenden üblichen Unterhaltsbetrag müssen jedoch durch das Wechselmodell bedingte Mehrkosten (z.B. d... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: Anstellungsvertrag Geschäftsführer

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Geschäftsführervertrag zwischen 1. der Taxelex GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Alleingesellschafter Tobias Trakel – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – und 2. Herrn Winfried Baumeister, wohnhaft in _________________________ – nachfolgend au... mehr